Pactes internationaux relatifs aux droits de l'homme
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N 18 septembre 1991
sicht immer wieder fest. Er kann die führungsmässige Verant- wortung nur dann tragen, wenn er gleichzeitig auch über die personalpolitischen Kompetenzen und die personalrechtliche Flexibilität verfügt.
Mein Vorschlag ist übrigens keineswegs revolutionär und neu. Im neuen ETH-Gesetz hat dieser Rat vor kurzem unbestritten die Bestimmung aufgenommen, dass der ETH-Rat die Profes- soren öffentlich- oder privatrechtlich anstellen kann. Dort war offenbar die privatrechtliche Anstellung kein Dorn im Auge des Herrn Vollmer. Massgebend dabei sind dort die Bedürfnisse von Lehre und Forschung. Wir sollten dem Bundesrat die glei- che Flexibilität geben; für ihn muss die optimale Verwaltungs- führung massgebend sein.
Ich habe meinen Vorstoss bewusst als allgemeine Anregung eingebracht. Es geht mir um die skizzierte Stossrichtung und nicht um Detailfragen. Detailfragen können, falls Sie der Initia- tive Folge geben, dann in der Kommission frei formuliert und ausgestaltet werden, solange sie sich im Rahmen der allge- meinen Stossrichtung meines Vorstosses bewegen. Selbst der Bundesrat wünscht, das Dienstrecht des obersten Kaders des Bundes flexibilisieren und besser den Marktverhältnissen anpassen zu können.
Geben wir doch dem Bundesrat diese Flexibilität! Geben Sie meiner Initiative Folge!
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
75 Stimmen 28 Stimmen
91.004
Internationale Menschenrechtspakte. Beitritt der Schweiz Pactes internationaux relatifs aux droits de l'homme. Adhésion de la Suisse
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 30. Januar 1991 (BBI | 1189)
Message, projets de loi et d'arrêté du 30 janvier 1991 (FF | 1129) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Herr Bundi unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Der internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte («Pakt |») und der internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte («Pakt Il»), die am 16. Dezember 1966 durch einstimmigen Beschluss der Gene- ralversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wur- den, sind - ratifiziert von mehr als 90 Staaten - 1976 in Kraft getreten. Der Beitritt zu diesen Pakten wird Ihnen nun mit An- trag auf Zustimmung unterbreitet.
Pakt I enthält einen Katalog wirtschaftlicher, sozialer und kultu- reller Rechte, zu deren voller Verwirklichung sich jeder Ver- tragsstaat verpflichtet. Pakt II dagegen garantiert die klassi- schen Menschenrechte und Grundfreiheiten, wobei sich jeder Vertragsstaat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass jede Person, die in diesen Rechten verletzt worden ist, das Recht hat, Beschwerde einzulegen. Die Unterschiede in bezug auf die jeweilige Rechtsnatur und die praktische Umsetzung der in diesen Pakten enthaltenen Rechte machten es notwendig, statt eines einzigen zwei Pakte auszuarbeiten; dies obschon beide Pakte eigentlich ein Ganzes bilden, in dem Masse näm- lich, als nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit der Menschen- rechte die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Men-
schenrechte das unabdingbare Gegenstück der bürgerlichen und politischen Rechte sind. Die Aufteilung in zwei Pakte er- scheint auch dadurch gerechtfertigt, dass die in Pakt I enthal- tenen Rechte ein Programm darstellen, zu dessen Verwirkli- chung sich der Vertragsstaat verpflichtet, um das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gemeinschaft zu fördern, wäh- rend mit dem Beitritt zu Pakt Il sich der Vertragsstaat zur Ach- tung der darin enthaltenen demokratischen Rechte verpflich- tet.
Alle in Pakt I gewährleisteten Rechte entsprechen unserer Rechtsordnung und unseren Grundvorstellungen in der Sozi- algesetzgebung und im Arbeitsrecht, so dass keine Vorbe- halte in bezug auf die Ratifizierung dieses Paktes notwendig waren.
Demgegenüber sind nicht alle im Pakt II gewährleisteten Rechte mit unserer geltenden Rechtsordnung vereinbar, und es mussten Vorbehalte angebracht werden. Zu erwähnen sind beispielsweise:
ein Vorbehalt in bezug auf die Tatsache, dass die in Arti- kel 10 Paragraph 2 Buchstabe b des Paktes II vorgesehene Trennung von jugendlichen Beschuldigten und Erwachsenen in unserem Land nicht ausnahmslos gewährleistet wird;
ein Vorbehalt betreffend die fremdenpolizeiliche Bundesge- setzgebung, nach welcher Aufenthalts- und Niederlassungs- bewilligungen nur für das Gebiet des ausstellenden Kantons gültig sind;
ein Vorbehalt im Bereich der Strafrechtspflege, namentlich in bezug auf die Unentgeltlichkeit des Beistandes eines amtli- chen Verteidigers und eines Dolmetschers;
Vorbehalte betreffend gewisse Bestimmungen des Straf- rechts.
Von diesen Vorbehalten abgesehen, stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit der in den Pakten I und II enthaltenen Be- stimmungen in der Schweiz. Wie alle internationalen Verträge sind diese Pakte direkt anwendbar, da sie gleich nach ihrem Inkrafttreten für unser Land einen integrierenden Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung bilden und - soweit sie Rechtsregeln enthalten - für die schweizerischen Behörden eine Verpflichtung des internationalen Rechts darstellen.
Die in Pakt I gewährten Rechte erzeugen grundsätzlich keine subjektiven und justitiablen Rechte. Einzelpersonen können sie vor schweizerischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden nicht direkt anrufen. Die Vorschriften des Paktes I richten sich an die Gesetzgeber der Vertragsstaaten; diese sind gehalten, die Vertragsbestimmungen als Richtlinien für die Gesetzge- bung zu betrachten.
Dagegen erscheint die Anwendung der Bestimmungen im Pakt II wegen der Natur der in ihm enthaltenen Rechte nicht so selbstverständlich. Wenn gemäss Praxis des Bundesgerichts die aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fliessenden Rechte von Natur her verfassungsrechtli- chen Inhalt haben, ist es im Interesse der Rechtssicherheit sehr wichtig, eine klare gesetzliche Grundlage für die prozes- suale Gleichbehandlung von Beschwerden wegen Verletzung der Pakte und der EMRK und solchen wegen Verletzung ver- fassungsmässiger Rechte zu schaffen. Es rechtfertigt sich deshalb, Artikel 86 des BG über die Organisation der Bundes- rechtspflege (OG) mit einem neuen Absatz 4 in dem Sinne zu ergänzen, dass allgemeine Beschwerden wegen Verletzung direkt anwendbarer Bestimmungen multilateraler Staatsver- träge zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erst nach Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs zuläs- sig sind.
Die Ratifizierung dieser zwei Verträge liegt auf der Linie der schweizerischen Aussenpolitik und des Einsatzes der Schweiz für die Menschenrechte, und zwar nicht mehr nur auf europäischer Ebene aufgrund unseres Beitritts zur EMRK, sondern ab heute auch noch weltweit. Man mag zwar bedau- ern, dass diese Ratifizierung nicht ohne Vorbehalte möglich ist, doch ist zu betonen, dass die Gründe für diese Vorbehalte in unserem geltenden Recht liegen, welches im Hinblick auf eine Uebereinstimmung mit den beiden Verträgen nachträgli- che Aenderungen zulässt; zudem erweisen sich die Vorbe- halte als notwendig, da unser Land seinen internationalen Ver- pflichtungen unbedingt und gewissenhaft nachkommen will.
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M. Bundi présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le Pacte international relatif aux droits économiques, sociaux et culturels (Pacte I) et le Pacte international relatif aux droits civils et politiques (Pacte II), dont l'adhésion vous est soumise pour approbation, ont été adoptés à l'unanimité par l'Assem- blée générale des Nations Unies le 16 décembre 1966 et sont entrés en vigueur en 1976, ratifiés par plus de 90 Etats.
Le Pacte I contient un catalogue de droits économiques, so- ciaux et culturels que chaque Etat partie s'engage à instituer progressivement tandis que le Pacte Il garantit les droits de l'homme et les libertés fondamentales que chaque Etat partie s'engage à respecter et à faire respecter par l'octroi d'un droit de recours à la personne victime d'une violation de tels droits. Les différences relatives à la nature juridique et à la mise en oeuvre des droits contenus dans ces pactes ont nécessité une rédaction distincte de ceux-ci quand bien même ils forment un tout dans la mesure où les droits à caractère économique, so- cial et culturel sont le complément indispensable des droits ci- vils et politiques, conformément au principe de l'indivisibilité des droits de l'homme. Cette nécessaire distinction entre les deux pactes se justifie en outre par le fait que les droits inscrits dans le Pacte I constituent un programme que l'Etat partie s'engage à accomplir en vue de favoriser le bien-être général dans une société démocratique tandis qu'en adhérant au Pacte Il l'Etat concerné s'engage au respect de ces droits dé- mocratiques.
L'ensemble des droits reconnus par le Pacte I correspondant à notre ordre juridique et à nos conceptions en matière de légis- lation sociale et de droit du travail, la formulation de réserves ne s'est pas avérée nécessaire pour la ratification de ce pacte. En revanche, les droits prévus dans le Pacte Il n'étant pas tous compatibles avec notre ordre juridique en l'état actuel, des ré- serves ont dû être formulées. On peut mentionner, par exem- ple:
celle relative au fait que la séparation entre jeunes prévenus et adultes imposée par l'article 10, paragraphe 2, lettre b, du pacte n'est pas garantie sans exception dans notre pays;
celle en faveur de la législation fédérale de police des étran- gers selon laquelle les autorisations de séjour ou d'établisse- ment ne sont valables que pour le canton qui les a délivrées; - celles en matière de procédure pénale, notamment en ce qui concerne la gratuité des frais d'avocat d'office et d'interprète; - celles relatives à certaines dispositions de droit pénal.
Hormis ces réserves, la question de l'applicabilité en droit suisse des droits inscrits dans les Pactes I et Il se pose. A l'ins- tar de tout traité international, ces pactes sont directement ap- plicables du fait qu'ils feront partie intégrante de notre ordre ju- ridique dès leur entrée en vigueur pour notre pays et constitue- ront une obligation de droit international à la charge des autori- tés suisses dans la mesure où ils contiennent des règles de droit.
En ce qui concerne les droits contenus dans le Pacte I, ils ne créent pas en principe de droits subjectifs et justiciables. Ils ne peuvent donc pas être directement invoqués par les particu- liers devant les autorités administratives ou judiciaires suisses. L'application de ces prescriptions s'adressent aux législateurs des Etats contactants qui doivent dès lors considérer ces dis- positions comme des lignes directrices pour leur activité législative.
Par contre, l'application des dispositions du Pacte Il n'est pas aussi aisée du fait de la nature et du caractère des droits ins- crits dans celui-ci. Si, selon la jurisprudence du Tribunal fédé- ral, les droits découlant de la Convention européenne des droits de l'homme (CEDH) ont de par leur nature un contenu constitutionnel, il est important pour garantir la sécurité du droit de créer une base légale claire en matière d'égalité de traitement dans le domaine procédural, s'agissant des re- cours pour violation desdits pactes et de la CEDH et de ceux pour violation de droits constitutionnels. C'est pourquoi une modification de l'article 86 de la loi fédérale d'organisation ju- diciaire (OJ) s'impose dans le sens de compléter cet article par un nouvel alinéa disposant qu'en principe les recours pour violation de dispositions directement applicables de traités
internationaux multilatéraux en matière de protection des droits de l'homme et des libertés fondamentales ne seront re- cevables qu'après épuisement des moyens de droit cantonal. La ratification de ces deux traités s'inscrit dans le cadre de la politique extérieure de la Suisse et de son engagement en fa- veur des droits de l'homme, non seulement sur le plan euro- péen en ayant adhéré à la CEDH, mais encore désormais à l'échelle mondiale. Si l'on peut regretter que cette ratification ne puisse intervenir sans la formulation de réserves, l'on doit relever cependant que leur raison d'être est due à l'état actuel de notre législation susceptible d'amendements ultérieurs en vue de la rendre conforme à ces deux traités; en outre, elles s'avèrent nécessaires du fait que notre pays tient à respecter scrupuleusement ses engagements internationaux.
Antrag der Kommission
Aufgrund dieser Ausführungen schlägt die Kommission Ihnen vor, der Ratifizierung dieser zwei Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen sowie der Aenderung von Artikel 86 OG zuzustimmen.
Antrag Steffen Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, das Geschäft zusammen mit einer allfälligen späteren Vorlage auf Beitritt zu den Vereinten Nationen zu trak- tandieren.
Proposition de la commission
Au vu de ce qui précède, la commission vous propose d'ap- prouver la ratification de ces deux Pactes des Nations Unies relatifs aux droits de l'homme ainsi que la modification de l'article 86 OJ.
Proposition Steffen Renvoi au Conseil fédéral
en l'invitant à resoumettre le projet au Parlement en même temps qu'une adhésion éventuelle aux Nations Unies.
Bundi, Berichterstatter: Die Kommission für auswärtige Ange- legenheiten des Nationalrates hat die Vorlage über den Beitritt der Schweiz zu den beiden internationalen Menschenrechts- pakten von 1966 in ihrer Sitzung vom 29. Mai 1991 beraten und beantragt dem Nationalrat, den entsprechenden beiden Bundesbeschlüssen und der Aenderung des Gesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege zuzustimmen. Sie hat Ihnen einen allgemeinen schriftlichen Bericht unterbreitet, so dass ich mich hier auf ein paar punktuelle Aeusserungen beschränken kann.
Seit 1966 haben 96 Staaten den ersten und 91 Staaten den zweiten Uno-Menschenrechtspakt ratifiziert, darunter fast alle westlichen Länder. Die Schweiz hat lange zugewartet. Die in den Pakten angesprochenen bürgerlichen und politischen so- wie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte stellen ei- nen Minimalstandard dar, den die Schweiz im grossen und ganzen verwirklicht hat. Mit der Ratifikation der Pakte wird ins- besondere für unseren Staat die rechtliche Grundlage für In- terventionen zugunsten der Menschenrechte in anderen Län- dern verstärkt. Dem Bundesrat wird so ermöglicht, eine insi- stentere Menschenrechtspolitik zu führen.
In seinem Bericht über die Friedens- und Sicherheitspolitik der Schweiz vom 29. Juni 1988 führte der Bundesrat unter ande- rem aus: «Im allgemeinen fördert unser Land die Bemühun- gen zur Entwicklung von Mechanismen, die die Kontrolle der Verpflichtungen, welche die Staaten zum Schutz der Men- schenrechte eingegangen sind, garantieren.»
Diese Aussage musste für ihn auch Anlass sein, sich mit der Unterzeichnung der Uno-Menschenrechtspakte zu befassen. Konkret wurde aufgrund eines breit abgestützten Vorstosses aus dem Parlament an diese Aufgabe herangegangen.
Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz diese beiden Pakte nicht ohne Vorbehalte annehmen kann. Die Liste der Ausnahmepunkte ist sogar recht lang. Es fällt schwer, manche dieser Vorbehalte zu verstehen, so insbeson- dere jenen zur getrennten Haftunterbringung von Jugendli- chen und Erwachsenen. Diese ist weder rechtlich gewährlei-
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stet - im Rahmen der kantonalen Strafprozessordnungen - noch sachlich, bei Untersuchungshaft von nur kurzer Dauer. Dieses Beispiel zeigt, wie notwendig es ist, den Prozess von inneren Reformen speditiv voranzutreiben.
Es ist andererseits aber sicher richtig, dass dort, wo eine Be- stimmung des internationalen Rechts unserem Recht noch entgegensteht, ein Vorbehalt angebracht wird; denn die Schweiz möchte nach dem Grundsatz des pacta sunt ser- vanda handeln.
Im Zusammenhang mit diesen Vorbehalten wurde nun festge- stellt, dass der Text im Bundesbeschluss betreffend den inter- nationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Arti- kel 1 Absatz 1 Buchstabe g sowie in Artikel 25 Pakt Il hinsicht- lich der französischen und deutschen Fassung nicht überein- stimme und dass der Vorbehalt überdies zu eng gefasst sei. Tatsächlich betrifft der Vorbehalt gemäss bundesrätlichem An- trag in der Botschaft nur kantonale Befugnisse, nämlich die an Landsgemeinden nicht geheim, sondern offen - mit Hand- mehr - durchgeführten Regierungs- und Grossratswahlen. Die Gemeindeversammlungen, welche ebenfalls offene Wahlen durchführen, werden von diesem Vorbehalt nicht aus- drücklich erfasst. Die Kommission für auswärtige Angelegen- heiten des Nationalrates unterstützt die vom Bundesrat nach- träglich beantragte allgemeinere Formulierung, welche die of- fene Stimmabgabe auf kantonaler wie auf kommunaler Ebene vorbehält und damit den direkten demokratischen Traditionen unseres Landes auf kantonaler wie auf kommunaler Ebene Rechnung trägt. Sie haben diesen Antrag des Bundesrates schriftlich ausgeteilt bekommen.
Nun ist daran zu erinnern, dass wir mit der Annahme der bei- den Uno-Menschenrechtspakte noch nicht den ganzen, son- dern eigentlich nur einen halben Schritt getan haben. Es ver- bleibt uns noch ein erhebliches Defizit, bis wir dort sind, wo die meisten europäischen Staaten stehen.
Was ansteht, sei hier noch kurz aufgeführt: Einmal will der Bundesrat im Moment mit dem Beitritt zum Fakultativprotokoll zu Pakt II, welches insbesondere das freiwillige Individualbe- schwerdeverfahren regelt, noch zuwarten. Er weist auf die mögliche Konkurrenz mit dem Verfahren gemäss der Europäi- schen Menschenrechtskonvention hin und möchte zunächst die Erfahrungen des Ausschusses der Uno mit Individualmit- teilungen studieren. Dazu ist zu sagen, dass zahlreiche Erfah- rungen aus der Praxis der über 50 diesem Protokoll beigetrete- nen Staaten vorliegen. Diese zeigen, dass von der Individual- beschwerde recht rege Gebrauch gemacht wird. Von 382 bis Ende 1989 eingereichten Beschwerden wurden bei 85 eine oder mehrere Verletzungen des Paktes festgestellt. Die Er- folgsquote von 40 Prozent ist beeindruckend; bei den Strass- burger Instanzen liegt sie bei nur fünf Prozent.
Natürlich stammen weitaus die meisten Beschwerden aus Ländern der Dritten Welt, aber immerhin auch je eine aus Frankreich und Finnland. Nachdem die Schweiz neben Grie- chenland, Liechtenstein, Malta und der Türkei zu den letzten der 23 westeuropäischen Länder gehört, die die Uno-Men- schenrechtspakte noch nicht angenommen haben, und dar- über hinaus nur Belgien, Deutschland, Grossbritannien und Zypern das Fakultativprotokoll der Individualbeschwerde nicht ratifiziert haben, stände es der Schweiz wohl an, mit die- sem zweiten Anliegen - der Ratifizierung dieses Protokolls - vorwärtszumachen.
Ferner hat die Uno im Dezember 1989 ein zweites Fakultativ- protokoll zum Pakt II über die Abschaffung der Todesstrafe verabschiedet. Dieses ist auch bereits - mehrheitlich von euro- päischen Staaten - unterzeichnet und von drei Staaten ratifi- ziert worden. Seine Inkraftsetzung steht bevor. Der Bundesrat gedenkt, dieses Protokoll der Bundesversammlung zu unter- breiten, sobald die Frage der Abschaffung der Todesstrafe, also der Gesetzesänderung in der Militärjustiz, in der Volksab- stimmung entschieden ist.
Schliesslich ist auch die Ratifizierung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention pendent. Die- ses enthält Bestimmungen, welche die Schweiz mit einer Rati- fikation der Uno-Menschenrechtspakte anerkennt. Mit dessen Ratifizierung können die menschenrechtlichen Garantien auf europäischer und weltweiter Ebene inhaltlich in Uebereinstim-
mung gebracht werden. Die schweizerische Parlamentarier- delegation beim Europarat hat denn auch mit einem Postulat - vorgetragen durch unseren Kollegen Columberg - den Bun- desrat zum Handeln angeregt. Es ist das Postulat, das nach- folgend behandelt werden soll.
Wenn ich mit diesen drei Hinweisen auf einen Nachholbedarf aufmerksam gemacht habe, so möchte ich andererseits aner- kennen, dass der Bundesrat in einem Punkte Pionierarbeit lei- sten will. Mit der Absicht nämlich, vom Mittel des Staatenbe- schwerdeverfahrens Gebrauch machen zu wollen, betritt die Schweiz Neuland. In Artikel 2 des Bundesbeschlusses betref- fend den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte lässt sich der Bundesrat ermächtigen, die in Artikel 41 des Paktes II vorgesehene Erklärung abzugeben. Danach an- erkennt er für den Zeitraum von fünf Jahren die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte, Mitteilungen entge- genzunehmen und zu prüfen, in denen ein Vertragsstaat gel- tend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Ver- pflichtungen nicht nach. Der Bundesrat kann diesen Zeitraum von fünf Jahren auch verlängern.
Der Bundesrat betrachtet dieses Mittel als eine Möglichkeit der Guten Dienste, das zu einem Ad-hoc-Vergleich zwischen den beiden Staaten führen kann. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie effektiv dieses Prozedere sein wird, nachdem die Uno- Generalversammlung die entsprechenden Kompetenzen des Menschenrechtsausschusses und der Ad-hoc-Vergleichs- kommission stark beschnitten hat.
Zum Schluss noch eine Bemerkung im Sinne einer Schlussfol- gerung aus der hier zu behandelnden Vorlage, im Zusammen- hang also mit internationalen Abkommen und internationalem Recht. Insgesamt acht Vorbehalte müssten wir anbringen, um die beiden Menschenrechtspakte ratifizieren zu können. Recht viele Vorbehalte bilden auch Gegenstand europäischer Konventionen, die wir angenommen haben. Im Hinblick auf künftige Abkommen wird es nicht viel anders sein.
Wäre es da nicht an der Zeit, eine Auslegeordnung zu machen und eine Bilanz zu ziehen, in welchen Punkten wir nicht nur in der Vergangenheit, sondern sehr wahrscheinlich auch in der nahen Zukunft Rechtszustände oder sachliche Hindernisse haben, die vom europäischen oder weltweiten Recht abwei- chen? Es wäre dann denkbar auszuscheiden, was auf Verfas- sungsstufe und was auf dem Gesetzeswege zu ändern wäre. Die wünschbaren Gesetzesänderungen liessen sich alsdann in einem Gesamtpaket behandeln und verabschieden.
Das alles, was ich hier angepeilt habe, würde natürlich in den Gesamtzusammenhang der inneren Reformen gehören, die sich bei uns aufdrängen. Ich möchte jedenfalls dem Bundes- rat empfehlen, eine solche Untersuchung in die Wege zu lei- ten.
Im übrigen empfiehlt Ihnen die Kommission für auswärtige An- gelegenheiten einstimmig, auf die drei Vorlagen einzutreten und den beiden Bundesbeschlüssen sowie dem entsprechen- den Bundesgesetz zuzustimmen, und zwar mit der vorge- schlagenen Neufassung in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g Pakt II.
Ebenfalls möchte ich empfehlen, den Rückweisungsantrag von Herrn Steffen abzulehnen.
M. Revaclier, rapporteur: La Commission des affaires étran- gères du Conseil national vous a présenté un rapport écrit sur cet objet daté du 29 mai 1991. A l'unanimité, elle vous fait les trois propositions suivantes.
Approuver l'arrêté fédéral sur l'adhésion de la Suisse au Pacte international des Nations Unies relatif aux droits écono- miques, sociaux et culturels. Ce pacte, dit Pacte No 1, ne pose aucun problème à notre pays.
Approuver l'arrêté fédéral concernant l'adhésion de la Suisse au Pacte international dit Pacte No 2 relatif aux droits civils et politiques avec une série de réserves énumérées dans le message et le rapport écrit. Ces réserves tiennent compte des particularités de notre ordre juridique et de nos institu- tions. Les principales réserves exprimées sont: celles relatives au fait que la séparation entre jeunes prévenus et adultes im- posées par l'article 10, paragraphe 2, lettre b, du Pacte No 2 n'est pas garantie sans exception dans notre pays; celles en
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faveur de la législation fédérale sur la police des étrangers, se- lon laquelle des autorisations de séjour ou d'établissement ne sont valables que pour le canton qui les a délivrées; celles en matière de procédure pénale, notamment en ce qui concerne la gratuité des frais d'avocat d'office et d'interprète; enfin, celles relatives à certaines dispositions de droit pénal.
Le 4 septembre 1991, la Commission des affaires étrangères du Conseil des Etats a examiné le message et estimé que la rédaction de la réserve sur l'article 25, lettre b, du Pacte No 2 devait être précisée. Cette réserve concerne les dispositions cantonales qui stipulent que des assemblées communales peuvent délibérer, élire leurs autorités exécutives, sans avoir recours au bulletin secret, à l'image de la Landsgemeinde des cantons. Le Conseil fédéral a proposé une nouvelle rédaction de cette réserve qui figure à la page 25 du message dans la version française, soit: «La présente disposition sera appli- quée sans préjudice des dispositions du droit cantonal et communal qui prévoient ou admettent que les élections au sein des assemblées ne se déroulent pas au bulletin secret.» Ainsi, en approuvant l'adhésion de la Suisse aux deux Pactes internationaux qui nous sont proposés, notre pays fera un pas nouveau. Il en reste d'autres à accomplir en vue du renforce- ment universel de la protection des droits de l'homme.
Les événements internationaux qui se déroulent depuis deux ans, et singulièrement les aspirations démocratiques des pays de l'Europe de l'Est, font que les Etats du monde placent dorénavant au premier rang de leurs préoccupations et exi- gences le respect des droits de l'homme. En adhérant enfin aux deux pactes internationaux des Nations Unies de 1966, la Suisse s'associera plus activement à cette croisade mondiale, de plus en plus synonyme de paix et de liberté. Il ne convient pas d'interpréter ces deux pactes de manière littérale. Il s'agit plutôt d'adhérer à un programme pour une meilleure harmo- nie entre les pays, qui laisse malgré tout une importante liberté d'appréciation aux adhérents. Le respect des droits de l'homme progresse aujourd'hui dans le monde, et l'on ne peut que s'en réjouir, même s'il reste beaucoup à faire pour attein- dre l'universalité espérée par les Nations Unies. Notre pays ne peut rester plus longtemps à l'écart de ce mouvement. A ce jour, nonante-six pays ont ratifié le Pacte No 1 et nonante et un le Pacte No 2, et pratiquement tous les pays occidentaux les ont ratifiés. C'est une raison supplémentaire pour que la Com- mission des affaires étrangères unanime vous engage à ap- prouver les deux arrêtés et la modification de la loi proposée par le Conseil fédéral et à rejeter la proposition de renvoi de- mandée par M. Steffen.
Steffen: Aus der Botschaft ist zu erfahren, dass sich der Beitritt der Schweiz zu den internationalen Menschenrechtspakten auf Artikel 8 der Bundesverfassung stützt, welcher dem Bund das Recht einräumt, Staatsverträge mit dem Ausland einzuge- hen. Was mir hier auffällt, ist die Tatsache, dass eine Kündi- gungsklausel fehlt. Der Bundesrat argumentiert dahingehend, dass die hier enthaltenen Rechte grundsätzlichen und univer- sellen Charakter hätten, die es zu schützen gelte. Als weiteren Grund erwähnt der Bundesrat die wachsende Bedeutung der Menschenrechte. Er begründet die Unkündbarkeit dieser Ver- träge mit der Tatsache, dass sie aus der Charta der Vereinten Nationen direkt ableitbare Pflichten konkretisieren.
Ich will nicht wiederholen, was ich gestern im Zusammenhang mit dem Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods aus- führte, aber ich muss doch darauf hinweisen, dass das Schweizervolk, der Souverän, vor wenigen Jahren einen Uno- Beitritt abgelehnt hat. Jetzt sollen wir hier zwei internationale Pakte genehmigen, die nichts anderes beinhalten als direkt aus der Charta der Vereinten Nationen ableitbare Pflichten und dies ohne Mitgliedschaft in der Uno. Artikel 8 der Bundes- verfassung billigt dem Bund das Recht zu, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Ausland, einzugehen.
Meine erste Frage an den Bundesrat: Ist ein Pakt nun ein Bündnis oder ein Staatsvertrag? Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich als Nichtjurist eine solche Frage stelle. Ich glaube, dass Bündnisse und Staatsverträge zwischen der Schweiz einerseits und einem oder mehreren Staaten ande- rerseits stets Resultate von Verhandlungen sind, wo beide Partner sich auf einen Konsens einigen müssen. Insbeson- dere müssen Aenderungen in Verträgen von beiden Vertrags- partnern genehmigt werden.
Was geschieht hier in diesen Pakten? Wir sollen zwei Pakten beitreten, die uns völkerrechtliche Verpflichtungen mit pro- grammatischem Charakter übertragen. Wir werden verpflich- tet, diese schrittweise unter Ausschöpfung aller uns zur Verfü- gung stehenden Möglichkeiten und Mittel, vor allem durch ge- setzgeberische Massnahmen, zu verwirklichen. Wären wir eine parlamentarische Demokratie, sähe ich keine Probleme; wir sind aber eine direkte Demokratie mit Initiativ- und Referen- dumsrecht, organisiert in 23 souveränen Kantonen.
Werden wir konkret: Ich gehe davon aus, wir seien dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten. Der Bun- desbeschluss enthält in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f einen etwas seltsam formulierten Vorbehalt zu Artikel 20, der besagt: «Die Schweiz behält sich vor, anlässlich ihres bevorstehenden Beitritts zum Uebereinkommen von 1965 zur Beseitigung je- der Form von Rassendiskriminierung eine strafrechtliche Be- stimmung einzuführen, die den Erfordernissen von Artikel 20 Paragraph 2 Rechnung trägt.»
Nun nehmen wir einmal an, es werde das Referendum gegen das Rassismusgesetz ergriffen und das Volk lehne diese neue Strafnorm ab. Das könnte durchaus möglich sein.
Nun meine zweite Frage an den Bundesrat: Schildern Sie mir doch bitte das Vorgehen zur Erfüllung unserer Pflichten ge- genüber dem Wortlaut des Paktes an diesem oder an einem anderen Beispiel.
Jetzt muss ich nochmals auf die Frage der Aenderungen des Paktes zurückkommen: Wenn wir den beiden Pakten beitreten sollten und das Volk durch Nichtergreifen des Referendums auch zugestimmt hat, dann würde der Ist-Zustand des Paktes genehmigt. Nun enthalten aber beide Pakte Artikel, die jedem Vertragsstaat ein Vorschlagsrecht für Aenderungen einräu- men sowie das Verfahren für die Einführung neuer Bestim- mungen festlegen. Aenderungen treten in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen - einer Or- ganisation, bei der wir dann kein Stimmrecht haben, weil wir nicht Mitglied sind - genehmigt und von einer Zweidrittels- mehrheit der Vertragsstaaten nach Massgabe der in ihrer Ver- fassung vorgesehenen Verfahren angenommen worden sind. Für diese Staaten sind sie verbindlich.
Nun die dritte Frage an den Bundesrat: Nach welchen Verfah- ren sollen bei uns Aenderungen der Pakte beschlossen wer- den, und unterstehen diese einem Referendum?
Ich will mich kurz halten. Aus meinen Ausführungen werden Sie gespürt haben, dass mich mein Schwur, den ich in diesem Rate abgelegt habe, daran hindert, einfach widerspruchslos Souveränitätsrechte an eine Organisation abzugeben, bei der wir nicht einmal Mitglied sind. Mit diesen Pakten kaufen wir - um es ein bisschen burschikos auszudrücken - eine Katze im Sack, die uns unter Umständen in den Hintern beissen wird, ohne dass wir uns dagegen wehren dürfen oder können. Ich denke da zum Beispiel an Aenderungen, die auf eine direkte Anwendung von Uno-Recht hinzielen könnten.
Ich stelle Ihnen also den Antrag, den redlichen Weg zu gehen, der da ist, erstens: Ausräumen der Vorbehalte durch Anpas- sung unseres Rechts an die Pakte unter Berücksichtigung un- serer Volksrechte; zweitens: Ins-Auge-Fassen eines späteren Uno-Beitritts. Das sage ich Ihnen, obwohl ich zu den Uno-Geg- nern gehöre.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Felber, meine Fragen zu beant- worten, und Sie, meine Damen und Herren, bitte ich, den ehrli- chen Weg einzuhalten und meinem Antrag zuzustimmen.
Frau Bäumlin: Was lange währt, kommt endlich gut. Seit an- derthalb Jahren ist der Bundesrat gegenüber einem Beitritt zu den Uno-Menschenrechtspakten positiv eingestellt. Dreimal war er bereits in den Regierungsrichtlinien enthalten, zweimal
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wurde er anderen Beitritten, die nicht geglückt sind, leider hint- angestellt, denjenigen zur Uno und denjenigen zur Europäi- schen Sozialcharta. Jetzt aber hat dieser Beitritt sogar Priorität vor dem Beitritt zum Antirassismuspakt, zur Konvention der Rechte der Kinder und zu derjenigen gegen die Diskriminie- rung der Frau.
Uns von der SP soll es recht sein, dass jetzt das Umfeld zu stimmen scheint und mit einer konzertierten Beitrittswelle die Menschenrechtspolitik unseres Staates ausgebaut und voran- getrieben werden soll.
Der Völkerrechtler Walter Kälin - Bundesrat Felber hat in der Kommission auf seine guten Expertendienste hingewiesen - hat unser heutiges Vorhaben folgendermassen zusammenge- fasst: «Die Ratifizierung der Pakte, welche für viele Staaten La- teinamerikas, Afrikas und Asiens verbindlich sind, würde eine klare völkerrechtliche Basis für effektive Vorstösse der Schweiz zum Schutze der Menschenrechte in allen Teilen der Welt schaffen und wäre somit geeignet, die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechtspolitik zu stärken. Die vertraglichen Bindungen würden über West- und Osteuropa hinaus universell erweitert und die Paktgarantien gäben einen objektiven rechtlichen Massstab ab, um weltweit gegen Men- schenrechtsverletzungen einzutreten.»
Mit ihm sind wir völlig der gleichen Meinung, dass das auch im Eigeninteresse der Schweiz liegt, und zwar gerade und ganz besonders in den gegenwärtigen Zeiten des Umbruchs der al- ten Weltordnung und ihrer Sanktionsmuster. Dass eine «Neue Weltordnung» à la Golfkriegsintervention in der schweizeri- schen Aussenpolitik Sinn und Schule machen könnte, glaubt hoffentlich niemand mehr in diesem Saal und überhaupt in der Schweiz.
Menschenrechtspolitik ist die Politik der Zukunft. Die Schweiz hat mit ihrem Einsatz in der KSZE damit einen guten Anfang gemacht und bereits wertvolle Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. Aber ebenso sicher ist, dass sie dabei nicht ste- henbleiben darf, was mit anderen Worten heisst, dass sie end- lich die Uno-Menschenrechtspakte ratifizieren soll.
Professor Kälin wies bereits vor drei Jahren darauf hin, dass neben der Mitarbeit im Vertrags- und Konventionsbereich und damit vermittels Ratifizierungen und Interventionen zugunsten von Menschenrechtsopfern auch die Unterstützung von inter- nationalen Organisationen, die sich für Menschenrechte ein- setzen, sehr wichtig wäre: «Es zeigt sich zunehmend, dass die heutigen Menschenrechtsinstrumente unter anderem darum nicht so effizient sind, wie sie sein könnten, weil schlicht das Geld fehlt.»
Deswegen wird die SP-Fraktion mit einer Motion verlangen, ei- nen Rahmenkredit für die Unterstützung solcher Anstrengun- gen von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Orga- nisationen ins Budget aufzunehmen, ähnlich demjenigen für die humanitäre und die Entwicklungshilfe. Damit möchten wir anregen, die sonst anerkennenswert einlässliche Botschaft des Bundesrates unter Ziffer 6, «Finanzielle und personelle Auswirkungen», noch ein wenig zu erweitern. Es leuchtet uns ein, dass vermittels finanzieller Unterstützung der ganz kon- kreten Arbeit an der Front - wie zum Beispiel von Klagen bei der Uno-Menschenrechtskommission - den Menschenrech- ten bis an die Basis zum Durchbruch verholfen werden kann und soll.
Finnische Jugendliche haben beim Abschlusstreffen des in- ternationalen Camps Spiert Aviert in Samedan, das einige Mit- glieder der AAK besucht haben, auf die Klage einiger Sami we- gen Verletzung der Uno-Menschenrechtspakte durch die Holzindustrie aufmerksam gemacht und berichtet, dass die Uno-Kommission die finnische Regierung angewiesen habe, vorläufig alle irreversiblen Aktivitäten in den Urwäldern der Sa- mis zu unterlassen.
Solchen Schutz der Lebensgrundlagen und der von ihnen ab- hängigen Minderheiten gilt es weltweit noch mehrfach durch- zusetzen, Sie wissen das; die Forderung steht jeder men- schenrechtsgestützten Aussenpolitik - auch der schweizeri- schen - wohl an. An konkreten weiteren Problembeispielen mangelt es, wie gesagt, nicht: Frauenhandel aus der Karibik, Generalskrieg in Kroatien, weltweite Vertreibung traditioneller Landwirte durch Saatgutmonopole der Agrochemie.
Unser Fraktionsmitglied Paul Rechsteiner hat mit seiner Mo- tion die Botschaft des Bundesrates und die heutige Be- schlussfassung ausgelöst. Ich möchte ihm, dem Juristen, die andere Hälfte unseres Fraktionsvotums für seine Ueberlegun- gen zur Verfügung stellen.
Rechsteiner: Der Bundesrat verdient zunächst Anerkennung dafür, dass die Botschaft zur Ratifikation der allerdings auch nicht mehr so jungen Pakte nun recht schnell nach Ueberwei- sung des Vorstosses vorgelegt worden ist. Die Ratifikation der Uno-Menschenrechtspakte könnte sich auf längere Sicht als der vielleicht wichtigste gesetzgeberische Beschluss des Jah- res 1991 oder - anders gesehen - als der langfristig wirksam- ste und positivste Beitrag des Parlaments zur 700-Jahr-Feier erweisen. Trotzdem noch ein paar kurze Bemerkungen:
Die schweizerische Menschenrechtspolitik ist mit der EMRK, aber auch mit der Menschenrechtspolitik im Rahmen der KSZE wenigstens hinsichtlich der rechtlich verbindlichen Instrumente bis heute im wesentlichen auf Europa ausgerich- tet. Mit der Ratifikation der Uno-Menschenrechtspakte kann diese eurozentristische Beschränkung überwunden werden. Die Notwendigkeit einer universell ausgerichteten Menschen- rechtspolitik lässt sich heute nicht mehr ernsthaft bestreiten. Auch wenn die grossen historischen Menschenrechtserklä- rungen in der abendländischen Tradition Frauen und Koloni- sierte, Schwarze und Indianer ausgeschlossen haben - was wir nie vergessen dürfen - und die grossen Greuel der letzten Jahrhunderte auf das Konto des weissen Mannes gehen, sind die Menschenrechte heute - wie die Demokratie - zu univer- sellen Grundwerten überhaupt geworden.
Die Uno-Menschenrechtspakte, insbesondere der Pakt I über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grund- rechte, erinnern uns daran, dass alle bürgerlichen und politi- schen Rechte minimale soziale Existenzbedingungen zur Vor- aussetzung haben. Im nackten Elend, bedrängt von Hunger und elementarster Not, werden die Freiheitsrechte praktisch weitgehend obsolet. Die parallele Geltung der beiden Men- schenrechtspakte bringt zum Ausdruck, dass sowohl die Frei- heitsrechte wie auch die Sozialrechte für eine menschenwür- dige Existenz und die Entfaltung der Persönlichkeit nötig sind. Gerade die Sozialrechte erinnern uns an die Verantwortung für die elementaren, sozialen Lebensbedingungen, auch in den Ländern der Dritten Welt. Der Schutz der Menschenrechte, auch der sozialen Grundrechte, ist ein universelles Anliegen und muss eine Aufgabe der gesamten Menschheit sein.
Der Bundesrat sieht mit der vorliegenden Botschaft davon ab, das Fakultativprotokoll über die Individualbeschwerde zur Ratifikation vorzulegen. Das kann höchstens insoweit gerecht- fertigt werden, als das Verhältnis zum europäischen Men- schenrechtsschutz im Hinblick auf eine optimale Gestaltung des Rechtsmittelweges noch eingehend geklärt werden soll. Es darf jedoch kein Zweifel darüber offengelassen werden, dass die Schweiz so rasch wie möglich auch dieses Fakultativ- protokoll unterzeichnen und ratifizieren muss. Der schweizeri- sche Menschenrechtsschutz bliebe unglaubwürdig, wenn er selber die Individualbeschwerde nicht zulassen würde, wäh- rend die Individualbeschwerde erfahrungsgemäss gerade in Staaten mit notorischen Menschenrechtsverletzungen das wirksamste Mittel ist. Die Schweiz kann bei Staaten mit schwe- ren Menschenrechtsverletzungen nicht auf die Individualbe- schwerde pochen, wenn sie selber die Individualbeschwerde nicht anerkennt.
Schliesslich wäre es auch richtig, dafür zu sorgen, dass einige Vorbehalte im Rahmen von Gesetzgebungsarbeiten im Laufe der Zeit beseitigt werden könnten. Insbesondere denke ich an den Vorbehalt zu Artikel 10 Paragraph 2 Buchstabe b (Pakt II), wo es um die Trennung zwischen jugendlichen Beschuldigten und Erwachsenen im Strafvollzug geht, an den Vorbehalt zu Artikel 14 Paragraph 3 Buchstaben d und f betreffend Unent- geltlichkeit der Uebersetzungen sowie an den Vorbehalt zu Ar- tikel 20. Es würde auch der Schweiz gut anstehen, ein Verbot der Kriegspropaganda vorzusehen - das ist aber etwas, was in der Zukunft geschehen kann und geschehen muss.
Internationale Menschenrechtspakte
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ben - auch nach der Ratifikation der Uno-Menschenrechts- pakte noch erhebliche Lücken aufweist. Nicht verständlich ist nach wie vor die Verzögerung der Ratifikation des Abkom- mens über Rassendiskriminierung. Diesbezüglich möchte ich Herrn Bundesrat Felber fragen, ob die Ratifikation des Abkom- mens über die Rassendiskriminierung Ende Jahr endlich vor- gelegt wird. Ohne weiteren Verzug ratifiziert werden sollte auch die Uno-Konvention über die Rechte der Frauen und Kin- der - schliesslich darf die Europäische Sozialcharta nicht ver- gessen werden. Hier liegt aber der Ball nicht beim Bundesrat, sondern beim Parlament. Wir werden diese Frage mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufnehmen, und der Rat wird Gelegenheit haben, sich zu dieser Frage neu auszuspre- chen.
Zum Schluss noch einmal zum Positiven, zur nunmehr anste- henden Ratifikation der Uno-Menschenrechtspakte. Es spricht vieles dafür, dass diese Ratifikation ein ebenso bedeu- tender Schritt in der schweizerischen Menschenrechtspolitik wird wie die Ratifikation der Europäischen Menschenrechts- konvention 1974.
Ich möchte Sie deshalb bitten, der Ratifikation zuzustimmen und den Rückweisungsantrag von Herrn Steffen abzulehnen.
Frau Grendelmeier: Dass die Rechte des Menschen, oder eben die Menschenrechte, keine Selbstverständlichkeit sind und einen besonderen Schutz und auch Förderung brauchen, war vor allem die bittere Erkenntnis nach dem Holocaust und den anderen Schrecknissen des Zweiten Weltkrieges. Aber auch die Gegenwart und das, was sich zurzeit in diesem Eu- ropa, in dieser Welt abspielt, geben zu keinem übertriebenen Optimismus Anlass: Die Menschenrechte müssen geschützt werden.
Es war wohl kein Zufall, dass sich der Europarat als erstes in- ternationales Gremium dieses Problem zum Kernstück seiner gesamten Aufgaben gemacht hat; so wie denn überhaupt der Europarat als Antwort auf die Katastrophe in Europa zwischen 1939 und 1945 zu verstehen ist. Er nimmt eine Pionierrolle auf dem Gebiet der Menschenrechte ein: 1950 verabschiedete er die Europäische Menschenrechtskonvention, in der Folge wurden ausserhalb unseres alten Kontinentes ähnlich lau- tende Menschenrechtskonventionen beschlossen, wie zum Beispiel 1969 die Interamerikanische Menschenrechtskon- vention, 1981 die Afrikanische Charta der Rechte der Men- schen und Völker.
Die Vereinten Nationen versuchten bereits 1948, den Begriff der Menschenrechte in der sogenannten Allgemeinen Erklä- rung zu umreissen und damit mindestens den Grundstein für die beiden Menschenrechtspakte, über die wir heute in die- sem Raume diskutieren, zu legen. Aber bis zur Annahme als völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonvention, das heisst bis zur Internationalen Charta der Menschenrechte, dauerte es immerhin bis 1966. Das mag lange erscheinen; wenn man aber bedenkt, dass sie universellen Charakter ha- ben sollte, dann ist das eine kurze Zeit, vor allem auch, wenn wir die Zeitrechnung in unserem gemütlichen Land damit ver- gleichen. Diese universelle. Charta musste für alle Uno-Mit- gliedstaaten gelten. Wir wissen ja, dass die Auffassungen von individuellem Menschenrecht an sich - so vor allem von sei- nem Schutz gegenüber dem Staat in den verschiedenen Län- dern, verschiedenen geographischen Zonen und verschiede- nen kulturellen Zonen - ausserordentlich weit auseinander- klaffen. Vergessen wir auch nicht, dass jene Jahre, also 1948 bis 1966, vom kalten Krieg, also vom Ost-West-Konflikt, ge- prägt waren, aber auch vom Konflikt zwischen Nord und Süd, der in dieser Zeit erst in aller Schärfe aufzubrechen begann. Dazu kommt, dass die Uno zwangsläufig eine viel heteroge- nere Gemeinschaft ist, als das der Europarat mit seinem ge- meinsamen kulturellen Hintergrund, mit seinem gemeinsa- men kulturellen Erbe sein kann.
So wundert es nicht, dass der letzte Schritt, das heisst das In- krafttreten der Pakte, noch einmal zehn Jahre dauerte; es wun- dert auch nicht, dass die beiden vorliegenden Pakte einen «kleineren» gemeinsamen Nenner haben als die Europäische Menschenrechtskonvention.
Ich wundere mich hingegen über die unerträglich lange Zeit, welche die Schweiz sich nimmt, um einem internationalen Ab- kommen von dieser Tragweite, aber auch von dieser Selbst- verständlichkeit beizutreten. Ganze fünf Jahre nach Inkrafttre- ten brachte der Bundesrat «seine Absicht zum Ausdruck, ... einen Beitritt der Schweiz .... vorzuschlagen». Ein Jahr.spä- ter, 1982, «wiederholte der Bundesrat sein Vorhaben, die Pakte 'in naher Zukunft' zu unterzeichnen .... >> Nachfolgend kündigte der Bundesrat dreimal in seinen Richtlinien der Re- gierungspolitik (1980-1983, 1984-1987, 1988-1991) an, dass den Räten «eine Botschaft betreffend die Genehmigung der Pakte noch 'während der laufenden Legislaturperiode' unter- breitet würde» - also während dreier Perioden bzw. während nun nahezu zwölf Jahren: So jagt denn ein Scherz den an- dern!
Lesen Sie weiter auf Seite 3 der Botschaft, sie liest sich wie eine lückenlose Folge von bundesrätlichen Ausreden, wie z. B. die Uno-Abstimmung, die dann 1986 dazukam, oder eben das Warten auf die Europäische Sozialcharta usw. Nun sind wir am Ende der dritten Legislaturperiode, und ich bitte Sie eindringlich, dem Bundesrat nicht noch eine weitere Gele- genheit zu geben, diesen Dauerbrenner in die vierte Richtli- nienauflage hinüberzuretten.
Will die Schweiz glaubwürdig bleiben, kann sie hier nicht mehr abseits stehen. Die Uno-Menschenrechtspakte sind eine uni- verselle Grundlage, um Menschen, deren Rechte verletzt werden - und sie werden verletzt, sie werden mit Füssen ge- treten -, zu verteidigen. Diese Pakte sind, wie in der Botschaft immer wieder zu Recht betont wird, ein aussenpolitisches In- strument der Schweiz. Dass wir dabei eine sehr grosse Anzahl von Vorbehalten anmelden müssen, ist kein Ruhmesblatt - es wurde bereits vorhin ausführlich beschrieben -, es ist aber ein Hinweis dafür, wie dringlich es ist, dass wir unsere einzelnen Gesetze in den Kantonen und in den Gemeinden vereinheitli- chen und uns dem internationalen Recht und Standard anpas- sen.
Der Bundesrat führt auf Seite 11 zu den Vorbehalten selber aus: «Der Bundesrat beabsichtigt, die tatsächlichen und recht- lichen Situationen, die den Grund für diese Vorbehalte abge- ben, zu beseitigen, sobald dies möglich sein wird.» Was der Bundesrat unter «bald» versteht, das lesen wir auf Seite 3. Die Vorbehalte dürfen keine Ausrede dafür sein, unseren Beitritt zu den Menschenrechtspakten noch einmal hinauszuzögern. Die LdU/EVP-Fraktion beantragt Ihnen, dem Beitritt der Schweiz zu den internationalen Menschenrechtspakten zuzu- stimmen und den Antrag von Herrn Steffen abzulehnen.
Präsident: Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie für Eintreten stimmen wird und der Vorlage zustimmt.
Frau Bär: Die erste Woche unserer Herbstsession könnte zur Woche der Menschenrechte werden. Wenn wir heute be- schliessen, den beiden Menschenrechtspakten beizutreten, anschliessend die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren, den Uno-Beitritt in die Wege zu leiten und das Uno-Ueberein- kommen über die Rechte des Kindes zu unterzeichnen, dann hätten wir einen wichtigen Schritt der Solidarität mit der Völker- gemeinschaft vollzogen. Das wäre ein würdiger und zukunfts- weisender Abschluss unserer Legislatur.
Dieses Gesamtpaket unterstreicht zudem die Aussage, wo- nach die Menschenrechte unteilbare Rechte sind. Dies kann nicht genug betont werden, denn heute ist es alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Wir Grünen treten ein für alle Men- schenrechte, politische und wirtschaftliche, soziale und kultu- relle. Zu einem menschlichen Leben gehören alle Menschen- rechte. Menschenrechte sind unteilbare Rechte jedes einzel- nen Menschen, egal, ob er weiss oder schwarz, Frau oder Mann, Kind oder alter Mensch ist, ob in Asien oder in Latein- amerika geboren.
Tausende von Menschen wurden in den letzten Jahren von staatlichen Killerkommandos ermordet, verschwanden in Ge- fängnissen, ohne dass ihre Familien davon erfuhren, wo sie geblieben sind und was mit ihnen geschehen ist. In rund hun- dert Ländern der Welt wird in den Gefängnissen gefoltert, in mehr als hundert Ländern gibt es nach wie vor die Todesstrafe
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Aber es sind nicht «nur» Verstösse gegen die demokratischen Rechte, unter denen die Menschen leiden. Verletzung der Menschenrechte bedeutet auch: Hunderttausende sterben in der Sahelzone, in Aethiopien, in ganz Afrika einen qualvollen Hungertod. Millionen von Menschen leben als Analphabeten und haben keinen Zugang zu einer elementaren Gesundheits- versorgung. In vielen Ländern werden den Frauen elementare politische und soziale Rechte vorenthalten; Witwen werden verbrannt, weibliche Säuglinge ertränkt und junge Mädchen verstümmelt, um männliche Vorherrschaft zu erhalten. In hochzivilisierten und demokratischen Staaten wie Australien und den USA wird eingeborenen Völkern das Recht auf ein Le- ben in ihren angestammten Gebieten und in ihren Traditionen verweigert.
Dies alles ist auch über vierzig Jahre nach dem Erlassen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bittere Realität. Genau diese Realität verlangt von uns einen verstärkten Ein- satz im Kampf um die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele. Der Beitritt zu den beiden Pakten ist ein Beitrag dazu. «Zum er- stenmal in der Geschichte hat sich die Weltgemeinschaft zu ei- nem gemeinsamen Menschenrechtskatalog bekannt, dessen Achtung und Verwirklichung für die Vertragsstaaten völker- rechtlich verbindlich ist und von internationalen Organen überwacht wird», hält der Völkerrechtler Professor Manfred Nowak zu den beiden Menschenrechtspakten fest - und die Schweiz ist allzu lange abseits gestanden, muss die grüne Fraktion anfügen.
Mit dem Unterzeichnen der beiden Pakte erhöhe sich weltweit die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechtspo- litik, unterstreicht der Bundesrat in seiner Botschaft, und gleichzeitig hält er fest, dass der Beitritt nicht das vorrangige Ziel habe, den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz auszubauen. Die grüne Fraktion ist der Meinung, dass das Un- terzeichnen von völkerrechtlichen Uebereinkommen auch die eigene Grundrechtspolitik tangiert. Menschenrechte sind das Herzstück der Rechtsstaatlichkeit. Wir bedauern es deshalb, dass der Beitritt zum Pakt II durch zahlreiche Vorbehalte relati- viert wird.
Wir bitten Sie, Herr Bundesrat Felber, uns heute zu sagen, in welchem Zeitraum Sie gedenken, die Hindernisse im schwei- zerischen Recht zu beheben, damit die Vorbehalte raschmög- lichst ausgeräumt werden können. Namentlich die getrennte Haftunterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen sollte einer Sonderanstrengung wert sein; hier erscheint unser Straf- vollzug in einem bedenklichen Licht, denn - ich zitiere - «mit der Ratifizierung verpflichten sich die Vertragsstaaten zur in- nerstaatlichen Verwirklichung der in den Pakten garantierten Menschenrechte». So heisst es in den völkerrechtlichen Erläu- terungen.
Langfristig wirkende Menschenrechtspolitik heisst für die grüne Fraktion: die Ursachen der Menschenrechtsverletzun gen bekämpfen. Oftmals sind wir Menschen in den Industrie- staaten die Ursache von Menschenrechtsverletzungen in der Dritten Welt. Deshalb müssen wir uns auch mit dem gegen- wärtigen Weltwirtschaftssystem auseinandersetzen, das der Gewährung umfassender Menschenrechte vielerorts entge- gensteht. Ich denke an die Rüstungsausfuhr, an die Atomex- porte, an den Abbau von Uran und Kohle, weswegen Men- schen aus ihrer Heimat zwangsumgesiedelt werden.
Wenn es um Menschenrechtsverletzungen im Zusammen- hang .mit wirtschaftlichen Aufträgen geht - um Rüstungsex- porte oder eben um die Rohstoffindustrie -, werden Men- schenrechtsverletzungen häufig verharmlost und beschönigt, auch in diesem Saal. Ich denke an die Diskussionen über die Menschenrechtssituation in der Türkei und unsere Waffenaus- fuhrpolitik. Glaubwürdige Menschenrechtspolitik heisst: die Verletzung der Menschenrechte anprangern, wo auch immer, durch wen auch immer und an wem auch immer sie begangen werden. Die Achtung der Menschenrechte anderer ist elemen- tarer Bestandteil unserer eigenen Menschenwürde. Wir Schweizerinnen und Schweizer dürfen in der heutigen Welt- lage keine Anstrengung unterlassen, die mithelfen kann, die
Menschenrechtssituation zu verbessern. Menschenrechtspo- litik ist Friedenspolitik.
Ich bitte Sie, den Pakten beizutreten und den Antrag Steffen abzulehnen.
Frey Walter: Ich kann mich sehr kurz fassen.
Es darf nicht vergessen werden, dass - nach dem Muster der Allgemeinen Erklärung - diese Pakte, über die wir diskutieren, im wesentlichen unsere schweizerische Auffassung einer frei- heitlichen und individuellen Menschenrechtssituation wieder- geben. Sie haben vor allem, das ist uns klar, politische Bedeu- tung.
Nach den notwendigen schweizerischen Vorbehalten, insbe- sondere dem Vorbehalt zu Artikel 25 Buchstabe b (Pakt II), welcher auch in Zukunft einer Gemeinde erlaubt, offene Ab- stimmungen durchzuführen, ist die geschlossene SVP-Frak- tion für Eintreten und nimmt diese Pakte an.
Wir hoffen, dass die darin enthaltenen Menschenrechte in der realen Welt nicht nur Papier bleiben.
Mühlemann: Die FDP-Fraktion stimmt der Ratifikation der bei- den Menschenrechtspakte aus dem Jahre 1966 zu. Wir sind überzeugt, dass die Schweiz gar nichts anderes tun kann und tun darf.
In den Menschenrechtspakten sind die persönliche und die politische Freiheit - geistige Errungenschaften des 18. Jahr- hunderts - verankert. Umgesetzt vorerst mit dem Blut der Französischen Revolution, haben wir als eines der ersten Län- der in Europa - tatsächlich zuerst in den Kantonen 1830 und später 1848 im Bund - die erste Glasnost- und Perestroika- Politik durchgezogen. Wir können also nicht anders, als dazu zu stehen, denn wir haben hier eine lange Menschenrechtstra- dition, die in Fleisch und Blut übergegangen ist.
Wir haben aber noch einen anderen Grund, um dazu zu ste- hen. Wir sind nämlich der Staat in der Welt, der das Mitwir- kungsmodell am weitesten vorangetrieben hat. Wir haben mit dem Stimmrecht, dem Initiativ- und dem Referendumsrecht ganz klar gezeigt, wie weit die Mitwirkung des Volkes bei der Gestaltung des Staates gehen kann.
Es ist selbstverständlich, dass wir deshalb hier unterschreiben können, wobei diese Menschenrechtspakte nichts zu tun ha- ben, Herr Steffen, mit einem Uno-Beitritt. Wir können das, was bei der Uno herauskommt, auch übernehmen, ohne Uno-Mit- glied zu sein. Es hat auch nichts, Herr Rechsteiner, mit der So- zialcharta zu tun. Die Sozialcharta ist wieder etwas anderes, und ich würde sie nicht mit den Menschenrechtspakten kop- peln.
Entscheidend ist natürlich nicht die Unterzeichnung dieser Menschenrechtspakte, sondern wichtiger ist die Umsetzung in der Praxis, wobei ich nicht einmal glaube, Herr Steffen, dass es primär darum geht, jedes Komma und jeden Strichpunkt darauf zu überprüfen, ob irgendwo eine innenpolitische Ver- änderung möglich sein könnte. Das ist keine Konvention, die schweizerisches Recht bestimmt. Wir haben immer noch die Chance, unsere besonderen, speziellen staatsbürgerlichen Eigenheiten zu bewahren. Entscheidender scheint mir zu sein, dass wir aufgrund der Menschenrechtspakte tatsächlich handeln. Handeln bedeutet mehr Aktivität im diplomatischen Bereich, wenn es um Konfliktsituationen geht.
Ich verstehe nicht, dass man sich im Jugoslawien-Konflikt nach dem Hilferuf von Herrn Mock nicht mit den Oesterrei- chern zusammengesetzt hat, um mindestens die beiden Re- publiken Slowenien und Kroatien in ihrem Freiheitskampf ge- gen alte Stalinisten geistig zu unterstützen. Was jetzt ge- schieht, ist das Recht des Stärkeren, das über den Schwäche- ren siegt. Es ist unsere Aufgabe, für den Schwächeren, für die Minderheit Stellung zu beziehen und uns einzusetzen.
Ich bin auch der Meinung, Herr Rechsteiner, dass es richtig ist, sich im Vorhof Europas zu engagieren. Wir müssen auch un- sere Entwicklungsarbeit letztlich in den Dienst einer politi- schen Zielsetzung stellen. Dort, wo unsere Entwicklungszu- sammenarbeit einsetzt, kann sie Menschenrechtspolitik sein, wenn sie die demokratischen Kräfte stützt. Sehr oft ist jetzt in der Ostpolitik diese Möglichkeit gegeben. Im Augenblick ha- ben die Putschisten verloren. Aber wenn die Lebensmittelver-
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sorgung in den Grossstädten der Sowjetunion zusammen- bricht oder wenn in Bulgarien und in Rumänien ähnliches ge- schieht, könnten die Köpfe der Lernäischen Schlange wieder neu emporkommen. Solche Hilfe im Bereiche der Entwick- lungszusammenarbeit ist dann eben präventiv, um die Demo- kratie endgültig voranzutreiben.
In diesem Sinne, Herr Bundesrat, würde ich Sie ermutigen, mit der Annahme der Menschenrechtspakte auch in der Aussen- politik etwas mutiger zu sein, etwas weniger den Sonderfall zu pflegen, mehr voranzugehen, auch wenn wir manchmal, ohne Macht im Hintergrund, etwas nur geistig deklarieren können. Das Geistige hat auch seinen Einfluss.
Es kann sich heute, im Zeitalter der Medienvielfalt, keine Re- gierung mehr erlauben, sich gegen eine Weltmeinung zu stel- len und die Menschenrechte mit Füssen zu treten.
Portmann: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten, und sie stimmt auch den beiden Menschenrechtspakten zu. Sie befürwortet ferner den Entwurf für die Aenderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege. Sie bekräftigt damit unsere gelebte Haltung zu den Menschenrechten, wie das Herr Walter Frey vorhin dargestellt hat.
Eine Anmerkung sei der CVP-Fraktion erlaubt: Es ist für uns kaum verständlich, dass wir gezwungen sind, einen Vorbehalt zur Forderung anzubringen, wonach alle Wahlen und Abstim- mungen «geheim» durchzuführen sind. Wir haben diesen Vor- behalt für unsere «offenen» Wahlen und Abstimmungen in den Kantonen und Gemeinden, Herr Walter Frey, anzubringen. Wir finden es überzogen, dass die Schweiz als alte Demokratie gezwungen ist, einen solchen Vorbehalt überhaupt machen zu müssen. Denn für eine direkte Demokratie sind offene Wahlen und Abstimmungen in der Gemeinde, an unseren Kreis-Landsgemeinden im Kanton Graubünden und an den kantonalen Landsgemeinden eine urdemokratische Einrich- tung. Und diese Einrichtung bedroht die Menschenrechte zu- allerletzt.
Die Demokratie war und ist stärkster Garant der Menschen- rechte. An ihrer direkten Form aus Gründen der Menschen- rechte Korrekturen anbringen zu wollen oder zu müssen, ist gekünstelt. Unser Vorbehalt ist gerechtfertigt, aber er bräuchte nicht zu sein. Hier ist die universelle Sicht der Menschenrechte zu eng. Hier scheint auch unsere Diplomatie nicht genügend Aufklärungsarbeit geleistet zu haben.
Die CVP-Fraktion trat und tritt für die Reform unseres Staates ein, für die Liquidierung unhaltbarer, unwürdiger Einrichtun- gen, auch im Bereich der Menschenrechte. Sie ist damit ein- verstanden, dass die Sicht der Menschenrechte universeller wird und nicht auf die europäisch-abendländische Sicht fo- kussiert bleibt. Einverstanden: In einem einzigen Bundesge- setz soll - wie das der Präsident vorgeschlagen hat - zusam- mengefasst werden, was an Gesetzesänderungen nötig wird, um den universellen völkerrechtlichen Anforderungen an die Menschenrechte Genüge zu tun.
Den Rückweisungsantrag von Herrn Steffen lehnt die CVP- Fraktion ab.
Bundi, Berichterstatter: Nur einige kurze Bemerkungen zum Rückweisungsantrag Steffen: Herr Steffen möchte mit dem Beitritt zu diesen beiden Pakten zuwarten bis zu einem allfälli- gen Beitritt der Schweiz zur Uno. Dieser Antrag entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil er nämlich von einer Partei kommt, die den Uno-Beitritt der Schweiz sehr stark bekämpft hat, und weil er den Uno-Beitritt persönlich ja auch bekämpft. Es wäre konsequenter und glaubwürdiger gewesen, in diesem Falle gerade einen Nichteintretensantrag zu stellen.
Der Haupteinwand von Herrn Steffen gilt dem Faktum, dass die Verträge nicht kündbar sind. Sie sind nicht kündbar, weil die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte immer mehr zu einer universellen, alle Völker einschliessenden Ver- pflichtung wird. Wenn das Anliegen wirklich überall durchge- setzt werden soll, kann es sich die Uno nicht leisten, dass Mit- glieder der Pakte nach Belieben ein- und austreten. Dann könnte das Ziel nie erreicht werden.
Handelt es sich wirklich um einen Souveränitätsverlust, wie Herr Steffen meint? Das Stimmvolk würde die Gelegenheit ha-
ben, dazu Stellung zu nehmen. Das fakultative Referendum bleibt ja vorbehalten.
Wie ich in der Einleitung gesagt habe, ist die Schweiz neben Griechenland, Liechtenstein, Malta und der Türkei in der Gruppe der 23 westeuropäischen Staaten der einzige Staat, der noch nicht dabei ist. Wie lange wollen wir denn noch mit der Türkei in einer Gruppe bleiben, einem Staat, der ausseror- dentliche Mühe mit der Durchsetzung der Menschenrechte im eigenen Land bekundet?
Der Beitritt der Schweiz zu diesen Menschenrechtspakten gibt unserem Land die Möglichkeit, intensiver zu protestieren, überall dort mit Nachdruck zu intervenieren, wo die Men- schenrechte verletzt werden. Gerade das vorgesehene Staa- tenbeschwerdeverfahren kann für die aussenpolitischen Mög- lichkeiten eines neutralen Staates - also für die Schweiz - ein gutes Instrument sein, um unsere aktive Aussenpolitik vor al- lem im humanitären Bereich durchzusetzen.
Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, diesen Rückweisungs- antrag abzulehnen.
M. Revaclier, rapporteur: Je serai extrêmement bref. Vous me permettrez tout de même quelques remarques à l'égard de M. Steffen. M. Steffen met en cause la constitutionnalité des projets. Si vous vous référez à la page 19 du message en fra- nçais, vous constaterez que le Conseil fédéral justifie cette constitutionnalité. Il dit: «L'impossibilité de dénoncer les actes tient à leur nature, à savoir le caractère fondamental et univer- sel des droits qu'il protège, au fait qu'il codifie, en les concreti- sant, les obligations qui découlent directement de la Charte des Nations Unies et - ceci est important - à l'importance que la Communauté internationale attribue de plus en plus à la protection des droits de l'homme«. Depuis le refus du peuple suisse à l'adhésion de notre pays à l'ONU en 1986, la situation internationale a fondamentalement changé. L'autorité politi- que et morale de l'Organisation des Nations Unies s'est renfor- cée; l'universalité des Nations Unies s'est affirmée. Hier, les pays baltes ont été admis à l'organisation, un événement en- core impensable il y a six mois. Cent soixante-six pays sont maintenant membres de cette organisation. Un nouvel ordre mondial s'établit, basé sur la sécurité collective, sous l'égide des Nations Unies. L'isolement maintenant de notre pays en matière de défense des droits de l'homme est insoutenable. Si le totalitarisme recule dans le monde, c'est aussi dû à la fer- meté des Etats démocratiques et des Nations Unies en ma- tière de défense des droits de l'homme. La réunion de la CSCE la semaine dernière à Moscou, consacrée au respect des droits de l'homme, relevait il y a encore dix-huit mois de l'uto- pie. Cette réunion a eu lieu quelques semaines après le putsch manqué des tenants du totalitarisme. Les images saisissantes que nous avons tous vues à la télévision, de ce peuple défen- dant son Parlement, doivent nous faire réfléchir. Aujourd'hui, Monsieur Steffen, l'histoire s'accélère dans le sens du respect des droits de l'homme et c'est tant mieux.
M. Felber, conseiller fédéral: Permettez-moi tout d'abord de vous remercier, au nom du Conseil fédéral, de vos débats. J'essaierai d'abréger ma réponse, me contentant de répondre d'abord aux questions plus précises qui ont été posées.
Je voudrais souligner cependant que l'adhésion de la Suisse à ces Pactes n'est pas la signature d'un accord qui précise des règles d'équilibre entre ce que nous recevons et ce que nous donnons. C'est la consécration de règles morales que nous reconnaissons et que nous souhaitons voir appliquées dans l'ensemble des pays du monde. Au lendemain de la votation de 1986, nous avons intensifié, aux Nations Unies, notre enga- gement au sein de la Commission des Droits de l'homme. Deux experts suisses indépendants sont à la disposition de cette commission: le professeur Voyame, ancien Directeur de l'Office fédéral de la justice, qui depuis deux ans s'occupe des problèmes des droits de l'homme en Roumanie, et le profes- seur Kälin, qui a été nommé il y a quelques mois rapporteur spécial sur le Koweït occupé. Nous sommes donc un pays en- gagé dans la défense des droits de l'homme. Il apparaît au- jourd'hui indispensable que nous puissions enfin adhérer aux Pactes de 1966.
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18 septembre 1991
La ratification par la Suisse de traités de protection des droits de l'homme, en particulier ceux qui prévoient un mécanisme efficace destiné à garantir leur mise en oeuvre, contribue à ren- forcer la protection internationale de ces droits. Plusieurs d'entre vous ont d'ailleurs souligné que la ratification par notre pays de ces deux pactes internationaux protégeant les droits de l'homme équivaut, pour nous, à la possibilité d'intervenir de manière plus crédible dans les régions du monde où les droits de l'homme sont bafoués.
En ce qui concerne la suite des instruments que nous devrons encore ratifier, nous nous acheminons vers la fin de la prépara- tion du message relatif à l'adhésion de la Convention de 1965 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination raciale. Cela implique toute une série de modifications du Code pénal, travail qui sera bientôt achevé.
Nous vous soumettrons, dès l'année prochaine probable- ment, un message relatif à la Convention sur les droits de l'en- fant que le Conseil fédéral a signée, un message relatif au pro- tocole à la Convention européenne des droits de l'homme qui accorde à l'individu le droit de saisir la Cours européenne sous certaines conditions. Il y aura encore le deuxième protocole fa- cultatif au Pacte sur les droits civils et politiques, qui concerne l'abolition de la peine de mort, dont vous avez parlé, M. Rech- steiner, et qui sera soumis dès le moment où les discussions en cours au Parlement - qui ont déjà eu lieu au Conseil natio- nal - seront achevées et que la peine de mort sera bel et bien abolie dans notre pays. Lorsque le programme législatif sur l'égalité des droits entre hommes et femmes aura été réalisé en grande partie, le Conseil fédéral vous soumettra un mes- sage relatif à l'adhésion à la Convention sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes. C'est un programme que nous ne voulons pas accélérer da- vantage que les travaux parlementaires. Si notre législation nous permet d'adhérer à ces pactes ou à ces conventions, nous le ferons. Pour le moment, c'est au Parlement de choisir les modifications qu'il désire.
Je réponds également aux questions de M. Steffen. Je le ré- pète, à travers ces Pactes, il s'agit de nous engager en faveur de règles morales que notre pays applique très généralement. Il n'est donc pas question d'imaginer que nous puissions dé- noncer ces règles, à moins que nous ne devenions un Etat tout à fait particulier, dictatorial ou avec des règles d'urgence tout à fait spéciales. L'article 4, qui figure à la page 40 du texte fra- nçais, contient pourtant une clause de dérogation pour des si- tuations de caractère exceptionnel - et nous vous assurons que ce n'est pas la seule convention non dénonçable que la Suisse a signée. Voilà pour la première question.
J'en viens aux modifications de ce Pacte. En principe, les pac- tes sont modifiés par l'Assemblée générale des Nations Unies, dans le cas particulier, avec une majorité qualifiée. Il s'agit ou bien d'établir des protocoles additionnels, qui viennent sim- plement compléter le Pacte, ou de faire des amendements spéciaux qui doivent être adoptés séparément par chaque pays adhérent du Pacte en question. Cela signifie que si un Etat - même la Suisse - ne voulait pas appliquer ou accepter une modification ou un amendement à ce Pacte, il ne serait pas contraint de l'appliquer. Il faudrait que formellement nous passions de nouveau devant le Parlement et vous devriez dé- cider de la ratification de cette modification. Il n'y a donc au- cune obligation imposée par une organisation à laquelle nous n'appartiendrions pas.
Ce sont les deux réserves les plus importantes que vous avez faites, Monsieur Steffen, et je crois que nous avons ainsi ré- pondu à vos deux questions de principe.
Nous aimerions rappeler encore la nécessité pour la Suisse d'être dotée de ces instruments pour pouvoir répondre aussi à vos nombreuses sollicitations dans le domaine des droits de l'homme. Nous croyons que notre politique doit pouvoir s'ap- puyer sur des instruments que nous avons choisi d'adopter et d'appliquer en même temps que les autres pays. Nous lève- rons les réserves que nous avons émises, mais parce que nous voulons respecter notre droit actuel et nos principes constitutionnels nous ne les lèverons qu'au fur et à mesure que notre constitution et notre législation auront été modifiées et adaptées en conséquence. Nous souhaitons que cela se
fasse rapidement, mais ce n'est pas toujours facile, selon les dispositions que nous devrons vous soumettre et que nous vous soumettrons. Vous pourrez les discuter, les adopter ou les rejeter, les soumettre au peuple - s'il s'agit de réformes constitutionnelles naturellement - à travers un référendum obligatoire.
Je voudrais aussi souligner que ce n'est pas la seule ratifica- tion des pactes des Nations Unies sur les Droits de l'homme qui va permettre à la Suisse de résoudre seule tous les problè- mes du monde. J'aimerais que M. Mühlemann prenne aussi conscience qu'il ne suffit pas de rappeler tous les jours que nous aurions dû prendre contact avec l'Autriche; nous n'avons pas attendu aujourd'hui pour prendre contact avec ce pays dans le problème de la Yougoslavie. S'il n'y a pas eu d'action commune entre l'Autriche et la Suisse c'est parce qu'elle n'était pas possible et c'est parce que nous ne pou- vons pas toujours exposer les raisons de ces impossibilités qui concernent l'autre Etat et non pas la Suisse. Je vous prie donc de cesser de toujours souhaiter ce qui a été tenté et qui a été rejeté.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Abstimmung - Vote Für den Rückweisungsantrag Steffen Minderheit
Dagegen offensichtliche Mehrheit
Detailberatung - Discussion par articles
A. Bundesbeschluss betreffend den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte A. Arrêté fédéral concernant le Pacte international relatif aux droits économiques, sociaux et culturels
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
107 Stimmen 2 Stimmen
B. Bundesbeschluss betreffend den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte B. Arrêté fédéral concernant le Pacte international relatif aux droits civils et politiques
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 1 Einleitung, Bst. a-f, h; Abs. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
1503
Postulat Columberg
Abs. 1 Bst. g Neuer Antrag des Bundesrates g. Vorbehalt zu Artikel 25 Buchstabe b:
Diese Vorschrift findet Anwendung unter Vorbehalt von Vor- schriften kantonalen und kommunalen Rechts, welche vorse- hen oder zulassen, dass Wahlen an Versammlungen nicht ge- heim durchgeführt werden.
Antrag der Kommission Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Art. 1 Al. 1 introduction, let. a-f, h; al. 2, 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1 let. g Nouvelle proposition du Conseil fédéral g. Réserve portant sur l'article 25, lettre b: La présente disposition sera appliquée sans préjudice des dis- positions du droit cantonal et communal qui prévoient ou ad- mettent que les élections au sein des assemblées ne se dérou- lent pas au scrutin secret.
Proposition de la commission Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 113 Stimmen Dagegen 2 Stimmen
C. Bundesgesetz über die Organisation der Bundes- rechtspflege C. Loi fédérale d'organisation judiciaire
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
107 Stimmen 1 Stimme
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
91.3195
Postulat Columberg Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte Droits de l'homme. Obligations de la Suisse
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1991
Wenn die Schweiz die Uno-Menschenrechtspakte ratifiziert, stellt sich die Frage der inhaltlichen Uebereinstimmung der menschenrechtlichen Garantien auf europäischer und welt- weiter Ebene. Das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention enthält Elemente, welche die Schweiz mit einer Ratifikation der Uno-Menschenrechtspakte anerkennt. Auf europäischer Ebene ist die Ratifikation dieses Protokolls noch nicht erfolgt, obwohl es von weitaus den mei- sten Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, Bericht zu erstatten über das erste Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechts- konvention und die Gründe darzulegen, die für oder gegen eine Ratifizierung dieses Protokolls sprechen.
Texte du postulat du 19 juin 1991
Si la Suisse devait ratifier les pactes de l'ONU sur les droits de l'homme, il faudrait alors étudier leur harmonisation avec les accords européens et mondiaux. Le premier protocole addi- tionnel de la Convention européenne des droits de l'homme contient des éléments que la Suisse reconnaîtrait en ratifiant les pactes de l'ONU. Notre pays n'a pas encore ratifié ce proto- cole, bien que la plus grande majorité des Etats membres du Conseil de l'Europe ait déjà procédé à cette formalité.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à élaborer un rap- port sur le premier protocole additionnel de la Convention eu- ropéenne des droits de l'homme et sur les avantages et les in- convénients de sa ratification par la Suisse.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Caccia, Grendel- meier, Haller, Petitpierre, Pini, Ruffy (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. August 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 août 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationale Menschenrechtspakte. Beitritt der Schweiz Pactes internationaux relatifs aux droits de l'homme. Adhésion de la Suisse
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.004
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.09.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1494-1503
Page
Pagina
Ref. No
20 020 288
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