Motion Bircher Peter
1329
egger, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Rolf, Stappung, Stef- fen, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wanner, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwygart (70)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1991
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1991
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende Betäu- bungsmittelgesetz als rechtliche Grundlage genügt, um Mass- nahmen, wie sie mit der Motion beantragt werden, durchfüh- ren zu können.
Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat am 20. Februar 1991 ein Massnahmenpaket zur Verminderung der Drogenpro- bleme verabschiedet und damit das Engagement des Bun- des, der Drogensucht und seinen Folgen entgegenzutreten, erhöht. Zu diesem Zweck hat er die personellen und finanziel- len Mittel des Bundesamtes für Gesundheitswesens erheblich verstärkt.
Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Hilfestellung für die Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Men- schen. Zur Unterstützung der kantonalen Anstrengungen wird der Bund eine gesamtschweizerische Präventionskampagne durchführen. Ferner sollen die Kantone für innovative Präventi- onsprojekte finanzielle Beiträge des Bundes erhalten.
Der Bundesrat will namentlich die Forschung im Drogenbe- reich ausbauen, koordinieren und systematisieren. Dazu ge- hört auch die wissenschaftliche Begleitforschung von Präven- tionsstrategien und Betreuungskonzepten. Es ist unverkenn- bar, dass es in der Schweiz für viele Aspekte des Drogenpro- blems an wissenschaftlich abgestützten Kenntnissen fehlt. Die bestehenden Wissenslücken erschweren die Beurteilung von Massnahmen im Drogenbereich in hohem Mass und beein- trächtigen auch die Fort- und Weiterbildung von Drogenfach- leuten.
Auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Versuche und unter Einhaltung noch zu erarbeitender Rahmenbedingungen sollen deshalb auch neue Wege in der Drogenpolitik, so die ärztlich kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln erprobt und ausgewertet werden. Diese Versuche haben die Wirkung alternativer Instrumente der Drogenpolitik zu vermitteln. Sie werden nicht dazu dienen, das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen; ausserhalb der Versuche bleibt der Konsum von Betäubungsmitteln strafbar.
Diese Massnahmen werden flankiert durch einen Ausbau der Dienstleistungen des Bundes im Bereiche der Dokumenta- tion, Information und Koordination und durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal.
Durch gezielte Unterstützung soll erreicht werden, dass ein möglichst flächendeckendes Angebot von präventiven Mass- nahmen in allen Kantonen erreicht wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3111
Motion Bircher Peter Ergänzungsleistungen als Erziehungs- und Betreuungsbonus für Familien und Alleinerziehende
Prestations complémentaires aux familles monoparentales et biparentales dans la gêne
Wortlaut der Motion vom 22. März 1991
Der Bundesrat wird eingeladen, ein einkommens- und betreu- ungsabhängiges Ergänzungsleistungssystem für Familien und Alleinerziehende in wirtschaftlichen Notlagen auszuarbei- ten.
Texte de la motion du 22 mars 1991
Le Conseil fédéral est chargé de mettre au point un système permettant de verser des prestations complémentaires aux fa- milles monoparentales et biparentales dans la gêne, sur la base de leur revenu et des tâches éducatives qui leur incom- bent.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Columberg, Darbel- lay, Dormann, Engler, Grossenbacher, Hildbrand, Keller, Meier Samuel, Paccolat, Ruckstuhl, Rychen, Schnider, Seiler Rolf (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die eminent wichtige Bedeutung der Erziehungsarbeit und der innerhäuslichen Tätigkeit für das Wohl des Kindes, somit auch unserer Gesellschaft und im Sinne unserer Volkswirt- schaft soll mit einem Beihilfesystem für Familien und Erzie- hende in wirtschaftlicher Notlage unterstützt werden.
Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen, bei denen sich ein Elternteil der Betreuung und Erziehung der Kin- der widmen möchte, können, ohne einer Erwerbstätigkeit aus- ser Haus nachzugehen, in wirtschaftliche Nöte kommen. Die prekäre Wohnkostenteuerung, die Kostensteigerung bei den allgemeinen Lebenskosten, im Gesundheitsbereich sowie bei der Ausbildung haben die Lage noch verschärft.
Finanzielle Umstände zwingen oft beide Elternteile und Allein- erziehende, die Betreuung der Kinder aussenstehenden Per- sonen oder Institutionen zu überlassen, weil sie einer Erwerbs- tätigkeit nachgehen müssen. Damit können Betreuungsdefi- zite entstehen, die auch durch Kinderhorte und Tagesschulen kaum wettgemacht werden können.
Ein neues gezieltes Sozialsystem für Familien und Erziehende mit kleinem Einkommen und davon abhängig, dass die Kinder von einem Elternteil betreut werden, soll entsprechend dem Ergänzungsleistungssystem bei der AHV/IV ausgestaltet wer- den.
Dieses Ergänzungsleistungssystem soll im Sinne eines Erzie- hungs- und Betreuungsbonus gezielt, differenziert, im Einzel- fall wirksam und effektiv helfen. «Ergänzungsleistung» bringt deutlich zum Ausdruck, dass einerseits die Zuweisung einer direkten Sozialhilfe vermieden werden soll und dass anderer- seits die höchstmögliche Autonomie und Eigenverantwortung betont wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1991
Bei der Behandlung der Armutsfrage wird ebenfalls die Forde- rung nach finanzieller Hilfe an Familien gestellt. Der Bundesrat wird bei der Behandlung der Armutsfrage auch diesen Aspekt miteinbeziehen.
63-N
N 21 juin 1991
1330
Motion Günter
Im Zusammenhang mit einer allfälligen EWR-Botschaft wird der Bundesrat zudem die Stellung der Ergänzungsleistungen generell beurteilen müssen. Dabei wird auch der Kreis der Be- züger wie auch die Art der Leistungen zu überprüfen sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Die Motion wird von Herrn Allenspach bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.935
Motion Bär Richterinnen bei Sexualdelikten Délits sexuels. Tribunaux mixtes
Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1990 Die gesetzlichen Grundlagen sind in dem Sinne zu ändern, dass bei der Beurteilung von Sexualdelikten Frauen im Rich- ter(innen)-Gremium vertreten sein müssen.
Texte de la motion du 12 décembre 1990 La législation doit être modifiée de manière à ce que lors du ju- gement de délits sexuels, il y ait un certain nombre de femmes parmi les juges.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Bäumlin, Daepp, Da- nuser, Diener, Dormann, Fankhauser, Gardiol, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Leuteneg- ger Oberholzer, Mauch Ursula, Nabholz, Pitteloud, Stamm, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Zölch (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. März 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1991
Für die Beurteilung von Sexualdelikten, insbesondere wenn Frauen als Opfer betroffen sind, ist die Anwesenheit von Frauen im Richter-Kollegium aus sachlichen und psychologi- schen Gründen in hohem Masse erwünscht. Da das Bundes- gericht bei strafrechtlichen Nichtigkeitsbeschwerden jedoch an die Sachverhaltsfeststellungen der kantonalen Behörden gebunden ist und diese lediglich im Rahmen einer staatsrecht- lichen Beschwerde auf Willkür prüfen kann, betrifft das Anlie- gen der Motionärin hauptsächlich die Zusammensetzung der kantonalen Gerichte; denn diesen obliegt vorab die Würdi- gung des - häufig heiklen - Sachverhaltes.
Bei der Beratung des Opferhilfegesetzes hat sich der National- rat kürzlich mit diesem Fragenkomplex befasst. Auf Antrag sei- ner vorberatenden Petitions- und Gewährleistungskommis- sion hat er am 21. Januar 1991 entschieden, dass in Gerich- ten, welche Sexualdelikte zu beurteilen haben, auf Antrag des Opfers mindestens eine Person des gleichen Geschlechts Einsitz haben muss. Dieser Beschluss ist noch vom Ständerat zu bestätigen. Obwohl in der nationalrätlichen Debatte darauf hingewiesen wurde, dass eine solche Regelung auf Bundes- ebene einen Eingriff in die kantonale Gerichtsbarkeit darstel- len würde, ist der Erlass bundesrechtlicher Verfahrensvor- schriften zulässig, wenn diese für die Durchsetzung von mate- riellem Bundesrecht erforderlich sind.
Alles in allem erscheint es vorerst zweckmässig, die Beratun- gen des Opferhilfegesetzes und die begrüssenswerten Be- strebungen auf kantonaler Ebene zur Verwirklichung der An- liegen der Motionärin aufmerksam zu verfolgen. Im übrigen wird eine entsprechende Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) im Rahmen der Revision des Allge- meinen Teils des StGB, des Jugendstrafrechts und des Dritten Buches eingehend geprüft.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in eine Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.986
Motion Günter Elektrofahrzeuge. Förderung Electromobiles
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, Elektrofahrzeuge der Leich- testbauweise zu fördern und zu begünstigen, insbesondere: 1. durch Aenderung der einschlägigen gesetzlichen Bestim- mungen und Verordnungen zur Zulassung von Motorfahrzeu- gen in dem Sinne, dass die Elektrofahrzeuge genannter Art insbesondere mit Rekuperation leichter die Prüfung bestehen können;
durch Schaffung einer Versuchskategorie mit erleichterten Bedingungen, um die Erprobung neuartiger Fahrzeuge auf der Strasse zu ermöglichen;
durch Zulassung der Fahrausweise sämtlicher Kategorien zum Führen eines Elektrofahrzeuges der Leichtestbauweise.
Texte de la motion du 14 décembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de favoriser les électromobiles ultralégers au moyen notamment des mesures suivantes: 1. modification des dispositions régissant l'homologation dans le but de faciliter en particulier l'admission à la circulation des véhicules de ce type qui recourent à des matériaux de ré- cupération;
institution d'une catégorie de véhicules d'essai soumise à des conditions plus souples afin de permettre l'essai sur route de nouveaux types de véhicules;
autorisation de la conduite d'électromobiles ultralégers par les détenteurs de permis de conduire de toutes les catégories.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kuhn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. April 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 avril 1991
Der Bundesrat hat am 13. Februar 1989 und am 23. August 1989 beschlossen, Förderungsmassnahmen für Elektrofahr- zeuge im Rahmen des zusätzlichen Massnahmenpaketes zur Erreichung der Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu prüfen (Massnahme Z 13 des EWI-Berichtes zum Luftreinhalte-Kon- zept). Es geht dabei um:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bircher Peter Ergänzungsleistungen als Erziehungs- und Betreuungsbonus für Familien und Alleinerziehende Motion Bircher Peter Prestations complémentaires aux familles monoparentales et biparentales dans la gêne
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3111
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1329-1330
Page
Pagina
Ref. No
20 020 041
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