Dringliche Interpellation Lauber
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Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 17. Juni 1991, Nachmittag Lundi 17 juin 1991, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Hänsenberger
Präsident: Zur dritten Sessionswoche begrüsse ich Sie herz- lich. Ich begrüsse insbesondere unseren Vizepräsidenten, Herrn Schönenberger. Wir alle sind froh, dass er wieder unter uns ist. Sein strahlendes Aussehen zeigt eine gute Erholung. Er ist jünger geworden. (Beifall)
Ich möchte Ihnen vorschlagen, die Traktandenliste von heute durch einen weiteren Punkt zu ergänzen. Die Differenzen im Radio- und Fernsehgesetz, Vorlage 87.061, sind reduziert auf eine einzige Differenz. Diese einzige Differenz, nämlich die Frage der Unterbrechung durch Werbung, wird Ihnen auf ei- ner Fahne noch ausgeteilt. - Sie sind damit einverstanden, dass wir dieses Traktandum heute zusätzlich behandeln.
91.3138
Dringliche Interpellation Lauber Bergsturz-Katastrophe in Randa/VS Interpellation urgente Lauber Eboulements de Randa (VS)
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1991
Am 18. April und am 9. Mai dieses Jahres sind auf dem Gebiet der Gemeinde Randa zwei Felsabstürze im Ausmass von ins- gesamt rund 15 Millionen Kubikmeter niedergegangen. Rund 200 000 Quadratmeter Kulturland sind nicht mehr nutzbar, gut die Hälfte davon liegt unter Felsmassen. Sieben bewohnte Ge- bäude und 24 Ställe wurden zerstört. Glücklicherweise wur- den keine Menschen verletzt oder getötet.
Die niedergegangenen Felsmassen bilden ein gewaltiges Hin- dernis für den Abfluss der Vispa, so dass diese gestaut wird und teilweise das Dorf Randa unter Wasser setzt. Bahn und Strasse nach Zermatt wurden unterbrochen und können nicht mehr auf dem bisherigen Trassee wiederhergestellt werden. Um die Ueberflutungsgefahr des Dorfes Randa und das Risiko eines Wasserausbruchs aus dem gestauten See, der die un- terliegenden Gemeinden treffen könnte, zu vermindern und um die lebenswichtigen Verkehrsverbindungen Bahn und Strasse nach Randa, Täsch und Zermatt sicherzustellen, müs- sen vorerst provisorische Lösungen getroffen werden. Aber auch die Planungsarbeiten für eine definitive Sanierung müs- sen rasch an die Hand genommen werden. Allein schon die Kosten für die Provisorien überschreiten bei weitem die finan- ziellen Möglichkeiten der betroffenen Gemeinden und des Kantons Wallis, der in den letzten Jahren durch verschiedene Naturkatastrophen heimgesucht wurde. Die kleine Bergge- meinde Randa ist ausserstande, Restkosten zu übernehmen, und sie ist daher dringend auf Solidarität angewiesen.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Bundesrat bereit, für die wasserbaulichen Arbeiten die Beitragsmöglichkeiten nach Gesetz voll auszuschöpfen? 2. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, den Kanton Wallis bei der Wiederherstellung resp. Verlegung der Kantonsstrasse zu unterstützen
a) durch sofortige Klassierung der Strasse Visp-Täsch als Hauptstrasse?
b) durch Beiträge zum Schutz gegen Naturgewalten nach Treibstoffzollgesetz?
Ist der Bund bereit, die Kosten für die Wiederherstellung der vom Naturschaden betroffenen Brig-Visp-Zermatt-Bahn voll zu übernehmen?
Ist der Bund bereit, die Wiederherstellung der Gewässer- kläranlage von Randa zu unterstützen?
Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um das untergegan- gene Land zu entschädigen oder das in der Nutzung beein- trächtigte Land zu rekultivieren?
Ist der Bundesrat gewillt, für die Ausgaben im Zusammen- hang mit dieser Katastrophe
a) nötigenfalls der Bundesversammlung ein Nachkreditbe- gehren zu unterbreiten?
b) eine Sonderbotschaft für Beiträge des Bundes vorzulegen, die über die gesetzlichen Ansätze hinausgehen?
Texte de l'interpellation du 3 juin 1991
Deux formidables éboulements se sont produits cette année, le 18 avril et le 9 mai, sur le territoire de la commune de Randa. On estime qu'une quinzaine de millions de mètres cubes de rochers se sont détachés de la montagne, rendant inutilisa- bles près de 200 000 mètres carrés de terres cultivées, dont plus de la moitié ont été ensevelis. Sept maisons habitées et vingt-quatre étables ou bergeries ont été détruites. Par chance, on n'a déploré ni mort, ni blessé.
Les rochers qui se sont éboules barrent le lit de la Vispa dont les eaux ont formé un lac artificiel qui inonde en partie le village de Randa. La route et la voie ferrée menant à Zermatt ont été coupées; lorqu'on les rétablira, il faudra leur donner un nou- veau tracé.
Il s'agit d'abord, à titre provisoire, d'empêcher que le village ne soit recouvert par les eaux et que les communes situées en aval ne soient, elles, englouties par le flot qui pourrait les sub- merger en cas de rupture du barrage ainsi formé; il s'agit en- core de rétablir la liaison par rail et par route qui est vitale pour les localités de Randa, de Täsch et de Zermatt. Il s'agira en- suite de planifier les travaux définitifs d'assainissement et de les effectuer dans les plus brefs délais. Leur prix dépassera à lui seul les possibilités financières des communes touchées et du canton du Valais qui, ne l'oublions pas, a été victime ces dernières années de plusieurs catastrophes naturelles. La pe- tite commune montagnarde de Randa est dans l'incapacité de supporter les coûts restants sans aide extérieure.
Je pose donc au Conseil fédéral les questions suivantes:
Est-il prêt à utiliser toutes les possibilités que lui offre la loi pour contribuer au paiement des travaux de déblaiement du barrage et d'écoulement des eaux de la Vispa?
Voit-il la possibilité d'apporter une aide au canton du Valais - quand celui-ci rétablira la route cantonale après en avoir re- dessiné le tracé -
a) en classant immédiatement route nationale la route qui va de Viège à Täsch?
b) en versant à l'Etat du Valais des contributions aux frais de construction d'ouvrages de protection contre les forces de la nature, ainsi que le stipule la loi fédérale concernant l'utilisa- tion de produit des droits d'entrée sur les carburants?
La Confédération est-elle disposée à supporter la totalité des frais de rétablissement de la ligne de chemin de fer Bri- gue-Viège-Zermatt, qui a souffert de la catastophe?
Est-elle prête à apporter son aide à la commune de Randa qui devra reconstruire sa station d'épuration?
De quelles possibilités dispose-t-on, selon elle, pour indem- niser les propriétaires des terrains ensevelis et pour rendre à leur affectation première les terres naguère cultivées?
Le Conseil fédéral est-il disposé, en relation avec les dépen- ses que cette catastrophe ne manquera pas d'engendrer,
a) à demander aux Chambres un crédit supplémentaire en cas de besoin?
b) à leur soumettre un message extraordinaire portant sur les contributions de la Confédération qui dépasseraient les mon- tants fixés par la loi?
E
17 juin 1991
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Interpellation urgente Lauber
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Lauber: Ich bin unserem Präsidenten und unserem Büro sehr dankbar für die Gewährung der Dringlichkeit. Dieser Dank gilt in gleicher Weise Herrn Bundesrat Adolf Ogi, Vorsteher des durch die Bergsturzkatastrophe in Randa sehr stark involvier- ten Energie- und Verkehrsdepartementes, und dem Gesamt- bundesrat, der in seiner heutigen Sitzung hierzu konkrete Be- schlüsse gefasst hat.
Vorerst eine kurze Darstellung der Ereignisse in Randa. Am 18. April und am 9. Mai sind auf Gebiet der Gemeinde Randa im Nicolaital zwei Felsabstürze im Ausmass von insgesamt rund 15 Millionen Kubikmetern Fels niedergegangen. Rund 200 000 Quadratmeter guten Kulturlandes sind nicht mehr nutzbar. Gut die Hälfte liegt unter den Felsmassen. Sieben be- wohnte Gebäude und rund zwei Dutzend Ställe und Stadel wurden vollständig zerstört, weitere stark beschädigt.
Grosses Glück im Unglück ist, dass dabei keine Menschen verletzt oder getötet wurden. Dafür gebührt der Vorsehung Dank.
Die niedergegangenen Felsmassen haben die einstmals sehr schöne Naturlandschaft völlig verändert, einen jahrhunder- tealten schmucken Weiler für immer zugedeckt. Dadurch ist nun ein gewaltiges Hindernis für den Abfluss der Vispa ent- standen. Dieser Fluss, der in seinem Einzugsgebiet oberhalb Randa ein halbes Dutzend Seitenbäche vereinigt, hat zurzeit noch keinen oder keinen genügenden natürlichen Abfluss, so dass dieser gestaut wird. In den vergangenen Wochen sind in fieberhafter Eile über 30 zivile und militärische Pumpen mit ei- ner Pumpleistung von rund 10 Kubikmetern pro Sekunde in- stalliert worden.
Das Unwetter von gestern nacht hat zu einer dramatischen Verschlimmerung der Situation geführt: einerseits durch hohe Wassermengen in der Grössenordnung von 30 Kubikmetern pro Sekunde und andererseits durch Stromunterbruch und dadurch bedingtes Ausfallen der installierten Pumpen.
Wir haben gestern nacht dramatische Szenen erlebt. Rund zwei Dutzend bewohnte Häuser wurden bis zur Höhe des er- sten Geschosses unter Wasser gesetzt. Eine ganze Anzahl Fa- milien mussten während der Nacht mit Armeebooten eva- kuiert werden, und die Stimmung in diesem Dorf ist heute dementsprechend. Es macht sich in der Bevölkerung Ver- zweiflung breit. Auch die Behörde hat mit enormen Problemen zu kämpfen. Die zunehmenden Temperaturen und die damit auch in höheren Regionen einsetzende Schneeschmelze könnten die latente Gefahr in den kommenden Wochen noch dramatisch erhöhen. Die Schaffung eines neuen, genügend grossen provisorischen Flussbettes wird noch Wochen, auf alle Fälle geraume Zeit beanspruchen. Bahn und Strasse nach Zermatt wurden unterbrochen und können nicht mehr auf dem bisherigen Trassee wiederhergestellt werden. Für beide Verkehrsträger müssen vorerst provisorische Lösungen ge- troffen werden. Ein Strassenprovisorium von rund 1,6 km Länge wurde inzwischen erstellt. Die Bahn arbeitet fieberhaft an einem neuen Trassee von 2,8 km Länge. Für die Brig-Visp- Zermatt-Bahn, die am vergangenen Wochenende ihr hundert- jähriges Jubiläum feiern wollte, bedeutet dieser monatelange Unterbruch einen sehr schweren Schlag.
Die Kosten für die sich zurzeit in Arbeit befindlichen Proviso- rien in den Bereichen Fluss-, Bahn- und Strassenbau werden gegenwärtig auf etwa 40 Millionen Franken geschätzt.
Aber auch die Planungsarbeiten für die definitiven Lösungen für die Verkehrsverbindungen und den Flusslauf müssen rasch an die Hand genommen werden.
Bund und Kanton haben sich sofort nach dem ersten Berg- sturz eingeschaltet. Herr Bundesrat Adolf Ogi hat sich kurz nach dem ersten Ereignis in Begleitung seiner Amtsdirektoren Bürki, Suter und Lässker an Ort und Stelle über das Ausmass der Katastrophe orientieren lassen.
Das Bundesamt für Wasserwirtschaft, unter Führung von Ab- teilungschef Andreas Götz, hat der Gemeinde Randa und dem zuständigen kantonalen Amt seit dem 18. April seine hervorra-
genden Dienste bei der Planung der Wiederherstellungsarbei- ten zur Verfügung gestellt, wobei auch die Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie an der ETH Zürich mitwirkt.
Das Bundesamt für Verkehr hat seine guten Dienste für die Be- lange der Brig-Visp-Zermatt-Bahn zur Verfügung gestellt.
Wie tief der Besuch von Herrn Bundesrat Ogi in der Bevölke- rung der Berggemeinde Randa empfunden wurde, erhellt ein Satz eines Randaer Schulkindes anlässlich der Schulschluss- veranstaltung vom letzten Freitag, wo dieses Kind schrieb: «Lieber Herrgott, ich danke Dir, dass Bundesrat Ogi Randa hilft.» Hochwillkommen war und ist in Randa auch der Einsatz verschiedener Armee-Einheiten, die insbesondere mit einer 500 Meter langen Pontonbrücke über die aufgestaute Vispa die zurzeit einzige Verbindung nach Zermatt sicherstellen und auch zahlreiche administrative, operative Hilfe leisten.
Der EMD-Chef, Bundesrat Kaspar Villiger, konnte sich anläss- lich eines Truppenbesuches in Randa ein Bild über das Aus- mass der Katastrophe nach dem zweiten Bergsturz machen. Die Naturkatastrophe von Randa hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig der Einsatz der Armee ist; sie konnte mit wirksa- men Mitteln und hohem Fachwissen rasch Hilfe leisten. Ich darf auch betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Helfern ausgezeichnet war. Unsere Armee- gegner scheinen sich in derartigen Fällen in sicherer Deckung zu befinden.
Wir haben in dieser schwierigen Zeit von seiten des Bundes viel operative Hilfe bekommen. Es ist mir ein grosses Bedürf- nis, den Vorstehern der erwähnten Departemente, den Bun- desräten Ogi und Villiger, und ihren bewährten Mitarbeitern, insbesondere auch dem stellvertretenden Generalsekretär des EVED, Herrn Dr. Furrer, den Dank der ganzen Talschaft zu übermitteln. Ihre Anteilnahme hat der hartgeprüften Bevölke- rung viel Mut gemacht. Diese Bevölkerung und die Behörde dieser kleinen Berggemeinde haben sich in einer äusserst schwierigen Zeit bewährt. Sie haben Ruhe bewahrt und inner- halb des kleinen Gemeinwesens hohe Solidarität vorgelebt. Obschon diese Leute sehr viel gutes Kulturland verloren ha- ben und jetzt unter den Folgen einer grossen Ueberschwem- mung zu leiden haben, stellten sie sofort weiteres Kulturland für die Schaffung der notwendigen provisorischen Verkehrs- wege zur Verfügung.
Die laufenden Arbeiten für die Uebergangslösungen in den Bereichen Fluss-, Bahn- und Strassenbau und im Meliorati- onswesen sowie die Aufwendungen für die Sanierung der überfluteten Kläranlage und der Rückstau an den Abwasser- reinigungsanlagen verursachen enorme Kosten. Diese Ko- sten haben sich seit dem Ereignis von gestern noch erhöht. Die Restkosten, die nach Berücksichtigung der Bundesbei- träge im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen dem Kanton und insbesondere der Gemeinde Randa verbleiben werden, sind hoch. Der finanzschwache Kanton Wallis wurde in den letzten Jahren von mehreren schweren Naturereignis- sen betroffen. Die kleine Berggemeinde Randa - sie hat rund 400 Einwohner - ist ausserstande, Restkosten zu überneh- men. Dieses Dorf wurde schon oft von Naturereignissen hart betroffen. Im Februar 1980 stürzte eine riesige Lawine, ver- mischt mit Eis, vom Biesgletscher ins Tal, staute die Vispa und verursachte eine Ueberschwemmung eines Dorfteils.
Im Februar 1990 fegte der Sturm «Vivian» über 10 000 Kubik- meter Schutzwald nieder.
Im weitern sind in Randa in den letzten 30 Jahren kleinere und grössere Naturereignisse vorgekommen, die sich im Finanz- haushalt dieser Gemeinde niederschlugen. Die Verwaltungs- rechnung der Gemeinde weist für das Jahr 1990 eine Netto- verschuldung von fast 9000 Franken pro Kopf der Bevölke- rung auf; der Zinsaufwand im Verhältnis der Steuereinnahmen betrug 1990 über 22 Prozent.
Diese Berggemeinde ist auf die Solidarität des Bundes drin- gend angewiesen. Bei den Unwetterschäden des Jahres 1987 ging eine Welle der Solidarität durch die Schweizer Bevölke- rung. Von allen Seiten kam Hilfe - überwältigende, spontane Hilfe. Davon war bei dieser Naturkatastrophe leider wenig, sehr wenig zu spüren. Die Ereignisse wurden zum Teil kaum wahrgenommen.
Dringliche Interpellation Lauber
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Der Bundesrat hat vor zwei Wochen die Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe veröffent- licht und damit einen neuen Rahmenkredit von über 1 Milli- arde Franken für mindestens vier Jahre beantragt; das ist si- cher richtig. Wir werden dazu stehen.
Ich bin aber auch der Meinung, dass der Bund bei Notlagen im Innern dieses Landes ebenfalls eine grosszügige Haltung ein- nehmen sollte. Immerhin hat die Bundesverfassung in ihrem Zweckartikel u. a. die «Beförderung ihrer gemeinsamen Wohl- fahrt» zum Inhalt.
Es erscheint uns angemessen, dass die Eidgenossenschaft im Jahre ihres 700jährigen Bestehens einem sehr schwachen und vom Schicksal gebeutelten kleinen Gemeinwesen gross- zügig die Hand reicht, allenfalls ungenügende Rechtsmittel sollten kein Hindernis sein.
Wir haben dem Bundesrat am 3. Juni in diesem Saal - im Na- tionalrat hat es Herr Schmidhalter getan - einen klaren Katalog unterbreitet. Die Fragen bedürfen hier und heute keiner zu- sätzlichen Erläuterung. Ich glaube, sie sind klargestellt.
Wir sind sehr dankbar, dass Bundesrat Ogi bereit ist, uns heute schon darauf zu antworten, und Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Bundesrat Ogi: Es ist eine dringliche Interpellation, die wir heute behandeln.
Sie werden deshalb begreifen, dass sich diese Angelegenheit nicht in zwei, drei Minuten abhandeln lässt. Es geht um ein Er- eignis, das bei der betroffenen Bevölkerung grosse Not her- vorgerufen hat. Wir müssen uns Zeit nehmen, nicht nur um aussenpolitische Probleme im Ausland miteinander zu be- sprechen, sondern wir müssen uns gerade im Jubiläumsjahr auch die Zeit nehmen, um die Schwierigkeiten, die im Innern dieses Landes bestehen, zu diskutieren.
Der Bundesrat hat heute morgen einmal mehr Kenntnis ge- nommen von der recht schwierigen Situation in Randa. Die Lage hat sich, wie Herr Ständerat Lauber erwähnte, in den letz- ten Stunden zugespitzt, dies nicht zuletzt wegen den grossen Regenfällen und wegen der Schneeschmelze. Nach dem zweimaligen Felssturz richtet das gestaute Wasser grosse Schäden an.
Der Bundesrat nimmt regen Anteil am Schicksal der betroffe- nen Bevölkerung. Er sichert den Behörden von Kanton und Gemeinde weiterhin die Unterstützung des Bundes und der Armee zu. Der Bund hat das Wallis und die Gemeinde Randa nicht im Stich gelassen. Noch am Tag des ersten Absturzes haben sich Experten des Wasserbaus nach Randa begeben, um den Einsatzstab zu beraten. Seither stellen unsere Exper- ten zusammen mit jenen der ETH Zürich ihre guten Dienste zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Am 25. April habe ich mir an Ort und Stelle selber ein Bild von der Situation verschafft, und später hat auch der Vorsteher des Eidgenössi- schen Militärdepartementes Randa besucht. Einheiten der Ar- mee leisteten und leisten immer noch vielfältig Unterstützung. Die Bundesstellen sind auch weiterhin bereit, bei den Sofort- massnahmen und bei der Planung der definitiven Projekte mit- zuhelfen. Die besondere Sympathie des Bundesrates gilt der kleinen Berggemeinde Randa. Sie ist durch den Bergsturz heimgesucht worden, und sie ist immer noch von Hochwasser bedroht. Randa ist personell und finanziell nicht in der Lage, das Ereignis aus eigener Kraft zu bewältigen, hohe Restkosten kommen auf die Gemeinde zu.
Randa braucht unsere Solidarität. Eine bundesstaatliche Re- · gel sagt, dass sich der Bund - leider, muss ich sagen - nicht direkt an die Gemeinden wendet: Unsere Partner sind die Kan- tone. Der Bundesrat ist gewillt, dem Kanton Wallis im Rahmen des Möglichen zu helfen. Wir helfen dem Kanton, damit dieser der Gemeinde Randa unter die Arme greifen kann. Solidarität ist für uns kein leeres Wort, sondern Auftrag zum Handeln. Die Beistandspflicht trifft aber nicht nur den Bund, sondern alle Glieder unseres Bundesstaates. Randa am Fusse des Dom hat einst mit dem Slogan «Randa für alle> Werbung gemacht. Seit dem 18. April muss es heissen: Alle für Randa. Ich frage Sie als Vertreter der Kantone und damit auch der 3000 Ge- meinden: Gibt es im Jubiläumsjahr 1991 etwas Sinnvolleres, als der bedrängten Gemeinde Randa beizustehen? Der Bund
ist dazu bereit. Er erwartet aber auch Solidarität von Kantonen und Gemeinden in der ganzen Schweiz. In diesem Zusam- menhang frage ich mich -frage ich Sie -, ob hier nicht eine ge- samtschweizerische Aktion nötig wäre, um diesem Bergdorf zu helfen .:
Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Bun- desrat wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 betreffend den Wasserbau: Die Erstellung eines provisorischen Flussbettes für die Vispa hat absolut erste Prio- rität. Die Kosten dafür werden auf 12 bis 15 Millionen Franken geschätzt. Gestützt auf das Wasserbaupolizeigesetz gewährt der Bund finanzschwachen Kantonen Beiträge an Schutz- massnahmen von bis zu 45 Prozent. An schwer finanzierbare Gewässerverbauungen kann ausnahmsweise ein Zusatzbe- trag von bis zu 20 Prozent der Kosten ausgerichtet werden. Der Bundesrat ist bereit, für Massnahmen zur Abwehr von dro- hendem oder wachsendem Schaden in Randa die Betrags- möglichkeiten nach Gesetz voll auszuschöpfen und hier 65 Prozent zu sprechen.
Zu Frage 2 betreffend die Wiederherstellung der Kantons- strasse: Für die Wasserbauarbeiten wird die Kantonsstrasse als Baupiste beansprucht. Als Ersatzmassnahme hat der Kan- ton eine provisorische Umfahrungsstrasse von 1,6 km erstellt. Der Bundesrat ist gewillt, im Rahmen von Ziffer 1 einen Beitrag an die Erstellungskosten zu gewähren, 65 Prozent sind hier möglich. Bei dieser Sachlage - und auch aus grundsätzlichen Gründen - verzichtet der Bundesrat darauf, die sofortige Klas- sierung der Strasse Visp-Täsch als Hauptstrasse zu be- schliessen. Die Frage der Klassierung dieser Strecke wird im Rahmen des Sammelantrages vom Bundesrat später zu ent- scheiden sein.
Zu Frage 3 betreffend die Wiederherstellung der Brig-Visp- Zermatt-Bahn: Die Bahn baut zurzeit ein provisorisches Tras- see. Nach bisheriger Praxis leistet der Bund nach Eisenbahn- gesetz Hilfe, wenn die Beseitigung der Schäden die Unterneh- mung und den Kanton finanziell stark belastet. Der Bundesrat erachtet diese Voraussetzung als gegeben. Er sieht vor, die Kosten des Provisoriums voll zu übernehmen, also zu 100 Pro- zent. Nicht berücksichtigt werden dagegen Ertragsausfälle so- wie die Kosten des Bus-Ersatzes, soweit er von der Unterneh- mung selber gewährleistet werden kann.
Zu Frage 4 betreffend die Wiederherstellung der Abwasserrei- nigungsanlage: Die Abwasserreinigungsanlage Randa- Täsch ist wegen Ueberflutung des Querbeckens ausgefallen. Nach Gewässerschutzgesetz kann der Bund Beiträge nur an die erstmalige Erstellung von Anlagen ausrichten. Für beson- ders schwer belastete Gemeinden kann er aus einem Sonder- fonds aber zusätzliche Beiträge gewähren. Der Bundesrat ist bereit, ein allfälliges Subventionsgesuch in diesem Sinne ent- gegenzunehmen.
Zu Frage 5 betreffend die Wiederherstellung des Kulturlan- des: Für untergegangenes Land sieht das Bundesrecht keine Entschädigung vor. Hingegen kann sich der Bund gestützt auf die Bodenverbesserungsverordnung an der Wiederherstel- lung des beeinträchtigten Kulturlandes ausserhalb der Bau- zone beteiligen. Ein allfälliges Gesuch für ein Projekt müsste vom Kanton eingereicht werden. Falls die erforderliche kanto- nale Gegenleistung erfüllt wird, kann hier ein Bundesbeitrag von maximal 48 Prozent gewährt werden.
Zu Frage 6 betreffend die Finanzen und eine allfällige Sonder- botschaft: Die aus dem Bergsturzereignis entstehenden Ko- sten lassen sich auch für die Phase «Sofortmassnahmen und Provisorien» insgesamt heute noch nicht präzis beziffern. Schätzungen gehen von einer Grössenordnung von gegen 40 Millionen Franken aus. Soweit für Zusicherungen und Zah- lungen im laufenden Jahr die bewilligten Kredite nicht ausrei- chen, wird der Bundesrat die notwendigen Begehren um Nachtrags- bzw. Zusatzkredite der Bundesversammlung un- terbreiten. Wie unter den Ziffern 1 bis 5 dargelegt, beteiligt sich der Bund bei Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten im beträchtlichen Umfang von etwa zwei Dritteln an den Ko- sten für die Wiederinstandstellung der Infrastrukturen in Randa. Weitere hohe Bundesbeiträge werden anfallen, wenn es um die definitiven Bauten geht. Bei dieser Sachlage - und im Vergleich zu den Unwetterschäden des Jahres 1987 -
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E 17 juin 1991
erachtet der Bundesrat die Voraussetzungen für eine Sonder- botschaft als nicht gegeben.
Zu Frage 7 betreffend die Vorschüsse: Für die Ausrichtung von Vorschüssen an den Kanton Wallis sieht der Bundesrat keine gesetzliche Grundlage. Er ist indessen entschlossen, Gesuche um finanzielle Beiträge umgehend zu behandeln und fällige Zahlungen rasch und tranchenweise zu tätigen. Zur Milderung der Tresorerieprobleme des Kantons ist der Bun- desrat ferner bereit, eine Restzahlung von 20 Millionen Fran- ken aus Treibstoffzollgeldern - nicht werkgebundene Beiträge - statt nach dem 15. Oktober schon in den nächsten Wochen zu vollziehen. Für Projekte in den Bereichen Wasserbau und Gewässerschutz besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete zu beanspruchen. Der Gemeinde Randa könnten im Rahmen der Restfinanzie- rung zinsgünstige oder sogar zinslose Investitionshilfen und Darlehen gewährt werden.
Das sind die Auskünfte, die ich auf die dringliche Interpellation von Herrn Ständerat Lauber im Auftrag des Bundesrates ge- ben kann.
Lauber: Ich möchte Herrn Bundesrat Ogi für seine Ausführun- gen danken, aber auch für seine persönliche Anteilnahme und für sein sehr grosses Engagement für diese schwer geprüfte Berggemeinde. In diesen Dank möchte ich auch seine Mitar- beiter einbeziehen, insbesondere jene im Generalsekretariat, jene im Bundesamt für Wasserwirtschaft, jene im Bundesamt für Verkehr und auch jene im Bundesamt für Strassenbau. Ich wiederhole meinen Dank an die Adresse der Armee, die aus- gezeichnete Arbeit geleistet hat, an die Adresse des Depar- tementschefs Kaspar Villiger, auch an den Generalstabschef bis hinunter zum jungen Rekruten, der dort oben mit sehr viel Motivation seinen Dienst geleistet hat.
Das EVED hat ein ganzes Paket geschnürt, und der Bundesrat hat diesem zugestimmt; wir sind dafür dankbar. Diese Mass- nahmen sollten es dem Kanton ermöglichen, die enormen Probleme zu lösen. Ich erkläre mich in diesem Sinne von den erhaltenen Antworten befriedigt, mit einem Vorbehalt, der die Restkosten für die Gemeinde Randa betrifft. Diese Gemeinde hat bereits eine sehr hohe Schuldenlast, rund 7,5 Millionen Franken, kurz- und langfristige Schulden. Die Kosten für die Wasserbauarbeiten werden sich auf weit mehr als 12 bis 15 Millionen Franken beziffern, vielleicht auf 20 bis 25 Millio- nen Franken. Für die Wasserbauarbeiten ist die Gemeinde Bauherr. Der Gemeinde werden sehr hohe Restkosten verblei- ben. Ich möchte den Bundesrat bitten, unter dem konkreten Eindruck der Ereignisse, insbesondere auch des Ereignisses von gestern nacht, vielleicht doch zu gegebener Zeit auf die Frage der Restkosten der Gemeinde Randa zurückzukom- men. Ich bin aber auch dankbar für das, was Herr Bundesrat Ogi an die Adresse der Schweizer Gemeinden und an die Adresse des Kantons Wallis selbst formuliert hat: dass im Zei- chen der 700-Jahr-Feier hier eine Geste der Solidarität der Schweizer Gemeinden gegenüber einem sehr schwachen Glied dieser Gemeinschaft am Platz wäre.
91.029
SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1990 CFF. Gestion et comptes 1990
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. April 1991 (BBI II 885) Message et projet d'arrêté du 24 avril 1991 (FF II 857)
Bericht und Rechnungen der SBB vom 27. März 1991 Rapport et comptes des CFF du 27 mars 1991
Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF,
Hochschulstrasse 6, 3030 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juni 1991 Décision du Conseil national du 4 juin 1991
M. Flückiger, rapporteur: Le 28 mai dernier, votre Commis- sion des transports et du trafic a examiné le compte et le rap- port de gestion des CFF. C'est avec satisfaction qu'elle a cons- taté que les CFF ont rempli le mandat qui leur avait été confié grâce à des résultats records dans le transport des personnes et dans le trafic des marchandises. Tous les points du budget ont été atteints. Pourtant, les comptes 1990, y compris les allé- gements tarifaires, grèveront les finances fédérales pour un montant de près de 1,703 milliard de francs. Cette hausse est prioritairement générée par l'accroissement des taux d'intérêt pour le capital investi. Là, nous touchons à un point faible du mandat de prestation de 1987. En effet, du moment qu'il n'est pas possible de ventiler les coûts d'infrastructure, à savoir l'amortissement et le paiement des intérêts des installations fixes comme les voies, les câbles-conducteurs et les caténai- res, les gares notamment, dans les divers types de trafic (trafic de trains directs, de trains régionaux, de marchandises, et j'en oublie) - le concept suivant a été choisi en 1987, il vous en sou- vient, lors de la fixation du mandat de prestation - c'est la Confédération qui paie les dépenses d'infrastructure en tout premier lieu, les CFF devant cependant en assumer une par- tie. Or, l'année précédente, la part de la Confédération se mon- tait à 1,52 milliard de francs, celle des CFF à 37 millions de francs. Force est de voir que la Confédération assume pres- que intégralement les coûts d'investissements des CFF.
Cette situation comporte deux inconvénients: le premier ré- side dans le fait que c'est le Conseil d'administration des CFF qui accorde les moyens, les investissements particuliers, no- tre Parlement n'ayant rien à dire. Or, à long terme, la politique des transports est en grande partie déterminée par la politique d'investissements définie en matière de chemins de fer. Ne se- rait-ce que pour cette seule raison, c'est le Parlement qui de- vrait avoir la compétence d'octroyer les investissements et tout porte à croire qu'il se montrerait plutôt généreux envers les CFF, branche principale de nos transports publics.
En décembre 1988, le Conseil des Etats n'a-t-il pas transmis un postulat de notre Commission des transports et du trafic qui, entre autres exigences, formulait celle d'une délimitation claire des compétences. Or, il ne s'est encore rien passé à no- tre connaissance. A ce propos, remarquons qu'aussi long- temps que les CFF fixent eux-mêmes toutes les conditions, pour pouvoir transmettre ensuite les comptes à la Confédéra- tion, ils n'ont aucun intérêt à ce que les choses changent.
Le deuxième inconvénient du financement des infrastructures selon le modèle actuel est dû à ce que seuls les amortisse- ments et les intérêts apparaissent dans les comptes. Une telle pratique comptable se justifie pour autant qu'une entreprise, pour prendre un exemple, à un moment donné construise une unité comprenant des ateliers de fabrication, mais qu'elle se contente alors dans les vingt ou trente ans qui suivent de pro- céder à de petites améliorations. Or, dans le cas qui nous oc- cupe, pour la plupart des projets de construction des CFF, il faut investir chaque année des sommes considérables, équi- valentes à l'investissement pour le long terme de notre exem- ple. Le modèle de financement des CFF a pour effet que les coûts augmentent uniquement en fonction des taux d'intérêts
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3138
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.06.1991 - 18:15
Date
Data
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495-498
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Pagina
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