AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1530
N
18 septembre 1991
schen Kenntnissen an Studenten anderer Fachrichtungen (z. B. Forstingenieure, Tierärzte) und die Grundlagen- und Me- thodenforschung, welche für die ausserhalb der Hochschulen tätige praxisorientierte Wildforschung unerlässlich sind. Diese Forschungsrichtung hat, trotz zunehmender Nachfrage nach Wildbiologen und wildbiologischen Forschungsergeb- nissen, an den Hochschulen immer mehr an Bedeutung verlo- ren, dies im Zuge einer allgemeinen Tendenz, an den Hoch- schulen die «Feldforschung» zugunsten der «Laborfor- schung» aufzugeben. Die Ausbildung auf dem Gebiet der Wildbiologie an der ETH Zürich ist deshalb zu erhalten. Da die Forstingenieure immer mehr mit Naturschutzfragen und Wild- schadenproblemen konfrontiert werden, wäre es wünschens- wert, dass die Lehre und Forschung sowie die Umsetzung in die Praxis im Bereich Wildbiologie und Oekologie ausgebaut werden. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die kanto- nalen Hochschulen sind gering.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Wiederkehr: Wer könnte nicht für die Wildforschung sein, wenn ihr Ziel ist, den Wildtieren in unserem Land genügend Lebensraum zu ermöglichen? Ich habe zwanzig Jahre lang als Geschäftsführer des WWF dafür gekämpft. Vieles, was wir vor- geschlagen haben, ist in diesem Rat nicht aufgenommen wor- den. Heute kommt Herr Nationalrat Walter Frey mit den glei- chen Vorschlägen. Wir behandeln seine Motion, und ich sage klar: Ich bin dafür. Ich möchte aber meiner persönlichen Be- troffenheit Ausdruck geben, dass es wieder einmal so lange gedauert hat und dass es dann, wenn's opportun wird, von je- mandem eingereicht wird, der so inkonsequent handelt wie Herr Walter Frey.
Er hat zwei Seelen, ach, in seiner Brust. Die erste ist die Seele des Jägers. Diese will genügend Wildtiere in unserem Land. Diese will genügend Raum für die Wildtiere. Und die zweite Seele ist die des Autohändlers. Herr Frey stimmt konsequent für noch mehr Strassen. Er hat soeben im Waldgesetz auch dafür gestimmt, dass die Autos in den Wäldern herumfahren dürfen. Mit noch mehr Strassen in unserem Land - und es wer- den immer noch mehr gebaut, das Parlament hat erst kürzlich den entsprechenden Kredit um 500 Millionen Franken auf 1300 Millionen aufgestockt - geht aber in erster Linie der Le- bensraum der Tiere in unserem Land kaputt.
Das Abstimmungsverhalten von Herrn Frey ist also konträr zu seiner Motion. Das ist inkonsequent, und ich gebe meiner Be- troffenheit Ausdruck mit der Bitte an Herrn Frey, in Zukunft nicht mehr so schizophren zu handeln.
Bundespräsident Cotti: Die Wildforschung hat sicher eine grosse Bedeutung, nicht nur bezüglich des eigentlichen en- gen Gegenstandes der Forschung selber, nämlich des Wil- des, sondern aufgrund der indirekten Auswirkungen der Wild- entwicklungen für die ganze Umweltfrage. Deshalb ist grund- sätzlich überhaupt nichts gegen die Motion einzuwenden.
Der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat - und zwar ohne jeg- liche besondere Ambition - vorschlägt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, liegt darin, dass wir im grossen, brei- ten Forschungsbereich die Forschungsgelder in den näch- sten vier Jahren erhöhen werden - Sie wissen, um wieviel. Die Forschung wird zu einer der Hauptprioritäten der Bundes- tätigkeit. Das wirkt sich auch finanziell aus. Es scheint dem Bundesrat deshalb kaum konsequent zu sein, relativ geringfü- gige Gelder zu extrapolieren und sie in bezug auf die tatsächli- che Festlegung der Forschungsprioritäten nicht den zuständi- gen Gremien zu überlassen.
Es ist eine untergeordnete Sache, ich räume es ein. Aber wenn das für jeden Forschungsbereich grossräumig gemacht würde, hätte man kaum mehr die Möglichkeit, den Ueberblick zu wahren, um die entsprechenden Prioritäten festzulegen. Der Bundesrat bestätigt nochmals, dass eine Entwicklung der Wildforschung absolut möglich ist, möchte aber den For- schungsgremien die Möglichkeit belassen, im Rahmen der
zugewiesenen Mittel die objektiven Prioritäten festzulegen. Die Umwandlung in ein Postulat ist mehr eine Frage des Grundsatzes als eine Frage der Auswirkung. Denn wir wollen das, was die Motion verlangt, tatsächlich in Taten umsetzen.
Motionen 90.426, 90.421 Motions 90.426, 90.421
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motionen Dagegen
80 Stimmen 1 Stimme
90.082
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze. Aenderung AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 21. Dezember 1990 (BBI 1991 | 217) Message et projets de loi du 21 décembre 1990 (FF 1991 | 193) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Allenspach, Berichterstatter: Anlässlich der 9. AHV-Revision wurde eine Indexierung der AHV-Renten beschlossen. Seit 1979 werden die AHV-Renten im Zweijahresrhythmus obliga- torisch der Teuerung angepasst. Sie werden aber nicht nur der Teuerung angepasst. Dank des verwendeten Mischindexes erfolgt zum Teil auch eine Anpassung an die Lohnentwick- lung.
Diese Teildynamisierung der AHV-Renten hatte damals grosse Diskussionen ausgelöst. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Teildynamisierung der Renten den AHV-Rentnern eine gesetzliche Einkommensga- rantie gewährt werde, die in diesem Umfang wohl kaum eine andere Bevölkerungsgruppe habe.
Da mit einer Indexierung der AHV-Renten zudem zusätzliche Kosten und administrative Probleme verbunden sind, hat das Parlament damals beschlossen, diese Teildynamisierung, d. h. die Anpassung der Renten an den Mischindex, nicht jähr- lich, sondern nur alle zwei Jahre vorzunehmen. Diese Teildy- namisierung der AHV-Renten im zweijährigen Anpassungs- rhythmus wurde anlässlich der 9. Revision als eine sehr aus- gewogene Lösung und als wichtiger sozialer Fortschritt be- grüsst. Das Parlament war sich allerdings durchaus bewusst, dass in Zeiten extrem hoher Teuerung soziale Notlagen ent- stehen könnten. Es sei daran erinnert, dass in den Jahren 1972 bis 1975 Teuerungsraten von 7 bis 9,5 Prozent das wirt- schaftliche und soziale Klima unseres Landes geprägt haben. Weil damals Teuerungsraten von 8 Prozent und mehr eine Realität waren, wurde im Sinne einer Ausnahmeregelung der zweijährige Anpassungsrhythmus in dem Sinne gelockert, dass der Bundesrat die AHV-Renten nach einem Jahr schon der Teuerung anpassen kann, falls der Index der Konsumen- tenpreise innert eines Jahres um mehr als 8 Prozent steigt. Die damalige Diskussion lässt deutlich erkennen, dass das Parla- ment diese jährliche Anpassung nur für wirkliche Ausnahme- fälle und für Extremsituationen vorgesehen hatte. Die Teildy- namisierung, das heisst die Berücksichtigung der Lohnent- wicklung, wurde für wichtiger und sozial gebotener erachtet als die jährliche Teuerungsanpassung.
Gemäss vorliegender Botschaft soll an diesem System nichts Grundsätzliches geändert werden. Es sollen die AHV-Renten weiterhin jedes zweite Jahr gemäss Mischindex nicht nur der
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
1531
Teuerung, sondern teilweise auch der Lohnentwicklung ange- passt werden. Mit anderen Worten: Die Teildynamisierung bleibt bestehen.
Die Kommission hat an diesem Grundsatz der Teildynamisie- rung, das heisst der zweijährigen Rentenanpassung an den Mischindex, festgehalten. Ein Antrag, auf Teildynamisierung zugunsten einer jährlichen Teuerungsanpassung zu verzich- ten, lag nicht vor. In Frage stand also lediglich, wann der Bun- desrat bei anhaltender Teuerung auch in den Zwischenjahren eine Rentenerhöhung vorzunehmen habe. Es geht um den Schwellenwert für Rentenerhöhungen bei ausserordentlich hoher Teuerung.
Die Kommission ist sich mit dem Bundesrat einig, dass der ge- genwärtige Schwellenwert von 8 Prozent zu hoch sei. Der Bundesrat schlägt vor, den Schwellenwert auf 4 Prozent her- abzusetzen. In der Kommission wurde auf der einen Seite ein Schwellenwert von 5 Prozent beantragt, auf der anderen Seite ein solcher von 3 Prozent. Die Kommission ist dabei mit knap- per Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen dem Antrag des Bundes- rates gefolgt. Die unterlegene Minderheit hält ihren Antrag, den Schwellenwert auf 3 Prozent herabzusetzen, aufrecht.
Gemäss Modellrechnungen wird die Herabsetzung des Schwellenwertes auf 4 Prozent die AHV im längerfristigen Jah- resdurchschnitt rund 110 Millionen Franken kosten. Der IV entstünden Mehrkosten von rund 15 Millionen, der Unfallversi- cherung von rund 6 Millionen. Bei einer Herabsetzung des Schwellenwertes auf 3 Prozent wäre mit einer Verdoppelung dieser Ausgaben zu rechnen, das heisst mit rund 250 Millio- nen Mehrausgaben jährlich für AHV und IV statt 125 Millionen gemäss Antrag des Bundesrates.
Diese Verdoppelung der Kosten bei einem Schwellenwert von 3 Prozent statt einem solchen von 4 Prozent hat überrascht. Die angestellten Berechnungen sind indessen schlüssig und können nicht in Frage gestellt werden. Ein Schwellenwert von 3 Prozent würde sehr häufig zur Folge haben, dass man über längere Perioden nicht mehr von einem zweijährigen Anpas- sungsrhythmus sprechen könnte, weil man faktisch zu jährli- chen Anpassungen überginge. Hätte ein solcher Schwellen- wert von 3 Prozent schon früher bestanden, hätten die AHV- Renten im Durchschnitt achtmal pro zehn Jahre angepasst werden müssen. Die jährliche Anpassung wäre damit eigent- lich zur Regel, der Zweijahresrhythmus zur Ausnahme gewor- den. Aus diesem Grunde würde der Schwellenwert von 3 Pro- zent die AHV/IV doppelt soviel kosten wie der Schwellenwert von 4 Prozent. Das heisst, wie erwähnt, 250 Millionen Franken pro Jahr statt 125 Millionen.
Die durchschnittliche Jahresbelastung beträgt beim Schwel- lenwert von 4 Prozent 0,6 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV, beim Schwellenwert von 3 Prozent sind es 1,2 Pro- zent. Wenn man diese Mehrkosten ausschliesslich durch Bei- tragserhöhung decken wollte, müssten die Beiträge der Versi- cherten und ihrer Arbeitgeber beim Schwellenwert von 4 Pro- zent um 0,6 Lohnpromille angehoben werden, beim Schwel- lenwert von 3 Prozent um 1,2 Lohnpromille.
Die Kommission hat aber nicht nur wegen der soeben skizzier- ten erheblichen Kostenfolgen für einen Schwellenwert von 4 Prozent votiert, sondern auch deshalb, weil mit einem Schwellenwert von 3 Prozent die administrativen Probleme vervielfacht würden. Weite Bereiche der Sozialversicherung basieren auf der AHV-Rente bzw. auf dem AHV-Rentenindex. Gemäss Gesetz werden die Einkommen für Ergänzungslei- stungen und weitere Grenzwerte im Ergänzungsleistungsbe- reich auf den gleichen Zeitpunkt wie die AHV/IV-Renten ange- passt. Bei der beruflichen Vorsorge hängen der Mindestlohn für die Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium, der Koordinationsabzug, der maximal zu berücksichtigende Jahreslohn usw. von der minimalen einfachen Altersrente ab. Die steuerfreien Beträge der dritten Säule sind ebenfalls mit der minimalen einfachen Altersrente gekoppelt. Wenn bei ei- nem Schwellenwert von 3 Prozent fast jedes Jahr die AHV- Renten angehoben werden müssten, dann müssten auch diese Grenzwerte fast jedes Jahr verändert werden. Das verur- sacht den Versicherungseinrichtungen, den Betrieben und al- len Betroffenen erhebliche zusätzliche administrative Aufwen- dungen.
Wir dürfen diese zusätzlichen administrativen Aufwendungen im BVG-Bereich nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn sie gefährden die Bereitschaft der Betriebe und der Pensions- kassen, freiwillig mehr als das gesetzliche Obligatorium zu lei- sten. Wir sollten, wie ich 1989 in einem Postulat verlangt habe, das von mehr als hundert Ratsmitgliedern unterzeichnet wor- den ist, die administrativen Vorschriften für die zweite Säule vereinfachen und nicht ständig komplizierter ausgestalten. Je mehr Sie zu einem jährlichen Rhythmus der Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung übergehen, desto komplizierter gestalten Sie diese administrativen Vorschriften für die zweite Säule.
Aus diesen Erwägungen hat die Kommission stillschweigend Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage beschlossen. Die Mehrheit hat mit 11 zu 10 Stimmen den Antrag, den Schwel- lenwert auf 3 Prozent festzusetzen, abgelehnt. In der Schluss- abstimmung hat die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen, bei ei- ner Enthaltung, der bundesrätlichen Vorlage zugestimmt. Wir empfehlen dem Rat, im gleichen Sinne zu beschliessen. Zu den eingereichten Einzelanträgen werden wir nach der Eintre- tensdebatte Stellung beziehen.
Mme Déglise, rapporteur: C'est dans le cadre de la 9e révision de l'AVS qu'a été instaurée une disposition légale qui prévoit que les rentes et les allocations pour impotents de l'AVS/Al sont adaptées périodiquement, en règle générale tous les deux ans, à l'évolution des salaires et des prix. Elle est de plus applicable par analogie au domaine de l'Al. Depuis 1980 cinq adaptations ont été opérées selon ce principe.
Le renchérissement du coût de la vie qui s'est manifesté de façon importante au cours du deuxième semestre 1990 a mis en évidence les problèmes liés à la conception de la disposi- tion de l'article 33ter de l'AVS. En effet, le taux de renchérisse- ment de 8 pour cent est très élevé. Or, tant que ce seuil n'est pas atteint, le Conseil fédéral n'est pas habilité à procéder à une adaptation des prestations. Il a dérogé à la norme de la 9e révision de l'AVS pour la première fois, en proposant au Parlement un arrêté fédéral permettant d'allouer une adapta- tion des rentes pour 1991, sous la forme de deux versements, arrêté fédéral accepté par les Chambres et entré en vigueur cette année.
Lors de cette décision déjà, la Commission pour la sécurité so- ciale était d'avis, avec le Conseil fédéral, qu'une modification de la loi était indispensable pour remédier à cette situation. C'est ainsi qu'aujourd'hui, nous sommes en présence d'une proposition de modification de l'article 33ter, 4me alinéa, de la loi fédérale sur l'AVS, ainsi que de l'article 34, deuxième ali- néa, de la loi fédérale sur l'assurance-accidents, portant sur l'assouplissement du système d'adaptation des rentes de l'AVS/Al à l'évolution des salaires et des prix, ainsi que des ren- tes de l'assurance-accidents au renchérissement.
La commission s'est réunie le 24 avril 1991 et a été unanime à reconnaître la nécessité de modifier la loi en vue d'une adapta- tion plus souple des rentes au renchérissement. La norme de l'adaptation bisannuelle a été maintenue. Toute la discussion a porté sur le taux à partir duquel une adaptation doit interve- nir. Le Conseil fédéral a proposé un taux de 4 pour cent, esti- mant que ce taux était réaliste et acceptable. Les moyennes des renchérissements pour les dix dernières années a été de 3,4 pour cent. Une limite de 3 pour cent entraînerait deux fois plus de réadaptations des rentes, d'où des coûts administra- tifs plus élevés. En termes de chiffres, une limite de 3 pour cent entraînerait des coûts supplémentaires de 250 millions de francs, alors que celle de 4 pour cent coûterait 125 millions de francs supplémentaires. Une proposition de s'arrêter à un taux de 5 pour cent a été faite à la commission, proposition qui a été écartée. Il restait alors la proposition du Conseil fédéral de 4 pour cent et une autre proposition de 3 pour cent. Finale- ment, la proposition du Conseil fédéral l'a emporté par 11 voix contre 10. Le vote d'ensemble a été acquis par 18 voix sans opposition et une abstention.
Je vous propose, au nom de la commission, d'accepter ce projet qui va dans le sens d'une amélioration nécessaire et jus- tifiée pour nos rentiers AVS et je vous propose de soutenir la majorité de la commission.
AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1532
N
18 septembre 1991
A titre personnel, je voudrais vous dire que, contrairement à ce que j'ai voté à la commission - un taux de 4 pour cent - j'ai changé d'avis à la suite de notre dernière séance de Commis- sion de la sécurité sociale, qui a décidé de renvoyer encore une fois la révision de l'AVS. J'estime que je devais accepter le 3 pour cent pour ne pas faire attendre plus longtemps des ren- tiers sur une amélioration qu'ils souhaitent depuis longtemps.
M. Philipona: Le groupe radical est favorable à la révision de la loi proposée par le Conseil fédéral. C'est la suite logique de la décision que nous avons prise l'année dernière en déroga- tion à la loi actuelle. Le groupe votera la proposition du Conseil fédéral et de la majorité de la commission qui fixe à 4 pour cent le taux à partir duquel les rentes seront adaptées chaque an- née. Il faut rappeler que ce taux est fondé sur un indice mixte qui correspond à la moyenne entre l'indice suisse des prix à la consommation et celui des salaires déterminés par l'OFIAMT. Grâce à cette manière de faire, les rentiers bénéficient égale- ment de l'évolution générale des salaires. Le fait d'abandon- ner la formule potestative pour obliger le Conseil fédéral à pra- tiquer les ajustements quand l'indice est atteint est une sécu- rité supplémentaire pour les rentiers.
La proposition du Conseil fédéral et de la majorité de la com- mission est équilibrée, réaliste et évite le gaspillage adminis- tratif que provoquerait la proposition Baerlocher que nous re- fusons. En ce qui concerne la proposition Hubacher, elle est surprenante et même mal venue. En effet, on ne peut sortir un seul aspect du message tel que celui de la 10e révision de l'AVS. Il n'y a pas eu de discussion en commission et nous ignorons totalement les répercussions financières de cette proposition. Nous relevons enfin que la proximité des élec- tions n'est pas une raison d'accepter une proposition qui com- porte un fort relent électoraliste. Le groupe radical votera contre cette proposition.
Reimann Fritz, Sprecher der Minderheit: Die sozialdemokrati- sche Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die beiden Vorlagen (A und B) einzutreten und dem Minderheitsantrag zu Artikel 33ter Ab- satz 4 AHV-Gesetz zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Aenderung des AHV-Gesetzes ist ein zeit- gemässer Schritt und entspricht auch einer sozialen Notwen- digkeit. Wir mildern damit in der Frage des Teuerungsaus- gleichs eine ungerechte Diskriminierung der Rentnerinnen und Rentner. Wir begrüssen es auch, dass in die neue Rege- lung des Teuerungsausgleichs für AHV- und IV-Rentner die Unfallrenten einbezogen werden.
Es ist nun genau ein Jahr her seit der Behandlung meiner dringlichen Interpellation in diesem Rat. Damals ging es darum, für das Jahr 1991 eine Lösung zu finden, die es erlaubt, die Teuerung auf den AHV- und IV-Renten auszugleichen, ob- wohl der vom Gesetz vorgeschriebene Stand des Indexes der Konsumentenpreise von 8 Prozent nicht erreicht wurde.
In der Diskussion haben sich damals alle Fraktionen dahinge- hend geäussert, dass die gesetzliche Hürde von 8 Prozent zu hoch sei. Es wurde auch gesagt, dass es ungerecht sei, wenn die Rentnerinnen und Rentner bezüglich Teuerungsausgleich schlechter behandelt werden als der aktive Teil der Bevölke- rung. Nach dieser einmütigen Demonstration des Parlaments war ich etwas enttäuscht, als uns der Bundesrat den Vorschlag unterbreitete, die Renten erst dann schon nach einem Jahr zu erhöhen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise min- destens um 4 Prozent angestiegen ist. Das heisst also, dass z. B. bei einer Teuerung von 3,9 Prozent die Rentnerinnen und Rentner von AHV und IV ein Jahr zuwarten müssten, bis sie in den Genuss eines Teuerungsausgleichs kämen.
Momentan findet zwar in der Oeffentlichkeit eine sehr lebhafte Diskussion über den Teuerungsausgleich statt; vor allem Ar- beitgeberkreise stellen den von den Arbeitnehmerorganisatio- nen geforderten vollen Teuerungsausgleich in Frage. Trotz dieser Auseinandersetzung und dieser Vorbehalte würde man beim aktiven Personal kaum auf die Idee kommen, 3,9 Prozent Teuerung sei eine Grösse, die nicht zu einem Ausgleich An- lass gebe.
Dabei muss man berücksichtigen, dass gerade die Rentnerin- nen und Rentner von der Teuerung besonders stark betroffen
werden. Viele von ihnen verfügen über keine oder nur eine recht bescheidene zweite Säule. Im Kapitaldeckungsverfah- ren ist das Problem des Teuerungsausgleichs wegen der Vor- finanzierung viel schwieriger zu lösen, und in den privaten Pensionskassen existiert kaum oder nur bei wenigen Kassen der Teuerungsausgleich.
Von der Verfassung her müsste die AHV zwar das Existenzmi- nimum decken, doch Tatsache ist, dass viele AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner unter dem Existenzminimum le- ben müssen. In diesen Kreisen ist denn auch häufig die soge- nannte «neue Armut» zu suchen. Sehr oft genügt der Teue- rungsausgleich nicht einmal, um die Prämienerhöhung der Krankenkasse zu decken, von einem Mietzinsaufschlag gar nicht zu reden.
Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass der Bundesrat aus administrativen Gründen eine Limite festsetzen muss. Die Kommission hat deshalb auch einem entsprechenden Vor- schlag in der Standesinitiative des Kantons Jura nicht zuge- stimmt. Wir unterstützen auch den Antrag Baerlocher nicht. Die administrativen Umtriebe sollten nicht mehr Kosten verur- sachen als das, was den Rentnerinnen und Rentnern an höhe- ren Beträgen ausbezahlt wird.
Man muss die tatsächliche Teuerungsentwicklung in Betracht ziehen. Aber die administrative Rücksicht sollte nicht so weit gehen, dass deswegen Kreise unserer Bevölkerung, die auf unsere Hilfe und unser Verständnis angewiesen sind, auf un- gebührliche Art und Weise bestraft werden.
Bei einer Teuerung von 3 Prozent und mehr sollte deshalb nicht aus administrativen Gründen auf eine Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ver- zichtet werden. Es scheint mir, dass 3 Prozent eine Grössen- ordnung sind, die auch verwaltungstechnisch verantwortet werden kann.
Wir registrieren zwar seit einiger Zeit eine Teuerung, die weit über diese Limite hinausgeht. Das sollte uns jedoch nicht da- von abhalten, die gesetzliche Minimalgrenze so anzusetzen, dass der Teuerungsausgleich an die Rentnerinnen und Rent- ner auch bei einer etwas tieferen Inflationsrate gewährt werden kann.
Diese Gesetzesänderung soll nicht nur eine momentane Massnahme sein, sondern auch für die kommenden Jahre dienen, für die wir uns etwas weniger hohe Teuerungsschübe erhoffen.
Sie haben gehört, dass der Antrag auf 3 Prozent in der natio- nalrätlichen Kommission nur ganz knapp (mit 11 zu 10 Stimmen) abgelehnt wurde.
Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Widrig: Die christlichdemokratische Fraktion befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der AHV/IV-Ren- ten an die Lohn- und Preisentwicklung sowie der Renten der Unfallversicherung an die Teuerung. Dass die Rentner An- spruch auf Teuerungsausgleich haben, war auch vor zwölf Jahren bei der 9. AHV-Revision unbestritten. Es waren vor al- lem volkswirtschaftliche Gründe, die zu dieser 8-Prozent- Grenze führten. Damals, 1979, hatten die Kommission Würgler und die AHV-Kommission nach langen und intensiven Bera- tungen vorgeschlagen, die Teuerungsanpassungen alle zwei Jahre vorzunehmen. Dies nicht um die Rentner zu ärgern, son- dern aus der Befürchtung, dass eine Dynamisierung der Ren- ten zu wenig Rücksicht auf die Wirtschaftslage nimmt, da na- türlich namentlich in Phasen stagnierender Beschäftigung bei gleichzeitigem Anstieg des Preis- und Einkommensniveaus das finanzielle Fundament der AHV geschwächt würde.
Nun haben sich die Verhältnisse in den vergangenen 20 Jah- ren geändert. Das wird insbesondere deutlich, wenn man die Absolutbeträge betrachtet, bezogen auf die Renten 1967. 4 Prozent entsprechen dem damaligen absoluten Wert von 66 bis 141 Franken. 1990 entsprechen 4 Prozent einem Wert von 384 bis 770 Franken. Diese Unterschiede sind für die Rentner bedeutend, bei denen mit zunehmendem Alter die Gesund- heitskosten ansteigen, Heim- und Pflegekosten anfallen und die Verzögerung einer Zahlung von bis zu 770 Franken nicht einfach wegzustecken ist.
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
1533
Auch in unserer Fraktion gab einzig die Höhe des Landesinde- xes der Konsumentenpreise zu reden, ob eine Anpassung bei 4 Prozent - gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit - oder bei 3 Prozent, wie es nun die Minderheit vorschlägt, am Platz ist. Für die tiefere 3-Prozent-Variante spricht natürlich die Tatsache, dass der Rentner die Teuerung sofort über seinen Konsum zu berappen hat und aus dieser Sicht ein Ausgleich auf möglichst tiefem Niveau des Landesindexanstieges zu ver- treten wäre. Für die höhere Variante von 4 Prozent gemäss Bundesrat spricht der kleinere administrative Aufwand. Er ist mit dem Ertrag zu vergleichen. Unser Beschluss hier betrifft ja nicht nur die AHV/IV und die Unfallversicherung. Er hat natür- lich Auswirkungen auf den Bereich der Ergänzungsleistungen oder z. B. auf die Militärversicherung, womit dann mehr Arbeit anfällt.
Auch hier zeigt sich wieder, dass die starke Teuerung - sprich: Inflation - zurzeit einer der Hauptgründe für die Wirtschafts- schwierigkeiten und die für Schweizer Verhältnisse hohe Ar- beitslosenzahl ist. Inflation ist des Teufels, das kann man schon sagen. Sie trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleicher- massen und natürlich Rentnerinnen und Rentner ganz beson- ders hart.
Diese Teuerungsraten 1990 und 1991 haben gezeigt, dass die heute bestehende Vorschrift zur Anpassung der Renten an die Wirtschaftsentwicklung zu starr ist und flexibler ausgestaltet werden muss. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird vor allem vermieden, dass der Bundesrat bei ausserordentli- chen Situationen wiederum mit einem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss an die Räte herantreten muss, wie dies Ende 1990 für den Ausgleich der Renten 1991 erfolgte.
Die CVP-Fraktion unterstützt einstimmig diese vorgesehene erleichterte Anpassung der Renten AHV/IV an die Lohn- und Preisentwicklung sowie der Renten der Unfallversicherung an die Teuerung. Das Lager der Anhänger der Anpassung bei 3 oder 4 Prozent ist bei uns etwa halb/halb. Es gibt ja gute Gründe für die eine oder die andere Lösung.
Hingegen geht nach meinem Dafürhalten der Antrag Baerlo- cher zu weit, der mit jährlichem Automatismus dann bis 0,5 oder bis 1 Prozent hinuntergeht. Ich würde sagen: Die kanto- nalen Ausgleichskassen werden sich dafür bedanken, denn der damit verbundene Aufwand ist doch recht erheblich und steht kaum in einem Verhältnis zur erzielten zusätzlichen Wir- kung. Hingegen ist der Vorschlag des Bundesrates ein ver- nünftiger Mittelweg zwischen Teuerungsausgleich bei not- wendigen Fällen und Bürokratie bei Bagatellzahlungen.
Namens der christlichdemokratischen Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Frau Stocker: Die grüne Fraktion begrüsst die Vorlage des Bundesrates. Sie ist auch froh, dass sie speditiv gekommen ist. An sich ist natürlich die Situation eine ungute, weil die Teuerung derart davongaloppiert, dass wir mit unseren Sozial- leistungen dauernd hinterherrennen müssen. Das ist keine er- freuliche Situation. Selbstverständlich soll das nicht etwa auf dem Buckel von jenen ausgetragen werden, die auf diese Ren- tenleistungen dringend angewiesen sind. Die Frage, ab wel- cher Teuerungsrate der Bundesrat die Renten angleichen soll, kann man diskutieren. Solange aber die Minimalrenten nicht existenzsichernd sind, meint die grüne Fraktion, muss es bei 3 Prozent bleiben. Wir unterstützen also vorläufig die Minder- heitsposition im Antrag.
Bei der praktischen Durchführung setzt natürlich jede Renten- anpassung auf Bundesebene einen ganzen Kreislauf in Bewe- gung: bei den Ausgleichskassen, bei den Ergänzungsleistun- gen, bei den Beihilfen, bei den Fürsorgeämtern. Deshalb müs- sen wir sicher vorsichtig sein und nicht etwa a priori auf einen jährlichen Rhythmus einschwenken.
Wir lehnen deshalb den Antrag von Kollege Baerlocher ab und bitten Sie, die Minderheitsposition (3 Prozent) hier im Saal zur Mehrheitsposition zu machen. Die Rentnerinnen und Rentner sind darauf angewiesen.
Seiler Hanspeter: Es ist für die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei selbstverständlich, dass die bisherige Regelung des Teuerungsausgleichs und der Anpassung an die Lohn-
verhältnisse für Rentenbezüger nach Artikel 33ter des AHV- Gesetzes geändert und - vor allem - verbessert werden muss. Die 8-Prozent-Hürde liegt auch unseres Erachtens zu hoch, sie bedeutet praktisch, dass eine Anpassung tatsächlich nur im Zweijahresrhythmus erfolgen kann. Im Grundsatz sind wir uns hier im Saal alle einig, dass eine Anpassung überfällig ge- worden ist.
Ob man diese Hürde des Grenzwertes nun um die Hälfte oder gar noch tiefer absenkt, d. h. um 50 oder gemäss Minderheit gar um 63 Prozent, darüber mag man sich streiten. Für uns ist es vor allem auch eine Frage des Masses. Wir glauben, dass ein Herabsetzen der Prozentschwelle von 8 auf 4 Prozent, also um die Hälfte, angemessen ist. Ich verweise auch auf die fi- nanziellen Konsequenzen; sie sind zum Teil bereits erwähnt worden. Die 4-Prozent-Regel würde Mehrkosten von 110 Mil- lionen Franken verursachen, bei 3 Prozent wären es bereits 220 Millionen Franken, also der doppelte Betrag.
Ein zweiter Aspekt: Der Fondsbestand wird gemäss Berech- nungen im Jahre 2010 bei einem Grenzwert von 4 Prozent auf etwa 88 Prozent sinken, bei der 3-Prozent-Regel sind es nur noch vier Fünftel des heutigen Bestands. Die Reserve würde also angeknabbert, und man würde kaum darum herumkom- men, eine Prämienerhöhung vorzusehen. Die Wolken am schweizerischen Wirtschaftshimmel und die in Anbetracht der prognostizierten Milliardendefizite notwendig werdende re- striktive Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand dürften einige Lohntüten dünner werden lassen. Die Prämien in die AHV-Kas- sen werden allein aus diesem Grunde ebenfalls dünnstrahli- ger fliessen. Wir finden daher, dass die Senkung um die Hälfte, welche die Kommissionsmehrheit vorschlägt, massvoll und vernünftig ist und der Situation besser gerecht wird. Man muss verbessern, damit sind wir einverstanden, aber massvoll und vor allem in Berücksichtigung des gesamten Umfeldes. Den Antrag Baerlocher lehnen wir aus den bereits erwähnten Grün- den ebenfalls ab.
Darf ich abschliessend noch darauf hinweisen, dass die 4-Pro- zent-Regel, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ei- gentlich ein Kompromiss ist, weil man auch über eine 5-Pro- zent-Regel diskutierte, welche nicht so klar abgelehnt wurde, wie es den Anschein erwecken könnte?
Ich beantrage Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustim- men.
Meier Samuel: Ich spreche im Auftrag der Fraktion des Lan- desrings und der EVP und beantrage Ihnen, auf die vorlie- gende Vorlage einzutreten und die jährliche Anpassung der Renten an die Teuerung, sofern diese mindestens 3 Prozent beträgt, zu beschliessen. Wir sind der grundsätzlichen Auffas- sung, dass wir bei der bisherigen Regelung der beschränkten Kompetenzdelegation an den Bundesrat bleiben sollten. In ei- nem gewissen Sinn schränken wir die Kompetenz durch diese Vorlage natürlich nochmals ein, indem wir dem Bundesrat vor- schreiben, bei einer gewissen minimalen Teuerung pro Jahr eine Rentenanpassung vorzunehmen. Für die Rentenanpas- sung infolge Teuerung soll überdies am Grundsatz der Zwei- jährigkeit festgehalten werden. Das ist die Ueberzeugung un- serer Fraktion.
Die Erfahrungen mit dem starken Teuerungsanstieg haben gezeigt, dass die heute bestehenden Vorschriften zur Anpas- sung der Renten an die Teuerung noch flexibler ausgestaltet werden sollten. Der Gründe für eine Revision im Sinne der Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen in dieser Vorlage gibt es viele. Zum einen handelt es sich um einen legitimen Anspruch aller Rentenbezüger - ich denke an die Bezüger der AHV-Renten, der Invalidenversicherungsrenten -, die in der heutigen Zeit in besonderem Masse unter der hohen Teue- rung leiden und hier gerecht entschädigt werden wollen. Zum andern liegen Vorstösse auf dem Tisch - ich denke an die Standesinitiativen des Kantons Jura und des Kantons Basel- Stadt -, die ebenfalls in jene Richtung zielen.
Zusammenfassend darf ich Ihnen mitteilen, dass unsere Frak- tion für Eintreten ist und mit der Minderheit der Kommission für die 3-Prozent-Schwelle für eine Teuerungszulage in einem Jahr stimmt.
13-N
AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1534
N 18 septembre 1991
M. Cotti, président de la Confédération: Permettez-moi de me limiter aux propositions du Conseil fédéral, tout en sachant que des propositions ponctuelles et précises suivront qui de- vront être avant tout justifiées par les différents représentants qui les ont déposées. Je me limiterai donc aux questions de l'adaptation au renchérissement des rentes de l'AVS, en par- tant peut-être de la 9e révision de l'AVS qui avait établi - comme vous le savez - l'adaptation bisannuelle des rentes avec la possibilité d'intervenir annuellement dans des cas où l'évolution due au renchérissement serait ou fortement élevée ou très limitée. Dans ces deux cas, on aurait donc pu faire des exceptions à l'adaptation bisannuelle. Comme plus haut pla- fond, on avait établi dans la 9e révision une augmentation du renchérissement de 8 pour cent, c'est ce qui tendait à se véri- fier l'année passée. Vous vous rappelez qu'à la suite de la crise du Golfe, au mois d'août, le Conseil fédéral ayant rapidement averti - je me rappelle que cette rapidité avait été appréciée par le Parlement - avait proposé une adaptation extraordinaire faisant abstraction de la période bisannuelle pour l'année 1991 et, en même temps, il avait élaboré un message qui aurait permis de modifier les réglementations certainement excessi- ves prévues par la 9e révision de l'AVS.
Avec le message qu'il vous soumet, le Conseil fédéral donne suite à sa promesse. Il propose donc au Parlement de retenir l'adaptation bisannuelle, mais d'abaisser en même temps le plafond de manière substantielle. Ceci rend l'adaptation an- nuelle obligatoire à un plafond établi désormais, suivant les propositions du Conseil fédéral, à 4 pour cent.
Avec cette proposition, le Conseil fédéral est absolument conscient de rendre une justice partielle aux rentiers de ce pays et aux rentiers potentiels. Nous savons pertinemment que pratiquer l'adaptation bisannuelle dans des cas où la rente représente à peu près le seul revenu d'un rentier, cela re- vient à assumer une dureté excessive et inacceptable du point de vue social. C'est la raison pour laquelle nous vous propo- sons maintenant une adaptation plus souple et plus conforme aux exigences des rentiers.
Le coût global de la proposition du Conseil fédéral représente 110 millions de francs pour les rentes AVS et 15 millions de francs pour les rentes Al. Comme nous l'avons précisé dans le message, une série de conséquences découleront de la pro- position du Conseil fédéral. Ainsi, les secteurs de l'assurance- militaire, des prestations complémentaires, des rentes de sur- vivants et d'invalidité de la prévoyance professionnelle obliga- toire devront être adaptés en même temps. Comme cela se vé- rifie très souvent, l'AVS modifiée entraîne une modification de toutes les assurances que je ne définirais pas comme complé- mentaires mais qui sont tout de même des assurances qui sui- vent la destinée de l'AVS.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral constate avec plaisir que la proposition n'est pas du tout combattue. Il s'agit d'une formule qui équivaut à améliorer le sort de nos rentiers. Nous avons maintenant appris - en commission, la discussion a d'ailleurs été nourrie - qu'une partie des commissaires -une forte minorité - désirait procéder à une adaptation annuelle, déjà à partir d'un plafond de 3 pour cent. Cela signifie donc une modification importante par rapport à la proposition du Conseil fédéral, ne serait-ce que du point de vue financier. En effet, les coûts de la proposition qui a été soumise ici par cer- tains représentants de groupe passeraient de 125 millions de francs - coût global de la proposition du Conseil fédéral - à 250 millions (c'est le coût engendré par la proposition du pla- fond à 3 pour cent). Bien sûr, M. Widrig l'a dit justement, on peut longuement discuter quant à l'opportunité de mettre en pratique l'une ou l'autre des idées. Chaque proposition a ses avantages. Celle du Conseil fédéral est plus souple du point de vue administratif et coûte la moitié de celle présentée ici par certains représentants des groupes. La proposition de 3 pour cent, compte tenu du taux d'inflation actuel, représente une adaptation plus adéquate et plus systématique à l'évolution du coût de la vie qui se répercute bien entendu sur les rentiers. Bien sûr, je suis tenu de défendre ici la proposition du Conseil fédéral, c'est-à-dire 4 pour cent, tout en ayant beaucoup de compréhension pour celle de 3 pour cent. Face aux proposi- tions d'introduire des améliorations ponctuelles et réelles, qui
n'ont pas encore été présentées par leurs auteurs, je tiens à si- gnaler que cela va tout à fait dans la direction du Conseil fédé- ral qui préfère de loin des améliorations réelles et effectives et qui concentre, comme vous le savez, depuis deux ans, depuis le projet de 10e révision de l'AVS, ses efforts à une améliora- tion réelle et ponctuelle de la position des petits rentiers, des femmes divorcées, etc. Nous aurons l'occasion de nous entre- tenir plus tard à ce propos. Pour le moment, il me suffit de moti- ver la suggestion qui vous a été présentée et qui, en principe, a été favorablement accueillie par le Conseil.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
A. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver- sicherung (AHVG)
A. Loi federale sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS)
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I préambule
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 33ter Abs. 4 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Reimann Fritz, Aguet, Bäumlin, Fankhauser, Hildbrand, Kel- ler, Meier Samuel, Pitteloud, Seiler Rolf, Stocker)
eines Jahres um mehr als 3 Prozent angestiegen ist.
Antrag Baerlocher Abs. 1
Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten jährlich auf Be- ginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem ....
Abs. 4
Streichen
Art. 33ter al. 4 Proposition de la commission Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Reimann Fritz, Aguet, Bäumlin, Fankhauser, Hildbrand, Kel- ler, Meier Samuel, Pitteloud, Seiler Rolf, Stocker)
.... a augmenté de plus de 3 pour cent au cours d'une année.
Proposition Baerlocher Al. 1
Le Conseil fédéral procède chaque année, à compter du dé- but de l'année civile, à l'adaptation des rentes ordinaires à l'évolution des salaires et des prix, en fixant .... AI. 4
Biffer
Präsident: Herr Reimann Fritz hat den Antrag der Minderheit bereits begründet.
Baerlocher: Mein Antrag geht weiter als derjenige der Minder- heit Reimann. Die aktuelle Teuerung verbleibt in diesem Jahr über 6 Prozent. Der Einfluss der Teuerung auf die Rentenbe- züger und -bezügerinnen ist ohne Zweifel sehr stark. Rentner und Rentnerinnen leiden oft härter unter der Teuerung, da viele von ihnen mit geringem Renteneinkommen auskommen müssen. Selbst der Bundesrat und die Nationalratskommis-
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
1535
sion erachten eine Aenderung des AHV-Gesetzes jetzt für an- gebracht, in einer Situation, in der die Teuerung seit einem Jahr in dieser Höhe verbleibt.
Der Vorschlag des Bundesrates geht nicht weit genug, insbe- sondere in Anbetracht der Rentnerinnen und Rentner, welche mit einer Minimalrente leben müssen und auf Ergänzungslei- stungen angewiesen sind. Der Vorstoss der Pro Senectute zu- handen von Bundespräsident Cotti macht einmal mehr deut- lich, dass auch die heutigen Ansätze für Ergänzungsleistungs- bezüger und -bezügerinnen zu tief sind und dass je länger, je mehr Rentner und Rentnerinnen bei der Pro Senectute um zu- sätzliche Gelder nachfragen müssen. 4 Prozent Teuerung ent- sprechen etwa einer halben Monatsrente. Die Mehrkosten als Begründung für den Vorschlag des Bundesrats sind meines Erachtens kein Hindernis für meinen Antrag. Denken Sie nur an die Kosten für die Anschaffung des neuen Kampfflugzeugs! Zu bedenken gilt auch, dass durch Teuerungsausgleiche auf den Löhnen die AHV automatisch zu höheren Prämieneinnah- men kommt.
Die Tatsache, dass der durchschnittliche Teuerungssatz in den letzten Jahren bei 3,4 Prozent lag, hat zur Folge, dass es mit dem Vorschlag des Bundesrates in der Mehrheit der Fälle bei der zweijährigen Anpassung bleibt. Ich unterstütze daher im Minimum den Antrag der Minderheit der Kommission.
Gerade die Teuerung hat auf die Rentner und Rentnerinnen existentielle Auswirkungen. Die eingetretenen Mietzinserhö- hungen, die Telefongebühren mit den damit möglichen sozia- len Kontaktmöglichkeiten, die Krankenkassenprämien und Pflegekosten treffen diese Bevölkerungsgruppe. Jede Verzö- gerung des Teuerungsausgleichs - was bei einer Teuerung unter 4 Prozent gemäss Vorschlag des Bundesrates, aber auch bei einer Teuerung unter 3 Prozent eintritt - bringt für die Rentenbezüger bei spezifischen Teuerungsschüben existenti- elle Einbussen.
Was für die Lohnempfänger und -empfängerinnen zum Teil mit einem rückwirkenden Teuerungsausgleich gilt, sollte für unsere alten Mitmenschen selbstverständlich sein.
Dass jetzt als Argument in der Debatte auch die höheren Admi- nistrativkosten herhalten müssen, ist angesichts jener Rent- ner, welche auf jedes zusätzliche Geld angewiesen sind, ein Hohn.
Ich stelle diesen Antrag auch in Anbetracht der Standesinitia- tive von Basel-Stadt, welche die Forderung nach dem jährli- chen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten aufstellt. Diese Standesinitiative ist heute ebenfalls traktandiert. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt schreibt in der Begrün- dung zu dieser Standesinitiative unter anderem: «Der Kanton Basel-Stadt hat überdurchschnittlich viele Einwohnerinnen und Einwohner im Rentenalter. Seine Behörden kennen deren Probleme und wissen um die oft schwierige Lage der Men- schen, die auf die AHV/IV-Renten angewiesen sind. Beson- ders in städtischer Umgebung sind die heutigen Renten in vie- len Fällen sehr knapp, auch unter Einschluss der Ergänzungs- leistungen.»
Ich möchte insbesondere meine baselstädtischen Kollegen bitten, meinen Antrag zu unterstützen. Der Verfassungsauf- trag der Existenzsicherung durch die AHV ist heute bei den Mindestrenten keineswegs gegeben. Verschärfen Sie diese Situation nicht noch mehr und unterstützen Sie meinen An- trag!
Allenspach, Berichterstatter: Zur Vorlage liegen drei Anträge vor: der Antrag der Kommissionsmehrheit, d. h. Teuerungsan- passung bei einem Schwellenwert von 4 Prozent, der Antrag der Kommissionsminderheit bei einem Schwellenwert von 3 Prozent und, neu, der Antrag von Herrn Baerlocher, der in der Kommission nicht vorgelegen hat, auf eine jährliche An- passung, und zwar - ich möchte darauf aufmerksam machen - nicht nur an die Teuerung, sondern gleichzeitig an die Lohn- entwicklung.
Ich habe im Eintretensreferat auf die möglichen Kosten hinge- wiesen. Die Kosten für die erleichterte Rentenanpassung be- tragen bei einem Schwellenwert von 4 Prozent 125 Millionen Franken, bei einem Schwellenwert von 3 Prozent 250 Millio- nen Franken. Beim Antrag Baerlocher - ich kann die Kosten
nur schätzungsweise angeben; Herr Baerlocher war auch nicht in der Lage, die Mehrkosten zu präzisieren - würde diese Anpassung allein für die Teuerung weitere 200 bis 250 Millio- nen Franken kosten. Es würden also gegenüber dem Antrag des Bundesrats statt Mehrkosten von 125 Millionen Franken Mehrkosten von 400 bis 500 Millionen Franken pro Jahr ent- stehen. Wenn man noch die Anpassung an die Lohnentwick- lung in Betracht zöge, würden die Mehrkosten des Antrags von Herrn Baerlocher die Grenze von 500 Millionen mit Sicher- heit übersteigen.
Ich möchte daran erinnern, dass die 10. AHV-Revision nach den Vorschlägen des Bundesrates jährliche Kosten von 400 bis 500 Millionen Franken mit sich bringen wird, die durch die Beschlüsse des Ständerats auf 700 bis 800 Millionen Franken aufgestockt werden. Falls ein Splitting eingeführt würde, wäre ein solches ebenfalls nicht gratis. Sodann stehen wir ab Mitte der neunziger Jahre vor den Kosten der demographischen Entwicklung. Die Veränderung im Altersaufbau wird die AHV Milliarden Franken kosten. Dafür haben wir heute keine Deckung. Je mehr zusätzliche Ausgaben wir heute beschlies- sen, desto früher werden sich Regierung und Politik mit den Fragen einer Beitragserhöhung durch weitere Lohnprozente. oder der Abzweigung von mehr Steuergeldern zugunsten der AHV, oder aber mit der Frage einer Suspendierung der Ren- tenerhöhungen befassen müssen. Was an Renten ausgerich- tet wird, muss für die AHV vereinnahmt werden können, denn die AHV kann keine Geschenke verteilen.
Der Antrag Baerlocher lag in der Kommission nicht vor. Auf- grund der Diskussion und der Abstimmungsverhältnisse darf aber klar angenommen werden, dass dieser Antrag in der Kommission eine deutliche Ablehnung erfahren hätte. Ich glaube auch, dass man sich nicht immer auf soziale Not bei den AHV-Rentnern berufen darf: Soziale Notlagen können wir nicht mit generellen Rentenerhöhungen beheben. Soziale Notlagen müssen mit einer entsprechenden, gezielten Anpas- sung der Ergänzungsleistungen angegangen werden. In diesem Sinne bitte ich den Rat, den Antrag Baerlocher und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen und Bun- desrat und Kommissionsmehrheit zu folgen.
Mme Déglise, rapporteur: Nous sommes en présence de trois propositions, la proposition de la majorité qui propose une adaptation de 4 pour cent, une proposition de la minorité qui propose une adaptation de 3 pour cent, nous en avons. déjà parlé dans le rapport d'entrée en matière, je vous ai déjà donné les raisons pour lesquelles la commission avait ac- cepté la proposition de la majorité de 4 pour cent, par 11 voix contre 10. Nous sommes en présence d'une nouvelle propo- sition de M. Baerlocher qui n'a pas été faite en commission, et qui souhaite une adaptation annuelle des rentes. La com- mission n'a pas du tout remis en cause l'adaptation bisan- nuelle des rentes. En effet, il faut quand même se rappeler que les rentes AVS sont adaptées non seulement au renché- rissement mais aussi aux salaires, ce qui provoque une aug- mentation dont nous ne connaissons même pas le coût. Je crois que nous ne pouvons pas, aujourd'hui, prendre des décisions dont nous ne connaissons pas l'incidence finan- cière.
Au nom de la commission, je vous propose de refuser la pro- position de M. Baerlocher et d'accepter la proposition de la majorité, c'est-à-dire 4 pour cent.
M. Cotti, président de la Confédération: La proposition de M. Baerlocher est effectivement inacceptable, du fait qu'elle supposerait des aménagements administratifs qui seraient disproportionnés par rapport au but recherché. Il est certain qu'un plafond normal de renchérissement est tout à fait conce- vable et doit être admis par les rentiers. La discussion doit por- ter sur les deux propositions de 3 ou 4 pour cent. Au-dessous de 3 pour cent cela représenterait une disproportion évidente et une insuffisance du rapport coût/bénéfice qui ne serait pas supportable.
AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1536
N
18 septembre 1991
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag Baerlocher
offensichtliche Mehrheit 3 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
65 Stimmen 54 Stimmen
Art. 33ter Abs. 4bis (neu)
Antrag Hubacher
Der Bundesrat zahlt - bis zum Inkrafttreten der 10. AHV-Revi- sion - allen Rentnerinnen und Rentnern zusätzlich jenen Be- trag aus, den sie aufgrund der Rentenformelkorrektur in der bundesrätlichen Vorlage zur 10. AHV-Revision zusätzlich zu den bestehenden Rentenansprüchen erhalten hätten.
Antrag Wanner
Der Bundesrat richtet bis zum Inkrafttreten der 10. AHV-Revi- sion allen Rentnerinnen und Rentnern die gemäss Botschaft vom 5. März 1990 zur 10. AHV-Revision vorgesehenen Hilflo- senentschädigungen aus.
Antrag Segmüller
Die Aenderungen des AHVG gemäss Botschaft über die Al- ters- und Hinterlassenenversicherung vom 5. März 1990 be- treffend
die Hilflosenentschädigung mittleren Grades in der AHV;
die Aenderung der Rentenformel;
die Bestimmungen über die Berechnung der Renten der ge- schiedenen Frauen
werden gleichzeitig mit der Aenderung Artikel 33ter Absatz 4 in Kraft gesetzt.
Eventualantrag Segmüller
Die Aenderung des AHVG gemäss Botschaft über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 5. März 1990 betreffend die Hilflosenentschädigung mittleren Grades in der AHV wird gleichzeitig mit der Aenderung von Artikel 33ter Absatz 4 in Kraft gesetzt.
Art. 33ter al. 4bis (nouveau) Proposition Hubacher
Le Conseil fédéral verse en outre - jusqu'à l'entrée en vigueur de la 10e révision de l'AVS - à toutes les rentières et tous les rentiers le montant que ces derniers, en vertu du correctif ap- porté à la formule des rentes dans le projet gouvernemental de 10e révision de l'AVS, auraient touché en sus des rentes ac- tuelles.
Proposition Wanner
Le Conseil fédéral verse à toutes les rentières et tous les ren- tiers, jusqu'à l'entrée en vigueur de la 10e révision de l'AVS, les allocations pour impotents prévues par le message du 5 mars 1990 concernant la 10e révision de l'AVS.
Proposition Segmüller
Les modifications apportés à LAVS en vertu du message du 5 mars 1990 concernant l'AVS et relatives:
à l'allocation pour impotent de degré moyen en faveur des bénéficiaires de rentes de vieillesse;
à la modification de la formule des rentes;
aux dispositions touchant le calcul des rentes des divorcées, entreront en vigueur en même temps que la modification de l'article 33ter, 4e alinéa.
Proposition subsidiaire Segmüller
La modification apportée à LAVS en vertu du message du 5 mars 1990 concernant l'AVS et relative à l'allocation pour im- potent de degré moyen en faveur des bénéficiaires de rentes de vieillesse entrera en vigueur en même temps que la modifi- cation de l'article 33ter, 4e alinéa.
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Frau Stocker: Wir haben soeben einen wichtigen Teil des Ge- schäfts über die Anpassung der Renten in der AHV/IV be- schlossen, so wie es auf der Traktandenliste traktandiert war, wie es in der Kommission für soziale Sicherheit auch seriös vorbereitet werden konnte.
Inzwischen ist eine Reihe von Anträgen auf die Pulte geflattert, zum Teil in einer Fassung, bei der ich nicht mehr ganz sicher bin, ob sie noch ratsreglementskonform ist, und in einer Art, die in mir das Gefühl verursacht, es gehe nicht mehr um die Sache einer wirklichen Revision gemäss Antrag des Bundes- rates, sondern um wesentlich mehr: um eine Schnellfassung einer 10. AHV-Revision.
Natürlich ist das Geschäft der 10. AHV-Revision schon lange pendent, genau genommen seit 1979. Die Botschaft stammt aus dem Jahre 1991, und auch die erweiterte Kommission für soziale Sicherheit hat ihre Arbeit aufgenommen.
Es wurde deutlich, dass bei den vielen Pendenzen, die in der AHV - selbstverständlich akzeptiert - bestehen, wichtige sozi- alpolitische Entscheide anstehen und es dringend ist, dass die erweiterte Kommission für soziale Sicherheit all diese Fra- gen längerfristig seriös prüft. Dabei handelt es sich um die neue Rentenformel, wie sie der Bundesrat vorschlägt, die Gleichstellung von Mann und Frau, die langfristige Sicherung der AHV-Gelder, die Folgen der demographischen Entwick- lungen, die auf uns zukommen, und weitere sozialpolitisch notwendige Leistungen wie etwa die Hilflosenentschädigung. Es ist natürlich verlockend, jetzt - vier Wochen vor den Wahlen - jene Dinge, die einem so gerade gut in die Hand passen und die so mit dem Füllhorn über das Land gestreut werden kön- nen, vorwegzunehmen und den ganzen Haufen ungelöster Fragen, ungeklärter Folgekosten, unabgesprochener und noch nicht konsensfähiger Fragen offenzulassen.
Ich habe auch zwei Seelen in meiner Brust. Wenn es so ein- fach wäre, wie schön wäre es jetzt, hier zu sagen: Okay, wir er- höhen die Renten, wir bezahlen mehr, wir geben dort etwas dazu. Aber ich bin überzeugt: Längerfristig ist das nicht unsere Aufgabe. Wir haben in der erweiterten Kommission für soziale Sicherheit meines Erachtens gute Vorarbeit geleistet. Wir ha- ben wichtige Fragen aufgenommen, in guter Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung die Arbeit intensi- viert. Es scheint mir sehr eigenartig, dass nun solche Anträge auf die Pulte flattern, nachdem wir doch vor einer Woche in der Kommission mit grosser Mehrheit klare Entscheide getroffen und auch dem Willen Ausdruck gegeben haben, die hängigen sozialpolitischen Fragen seriös zu prüfen und zu lösen.
Ich bitte Sie - selbst vier Wochen vor den Wahlen -, die seriöse Ratsarbeit nicht aufzugeben, sondern darauf zu vertrauen, dass die erweiterte Kommission für soziale Sicherheit sehr rasch mit einer trag- und konsensfähigen Lösung in den Rat kommen wird.
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion darum.
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
David: Wir von der CVP-Fraktion freuen uns natürlich, dass die Sozialdemokraten und auch die Freisinnigen anerkennen und zur Kenntnis nehmen, dass die 10. AHV-Revision sehr notwen- dige Elemente enthält, die man nicht weiter hinausschieben darf. Bis jetzt hatte ich - und hatten wir - den Eindruck, dass Sie diese 10. AHV-Revision zum Teil torpedieren in der Mei- nung, die Vorschläge, die hier vorgetragen werden, seien überflüssig. Das betrifft die Korrektur der Rentenformel; der Vorschlag wird nun von Herrn Hubacher aufgenommen. Das betrifft die Hilflosenentschädigung gemäss Vorschlag von Herrn Wanner, aber auch die geschiedenen Frauen, die mit Recht im Vorschlag von Frau Segmüller aufgeführt werden.
Wenn ich nun im Namen der CVP-Fraktion den Ordnungsan- trag auf Rückweisung stelle, so in der Meinung, dass die Kom- mission diese Probleme sofort angehen und mit Wirkung auf den 1. Januar 1992 in diesen drei Kategorien zu einer Lösung kommen muss: Rentenformel, Hilflosenentschädigung und geschiedene Frauen. Insofern unterscheidet sich der Ord- nungsantrag, den ich hier stelle, von demjenigen von Frau Stocker. So wie ich sie verstanden habe, soll alles wieder hin-
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
1537
ausgeschoben werden. Meine Meinung ist, dass die Kommis- sion diese Anliegen jetzt an die Hand nimmt und uns Lösun- gen vorlegt, über die wir entscheiden können. Es geht natür- lich nicht, dass wir im Zusammenhang mit der Anpassung an die Teuerung nun im Schnellschuss über Anträge befinden, die in den Fraktionen nicht hinreichend vorbereitet sind; so können wir nicht entscheiden. Aber beide Anträge, Hubacher und Wanner, und auch der Antrag Segmüller zeigen, dass die Sache dringend ist.
Ich bitte Sie, diese drei Anträge in diesem Sinne der Kommis- sion zur Beratung zu überweisen.
Seiler Rolf: Ich habe noch nie erlebt - und ich bin schon einige Jahre in diesem Rat -, dass man vier Wochen vor den Wahlen komplett den Kopf verliert. Das haben die Antragsteller uni- sono getan. Was hier nun vorgeschlagen wird, hat mit irgend- einer seriösen Gesetzgebung nicht das mindeste zu tun. Da werden Anträge aus irgendeiner Vorlage herausgepickt und auf den Tisch gelegt, weil es vielleicht politisch so angenehm ist. Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht auf diese Art und Weise zu politisieren. Das ist keine seriöse Art der Gesetzgebung. Zum Verständnis: Ich meine - Frau Stocker hat das auch so gemeint, der Herr Präsident ist offenbar nicht ganz derselben Auffassung -, dass die Zuweisung dieser Anträge nicht die Kommission für soziale Sicherheit, die dieses Geschäft behan- delt hat, sondern die erweiterte Kommission für soziale Sicher- heit betrifft, die die 10. AHV-Revision behandelt.
Leider ist es so, dass zum Teil auch Antragstellerin und Antrag- steller einem entsprechenden Antrag in der Kommission, ge- nau diese Geschäfte vorwegzunehmen und zu behandeln, nicht zugestimmt haben. Mit 14 zu 13 Stimmen wurde mein Antrag in der Kommission abgelehnt, sonst hätten wir hier das ganze Theater nicht!
Also ich bitte Sie dringend, dem Ordnungsantrag zuzustim- men und das Geschäft und diese Anträge dorthin zu schicken, wo sie hingehören, nämlich in die erweiterte Kommission für die 10. AHV-Revision. (Beifall)
Seiler Hanspeter: Ich habe heute das seltene Glück, dass ich mich einmal mit meinem Namensvetter und seiner Stellung- nahme voll identifizieren kann. Wir sind daran, eine Parla- mentsreform zu gebären. Wenn ich von solchen Ereignissen - solchen Anträgen, wie sie jetzt eingereicht wurden - höre, wo man in letzter Minute etwas aus einem Geschäft herauspicken will, dann fehlt mir langsam der Glaube an eine echte Parla- mentsreform.
Ich erinnere daran, dass die Fraktionen nicht Gelegenheit hat- ten, diese Anträge zu besprechen, und es sind wichtige An- träge! Das ist unseriös, das ist «Hüftschusspolitik», das führt zu Zufallstreffern, und das dürfen wir uns nicht leisten. Stellen Sie sich vor, wenn man nun in allen oder in vielen anderen Ge- schäften auf genau die gleiche Art vorginge - das hätte einen einzigen Vorteil: Man könnte sich künftig die Auslagen für Kommissionssitzungen sparen.
Hubacher: Ich möchte vorweg eine Bemerkung zu Herrn Rolf Seiler machen:
Ich weiss nicht, wen er aus der Kommission gemeint hat; ich bin nicht Mitglied der Kommission, gehöre auch schon'ein paar Jahre diesem Rat an, und es ist gar nicht so wahnsinnig neu, dass Nichtkommissionsmitglieder auch Anträge stellen dürfen. Es ist meines Erachtens in keinem Ratsreglement fest- gehalten, dass Nichtkommissionsmitglieder einfach die vor- bereitete Kost aus den Kommissionen zu akzeptieren haben.
Es geht hier nicht um ein formelles Vorgehen. Es geht darum, dass die 10. AHV-Revision jetzt schon einige Jahre auf dem Schlitten ist. An sich hat es zu lange gedauert, bis die Vor- lage überhaupt zu uns gekommen ist. Es geht jetzt ganz kon- kret um Franken, um Rentenerhöhungen in recht bescheide- ner Höhe. Sollen diese immer noch weiter und weiter zurück- gestellt werden, weil wir eine sehr wichtige Frage, das Split- ting, abklären müssen, weil da die Vorbereitungen nicht so ku- lant erfolgt sind, wie es eigentlich nötig gewesen wäre?
Jetzt meinen wir, die Frage des Splittings kann in aller Ruhe vorbereitet, abgeklärt werden; aber deshalb sollten nicht ein
paar hunderttausend Rentner ihre Ansprüche nicht erfüllt be- kommen, deshalb muss die Rentenauszahlung nicht verkop- pelt werden, deshalb darf diese Blockade nicht weiter auf- rechterhalten werden.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen. Es muss noch möglich sein, in diesem Parlament einmal etwas schnell be- schliessen zu können. Die Vorlage ist lange genug da, Sie ken- nen die Problematik. Es geht nur darum, die Anträge des Bun- desrates im Bereich Rententabelle - ich bin einverstanden mit dem Antrag von Herrn Wanner, Hilflosenentschädigung zu realisieren - nicht immer weiter zurückzustellen.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Wanner: Ich lasse mich hier weder als unseriösen noch als opportunistischen Politiker abstempeln. Ich kann mit dem An- trag von Frau Stocker gut leben. Es gibt vielleicht andere Leute im Saal, die sehr viel mehr auf Profilierung aus sind als ich das in den letzten Jahren war. Es ist auch erst das zweite Mal, dass ich von der Möglichkeit einer persönlichen Erklärung Ge- brauch mache.
Mein Antrag war eine Folge des Antrages von Herrn Hub- acher. Ich wollte mich dagegen wehren, dass Sie nun den poli- tischen Fehler begehen, indem Sie einem Antrag - diesem oder einem ähnlich lautenden - zustimmen, das Paket 10. AHV-Revision aufschnüren und die berechtigten Frauen- postulate auf eine 11. AHV-Revision verschieben und damit auf Jahre hinaus vertagen. Das war der Sinn meines Antrages, nicht mehr und nicht weniger.
Frau Segmüller: Ich bitte Sie, den Ordnungsanträgen David und Stocker zuzustimmen.
Mit meinen Anträgen wollte ich zeigen, wie dringlich die ra- sche Realisierung der 10. AHV-Revision ist. Wenn ein Anlie- gen herausgepickt werden soll, dann kann man aufzeigen, wie dringend auch andere Anliegen sind. Entweder das Ganze oder dann eben nichts! Ich bin daher sehr einverstanden, wenn die Kommission sich nochmals über diese Sache beugt. Es geht nicht darum, Individualrente oder Splitting zu torpe- dieren, das möchte ich in aller Deutlichkeit gesagt haben. Es geht nämlich um die andere Seite dieser Geschichte, darum, die berechtigten Ansprüche, die mit der 10. AHV-Revision er- füllt werden sollen, gleichzeitig, parallel zu erfüllen; das ist bei einigermassen gutem Willen durchaus möglich.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Ordnungsanträgen zustim- men.
Allenspach, Berichterstatter: Es ist deutlich, dass die Wahlen ihre Schatten vorauswerfen. Es ist ebenso deutlich, dass die AHV ein geeignetes Vehikel ist, um Wahlpropaganda zu betrei- ben und sich persönlich zu profilieren. Das hat die Erfahrung schon in früheren Jahren gezeigt; heute haben die Antragstel- ler die Bestätigung dieser alten Weisheit wieder geliefert.
Um was geht es im Grunde genommen? Es geht darum, dass sie Teile einer anderen Vorlage, nämlich der Vorlage der 10. AHV-Revision, in diese Vorlage einfügen wollen, und zwar - ich wiederhole es und bin bereit, dafür den Beweis anzutre- ten - auf eine sehr unseriöse Art und Weise. Die Antragsteller wollen letztlich dem Parlament das Recht auf Detailberatung der entsprechenden Artikel nehmen.
Wenn sie hier einen Antrag einbringen, es seien Renten nach der neuen Rentenformel gemäss den Anträgen des Bundes- rats zur 10. AHV-Revision auszurichten, dann kann der Rat ei- nen solchen Beschluss nur tel quel fassen. Sie nehmen dem Rat damit die Möglichkeit, eine Detailberatung über die neue Rentenformel durchzuführen. Sie nehmen mit dem Antrag Wanner dem Rat die Möglichkeit, über die Hilflosenentschädi- gung im Detail zu beraten. Sie nehmen mit den Anträgen von Frau Segmüller dem Rat die Möglichkeit, Detailberatungen über die Berechnung der Renten der geschiedenen Frau vor- zunehmen.
Wenn die Antragsteller dem Rat die Möglichkeit nehmen, De- tailberatungen durchzuführen, und ihm nur noch die Wahl las- sen, entweder die Anträge des Bundesrats anzunehmen oder abzulehnen, wird eine neue Art der Gesetzgebung präjudi-
AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1538
N
18 septembre 1991
ziert, die ich diesem Rat nicht zumuten möchte. Wir müssen die Möglichkeit haben, uns jederzeit auch mit den Details der Gesetzgebung auseinanderzusetzen.
Aus diesen Gründen dürfen wir die heutigen Anträge gar nicht annehmen. Wir müssen die Möglichkeit bieten, dass sich die Kommission in einer Detailberatung über diese Anträge beugt und dann dem Rat dazu Anträge stellt, bei denen der Rat in der Detailberatung seinen Willen zum Ausdruck bringen kann. In diesem Sinne unterstütze ich die Anträge von Frau Stocker und Herrn David. Es stellt sich aber eine ganz komplexe Ver- fahrensfrage. Wir haben zwei Vorlagen: nämlich die heutige - erleichterte Anpassung der Renten an die Teuerung -, die von der Kommission für soziale Sicherheit behandelt worden ist; wir haben ferner die 10. AHV-Revision, die von einer anderen Kommission behandelt wird. Wem wollen Sie nun die Anträge zur Beratung zuweisen? Der Kommission, die für die heutige Vorlage verantwortlich ist, oder der erweiterten Kommission, die die 10. AHV-Revision behandelt?
Normalerweise ist es nicht möglich, bei der Detailberatung mit einem Ordnungsantrag gewisse Artikel an eine andere Kom- mission zu verweisen. Wenn Sie jetzt aber diese Frage an die Kommission zur Vorlage 90.082 (Erleichterung der Rentenan- passung) verweisen, bedeutet dies, dass wir heute die Schlussabstimmung über diese Vorlage 90.082 nicht vorneh- men können. Diese Vorlage müsste aufgeschoben werden, bis wir die Anträge Hubacher, Wanner, Segmüller - also mit anderen Worten die wesentlichen Elemente der 10. AHV-Revi- sion - in der Kommission und in diesem Rat beraten haben. Ich kann Ihnen mit Sicherheit sagen, dass unter diesen Um- ständen diese sozial dringliche Vorlage der erleichterten Ren- tenanpassung auf den nächsten Zeitpunkt der notwendigen Rentenanpassung hin (1. Januar 1993) nicht in Kraft sein wird. Mit anderen Worten: Wir müssen es so formulieren, dass wir diese Anträge der erweiterten Kommission zur Revision der 10. AHV-Revision zuweisen, damit wir heute das Geschäft 90.082 abschliessen können. Die Kommission, die die 10. AHV-Revision behandelt, wird die Behandlung an die Hand nehmen und dann im Rahmen ihrer Beratungen zur 10. AHV-Revision entsprechende Anträge stellen.
Herr David, es ist ausgeschlossen - wenn wir eine seriöse Be- handlung in der Kommission vornehmen wollen -, dass wir auf den 1. Januar 1992 in Sachen 10. AHV-Revision etwas in Kraft setzen können.
In diesem Sinne möchte ich die Anträge unterstützen: Zuwei- sung der Anträge an die Kommission für die 10. AHV-Revision und Abschluss der Debatte über diese Vorlage 90.082 samt Schlussabstimmung, damit das Geschäft 90.082 an den Stän- derat gehen kann.
Im übrigen würde die Kommission, die die 10. AHV-Revision behandelt, von diesen Anträgen Kenntnis nehmen und sie im Rahmen der Kommissionsberatungen berücksichtigen. Selbstverständlich werden die Kommissionsanträge von den Entscheiden der entsprechenden Kommissionsmehrheiten abhängen. Wir können nicht im Plenum beschliessen, welche Anträge die Kommission an den Rat zu stellen hat.
Mme Déglise, rapporteur: Il est étonnant de constater que les mêmes personnes qui, dans la commission, étaient d'accord de renvoyer la 2e révision de l'AVS pour y ajouter le «splitting», souhaitent maintenant accrocher une partie des améliorations contenues dans la révision de l'AVS à l'objet qui les occupe aujourd'hui. Je crois que la commission ne peut admettre ces propositions qui n'ont rien à voir avec l'objet traité présente- ment. Toutes ces propositions sont contenues dans la 10e révision de l'AVS et doivent être renvoyées à la Commis- sion élargie de la sécurité sociale qui s'occupe de cette révi- sion et, dans ce sens, je vous propose d'accepter la proposi- tion de Mme Stocker et de M. David.
Bundespräsident Cotti: Gestatten Sie mir doch einen kurzen Kommentar. Es geht mir dabei nicht um das Vorgehen - das ist Sache des Parlamentes -, sondern um die materiellen Fra- gen, die neben den formellen auch zur Sprache gekommen sind. Insbesondere die Antragsteller haben hier einiges ge- sagt.
In einem ersten Teil ganz kurz zur Geschichte: Ich kann mich gut erinnern, wie kurz vor der Präsentation der Botschaft zur 10. AHV-Revision, deren Vorbereitungsdauer wahrhaftig zu lange war, der Bundesrat den Entscheid getroffen hat, die Vor- gabe der Kostenneutralität bei der 10. AHV-Revision fallenzu- lassen und eine Reihe von sozialen Fortschritten vorzuschla- gen. Damit sollten längst fällige - so hiess es damals - Verbes- serungen bei den kleinen Renten - ohne der Giesskanne zu huldigen -, bei den geschiedenen Frauen, bei den Hilflosen durchgesetzt werden. So hat auch die 10. AHV-Revision vor zwei Jahren ausgesehen.
Ich räume ein, es dauert nur noch einen Monat bis zu den Wahlen, und ich habe Verständnis für die entsprechenden Be- merkungen; aber die Anträge des Bundesrates sind bald zwei Jahre alt, sie wurden wirklich zwischen zwei Wahlzeiten aus- gearbeitet. Ich kann Ihnen garantieren: Der Bundesrat hatte keine Wahlsorgen, sondern nur eine Sorge - und die hat er im- mer noch, das muss ich dem Parlament sagen -, genau die gleiche Sorge wie Sie, Herr Hubacher und Frau Segmüller: Es geht um Geld. Herr Hubacher, Sie haben mit Recht die Neue Armut, die Renten, die unter dem Existenzminimum sind, hier angeführt. Der Bundesrat muss feststellen - ohne irgendein Werturteil abzugeben -, dass auch eine wirklich kleine Revi- sion, dass auch kleine Fortschritte Jahre brauchen, bis sie - wenn überhaupt - greifen. Das muss ich Ihnen im Namen des Bundesrates mit einem Gefühl der Enttäuschung mitgeben, denn sehen Sie: Wahlen hin oder her, das Bedürfnis war mit- ten in der Legislatur da; und ich stelle mir die Frage, wie heute abend der kleine Rentner, die kleine Rentnerin, die geschie- dene Frau - die wahrhaftig die Person ist, die durch die AHV am schlechtesten behandelt wird - reagieren werden. Ich möchte nichts vorwegnehmen, ich möchte eine sachliche, ob- jektive Feststellung machen.
Nun ein letztes Wort: Die Kommission versucht - und ich habe im Namen des Bundesrates volle Mitarbeit der Techniker im BSV zugesichert - relativ schnell, eine Splittinglösung durch- zusetzen, die auf einen minimalen Konsens zählen kann. Ich sage nochmals: Wir werden hier mitarbeiten. Aber lassen Sie . mich das wiederholen, was ich in der Kommission schon ge- sagt habe: Wer sich mit den konkreten Konsequenzen einer Splittinglösung einmal auseinandergesetzt hat, der weiss, wie schwierig es sein wird, hier eine korrekte und auch bezüglich Finanzierung auf Konsens basierende Lösung zu finden. Des- halb muss ich einfach sagen: Es ist richtig, wenn behauptet wird, man müsse das eine tun und das andere nicht lassen! Das hiesse: die längst fälligen und kurzfristigen Verbesserun- gen durchbringen - wie sie seit Jahren in der Planung des Bundesrates liegen - und sich etwas mehr Zeit nehmen für eine totale Umwälzung unseres AHV-Systems, die man wahr- haftig nicht aus dem Aermel schütteln kann.
Das ist der Kommentar, den ich in aller Freundschaft abgeben wollte. Wir warten jetzt auf das, was die Kommission machen wird. Zum Vorgehen möchte ich mich nicht äussern. Aber ich verstehe natürlich, wenn behauptet wird, das Parlament könne heute keine Lösung aus dem Aermel schütteln.
Ich möchte zum Schluss sagen: Wenn hier jemand ein ruhiges Gewissen hat, meine Damen und Herren, dann ist es wahrhaf- tig der Bundesrat!
Präsident: Im Grunde genommen ist von Frau Stocker und Herrn David ein Ordnungsantrag gestellt worden. Er lautet wie folgt: Es seien die Anträge Hubacher, Wanner und Segmüller der erweiterten Kommission für soziale Sicherheit, welche die 10. AHV-Revision behandelt, zuzuweisen. Wenn Sie diesem Ordnungsantrag zustimmen, werden wir die Gesamtabstim- mung über das jetzt vorliegende Gesetz durchführen, und die Kommission wird die substantiellen Anträge behandeln. Wenn Sie den Ordnungsantrag ablehnen, werden wir die Anträge Hubacher, Wanner und Segmüller jetzt diskutieren müssen.
Hubacher: Der Ordnungsantrag David beinhaltet eine zeitli- che Auflage, indem er die Inkraftsetzung der möglichen Ver- besserungen auf den 1. Januar 1992 - wenn auch vielleicht rückwirkend - beantragt. Es gibt also zwei Ordnungsanträge; oder habe ich Herrn David falsch verstanden?
1539
Standesinitiative Jura
David: Zur Interpretation meines Antrages: Ich habe in der Be- gründung gesagt, dass ich der Meinung bin, die Kommission unter dem Präsidium von Herrn Kollege Allenspach sei ohne weiteres in der Lage, so rasch zu arbeiten, dass wir innert nütz- licher Frist zu einer Vorlage kommen, damit wir die wichtigsten Probleme, die hier anstehen, noch auf den 1. Januar 1992 lö- sen können.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Stocker/David Dagegen
102 Stimmen 20 Stimmen
Präsident: Damit haben Sie die Anträge Hubacher, Wanner und Segmüller der erweiterten Kommission für soziale Sicher- heit zur Behandlung zugewiesen.
Ziff. Il
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 139 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) B. Loi fédérale sur l'assurance-accidents (LAA)
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 124 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Präsident: Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass Sie sich auch in dieser nervlich belastenden Zeit vor den Wahlen nicht nervös machen lassen sollten. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir hier nicht Kommissionssitzungen durchführen. Mich werden Sie nicht nervös machen; ich muss nicht wieder- gewählt werden.
90.201
Standesinitiative Jura Anpassung der AHV- und IV-Renten Initiative du canton du Jura Mode de réadaptation des rentes AVS et Al
Beschluss des Ständerates vom 26. November 1990 Décision du Conseil des Etats du 26 novembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 3. Juli 1990 Der Kanton Jura verlangt auf dem Weg der Standesinitiative, dass:
a. zur Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung alle Renten um den gleichen Betrag erhöht werden;
b. die Minimalrente von 750 Franken überprüft und an die ge- genwärtigen Verhältnisse angepasst wird.
Texte de l'initiative du 3 juillet 1990
Le canton du Jura demande par voie d'initiative cantonale: a. que le mode de mise à jour des rentes AVS et Al soit fait sur le principe d'un montant égal à chaque bénéficiaire; b. que la rente minimale de 750 francs soit revue et adaptée à la situation actuelle.
Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission hat die Standesinitiative im Anschluss an die Beratungen der Vorlage des Bundesrates über eine erleich- terte Anpassung der Renten der AHV/IV an die Lohn- und Preisentwicklung sowie der Renten der Unfallversicherung an die Teuerung (90.082) behandelt. Die Kommission hat der bundesrätlichen Vorlage und damit einer flexibleren Regelung für die Teuerungsanpassung der Renten zugestimmt. Grund- sätzlich wird an der Zweijährigkeit der Rentenanpassung fest- gehalten. Steigt aber der Landesindex der Konsumenten- preise innert eines Jahres um mindestens 4 Prozent (= An- trag der Kommissionsmehrheit), so soll der Bundesrat eine Leistungsanpassung vornehmen.
Buchstabe a der Standesinitiative verlangt eine Anpassung al- ler AHV/IV-Renten an die Teuerung um einen einheitlichen Be- trag. Dies hätte eine Aenderung der Rentenformel zur Folge und würde dem oben erwähnten Beschluss für eine prozen- tuale Anpassung der Renten an die Teuerung widersprechen. Buchstabe b der Initiative erachtet die Kommission als erfüllt, da die Minimalrenten bereits bei Einreichung der Initiative nicht mehr 750 Franken, sondern 800 Franken betrugen. Aus ähnlichen Ueberlegungen hat auch der Ständerat am 26. November 1990 der Initiative keine Folge gegeben.
M. Allenspach présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
La commission a traité cette initiative du canton du Jura à l'is- sue des délibérations sur le projet du Conseil fédéral portant sur l'assouplissement du système d'adaptation des rentes de l'AVS/Al à l'évolution des salaires et des prix, ainsi que des ren- tes de l'assurance-accidents au renchérissement (90.082). La commission a approuvé le projet du Conseil fédéral et, par là même, la volonté d'assouplir le système d'adaptation des ren- tes au renchérissement. Aux termes de ce projet, la règle de l'adaptation bisannuelle des rentes sera en principe mainte- nue. Toutefois, si l'indice suisse des prix à la consommation augmente d'au moins 4 pour cent en une année (proposition de la majorité de la commission), il incombera au Conseil fédé- ral d'adapter les prestations.
La lettre a de l'initiative du canton du Jura demande que toutes les rentes AVS et Al soient adaptées au renchérissement à rai- son d'un montant uniforme. Ce principe nécessiterait une mo-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze. Aenderung AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.082
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.09.1991 - 15:00
Date
Data
Seite
1530-1539
Page
Pagina
Ref. No
20 020 303
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.