N 21 juin 1991
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Motion Auer
mehr zur Begründung für die aktuelle Politik des Bundesrates herangezogen werden.
Bereits die Diskussionen um europäische Integration zeigten auf, dass die Neutralitätspolitik einer vertieften Diskussion un- terzogen werden und aktuellen weltpolitischen Herausforde- rungen angepasst werden sollte, gerade in Berücksichtigung auch der Entwicklung im Golfkrieg nach dem Waffenstillstand. Die Neutralität als flexible Konzeption müsste zu einem Instru- ment der Friedensgestaltung fortentwickelt werden. Neutrali- tätsrecht kann sich in Anbetracht der heutigen Kriegsführung nicht mehr am klassischen Kriegsrecht des 19. Jahrhunderts orientieren. Friedenserhaltung und Konfliktverhütung müss- ten heute die Grundkonzeption der Neutralität ausmachen, wie sie geläufig im Begriff der Neo-Neutralität verstanden wird. Hierin könnte sich die Schweiz aus ihrer klassischen Politik des Abseitsstehen, welche heute ja allgemein als nicht mehr haltbar verstanden wird, durch ein kooperatives Vorgehen der Neutralen für den Frieden befreien. Die Schweiz müsste inten- siver an der Förderung und dem Aufbau neuer Institutionen ei- ner kooperativen Existenzsicherungspolitik mitwirken, wie sie beispielsweise die Uno durch die Schaffung einer Behörde für die Konflikt-Früherkennung und -Prävention (Office for Re- search and Collection of Information) auf der Grundlage einer umfassenden Neudefinition des Sicherheitsbegriffs beim Ge- neralsekretariat errichtet hat. Die Schweiz sollte im Rahmen der Diskussion um ein neues KSZE-Mandat die Gelegenheit benutzen, durch eine konstruktive Politik einer kooperativen Konfliktabschätzung, -verhütung und friedlichen Streitbeile- gung zum Durchbruch zu verhelfen. Eine zentrale Aufgabe exi- stiert schliesslich auch im Abrüstungsprozess.
Die Schweiz könnte auf der Grundlage einer neuen Neutrali- tätspolitik in verschiedenen Bereichen, wie Forschung, Gute Dienste und Vermittlung Wesentliches beitragen. Vorausset- zung wäre allerdings, dass auch die gesellschaftlichen Aus- senbeziehungen der Schweiz neutralitätspolitisch mitgestaltet würden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1991
Der Bundesrat hat schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass Aenderungen im internationalen Umfeld und im aussen- politischen Verhalten anderer Staaten unvermeidliche Rück- wirkungen auf die schweizerische Neutralität und die Defini- tion unserer Aussenpolitik haben. Gegenwärtig beeinflussen vor allem die europäische Integration, die politischen Verän- derungen in Mittelosteuropa sowie die Erstarkung des Sank- tionensystems der Vereinten Nationen die Bedeutung der schweizerischen Neutralität. Angesichts dieser Herausforde- rungen hält der Bundesrat eine grundsätzliche Klärung der Frage des zukünftigen Stellenwertes der dauernden Neutrali- tät für die Schweiz, für Europa und die Welt für erforderlich. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegen- heiten hat daher im März 1991 eine Studiengruppe verwal- tungsexterner und verwaltungsinterner Personen mit einer vertieften Analyse der verschiedenen mit der Neutralität und der Führung unserer Aussenpolitik verbundenen Aspekte be- auftragt. Diese Studiengruppe wird ihre Erkenntnisse noch im Verlaufe dieses Jahres dem Bundesrat zur Kenntnis bringen. In der Folge wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die Neutralität vorlegen. Darin wird er auch auf die in die- sem Vorstoss aufgeworfenen Fragen eingehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.807
Motion Auer Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses Mesures propres à assurer la relève universitaire
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Impulsprogramm zur För- derung des akademischen Nachwuchses zu schaffen. In Zu- sammenarbeit mit den Hochschulen und deren Träger soll der Bund ein auf sechs bis acht Jahre befristetes Programm schaf- fen, welches die bereits bestehenden Förderungsmassnah- men des Schweizerischen Nationalfonds verstärkt und er- gänzt. Mit neuen Stellen an den Hochschulen sollen die best- qualifizierten Nachwuchsforscher und -lehrer zur Fortsetzung einer Hochschulausbildung nach dem Doktorat (auf Habilitati- onsniveau) angehalten und u. a. deren Teilnahme an interna- tionalen Graduiertenkollegien gefördert werden. Ferner sollen auch neue Doktorandenstellen geschaffen werden, um die Rekrutierungsbasis der Nachwuchskandidaten entscheidend zu erweitern.
Texte de la motion du 4 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un train de mesures propres à assurer la relève universitaire. En collaboration avec les universités et les collectivités responsables, la Confédéra- tion est appelée à lancer un programme limité à six ou huit ans, qui renforce et complète les mesures d'encouragement du Fonds national suisse. Grâce à la création de nouveaux postes dans les universités, les jeunes chercheurs et enseignants hautement qualifiés doivent être incités à poursuivre une for- mation universitaire après le doctorat (au niveau de l'habilita- tion) et à participer notamment à des colloques postgrade. En outre, il convient également de créer des postes pour des can- didats au doctorat, afin d'élargir considérablement la base de recrutement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Burckhardt, Cincera, Ep- penberger Susi, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Scherrer, Spälti, Stucky, Zwingli (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In den Planungsperioden 1992-1995 und 1996-2000 der Schweizer Hochschulen werden altersbedingt insgesamt 500-600 Professorenrücktritte erfolgen. Diese Rücktrittswelle stellt die Schweizer Hochschulen vor sehr schwierige Pro- bleme, falls das Potential qualifizierter Schweizer Kandidaten innert nützlicher Frist nicht gezielt erhöht werden kann. Da die umliegenden Länder vor gleichen Problemen stehen, kann in vielen Disziplinen kaum noch auf zusätzliche ausländische Professoren gezählt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. März 1991
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mars 1991
Es besteht kein Zweifel, dass die Förderung des akademi- schen Nachwuchses ein zentrales Anliegen unserer For- schungs- und Hochschulpolitik bilden muss. Allein zwischen 1992-1995 treten etwa 270 Professoren an unseren Hoch- schulen in den Ruhestand. Eine konsequente Nachwuchsför- derung ist deshalb unerlässlich.
Die Bundesbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständig- keit schon bisher diesem Aspekt ihre grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Wir erinnern insbesondere an die von den eidge- nössischen Räten 1990 beschlossenen Sondermassnahmen zugunsten der universitären Weiterbildung sowie zur Förde- rung der internationalen Zusammenarbeit im Bereiche der
Juni 1991 N
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Motion Widrig
Hochschulen sowie zur Förderung der Mobilität, die wir mit der Botschaft vom 17. September 1990 beantragt haben. Am 9. Januar 1991 hat der Bundesrat die Botschaft über die För- derung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992-1995 und eine konzertierte Aktion Mikroelektronik Schweiz verabschiedet. Darin enthalten sind, neben den hö- heren Nationalfondsbeiträgen, auch 357 Millionen Franken für 6 Schwerpunktprogramme, die letztlich auch der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.
Für den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung besitzt die Nachwuchsförde- rung eine zentrale Bedeutung. In seinem Mehrjahresplan 1992-1995 will er 8 bis 10 Prozent seiner jährlichen Gesamt- mittel für diese Aufgabe einsetzen.
Inwieweit ausserhalb der bereits bestehenden Förderungs- instrumente des Bundes ein zusätzliches Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses notwendig ist, bedarf einer eingehenden Abklärung, in die auch die Kan- tone einzubeziehen sind. Diese Abklärung kann nicht geson- dert geschehen, sondern hat im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft über die Kredite für die nächste Beitragsperiode nach dem Hochschulförderungsgesetz zu geschehen, die im Gang ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.906
Motion Widrig Ergänzende Untersuchungen Sanasilva im Zusammenhang mit den Sturmschäden 1990 Dégâts aux forêts en 1990. Nouvelles études Sanasilva
Wortlaut der Motion vom 29. November 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Sanasilva- Waldschadenerfassung 1991 ergänzende Untersuchungen in bezug auf Stammfäule und Kronenzustand in Sturmschäden- flächen zu veranlassen.
Texte de la motion du 29 novembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre du recensement Sanasilva 1991 des dégâts aux forêts, de faire effectuer des études complémentaires sur la pourriture des troncs et l'état des couronnes dans les régions touchées par la tempête.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bühler, Bürgi, Co- lumberg, David, Engler, Giger, Hänggi, Hildbrand, Jung, Kel- ler, Kühne, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Seiler Hans- peter (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In einem wissenschaftlichen Kommentar zum diesjährigen Sa- nasilva-Waldschadenbericht erklärt der Direktor der Eidge- nössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Land- schaft in Birmensdorf, es sei dringend nötig, die derzeitige Waldschadeninventur durch ein umfassendes Beobachtungs- system zu ersetzen, welches nicht nur die Baumkrone erfasst, sondern auch den Boden, die Witterung sowie die Luft- und Wasserqualität.
Die Stürme vom 26. bis 28. Februar 1990 haben in weiten Tei- len des Landes und insbesondere des Alpenraums grosse Schäden verursacht. Innerhalb der kurzen Zeit sind grösste Mengen von Bäumen geworfen worden. Das Schadenereig- nis hat somit eine Situation geschaffen, welche es ermöglicht, den Zustand umgelegter Bäume am Wurzelstock an systema- tisch ausgewählten Standorten zu erfassen. In den vom Sturm betroffenen Sanasilva-Erhebungsflächen kann erstmals die Häufigkeit und das Ausmass der Stammfäule an Bäumen er- fasst und analysiert und in Beziehung zum Kronenbild gestellt werden. Bisher konnten bei den Sanasilva-Erhebungen und Auswertungen jeweils keine verbindlichen Aussagen über das Bauminnere gemacht werden.
Die ergänzenden Sanasilva-Untersuchungen sind in Zusam- menarbeit mit den betroffenen Kantonen, wo entsprechende Konzepte zum Teil bereits vorliegen, noch im Jahre 1991 durchzuführen. Sie erlauben es mit einem relativ geringen Ko- stenaufwand, wertvolle zusätzliche Aufschlüsse über Zustand und Stabilität unserer Wälder zu gewinnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1991
Untersuchungen über Zusammenhänge zwischen Schaden- ausmass, Stammfäule und Kronenzustand der Bäume sind im Hinblick auf waldbauliche Massnahmen zur Förderung der Bestandesstabilität relevant. Sie wurden deshalb schon in ver- schiedenen Projekten der WSL durchgeführt (Bazzigher und Schmid, Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 120 (1969) 521, Bazzigher et al., ebenda 126 (1985) 493).
Die WSL hat nach dem Sturmereignis 1990 Anstrengungen unternommen, um die Sturmschäden im Sinne eines Experi- mentes wissenschaftlich auszuwerten. Dabei standen Fragen der Wiederbewaldung nach solchen Schadenereignissen und das Verständnis des Oekosystems Gebirgswald im Vorder- grund. Im Rahmen eines im Dezember 1990 an der WSL be- gonnenen Projektes ist geplant, diese Fragen auf vier grösse- ren Schadenflächen in den Gemeinden Pfäfers SG, Schwan- den GL, Disentis GR und Zweisimmen BE langfristig und inter- disziplinär zu bearbeiten. Zusätzlich besteht die Absicht, wei- tere Sturmschadenflächen ins Programm «Dauerbeobach- tungsflächen und Waldreservate» zu integrieren.
Im Rahmen der Schweizerischen Waldschadeninventur 1990 wurden bereits geworfene und geknickte Bäume auf den Pro- beflächen und deren Umgebung quantitativ erfasst. Die Aus- wertungen zeigen, dass auf den Probeflächen in der Schweiz insgesamt 116 Bäume der 8333 beobachteten Bäume (oder 1,4 Prozent) vom Sturm geworfen oder gebrochen wurden. Die Schadstufenverteilung dieser geworfenen oder gebroche- nen Bäume unterscheidet sich nur unwesentlich von der Schadstufenverteilung aller 1989 beobachteten Bäume. Die- ses Ergebnis stimmt mit dem Resultat einer gleichartigen Un- tersuchung in Rheinland-pfalz überein; auch dort liess sich kein Zusammenhang zwischen neuartigen Waldschäden und Sturmschäden erkennen.
Die WSL wird ferner abklären, ob die Häufigkeit und das Aus- mass von Fäulnis an den gebrochenen oder geworfenen Bäu- men im Rahmen der Waldschadeninventur 1991 nachträglich erfasst werden kann. Ob diese zusätzlichen Informationen aussagekräftige Resultate liefern können, wird sich zeigen. Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach im Rahmen der Sanasilva-Waldschadenerfassung 1991 ergän- zende Untersuchungen in bezug auf Stammfäule und Kronen- zustand in Sturmschädenflächen durchgeführt werden müs- sen. Die WSL hat solche Untersuchungen bereits an die Hand genommen. Die Auswahl der für die Untersuchungen vorge- sehenen Schadenflächen zeigt, dass die Zusammenarbeit mit besonders schwer betroffenen Kantonen angestrebt wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Auer Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses Motion Auer Mesures propres à assurer la relève universitaire
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.807
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1324-1325
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Pagina
Ref. No
20 020 035
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