Motion Bäumlin
1340
N
21 juin 1991
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.976
Motion Baumlin Staatenbeschwerde gegen die Türkei Requête interétatique contre la Turquie
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990
Der Bundesrat wird aufgefordert, gegen die Türkei eine Staa- tenbeschwerde wegen massiver Verletzung der EMRK beson- ders in den kurdischen Gebieten und gegenüber der kurdi- schen Opposition einzureichen, wie dies 1981 schon einmal fünf Staaten des Europarates gemacht haben.
Texte de la motion du 14 décembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de déposer une requête interéta- tique contre la Turquie pour cause de violation massive de la Convention européenne des droits de l'homme, en particulier dans les régions kurdes et à l'égard des opposants kurdes, ainsi que cinq Etats du Conseil de l'Europe l'ont déjà fait en 1981.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bé- guelin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Caccia, Carobbio, Danuser, Darbellay, Fank- hauser, Gardiol, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ru- dolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Leder- gerber, Leuenberger-Solothurn, Longet, Luder, Matthey, Mauch Ursula, Meyer Theo, Neukomm, Petitpierre, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Seiler Rolf, Stamm, Stap- pung, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Zbinden Hans, Ziegler, Zwygart (46)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 juin 1991
In seinen Antworten auf die Interpellation Stappung vom 21. September 1988 (88.586, vgl. ad Ziff. 10) und auf die Frage Bäumlin Ursula vom 25. September 1989 hatte der Bundesrat bereits zweimal seiner Auffassung Ausdruck gegeben, dass es nicht opportun sei, beim Europarat eine Beschwerde ge- gen die Türkei einzureichen. In der letzten Antwort hatte der Bundesrat auch versprochen, die Frage wieder zu prüfen, wenn die Menschenrechtslage sich nicht in einem günstigen Sinn entwickeln sollte.
Die von schweren Unruhen geprägte Situation im Südosten der Türkei hat sich seit dem Frühjahr 1990 merklich ver- schlechtert, als Folge einer massiven Zunahme der Guerilla- Aktionen der PKK sowie von militärischen Operationen der tür- kischen Armee. Es ist vor allem die Bevölkerung kurdischen Ursprungs, die darunter leidet. Sie ist Opfer zahlreicher Ueber- griffe, welche von den anwesenden Truppen begangen wer- den.
Wie Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) «im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentli- chen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht» aus-
drücklich erlaubt, hat die türkische Regierung am 10. Mai 1990 Massnahmen getroffen, welche die in der EMRK enthaltenen Verpflichtungen derogieren, indem sie den in dieser Region bereits geltenden Notstand verschärften und ausdehnten. Ge- mäss derselben Bestimmung der EMRK hat die türkische Re- gierung am 23. August 1990 dem Europarat diese Massnah- men notifiziert.
Nach zahlreichen Informationen aus verschiedenen Quellen haben die Verschlimmerung der politisch-militärischen Situa- tion im Südosten Anatoliens sowie die Ausdehnung und Ver- schärfung des Notstandes in dieser Region zahlreiche Men- schenrechtsverletzungen mit sich gebracht. Der massive Zu- strom irakischer Kurden in dieses Gebiet im letzten März/April hat nicht zu einer Entspannung der Lage beigetragen.
Besonders im letzten Jahr intervenierten die Bundesbehörden mehrmals bei den türkischen Behörden zugunsten der Ach- tung der Menschenrechte, namentlich jener der kurdischen Bevölkerung (vgl. Antwort auf die dringlichen Interpellationen 90.886 und 90.897 der grünen Fraktion und der sozialdemo- kratischen Fraktion vom 26. und 27. November 1990, ad Ziff. 2). Die Interventionen haben in diesem Zusammenhang an die unabdinglichen Voraussetzungen für Frieden und Si- cherheit in dieser Region erinnert. Dies sind einerseits die Ach- tung der Rechte der dort ansässigen Menschen, darin inbe- griffen die spezifischen Rechte der Minderheit kurdischen Ur- sprungs und ihrer Angehörigen, besonders das Recht, ihre ei- gene Sprache öffentlich zu gebrauchen und zu lehren, sowie das Recht auf ihr eigenes kulturelles Leben; andererseits wirt- schaftlicher und sozialer Fortschritt in dieser unterentwickel- ten Region. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das EDA daran ist, für den östlichen Teil der Türkei ein Programm der Entwick- lungszusammenarbeit zu prüfen, welches hauptsächlich die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel hat. Das EVD prüft auch die Möglichkeit der Vergabe eines Mischkredites oder anderer Formen der Finanzhilfe.
Bei seinem Besuch in Ankara vom 4. bis 6. April dieses Jahres hat der Departementschef die Haltung der Schweiz zur Frage der Menschenrechte in der Türkei erneut bekräftigt. Am 12. April 1991 sind die Artikel 140 bis 142 und 163 des türki- schen Strafgesetzbuches, welche eine Reihe von Meinungs- delikten unter schwere Strafe - sogar unter Todesstrafe - stell- ten, sowie das Gesetz Nr. 2932, welches den Gebrauch der kurdischen Sprache verboten hatte, ausser Kraft gesetzt wor- den. Das gleichzeitig erlassene Anti-Terror-Gesetz schwächt den Schutz der Menschenrechte jener Personen, welche des «Terrorismus» - durch das Gesetz sehr breit definiert - ver- dächtigt werden. Wie sich diese Revisionen in der Praxis aus- wirken werden, wird sich erst weisen. Ebenfalls am 12. April wurde eine Teilamnestie erlassen, welche zur Freilassung von 46 000 Personen, darunter eine unbekannte Zahl politischer Gefangener, führen soll.
Auf internationaler Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Tür- kei 1987 das Individualbeschwerderecht vor der Europäi- schen Menschenrechtskommission sowie 1990 die obligatori- sche Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Men- schenrechte anerkannt hat. Dies sowie der erste Besuch des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter im Herbst 1990 in den türkischen Haftanstalten sollten zu einem besseren Schutz der Menschenrechte, im besonderen zum Schutze vor Folter, beitragen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Lage in der Tür- kei im Vergleich mit der äusserst problematischen Menschen- rechtslage unter dem Ausnahmezustand, welcher 1980 vom militärischen Regime über das ganze Land verhängt worden war, unter der Zivilregierung seit 1983 eine relativ günstige Ent- wicklung erfahren hat, mit Ausnahme des Südostens des Lan- des, wo sie sich seit dem vergangenen Jahr verschlechtert hat.
Der Bundesrat wird weiterhin zugunsten von Personen, deren Rechte in der Türkei verletzt werden, intervenieren und parallel dazu mit der türkischen Regierung einen kontinuierlichen Dia- log führen, welcher auf der Ueberzeugung beruht, dass Rechtsstaatlichkeit und Respektierung der Menschenrechte als Faktoren von Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit essen- tielle Komponenten einer pluralistischen Demokratie sind und
Postulat Hubacher
1341
einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit des Landes darstellen.
Wenn sich die Menschenrechtslage vor allem im Südosten des Landes in nächster Zeit nicht verbessern sollte, ist der Bundesrat bereit, die Opportunität einer Beschwerde zu prü- fen, nach dem Vorbild jener Beschwerde, welche im Jahre 1981 von fünf Mitgliedern des Europarates als Folge der Men- schenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung ein- gereicht worden war.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.997
Motion Ruf Schweizer Landesgrenze. Verstärkter Schutz vor illegalen Grenzübertritten Passage illégal de la frontière. Renforcement de la protection
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz der Schweizer Lan- desgrenze vor illegalen Grenzübertritten durch folgende Massnahmen wirksam zu verstärken:
Erhöhung des Bestandes an Grenzwächtern;
Einsatz - und wenn nötig Ausbildung - von geeigneten Ein- heiten der Schweizer Armee zur Unterstützung des Grenz- wachtkorps.
Texte de la motion du 14 décembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de renforcer la protection de la frontière suisse et d'empêcher les passages illégaux en pre- nant les mesures suivantes: 1. augmentation de l'effectif des gardes-frontière; 2. mise en place et, s'il le faut, entraînement d'unités adéqua- tes de l'armée que l'on chargera d'épauler le corps des gar- des-frontière.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ungeachtet aller Revisionen des Asylverfahrens steigt der Zu- strom von Asylbewerbern in die Schweiz seit Jahren unge- bremst an und wird voraussichtlich auch künftig jährlich neue Rekordhöhen erreichen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Asylanten handelt es sich bekanntlich nicht um echte Flücht- linge, sondern um Gesuchsteller aus wirtschaftlichen Grün- den (über 95 Prozent der Begehren werden letztlich abgewie- sen). Die allermeisten Bewerber gelangen über die grüne Grenze illegal in unser Land!
Breite Kreise des Schweizervolkes sind wegen dieser anhal- tenden Masseneinwanderung zu Recht tief beunruhigt. 1991 muss mit einer zusätzlichen riesigen Migrationswelle aus Ost- europa, vor allem aus der Sowjetunion, gerechnet werden. Die grosse Zahl der illegalen Einreisen beweist, dass die Lan- desgrenze völlig ungenügend gesichert ist. Dies kann aller- dings angesichts des geringen Personalbestandes im unifor- mierten Grenzwachtkorps (August 1990: 1756 Mann) nicht er- staunen. Skrupellose Schlepperorganisationen haben da- durch ein sehr leichtes Spiel.
Um dem (gegenwärtigen und noch zu erwartenden) Massen- zustrom von Wirtschaftsasylanten und Emigranten aus der
ganzen Welt noch rechtzeitig einigermassen begegnen zu können, ist eine rasche und wirksame Verstärkung des Grenz- schutzes dringendst erforderlich! Nebst einer Erhöhung des Bestandes an Grenzwächtern ist vor allem ein Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung des Grenzwachtkorps un- erlässlich. Verschiedene Armeeeinheiten sind bereits für den Neutralitätschutzdienst ausgebildet. Bekanntlich hat Oester- reich mit Erfolg zu entsprechenden Massnahmen gegriffen, in Finnland werden derartige Schritte vorbereitet.
Nachdem Bundesrat Arnold Koller mehrfach den Einsatz der Armee zur Bewachung der Landesgrenze vor illegalen Grenz- übertritten ernsthaft in Erwägung gezogen hat, muss die Lan- desregierung nun - angesichts der sich verschärfenden Lage - unverzüglich zur Tat schreiten!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1991
Der Bundesrat hat bereits in Zusammenhang mit der Motion Baggi (89.645) im Dezember 1989 zur Frage der Personalauf- stockung des Grenzwachtkorps Stellung genommen. Trotz der momentan etwas entspannteren Lage auf dem Arbeits- markt erscheint eine solche kurz- oder mittelfristig unreali- stisch. Der Bestand an Grenzwächtern wurde letztmals per 1. Januar 1991 angepasst und auf 1943 erhöht. Dieser Sollbe- stand ist jedoch aufgrund der nach wie vor bestehenden Re- krutierungsschwierigkeiten nicht erreicht. Der Bundesrat wird die Entwicklung weiterhin im Auge behalten.
Derzeit wird die Unterstützung des Grenzwachtkorps durch den Einsatz von Formationen der Armee durch eine interde- partementale Arbeitsgruppe geprüft.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Die Motion wird von den Damen Fankhauser und Haering Binder bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
91.3001
Postulat Hubacher Bericht über Neutralität Rapport sur la neutralité
Wortlaut des Postulates vom 21. Januar 1991 Ich ersuche den Bundesrat, baldmöglichst, spätestens bis Ende 1992, einen Bericht auszuarbeiten:
wie er gemäss Artikel 102 Ziffer 9 der Bundesverfassung die Neutralität interpretiert und neu definiert;
den Bericht den eidgenössischen Räten vorzulegen.
Texte du postulat du 21 janvier 1991 Je prie le Conseil fédéral de présenter aux Chambres fédéra- les, le plus tôt possible, mais au plus tard pour la fin de l'année 1992, un rapport exposant la façon dont il interprète et redéfinit la neutralité au sens de l'article 102, chiffre 9 cst.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bodenmann, Brüg- ger, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Haering Bin- der, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Meizoz, Meyer Theo, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (25)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bäumlin Staatenbeschwerde gegen die Türkei Motion Baumlin Requête interétatique contre la Turquie
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.976
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Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1340-1341
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