E 5 juin 1991
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Compte d'Etat 1990
90.088
Kantonsverfassungen (FR, BS, AR, GR). Gewährleistung Constitutions cantonales (FR, BS, AR, GR). Garantie
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1990 (BBI 1991 | 234) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1990 (FF 1991 | 210)
91.010
Staatsrechnung 1990 Compte d'Etat 1990
Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. April 1991 Message et projet d'arrêté du 10 avril 1991
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Miville, Berichterstatter: Endlich kommen wir heute morgen zu einem weltbewegenden Geschäft. Ich freue mich auf die hochstehenden juristischen Debatten, die es auslösen wird. Wir haben uns mit vier Revisionen von Kantonsverfassungen zu befassen. Im Ernst: Was hier geliefert wird, ist reine Routine, wie Sie sogleich sehen werden.
Der Kanton Freiburg setzt ein Verwaltungsgericht ein. Das ent- spricht nicht nur voll und ganz kantonaler Kompetenz, son- dern es entspricht auch den Anforderungen des Bundes- rechts. Es kommt nämlich den Bestrebungen entgegen, das Bundesgericht zu entlasten.
Der Kanton Basel-Stadt verankert in seiner Verfassung den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann, was ebenfalls von der Bundesgesetzgebung her kein Problem auf- wirft, sondern durchaus dem Sinn von Artikel 4 Absatz 2 zweiter Satz der Bundesverfassung entspricht.
Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden hat eine Verfassungsän- derung beschlossen im Sinne einer Anpassung der Finanz- kompetenzen des Kantonsrats und des Regierungsrats an die Teuerung. Wie ein Kanton die Finanzbefugnisse kantonaler Behörden betragsmässig normiert, das liegt natürlich auch im Bereich seiner Organisationskompetenz.
Endlich steht hier zur Behandlung eine neue Verfassungsbe- stimmung des Kantons Graubünden betreffend Organisation der kantonalen Katastrophenhilfe, eine Bestimmung, die sich total im Rahmen der kantonalen Organisationskompetenz be- wegt.
So kann ich Ihnen namens Ihrer Petitions- und Gewährlei- stungskommission empfehlen, den uns unterbreiteten Bun- desbeschluss 90.088 betreffend die Gewährleistung dieser vier Verfassungsänderungen zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
29 Stimmen (Einstimmigkeit)
Dobler, Berichterstatter: Die Finanzkommission nahm mit Be- friedigung vom erfreulichen Ergebnis der Finanzrechnung Kenntnis. Erneut wurden die Erwartungen des Voranschlags um ziemlich genau 400 Millionen Franken übertroffen. Die Fi- nanzrechnung des Bundes schliesst 1990 zum fünften Mal in Folge mit einem Ueberschuss ab. Bei Ausgaben in Höhe von 30,1 Milliarden Franken und Einnahmen von 31,2 Milliarden Franken liegt das Plus bei 1,058 Milliarden Franken.
Die kumulierten Ueberschüsse der Jahre 1986 bis 1990 belau- fen sich damit auf 6,2 Milliarden Franken. Dieser Betrag wurde je zur Hälfte zum Schuldenabbau und zur Deckung des Fi- nanzbedarfs der Regiebetriebe verwendet.
Die Schuldensituation hat sich wesentlich verbessert. Die ex- ternen Schulden des Bundes von knapp 24 Milliarden Fran- ken entsprachen 1990 rund fünf Prozent des Bruttoinlandpro- dukts. Die entsprechende Verschuldungsquote betrug 1985 noch zirka 8 Prozent, bei Bundesschulden von 28,2 Milliarden Franken.
Die Nettozinslast als Indikator für den finanzpolitischen Hand- lungsspielraum ist zufolge des hohen Zinsniveaus um 44 Mil- lionen Franken auf 365 Millionen Franken angestiegen. Dies entspricht 1,2 Prozent der Gesamteinnahmen gegenüber 1,1 Prozent im Jahre 1989. 1982 verschlang die Nettoverzin- sung noch 3,3 Prozent der Bundeseinnahmen.
Die Gesamtrechnung des Bundes - vergleichbar mit der pri- vatwirtschaftlichen Erfolgsrechnung - weist dagegen einen Reinaufwand von 350 Millionen Franken auf. Kumuliert seit 1986 bleiben noch ein Vermögenszuwachs von 946 Millionen Franken und damit eine Verminderung des Fehlbetrags in der Bilanz auf rund 17,5 Milliarden Franken.
Der Bundeshaushalt überschritt 1990 erstmals die Marke von 30 Milliarden Franken. Die Ausgaben des Bundes nahmen bei einem Wachstum des Bruttoinlandprodukts von 9,3 Prozent beschleunigt um 9,7 Prozent zu. Die Staatsquote verharrte auf dem Niveau des Vorjahres von 9,5 Prozent, was vor allem dem markanten Wirtschaftswachstum zu verdanken ist.
Das negative Ergebnis der Gesamtrechnung sowie die sich verschlechternde Situation bei Kantonen und Gemeinden sind Vorboten eines finanzpolitischen Wetterumschlags. Die Finanzkommission liess sich über die voraussehbare rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen orientieren. Bereits in der Staatsrechnung 1990 sind die direkte Bundessteuer mit 90 Millionen Franken und die Stempelabgaben mit rund 100 Millionen Franken hinter dem Budget zurückgeblieben. Es handelt sich um einen deutlichen Trend. Effektiv sind es nämlich die überaus hohen Eingänge der Verrechnungs- steuer und das starke Anwachsen der Warenumsatzsteuerein- nahmen, die zur Hauptsache die guten Rechnungsab- schlüsse in den letzten Jahren herbeigeführt haben. Daraus ist zu folgern, dass im Falle einer weiteren Abkühlung der Wirt- schaftslage die gute Finanzlage rasch ins Gegenteil umschla- gen kann.
Einiges spricht dafür, dass im Jubiläumsjahr die Schönwetter- periode der Bundesfinanzen zu Ende gehen wird. Die durch positive Rechnungsabschlüsse genährte Ausgabenfreudig- keit und die Auswirkungen der markanten Teuerung treffen nun auf eine abgeschwächte Entwicklung der Steuereinnah men, was schon in der Staatsrechnung 1991 zu erheblichen Ausgabenüberschüssen führen dürfte.
An den Nationalrat - Au Conseil national
Staatsrechnung 1990
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Die Finanzkommission musste bei der Prüfung der Staats- rechnung von einer zunehmenden Tendenz zu Nachtragskre- diten Kenntnis nehmen. Mit 1,066 Milliarden Franken bezie- hungsweise 3,4 Prozent der veranschlagten Gesamtausga- ben lagen sie deutlich über den entsprechenden Werten von 1989. Die eigentlichen Kreditüberschreitungen hingegen konnten um 35 Millionen Franken auf 90 Millionen Franken re- duziert werden.
Auf den durch das Parlament gekürzten Budgetrubriken lehnt das Finanzdepartement Begehren um Kreditüberschreitun- gen konsequent ab. Ausnahmen bilden drei Fälle, wo sich der Kreditbedarf jeder Ausgabensteuerung entzog.
Die Ausgaben haben sich je nach Gebiet unterschiedlich ent- wickelt:
Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland weisen mit 18 Prozent das grösste Wachstum auf. Im abgelaufenen Jahr wirkten insbesondere die Osteuropahilfe und der Asylbereich ausgabensteigernd.
Der Ausgabenbereich Unterricht und Forschung verzeichnet ebenfalls einen überdurchschnittlichen Ausgabenzuwachs. In Hochschulen, berufliches Bildungswesen und Forschung werden immer mehr Mittel investiert, was angesichts der inter- nationalen Herausforderung grundsätzlich richtig ist. Immer- hin gilt es zu bedenken, dass das blosse Ausschütten des Bundesfüllhorns an sich noch keine Spitzenleistungen garan- tiert. Nur eine sorgfältige Evaluation und Kontrolle der For- schung bringt die gewünschten Resultate.
Die Kosten der sozialen Wohlfahrt stiegen mit 11,2 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich. Die Rentenanpassungen bei der AHV und IV sowie die wachsende Zahl von Rentnern verur- sachten im wesentlichen die Mehrausgaben. Als Massnahme im Rahmen der Aufgabenverteilung wurde der Beitrag des Bundes an die AHV von 16 auf 17 Prozent der Gesamtausga- ben angehoben.
Die Landwirtschaftsausgaben verharrten 1990 praktisch auf dem Vorjahresniveau. Im längerfristigen Durchschnitt liegt die Wachstumsrate der Ausgaben aber bei 6 Prozent. Zufolge der Ueberschussproduktion bei Getreide und Kartoffeln gingen die zweckgebundenen Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 100 Millionen Franken zurück. Seit 1987 haben sie sich damit um über 300 Millionen Franken oder um 40 Prozent verringert. Im Rahmen des Ende Jahr erscheinenden 7. Land- wirtschaftsberichts erwarten wir auch eine Antwort, wie die Di- rektzahlungen inskünftig finanziert werden sollen.
Nach Ausklammerung von Sonderfaktoren verzeichnet die Landesverteidigung ein Ausgabenwachstum von 5,7 Prozent. Höhere Zahlungen ergaben sich insbesondere im Bereich der früher beschlossenen Rüstungsmaterialbeschaffung - Stich- worte Panzer 87, Leopard und Transporthelikopter 89 Super- Puma - sowie beim Unterhalt des Armeematerials.
Im Bereich Verkehr und Energie war eine Abflachung der Auf- wendungen festzustellen, nachdem im Vorjahr eine einmalige Entschädigung von 350 Millionen Franken an das Kernkraft- werk Kaiseraugst AG ausgerichtet worden war. Die bekannten Grossprojekte «Bahn 2000» und Neat werden hier bald zu grossen Ausgabenerhöhungen führen.
Beim Umweltschutz besteht immer noch ein grosser Nachhol- bedarf bei den Anlagen für den Gewässerschutz. In verschie- denen Kantonen musste der Bau von Kläranlagen mangels verfügbarer Kredite zurückgestellt werden.
Gestatten Sie mir nun als Präsident der Finanzkommission ei- nen aktuellen Ausblick, insbesondere im Hinblick auf den Aus- gang der Abstimmung vom letzten Sonntag:
Mit Bedauern müssen wir von der deutlichen Verwerfung des Finanzpakets durch Volk und Stände Kenntnis nehmen. Es ist uns erneut nicht gelungen, die Mehrwertsteuer in einer Volks- abstimmung durchzubringen, obwohl sie vom Parlament und insbesondere von den Bundesratsparteien fast einhellig befür- wortet wurde. Die erneute Ablehnung einer Bundesfinanzre- form wirft grundsätzliche Fragen auf, weshalb es so schwierig ist, ein zeitgemässes Umsatzsteuersystem zu realisieren.
Ich bin überzeugt, dass der Hauptgrund für die Verwerfung die Befürchtung war, die Staatsquote, also die Bundesausgaben in Prozenten des Bruttosozialproduktes, nehme zu. Der Stimmbürger befürchtete bei einem effizienteren Umsatzsteu-
ersystem des Bundes ohne gleichzeitige Entlastung bei der di- rekten Bundessteuer einen wachsenden Steuerdruck. Die Rechnungsabschlüsse der Kantone 1990 mit einem Fehlbe- trag von 1,6 Milliarden Franken werden verschiedene Kantone zwingen, die direkten Steuern zu erhöhen.
Die starke Ablehnung der Vorlage in der europafreundlichen welschen Schweiz beweist, dass das Nein zur Bundesfinanz- vorlage keineswegs als Nein zu Europa interpretiert werden darf. Auch hier wurde vor allem die fehlende Entlastung bei der direkten Bundessteuer kritisiert. Die Besteuerung der Einkom- men und Vermögen sollte im wesentlichen den Kantonen und Gemeinden überlassen werden.
Wir wollen jetzt nicht ins Jammern über die verpassten Chan- cen verfallen, sondern unverzüglich die Ausarbeitung einer neuen, tragfähigen Bundesfinanzvorlage in Angriff nehmen. Es bleibt wenig Zeit, bis 1994 ein Reformprojekt vorzubereiten, das den Einwänden gegen das Paket 1991 genügend Rech- nung trägt.
Erfreulicherweise konnten wir zur Kenntnis nehmen, dass Herr Bundesrat Stich bereits eine neue Vorlage angekündigt hat.
Das Parlament, dem die Budgethoheit obliegt, hat auch die Verantwortung für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt. Unumstritten ist, dass die Rahmenbedingungen des Finanz- platzes Schweiz sofort verbessert werden müssen. Ohne so- fortige Revision des Stempelsteuergesetzes und des Anlage- fondsgesetzes werden die entsprechenden Geschäftstätigkei ten immer mehr ins Ausland verlagert. Die Schweiz verliert die Geschäfte und Arbeitsplätze, der Bund die Steuern. Eine neue Finanzvorlage muss bei der direkten Bundessteuer eine we- sentliche Entlastung bringen. Die Kantone und Gemeinden dürfen in ihren Möglichkeiten der Einnahmenbeschaffung nicht durch den Bund konkurrenziert werden, um dann von diesem wieder gnädigst Beiträge mit einschneidenden Aufla- gen zu erhalten.
Die Einführung der Mehrwertsteuer wird auch von vielen Geg- nern des verworfenen Finanzpakets befürwortet. Das Nein liegt nicht am System an sich, sondern bei der fehlenden Ent- flechtung der Steuerpotentiale. Die neue Mehrwertsteuer darf auch etwas mehr einbringen als die alte Warenumsatzsteuer, wenn gleichzeitig bei der direkten Bundessteuer für eine wirk- same Entlastung der mittleren Einkommen und kleineren Ge- sellschaften gesorgt wird.
Vieles deutet darauf hin, dass mit dem Rechnungsab- schluss 1990 ein oberer Höhepunkt in den Bundesfinanzen erreicht worden ist. Das starke Ausgabenwachstum, der ein- malig hohe Nachtragskredit I zum Voranschlag 1991, die sich abschwächenden Einnahmen und die noch fehlende Neuord- nung der Bundesfinanzen sind untrügliche Zeichen von fi- nanzpolitisch schlechteren Zeiten.
Wir werden nicht darum herum kommen, die Ausgaben künf- tig noch härter nach ihren Prioritäten zu hinterfragen. Traditi- onsgemäss komme ich als Präsident der Finanzkommission zum obligaten ceterum censeo, der Ausgabendisziplin auf der ganzen Linie Nachachtung zu verschaffen. Ich bin mir dabei bewusst, dass ein Politiker im Wahljahr vermehrten Versu- chungen ausgesetzt ist, fühle mich aber verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass jeder Politiker auch Finanzpolitiker sein muss.
Was die Staatsrechnung 1990 betrifft, die wir geprüft und im Beisein des Vorstehers des Finanzdepartementes beraten ha- ben, beantragen wir Ihnen einstimmig Zustimmung.
Piller: Ich werde mich möglichst kurz halten. In der Botschaft steht zu lesen: «Das Bild gesunder öffentlicher Finanzen hat 1990 erste ernsthafte Kratzer erlitten.» Gemeint sind damit ge- meinsam Bund, Kantone und Gemeinden. Wir haben für die nächsten Wahlen grosse Aufgaben vor uns.
Der Präsident unserer Kommission hat auf das Abstimmungs- wochenende hingewiesen. Die Frage stellt sich: Wie weiter? Herr Präsident, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich in diesen Punkten nicht mit Ihren Ausführungen einig gehe. Jeder interpretiert das Abstimmungsergebnis nach seiner Fassung. Tatsache ist aber, dass das Schweizervolk das ganze Finanzpaket abgelehnt hat, inklusive die Aufhebung
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der Stempelsteuer. Das Nein ging auch in die Richtung, dass man die Taxe occulte vorläufig beibehält.
Es ist ganz interessant, wie sich die Interpretationen gestalten: Jeder hat das Gefühl, er wisse, warum das Schweizervolk nein gesagt hat. Ich bin der Meinung, dass man das jetzt gründlich analysieren muss. Ich habe an mehreren Veranstaltungen teil- genommen, an denen mir Bürgerinnen und Bürger sagten: Geht es eigentlich noch, die Banken zu entlasten? Das ist eine Gruppe, die sicher wegen der Aufhebung der Stempelsteuer nein gesagt hat.
In meinen Kreisen hat niemand gesagt, man müsse die direkte Bundessteuer abschaffen. Immerhin ist die direkte Bundes- steuer für sehr viele Schweizerinnen und Schweizer kein Pro- blem. Wirtschaftlich gesehen ist beispielsweise die Entlastung bei der direkten Bundessteuer nicht vordringlich.
Es kann nicht angehen, dass wir in Anbetracht der heutigen Fi- nanzsituation jetzt dieses Finanzpaket einfach aufschnüren und sektoriell durchziehen, wie das beispielsweise der Direktor des Gewerbeverbandes am Sonntag abend vorgeschlagen hat. Herr Triponez sagte: «Jetzt müssen wir die Aufhebung der Stempelsteuer vorantreiben, das ist für den Bund verkraftbar; kein Problem, das müssen wir machen.» Dagegen werden wir uns vehement zur Wehr setzen. Wir müssen Lösungen finden; aber bitte, das muss über Kompensationen passieren. Wir müs- sen eine verantwortungsvolle Finanzpolitik betreiben, damit wir nicht wieder in die Defizitjahre hineinschlittern.
Wir haben in den letzten Jahren eine sehr gute Finanzpolitik betrieben, und es wäre verhängnisvoll, wenn wir auf der Ein- nahmenseite einseitig die Hahnen zudrehen und auf der ande- ren Seite - wie wir gestern zu Recht beschlossen haben - Milli- ardenbeträge ausgeben, beispielsweise für die Forschung - es werden weitere folgen - oder für die Auslandbeziehungen. Wir werden auch in der sozialen Wohlfahrt, in der Landwirt- schaft usw. unseren Verpflichtungen nachkommen müssen. Nach diesem Abstimmungswochenende müsste wieder ver- sucht werden, gemeinsam in einem Konsens ein Finanzpaket vorzulegen, das ganz klar auch Kompensationen beinhaltet, wenn wir auf der Einnahmenseite Abstriche machen. Ein Auf- heben der Stempelsteuer und der Taxe occulte ohne Kompen- sation kann aus meiner Sicht nicht in Frage kommen. Auch eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer sehe ich per- sönlich nicht als vordringlich an, weil sie keine direkte Bela- stung für unseren Wirtschaftsplatz Schweiz bedeutet.
Mme Jaggi: Le rapport présenté par M. Dobler m'incite à prendre la parole dans ce débat sur les finances qui ne peut pas ne pas avoir lieu après la votation de dimanche dernier. Je suis entièrement d'accord sur le fond avec M. Piller. Je vou- drais aborder la question sous un autre angle, plus futile pen- serez-vous peut-être. J'ai fait quelques découvertes tardives à propos de l'ex-futur régime des finances fédérales. Je dois confesser une certaine naïveté parce que je pensais que les fi- nances publiques étaient une affaire sérieuse par excellence, que c'était le thème sur lequel un Parlement ne plaisantait pas et ne se laissait pas aller à des mouvements d'humeur et d'émotion, que c'était le type même de sujet sur lequel on trou- vait -laborieusement mais avec de la bonne volonté et le senti- ment de devoir aménager sinon une symétrie du moins une répartition des sacrifices - un large terrain d'entente de sorte que le souverain entérine les décisions du Parlement. Or, on s'aperçoit qu'un phénomène que je croyais absolument étran- ger à la gestion des finances publiques l'influence manifeste- ment: il s'agit de la mode.
Vous avez certainement remarqué qu'on poussait des cris ter- ribles contre la taxe occulte, il y a quelques années. Il s'agissait de l'éliminer au plus vite. Elle est peut-être si occulte et cachée que personne ne la sent plus, toujours est-il qu'elle a passé tout à fait au second plan. Elle ressurgit maintenant par exem- ple dans la prise de position du Vorort après la dernière vota- tion. Ce dernier avait approuvé le principe d'une TVA mais pas sous cette forme, il en revient soudain à l'urgence de moderni- ser l'imposition sur le chiffre d'affaires et d'éliminer la taxe oc- culte. C'est comme la longueur des jupes: on allonge, on rac- courcit, on rallonge. Il y a une géométrie variable dans les inté- rêts et les urgences tout à fait surprenante.
Il en va de même pour l'impôt fédéral direct et je suis préoccu- pée par les constatations de M. Dobler: il faut des compensa- tions du côté de l'impôt fédéral direct, réserver son produit aux cantons et aux communes. On peut discuter sur la répartition de ce produit, sur le principe même d'une fiscalité fédérale di- recte qui a l'avantage de ne pas taxer tout le monde et d'être fortement progressive. Pour ma part, je trouve que la question est réglée depuis une certaine votation de 1952 et on n'y re- viendra pas, c'est clair.
A part la mode qui influence curieusement le débat sur les fi- nances publiques, un sentiment nous met mal à l'aise, nous parlementaires; l'hypocrisie, le double discours. Nous avons tenu ici un discours que beaucoup d'entre vous, et particuliè- rement en Suisse romande, n'ont pas osé tenir à l'extérieur. Je ne sais pas si la face des finances fédérales et le sort du régime en auraient été changés, mais il est certain qu'un peu plus d'in- vestissement de notre part en terme de soutien à ce que nous avons voté aurait été plus digne de notre conviction et du sé- rieux que je persiste malgré tout à reconnaître aux finances pu- bliques.
Bundesrat Stich: Ich danke dem Kommissionspräsidenten für die sachkundige Darstellung der Situation. In bezug auf die Abstimmung vom letzten Wochenende teile ich seine Auffas- sung nicht so ganz. Für mich ist eines sicher: Wir gehen schwierigen Zeiten entgegen. Denn wir haben in der Zukunft nicht nur eine neue Finanzordnung zu schaffen, sondern wir sind im Moment mit Ausgabenüberschüssen in Milliarden- höhe pro Jahr konfrontiert.
Nach den jetzt vorliegenden Zahlen für das Budget werden wir im kommenden Jahr ein Defizit von über 3 Milliarden Franken haben, ansteigend bis 1995 auf über 5 Milliarden Franken. Das heisst, wir haben alle Chancen, den Fehlbetrag der Bilanz innerhalb von vier Jahren zu verdoppeln. Deshalb ist es völlig undenkbar zu argumentieren, wir hätten bei der direkten Bun- dessteuer noch mehr tun sollen, als wir getan haben. Ich erin- nere Sie daran, dass wir gelegentlich auch wieder das soge- nannte Sofortprogramm verlängern sollten, das Entlastungen für die Familie bringt, was vermutlich unbestritten ist. Wir wer- den nicht nur eine Finanzordnung machen müssen. Ich denke, Sie sind mit mir einverstanden, dass man solche Defi- zite nicht in Kauf nehmen kann.
Wir müssen uns deshalb gewisse Ueberlegungen für die Zu- kunft machen. Auch ich habe das Abstimmungsergebnis inter- pretiert. Ich habe festgestellt, dass es drei Kantone gibt - Zü- rich, Basel, Graubünden -, die zugestimmt haben. Und ich habe mir die Frage gestellt, ob es nicht zweckmässig wäre, den Finanzausgleich an die Kantone einmal nach dem Ab- stimmungsergebnis auszurichten, damit verschiedene Kan- tone einmal etwas lernen. Zürich und Basel, die Geld nach Bern abliefern, stimmten der Vorlage zu. Die anderen, die mit der hohlen Hand, haben abgelehnt. In dieser Hinsicht müssen wir uns gelegentlich auch etwas überlegen, damit die Leute nicht denken, der Bund sei eine Milchkuh, die man einfach melken könne; man hätte auf seine Probleme überhaupt keine Rücksicht zu nehmen. Wir müssen versuchen, einen Budget- ausgleich zu schaffen, damit wir die Probleme in der Zukunft lösen können. Es ist vielleicht symptomatisch für schweizeri- sche Wirtschaftsverbände, dass sie dem Finanzdepartement vor der Abstimmung noch ein Begehren um zusätzliche Sub- ventionen stellen - mit einem Stempel gegen höhere Steuern auf dem Couvert. Auch hier werden wir gewisse Konsequen- zen ziehen müssen.
In bezug auf Europa teile ich Ihre Auffassung, Herr Kommis- sionspräsident, ebenfalls nicht. Denn ich glaube, jedermann, der sich mit der Frage der Beziehungen zu Europa befasst hat, muss sich doch bewusst sein, dass man, wenn man für Eu- ropa eintritt, zur Mehrwertsteuer ja sagen muss, selbst wenn wir nicht beitreten. Wir müssen uns auch bewusst sein: Ein EWR wird uns vermutlich noch einiges kosten, auch wenn diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Eine Annäherung an Europa könnte nur über die Mehrwert- steuer führen. Heute muss ich sagen - nach dreimal Nein zur Mehrwertsteuer -, es ist nicht mehr möglich, sie ein viertes Mal vorzutragen; das ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Wir wer-
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den also andere Mittel und Wege finden müssen, um unsere Probleme zu lösen. Ich hoffe zuversichtlich, dass Sie dann mit- helfen.
Als ich die Resultate der Kantone gesehen habe, überlegte ich mir folgendes: Bei der entscheidenden Abstimmung über die Mehrwertsteuer oder die Vorlage des Bundesrates in Ihrer Kommission war das Verhältnis 6 zu 7 Stimmen. Ich hatte da- mals noch die bundesrätliche Vorlage zu vertreten. Am Schluss war das Ergebnis hier 35 Stimmen zu 1 Stimme zu- gunsten der Mehrwertsteuer. Ich habe mich deshalb gefragt, wieweit Sie in Ihren Kantonen diese Meinung tatsächlich un- terstützt, vertreten und durchgesetzt haben.
Man kann sich auch hier fragen, wo die Führung liegen muss. Liegt sie beim Parlament, oder liegt sie beim Bundesrat? Ich habe am Sonntag einige Bemerkungen über die direkte De- mokratie gemacht. Ist es eine zweckdienliche Lösung, wenn die Stimmbeteiligung 33 Prozent beträgt - also ungefähr ein Drittel - und etwas mehr als die Hälfte davon - also rund ein Sechstel der Stimmberechtigten - die Vorlage ablehnt? Müsste man nicht sagen: Wenn bei einer Volksabstimmung nicht 50 Prozent der Stimmberechtigten zur Urne gegangen sind, gilt das, was Parlament und Bundesrat beschlossen ha- ben?
Gelegentlich müssen wir doch versuchen, unser System wie- der handlungsfähig zu machen und es nicht einfach persönli- chen Interessen auszuliefern, denn hier sind natürlich handfe- ste Interessen wahrgenommen worden. Ich denke an die Ver- sicherungen, an die Wirte und an die Coiffeure, um sie noch einmal zu nennen. Das sind die Probleme, die wir zu lösen ha- ben. Wir haben also allen Grund, nach diesem 2. Juni 1991 nicht nur über die Bilanzen nachzudenken; das ist allein schon schwer genug.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Finanzrechnung - Compte financier
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Ziegler, Berichterstatter: Behörden und Gerichte weisen ins- gesamt, wenn man die Nachtragskredite und Kreditabtretun- gen berücksichtigt, eine budgetgetreue Rechnung vor. Die Mehreinnahmen von insgesamt zirka 9 Millionen Franken re- sultieren zum grössten Teil aus dem Betrieb der Drucksachen- und Materialzentrale.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen, die Rechnung 1990 und die einzelnen Kreditüberschreitungen der Behörden und Gerichte zu genehmigen.
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Dobler, Berichterstatter: Bei der Rechnung des EDA fällt posi- tiv auf, dass die Ausgaben 82 Millionen weniger ausweisen als im Voranschlag vorgesehen und die Einnahmen 7 Millionen mehr betragen als budgetiert. Zu diesem erfreulichen Ergeb- nis haben unter anderem die Kreditunterschreitungen bei den friedenserhaltenden Aktionen beigetragen. Die Aktion Nami- bia konnte früher als erwartet abgeschlossen werden, so dass ein Kreditsaldo von 25,4 Millionen nicht beansprucht wurde. Bei der Osteuropahilfe bestand ein Verpflichtungskredit von 250 Millionen, wovon aber nur ein Teil ausgegeben wurde. Un- terstützungen erhielten Projekte in den Bereichen politische Hilfe, Bildung, Landwirtschaftsausbildung und Finanzhilfe, nämlich die ERG für Polen.
Die Wechselkursverluste aus der deutschen Währungsunion gingen auch an der Schweiz nicht spurlos vorüber. Die gros- sen Visaeinnahmen der Botschaft in Berlin, nämlich der DDR, konnten auf Platz nicht adäquat verwendet werden, weshalb die Eidgenössische Finanzverwaltung entschied, diese Ein- nahmen zum realistischen Graumarktkurs zu bewerten. Der Abwertungsverlust beträgt 390 000 Franken. Für die künftigen
Kosten der internationalen Beziehungen wird eine erhebliche Steigerung erwartet, wobei von jährlichen Quoten von 10 Pro- zent die Rede war.
Bei den Ausgaben gab ein Betrag von 572 591 Franken unter dem Titel «Diplomatischer und konsularischer Schutz» Anlass zu einer vertiefteren Diskussion. Die Kosten der Evakuation der Schweizer aus Irak und Kuwait infolge des Golfkriegs wur- den vollumfänglich durch den Bund übernommen. Die Rechtsgrundlage dieser Massnahme beruht auf einem Bun- desratsbeschluss gemäss Artikel 102 der Bundesverfassung und wird insbesondere damit begründet, dieses Vorgehen entspreche allgemeinem internationalem Standard. Der Voll- ständigkeit halber ist aber zudem festzuhalten, dass in dieser Rubrik auch die Repatriierungskosten der in Libanon in Gei- selhaft gehaltenen IKRK-Delegierten enthalten sind.
Schliesslich nahm die Finanzkommission bei der DEH mit Ge- nugtuung zur Kenntnis, dass verschiedene Aufgaben im Zu- sammenhang mit der Entwicklungshilfe an die Botschaften im Ausland delegiert werden. In Schwerpunktländern der Ent- wicklungszusammenarbeit nehmen insgesamt 22 Kordinati- onsbüros der DEH die Betreuung der Projekte wahr.
Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zur Rech- nung 1990 und zu den Kreditüberschreitungen des EDA.
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'intérieur
M. Reymond, rapporteur: La commission propose d'accepter les comptes.
Genehmigt - Approuvé
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Zimmerli, Berichterstatter: Die Finanzkommission hat sich sehr eingehend mit der Rechnung des Justiz- und Polizeide- partements befasst. Es musste mit Bedauern zur Kenntnis ge- nommen werden, dass 50 Prozent des gesamten Aufwandes auf den Asylbereich entfallen; daran ist leider nichts zu ändern. Die Kommission beantragt Ihnen Genehmigung.
Genehmigt - Approuvé
Militärdepartement - Département militaire
Cavelty, Berichterstatter: Die Ausgaben von 5145 Millionen Franken des Militärdepartementes stellen 17,1 Prozent der ge- samten Bundesausgaben dar. Seit den sechziger Jahren hat sich dieser Anteil von einem Drittel auf den heutigen Stand, eben von 17,1 Prozent, zurückgebildet. Die total bewilligten Kredite betragen 5183 Millionen Franken. Verglichen mit den Gesamtausgaben ergeben sich Minderausgaben in diesem Departement von 38 Millionen Franken oder 0,7 Prozent.
Noch ein Wort zu den Arbeiten zur Behebung der Sturmschä- den im Februar 1990. Da erbrachten rund 24 000 Armeeange- hörige 1 151 804 Stunden Arbeit. Die finanziellen Mehrauf- wendungen dafür belasten die Rechnung 1990 mit insgesamt 9 Millionen Franken. Würde man einen normalen Lohn einset- zen, so ergäbe sich daraus eine weit höhere Summe, als das Militär für die Behebung dieser Schäden eingesetzt hat.
Namens der einstimmigen Kommission bitte ich um Zustim- mung zur Rechnung.
Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Rüesch, Berichterstatter: Hier sind doch noch einige Bemer- kungen zu machen, zumal wir heute morgen im Rahmen der Eintretensdebatte auch Zukunftsperspektiven präsentiert ha- ben. Es ist doch festzuhalten, dass die Staatsrechnung des vergangenen Jahres Anlass - auch im Detail - zu Ueberlegun- gen gibt, die auf die Zukunft hindeuten. Die Rechnung soll ja
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nicht nur genehmigt werden, sondern sie soll auch Unterlagen liefern für die kommende Finanzpolitik.
Vorerst zum Thema Finanzverwaltung, Konto «Verzinsung der Schulden». Die Botschaft spricht auf Seite 40 von einer totalen Zinslast von 1020 Millionen Franken, und wie der Herr Kom- missionspräsident im Eintretensreferat gesagt hat, ergibt sich daraus eine Nettozinslast von 1,2 Prozent. Dazu ist zu ergän- zen, dass wir in der jetzigen Form der Rechnung eine zusätzli- che Zinslast von 818 Millionen Franken zugunsten der Gutha- ben der Eidgenössischen Versicherungskasse zu bewältigen hatten; diese müssen im Prinzip dazugezählt werden. Wenn wir sie dazuzählen, kommen wir auf eine effektive Nettozins- last von ungefähr 2 Prozent. Das ist immer noch äusserst be- quem, aber die Perspektive, die von Herrn Bundesrat Stich aufgezeichnet worden ist, zeigt uns, dass diese bequemen Ruhekissen ziemlich bald verschwinden werden.
Wir sind glücklich darüber, dass nun in Zukunft, in der Staats- rechnung ab 1991, diese Zinsen über die Finanzrechnung und nicht nur über die Vermögensrechnung verrechnet werden und damit die Rechnung transparenter und aussagekräftiger wird.
Ich möchte anerkennen, dass der Bundesrat in seiner Bot- schaft zu einem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen diese Form der Zinsausgaben bereits prä- sentiert hat. Dank einer guten Politik in der Tresorerie sind die Schwankungen des Selbstkostensatzes für Geld- und Kapital- aufnahmen zusammen nicht allzu gross. Die natürlichen, grossen Schwankungen der Selbstkostensätze der Geldauf- nahmen werden durch langfristige Kapitalaufnahmen geglät- tet. Wir können hier nur mit Befriedigung von dieser Politik Kenntnis nehmen.
Der Bund verzinst seine 12,4 Milliarden Franken Schulden zu einem Durchschnittssatz von 4,8 Prozent und seine gesamten Schulden zu 5,43 Prozent, während er gleichzeitig auf Darle- hen einen Zinsertrag von durchschnittlich 5,88 Prozent erhält. Der Bund ist also offensichtlich ein guter Bankier, aber auch das wird natürlich nicht mehr allzu lange so sein können, denn diese 5,43 Prozent werden ansteigen müssen, weil ja die Zins- sätze bekanntlich angestiegen sind.
Zum Konto 650.02 «Darlehensrückzahlung» einige Bemerkun- gen: Wir stellen fest, dass wir viel weniger Rückzahlungen be- kommen haben als prognostiziert und budgetiert worden sind. Es sind nicht nur Schulden im Ausland in Gefahr, die wir auf unser Konto rechnen können, sondern es besteht je län- ger, je mehr die Gefahr, dass auch inländische Schulden nicht mehr zurückbezahlt werden. Ich erinnere Sie an unsere Ab- schreibungen, die wir im Rahmen der Exportrisikogarantie dis- kutiert haben. Wir beschränkten uns dann auf den Erlass der Zinsen. Aber diese Schuld ist natürlich in bezug auf die Vermö- gensrechnung des Bundes praktisch ein Nonvaleur. Auch bei den Investitionshilfe-Krediten ist der Rückfluss nicht so, wie er sein sollte, dort wurde eine Milliarde Franken ausgegeben ohne entsprechende Einnahmen, und bei den SBB wird es ei- nes Tages vielleicht auch so sein.
Wir können darum der Eidgenössischen Finanzkontrolle nur beipflichten, wenn sie im Bericht über die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft für das Jahr 1990 schreibt: «Betreffend Darlehen wird dabei vorgesehen, neben der Bonität des Schuldners auch die Rentabilität eines Darlehens für die Be- wertung heranzuziehen.» Wir haben inländische Schuldner von grosser Bonität, aber die Rentabilität ist gleich null, weil man die entsprechenden Zinsen nicht einkassieren kann. Dies wird in der Bilanz per Ende 1991 zur Folge haben, dass den Auslanddarlehen von voraussichtlich 930 Millionen Franken vorsorgliche Wertberichtigungen im Umfang von rund 880 Mil- lionen Franken, rund 95 Prozent, auf der Passivseite gegen- überstehen.
Die Finanzkommission unterstützt die Wertberichtigungspoti- tik des Bundesrates, sie ist realistisch. Auch jede Firma müsste auf diese Art und Weise Werte berichtigen.
Zum Konto «Steuerverwaltung». Die Kommission hat den Ein- gang der Steuern des letzten Jahres in den einzelnen Rubri- ken beurteilt. Wir müssen einfach festhalten, dass die Verrech- nungssteuer wegen dem Ansteigen der Zinssätze gute Ergeb- nisse gebracht hat. Wir müssen feststellen, dass bei der direk-
ten Bundessteuer die Vorauszahlungen minim ausgefallen sind, weil der Vergütungszins mit 3,5 Prozent zu gering ist - der Bundesrat wird diesen nun anheben, um hier die Voraus- zahlungen wieder mehr zu provozieren.
Beim Stempel mussten wir feststellen, dass nicht nur die Umsätze zurückgehen, sondern auch die Emissionsstempel. Damit kommen wir zur Wust. Die Investitionsneigung hat ab- genommen, sehen Sie sich die neuesten Berichte der Natio- nalbank an und die neuesten Konjunkturberichte aus der pri- vaten Wirtschaft. Man spricht von einer mangelnden Investi- tionsneigung, und diese wird sich natürlich bereits in der Wust niederschlagen; es ist zu erwarten, dass die prognosti- zierten 10,7 Milliarden Franken, die wir für das Jahr 1991 hier im Budget haben, nicht erreicht werden, dass die Steuerein- gänge tiefer sein werden. Das alles müssen wir nun im Hin- blick auf die grossen Forderungen sehen, die auf uns zukom- men und die auch Herr Piller in seinem Eintretensvotum er- wähnt hat.
Nun, Herr Bundesrat Stich, falls Sie die Idee haben, man könnte die Verfassung so ändern, dass Gesetze vom Volk nur noch abgelehnt werden können, wenn mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten an die Urne geht, hätte ich Ihnen ein noch viel billigeres Rezept. Sie müssen einfach die sanktgalli- sche Kantonsverfassung von 1803 wieder in Kraft setzen. Da- mals zählte man alle, die nicht abstimmten, zu den Jastim- men. Man hat sogar die Verfassung angenommen, die von der Mehrheit der Stimmenden abgelehnt wurde - wegen der Nichtstimmenden. Vielleicht wird uns der Bundesrat gele- gentlich eine entsprechende Vorlage unterbreiten. (Heiter- keit)
Zur Zollverwaltung. Wir haben auch die Zolleinnahmen unter- sucht, und wir müssen Ihnen auch hier eine schlechte Pro- gnose stellen aufgrund des Vorjahres: Wenn wir eine Analyse der Zolleinnahmen von 1990 machen, so sehen wir, dass ein erheblicher Teil davon EWR-, EG- und Gatt-bedroht ist. Selbst bei den Treibstoffzöllen wird einmal eine Sättigung kommen, dies ist spätestens dann der Fall, wenn auf jedem Meter Natio- nalstrasse ein Auto steht. Hier ist also auch nicht mehr allzu viel zu erwarten, es sei denn, man komme zu Steuererhöhun gen.
Soweit unsere Beurteilung der Arbeit des Finanzdepartemen- tes. Wir bitten Sie einstimmig, die Rechnung zu genehmigen.
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Mme Jaggi, rapporteur: Une fois de plus en ce qui concerne le compte d'Etat 1990 du Département fédéral de l'économie pu- blique, on bénéficie de la «brochure jaune» qui contient toutes sortes d'informations du plus haut intérêt, particulièrement cette année où l'on a fourni un effort en vue de permettre ici et là une analyse un peu plus fine. Cela ne fait que mettre en évi- dence l'absence d'une des unités administratives de ce dépar- tement, qui persiste à rester dans le silence et dans l'ombre. C'est le Secrétariat général, dont la discrétion est d'autant plus regrettable que le compte 1990, et davantage encore celui de l'année courante, sont passablement gonflés par les crédits prévus pour le 700e anniversaire de la Confédération, soit 17 millions dans l'exercice sous revue sur les 65 millions ac- cordés par le crédit voté le 24 juin 1987.
A propos des finances des festivités du 700e anniversaire, il convient de remarquer qu'elles font l'objet d'une surveillance particulièrement attentive de la part de la Délégation des finan- ces, dont votre commission a pu partager la bonne impression générale et aussi la crainte de certains dérapages incontrôlés ou simplement incontrôlables. Le cas le plus inquiétant est ce- lui du «Mythenspiel», dans le canton de Schwyz, pour lequel un crédit pourtant important, soit 7,9 millions, a été accordé, sans qu'on puisse écarter le risque d'un dépassement. Il fau- dra alors veiller à ce que ce dépassement n'incombe pas à la Confédération, mais bien aux organisateurs imprudents ou aux sponsors qu'ils auront pu attirer.
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Staatsrechnung 1990
Je voudrais me prononcer encore sur trois autres points concernant ce département. Sur le plan général, je constate que les finances du Département fédéral de l'économie publi- que ont connu une dégradation très claire au cours de l'exer- cice 1990, tant par rapport au compte 1989 qu'à celui du bud- get pour l'année en cause. Il s'agit moins d'un effet d'une aug- mentation des dépenses que d'une diminution des recettes. En comparaison avec le compte 1989, les dépenses ont aug- menté en chiffre rond de 160 millions et les recettes ont dimi- nué de 150 millions. Par rapport au budget, les dépenses ont augmenté de 90 millions et les recettes, par une étrange coïn- cidence, ont diminué de 90 millions également, mais bien en- tendu sur une somme largement inférieure.
Cette diminution des recettes est l'effet direct de la réduction des importations donnant lieu à un prélèvement de supplé- ments de prix. Le cas le plus frappant est celui des denrées fourragères dont les suppléments de prix à l'importation ont rapporté l'an dernier 87 millions, contre 210 dans le compte 1989 et 225 portés au budget 1990, prévision qui n'a donc de loin pas été atteinte.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'agriculture, les dépen- ses ne représentent plus - c'est une nouveauté - deux tiers de celles du département, comme cela était le cas en 1989 en- core. On a enregistré dans cet office une très forte diminution des recettes qui étaient de 798 millions au compte 1988, 611 millions au compte 1989 et seulement 446 millions au compte 1990, soit une diminution de 165 millions de francs. Cette différence est liée pour l'essentiel aux diminutions déja mentionnées sur les denrées fourragères importées ainsi qu'à une diminution de 46 millions de la quote-part des produc- teurs de lait et de 12 millions de taxes sur le beurre importé.
Puisque nous en sommes aux produits laitiers, je précise pour mémoire que le compte laitier a dépassé à nouveau l'an der- nier la barre du milliard, et cela de manière très nette, par 1150 millions, contre 1040 au compte de l'exercice précédent. Cela est un effet direct d'une augmentation de 5 centimes du prix de base du lait, accordée dès le 1er février 1990. Nous le savons, aucune mesure analogue n'a été prise cette année suite aux revendications paysannes, de sorte que le compte laitier pour l'exercice courant ne devrait pas s'alourdir dans les mêmes proportions que l'an dernier, pour autant bien entendu que la quantité globale des livraisons ne dépasse pas à nou- veau les 30 millions de quintaux budgétisés.
Ma dernière remarque a trait au compte de l'Administration fé- dérale des blés. De toute évidence, cette administration a fait preuve d'un effort de transparence accru, sans doute lié à la préparation du compte céréalier demandé par la Délégation des finances. Des chiffres désormais plus clairs sont disponi- bles. Il en ressort notamment que, pour les céréales indigènes de moindre qualité, le processus des prix est le suivant: prix de prise en charge 107,26 francs par quintal, plus les frais, soit un prix de revient de 112,95 francs par quintal, moins le produit des ventes de 75,87 francs, soit une subvention de mise en valeur de ces céréales de 37,58 francs par quintal, soit au total 73,9 millions. Pour les céréales panifiables, ce sont 8,47 francs qui doivent être prélevés sur la réserve, soit au total 34,3 millions.
Dans l'ensemble, l'année 1990 fut bonne en ce qui concerne le marché céréalier, y compris pour les finances fédérales, puisque le produit de la vente excède les dépenses réalisées au titre de la prise en charge par un montant appréciable de 15,2 millions. Il faut savoir que les achats se sont élevés à 677 millions, qu'on a prélevé 108 millions sur les réserves et fonds de compensation, de sorte que les 569 millions dépen- sés pour les achats se trouvent inférieurs aux 584 millions de produit net des ventes. C'est ainsi qu'on enjolive la situation de l'Administration fédérale des blés ou, plus précisément, de la gestion du marché céréalier en Suisse.
Enfin, il est important que ces chiffres soient désormais plus clairement énoncés; cela est fait, et bien, et cela me permet de conclure dans le même sens que l'ont fait la section et la com- mission, soit en vous recommandant l'adoption du compte 1990 du Département fédéral de l'économie publique.
Genehmigt - Approuvé
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Masoni, Berichterstatter: Gegenüber dem Voranschlag resul- tieren für das EVED Minderausgaben von 3,3 Prozent. Die Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Bundesamtes für Verkehr und des Bundesamtes für Strassenbau. Der Grund für diese Minderausgaben sind Projektverzögerungen.
Auf der Einnahmenseite ist eine Verminderung gegenüber dem Budget festzustellen, weil die PTT einen geringeren Ge- winn abliefern konnten.
Die Kommission hat dem Departement eine Reihe von Fragen gestellt, um die Entwicklung des direkt und indirekt angestell- ten oder finanzierten Personals zu verfolgen, die ausseror- dentliche Hilfe an die SRG für Radio Schweiz International zu erklären, die Kostenentwicklungen bei der Flugsicherung, beim Bundesamt für Wasserwirtschaft, beim Bundesamt für Energiewirtschaft, beim Bundesamt für Verkehr, beim Bun- desamt für Strassenbau zu analysieren. Sie hat geprüft, ob ge- mäss ihrer früheren Empfehlung der an die Kantone für Natio- nalstrassenrechnungen 1990 geschuldete Restbetrag von 140 Millionen Franken, der 1990 noch nicht bezahlt werden konnte, inzwischen mit dem Zusatzkredit von 150 Millionen Franken beglichen werden konnte.
Wir haben auf diese Fragen eine einwandfreie Stellungnahme und Dokumentation erhalten, so dass die Kommission Ihnen Zustimmung zur Rechnung und den Kreditüberschreitungen 1990 des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes empfiehlt.
Genehmigt - Approuvé
Gesamtrechnung - Compte général
Dobler, Berichterstatter: Die Gesamtrechnung schliesst wie budgetiert erneut defizitär ab. Aufgrund des gegenüber dem Voranschlag um 401 Millionen Franken besseren Ergebnis- ses der Finanzrechnung hätte eigentlich eine ähnliche Verbes- serung des vermögensmässigen Erfolgs erwartet werden kön- nen.
Der Mehraufwand ist in erster Linie auf die höhere Einlage in die Rückstellung der EVK zurückzuführen. Ferner ist zu er- wähnen, dass die Erhöhung der vorsorglichen Wertberichti- gung auf den Vorschüssen an die Exportrisikogarantie um 96 Millionen Franken in demselben Umfang nicht budgetiert war.
Mit der Genehmigung der Gesamtrechnung ist somit auch der Antrag der nichtbudgetierten Vermögensveränderungen im Umfang von 97 Millionen Franken zu genehmigen. Ich ver- weise in diesem Zusammenhang auf Seite 89 der Botschaft.
Genehmigt - Approuvé
Bilanzen, Spezialfonds, Rückstellungen Bilans, fonds spéciaux, provisions
Dobler, Berichterstatter: Die Schlussbilanz auf Ende 1990 weist bei einer Bilanzsumme von 53,335 Milliarden Franken ei- nen Fehlbetrag von 17,493 Milliarden Franken auf. Die verblei- benden Aktiven von 35,842 Milliarden Franken vermögen 67 Prozent der Passiven zu decken.
Auf der Aktivseite sind grössere Umschichtungen innerhalb der Bilanzgruppe Wertpapiere und Anlagen zu verzeichnen. Bei den Passiven ist der starke Rückgang der PTT-Festgeldan- lagen bei der zentralen Bundestresorerie zu erwähnen. Dieser Mittelabfluss wurde durch zusätzliche Geldaufnahmen am Ka- pitalmarkt teilweise ausgeglichen.
Genehmigt - Approuvé
E 5 juin 1991
400
Immeuble Haslerstrasse 16 à Berne. Acquisition
Bundesamt für Rüstungsbetriebe Office fédéral de la production d'armements
Rhyner, Berichterstatter: Hierzu nur zwei Feststellungen: Er- stens möchte ich hervorheben, dass die Gruppe für Rüstungs- dienste mit Minderausgaben von rund 20 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag abschliesst. Zweitens konnten die 20 Millionen Franken im Bereich der persönlichen Ausrü- stung eingespart werden. Es wird einstimmig beantragt, die Rechnung zu genehmigen.
Genehmigt -Approuvé
Eidgenössische Münzstätte - Monnaie fédérale
Rüesch, Berichterstatter: Keine Bemerkungen.
Genehmigt - Approuvé
Eidgenössische Versicherungskasse Caisse fédérale d'assurance
Rüesch, Berichterstatter: Drei Bemerkungen.
Zum flexiblen Altersrücktritt: Wir haben nun erste Erfahrun- gen sammeln können. Die Jahrgänge 1925 bis 1928 kamen in den Genuss dieser neuen Bestimmung. Es haben - gemäss Bericht der Versicherungskasse - 4750 Leute von dieser Ver- günstigung Gebrauch machen können. 31,1 Prozent haben davon Gebrauch gemacht. Diese Erfahrungszahl ist recht wichtig, nicht nur für die Zukunft der Bundeskasse, sie ist auch ein Indiz für die öffentlichen Kassen der Kantone und der Ge- meinden. Es ist auch ein Indiz für Privatversicherungen. Wir wissen nun etwa, wie der Trend ist. Man muss einfach bei ver- sicherungsmathematischen Ueberlegungen damit rechnen, dass rund ein Drittel von dieser Vergünstigung Gebrauch ma- chen wird. Das hat natürlich einen Einfluss auf die Berechnung der Renten.
Wir haben ja die Bestimmung, dass der Bund der Versiche- rungskasse jenen Zins bezahlt, den er im Durchschnitt für die Bundesobligationen zahlen muss, nämlich im vergangenen Jahre 6,38 Prozent. Die Differenz, welche die 4 Prozent über- steigt, die als technischer Zinsfuss festgelegt ist, wird zur Fi- nanzierung der Teuerung verwendet. Das war auch dieses Mal wieder der Fall, wobei wir festhalten müssen, dass der techni- sche Zinssatz von 4 Prozent natürlich das Kapital der Versi- cherung real nicht mehr erhält; denn die Teuerung läuft ja be- kanntlich über 4 Prozent. Also geht der Deckungsgrad auto- matisch etwas zurück.
Wir haben die Entwicklung des Fehlbetrages im Deckungs- kapital untersucht. Im Jahre 1988 war der Fehlbetrag noch 28,3 Prozent, er stieg 1989 auf 30,1 Prozent und kam im Jahre 1990 bereits bei 31,6 Prozent an. Das geht noch. In Artikel 47 Absatz 1 der Statuten der Eidgenössischen Versicherungs- kasse ist ein Deckungsgrad von zwei Dritteln gesetzlich gefor- dert. Demnach sind wir noch über diesen zwei Dritteln. Aber wenn die Entwicklung so weitergeht, kommen wir natürlich in wenigen Jahren an die zwei Drittel heran. Aber das hängt na- türlich von der Zinsentwicklung ab, und wir hoffen, dass diese Zinsentwicklung mit der Zeit wieder etwas günstiger wird. Wir können nur sagen: wir hoffen. Wir müssen die Entwicklung einfach im Auge behalten, um die Versicherungskasse ge- sundzuerhalten.
Ich beantrage Ihnen Genehmigung der Rechnung.
Genehmigt - Approuvé
Bundesbeschluss über die eldgenössische Staatsrech- nung für das Jahr 1990 Arrêté fédéral concernant le compte d'Etat de la Confédé- ration suisse pour l'année 1990
Dobler, Berichterstatter: Die Finanzkommission beantragt Ih- nen einstimmig, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.058
Liegenschaft Haslerstrasse 16 in Bern. Erwerb
Immeuble Haslerstrasse 16 à Berne. Acquisition
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. September 1990 (BBI III 698) Message et projet d'arrêté du 12 septembre 1990 (FF III 678) Beschluss des Nationalrates vom 19. März 1991 Décision du Conseil national du 19 mars 1991
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Hunziker, Berichterstatter: Der Botschaft können Sie entneh- men, dass die Liegenschaft Haslerstrasse 16 seit dem 1. No- vember 1968 vom Bund gemietet ist. Sie dient der Unterbrin- gung von Teilen des Bundesamtes für Gesundheitswesen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zusammen arbeiten dort 100 Arbeitskräfte.
Um der Gefahr einer Nichtverlängerung des Mietverhältnisses zu begegnen, hat der Bund mit der Eigentümerin - das ist die Sigal AG, eine Tochterfirma der Galenica - einen Kaufrechts- vertrag abgeschlossen. Dieser ist im Grundbuch vorgemerkt, und er gibt dem Bund die Möglichkeit, bis zum 30. Oktober 1991 das Kaufrecht auszuüben. Geschieht dies nicht, ist in kei- ner Weise sichergestellt, dass das Mietverhältnis verlängert wird. Zutreffen dürfte die Annahme, dass dann die Eigentüme- rin ihre Liegenschaft an einen Drittinteressenten verkauft. An- gesichts des Mangels an Wohn- und Büroräumen in der Stadt Bern wird sich leicht ein Käufer finden lassen. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Liegenschaft Hasler- strasse 16 zu erwerben. Zu dem im Kaufrechtsvertrag festge- legten Kaufpreis von 9 Millionen Franken kommen die Grund- stückgewinnsteuer sowie Gebühren hinzu, was einen Ge- samtkredit von 11 Millionen Franken erfordert.
In der Kommission ist eingehend darüber gesprochen wor- den, ob es richtig ist, dass die Käuferschaft und nicht die Ver- käuferin die Grundstückgewinnsteuer übernehmen müsse. Es ist davon auszugehen, dass dies in Bern von der Verkäufer- schaft sehr oft verlangt wird und dass eine ablehnende Hal- tung meistens zur Beendigung der Kaufverhandlungen führt: Es finden sich immer wieder Käufer, die die Grundstückge- winnsteuer übernehmen. Im vorliegenden Fall kommt dazu, dass diese Verpflichtung bereits im seinerzeitigen Kaufrechts- vertrag fixiert worden ist. An diesem Vertrag sind heute keine Aenderungen mehr möglich. Entweder übt der Bund sein
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1991
Anno
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.06.1991 - 08:00
Date
Data
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394-400
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Pagina
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20 020 193
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