N 16 septembre 1991
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Initiative parlementaire. Service civil
hen, wie Sie wollen: wenn eine Volksinitiative zustande ge- kommen ist, sollte in einer Demokratie das Volk entscheiden, ohne dass die Behörden versuchen, vorher noch rasch ein paar vollendete Tatsachen zu schaffen.
Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie deshalb, dem Ord- nungsantrag auf Behandlung der Initiative zuzustimmen und damit die Voraussetzungen für einen raschen demokratischen Entscheid und für den sich aufdrängenden Baustopp zu schaffen.
M. Darbellay: La Conférence des présidents de groupe n'a pas inscrit à son programme l'initiative populaire «40 places d'armes, ça suffit!», pour la très simple raison que cette initia- tive n'a pas pu être traitée par une commission jusqu'à mainte- nant. Le message du Conseil fédéral ne nous a pas encore été soumis; la commission n'a pas été nommée. Nous pensons que ce problème est assez important pour qu'il soit traité selon la manière habituelle.
Je vous invite par conséquent à refuser cette motion d'ordre.
Jaeger: Ich möchte den Antrag von Kollege Rechsteiner un- terstützen, insbesondere als Ostschweizer. Ich möchte das aber auch aus finanzpolitischen und staatspolitischen Ueber- legungen heraus tun.
Es ist richtig, dass darauf hingewiesen wurde, dass im Zusam- menhang mit Neuchlen-Anschwilen der verfassungsmässige Weg beschritten worden ist. Wenn nun von breiten Kreisen, die dem Waffenplatz kritisch gegenüberstehen, dieser Weg be- schritten wird, dann muss auch von uns ein entgegenkom- mender Schritt unternommen werden, indem wir bereit sind, die Initiative so rasch als möglich zu behandeln. Es geht darum, dass hier kein Fait accompli geschaffen wird. Es geht darum, dass keine Ausgaben getätigt werden, die unter Um- ständen vermeidbar gewesen wären.
Vor allem aber geht es darum, dass - das ist die staatspoliti- sche Ueberlegung - unsere Bürgerinnen und Bürger in der Ostschweiz sehen, dass vom Parlament her die Bereitschaft besteht, das Anliegen der Volksinitiative möglichst speditiv zu behandeln und das Versprechen einzulösen, das wir abgege- ben haben und das auch Herr Bundesrat Villiger abgegeben hat, nämlich so wenig wie möglich zu präjudizieren, damit am Schluss nicht ein Sachzwang entsteht, bei dem es praktisch kein Zurück mehr gibt.
Ich darf darauf hinweisen, dass auch Herr Ständerat Schoch, der ja sicher nicht der linken Ratsseite angehört - und obwohl er Befürworter des Waffenplatzes Neuchlen-Anschwilen ist -, genau diesen Standpunkt vertritt. Es ist sicher richtig, dass man diesem Antrag zustimmen kann, auch wenn man dem Waffenplatz positiv gegenübersteht. Gerade die Befürworter sollten mithelfen, dass die demokratischen Voraussetzungen gewahrt bleiben und nicht noch mehr Zündstoff entsteht. Wir sollten signalisieren, dass wir bereit sind, durch ein speditives Vorgehen einen raschen und der Demokratie förderlichen Ent- scheid zu fällen.
Präsident: Ich weise Sie darauf hin, dass der Bundesrat diese Vorlage bis heute dem Parlament noch nicht zugestellt hat.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Dagegen
52 Stimmen 89 Stimmen
91.408
Parlamentarische Initiative (Kommission 89.245) Zivildienst Initiative parlementaire (Commission 89.245) Service civil
Bericht, Anträge und Beschlussentwurf der Kommission vom 20. März 1991 (BBI II 433) Rapport, propositions et projet d'arrêté de la commission du 20 mars 1991 (FF II 427)
Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 (BBI II 923) Avis du Conseil fédéral du 8 mai 1991 (FF II 901)
Kategorie III/1, Art. 68 GRN - Catégorie III/1, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Im Namen der vorberaten- den Kommission unterbreiten wir Ihnen eine parlamentari- sche Initiative zur Aenderung von Artikel 18 Absatz 1 der Bun- desverfassung. In der Schlussabstimmung hat die Kommis- sion die vorliegende Fassung mit 24 zu 0 Stimmen und zwei Enthaltungen verabschiedet. Wir haben Ihnen einen umfas- senden Bericht unterbreitet. Deshalb werde ich mich im Eintre- ten auf die Hervorhebung wesentlicher Punkte beschränken und einige politische Ueberlegungen einbringen.
Nach unserem Geschäftsverkehrsgesetz ist bei der Beratung von Kommissionsinitiativen die Anwesenheit des Departe- mentsvorstehers nicht obligatorisch. Deshalb freut es uns be- sonders, dass Herr Bundesrat Villiger sein Präsenzrecht wahr- nimmt. Er wird sicher die Stellungnahme des Bundesrates er- läutern und Ihnen seine Vorstellungen über mögliche Ausge- staltungsformen für einen künftigen zivilen Ersatzdienst darle- gen.
Ich bitte Sie, auf die parlamentarische Initiative einzutreten und gemäss unseren Vorschlägen zu beschliessen.
Ein paar Ausführungen zur Vorgeschichte: Schon seit dem 15. September 1987 - also genau vier Jahre - erfüllt Ihre Kom- mission einen Dauerauftrag. Vorerst hatten wir die Barras-Vor- lage zur Entkriminalisierung der ethisch motivierten Dienstver- weigerer vorzuberaten, dann die parlamentarische Initiative «Aufhebung der Militärjustiz in Friedenszeiten» und heute die Kommissionsinitiative «Zivildienst», mitsamt den Standesin- itiativen Genf und Jura zur gleichen Sachfrage.
Die Dienstverweigererfrage beschäftigt Bundesrat und Parla- ment bereits seit Beginn dieses Jahrhunderts. Bei allen Ueber- legungen dürfen wir die Volksentscheide der neueren Zeit nicht ausser acht lassen. Die Münchensteiner Initiative haben 1977 alle Stände und gut 62 Prozent der Stimmbürger abge- lehnt. Bei der Tatbeweis-Initiative von 1984 waren es nur an- derthalb Stände und gut 36 Prozent der Stimmenden, welche eine Neuregelung wollten. So war auch die Ausgestaltung der Entkriminalisierungs-Vorlage für ethische Dienstverweigerer eine Gratwanderung. Für Wunschdenken liess der Verfas- sungsrahmen nur einen engen Spielraum. Darum ist die An- nahme der Barras-Vorlage am vergangenen 2. Juni mit 56 Pro- zent Jastimmen nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, ein Zeichen des guten Willens. Damit wurde eine eigentliche Uebergangs- und Erfahrungsperiode eingeleitet.
Im Umfeld der erwähnten Parlamentsberatungen entstanden in verschiedensten Kreisen Modelle für neue Zivildienstfor- men. Es wurden neue Begriffe geprägt, so «die allgemeine Dienstpflicht» im Modell der Schweizerischen Offiziersgesell- schaft und «der Gemeinschaftsdienst» durch die «Arbeits- gruppe Napf». Die CVP-Schweiz startete am 17. Juli 1990 eine
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Volksinitiative unter dem Titel «Zivildienst für die Gemein- schaft». Alle diese Bestrebungen haben das gemeinsame Ziel, eine angepasste schweizerische Lösung für einen zivilen Er- satzdienst zu suchen. Das Verständnis für eine vernünftige, klare Verfassungsgrundlage hat stark zugenommen.
Zur Arbeit der Kommission: Unserer Kommission wurde auch die parlamentarische Initiative vom 27. November 1989 unse- res Kollegen Hubacher für einen sozialen Zivildienst zur Bera- tung überwiesen. Der Initiant hat bereits bei der Anhörung zu erkennen gegeben, dass es ihm vor allem um die Beschleuni- gung einer sinnvollen Lösung gehe. Er sei - und war es dann auch - jederzeit bereit, seinen Vorstoss zugunsten einer trag- fähigen Kommissionslösung zurückzuziehen. Nach ausge- dehnter Debatte beschloss die Kommission, den Versuch ei- nes eigenen Initiativvorschlags zu wagen.
Wir haben unter der Leitung von Kollege Couchepin (FDP) eine Arbeitsgruppe mit folgenden Mitgliedern eingesetzt: Hari (SVP), Hubacher (SP), Frau Segmüller (CVP) und Zwygart (EVP). Dieses Team hat bereits im Dezember 1990 den heute vorliegenden Entwurf zuhanden der Kommission einstimmig verabschiedet. Am 1. Februar 1991 wurde in der Gesamtkom- mission der sprichwörtliche Durchbruch erzielt; der kleinste gemeinsame Nenner aller Fraktionen war gefunden.
Zum Inhalt der Kommissionsinitiative: Obwohl in der Kommis- sion ein Strauss von weitgehenden Wünschen und Vorstellun- gen vorhanden gewesen wäre, hat man sich ganz konsequent auf das politisch Tragbare beschränkt. Schöngeistige Höhen- flüge sind zum Scheitern verurteilt, oder - anders gesagt -: Das Bessere ist der Feind des Guten. Alle mussten bei ihrem Wunschdenken zurückstecken. Nur so konnten wir uns zu den Grundsätzen für eine politisch mehrheitsfähige Lösung für einen neuen Verfassungsartikel finden.
Ich erwähne die wesentlichsten Punkte:
Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht;
Verfassungsgrundlage für den zivilen Ersatzdienst; und
darin inbegriffen keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und zi- vilem Ersatzdienst.
Zu den Inhalten dieser einzelnen Punkte.
Allgemeine Wehrpflicht: Die Beibehaltung dieses Begriffs ent- spricht dem Gleichheitsprinzip. Die Wehrpflicht soll weiterhin als Regel und der Ersatzdienst als Ausnahme gelten. Die Ein- führung des Begriffs «allgemeine Dienstpflicht» hätte ganz be- stimmt nicht nur Erklärungsbedarf, sondern auch Diskussio- nen über ein Frauenobligatorium ausgelöst.
Verzicht auf Wahlfreiheit: Dieser Grundsatz steht in direktem Zusammenhang mit dem verfassungsmässigen Verbot eines stehenden Heeres. Die freie Wahl könnte zumindest zu einer Art Freiwilligenarmee führen, was staatspolitisch unerwünscht ist.
Unsere Wehrtradition erfordert eine Armee, in der alle regiona- len und auch politischen Bevölkerungsgruppen vertreten sind. Nur so bleibt die demokratische Kontrolle für Volk, Be- hörden und Armeeangehörige gewährleistet. Unser Land ver- trägt weder eine besondere Militärkaste noch ein Heer von Uebereifrigen.
Zum Begriff des zivilen Ersatzdienstes: Das Bestreben, dem Bürger eine kurze und verständliche Verfassungsvorlage zu unterbreiten, hat uns davon abgehalten, unbekannte Begriffe mit grossem Definitionsbedarf einzuführen. Wenn sich in den letzten Jahren die Einsatzmöglichkeiten für Militär und Zivil- schutz breit geöffnet haben, so können wir in der Verfassung trotzdem keine Experimentierbegriffe einführen. Mit dem Be- griff «ziviler Ersatzdienst» in der Verfassung sind alle vorsichti- gen und notwendigen Schritte möglich. Die Gesetzgebung kann dann laufend und einfacher den neuen Erfahrungen und Bedürfnissen angepasst werden.
Zur Muss- oder Kann-Formel in der Verfassung: Die Kommis- sionsmehrheit empfiehlt Ihnen, im Gesetz verpflichtend einen zivilen Ersatzdienst vorzusehen. Eine Minderheit empfiehlt die fakultative Kann-Formel.
Von der materiellen Wertung aus gesehen sind die Differenzie- rungen nicht sehr gewichtig. Nach einer Annahme des neuen Verfassungsartikels liegt es ja vorab bei den politischen Kräf- ten dieses Parlaments, die notwendige Gesetzgebung auszu- lösen. Die Aufnahme der obligatorischen Gesetzgebungs-
pflicht hat mehr Signalwirkung. Damit wird angezeigt, dass man die eingeleiteten Reformen weiterführen will.
Zu den Folgewirkungen des Vorschlags: Unser Entwurf will die dringende Verfassungsgrundlage sicherstellen. Alle unnö- tigen Anreicherungen verhindern eine mehrheitsfähige Lö- sung. Schon heute sind bedeutende Fragen via Gesetz gere- gelt oder darauf abgestützt, so das bisherige Armeeleitbild, damit verbunden die Truppenbestände im Bundesgesetz über die Militärorganisation, und andererseits die Privilegie- rung der ethischen Dienstverweigerer im Militärstrafgesetz. Deshalb wird auch für künftige Entwicklungen die Gesetzes- ebene schnellere und flexiblere Lösungen zulassen. Darum berührt unsere Fassung weder die Zulassungsbedingungen zum zivilen Ersatzdienst noch ethische Gewissensgründe oder Tatbeweislösungen. Auch die Fragen rund um die Militärjustiz sind, wie heute, auf die gleiche Gesetzesebene verwiesen. Als besonderer Vorteil dieser parlamentarischen Initiative der Kommission darf der Faktor Zeit hervorgehoben werden. Der Weg einer Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung erfordert bei unseren Verhältnissen bis zur tatsächlichen Ver- wirklichung gut sieben bis zehn Jahre. Eine beförderliche Be- handlung der Initiative in beiden Kammern aber, mit Volksab- stimmung in etwa einem Jahr, lässt eine raschere Fortentwick- lung erhoffen.
Ein paar politische Schlussbetrachtungen: Bei allen Erwägun- gen darf man nie die Grundidee unserer Eidgenossenschaft ausser acht lassen. Der Bund war immer eine Wehr- und Ver- teidigungsgemeinschaft zum Schutz von Leib und Leben der Familien, der Bewohner, zur Wahrung der Unabhängigkeit. Darum ist Wehrpflicht bei uns immer auch allgemeine Bürger- pflicht. Der Schweizer Soldat muss Diener für Sicherheit und Freiheit des Vaterlandes bleiben. Vergleiche mit andern Staa- ten, vor allem zur Schweiz, hinken meistens. Wo es stehende Heere und Berufsarmeen gibt, hat Dienstverweigerung einen anderen Stellenwert.
Unsere Armee ist ja bekanntlich nicht für einen Angriff konzi- piert, sondern zur Verteidigung des Heimatbodens. Eine wehr- hafte Schweiz schützt die Gemeinschaft und deren Glaubens- und Meinungsfreiheit. Anderseits eröffnen die internationalen Entwicklungen neue Möglichkeiten der Sicherheitspolitik. Technische und militärische Fortschritte können die Wehrbe- reitschaft mit kleineren Armeebeständen sicherstellen. So werden die kommenden Jahre und Jahrzehnte für einsatzfreu- dige Frauen und Männer vielfältige Gelegenheiten zu Gemein- schaftsdiensten eröffnen.
In gegenseitiger Toleranz sollen alle, nicht nach Lust und Laune, sondern nach ihren Fähigkeiten, die Verpflichtungen in der Gemeinschaft erfüllen. Es gibt einen schweizerischen Weg zur allgemeinen Dienstpflicht. Dieser aber ist mit überlegten, vorsichtigen Schritten zu begehen.
Ich bitte den Rat um Eintreten auf die Kommissionsinitiative und um Genehmigung des ergänzten Absatzes 1 von Arti- kel 18 BV.
Mme Déglise, rapporteur: Vous êtes en possession du rap- port écrit de la commission, datant du 18 mars dernier. Ce rap- port détaillé expose l'objet qui nous occupe, soit l'initiative par- lementaire que notre commission a élaborée, afin de créer une base constitutionnelle concernant l'introduction d'un service civil.
Notre commission s'est reunie à trois reprises. Elle a tout d'abord entendu M. Hubacher, conseiller national, qui, le 27 novembre 1989, déposait une initiative parlementaire de- mandant une nouvelle formulation de l'article 18 de la constitu- tion. Cette formulation était la suivante: «Tout Suisse est tenu au service militaire. Il existe un service civil social dans le cadre de la liberté de conscience et de croyance».
Dans sa séance du 5 novembre 1990, la commission a décidé de ne pas donner suite à ces initiatives. Par contre, la question de principe, à savoir si le Parlement devrait lui-même entre- prendre une modification de la constitution en vue de l'intro- duction du service civil, a été approuvée. En effet, il lui est ap- paru que le traitement d'une initiative parlementaire est plus rapide que celui d'une initiative populaire telle que celle lancée par le Parti démocrate-chrétien.
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La commission a alors institué une sous-commission, formée de représentants des partis gouvernementaux et d'un mem- bre d'un petit groupe. Cette sous-commission a été chargée de rédiger le texte d'une initiative parlementaire de la commis- sion. En date du 1er février, le texte élaboré a été largement discuté et adopté. M. Hubacher a dès lors retiré son initiative. L'article 18, alinéa premier, qui vous est proposé est ainsi li- belle: «Chaque Suisse est tenu au service militaire. La loi pré- voit un service civil de remplacement».
La commission affirme donc que le principe de l'obligation du service militaire doit être maintenu. Ce principe est directe- ment lié à l'interdiction de l'armée permanente et a aussi pour but de garantir le contrôle de l'armée par les autorités politi- ques, le souverain et les membres de l'armée. Il est valable aussi pour une armée de volontaires comme il s'en formerait une en cas de libre choix entre service militaire et service civil. Par ailleurs, la commission a admis que, dans toutes les socié- tés, il existe des personnes qui ne peuvent concilier avec les exigences de leur conscience le fait de tuer ou d'aider à tuer un être humain, fût-il question d'assurer sa propre défense. C'est pourquoi il suggère l'institution d'un service civil de remplace- ment.
Selon le texte proposé, la règle reste le service militaire, le ser- vice civil devant rester l'exception. Le service civil devra si pos- sible comprendre les mêmes exigences que le service mili- taire. Aucun libre choix ne saurait être créé. Le service civil doit être d'intérêt public.
La commission a sciemment choisi une formulation ouverte de l'article constitutionnel. Les conditions devront être fixées à l'échelon de la loi et cela pour deux raisons: premièrement, on ne saurait charger la constitution de trop de particularités; deuxièmement, la loi est mieux à même de tenir compte de l'évolution des besoins et de l'exigence de nouvelles formes d'organisation qui apparaissent au cours des temps. La Confédération doit organiser le service civil sur la base du texte constitutionnel proposé. Ce service ne doit, par défini- tion, pas appartenir à l'armée.
Je vous rappelle que, depuis la fin de nos travaux, la modifi- cation du Code pénal, selon le projet Barras, a été adoptée par le peuple. Il a été admis, lorsque le Parlement a approuvé ce projet, qu'il s'agissait là d'un premier pas dans la bonne direction, mais que la modification de la constitution était in- dispensable pour instaurer un véritable service civil. Ainsi donc, la décision du peuple ne met nullement en cause notre initiative.
Le Conseil fédéral a donné son avis sur ce projet, en date du 8 mai 1991. Il ne se déclare pas opposé à l'idée exprimée par l'initiative parlementaire et se rallie à la proposition de la majo- rité de la commission, car, comme vous avez pu le constater, la commission est divisée sur le texte.
La majorité de la commission, par 15 voix contre 9 propose, à la deuxième phrase, le texte suivant: «la loi prévoit un service de remplacement». La minorité de la commission, quant à elle, propose: «la loi peut organiser un service de remplacement». Au vote final, l'initiative a été acceptée par 24 voix sans opposi- tion et deux abstentions.
Je vous propose d'accepter l'entrée en matière de cette initia- tive parlementaire et de l'adopter ensuite dans la version de la majorité de la commission.
Hubacher: Wir behandeln heute eine Jahrhundertpendenz, ein Geschäft, das auf das Jahr 1903 zurückgeht. Damals näm- lich wurde die erste Petition für einen Zivildienst an den Bun- desrat gerichtet. 1923 gab es wieder eine Petition mit 40 000 Unterschriften, und 1983 haben wir das Thema hier erneut dis- kutiert, im Zusammenhang mit einer Volksinitiative, die dann 1984 zur Abstimmung kam. Ich erinnere mich: Nach unserer Diskussion im Jahre 1983 kam ein über 80jähriger Mann hier in die Wandelhalle und erklärte uns: «Ich bin vor sechzig Jah- ren schon auf der Tribüne gesessen, und ich habe vor sechzig Jahren die genau gleichen Argumente gegen den Zivildienst gehört wie heute. Wir sind keinen Millimeter vorangekom- men.» Ich vergesse diese Unterredung mit Herrn Streckeisen nicht.
Die Zeit und das Klima haben sich geändert. Ich lese in der «Coop-Zeitung» vom 23. August dieses Jahres zum Thema Zi- vildienst: «Wer heute laut über eine Zivildienst-Initiative nach- denkt, wird nicht mehr als Landesverräter kaltgestellt.»
Diese Frage war jahrzehntelang mit kaltem Krieg und mit an- deren unschönen Auflagen belastet. Ich glaube, der Klima- wechsel, ausgelöst durch Ereignisse in Europa, ausgelöst auch durch gesellschaftliche Veränderungen bei uns, ist doch spürbar. Von da her meine ich: Der Vorschlag der Kommission ist nicht kühn, nicht verwegen, nicht wahnsinnig progressiv, sondern er ist zeitgemäss.
Es ist Zeit, dass wir das Problem Zivildienst hier endlich abbu- chen. Die Kommission hat keine mehrstöckigen Papierhäuser gebaut, und wir wollen heute nicht gegenseitig Ressentiments austauschen, sondern wir wollen dem Stimmvolk, unseren stimmberechtigten Frauen und Männern, eine Option für ei- nen Zivildienst geben. Wir stellen eine Grundsatzfrage, die be- antwortet werden muss. Wir verlangen eine Abstimmung dar- über, ob der Zivildienst in der Bundesverfassung verankert werden soll. Es nützt uns wenig, darüber zu streiten, ob die Verfassung geändert werden muss oder nicht. Herr Professor Huber hat 1961 noch erklärt, die Verfassungsgrundlage sei gegeben. Wir hatten Volksabstimmungen. Diese Entscheide sind Realität; wir haben sie zu berücksichtigen.
Der Vorschlag der Kommission ist ein Kompromiss, der mehr- heitsfähig sein müsste. Der Kompromiss besteht darin, dass die Wehrpflicht nicht tangiert und der Zivildienst ermöglicht wird. Die Chance, dass wir - wenn diese Grundsatzfrage bei einer Volksabstimmung positiv beantwortet würde - endlich einmal einen Check einlösen und das Problem auf Gesetzes- basis angehen können, sollte vom Parlament wahrgenommen werden; die Kommission hat hier gute Vorarbeit geleistet.
Daher war auch die Ueberlegung der Mehrheit der fast ein- stimmigen Kommission: Wir wollen vorerst keine Auflagen, wie lange und unter welchen Umständen dieser Zivildienst zu leisten wäre, sondern nur die Grundsatzfrage: ja oder nein? Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu- zustimmen, dieses Angebot zu machen. Dieses Angebot ist parteipolitisch und ideologisch nicht belastet. Es ist ein zeitge- mässes, demokratisches Angebot, eine Frage, die über 80 Jahre lang hier mehrfach diskutiert worden ist, endlich einer Lösung entgegenzuführen.
M. Jeanneret: Le groupe libéral appuiera le projet présenté par la commission en se ralliant à la formule de la minorité et il rejettera la proposition de dispositions transitoires de Mme Leutenegger Oberholzer. Ceci étant, et pour la clarté po- litique des choses, il est surtout indispensable que chaque groupe, s'exprimant ce jour à cette tribune, dise, sans équivo- que, dans quel esprit il vote l'arrêté. En effet, la solution imagi- née par la commission est assez rare dans l'histoire constitu- tionnelle de la Confédération, à mesure qu'il s'agit ici d'une première approche et que le véritable débat aura lieu dans quelques années, au niveau de la loi d'application, si le consti- tuant souscrit probablement l'an prochain à l'article de prin- cipe qui lui est soumis. Selon quelle philosophie donc le groupe libéral souscrit-il aujourd'hui à ce texte?
Tout d'abord, et au regard du principe fondamental de l'article 18 de notre charte constitutionnelle, notre accord n'est motivé par aucune passion ou n'importe quel enthousiasme. Seule la «Realpolitik» nous conduit à dire froidement oui. Si la formule simple et originale, qui a été imaginée, peut amener un jour le peuple et les cantons à trouver une fois pour toutes une solution à cette question, au niveau supérieur qui est le leur, pour laisser ensuite au législateur le soin de dessiner dans le détail les contours d'une solution, et si, surtout, cette solution peut régler durablement un problème, autour duquel s'agitent sans raison depuis des décennies des médecins plus ou moins compétents, alors nous aurions bien préparé la voie, ici au Parlement, à un vote constitutionnel de principe. Nous ne négligeons pas, par ailleurs, le côté formel des cho- ses, tant il est vrai que la clarté de la langue éloigne de soi- même les pensées confuses. D'une manière générale, nous condamnons les articles de notre charte fondamentale quand ils sont longs, touffus et détaillés. On mélange ainsi inutile-
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ment les genres. Le mérite de la formule élaborée c'est sa briè- veté, sa simplicité, sa cohérence, pour ne pas dire son origina- lité positive.
Lorsqu'ils voteront, les citoyens sauront parfaitement ce sur quoi ils auront à se prononcer, soit sur les questions centrales suivantes: premièrement, le service militaire doit-il rester obli- gatoire pour chaque Suisse du sexe masculin et sans possibi- lité de libre choix? Deuxièmement, la notion d'un service civil qui soit une exception à ce principe doit-elle être admise pour les objecteurs sincères? Troisièmement, faut-il confier aux Chambres fédérales, sur proposition du Conseil fédéral, et sous réserve du droit de référendum législatif, le soin de régle- menter les modalités d'un tel service?
Ceci nous amène à dire en toute clarté que, si cette décision est cruciale, le vrai rendez-vous aura lieu dans quelques an- nées et c'est pourquoi nous soutiendrons la solution présen- tée par la minorité. C'est une sous-commission qui a préparé la solution qui nous est soumise et elle a présenté deux varian- tes à la commission, faisant d'ailleurs figurer en premier ce qui est devenu la proposition de la minorité, il n'y a donc aucune incohérence dans cette formule.
Pour nous, l'argument essentiel tient dans le fait que nous vou- lons jouer la carte de la flexibilité et laisser au gouvernement la plus grande souplesse possible quant aux modalités d'une lé- gislation d'application. Ceci d'autant plus que, comme le rap- pelle le rapport de la commission, il y a actuellement sur la ta- ble de la discussion de très nombreuses suggestions: une ini- tiative populaire, plusieurs initiatives parlementaires et canto- nales, des idées de divers groupes de travail, officiels ou pri- vés. Sur le fond, pour la première fois en Suisse, on se de- mande de façon très précise si l'on ne devrait pas arriver à un service à la communauté, notamment dans le cas de la dé- fense générale. Or, nous sommes toujours de ceux qui pen- sons qu'un pays doit d'abord être conduit par son gouverne- ment. Il appartiendra au Conseil fédéral d'abord, et à lui seul en tant qu'autorité directoriale exécutive supérieure de la Confédération - comme le dit expressément l'article 95 de la constitution - d'analyser l'ensemble de ces propositions, de nouer la gerbe et d'établir une synthèse. Il convient donc de lui laisser la liberté de manoeuvre nécessaire.
C'est alors que, face à un projet de loi, il appartiendra à chacun de se prononcer définitivement. En ce qui nous concerne, nous le disons sans ambages, c'est alors que nous ferons no- tre choix final. Nous ne saurions admettre, dans quelques an- nées, de voter une loi où le principal serait devenu l'exception, où l'armée serait affaiblie, où le confortable l'emporterait sur le devoir et où l'on s'efforcerait de trouver des occasions de tra- vail pour ceux qui imagineraient qu'une communauté n'a pas besoin de se défendre.
Plus encore, notre position dépendra, dans quelques années, pour beaucoup de l'avenir de la politique de sécurité de la Suisse, dans ce que sera à ce moment-là la construction euro- péenne et la participation qui sera la nôtre. L'Europe sera peut-être heureuse de savoir que nous aurions trouvé un sta- tut pour une minorité d'objecteurs sincères, mais elle ne pren- drait pas au sérieux un pays qui demanderait aux autres na- tions d'assurer sa propre défense. Il faut redire que la politique admissible d'un petit Etat fédératif et démocratique comme le nôtre ne peut reposer que sur la continuité, sur une défense non pas seulement théoriquement dissuasive mais réellement crédible et qu'une loi future d'organisation d'un service civil ne pourra passer le cap populaire éventuellement que si les conditions de celui-ci sont alors clairement définies. C'est dans cet esprit que le groupe libéral votera aujourd'hui, mais en annonçant déjà la couleur pour demain.
Schmid: Auf die einzelnen Etappen des langen Leidenswe- ges zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes möchte ich nicht näher eingehen. Viele von Ihnen hier im Saal haben ein beträchtliches Stück Weg selbst zurückgelegt und in vorbera- tenden Kommissionen bei dieser Thematik mitgewirkt. Nach mehreren verworfenen Volksinitiativen ist die sogenannte Bar- ras-Vorlage, gegen welche das Referendum ergriffen worden war, vom Volk gutgeheissen worden. Ihre Durchführung wird zeigen, ob es dabei faktisch zu einer Schlechterstellung der
Dienstverweigerer kommt oder ob sie allenfalls wehrzerset- zend wirken könnte.
Wie immer man zu dieser Vorlage gestanden haben mag, ihre Annahme durch das Volk zeigt, dass in der Dienstverweigerer- frage das Eis gebrochen ist, weshalb auch neue Anstrengun- gen, den Zivildienst endlich auf Verfassungsstufe zu regeln, auf dem Fusse folgten.
Die grüne Fraktion ist der Auffassung, es sei jetzt wirklich an der Zeit, ohne grosse Umschweife dem Antrag der Kommis- sionsmehrheit zu folgen und den verbindlichen Vorschlag gut- zuheissen. Wir glauben allerdings, die politischen Umwälzun- gen seien noch lange nicht zum Stehen gekommen, so dass wir wohl in absehbarer Zeit noch auf eine viel grundsätzlichere Art wieder über die Bücher gehen müssen. Anzeichen dafür sind schon jetzt gegeben. Auch der Bundesrat zeigt in seinem Sicherheitsbericht auf, wie sich das Bedrohungsbild ganz all- gemein ändert und neben den militärischen Konflikten Gefah- ren von zumindest ebenso grossem, wenn nicht grösserem Ausmass auf uns zukommen. Man denke zum Beispiel nur an die global bedrohte Umwelt, an die längst nicht mehr sicheren Lebensgrundlagen aufgrund einer aus dem Gleichgewicht ge- ratenen Natur, an das Nord-Süd-Gefälle, die Migrationsströme und die dabei entstehenden Konflikte, die eben gerade nicht militärisch zu lösen sind, sondern ungleich viel anspruchsvol- lere und langwierigere Aufbauarbeit erfordern.
Aber nicht nur Gefahrenpotentiale erfordern andere als militä- rische Einsatzleistungen. Auch die im Zusammenhang mit de- mographischen Entwicklungen entstehenden Verschiebun- gen der Alterszusammensetzung in der Bevölkerung, die Zu- nahme der chronischkranken und pflegebedürftigen Betagten sind nicht einfach mit einem weiteren Ausbau der Soziallei- stungen zu bewältigen.
Da braucht es Menschen, welche diese Aufgaben überneh- men; es braucht einen Dienst an der Gemeinschaft, der nichts mit Bedrohungslagen zu tun hat, aber darum nicht minder not- wendig ist. So wird es wohl dereinst einmal in der Bundesver- fassung heissen, jeder Schweizer und jede Schweizerin seien dienstpflichtig; meine wiederholt aufgestellte Behauptung, wonach es allenfalls viel strengere und anspruchsvollere Ar- beit ausserhalb des derzeitigen Wehrdienstes zu bewältigen gibt, wird sich bestätigen. Im Hinblick auf alle diese zusätzli- chen sozialen und ökologischen Aufgaben, die uns vielleicht um ein Vielfaches mehr beanspruchen werden als der Militär- dienst, kann die vorgeschlagene Aenderung der Bundesver- fassung einen ersten Schritt bedeuten. Sie widerspricht auch der noch sehr restriktiven Form der Barras-Vorlage nicht und lässt letztlich die ganze Fragestellung noch sehr offen, wie diese gesetzlichen Bestimmungen dann im einzelnen lauten werden.
Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, auf die Vor- lage einzutreten.
Frau Segmüller: «Das Eis ist gebrochen», so titelte eine Zei- tung im Nachgang zur Abstimmung vom 2. Juni 1991, die uns ein Ja zur Entkriminalisierungs-Vorlage gebracht hat. Dieses Ja kam trotz gegnerischem Sperrfeuer zustande, das gerne ein Nein zu dieser Vorlage in ein Ja zu einem Zivildienst um- funktioniert hätte. In Tat und Wahrheit ist der 2. Juni 1991 ein Markstein: Nach 1977 - Münchensteiner Initiative - und 1984 - mit zweimaligem Nein des Volkes und der Stände - ist es zum ersten Mal gelungen, einer liberaleren Ausgestaltung der all- gemeinen Wehrpflicht zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist ein Zwischenschritt. Die CVP hat die Entkriminalisierungs-Vorlage immer als einen solchen bezeichnet.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit meiner Genugtuung Aus- druck geben und dem Bundesrat ein Lob für die rasche Inkraft- setzung der Entkriminalisierungs-Vorlage aussprechen, da doch seit Juli 1991 die Beurteilung der Dienstverweigerer nach neuem Recht stattfindet. Die Entkriminalisierungs-Vorlage hat also bereits bewiesen, dass sie ihren Zweck als Zwischen- schritt erfüllt - als raschen Zwischenschritt. Interessant ist, dass die Vox-Analyse des Abstimmungsergebnisses zeigt, dass die grundsätzliche Bereitschaft für einen Zivildienst kon- stant hoch ist: 1991 waren 74 Prozent der Bevölkerung dafür, nur 17 Prozent dagegen. Zudem - so die Vox-Analyse -
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Initiative parlementaire. Service civil
zeichne sich eine wachsende Unterstützung für eine liberale Lösung ab.
Heute nun geht es um einen Verfassungsartikel, also um den notwendigen, logischen zweiten Schritt nach der Entkriminali- sierungs-Vorlage. Die CVP ist prinzipiell dafür und tritt dafür ein, dass wir jetzt rasch handeln, dem ersten Schritt sofort den zweiten folgen lassen, denn der Stimmungswandel verpflichtet. Die CVP hat sich bereits 1977 für einen Zivildienst eingesetzt. Es ist nur logisch, dass wir eine Volksinitiative mit dem glei- chen Ziel gestartet haben. Wir stehen im Grundsatz aber voll und ganz hinter dieser parlamentarischen Initiative. Wir sind für die Verankerung in der Verfassung in zwingender Form. Wir haben kein Verständnis für die Formulierung der Minderheit mit dem «Kann» und können ihr keinen Geschmack abgewin- nen. Schon die Frage der Erfüllung der Voraussetzungen für die Menschenrechtskonvention zwingt uns doch zu einer zwingenden Form. Darüber hinaus bringt die offene Formulie- rung - die blosse Verankerung des Begriffs «Zivildienst» ohne jegliche Leitplanken - gewisse Probleme. Darauf werde ich in der Detailberatung eingehen.
Hari: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei stellt sich grossmehrheitlich hinter den von Bundesrat und Kommis- sionsmehrheit vorgeschlagenen Text:
«Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.» Das ist für uns ein wich- tiger Grundsatz.
«Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.»
Wir lehnen den Minderheitsantrag mit der Kann-Formel ein- deutig ab.
M. Couchepin: Le groupe radical appuie le projet d'article constitutionnel sur le service civil qui vous est présenté. L'his- toire de ce texte est connue. Tout est parti d'une initiative de M. Hubacher, qui a été discutée dans la Commission Weber. Cette initiative a suscité un certain nombre de remarques, de critiques, un certain nombre de propositions de modification. Finalement, la commission a décidé de proposer à une sous- commission, dont j'étais le président, de chercher un texte de conciliation. Cette sous-commission qui réunissait un repré- sentant de tous les groupes parlementaires, membres de la commission, s'est posé un certain nombre de questions très simples. Premièrement, sommes-nous tous d'accord qu'il faut chercher une solution au problème du service civil?
Deuxièmement, sommes-nous tous d'accord de chercher une solution politiquement acceptable en laissant tomber certains principes présupposés idéologiques; sommes-nous tous d'accord de chercher une solution politiquement acceptable, qui a une chance d'obtenir une majorité devant le peuple et les cantons suisses?
En réponse à ces questions, nous nous en sommes posé une troisième: doit-on maintenir l'obligation générale du service militaire? La réponse unanime a été affirmative: si on renonce à l'obligation générale du service militaire, il est probable que l'article constitutionnel n'a aucune chance de passer en vota- tion populaire. Dès lors, on a écrit tout simplement: «Tout Suisse est astreint au service militaire» - comme cela est déjà dit dans la constitution actuelle. Ensuite, en deuxième point: doit-on chercher une solution particulière pour les objecteurs de conscience qui manifesteront un certain nombre de quali- tés et qui seront d'accord de faire un service civil? La réponse unanime a été affirmative aussi. Dès lors, a-t-on dit, une deuxième phrase doit être inscrite dans cet article constitution- nel: «La loi peut ou doit organiser un service civil.»
Nous savons que d'aucuns ont critiqué cette simplicité et pensé qu'il fallait ajouter d'autres éléments dans l'article constitution- nel. Pour nous, comme pour le groupe radical, il n'est pas né- cessaire d'aller au-delà. Finalement, il faut en rester à la bonne technique constitutionnelle. La constitution fixe les principes et la loi détermine l'application de ce principe constitutionnel. Cela est d'autant plus nécessaire que, dans ce domaine comme dans beaucoup d'autres, l'évolution est très rapide et que ce qui pourrait être fixé dans la constitution n'apparaîtra peut-être plus comme prioritaire après quelques années. Il est plus simple de modifier une loi qu'un article constitutionnel.
L'écho de la proposition de la Commission Weber est positif. Il y a là une chance, probablement unique, de réussir un pas dé- cisif vers la solution de ce problème douloureux de l'objection de conscience. Cela est d'autant plus envisageable que le peuple suisse a démontré, par son approbation massive du projet Barras, sa volonté que quelque chose soit fait dans ce domaine et que les véritables objecteurs soient mieux pris en considération et se voient offrir une alternative au service mili- taire.
Dans sa majorité, notre groupe choisira la formule disant que la loi «peut» organiser un service civil, la préférant, par honnê- teté intellectuelle, à celle disant «la loi organise un service ci- vil». A notre avis, la différence est minime; néanmoins, la for- mule postestative est de nature à recueillir davantage d'appuis dans certains milieux qui craignent que l'on aille trop vite et trop loin dans la création d'un service civil.
Une deuxième proposition sera faite. M. Fäh propose que l'on ajoute encore une phrase explicative disant que le libre choix est exclu. En ce qui me concerne, je voterai cette proposition, car il ne s'agit effectivement que d'une précision. Dans l'esprit de ceux qui ont rédigé le texte constitutionnel, il est bien évi- dent que le libre choix était exclu. C'est le sens de la première phrase de l'article constitutionnel. Nous n'entendons certes pas, grâce à cet article, résoudre tous les problèmes concrets qui se posent. Nous savons que certains d'entre vous seront tentés d'y ajouter des précisions, notamment l'évocation de la preuve par l'acte, ou encore d'introduire, dans l'article consti- tutionnel lui-même, des précisions quant à la durée du service de remplacement. Nous pensons que ces propositions ne sont pas conformes au système qui a été choisi par les auteurs de l'article constitutionnel et qu'il faut en rester au texte très simple qui a été approuvé par la majorité de la Commission Weber. Ensuite, le travail du législateur devra commencer, quitte à ce qu'il y ait un référendum si certaines parties de l'opi- nion publique ne sont pas satisfaites du travail du législateur. Nous vous invitons par conséquent à accepter cet article cons- titutionnel, à admettre la forme potestative pour la création d'un service civil et à accepter également la proposition de . M. Fäh qui dit explicitement que le libre choix n'est pas admis.
Zwygart: Die LdU/EVP-Fraktion ist dankbar, zu sehen, dass man sich in dieser ungelösten Frage des Zivildienstes auf dem Weg einer Konsenslösung befindet. Obwohl unsere Fraktion einhellig für die Kommissionsmehrheit stimmen wird, ist es für uns keine Prestigefrage - sollte allenfalls auch die Kommis- sionsminderheit obsiegen. Die Kommissionsminderheit will ja dasselbe. Man ist sich einig, dass man eine Lösung haben will. Entscheidend ist für uns, dass endlich etwas in der Verfassung steht. Die Barras-Vorlage und die daraus resultierende Aende- rung des Militärstrafgesetzes haben uns ein für allemal noch- . mals deutlich vor Augen geführt, dass wir ohne Aenderung der Bundesverfassung zu keiner Lösung der jahrzehntealten Frage kommen. Gleichzeitig möchten wir auch einen Verfas- sungsgrundsatz ohne weitere Bedingungen festschreiben. Nicht nur rein äusserlich ist es unschön, wenn Verfassungsarti- kel «Bandwürmern» gleichen. Auch aus anderer Sicht gehört gerade hier nur der Grundsatz geregelt. Die Ausgestaltung und Detailfragen über die genaueren Bedingungen, etwa die Dauer, sind im Gesetz zu regeln. Das erlaubt auch späteren Generationen, auf Gesetzesebene Anpassungen ohne Um- wege vorzuschlagen. Einerseits ist der heute vorliegende Vor- schlag klar. In Absatz 1 wird am Grundsatz der Wehrpflicht wie bisher klar festgehalten. Untergeordnet ist der Absatz 2; damit ist auch das Bekenntnis zur Armee aus unserer Sicht eindeu- tig. Mehr brauchen wir heute und in Zukunft nicht. Es ist darum verfehlt, wenn wir künftigen Gesetzgebern Steine in den Weg legen.
In vielen Bereichen des Dienstleistungssektors oder in sozia- len Bereichen wären wir heute schon froh, wenn gewisse Ent- lastungen durch Zivildienstpflichtige möglich wären. Aus Deutschland wissen wir, dass die Verkürzung der Dienstzeit zu einigen Problemen, etwa bei der Betreuung von Schwerstbe- hinderten, geführt hat und führen wird. Denken wir auch an künftige Aufgaben, die uns z. B. im Pflegebereich vermehrt be- schäftigen werden, beispielsweise an die starke Zunahme der
Parlamentarische Initiative. Zivildienst
1443
Zahl der Aidskranken. Wir wissen, dass wir uns da noch auf ei- niges gefasst machen müssen.
Die Einführung eines Zivildienstes ist eine Minderheitenfrage. Die Regelung von Minderheitenfragen ist immer heikel: Uns hat dieses Problem trotz der kleinen Zahl von Betroffenen im- mer wieder zu schaffen gemacht. Wenn wir jetzt keine Lösung finden, werden wir uns spätestens bei den laufenden Initiati- ven, vorab der CVP-Zivildienst-Initiative, wieder damit beschäf- tigen müssen.
Ich erinnere daran, dass sich auch die Jugendsession vom kommenden 25. September mit dieser Thematik beschäftigen wird. Das kommt nicht von ungefähr. Jahr für Jahr stehen junge Männer vor der Frage, was es bedeutet, wehrpflichtig zu werden. Wenn wir jetzt wiederum keine Lösung für die Einfüh- rung eines Zivildienstes vorschlagen, werden wir fortlaufend gezwungen werden, uns im Parlament und in der Regierung mit dieser Frage herumzuschlagen.
Die Gewissensfrage, ob das Töten von Menschen in einer Kriegssituation erlaubt sei, macht einige Männer immer wieder zutiefst unruhig. Sie nehmen heute einen zivilen Ersatzdienst oder die Strafe auf sich, weil sie die vom Staat auferlegte Pflicht nicht erfüllen können. Die Erfahrung - die Statistiken belegen es klar und deutlich - zeigt, dass trotz strengster Gerichtspra- xis die Anzahl eine gewisse Konstanz aufweist. Tragen wir doch der Tatsache Rechnung, dass es in unserer Gesellschaft Leute gibt, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kön- nen, einen Menschen zu töten, oder die nicht mithelfen, je- manden zu töten, auch wenn es zur eigenen Verteidigung dient.
Vor 88 Jahren, im Jahre 1903, ist die erste Botschaft des Bun- desrates in der Zivildienstfrage vorgelegen. Es ist an der Zeit, eine Lösung zu finden. Am Grundsatz der Wehrpflicht wollen wir festhalten. Machen wir den ersten Schritt für die Einführung eines echten Zivildienstes. Hüten wir uns aber ebenso, den Karren jetzt wieder zu überladen.
Ich bitte Sie im Namen der LdU/EVP-Fraktion, in Artikel 18 un- serer Bundesverfassung einen Teil des biblischen Propheten- bildes wahr werden und in einem kleinen Bereich aus Schwer- tern Pflugscharen werden zu lassen.
Bundesrat Villiger: Am 2. Juni dieses Jahres ist glücklicher- weise ein erster Durchbruch in der Frage der Lösung des Dienstverweigerer-Problems gelungen. Der Souverän hat mehrheitlich eine Entkriminalisierungs-Vorlage befürwortet. Dadurch ist die Stellung der Dienstverweigerer aus Gewis- sensgründen erheblich verbessert worden. Sie werden nicht mehr wie Kriminelle behandelt, und an die Stelle der Gefäng- nisstrafe tritt ein Arbeitsdienst im öffentlichen Interesse. Diese Lösung wird wahrscheinlich - so bin ich überzeugt - das Pro- blem stärker entschärfen, als es heute scheint. Wir werden in einigen Jahren mehr darüber wissen.
Trotzdem hat der Bundesrat mehrfach die Meinung geäussert, es handle sich bei der Entkriminalisierungs-Vorlage lediglich um einen Zwischenschritt; eine definitive Lösung müsse auf Verfassungsstufe geregelt werden. Der Bundesrat war und ist immer bereit, ohne Zeitverzug zu einer Lösung auf Verfas- sungsstufe Hand zu bieten. Nachdem nun aber eine zweck- mässige Zwischenlösung besteht, darf nicht aus Zeitdruck eine unsorgfältige Lösung entstehen.
Ihre Kommission schlägt vor, in der Verfassung lediglich den Grundsatz des Zivildienstes zu verankern. Der Bundesrat kann diesem Modell zustimmen; er freut sich darüber, dass über Parteigrenzen hinweg in der Kommission ein Konsens gefunden werden konnte. Sofern der Souverän eine solche of- fene und flexible Verfassungsnorm akzeptiert, kann auf dieser Basis eine taugliche Zivildienst-Lösung realisiert werden. Der Bundesrat stimmt auch der Muss-Formel zu, denn er ist der Meinung, es müsse nun wirklich etwas Definitives geschehen. Allerdings möchte ich nicht verhehlen, dass in unserem Land offene Verfassungsnormen immer auch gewisse Risiken bein- halten. Weil nämlich nur über den Grundsatz der Einführung eines Zivildienstes abgestimmt wird und die konkrete Ausge- staltung dem Gesetzgeber überlassen bleibt, eröffnet dies na- türlich verschiedenen Auslegungsstreiten - auch während der Volksabstimmung - und polemischen Auslegungen Tür und
Tor. Der Stimmbürger hat oft Hemmungen, einer Verfassungs- änderung zuzustimmen, wenn er den Eindruck erhält, er kaufe die Katze im Sack.
Ein Weiteres: Die allfällige Lösung des Problems durch eine allgemeine Dienstpflicht, die gegenwärtig stark diskutiert wird, wird dadurch natürlich faktisch auf längere, auf unbestimmte Zeit blockiert.
Der Bundesrat hat es ursprünglich vorgezogen - er hat dies in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik dargelegt -, sowohl die Fragen des Zivildienstes als auch der allgemeinen Dienst- pflicht zusammen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, bevor dem Volk ein Verfassungsartikel unterbreitet wird. Hier besteht doch eine gewisse Gefahr, dass ein Provisorium ein Provisorium ablöst. Trotz dieser Bedenken kann der Bundes- rat der von Ihrer Kommission vorgeschlagenen Lösung zu- stimmen. Ein schrittweises Vorgehen ist selbstverständlich ebenfalls denkbar. Die kurzfristige Einführung eines Zivildien- stes auf Verfassungsstufe ist möglich, wenn der Souverän mit- macht. Anschliessend kann dann die Diskussion über eine all- gemeine Dienstpflicht in aller Breite und aller Ruhe durchge- führt werden.
Gestatten Sie mir nun einige Bemerkungen zu einem solchen «echten» Zivildienst. Ihre Kommission hat meines Erachtens die entscheidenden Kriterien für einen solchen Zivildienst auf- gezeigt: An der allgemeinen Wehrpflicht ist grundsätzlich fest- zuhalten. Der Ersatzdienst ist also die Ausnahme, der Militär- dienst die Regel. Zum Zivildienst soll nur zugelassen werden, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, und die freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst bleibt ausgeschlossen. Die Ernsthaftigkeit der Beweggründe des Verweigerers muss erwiesen sein, und schliesslich hat der Zi- vildienst dem Militärdienst gleichwertig zu sein.
Auch aus Sicht des Bundesrates müssen diese Kriterien zwin- gend erfüllt sein. Ich könnte mir vorstellen, dass man für die konkrete Ausgestaltung des Zivildienstes die vom Volk sank- tionierte Entkriminalisierungs-Lösung in einigen Teilen be- rücksichtigt. Diese Regelung könnte einen überzeugenden Ansatz für ein mehrheitsfähiges Modell ergeben. Prüfen müsste man, wieweit man sich beispielsweise an die vom Volk sanktionierten Zulassungskriterien anlehnen könnte, auch an die Ausgestaltung sowie, sobald dann Erfahrungen vorliegen, an die Dauer. Auch der soziale Status des Zivildienstleisten- den könnte ähnlich geregelt werden.
Selbstverständlich müsste aber das Anerkennungsverfahren völlig neu gestaltet werden, weil eine militärgerichtlich anmu- tende Gewissensprüfung natürlich jenseits jeder Diskussion stünde. Die Anerkennung könnte schwergewichtig auf dem Tatbeweis beruhen. Ich habe allerdings gegenüber einem rei- nen Tatbeweismodell gewisse Bedenken, und zwar deshalb, weil es je nach Zeitgeist missbraucht werden könnte und da- durch auch die Bestände der Armee gefährdet würden. Dies müssten dann die Militärdienstleistenden bezahlen, indem zur Sicherung der Bestände das Dienstpflichtalter erhöht werden müsste. Entweder müsste deshalb der Zivildienst länger als der Faktor 1,5 der verweigerten Dienste sein, oder für Zweifels- fälle müsste trotzdem eine gewisse Anhörungsmöglichkeit - etwa durch eine zivile Kommission wie in Deutschland - vorge- sehen werden.
Eine Regelung zur Verhinderung von Missbräuchen ist des- halb unabdingbar. Ich bezweifle, dass andere Modelle poli- tisch konsensfähig wären. Sie könnten die Verwirklichung ei- nes solchen Dienstes wiederum verzögern.
Ich habe darauf hingewiesen, dass unser Volk häufig zögert, zu offene Verfassungsartikel anzunehmen. Es wäre deshalb meines Erachtens referendumspolitisch vorteilhaft, wenn zum Zeitpunkt der Volksabstimmung schon erste Skizzen einer Konkretisierung auf Gesetzesstufe vorlägen.
Falls Ihr Rat und falls der Ständerat der parlamentarischen In- itiative gemäss Kommission zustimmen sollten, würde ich um- gehend - in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen De- partementen - eine Gesetzesvorlage ausarbeiten lassen. Man könnte auf die Einsetzung einer Studienkommission, die Ih- nen der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Initiative ange- kündigt hat, verzichten, nachdem im Juni das Volk positiv zu einer Zwischenlösung Stellung genommen hat. Damit könnte
N 16 septembre 1991
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Initiative parlementaire. Service civil
man Zeit gewinnen; der Stimmbürger könnte sich eine konkre- tere Vorstellung darüber machen, wie zumindest der Bundes- rat den Ersatzdienst auf Gesetzesstufe zu regeln beabsichtigt. Ich möchte mich jetzt nur kurz zur Frage der allgemeinen Dienstpflicht äussern. Obschon diese Frage gegenwärtig breit diskutiert wird, sind viele Grundsatzfragen offen. Viele mass- gebliche Rahmenbedingungen und viele Einflussfaktoren sind Veränderungen unterworfen und müssen in ihren Auswir- kungen noch abgeklärt werden. Vorab stellt sich die Frage, ob der liberale Staat seine Büger zu irgendwelchen Dienstleistun gen zwingen soll oder ob er das nicht auf jenen äussersten Fall beschränken soll, wo es um den Einsatz des Lebens für das Gemeinwesen geht.
Weiter ist zu klären, welcher Bedarf für Leistungen im Rahmen einer solchen Dienstpflicht wirklich besteht. Oft hat man den Eindruck, dieser Bedarf werde überschätzt. Auch hier stellt sich die Frage nach der Sicherung der Bestände der Armee. Deshalb wäre wahrscheinlich auch bei der Einführung der all- gemeinen Dienstpflicht die freie Wahl auszuschliessen. Alle diese Fragen bedürfen der gründlichen, umfassenden Prü- fung und Klärung; es wäre falsch, hier überhastet vorzugehen. Ich beabsichtige, eine Studienkommission einzusetzen, die sich aus Vertretern der Verwaltung, der Parteien und der inter- essierten Kreise zusammensetzt und der es obliegen würde zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die allgemeine Wehr- pflicht und die Zivilschutzpflicht durch eine allgemeine Dienst- pflicht abgelöst werden könnten und sollten. Sofern das Volk der Regelung des Zivildienstes auf Verfassungsstufe zu- stimmt, könnte dann diese Kommission in aller Ruhe Modelle und Vorschläge für die zweite Stufe ausarbeiten und diese se- riös vorbereiten.
Ich möchte das Gastrecht, das Sie mir hier gewähren, nicht ungebührlich missbrauchen, und ich werde nachher bei den einzelnen Anträgen das Wort nicht mehr ergreifen. Ich gestatte mir aber doch, zu den vier Einzelanträgen noch einige Bemer- kungen zu machen.
Zum Antrag von Herrn Nationalrat Engler: Er verlangt zu Recht, dass der zivile Ersatzdienst dem Militärdienst gleich- wertig sein müsse. Eine Privilegierung der Zivildienstleisten- den kommt nicht in Frage. Die Forderung hingegen - ich habe das schon angedeutet -, wonach der Ersatzdienst aus- schliesslich auf der Grundlage des Tatbeweises erfolgen soll, ist nicht ohne Risiko. Wie ich schon gesagt habe, müsste zur Sicherung der Bestände der Zivildienst wesentlich länger als der Militärdienst dauern. Sie wissen, dass bei der Schaffung der neuen «Armee 95» vorgesehen war, das Dienstpflichtalter auf 42 festzulegen. Es sieht im Moment so aus, als ob man für einige Jahre auch mit 40 durchkommen würde. Der Bundesrat wird Ihnen wahrscheinlich vorschlagen, im Gesetz das Alter von 42 Jahren zu sichern, und sich selber die Möglichkeit offen halten, das Alter zu senken, wenn es die Bestände zulassen. Wenn nun hier in irgendeiner Form plötzlich - und sei es nur einmal in ein, zwei Jahren - wegen einer «Modeerscheinung» die Bestände absinken würden, müsste der Bundesrat z. B. früher, als er dies wollte, wieder auf 42 Jahre aufstocken oder noch höher gehen, damit die Bestände gesichert sind. Eine Armee muss ja mit einer gewissen Konstanz in den Beständen rechnen können, weil sie sonst nicht geplant werden kann. Wenn man den möglichen Missbrauch völlig ausschliessen will, muss man den Tatbeweis mit einer sehr langen Ersatz- dienstdauer verbinden - darüber kann man sich streiten, es gibt auch Gründe dagegen -, oder man darf auf die Möglich- keit einer Anhörung nicht gänzlich verzichten. Ich empfehle Ih- nen deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Zum Antrag von Herrn Fäh: Herr Fäh fordert zu Recht, was gemäss Bericht die Kommission ohnehin gemeint hat: näm- lich dass die freie Wahl ausgeschlossen werden muss. Ich wi- dersetze mich deshalb diesem Antrag nicht.
Aus dem Gesagten geht aber hervor, dass ich Ihnen drin- gend empfehlen muss, den Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer abzulehnen, weil er nämlich die Bestände der Ar- mee je nach Zeitgeist gefährden würde, was vielleicht nicht völlig unbeabsichtigt ist. Ich bitte Sie, die vorgeschlagene Uebergangsbestimmung abzulehnen, weil sie zu einer schwierigen Situation führen könnte. Es wäre nämlich denk-
bar, dass das Volk anschliessend den Entwurf des Gesetzge- bers verwerfen würde, obschon dieser per Verordnung bereits eingeführt worden ist; damit wäre der «Scherbenhaufen» pro- grammiert.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission
Bundesbeschluss über die Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer (Aenderung der Bundesverfassung)
Titre
Proposition de la commission
Arrêté fédéral sur l'introduction d'un service civil pour les ob- jecteurs de conscience (modification de la constitution)
Angenommen - Adopté
Ingress Antrag der Kommission
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft, nach Einsicht in den Bericht einer Kommission des Na- tionalrates vom 20. März 1991 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991, beschliesst:
Préambule Proposition de la commission
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, après exa- men du rapport d'une commission du Conseil national du 20 mars 1991, ainsi que de la prise de position du Conseil fédé- ral du 8 mai 1991, arrête:
Angenommen - Adopté
Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission
Artikel 18 Absatz 1 der Bundesverfassung wird wie folgt geän- dert:
Ch. I introduction
Proposition de la commission
L'article 18, alinéa 1 de la Constitution fédérale sera modifié comme suit:
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 18 Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit
Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Das Gesetz sieht einen zivi- len Ersatzdienst vor. Minderheit
(Aubry, Büttiker, Cincera, Couchepin, Jeanneret, Loretan, Mül- ler-Wiliberg, Perey, Tschuppert)
Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Das Gesetz kann einen zivi- len Ersatzdienst vorsehen.
Antrag Fäh Abs. 1
(Zusatz zum Text der Mehrheit oder Minderheit)
... Die freie Wahl ist ausgeschlossen.
1
Parlamentarische Initiative. Zivildienst
1445
Antrag Engler
Abs. 1
Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Das Gesetz regelt einen gleichwertigen zivilen Ersatzdienst auf Grundlage des Tatbe- weises.
Antrag Müller-Wiliberg
Abs. 1bis (neu)
Die Einrichtung eines zivilen Ersatzdienstes hat der Sicherstel- lung des notwendigen Mannschaftsbestandes der Armee Rechnung zu tragen.
Ch .. I art. 18 Proposition de la commission Al. 1
Majorité
Chaque Suisse est tenu au service militaire. La loi organise un service civil.
Minorité
(Aubry, Büttiker, Cincera, Couchepin, Jeanneret, Loretan, Mül- ler-Wiliberg, Perey, Tschuppert)
Chaque Suisse est tenu au service militaire. La loi peut organi- ser un service civil.
Proposition Fäh Al. 1
(Amendement au texte de la majorité ou de la minorité) ... Le libre choix est exclu.
Proposition Engler
Al. 1
Chaque Suisse est tenu au service militaire. La loi organise un service civil équivalent fondé sur la preuve par l'acte.
Proposition Müller-Wiliberg Al. 1bis (nouveau)
L'institution d'un service civil ne mettra pas en péril les effectifs indispensables à l'armée.
Ziff. I Art. 20 (neu)
Antrag Leutenegger Oberholzer
Nach Annahme der Aenderung von Artikel 18 Absatz 1 BV durch Volk und Stände richtet der Bundesrat längstens innert Jahresfrist und bis zum Erlass eines Zivildienstgesetzes auf dem Verordnungsweg einen zivilen Ersatzdienst ein. Die Dienstpflichtigen haben freie Wahl zwischen dem Militärdienst und dem zivilen Ersatzdienst von gleicher Dauer.
Ch. I art. 20 (nouveau)
Proposition Leutenegger Oberholzer
Après l'acceptation par le peuple et les cantons de la modifica- tion de l'article 18, 1er alinéa de la Constitution, le Conseil fé- déral institue par la voie réglementaire, dans le délai d'une an- née au plus et jusqu'à l'édiction d'une loi sur le service civil, un service civil de remplacement. Les personnes astreintes au service auront le libre choix entre le service militaire et un ser- vice civil de remplacement de même durée.
Mme Aubry, porte-parole de la minorité: Si notre commission, à l'unanimité, a accepté l'initiative parlementaire pour un ser- vice civil, c'est grâce à un large consensus de part et d'autre. La proposition de la minorité de la commission concernant l'article 18, alinéa premier, de la constitution, est une alterna- tive proposée par la sous-commission qui a d'ailleurs fourni un excellent travail. La formule potestative défendue par la mino- rité ne change rien au projet. Nous demandons simplement que les mots «peut organiser» remplacent «organise». Nous li- rions donc: «la loi peut organiser un service civil> au lieu de «la loi organise un service civil». Cette formule potestative laisse toute liberté pour l'organisation d'un service civil, sans chan- ger quoi que ce soit à la volonté de la commission de mettre sur pied un service civil.
Je vous rappelle que d'autres articles constitutionnels contien- nent une formule impérative, soit le «doit», sans que l'on ait fait
entrer en vigueur jusqu'à ce jour cette formule. Je pense à l'as- surance-maternité entre autres. Cependant, une chose me pa- raît importante. En effet, lors de la campagne qui précédera la votation, on ne parlera pas de détails, ce qui évitera d'amasser des oppositions à ce projet.
Au nom de la minorité de la commission, je vous demande d'appuyer cette proposition, importante je le précise.
Fäh: Nachdem heute nachmittag das Problem der allgemei- nen Dienstpflicht gestreift wurde, gestatte ich mir kurz eine ein- leitende Bemerkung dazu. Sie dient auch dazu, dass Sie mei- nen Antrag etwas besser begreifen können.
Ich persönlich möchte für die Zukunft ein Dienstpflichtsystem, das auf kommende Gefährdungen, Bedrohungen und Notla- gen und die daraus resultierenden Bedürfnisse ausgerichtet ist. Ich möchte ein Dienstpflichtsystem, das die sinnvoll not- wendigen Bestände der einzelnen Organisationen sowohl quantitativ wie auch qualitativ sicherstellt. Das ist meine Ma- xime. Dies bedingt logischerweise eine staatliche Eingriffs- möglichkeit in die Zuweisung, oder anders gesagt: Eine völlig freie Wahl ist systemwidrig und kommt daher für mich nicht in Frage.
Noch etwas: Es geistert hie und da die Idee herum, die Befür- worter einer Dienstpflichtreform hätten ihre Vorschläge wegen den Dienstverweigerern gemacht. Das ist falsch. Der Ansatz- punkt liegt - wie ich gesagt habe - darin, dass wir eine bedürf- nisorientierte grundsätzliche Reform wollen. Wenn wir aber schon aus grundsätzlichen Ueberlegungen reformieren, dann sollen auch die Dienstverweigerer ihren Platz darin finden. Wir brauchen also für die Zukunft - das sage ich in aller Deutlich- keit - schon auf den 1. Januar 1995 mit der Revision der Militär- organisation und des Zivilschutzgesetzes ein verbessertes Freistellungssystem. Wir brauchen zweitens ein Nachdenken über die allgemeine Dienstpflicht und über den Gemein- schaftsdienst; ich freue mich, dass Herr Bundesrat Villiger zu- gesichert hat, im Rahmen der Vorstösse Rychen und Hänggi und auch in Beantwortung meines Vorstosses diese Frage zu prüfen.
Nun zum Kommissionsantrag. Die Kommission will - das wurde heute auch vom Kommissionspräsidenten und von an- deren Rednern ganz deutlich gesagt - keine freie Wahl. Sie sieht den zivilen Ersatzdienst als Ausnahme. Ich gehe mit die- ser Aussage im Bericht einig. Die Frage ist nur: Stimmt die Kommissionsabsicht mit dem vorgeschlagenen Verfassungs- text überein? Als Nichtjurist masse ich mir nicht an, dies kom- petent zu beurteilen. Ich habe diese Frage fünf Juristen und Fachleuten vorgelegt. Die Antworten waren im Detail nicht deckungsgleich, aber im wesentlichen sagten alle dasselbe: Der Verfassungstext ist - auch wenn die Kommission nicht daran gedacht hat - nicht nur auf Dienstverweigerer anwend- bar. Er bildet eine Rechtsnorm für jede Art, also auch für einen funktionsbezogenen zivilen Ersatzdienst. Diese Feststellung gilt im übrigen auch für den Antrag von Herrn Engler.
Der Kommissionsantrag, so wie er formuliert ist, schliesst eine freie Wahl nicht a priori aus. Der Gesetzgeber hat daher mehr oder weniger freie Hand. Dies ist für mich die Kernaussage. Mir geht es um gar nichts anderes als um absolute Klarheit in dieser Frage. Ich will Rechtssicherheit auf Verfassungsebene, ich will kein «Ermessen».
Weil ich dies will, habe ich meinen Antrag eingereicht. Was heisst es übrigens, wenn ich fordere, der Satz «Die freie Wahl ist ausgeschlossen» sei beizufügen? Das heisst nicht, dass Eignung und Neigung bei Zuweisung nicht berücksichtigt werden sollen. Das heisst nicht, dass man das Entscheidver- fahren bezüglich Dienstverweigerer nicht entkriminalisieren darf. Das kann man alles tun. Mein Antrag heisst lediglich, dass nicht der einzelne, sondern der Staat aufgrund bestimm- ter Kriterien das letzte Wort hat.
Welches sind nun diese Kriterien? Gewissensgründe sind ein Kriterium, Bestandeskontingente können als Kriterium festge- legt werden, sanitätsdienstliche Entscheide können ein Krite- rium sein, klar umschriebene Funktionen sind ein Kriterium, und auch der Tatbeweis ist ein Kriterium, sofern er mit einer staatlichen letztinstanzlichen Entscheidkompetenz gepaart ist.
2-N
N
16 septembre 1991
1446
Initiative parlementaire. Service civil
Ich höre nun den Einwand, mein Zusatz sei nicht notwendig, denn der Kommissionsbericht sage klar, was man meine. Die Ablehnung des Antrages Leutenegger Oberholzer reiche im übrigen aus, um aufzuzeigen, dass das Parlament keine freie Wahl wolle. In der Botschaft - Herr Bundesrat Villiger hat es gesagt - biete sich zudem Gelegenheit, eindeutig darzustel- len, was man mit diesem Verfassungsartikel meine. Im übrigen werde man dann bei der Gesetzgebung schon dafür sorgen, dass nichts Falsches passiere; notfalls habe man ja das Refe- rendum.
Ich nehme alle diese Einwände ernst, und ich habe mir lange überlegt, ob ich meinen Antrag stellen sollte, weil ich diese Einwände kannte. Eines muss man aber wissen: All die aufge- zählten Garantien sind zwar bedeutungsvoll, aber letztlich für den Gesetzgeber rechtlich nicht absolut verbindlich. Der Ge- setzgeber kann immer noch machen, was er will. Mir geht es also einzig und allein um sinnvolle Bestandesregelungen, um Bestandesgarantien; ich will weder Ueber- noch Unterbe- stände. Erreichen kann ich dies nur, wenn ich eine Entscheid- kompetenz behalte. Sollte ein besserer Vorschlag als meiner gefunden werden - ich denke an den Ständerat -, habe ich nichts dagegen einzuwenden.
Zusammengefasst: Mein Antrag ist ausschliesslich politisch motiviert. Ich will die politische Auseinandersetzung zu die- sem Thema; ich will, dass sich der Ständerat nochmals einge- hend mit der Materie befasst; ich will absolute Klarheit dar- über, was der Verfassungstext ermöglicht und was er nicht er- laubt; ich will keine freie, individuelle Wahl. Im Grunde schlage ich nichts anderes vor als das, was die Kommission einhellig mit 24 zu 0 Stimmen will. Der Unterschied liegt nur in der For- mulierung auf Verfassungsebene. Wer mit mir der Meinung ist, dass die Armee ein wichtiges Instrument ist und dass wir keine Experimente eingehen wollen; wer der Meinung ist, dass der Armeebestand expressis verbis zu garantieren sei; wer konse- quent in dieser Richtung politisiert, der muss meinem Antrag zustimmen. Ich bitte Sie, dies zu tun.
Müller-Wiliberg: Wir sind daran, die Einführung des zivilen Er- satzdienstes in der Bundesverfassung zu verankern. Gewisse Vorzeichen sprechen dafür, dass eine Mehrheit des Schwei- zervolks dieses Anliegen unterstützen kann, wenn dadurch die Sicherheit unserer Landesverteidigung nach wie vor ge- währleistet ist. Aus diesem Grunde habe ich meinen Antrag gestellt.
Die Begründung gebe ich wie folgt: Vorbei ist die Theorie des angebrochenen Weltfriedens, wie sie von Parlamentariern aus dem links-grünen Lager noch vor einem Jahr hier in diesem Saal vertreten wurde. Tatsache ist, dass sich die heutige Welt- lage unübersichtlicher denn je präsentiert. Trotz Zerfall des ge- samten Ostblocks weiss niemand, wie sich die politische Lage dort weiterentwickeln wird. Wir alle wissen auch um den Kriegszustand in Jugoslawien. Wir vernahmen zudem ge- stern, dass die Uno-Delegation zur Ueberwachung der militäri- schen Einrichtungen in Irak wegen dem Verbot der Kontrolle gewisser militärischer Einrichtungen abgereist ist. Uno-Sank- tionen stehen bevor. Wie sich dort die Lage weiterentwickelt, ist ebenfalls ungewiss. Sicher ist aber, dass die Schweiz gut beraten ist, auch künftig eine gut ausgerüstete Armee zu ha- ben. Dazu gehört die Sicherstellung des erforderlichen Mann- schaftsbestandes.
Seit der Abstimmung über die Armeeabschaffungs-Initiative will die grosse Mehrheit des Schweizervolks wieder Sicher- heit: Sicherheit im Innern, Sicherheit nach aussen, aber auch innerhalb unserer Landesverteidigung und angesichts der kri- minellen Bedrohung.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Einführung eines Zivil- dienstes einer Aenderung der Bundesverfassung bedarf. Beide bisherigen Vorlagen zur Einführung eines Zivildienstes scheiterten. Wollen wir die Einführung des zivilen Ersatzdien- stes in der Bundesverfassung durchbringen, sind wir gut bera- ten, gleichzeitig die notwendige Rekrutierung unserer Armee sicherzustellen. Erfahrungen im Ausland, gerade während des Golfkriegs, zeigten, dass der Anteil der Zivildienstwilligen im Verhältnis zu den Armeeangehörigen schlagartig anstieg. Sol- ches könnte sich unser kleines Land schlichtweg nicht leisten.
In der Kommission wurde von gewissen Bürgerlichen argu- mentiert, dass dieser Zusatzantrag nicht nötig sei. Die Dotie- rung unseres Armeebestandes sei ohnehin gewährleistet. Dazu kann ich nur sagen, dass Meinungen und Leute sich än- dern. Was heute als richtig gilt, ist morgen vielleicht schon überholt. Deshalb gehört der Zusatz, den ich beantrage, in die Verfassung.
Ich appelliere an Sie, nicht am Volke vorbeizupolitisieren! Die- ses will sich nicht nur auf Versprechen einlassen, sondern for- dert - wenn schon eine Verfassungsänderung unumgänglich ist - auch hier eine Sicherheitsgarantie. Alles andere würde sich negativ auf die diesbezügliche Volksabstimmung auswir- ken.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Zusatzantrag zuzustimmen.
Engler: Ich habe meinen Antrag aus zwei Gründen gestellt: Die eine juristische Begründung hat Herr Bundesrat Villiger aufgenommen, indem er darauf hinwies, dass es offene Ver- fassungsnormen nicht geben darf und dass eine Offenheit, wie wir sie gewählt haben, auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung widerspricht, wie sie für Delegationsnormen gilt. Ich kann mich den Ausführungen von Bundesrat Villiger anschliessen.
Es gibt aber nicht nur eine juristische Argumentation, es gibt auch eine politische: Der Rat hat politisch zu entscheiden; wir haben nicht so zu entscheiden, wie wir das getan haben; wir haben den kleinsten gemeinsamen Nenner zu suchen und die Probleme auszudiskutieren, statt sie zu verwedeln und zu ver- wischen. Wir sind ein politisches Gremium und haben dem Volk zu sagen, was wir wollen. Wir haben uns nicht Kompe- tenzen erteilen zu lassen, das Volk die Vorlage wie «eine Katze im Sack» kaufen zu lassen und ihm nicht einmal darzutun, was wir mit dieser Kompetenznorm später machen wollen.
Effektiv handelt es sich um eine reine Kompetenznorm ohne Zähne, inhaltsleer, blutleer. Es wird nichts zum substantiellen, zum inhaltlichen Teil gesagt. Die ganze Problemlösung wird von der Verfassungsebene auf die Gesetzesebene verscho- ben. Es wird dem Volk gesagt, das Parlament werde dann schon eine vernünftige, eine gute Lösung finden. Das ist eine Vertröstung, mit der sich das Volk nicht zufrieden geben wird, auch wenn der Bundesrat sich heute verpflichtet hat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Das wäre zweifellos zu begrüs- sen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass alle hier im Rat die Idee von Herrn Bundesrat Villiger teilen und einen Ge- setzesentwurf so akzeptieren würden, wie er ihn heute skiz- ziert hat.
Herr Jeanneret hat zu Recht gesagt, die entscheidende Dis- kussion werde hier im Rat in einigen Jahren stattfinden, und zuvor liessen wir das Volk über eine inhaltsleere Kompetenz- norm entscheiden.
Das vorgegaukelte Trugbild einer Lösung, einer Verfassungs- norm ohne Zähne, gleicht doch verdächtig der Situation, die wir bei der Mutterschaftsversicherung haben. Auch da warten wir nach wie vor auf eine Lösung auf Gesetzesebene. Wo es am politischen Willen fehlt, da sind eben auch Lösungen weit entfernt.
Die inhaltlichen Differenzen werden heute im Rat zum ersten Mal spürbar. In der Kommission war das - leider - nicht der Fall. Herr Fäh hat mit seinem Antrag aufgezeigt, dass es unter- schiedliche Meinungen gibt; auch er hat mehr Rechtssicher- heit und Klarheit gefordert.
Mit dem Wort der Gleichwertigkeit verlange ich, dass die Be- stände gesichert werden. Ich bin überzeugt, dass mit der Gleichwertigkeit nicht die anderthalbfache Dauer gemeint sein muss. Es ist auch nicht notwendig, dass überhaupt mehr ver- langt wird als die Dauer des Militärdienstes. Es kommt eindeu- tig auf die Art des zivilen Ersatzdienstes an. Auch hier wird eine gewisse Flexibilität möglich werden. Eine solche Flexibilität ist aber in der Gesetzgebung mit dem Vorschlag der Mehrheit der Kommission im wesentlichen Punkt auch nicht gewährleistet, nämlich in der Frage: allgemeine Dienstpflicht oder allge- meine Wehrpflicht?
Der grosse Schulterschluss unter den Parteien ist rein taktisch und nicht sachlich begründet. Ich möchte doch bitten, dass man nicht vor den Wahlen einfach die Taktik in den Vorder-
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grund und die Sache in den Hintergrund stellt. Ich möchte alle Fraktionen bitten, ihre Vorstellungen zu einem Gesetzesent- wurf zu äussern, damit der Stimmbürger weiss, ob man wie bisher eine Gewissensprüfung will, ob die Barras-Vorlage ge- nügt oder ob man weiter gehen will, ob die Beteuerungen, sie sei ein erster Schritt, wirklich ehrlich waren.
Sofern man für eine Gewissensprüfung ist, stelle ich allen Fraktionen, die das möchten, die Frage: Warum will man denn überhaupt eine Verfassungsvorlage? Wo liegt die Motivation? Und jene, die einen Tatbeweis wollen, möchte ich fragen: Warum stimmen Sie dann meinem Antrag nicht zu?
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Ich möchte sagen: Dies ist um so nötiger, als ja der Artikel 49 Absatz 5 in der Verfassung bleibt. Dieser Artikel 49 Absatz 5 besagt doch, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit auch in Zukunft hinter der allgemeinen Erfüllung der bürgerlichen Pflichten zurückzustehen hat, also auch hinter der Wehrpflicht, die wir ja beibehalten wollen.
Die Kollision zwischen Glaubens- und Gewissensfreiheit ei- nerseits und allgemeiner Wehrpflicht andererseits wird auch in Zukunft zugunsten der Wehrpflicht entschieden. Wir sagen nicht, wie wir dann einen Zivildienst überhaupt regeln wollen. Ich möchte Sie deshalb bitten, die Linien, die Hauptaussagen, in der Verfassung zu regeln und nicht erst auf Gesetzesstufe. Das ist eine politische Aufgabe; diese haben wir hier zu erfül- len. Dem Volk darf nicht eine offene Verfassungsnorm vorge- legt werden. Das Volk darf nicht dazu angehalten werden, eine «Katze im Sack» zu kaufen.
Auch der taktische Hintergedanke gewisser Parlamentarier, man könne dann einen zivilen Ersatzdienst auf der Grundlage des Tatbeweises besser durch ein Gesetz einführen als bei ei- nem obligatorischen Referendum durch eine Volksabstim mung, ist ein unloyales Verhalten gegenüber dem Stimmbür- ger. Er hat Anspruch darauf, dass man mit ihm offen und auf- richtig umgeht.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Verfassungs- norm nicht einmal der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Delegationsnormen entspricht.
Eine Verwesentlichung der Demokratie verlangt nicht, dass wir über leere Worthülsen abstimmen lassen, die entscheiden- den Fragen aber dem Volk vorenthalten und dann sagen, dass wir darüber hier alleine - in diesen vier Wänden - reden wol- len; das Volk könne praktisch Opposition machen durch Un- terschriftensammeln.
Mein Vorschlag möchte deshalb die Formulierung der Kom- missionsmehrheit mit inhaltlichen Leitplanken anreichern. Ich bitte Sie doch, diese inhaltlichen Leitplanken zu akzeptieren. Die eine Leitplanke verlangt, dass «auf Grundlage des Tatbe- weises» entschieden wird, und die andere, dass eben Zivil- und Militärdienst «gleichwertig> sein sollen.
Ich bitte Sie deshalb auch im Namen der CVP-Fraktion, mei- nem Antrag zuzustimmen. Probleme müssen gelöst werden, und deren Lösung darf nicht mittels Tricks in die Zukunft ver- schoben werden.
Herrn Zwygart möchte ich doch folgendes sagen: Es ist nicht nur wichtig, dass etwas geschieht; es ist ebenso wichtig, was geschieht. Was geschieht, haben wir in die Verfassungsnorm aufzunehmen und nicht später einmal unter uns auszuhan- deln, ohne dass das Volk dazu etwas sagen kann.
Ich bitte Sie abschliessend, meinem Antrag zuzustimmen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Ich beantrage Ihnen, zusätz- lich zum Antrag der Kommissionsmehrheit Uebergangsbe- stimmungen in der Verfassung zu verankern. Damit könnte in der Schweiz innert kürzester Frist ein Zivildienst eingerichtet werden. Konkret beinhaltet der Antrag zwei Forderungen:
Der Bundesrat soll möglichst rasch, spätestens aber ein Jahr nach der Verfassungsabstimmung, auf dem Verord- nungsweg einen zivilen Ersatzdienst einrichten. Damit können Tausende von jungen Leuten vor dem Gefängnis bewahrt wer- den.
Der zivile Ersatzdienst soll einer zeitgemässen Lösung den Weg weisen. Das heisst für mich: freie Wahl und gleiche Dauer wie der Militärdienst.
Es ist Ihnen allen bekannt, dass sich eine Demokratie daran messen lassen muss, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht.
Kein anderes demokratisches Land tut sich aber mit den Mili- tärdienstverweigerern so schwer wie die Schweiz. Der soge- nannten ältesten Demokratie der Welt ist diesbezüglich ein sehr schlechtes Zeugnis auszustellen.
Mit der Abstimmung vom 2. Juni 1991 wird nun ein Arbeits- dienst verwirklicht - von einem Zivildienst sind wir aber noch weit entfernt. Auch die BefürworterInnen der Entkriminalisie- rungs-Vorlage haben immer betont, es handle sich um einen Zwischenschritt und nicht um mehr.
Mit dem Vorschlag der Kommission haben wir nun eine Verfas- sungsgrundlage und damit auch die Legitimationsbasis für ei- nen echten Zivildienst. Offenbar hat auch in der Bevölkerung in Sachen Zivildienst ein Umdenken stattgefunden. Frau Seg- müller hat bereits darauf hingewiesen, dass die Vox-Analyse zu den Abstimmungen vom 2. Juni 1991 eine wachsende Un- terstützung für die Einrichtung eines Zivildienstes in der Schweiz zeigt. Rasche Aenderungen sind also angezeigt. All die jungen Leute, die aufgrund unserer jahrelangen, jahrzehn- telangen Handlungsunfähigkeit ins Gefängnis müssen, ihres Gewissens wegen kriminalisiert oder psychiatrisiert werden, warten nun auf einen möglichst raschen und auch auf einen möglichst grossen zweiten Schritt.
Es ist positiv, dass sich die Kommission so rasch auf einen Ver- fassungstext geeinigt hat. Nur sind wir damit konkret noch kei- nen Schritt weitergekommen. Darauf hat auch Herr Engler be- reits hingewiesen. Für die Betroffenen heisst das, dass sie noch Jahre warten müssen; denn es dauert im besten Fall rund fünf Jahre, bis wir ein Zivildienstgesetz verabschiedet ha- ben.
Auch inhaltlich, in bezug auf die Ausgestaltung, lässt der Ver- fassungsgrundsatz alles offen. Ich habe mit Befriedigung ver- nommen, dass der Bundesrat eine vorberatende Kommission einsetzen will, die die Ausgestaltung eines künftigen Zivildien- stes nun prüft.
Dazu möchte ich einen Wunsch vorbringen, Herr Villiger: Es ist ganz wichtig, dass bei allen künftigen Gesetzgebungsprojek- ten die Militärverweigerer und die Friedensorganisationen bei- gezogen werden. Wir dürfen in Zukunft nicht mehr an den Di- rektbetroffenen vorbeipolitisieren, sonst ist auch beim künfti- gen Zivildienstgesetz ein erneuter Schiffbruch vorprogram- miert.
Ich komme auf die Blankonorm in der Verfassung zurück: Ge- rade als Frau bin ich in bezug auf Blankochecks und leere Ver- sprechungen in der Verfassung sehr, sehr skeptisch gewor- den. Immerhin warten wir seit 1945 auf eine Mutterschaftsver- sicherung. Die Unfähigkeit zum politischen Konsens wird auf dem Buckel der Frauen ausgetragen. Seit 1981 garantiert uns die Verfassung weiter den Anspruch auf Gleichstellung - vor allem in Familie, Ausbildung, Arbeit - und auf gleichen Lohn. Auch auf die Einlösung dieses Versprechens warten wir noch immer vergeblich. Erst ein Frauenstreik vermag nun Bewe- gung in die Sache zu bringen. All die jungen Männer, die heute und in den nächsten Jahren ihres Gewissens wegen ins Ge- fängnis geschickt werden, möchte ich vor diesem Schicksal bewahren.
Nachdem die helvetischen Mühlen so langsam mahlen, soll- ten wir wenigstens dafür sorgen, dass sie gut mahlen. Deshalb glaube ich, dass wir heute auch inhaltliche Leitplanken in be- zug auf den Zivildienst setzen müssen. Es sind die gleichen Leitplanken, die seinerzeit in einer Befragung des Fernsehens DRS, gleich nach der Abstimmung vom 2. Juni 1991, klare Mehrheiten gefunden haben. Von den Befragten sagten 61 Prozent, dass der Zivildienst nicht länger dauern solle als der Militärdienst. Und eine Mehrheit von gar 72 Prozent be- fand, dass eine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst an- gebracht sei. Alles andere ist überholt und ein klarer Rück- schritt im Vergleich zu den Lösungen in anderen Ländern Eu- ropas.
Wir warten nun schon seit Jahrzehnten auf eine Lösung. Heute sollten wir uns wenigstens für eine zeitgemässe Lösung ent- scheiden. Ueber die Wünschbarkeit eines Zivildienstes be- steht heute offenbar Konsens. Der Zivildienst wird auch bald zur gesellschaftlichen Notwendigkeit. Die Bedeutung des Mili- tärs sinkt gegen null. Demgegenüber stehen wir angesichts der Bevölkerungsentwicklung vor fast unlösbaren Betreu-
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ungsproblemen. Diese können wir in Zukunft vielleicht ohne Zivildienst gar nicht mehr lösen. Wir haben vor allem einen grossen Bedarf in der Krankenpflege und in der Betreuung der betagten Leute. Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende gibt es also zuhauf, und es liegen auch bereits erprobte Zivil- dienstmodelle vor. Ich denke vor allem an die Vorschläge des Service Civil International (SCI), der über jahrelange prakti- sche Erfahrung verfügt; darauf könnte der Bundesrat sofort zu- rückgreifen. Freiwillig Dienstleistende sind auch sehr moti- vierte Leute, und das braucht es für die zum Teil sehr, sehr an- spruchsvolle Arbeit.
Damit komme ich zur Dauer des zu leistenden Zivildienstes. Ein Zivildienst darf - darüber sollten wir uns heute einig sein - keinen Strafcharakter haben. Es ist deshalb nicht einzusehen, wieso er länger dauern sollte als der Militärdienst, denn die An- forderungen ziviler Betreuungsarbeiten sind vielfach wesent- lich härter als die Anforderungen des Militärdienstes. Das kön- nen all jene bestätigen, die z. B. im Rahmen des Zivilschutzes bereits vergleichbare Einsätze geleistet haben; das bekräftigt im übrigen auch ein Artikel in der «NZZ» vom Samstag über ei- nen Einsatz der Swiss Medical Unit in Zürich. Der Einsatz bei der Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen wird dort als eigentliche Belastungsprobe für den Einsatz in der Westsa- hara bezeichnet.
Deutlicher könnte man es wohl nicht sagen. Es sind auch von der gesellschaftlichen Wertung aus gesehen mindestens gleichwertige Arbeiten - von der höheren Friedensrelevanz des Zivildienstes nicht zu sprechen! Eine längere Dauer lässt sich also nicht begründen.
Persönlich vermute ich, dass in der Forderung nach einer län- geren Dauer auch eine typische Minderbewertung von Frau- enarbeit steckt. Gerade viele Betreuungsarbeiten wurden bis- lang vor allem von Frauen wahrgenommen, die man bislang nicht ganz ernst genommen hat. Diese werden - wie alle Frau- enarbeiten - tiefer bewertet als die Leistungen der Männer. Noch immer geistert in den Köpfen die überholte Vorstellung, der Militärdienst sei harte Knochenarbeit, der Zivildienst dane- ben gleichsam ein Ferienlager.
Auch die freie Wahl gehört für mich zu einer zeitgemässen Lö- sung. Es gibt gar keine anderen befriedigenden Lösungen. Eine Gewissensprüfung ist ethisch untragbar, der Tatbeweis hat in bezug auf den Zivildienst einen diskriminatorischen Aspekt.
Allein die freie Wahl ist eines liberalen Staatswesens würdig. Wovor fürchten Sie sich eigentlich, Herr Villiger? Ich glaube, dass gerade die Konkurrenz dem Militär sehr gut tun würde. Man müsste dann vermehrt für eine sinnvolle und befriedi- gende Arbeit im Militärdienst sorgen. Zudem besteht der Zivil- dienst oft aus psychisch und körperlich harter Arbeit. Somit wird er sich auch nie für alle eignen.
Mit dem Weg über die Uebergangsbestimmungen zur neuen Verfassungsnorm hätten wir sehr rasch einen Zivildienst. In- nert Jahresfrist kann ihn der Bundesrat, direkt gestützt auf die Verfassung, verwirklichen. Es gilt jetzt, der Jugend gegenüber Farbe zu bekennen. Eine grosszügige Geste ist der Schweiz gerade in ihrem Jubiläumsjahr angemessen und zeigt, dass wir den Minderheitenschutz tatsächlich ernst nehmen. Wir dürfen die Jugendlichen nicht weiter ausgrenzen. Jedes Jahr, das Militärverweigerer in Gefängnissen zubringen müssen, ist ein Jahr zuviel. Deshalb drängt sich eine Sofortlösung auf. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu; damit hätten wir spätestens ein Jahr nach der Abstimmung über den Verfassungsartikel ei- nen Zivildienst in der Schweiz. Fällig ist er längst.
Frau Hafner Ursula: Vor zwei Wochen standen Kollege Anton Keller und ich einer Schar junger Menschen Red' und Antwort. Eine der drängendsten Fragen, die uns gestellt wurde, war: Wann führt ihr endlich einen Zivildienst ein? Wann endlich gebt ihr jungen Menschen, die bereit sind, einen sinnvollen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten, Gelegenheit dazu, statt sie ins Gefängnis zu stecken? Wir waren froh, sagen zu können: Die Vorlage dazu ist bereit, die Chancen, dass der Nationalrat ihr am ersten Tag der Herbstsession zustimmt, stehen gut. Doch die Jungen gaben sich zu Recht nicht damit zufrieden. «Und wie lange geht es dann, bis der Zivildienst wirklich eingeführt
ist?» fragten sie weiter. Die Enttäuschung über unsere Antwort war gross. Die Jungen realisierten nämlich, dass keinem von ihnen eine Verurteilung durch ein Militärgericht erspart bleibt, wenn sie den Militärdienst verweigern, aber nicht den opportu- nistischen Weg über die psychiatrische Ausmusterung gehen wollen.
Wie Sie wissen, steht die offizielle Politik bei vielen Jungen nicht hoch im Kurs. Das liegt nicht zuletzt an unserer Unfähig- keit, dringende Probleme innert nützlicher Frist zu lösen. Die Kommissionsmehrheit hat erkannt, dass wir für dieses jahr- zehntealte Problem nun möglichst rasch eine Lösung finden müssen, dass wir dem Volk einen mehrheitsfähigen Verfas- sungsartikel vorlegen und dann sofort die Ausarbeitung des notwendigen Gesetzes an die Hand nehmen müssen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Wenn ich Herrn Bundesrat Villiger richtig verstanden habe, will er nicht, wie in der Stellungnahme des Bundesrates angekün- digt, eine Studiengruppe mit der Ausarbeitung dieses Geset- zes betreuen. Er will uns vielmehr ein Gesetz im Sinne der Bar- ras-Reform vorlegen. Ich bin aber mit Frau Leutenegger Ober- holzer der Meinung, dass das Gesetz nicht ohne Mitarbeit der Betroffenen ausgearbeitet werden soll. An der Gestaltung des notwendigen Gesetzes müssten sich auch die Jugendver- bände beteiligen können, neben den Menschenrechts- und Militärverweigererorganisationen, mit denen sie ja nicht iden- tisch sind.
Die Jungen wurden im Jubiläumsjahr immer wieder zur akti- ven Mitarbeit an unserem Staatswesen aufgerufen. Ich meine, hier wird diese Mitarbeit ganz besonders nötig sein, geht es doch um die Ausgestaltung eines Zivildienstes, den die Jun- gen dann zu leisten haben. Mit einer Uebergangsbestim- mung, wie Frau Leutenegger Oberholzer sie beantragt, kann der Verzögerung, die durch diese Zusammenarbeit entstehen könnte, begegnet werden.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendver- bände hat schon vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe einge- setzt, die sich mit dem Zivildienst befasst. Sie hat die Proble- matik auch als aktuelles Thema auf die Traktandenliste der Ju- gendsession gesetzt. Ich rufe Sie alle - nicht nur den Bundes- rat - auf, den Jungen nächste Woche in diesem Saal genau zuzuhören und nachher mit ihnen zu diskutieren.
Das Ganze wird aber zu einer Farce, wenn bei der Ausarbei- tung des Zivildienstgesetzes die Diskussion mit den Vertrete- rinnen und Vertretern der Jungen nicht weitergeht. Sie müs- sen ihre Ideen auch dann einbringen können, wenn es konkret wird. Gesprächsverweigerung gegenüber der jungen Genera- tion ist auf die Dauer für unser Land folgenschwerer als Militär- dienstverweigerung.
M. Couchepin: Je combats la proposition de mon collègue et ami, M. Engler. En effet, si l'on suivait cette proposition et le style de réflexion qui la sous-tend, on n'aboutirait jamais à la table des négociations. Si l'on suivait sa logique, au moment de commencer une discussion, on devrait déjà être d'accord sur tout le détail du traité qui mettra fin aux négociations.
Certes, il ne faut pas tomber dans l'extrême contraire et préten- dre que lorsqu'on entame une discussion tout est possible et qu'il n'y a de limites ni à droite ni à gauche. Or, cet article cons- titutionnel contient des limites, sans l'adjonction Engler, soit, d'une part, l'obligation de servir, et, d'autre part, le refus du li- bre choix. C'est beaucoup, car ces deux limites excluent ceux qui veulent absolument le libre choix et ceux qui désirent reve- nir à l'époque d'avant le projet Barras.
M. Engler a fait savoir que cet article constitutionnel est pour lui un crime et une norme constitutionnelle ouverte. D'une cer- taine manière et suivant l'interprétation donnée à ce concept d'ouverture, toutes les normes constitutionnelles sont ouver- tes par définition. Lorsqu'on a accepté l'article 18 actuellement en vigueur, on n'a pas précisé la durée du service militaire au- quel seraient astreints les citoyens suisses appelés à servir. On n'imaginait d'ailleurs même pas, à l'époque, que la durée du service militaire pourrait être aussi longue qu'elle l'était ces dernières années. Lorsqu'on a supprimé, il y a quelques mois, le landsturm, on l'a fait sans modifier l'article constitutionnel,
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ce qui prouve bien que la norme actuelle est d'une certaine manière ouverte. La norme que l'on vous propose aujourd'hui l'est également, et elle répond à la possibilité d'évolution tout en maintenant les deux bornes susmentionnées.
M. Engler ajoute qu'on est ici pour faire de la politique et discu- ter sur des projets concrets, et qu'en votant cet article constitu- tionnel on se prive du droit de discuter concrètement du projet de service civil de remplacement. Là aussi, il faut distinguer le débat constitutionnel actuel, qui porte sur le principe, du débat sur la loi-cadre de la constitution comprenant une discussion politique de détail. Si le peuple souhaite donner son avis concernant la loi, il le fera par une demande de référendum. Cela est d'ailleurs probable au vu des opinions aussi diverses et souvent très tranchées existant en Suisse dans ce secteur. Considérant les arguments de M. Engler, on a un sentiment de malaise en pensant que ce qui gêne M. Engler, c'est le fait qu'une solution simple est préconisée et qu'elle pourrait en- traîner la disparition d'autres projets en voie d'élaboration ou de signature devant l'opinion publique. Nous aurons un débat complet sur l'ensemble du problème. Aujourd'hui, il s'agit du débat constitutionnel, et demain du débat sur la loi. On peut s'en tenir au plus simple et je terminerai en citant la parole du poète français selon laquelle «ce que l'on conçoit bien s'énonce clairement». Cela pourrait aussi être le cas pour un article constitutionnel.
Graf: Nach den utopischen Ausflügen und nicht zimperlichen Seitenhieben der Damen Leutenegger Oberholzer und Haf- ner, die wieder einmal ihren «Frust» gegen das Militär loswer- den konnten, zurück zur Sache.
Wir stehen hier und heute vor einer Aenderung des gradlini- gen Kurses unserer Schweizerischen Eidgenossenschaft, wie ihn Artikel 18 der Bundesverfassung festschreibt. Der Ersatz der allgemeinen Wehrpflicht durch eine Dienstpflicht wäre ein Schritt in die falsche Richtung; denn die Schweizerinnen und Schweizer würden in zweierlei Klassen eingeteilt. Nach einer langen Zeit des relativen Friedens in unserem Lande - für die wir dankbar sind - haben offensichtlich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger den Sinn für die Wehrgerechtigkeit verloren. Oder wäre es etwa gerecht, wenn die einen Land und Volk be- schützen und dabei ihr Leben aufs Spiel setzen, während an- dere, ebenso diensttaugliche Bürger sich vor dieser Aufgabe drücken können?
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Das Schweizervolk hat den Zivildienst am 4. Dezember 1977 mit 63 Prozent Neinstimmen und am 26. Februar 1984 mit 64 Prozent Neinstimmen unmissverständlich abgelehnt. Da- mit haben Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass unser oberster Souverän entschieden hat, und zwar klar und eindeutig. Sie haben dazu eigentlich gar nichts mehr zu sagen. Aber eben, verändern Sie in kleinen Schritten den Volkswillen nur weiter- hin und politisieren Sie weiter unbekümmert am Volk vorbei! Nur wundern Sie sich dann nicht, wenn mehr als die Hälfte der Stimmbürgerschaft den Urnen fernbleibt. Diese schweigende Mehrheit im eigentlichen Sinne des Wortes ist nicht stimmfaul. Sie ist auch nicht verantwortungslos. Aber sie hat es nachge- rade satt, von ihren Volksvertretern, die sich offensichtlich viel intelligenter fühlen, belehren und auch noch desavouieren zu lassen.
Ich war 1977 und 1984 klar gegen die Aufweichung des Arti- kels 18 der Bundesverfassung. Ich bin es auch heute wieder. Deshalb unterstütze ich den Antrag Fäh. Sollte dieser abge- lehnt werden, lehne ich die ganze Vorlage ab.
Mme Paccolat: La volonté politique de la commission a été de rechercher un consensus acceptable sur la question du ser- vice civil. Or, je regrette que ce consensus ait plutôt débouché sur une course au profit politique, puisque nous voilà face à un choix entre deux alternatives de la commission, deux alternati- ves qui ne sont pas fondamentalement opposées quant à l'ob- jectif visé.
Je plaide en faveur de la proposition de la majorité de la com- mission, qui est une proposition sans réserve, sans retenue pour les motifs suivants. La reconnaissance d'une forme de service civil de remplacement représente aujourd'hui une conclusion logique de la longue évolution historique et socio-
logique du problème des objecteurs. A savoir, d'une part, la décision du peuple suisse en juin dernier, qui a accepté la mo- dification du Code pénal militaire visant à décriminaliser l'ob- jecteur de conscience. Cette innovation a été psychologique- ment un premier pas vers la reconnaissance du statut d'objec- teur de conscience. D'autre part, dans le contexte actuel de ré- formes et d'études en cours sur les structures, l'organisation et le management de l'armée, le service civil s'y intègre harmo- nieusement. Il est tout à fait compatible avec la conception de l'«Armée 1995» et de l'an 2000, une armée moderne et effi- cace.
Le texte constitutionnel que propose la commission n'a pas la prétention de répondre à toutes les questions fort délicates d'application du service civil. C'est dans une étape ultérieure, celle de la préparation de la loi, qu'il conviendra de définir plus précisément les modalités d'application, à savoir les motifs lé- gitimant un service civil, son organisation, sa durée. Le terrain est cependant passablement défriché puisque ces questions ont déjà été examinées dans différentes commissions extra- parlementaires et groupes de travail que le rapport de la com- mission cite, notamment.
La volonté politique d'introduire le service civil dans notre constitution doit être, aujourd'hui, clairement exprimée. Dans ce sens, c'est la formulation de la majorité de la commission qui est la plus crédible, car cette formulation est faite sans ré- serve, sans retenue. Bien qu'elle ait perdu l'éclat de la valeur du consensus politique, je vous invite à suivre la proposition de la majorité de la commission afin d'apporter une solution valable au problème du service civil.
Günter: Im Namen der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich Ih- nen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, allenfalls dem Minderheitsantrag Aubry. Der Weg, den wir jetzt gemeinsam gehen wollen, ist doch recht lang. Es war erstaunlich, wie wir uns in der Kommission zusammengefunden haben. Wenn wir jetzt zu viele Minderheiten, zu viele Einzelanträge haben, be- steht die Gefahr, dass unser Konsens zerbricht, dass am Schluss dann nichts mehr bleibt, dass das Verfahren verzögert wird. Wir müssen daher jetzt ein pragmatisches Vorgehen wählen.
Sie wissen, dass unsere Fraktion für die Wahlfreiheit - Militär- oder Zivildienst - ist. Herr Fäh, wir haben keine Angst, dass die Mannschaftsbestände zu stark sinken werden. Sie sind ohne- hin viel zu hoch. Unsere Unterhändler haben deswegen ja bei den Abrüstungsverhandlungen Probleme. Auch der Golfkrieg ist kein gutes Argument gegen den Zivildienst, der neueste Putsch in der Sowjetunion ohnehin nicht, auch die Wirren in Jugoslawien nicht. Die Lage in Europa hat sich geändert. Sie sehen das an einem ganz einfachen Indikator, nämlich daran, wie viele Lebensmittel in den Läden eingekauft werden. Wäh- rend des Golfkriegs gab es bei uns Hamsterkäufe, beim Putsch in der Sowjetunion gab es praktisch keine Reaktionen. Jetzt, bei den Wirren in Jugoslawien, fühlt sich niemand ge- drängt, seinen Notvorrat zu ergänzen, weil er Angst hätte. Diese Wirren sind bedauerlich; wir hoffen, dass sie bald aufhö- ren. Aber hier in der Schweiz fühlt sich dadurch niemand be- droht, jedenfalls nicht direkt, allenfalls durch Flüchtlinge, die zu uns kommen könnten.
Beim Zivildienst gibt es leider - das haben wir erkannt - nur ei- nen Weg: den Weg der kleinen Schritte. Wenn man schon kleine Schritte tut - das ist die Meinung unserer Fraktion -, dann sollten wir diese jetzt wenigstens zügig zurücklegen, d. h., möglichst rasch der heutigen Kommissionsmehrheit - ich hoffe, dass Sie das tun werden - oder dann allenfalls der Kommissionsminderheit (Aubry) zustimmen.
Zum Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer: Inhaltlich sind wir mit Ihnen einverstanden. Ihr Antrag ist gut gemeint. Nietz- sche hat einmal gesagt: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Das trifft auch hier zu. Wenn nämlich Ihr Antrag hier durchkäme, würde er voraussichtlich in der Volksabstimmung scheitern. Wo würden wir dann stehen? Zu Herrn Müller-Wiliberg nur eine Bemerkung. Er verlangt in seinem Antrag, dass die notwendigen Bestände der Armee gesichert bleiben müssten. Jetzt weiss ich nicht, wer seiner Ansicht nach das Wort «notwendig» definieren müsste. Wahr-
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scheinlich könnte das kaum Herr Müller-Wiliberg sein, son- dern es müssten die Fakten sein. Ich weiss nicht, ob sich Herr Müller-Wiliberg auch überlegt hat, dass der Zivildienst mit sei- nem Antrag plötzlich enorm mannschaftsstark ausgestaltet werden müsste, wenn nämlich Europa immer sicherer wird und die Armeebestände immer kleiner werden müssen. Er hat den Antrag vermutlich nicht so gemeint. Aber Sie sehen schon daran, wie fragwürdig dieser Antrag ist, den man ja ganz ver- schiedenartig interpretieren kann.
Ganz generell: Ich glaube, Verfassungstexte müssen allge- mein gehalten sein. Darum ist der Kommissionsantrag richtig. Herr Engler, es hat keinen Sinn, darin zu viele Details festzu- schreiben. Wir schaffen hier einen Verfassungszusatz. Die Zeiten können ändern, deshalb ist es richtig, generell zu for- mulieren.
Die Kommission schlägt Ihnen das Richtige vor, die LdU/EVP- Fraktion unterstützt sie dabei.
Frau Segmüller: Namens der CVP-Fraktion möchte ich Ihnen unsere Meinung zu den Anträgen bekanntgeben. Zum Antrag Engler: Wir stimmen ihm mit voller Ueberzeugung zu, denn der von der Mehrheit vorgesehene Artikel - die Annahme des Antrags der Minderheit kommt für uns ohnehin nicht in Frage - sagt nichts über irgendwelche Leitplanken, er verschiebt ganz einfach die Differenzen auf die Gesetzesebene. Zum Einwand von Herrn Couchepin, dass in Artikel 49 von heute nichts über
die Dauer oder die Art des Militärdienstes stehe: Das sind doch nun wirklich Details, und es ist mit der Frage «Tatbeweis oder nicht?» nicht zu vergleichen. Was uns hier vorliegt, ist ei- gentlich eine Scheinlösung. Es ist eine Worthülse, wie wir sie - es wurde schon darauf hingewiesen - bezüglich der Mutter- schaftsversicherung seit bald fünfzig Jahren in der Verfassung haben. Mit einer solchen Worthülse allein sind wir von der CVP nicht zufrieden.
Die Entkriminalisierung ist für uns ein erster Schritt, und der zweite Schritt muss darüber Auskunft geben, was der Zivil- dienst im Kern sein soll. Vergessen wir nicht: Der Hauptein- wand gegen die Entkriminalisierungs-Vorlage richtete sich ge- gen die Tatsache, dass die Gewissensprüfung erhalten blieb. Genau dieser Kernpunkt muss mit dem neuen Verfassungsar- tikel geregelt werden. Es ist zwingend, dass wir hier dazu ste- hen, dass die Gewissensprüfung in der Zukunft keinen Platz mehr hat.
Zu ein paar anderen Einwänden: Es wurde gesagt, es sei leichter, ein Gesetz zu ändern als die Verfassung; daher müsse man alles auf die Gesetzesebene verweisen. Aber wenn wir dann in ferner Zukunft einmal einen Gemeinschaftsdienst an- stelle der allgemeinen Wehrpflicht haben wollen, braucht es dafür auch eine Verfassungsänderung. Was ich gar nicht ver- stehen kann, das ist die Meinung der Minderheit, wie sie Frau Aubry zum Ausdruck gebracht hat, das «Kann» würde gar nichts ändern. Man hat möglicherweise eine Mogelpackung im Sinn, denn wenn auch das «Kann» zwingend einen Zivil- dienst verlangt, ist nicht einzusehen, wieso man nicht dazu steht.
Zum Armeebestand, Herr Fäh: Tatsache ist doch, dass in kei- nem Land, das den Zivildienst kennt, der Anteil höher als zwi- schen 10 und 20 Prozent liegt. Zur Situation in Deutschland: Der Anstieg der Zivildienstwilligen dort aufgrund des Golf- kriegs ist ein richtiger Sonderfall, hat doch die bundesdeut- sche Armee nach dem Zweiten Weltkrieg eine ganz besondere Rolle und von der Psychologie her auch eine ganz besondere Stellung gehabt. Das einfach auf jede Situation zu übertragen, scheint mir unzulässig.
Frau Leutenegger Oberholzer: Natürlich soll die Dauer keinen Strafcharakter haben, das wollen wir auch nicht, darum sagt ja der Antrag von Herrn Engler ganz klar «gleichwertig». Und mit «gleichwertig» ist nicht primär nur die Dauer gemeint, sondern eben auch das Inhaltliche, das sehr wohl dann einen Einfluss auf die Dauer haben kann.
Die CVP stimmt demnach dem Antrag der Mehrheit, ergänzt um den Antrag Engler, zu und lehnt alle anderen Anträge ab. Sollte der Antrag Engler nicht die Mehrheit finden, so ist ganz klar: Die CVP-Volksinitiative braucht es auch für die Zukunft. Wir werden an der Notwendigkeit des Tatbeweises festhalten.
Schmid: Im Namen der grünen Fraktion möchte auch ich zu den vier Einzelanträgen Stellung nehmen.
Zum Antrag Fäh: Er stellt die restriktivste Variante unter den Aenderungsanträgen dar. Wird er als Ergänzungsantrag an- genommen, so engt er sowohl die verbindliche Form der Kom- missionsmehrheit als auch die Kann-Formel der Kommis- sionsminderheit praktisch zur Barras-Vorlage ein. Das würde aber bedeuten, dass wir uns via Verfassungartikel selbst die Hände binden würden und keine Möglichkeit mehr hätten, dem zeitlichen Wandel in der Ausarbeitung der fälligen Ge- setze Rechnung zu tragen.
Zum Antrag Engler: Hier wird zwar in verdienstvoller Weise an- stelle einer Gewissensprüfung wiederum auf einen Tatbeweis abgestellt. Aber ein solcher Tatbeweis kann ja nur darin beste- hen, dass der zivile Ersatzdienst länger zu dauern hat als der Militärdienst. Da wir aber nicht wissen, ob in Zukunft für an- spruchsvolle Sparten des Gemeinschaftsdienstes nur unter grossen Schwierigkeiten notwendiges Personal zu finden ist, würden wir mit dieser Zusatzbestimmung die vielleicht beson- ders dringlichen Dienstleistungen in sozialen Bereichen in Frage stellen.
Während die Anträge Fäh und Engler die Armee vor einem be- fürchteten grossen Exodus in den zivilen Ersatzdienst bewah- ren möchten, nimmt der Antrag unserer Fraktionskollegin Leu- tenegger Oberholzer den Gedanken einer freien Wahl zwi- schen Militärdienst und Zivildienst wieder auf. In Anbetracht der vorgesehenen, doch beträchtlichen Reduktion der Trup- penbestände kann unseres Erachtens selbst eine freie Wahl kaum zu Rekrutierungsschwierigkeiten führen.
Wir glauben auch, dass sich Gegner eines zivilen Ersatzdien- stes - oder auch Skeptiker - falsche Vorstellungen machen von der Schwerarbeit etwa bei Katastropheneinsätzen oder bei den notwendigen sozialen Aufgaben in existentiellen Grenzsituationen, die Krankheit, Elend und Tod betreffen.
Wir unterstützen auch die im Antrag enthaltene Möglichkeit, für bereits wegen Dienstverweigerung aus Gewissensgrün- den Verurteilte möglichst rasch eine analoge Lösung einzufüh- ren.
Zum Antrag Müller-Wiliberg: Wir glauben zwar nicht, dass eine freie Wahl zwischen Wehrdienst und Zivildienst zu einer Aus- höhlung der Armeebestände führen würde, aber wenn dies der Fall wäre, könnte man sich allenfalls den Einbau eines Si- cherheitsventils vorstellen. Wir sind aber der Meinung, dass eine solche Bestimmung auf Gesetzesstufe zu verankern und nicht auf Verfassungsstufe einzuführen wäre, nachdem sich die Kommission bemüht hat, sich jetzt auf das Grundsätzliche zu beschränken.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Leu- tenegger Oberholzer zu unterstützen und auf jeden Fall die Fassung der Kommissionsmehrheit gutzuheissen.
M. Longet: En tant que membre de la commission, je vou- drais, non pas revenir sur l'ensemble de la question, mais met- tre en garde contre la proposition Fäh qui, de mon point de vue, dénature sensiblement l'article constitutionnel dont nous délibérons aujourd'hui. J'interviens parce que M. Villiger, conseiller fédéral, a annoncé qu'il l'accepterait. Or, à mon avis, qui coïncide d'ailleurs avec celui du groupe démocrate-chré- tien, il serait faux d'accepter cette proposition. Il faut la rejeter, elle est dangereuse: elle donne en effet un sens inutilement re- strictif à notre décision. On semble vouloir déjà reprendre d'une main ce que l'on a donné de l'autre. C'est un mauvais départ, une restriction, un refus. Cela augure mal de l'élan nouveau que nous voulons manifester aujourd'hui face à ce problème qui attend tout de même depuis plus d'un demi-siè- cle.
Je ne sais pas si finalement le libre choix sera la solution à rete- nir, mais l'écarter d'emblée aujourd'hui, d'un revers de main, serait à mon sens une erreur politique grave. C'est aussi préju- ger d'études qui sont encore en cours. Je vous rappelle que la fameuse Commission Schoch a elle aussi proposé le modèle du libre choix. Il serait donc inutilement restrictif de l'écarter maintenant, sur proposition de dernière minute d'un parle- mentaire. Il est tout à fait imaginable que demain le service
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militaire soit effectivement intégré dans un service à la commu- nauté, que les citoyens aient le choix de servir leur pays par les armes ou sans armes, d'accomplir un service social ou dans le tiers monde, dans une caserne ou sur le terrain. C'est là une des grandes options d'avenir pour un service à la commu- nauté et il serait tout à fait faux de l'écarter d'emblée aujour- d'hui.
N'excluons donc pas de notre champ d'examen une solution qui demain déjà pourrait apparaître comme la seule raisonna- ble et appropriée. La proposition Fäh est à mon sens une er- reur politique, il faut par conséquent la rejeter.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Leutenegger Oberholzer: Ich möchte eine kurze per- sönliche Erklärung zum Votum von Herrn Günter abgeben. Wenn einem die Argumente ausgehen, muss man(n) offenbar Nietzsche zitieren. Ich glaube eher, die Wahrheit liegt darin, dass der Landesring offenbar Angst hat, in bezug auf die Aus- gestaltung des Zivildienstes jetzt Farbe zu bekennen.
Zur Abstimmung selber möchte ich sagen, dass ich nicht so pessimistisch bin wie Herr Günter, denn Umfragen zeigen ganz klar eine wachsende Mehrheit für einen Zivildienst einer- seits und wachsende Mehrheiten für liberale Lösungen ander- seits.
In der erwähnten Umfrage des Fernsehens DRS war eine Mehrheit der Befragten für die freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst und auch für die gleiche Dauer der beiden Dienste. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Abstimmungs- prozedere: Persönlich kann ich mir vorstellen, dass wir ge- trennte Abstimmungen durchführen, und zwar auf der einen Seite zum Verfassungsgrundsatz und auf der anderen Seite zu den Uebergangsbestimmungen. Damit wäre das Argument entkräftet, dass mein Antrag die Volksabstimmung gefährden würde.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Vorerst möchte ich im Na- men der Kommission allen Fraktionssprechern für die positive Aufnahme unserer Vorlage danken. Den Voten aller Fraktions- sprecher ist zu entnehmen, dass im Grundsatz Einhelligkeit besteht. Man hat den Willen bekundet, nun den Weg einer Ver- fassungsänderung zu beschreiten; der Weg der parlamentari- schen Initiative scheint - das darf hier hervorgehoben werden - der kürzeste Weg, der Weg, der am schnellsten zum Ziele führt. Ich danke auch Herrn Bundesrat Villiger für die positive Wertung der Kommissionsarbeit. Der Bundesrat hat bekundet, dass er Freude am Konsens aller Fraktionen hat, und er stimmt unserer Vorlage zu. Selbstverständlich hätte der Departement- schef gerne diese Vorlage nicht nur im Departement vorberei- tet, sondern auch bereits für eine entsprechende Debatte Modelle vorgestellt. Ich glaube, wir können auch anders vor- gehen. Es ist nicht unbedingt Tradition, dass wir in diesem Rat bei allen Verfassungsvorlagen jeweils vom Bundesrat die ent- sprechenden Gesetzesvorlagen unterbreitet erhalten. Oftmals hätten wir gerne Illustrationen dazu gehabt. Wir hatten Verfas- sungsvorlagen vielfach nur in Grundkonzeptionen begründet. Bei der Diskussion hier im Rat stellen wir fest, dass man sich trotz der Grundsätzlichkeit vielleicht allzu sehr auf mögliche Modelle und Ausgestaltungsformen eines Zivildienstes ver- steift. Der Modelle sind allzu viele vorhanden, und ich meine, die Wirrnis der Geister führt oft zu sehr phantasievollen Wegen. Ob all dieser Phantasie dürfen wir nicht vergessen, dass wir hier eine Ausnahmelösung zu finden haben: Die Wehrpflicht bleibt Hauptgrundsatz in der Bundesverfassung, und die Aus- nahme soll jenen Leuten zugestanden werden, die aus ach- tenswerten ethischen Gründen den Dienst mit der Waffe nicht leisten können. Das ist der erste Schritt, der zu tun ist, und Fol- geschritte sind entsprechend den Bedürfnissen zu machen.
Ich möchte das Votum von Herrn Graf in Erinnerung rufen: Ich teile seine Meinung zwar nicht, aber er hat zu Recht auch andere Stimmen zum Ertönen gebracht, die eben vorsichtig sind, die einer Oeffnung ablehnend gegenüberstehen. Also ist es an uns, dafür zu sorgen, dass der Bogen nicht überspannt wird.
Ueber allem dürfen wir nicht vergessen, dass unsere erste Auf- gabe in diesem Staate - und letztlich die Aufgabe der Gemein- schaft - die Sicherheit von Land und Volk ist: Wir haben den Heimatboden zu schützen, wir haben zu retten, wir haben ab- zuwehren. Das ist unsere primäre Aufgabe. Alle Ersatzlösun- gen sind Möglichkeiten, die dieser liberale Staat in bestimm- ten Fällen anbieten kann.
Ich komme nun zu den einzelnen Anträgen:
Frau Aubry hat sich im Namen der Minderheit der Kommission für die fakultative Formel geäussert. Sie hat vor allem darge- tan, dass mit der Kann-Formel alle Möglichkeiten offen blei- ben, dass es aus abstimmungspolitischen Gründen unter Um- ständen Vorteile hätte, die Kann-Formel zu wählen. Im Namen der Kommissionsmehrheit muss ich Ihnen sagen, dass die materielle Gewichtung zwischen Muss- und Kann-Formel eher unbedeutend ist. Wenn wir die Kann-Formel wählen, so ist es den politischen Kräften in diesem Parlament übertragen, Tempo zu machen, für die Gesetzgebung zu sorgen. Bei der Muss-Formel, die die Kommissionsmehrheit empfiehlt, wollen wir vor allem eine Signalwirkung einbauen, nämlich dartun, dass wir gewillt sind, beförderlichst eine Lösung in der Gesetz- gebung anzustreben.
Ich empfehle Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und sich im Namen der Kommissionsmehrheit für die ver- pflichtende Form einzusetzen.
Herr Fäh hat mit seinem Antrag eine Ergänzung unserer Ver- sion vorgeschlagen, indem er ausdrücklich die Wahlfreiheit ausschliessen will. Er will folgenden Satz aufnehmen: «Die freie Wahl ist ausgeschlossen.» Ich glaube, in dieser Frage be- steht der Grundsatz der Einhelligkeit: Die Kommissionsmehr- heit - sie hat es in der Schlussabstimmung dargetan - will keine Wahlfreiheit, und es ist eher eine Frage für Staatsrecht- ler, herauszufinden, was verbindlicher sei. Selbstverständlich würde die Aufnahme dieses Satzes mehr Klarheit schaffen, vor allem gegenüber dem Stimmbürger, der diesen Verfassungs- text zu lesen hat und daraus entsprechende Schlüsse ziehen kann. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, den Antrag Fäh abzulehnen. Sollten Sie trotzdem diese Formel aufnehmen, wird es vermutlich am Ständerat und vielleicht noch an der Verwaltung liegen, entsprechende juristische Mei- nungsäusserungen einzuholen.
Zum Antrag Müller-Wiliberg: Herr Müller-Wiliberg verfolgt eine achtenswerte Idee. Er will ebenfalls die Armeebestände durch eine Anreicherung des Verfassungstextes absichern. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass das bisher auch nicht der Fall war. Wir haben nie solche Aussagen in unsere Verfassung aufgenommen. Wir lösten diese Frage mit dem Bundesgesetz über die Militärorganisation; die Armeeleitbilder und alle ent- sprechenden Verordnungen haben die Bestände bis heute si- chergestellt. Es wäre, obwohl gut gemeint, eher eine unnötige Anreicherung des Verfassungstextes.
Herr Engler stellt den Antrag, es sei im Verfassungstext der Be- griff des «gleichwertigen zivilen Ersatzdienstes» aufzuneh- men. Der Begriff «gleichwertig» hat Folgen. «Gleichwertig» kann längere Dienstdauer bedeuten; es kann aber auch eine Frage der Arbeitsbelastung ausdrücken. Es könnten Funktio- nen und Dienstpflichten übernommen werden, die im Ver- gleich zum Militärdienst vielleicht nicht länger, aber von der Belastung her gleichwertig sein müssten. Herr Engler nimmt also ein zusätzliches Kriterium in den Verfassungstext auf. Er hat einen Antrag gestellt, der eine zusätzliche Umschreibung erfordert. In seiner ganzen Argumentation aber hat er eigent- lich ein Nichteintreten auf unsere Vorlage begründet. Aus sei- ner Augumentation konnte ich heraushören, dass der Weg ei- ner Verfassungsinitiative besser wäre: Es müsse Klarheit ge- schaffen werden, und zwar bis ins hinterste Detail, wie künftige Dienste auszugestalten wären. Mit anderen Worten, Herr Eng- ler, müsste man sagen, dass dieser Weg Jahre braucht; letzt- lich könnten wir in sieben bis zehn Jahren über eine endgül- tige Lösung befinden.
Der Weg der Kommission verheimlicht nichts. Wir sagen ganz offen: Wir haben einen «schlanken» Verfassungstext formu- liert. Wir wollen alle übrigen Punkte auf den Gesetzgebungs- weg verweisen, was in unserem Land übrigens Tradition hat. Seit Jahrzehnten steht in unserer Verfassung in Artikel 18: «Je-
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N
16 septembre 1991
der Schweizer ist wehrpflichtig.» Alles andere haben wir auf dem Gesetzgebungsweg gelöst. Selbst die Barras-Reform und andere Erleichterungen sind so ermöglicht worden. So schlecht war der Weg in unserer Verfassungstradition also bis- her nicht. Die «schlanke>> Formel, wie sie von der Kommission präsentiert wird, wäre meiner Meinung nach ein gangbarer Weg.
Ich möchte Sie im Namen der Kommission bitten, auch den Antrag Engler abzulehnen.
Ich komme zum Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer: Sie empfiehlt uns eine Uebergangsbestimmung, die eigentlich unsere Beschlüsse - sofern Sie unserer Kommission folgen - genau ins Gegenteil verkehrt. Wir wollen allgemeine Wehr- pflicht und keine Wahlfreiheit. Durch den Vorschlag von Frau Leutenegger Oberholzer würden wir im Gegenteil beschlies- sen, dass wir erstens die Wahlfreiheit einführen, und zweitens hätte der Bundesrat innert Jahresfrist auf dem Verordnungs- weg einen zivilen Ersatzdienst einzuführen.
Frau Leutenegger Oberholzer hat bereits erklärt, man könne das einfach machen. Der Service Civil International würde ver- schiedenste Zivildienstmodelle anbieten. Genau das ist nicht der schweizerische Weg. Diesen Weg wollen wir nicht. Wir ha- ben einen schweizerischen Weg zu suchen, schrittweise und bedürfnisgerecht. Darum, glaube ich, muss die Fassung der Kommission zum Zuge kommen. Der künftige Gesetzgeber - die künftigen Räte - wird sicher den schweizerischen Weg be- schreiten. Der Antrag Leutenegger Oberholzer ist nicht nur illu- sorisch, sondern er würde auch dem breiten Volksempfinden widersprechen.
Ich bitte Sie, bei Ihren Entscheidungen nebst den Idealvorstel- lungen auch zu bedenken, dass es politische Ueberlegungen einzubringen gilt. Wir wollen einen ersten Schritt tun. Wir ha- ben unter den Fraktionen einen minimalen Konsens gefun- den. Auch dieser Weg entspricht guter Tradition. Beschreiten wir diesen Weg! Ich bin überzeugt, dass künftige Gesetzgeber in diesen beiden Räten auch die vernünftige und angepasste schweizerische Lösung auf der Gesetzesebene finden wer- den.
Mme Déglise, rapporteur: Il ressort de la discussion que tous les groupes sont favorables à cette initiative. Au nom de la commission, je m'en réjouis et je remercie tous les interve- nants qui ont apporté une note positive. Je ne me prononcerai pas au sujet de toutes les interventions, mais je me bornerai à prendre position au nom de la commission sur les différentes propositions.
Tout d'abord, la proposition de la minorité de la commission suggère une formulation potestative. En relisant le procès-ver- bal des séances de la commission, je me suis rendue compte que la majorité de la commission a estimé clairement que nous devions avoir le courage de faire le pas vers l'introduc- tion d'un service civil, que nous devions montrer une volonté politique claire qui indique que la loi organise un service civil, donc la formule affirmative. Ce doit être un message clair, sim- ple qui nous permettra de nous mettre à l'unisson des pays européens. La majorité estime que la proposition de la mino- rité est trop molle, trop hésitante et pas claire du tout. Je vous invite donc à voter la proposition de la majorité.
M. Fäh voudrait ajouter que le libre choix est exclu. Même si c'est l'idée de la commission que le libre choix n'est pas envi- sageable, comme l'expose en détail le rapport écrit, nous de- vons nous en tenir au texte proposé pour qu'il reste clair et ac- ceptable par tous. D'ailleurs, la première phrase qui dit que tout Suisse est tenu au service militaire indique déjà qu'il ne peut y avoir libre choix. Je vous demande donc de repousser la proposition de M. Fäh.
Dans sa proposition, M. Müller-Wiliberg souhaite qu'il soit pré- cisé dans la constitution que l'introduction d'un service civil ne mette pas en danger les effectifs indispensables à l'armée. Cette proposition a déjà été présentée en séance de commis- sion. Si l'idée est parfaitement défendable et pourrait être sou- tenue, la commission tient absolument à ce que le texte consti- tutionnel ne fasse état d'aucune condition. Celles-ci doivent être réglées au niveau de la loi. Tous les ajouts rendront une acceptation populaire plus difficile. De plus, les dispositions
prises au sujet du service civil se trouvent déjà maintenant dans les lois et non dans la constitution, comme par exemple la modification du Code pénal que nous avons admise avec le projet Barras.
Dans sa proposition, M. Engler souhaite exprimer des condi- tions déjà au niveau constitutionnel, puisqu'il parle d'un ser- vice civil équivalent, fondé sur la preuve par l'acte. Or, je le ré- pète, la commission n'entend introduire aucune condition. Elle a préféré que la norme proposée soit ouverte, les deux conditions principales étant données, soit le service militaire obligatoire et l'exclusion du libre choix. Au nom de la commis- sion, je dois donc combattre la proposition de M. Engler.
Quant à Mme Leutenegger Oberholzer, elle souhaite dans sa proposition que des dispositions transitoires soient apportées après la votation populaire, si le peuple accepte la modifica- tion constitutionnelle. On ne peut absolument pas accepter une telle proposition. Les conditions de l'introduction d'un ser- vice civil doivent être absolument largement discutées au ni- veau du Parlement et ne peuvent être prises au niveau d'une ordonnance du Conseil fédéral.
En bref, si nous voulons que notre proposition de modification constitutionnelle puisse être acceptée par le peuple, nous de- vons nous en tenir au libellé simple, clair et net de la majorité de la commission et refuser toutes les autres propositions. Je vous invite donc à accepter la proposition de la majorité de la commission et à refuser toutes les autres propositions.
Präsident: Ich beantrage Ihnen folgendes Vorgehen: Eine er- ste Abstimmung über den Antrag Fäh als Zusatz zur Mehrheit oder Minderheit, eine zweite über den Antrag Müller-Wiliberg, ebenfalls als Zusatz zur Mehrheit oder Minderheit. Die dritte Abstimmung betrifft den Antrag Engler. In der vierten Abstim- mung stellen wir die so bereinigte Fassung der Mehrheit ge- gen diejenige der Minderheit. Schliesslich entscheiden wir über den Antrag Leutenegger Oberholzer. - Sie sind mit die- sem Vorgehen einverstanden.
Ziff. I Art. 18 - Ch. I art. 18
Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag Fäh Dagegen
63 Stimmen 86 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag Müller-Wiliberg Dagegen
31 Stimmen 96 Stimmen
Dritte Abstimmung -· Troisième vote Für den Antrag Engler Dagegen
32 Stimmen 113 Stimmen
Vierte Abstimmung -- Quatrième vote Für den Antrag der Mehrheit 107 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 38 Stimmen
Ziff. I Art. 20 - Ch. I art. 20
Abstimmung - Vote Für den Antrag Leutenegger Oberholzer Dagegen
33 Stimmen 109 Stimmen
Ziff. I Antrag der Kommission Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Ch. Il Proposition de la commission Cette décision est soumise à l'approbation du peuple et des cantons.
Angenommen - Adopté
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Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
147 Stimmen 14 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.202
Standesinitiative Genf Stellung der Dienstverweigerer Initiative du canton de Genève Statut des objecteurs de conscience
Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBI II 433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
91.302
Standesinitiative Jura Rechtsstatut für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Initiative du canton du Jura Statut de l'objecteur de conscience
Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBI II 433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Abschreiben der Initiativen 90.202 und 91.302 Proposition de la commission Classer les initiatives 90.202 et 91.302
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Nachdem Sie in der vorher- gehenden Gesamtabstimmung überzeugend der parlamenta- rischen Initiative 91.408 (Zivildienst) zugestimmt haben, kön- nen wir auf einfachem Weg auch die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abschreiben. Diese beiden Standesinitiativen hatten zum Inhalt, eine beförderliche Lösung des Dienstver- weigererproblems einzuleiten. Der Rat hat dargetan, dass er gewillt ist, dies zu tun.
Ich bitte Sie, die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abzu- schreiben.
Angenommen - Adopté
91.012
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI | 1248) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF | 1186) Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 29. August 1991 das vorliegende Geschäft gründ- lich beraten. Sie hat dazu die Experten des Bundesrates ange- · hört, des Bundesamtes für Informatik, und sie hat noch zwei externe Experten aus der Privatwirtschaft zugezogen, die sel- ber mit dem Aufbau entsprechender Netze Erfahrung haben. Das vorliegende Projekt steht vor dem Hintergrund der heuti- gen Situation der Telekommunikation der Bundesverwaltung. Diese Situation sieht sehr schlecht aus. Die Telekommunika- tion in der Bundesverwaltung basiert einerseits auf zwei Zen- tralen, die veraltet sind, die an ihre Kapazitätsgrenze gestos- sen sind, und andererseits auf einem Netz von Kupferkabeln, das auch an seine Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Die Bun- desverwaltung hat heute rund 600 Kupferleitungen, mit denen die einzelnen Aemter verbunden sind.
Die Situation ist nun so, dass in vielen Bereichen ein weiterer Ausbau der Büroautomation nicht mehr möglich ist, dass in vielen Fällen sogar die Kommunikationsfähigkeit einzelner Aemter untereinander nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Ausbau der Infrastruktur ist deshalb dringend angezeigt. Man kann sich das vorstellen, wenn man ähnliche Erfahrun- gen in der Privatwirtschaft zum Vergleich heranzieht. In den letzten zehn bis zwölf Jahren hat der Datenaustausch in sehr vielen grösseren Betrieben um einen Faktor von mehreren Tausend zugenommen. Das ist gewaltig. Es hat auch damit zu tun, dass das Angebot an Apparaten zur Datenverarbeitung, zur Kommunikation und an zusätzlichen Dienstleistungen ge- waltig zugenommen hat. Wenn die Bundesverwaltung in den nächsten Jahren ihre Produktivität steigern will, ihre Kommuni- kation auch ausbauen muss, ist hier eine Investition sowohl in die Netze wie in die Endgeräte dringend notwendig.
Der Bundesrat hat im Jahre 1990 das grundsätzliche Konzept für die elektronische Datenkommunikation der Bundesverwal- tung akzeptiert. Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1, also Kommunikation Bundesverwaltung 1, basiert auf diesem Kon- zept und beschlägt einen ersten Ausbauschritt. In diesem Aus- bauschritt ist erst die Vernetzung der einzelnen Aemter enthal- ten. Es geht also im wesentlichen darum, in Bern die verschie- denen Amtsstellen so miteinander mit Glasfaserkabeln zu ver- binden, dass eine neue Kapazitätsstufe für den Datenaus- tausch erreicht werden kann.
Das vorliegende Projekt lässt sich in neun Teilschritte untertei- len. Ein erster Teilschritt betrifft die Knotenräume. Heute ist die Bundesverwaltung auf dem Platz Bern und der Umgebung an 185 Standorten untergebracht. In den wichtigsten Verwal- tungsschwerpunkten sollen in Zukunft insgesamt 33 Knoten- räume aufgebaut werden. Im Botschaftsprojekt selber sind 13 solche Knotenräume enthalten. 17 weitere Knoten werden mit Projekten der Gebäudesanierung jeweils erstellt, oder es wer- den die bereits vorhandenen Einrichtungen weiter genutzt. 3 Knotenräume sind in Vorhaben für Neubauten enthalten. In diesen Knotenräumen findet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie und die Datenkommunikation. Dieser Projekt- schritt des Teilprojekts 1 kostet 5,3 Millionen Franken.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Kommission 89.245) Zivildienst Initiative parlementaire (Commission 89.245) Service civil
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.408
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.09.1991 - 14:30
Date
Data
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1438-1453
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20 020 281
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