1453
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
147 Stimmen 14 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.202
Standesinitiative Genf Stellung der Dienstverweigerer Initiative du canton de Genève Statut des objecteurs de conscience
Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBI II 433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
91.302
Standesinitiative Jura Rechtsstatut für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Initiative du canton du Jura Statut de l'objecteur de conscience
Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBI II 433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Abschreiben der Initiativen 90.202 und 91.302 Proposition de la commission Classer les initiatives 90.202 et 91.302
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Nachdem Sie in der vorher- gehenden Gesamtabstimmung überzeugend der parlamenta- rischen Initiative 91.408 (Zivildienst) zugestimmt haben, kön- nen wir auf einfachem Weg auch die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abschreiben. Diese beiden Standesinitiativen hatten zum Inhalt, eine beförderliche Lösung des Dienstver- weigererproblems einzuleiten. Der Rat hat dargetan, dass er gewillt ist, dies zu tun.
Ich bitte Sie, die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abzu- schreiben.
Angenommen - Adopté
91.012
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI | 1248) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF | 1186) Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 29. August 1991 das vorliegende Geschäft gründ- lich beraten. Sie hat dazu die Experten des Bundesrates ange- · hört, des Bundesamtes für Informatik, und sie hat noch zwei externe Experten aus der Privatwirtschaft zugezogen, die sel- ber mit dem Aufbau entsprechender Netze Erfahrung haben. Das vorliegende Projekt steht vor dem Hintergrund der heuti- gen Situation der Telekommunikation der Bundesverwaltung. Diese Situation sieht sehr schlecht aus. Die Telekommunika- tion in der Bundesverwaltung basiert einerseits auf zwei Zen- tralen, die veraltet sind, die an ihre Kapazitätsgrenze gestos- sen sind, und andererseits auf einem Netz von Kupferkabeln, das auch an seine Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Die Bun- desverwaltung hat heute rund 600 Kupferleitungen, mit denen die einzelnen Aemter verbunden sind.
Die Situation ist nun so, dass in vielen Bereichen ein weiterer Ausbau der Büroautomation nicht mehr möglich ist, dass in vielen Fällen sogar die Kommunikationsfähigkeit einzelner Aemter untereinander nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Ausbau der Infrastruktur ist deshalb dringend angezeigt. Man kann sich das vorstellen, wenn man ähnliche Erfahrun- gen in der Privatwirtschaft zum Vergleich heranzieht. In den letzten zehn bis zwölf Jahren hat der Datenaustausch in sehr vielen grösseren Betrieben um einen Faktor von mehreren Tausend zugenommen. Das ist gewaltig. Es hat auch damit zu tun, dass das Angebot an Apparaten zur Datenverarbeitung, zur Kommunikation und an zusätzlichen Dienstleistungen ge- waltig zugenommen hat. Wenn die Bundesverwaltung in den nächsten Jahren ihre Produktivität steigern will, ihre Kommuni- kation auch ausbauen muss, ist hier eine Investition sowohl in die Netze wie in die Endgeräte dringend notwendig.
Der Bundesrat hat im Jahre 1990 das grundsätzliche Konzept für die elektronische Datenkommunikation der Bundesverwal- tung akzeptiert. Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1, also Kommunikation Bundesverwaltung 1, basiert auf diesem Kon- zept und beschlägt einen ersten Ausbauschritt. In diesem Aus- bauschritt ist erst die Vernetzung der einzelnen Aemter enthal- ten. Es geht also im wesentlichen darum, in Bern die verschie- denen Amtsstellen so miteinander mit Glasfaserkabeln zu ver- binden, dass eine neue Kapazitätsstufe für den Datenaus- tausch erreicht werden kann.
Das vorliegende Projekt lässt sich in neun Teilschritte untertei- len. Ein erster Teilschritt betrifft die Knotenräume. Heute ist die Bundesverwaltung auf dem Platz Bern und der Umgebung an 185 Standorten untergebracht. In den wichtigsten Verwal- tungsschwerpunkten sollen in Zukunft insgesamt 33 Knoten- räume aufgebaut werden. Im Botschaftsprojekt selber sind 13 solche Knotenräume enthalten. 17 weitere Knoten werden mit Projekten der Gebäudesanierung jeweils erstellt, oder es wer- den die bereits vorhandenen Einrichtungen weiter genutzt. 3 Knotenräume sind in Vorhaben für Neubauten enthalten. In diesen Knotenräumen findet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie und die Datenkommunikation. Dieser Projekt- schritt des Teilprojekts 1 kostet 5,3 Millionen Franken.
3-N
N
Communication électronique dans l'administration fédérale 1454
16 septembre 1991
Ein Teilprojekt 2 betrifft die Anpassung des bestehenden Kup- fernetzes. Auch in Zukunft wird für die Feinverteilung das be- stehende Kupferleitungsnetz eingesetzt. Es wird aber neu auf die Knotenräume ausgerichtet. Die Kabel sind entsprechend umzuleiten; insgesamt sind über 130 000 Aderpaare anzupas- sen. Dieses Teilprojekt kostet - wie Sie der Botschaft entneh- men können -9,2 Millionen Franken.
Das Teilprojekt 3 betrifft das eigentliche Glasfasernetz. Die ein- zelnen Knotenräume werden mit Glasfasern verbunden. Diese Glasfasern weisen im Vergleich zu den Kupferkabeln ein Viel- faches an Datenübermittlungskapazität auf. Insgesamt ent- steht so ein vermaschtes, leistungsfähiges und betriebssiche- res Grundnetz aus Glasfasern. Kostenpunkt dieses Teilprojek- tes: 5,9 Millionen Franken.
Das Teilprojekt 4 beschlägt die Endausrüstungen für das Glasfasernetz: Die Endausrüstungen der Glasfasern erlauben die optimale Nutzung der Glasfasern gleichzeitig für Sprach- und Datenkommunikation. Kosten: 5,7 Millionen Franken.
Das Teilprojekt 5 besteht in der Anschaffung neuer Telefon- zentralen und deren Verbund. Anstelle der heutigen beiden Telefonzentralen treten 10 Haupt- und 21 Nebenzentralen. Sie stellen mit 17,6 Millionen Franken das teuerste Einzelprojekt in dieser Vorlage dar. Die Kommission hat sich über die Evalua- tion der Lieferanten orientieren lassen. Nach Angaben der Ver- waltung stellt die Offerte der Ascom das leicht günstigere und etwas leistungsfähigere Angebot dar. Diese Firma wird des- halb den Zuschlag erhalten.
Das Teilprojekt 6 beinhaltet die Anschaffung der Endgeräte für die Telefonie. Es sollen 14 374 bestehende Apparate montiert und 3162 systemeigene Mehrfunktionsapparate angeschlos- sen werden. Diese lösen heutige Chefsekretär-Anlagen und ähnliche Einrichtungen ab. Kostenpunkt dieses Schrittes: 4,8 Millionen Franken.
Das Teilprojekt 7 beinhaltet den Uebergang zum AF-Netz. Der Verbund der Telefonzentralen wird an das automatische Fern- meldenetz der obersten Stufe angeschlossen. Es werden red- undante Uebergänge geschaffen, um die Ausfallsicherheit si- cherzustellen. Dieser Teilschritt kostet noch einmal 5,6 Millio- nen Franken.
Ein weiteres Teilprojekt 8 betrifft das Datennetz. Mit den Glas- fasern werden sozusagen die «Autobahnen» für die Daten- kommunikation aufgebaut. Dieses Datennetz wird für den Ver- bund von lokalen Netzwerken und von Rechnern erstellt. Auf- grund der zentralen Bedeutung für die Datenkommunikation erfolgt die Auslegung auch im Hinblick auf eine hohe Verfüg- barkeit. Es sind 33 Datenknoten vorgesehen, wovon 8 Knoten von zentraler Bedeutung sind. Es handelt sich hier um ein Hochgeschwindigkeits-Netzwerk, das die Bedürfnisse der Bundesverwaltung auch langfristig abdecken wird. Kosten- punkt: 5,6 Millionen Franken.
Das letzte Teilprojekt (Teilprojekt 9) betrifft die Zusatzdienste. Zusatzdienste sind zusätzliche Funktionen und benötigen zu- sätzliche Geräte. Diese Zusatzausrüstung ist notwendig, um eine erhöhte Erreichbarkeit für einen bestimmten Personen- kreis zu ermöglichen. Die Mannschaftsalarmanlage gewähr- leistet, dass Teilnehmer derselben Gruppe gleichzeitig auto- matisch erreichbar sind. Die drahtlose Personensuchanlage stellt die Erreichbarkeit einzelner Personen sicher, die ihren Arbeitsplatz häufig verlassen müssen. Das Sprachspeicher- und Verteilsystem garantiert die telefonische Erreichbarkeit der Empfänger, auch wenn die Nachricht zeitverschoben ein- trifft. Gerade in diesem Bereich sind die Neuerungen appara- tenseitig neu nutzbar und bringen wesentliche Verbesserun- gen. In der jetzigen Phase sind für diesen Teilschritt 2,2 Millio- nen Franken eingesetzt.
Das gesamte Projekt, das uns hier zur Entscheidung vorliegt, ist mit 61,4 Millionen Franken veranschlagt. Man rechnet, dass sich die jährlichen Kosten für die Wartung auf 2,7 Millionen Franken belaufen werden. Darin ist der Betrieb der Telefon- zentralen, der durch die PTT-Betriebe sichergestellt wird, ent- halten. Die jährlichen Energiekosten des Systems werden mit rund 140 000 Franken veranschlagt. Das Vorhaben ist in der Finanzplanung enthalten.
Personelle Auswirkungen: Der Betrieb des Datennetzes ist eine neue Aufgabe der Bundesverwaltung; es sind vier neue
Etatstellen für das Bundesamt für Informatik nötig, welche auf dem ordentlichen Weg beantragt werden. Dieses Betriebsper- sonal hat vor allem die Aufgabe, die Verfügbarkeit des Daten- netzes sicherzustellen.
Ich habe bereits ausgeführt, dass die Kommission zusätzlich externe Experten angehört hat. Im Verlauf der Beratungen und dank der Hinweise dieser Experten hat die Kommission einige Empfehlungen formuliert, die an dieser Sitzung vom Bundes- rat und auch vom Bundesamt für Informatik entgegengenom- men wurden. Ich rekapituliere hier die wichtigsten:
Man soll zusätzliche externe Experten aus der Wirtschaft, die Erfahrung in diesem hochkomplexen Bereich haben, in eine Begleitkommission integrieren und ihre Erfahrungen fruchtbar machen.
Das Projekt, das eine Bauzeit von mehreren Jahren hat, soll in den kommenden Jahren laufend an die technischen Neue- rungen angepasst werden, und die Verbesserungen im Be- reich der apparativen Ausstattung und der rasante technische Fortschritt in diesem Bereich sollen laufend in eine rollende Planung einbezogen werden.
Man soll die Anordnung der Netzknoten und der Netzfüh- rung noch einmal überprüfen. Aus Gründen der Betriebssi- cherheit könnte es sich aufdrängen, eine dezentralere Knoten- anordnung zu wählen. 4. Dem Stromverbrauch des Netzwer- kes ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken, nicht nur wegen unserem Postulat im Rahmen von «Energie 2000», sondern auch aus einem trivialeren Grund: Pro installierte Kilowattlei- stung müssen nämlich 10 000 bis 15 000 Franken investiert werden, um die nötige Kühlleistung aufzubringen, damit das Netz funktionieren kann. Die Lieferanten sollen auf vertragli- che Minimalleistungen bezüglich Stromverbrauch verpflichtet werden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, diesen Empfeh- lungen und diesem Projekt zuzustimmen sowie den beantrag- ten Kredit von 61,4 Millionen Franken zu sprechen.
Das Projekt - ich habe es Ihnen erläutert - betrifft nur die Ver- bindung der Aemter mit neuen Glasfasersträngen und die Ausrichtung der Feinverteilung auf diese Glasfaserstränge plus die entsprechenden Knoten.
Schwieriger und entsprechend teurer wird eine zweite Aus- bauphase der Datenkommunikation sein, dann nämlich, wenn es darum geht, die einzelnen Aemter mit den entspre- chenden Apparaten auszurüsten. Der Bundesrat beabsichtigt, für diesen Teil in den kommenden Jahren im Budget jedes Jahr 40 Millionen Franken vorzusehen. Man kann also abse- hen, dass dieser zweite Ausbauschritt in den nächsten zehn Jahren Kosten in der Grössenordnung von einer halben Milli- arde Franken verursachen wird.
Die Kommission war deshalb der Meinung, dass es dringend notwendig wäre, diesen zweiten Ausbauschritt als Konzept dem Parlament vorzulegen und dafür einen Verpflichtungskre- dit zu verlangen. Sie schlägt Ihnen deshalb in einem Kommis- sionspostulat den folgenden Text vor: «Der Bundesrat legt ein Gesamtkonzept vor für den anvisierten Endausbau der elek- tronischen Kommunikation. Er legt in diesem Zusammenhang einen Kostenrahmen der Investitions- und Folgekosten fest.» Die Kommission empfiehlt Ihnen grossmehrheitlich, diesem Postulat zuzustimmen.
M. Friderici, rapporteur: A l'heure où nous examinons le mes- sage relatif à la nouvelle conception électronique de l'Adminis- tration fédérale, le rapporteur de langue française a, pour com- ble de malchance, un rapport manuscrit par la faute d'un mo- deste câble de deux mètres qui a refusé ses services entre l'or- dinateur personnel et l'imprimante installée par les Services du Parlement dans l'antichambre. Espérons qu'il ne s'agit pas là d'un mauvais présage!
La commission qui s'est penchée sur cet objet a disposé de documentation technique abondante et a entendu des ex- perts de Ciba-Geigy et de l'UBS, entreprises qui sont confron- tées aux mêmes problèmes que l'administration fédérale. Les trois étapes prévues sont logiques, indispensables et prises dans le bon ordre du point de vue de l'Administration fédérale. Nous devons donc soutenir le projet KOMBV 1. Cependant, ce projet étant lui-même totalement insuffisant, il doit être com-
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Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
plété obligatoirement par les étapes 2 et 3. Il faut donc déplo- rer que l'on ne connaisse aucune date, pas plus que les coûts estimatifs pour les étapes ultérieures. Que l'on s'entende bien. Il n'est pas question de mettre en doute l'urgence du projet, mais bien au contraire de l'accélérer, car, dans le domaine de la communication électronique, les cantons sont en avance sur la Confédération. Pour une fois, le canton de Vaud est un cas particulier et fait mentir sa réputation de lenteur et de pru- dence.
Réunis dans le cadre de la Conférence suisse informatique (CSI), les cantons ont défini un concept appelé SIKNET qui a été largement accepté dans toutes les sphères concernées, Confédération comprise. Il se résume au train de mesures pro- posé ci-dessus. Il précise que les communications entre can- tons et Confédération passent par une seule ligne à gros débit. Cette dernière pourrait convenir à l'ensemble des relations cantons/Confédération, à condition que la Confédération puisse redistribuer les télécommunications entre les différents noeuds cantonaux.
Il faut pourtant regretter que ce genre de dispositif, qui fait par- tie de KOMBV 3, ne voie pas le jour avant l'an 2000, voire plus. Que doivent faire les cantons dans cette attente? Bien que cet aspect de la question n'ait été que brièvement évoqué en séance de commission, le rapporteur a acquis la conviction, suite à divers contacts avec les milieux cantonaux concernés, que les projets KOMBV 2 et 3 doivent être accélérés, de ma- nière à ce que les concepts SIKNET et KOMBV 3 soient harmo- nisés.
Il ne faut cependant pas se leurrer. Si, comme le désire la com- mission, nous acceptons aujourd'hui cet objet, nous aurons choisi les infrastructures, comme les Chambres ont voté dans les années soixante le réseau des routes nationales. Lors de ce vote, les Chambres n'ont ni choisi les véhicules ni décidé de la manière de conduire des automobilistes. Nous ne décide- rons donc ce soir ni du matériel ni des programmes qui seront utilisés. Un concept informatique est par nature évolutif. Nous ne devons donc pas préjuger la suite qui sera donnée dans les étapes suivantes. Tout au plus, peut-on espérer que des inves- tissements ne seront pas engagés à double entre la Confédé- ration et les cantons.
En conclusion, la commission vous recommande d'accepter l'arrêté fédéral qui vous est soumis ainsi que le postulat qu'elle a présenté. J'ajoute que le groupe libéral vous transmet les mêmes recommandations.
Bundesrat Stich: Ich möchte den beiden Kommissionsrefe- renten für die Orientierung über dieses Projekt danken. Es be- steht eine Notwendigkeit, die Kommunikation in der Bundes- verwaltung zu verbessern. Die Telefonzentralen sind veraltet, sind nicht mehr ausbaubar, sie müssen ersetzt werden. Gleichzeitig geht es auch darum, neue Datenträger zu schaf- fen. An sich muss man einfach feststellen: Hier haben wir beim besten Willen keine Alternative.
Es ist ein erster Kredit für die Verbindung der Bundesverwal- tung in Bern erforderlich - die beiden Kommissionsreferenten haben es bereits dargelegt -, und es sind auch in den Budgets Kosten eingesetzt für die Kommunikation innerhalb der Aem- ter; auch diese müssen wir auf einen zeitgemässen Stand brin- gen. Hier ist es allerdings schwierig, mit Rahmenkrediten zu operieren, weil die Kosten sehr stark von den Bauten abhän- gig sind, die wir gleichzeitig neu erstellen, weil dort natürlich die Infrastruktur automatisch dazukommt.
Hinzu kommt dann als dritter Ausbauschritt die Verbindung der Bundesverwaltung über die ganze Schweiz. Dort müssen wir die Kosten zuerst ermitteln, aber ich ermesse am Lärmpe- gel in diesem Saal, dass Sie von dieser Vorlage so überzeugt sind, dass ich darauf verzichte, weitere Ausführungen zu ma- chen ...
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen, und selbst das Postulat nehme ich noch entgegen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 107 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ad 91.012
Postulat der Kommission Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
Postulat de la commission Communication électronique dans l'Administration fédé- rale
Wortlaut des Postulates vom 29. August 1991
Der Bundesrat legt ein Gesamtkonzept vor für den anvisierten Endausbau der elektronischen Kommunikation. Er legt in diesem Zusammenhang einen Kostenrahmen der In- vestitions- und Folgekosten fest.
Texte du postulat du 29 août 1991
Le Conseil fédéral élabore une conception globale de l'amé- nagement définitif des communications électroniques envisa- gées.
Il fixe le cadre des frais d'investissements et des frais ultérieurs y relatifs.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 18.00 Uhr La séance est levée à 18 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.012
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Numero dell'oggetto
Datum 16.09.1991 - 14:30
Date
Data
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