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Zollpräferenzensystem
Die einstimmige Kommission schlägt Ihnen eine Motion vor, die zu einer Klärung und zu einer Verbesserung der heuti- gen Situation führen soll. Die Kommission anerkennt damit auch, dass der Vorstoss von Herrn Cavadini auf einige Schwachstellen der schweizerischen Berufsberatung, die der Bereinigung bedürfen, aufmerksam gemacht hat. Verlangt wird mit dieser Motion eine Teilrevision des Berufsbildungsge- setzes, die sich wohl auf die veränderten Zuständigkeiten ab- stützt, aber auch auf die bisherige Zusammenarbeit und die- ser Rechnung trägt. Die Motion visiert drei Hauptziele an:
Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit- tels Mindestvorschriften des Bundes die von den Kantonen getragene Aus- und Weiterbildung gesamtschweizerisch gleichwertig zu gestalten. Hier wird also die Verantwortung der Kantone durchaus anerkannt und betont, aber es soll durch den Bund ein Minimalstandard gesetzt werden, der eben diese Gleichwertigkeit gewährleistet.
Information und Dokumentation sowie Forschung und Ent- wicklung im Bereiche der Berufsberatung sollen als eine ge- meinsame Aufgabe von Bund und Kantonen wahrgenommen werden.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Diplome der schweizerischen Berufsberaterinnen und Berufsberater auch international anerkannt werden können. Wir sind überzeugt - und mit uns ist es der frischgebackene Ehrenpräsident des Schweizerischen Verbandes für Berufsberatung, Kollege Carlo Schmid, dem ich zu dieser Ehre auch herzlich gratulie- ren möchte -, dass auf der solcherart erneuerten gesetzlichen Grundlage gewisse Lücken geschlossen und Schwachstellen behoben werden können - das müssen sie auch -, dass damit aber auch der hohe Standard der schweizerischen Berufsbe- ratung weitergeführt, ja sogar noch ausgebaut werden kann. Das muss das Anliegen von uns allen sein.
M. Reymond: Je fais simplement remarquer que lorsque nous avons un rapport écrit, il n'est pas nécessaire de nous le lire, sinon à quoi peut servir de faire ce genre de rapport?
Excusez-moi, Monsieur Onken, de cette intervention mais je tiens à répéter, pour la bonne marche des travaux de ce conseil et afin qu'il reprenne son rythme de travail d'autrefois, qu'on ne devrait pas lire un rapport écrit, chacun en ayant déjà pris connaissance; on gagne du temps en donnant tout de suite la parole à l'auteur de l'initiative.
Merci, Monsieur le président, de m'avoir laissé apporter cette remarque avant de donner la parole à M. Cavadini.
M. Cavadini: Je comprends le plaisir qu'on a eu à revoir ce rapport; il était de qualité et nous en remercions la commis- sion, mais, effectivement, nous en avions pris connaissance et je me bornerai à une brève déclaration.
Lorsque j'ai déposé cette initiative parlementaire, c'était dans le souci de pousser dans ses dernières conséquences la sys- tématique politique et institutionnelle de la répartition des tâ- ches entre la Confédération et les cantons. Au moment où la Confédération retirait financièrement son soutien à la forma- tion de l'orientation professionnelle, réalisant au passage - ne soyons pas mesquins - une économie de quelque 12 millions de francs, il nous paraissait légitime que la compétence légale soit redonnée à ceux qui assuraient ce financement, donc aux cantons.
Aujourd'hui, ce thème est bien affaibli et la commission a ex- aminé nos propositions. Nous avons admis une partie du rai- sonnement qui l'a conduite à suggérer, par le biais d'une mo- tion, de reprendre deux des éléments de mon initiative.
Je suis ainsi partiellement satisfait et j'insiste pour que le troi- sième point de la motion soit l'objet d'un examen rapide, car la libre circulation des personnes exige une prise en compte de cette donnée qui n'a certainement échappé à personne. En conclusion, je me rallie à l'idée d'une motion dont je crois savoir que le Conseil fédéral accepte sa transmission comme motion et non comme postulat.
Präsident: Herr Bundesrat Delamuraz hat mir mitgeteilt, dass der Bundesrat die Motion als solche annimmt.
Danioth: Ich möchte Ihnen die Zustimmung zur Kommis- sionsmotion empfehlen.
Im Rahmen der Aufgabenteilung Bund/Kantone wurde be- kanntlich die Berufsberatung als vorwiegend pädagogische und soziale Dienstleistung der Hoheit der Kantone unterstellt. Im Anschlussprogramm 1984 der Einsparungen im Bundes- haushalt wurden dann kurzerhand die Subventionsbestim- mungen für den Betrieb der Berufsberatungsstellen aus dem Gesetz gestrichen. Auf der anderen Seite blieb insbesondere die Bestimmung im Berufsbildungsgesetz, dass die Kantone Berufsberatungen anzubieten haben. Dem Finanzverlust der Kantone von rund 12 Millionen Franken pro Jahr stand somit kein echter Substanzgewinn für den Föderalismus gegen- über.
Einer totalen Kantonalisierung erwuchsen aber, je länger man die Konsequenzen dieser Einsparungsaktionen überdachte, Bedenken bildungs- und staatspolitischer Natur. Nicht zuletzt Vertreter von kleinen Kantonen haben vor unserer Kommis- sion die Sorge geäussert, dass bei einer konsequenten und rücksichtslosen Kantonalisierung eine negative Auswirkung auf die Qualität der Ausbildung der Berufsberater und letztlich auf deren Berufstätigkeit nicht auszuschliessen sei. Der Leiter der Berufsberatung des Kantons Schwyz hat hier vor der Kom- mission eine eindrückliche Schilderung gegeben. Eine voll- ständige Kantonalisierung würde die Kantone der harmonisie- renden Wirkung bundesrechtlicher Rahmenbedingungen be- rauben. Auch wenn sich die Kantone - vorab die kleineren - in Anlehnung an die Regionen der Erziehungsdirektorenkonfe- renz zu gemeinsamen Ausbildungslösungen zusammen- schliessen würden, müsste mit erheblichen Unterschieden, mit Anerkennungsproblemen der Diplome, mit Lücken in der Fort- und Weiterbildung und auch mit Problemen im Einsatz der Berufsberater gerechnet werden. Das Gefälle unter den Kantonen würde also grösser und nicht kleiner. Einen qualita- tiven Rückschritt will aber niemand. Daher setzt die Motion und nicht die Initiative die richtigen Signale.
Der Bund soll sich auf den Erlass von Mindestvorschriften be- schränken, diese aber immerhin weiterhin erlassen dürfen. Schliesslich ist die Berufsausbildung ja weitgehend vom Bund, von seinen Vorschriften selber beherrscht. Damit wür- den Konkordatslösungen der Kantone keineswegs überflüs- sig, im Gegenteil, sie würden geradezu gefördert. Ich meine, die Initiative Cavadini hat eine interessante bildungspolitische Standortbestimmung vorgenommen und eine Diskussion in unserer Kommission mit interessanten Hearings ausgelöst. Diese Beratungen haben zu unserer eigenen Kommissions- motion geführt, deren Annahme ich Ihnen nochmals empfeh- len möchte.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der parlamenta- rischen Initiative keine Folge zu geben, hingegen die Motion der Kommission zu überweisen.
Zustimmung - Adhésion
91.017
Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem Pays en développement. Système de préférences douanières
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1991 (BBI | 1410) Message et projet d'arrêté du 20 février 1991 (FF | 1342)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
E 13 juin 1991
494
Système de préférences douanières
Danioth, Berichterstatter: Die Schweiz gewährt den Entwick- lungsländern bekanntlich seit 1972 allgemeine Zollpräferen- zen. Der letztmals um zehn Jahre verlängerte Zollpräferenzen- beschluss läuft am 29. Februar 1992 aus. Der Bundesrat bean- tragt eine Verlängerung um fünf Jahre, weil im Lichte der Re- sultate der Uruguay-Runde und eventuell der EWR-Verhand- lungen der Umfang der schweizerischen Zollpräferenzen ge- prüft werden muss. Die vom Bundesrat während der Geltungs- zeit getroffenen Massnahmen werden wie bisher jeweils in den halbjährlich erscheinenden Berichten über zolltarifarische Massnahmen dem Parlament unterbreitet. Dieses entscheidet dann darüber, ob die Massnahmen in Kraft bleiben können oder nicht.
Mit der Gewährung von Zollpräferenzen an die Entwicklungs- länder durch die Industrieländer sollen bekanntlich die Im- porte von verarbeiteten Produkten aus den Entwicklungslän- dern gefördert werden, damit sich diese Länder von ihrer Ab- hängigkeit von den Rohstoffen befreien können. Aufgrund die- ser Idee entwickelte die Uno-Konferenz für Handel und Ent- wicklung (Unctad) das seit 1972 bestehende allgemeine Zoll- präferenzensystem (APS). Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Industrieländer und deren Zollschutzsysteme. Das APS besteht somit aus einer Reihe von nationalen Schemen, die auf gemeinsamen Zielen und Prinzipien aufgebaut sind. Diese Schemen sind alle als einsei- tige und autonome Massnahmen konzipiert. Die Eingliede- rung des APS in das multilaterale Handelssystem erforderte eine Ausnahme von den Gatt-Satzungen im Zusammenhang mit der Meistbegünstigungsklausel.
Die Industrieländer wurden ermächtigt, die Entwicklungslän- der bevorzugt zu behandeln, ohne diese Vorzugsbehandlung auch den anderen Vertragsparteien zugestehen zu müssen. Als langfristiges Ziel wird aber die völlige Integrierung der Ent- wicklungsländer in das internationale Handelssystem ange- strebt. Die Ausgangsquote, das heisst der Teil der Importe mit möglichen APS-Zollvergünstigungen, für den effektiv Präfe- renzen verlangt und erteilt wurden, ist bezüglich der Schweiz mit einer seit 1972 unverändert gebliebenen Ausnutzungs- quote zwischen 35 und 40 Prozent die niedrigste aller OECD- Länder. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unser Land bedeutende Importe an Metallen und Edelsteinen tätigt, die wohl von einer präferentiellen Behandlung profitieren könnten, welche aber in Anbetracht der unbedeutenden Zoll- belastung - weniger als ein halbes Prozent - nur selten ver- langt wird. Schliesst man diese Importe aus, bewegt sich die Ausnutzung in der Grössenordnung von 65 Prozent, eine Quote, die durchaus mit jener der Mehrheit der OECD-Länder vergleichbar ist. Zudem weist die Schweiz für Industriepro- dukte von allen OECD-Ländern die - handelsanteilsmässig gewichtet - niedrigste durchschnittliche Zollbelastung auf: 2,2 Prozent vor der Uruguay-Runde.
Das schweizerische Präferenzensystem wird in erster Linie auf die Industriegüter der Kapitel 25 bis 99 des Gebrauchszolltari- fes angewendet. Ausnahmen bestehen bei jenen Produkten, bei denen die Entwicklungsländer besonders wettbewerbsfä- hig sind. Bei diesen Produkten beträgt der präferentielle Zoll- ansatz 50 Prozent des Normaltarifes. Die Schweiz ist das ein- zige Land, welches in seinem Präferenzensystem keine men- genmässigen Beschränkungen oder den Ausschluss von Tex- tilien und Bekleidungen vorsieht.
Obwohl die Wirkung der Zollpräferenzen begrenzt ist, denkt kein einziges Industrieland daran, die Zollpräferenzen in na- her Zukunft ausser Kraft zu setzen. Die Gewährung von Zoll- präferenzen ist mit Einbussen bei den Zolleinnahmen verbun- den. Von 1972 bis 1984 belief sich der kumulierte Einnahmen- ausfall auf immerhin fast 300 Millionen Franken, auf genau 295,5 Millionen Franken. Die Verlängerung des Präferenzen- schemas bedingt keine zusätzliche Verminderung der Zollein- nahmen. Die Verlängerung des Präferenzenbeschlusses hat keine Erhöhung des Personals zur Folge. Die Ausführung des Präferenzenbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer zuzu- stimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 10.00 Uhr La séance est levée à 10 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem Pays en développement. Système de préférences douanières
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1991
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III
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
493-494
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Pagina
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20 020 212
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