1647
Postulat Dietrich
Beschäftigungs- und Einkommenseffekte können demgegen- über mit der Infrastrukturpolitik weniger erzielt werden.» - Ich bitte Sie zuzuhören, Herr Bürgi, damit Sie mich nicht wieder falsch interpretieren. - «Obwohl in einigen zentrumsnahen und touristischen Regionen erfreuliche Zuwachsraten bei der Arbeitsplatzentwicklung festzustellen sind, gelang es bei ei- nem grossen Teil der Entwicklungsregionen (vornehmlich aber in den traditionellen Industrieregionen) nicht, den Rück- stand aufzuholen. Gesamthaft hat sich die Situation gegen- über der restlichen Schweiz sogar leicht verschlechtert. Aehn- liche Ergebnisse sind bei der Wohlstandsentwicklung zu ver- zeichnen.»
Das zeigt mir ganz klar, dass wir in bezug auf die Zielsetzun gen das IHG einer Revision unterziehen müssen. Diese Ergeb- nisse können nicht erstaunen, wenn man die regionalpoliti- schen Effekte vieler Infrastrukturinvestitionen kennt.
Wenn man sich weiter die IHG-Regionen vor Augen führt, stellt man fest, dass das nach den Kriterien des IHG abgegrenzte schweizerische Berggebiet rund zwei Drittel der Landesfläche umfasst. Dazu gehören auch hochrangige Tourismusregio- nen und -orte; ich denke an das Berner Oberland, Klosters, Zermatt, Verbier, Ascona, Locarno usw. Hier ist es zulässig zu fragen, ob diese tatsächlich förderungspflichtig sind oder ob wir die Mittel nicht gezielter einsetzen und auf die Giesskan- nensubventionierungen verzichten müssten. Das IHG hat tat- sächlich teilweise einen Giesskannensubventionen-Charak- ter, auch wenn Herr Bühler das nicht wahrhaben will.
Die Finanzdelegation hat bereits 1985 gefragt, ob nicht teil- weise die Finanzkraft der Empfänger und Empfängerinnen un- terschätzt werde. Die Kommissionsminderheit ist tatsächlich der Meinung, dass diese Regionen überprüft werden müssen und dass man fragen muss, ob nicht gewisse Regionen aus dem IHG entlassen werden können. Eine Streusubventionie- rung eignet sich nicht für eine gezielte Regionalpolitik; sie wird im Gegenteil die regionalen Disparitäten noch vergrössern. Die Geschäftsprüfungskommission und die schon angespro- chene Nationalfondsstudie haben auch die Funktionsweise des IHG kritisch hinterfragt. Diese Erkenntnisse fehlen in der Vorlage völlig, obwohl die GPK bereits 1983 Verfahrensmän- gel aufgezeigt hat. Ihre damaligen Schlussfolgerungen: Die Nachteile müssen auf Gesetzesebene behoben werden, eine Revision drängt sich auf.
Wir stehen in der Regionalpolitik vor grossen Aufgaben; dazu zwingen uns die internationalen Entwicklungen. Um diesen gerecht zu werden, drängt sich aus der Sicht der Kommis- sionsminderheit eine Neuüberprüfung des regionalpoliti- schen Instrumentariums auf. Genau das verlangt die Motion: 1. Sie verlangt, dass die Zielsetzung des IHG überprüft wird und dass die Oekologie schwergewichtig in die Zielsetzungen aufgenommen wird.
Sie verlangt, dass die Folgen der europäischen Entwick- lung auf die Regionalpolitik abgeschätzt werden.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das IHG nichts bis wenig zur Arbeitsplatzsicherung beigetragen hat; weitere Ar- beitsplätze sind in Gefahr. Wir sind überzeugt, dass die Schaf- fung von qualitativ hochstehenden Arbeitsplätzen in den Berg- gebieten zu einem zentralen Anliegen der Regionalpolitik wer- den muss. Deshalb muss das IHG einer Revision unterzogen werden.
Wir fragen uns, ob man nicht im Sinne einer Konzentration der Mittel bestimmte Regionen aus dem IHG entlassen soll. Schliesslich muss das ganze Verfahren transparenter gestal- tet werden; die Regionen müssen mehr Kompetenzen erhal- ten, wie dies seinerzeit von der GPK gefordert wurde.
Ich ersuche Sie, die Motion zu unterstützen. Damit soll für das nächste Jahrzehnt eine Regionalpolitik in die Wege geleitet werden, die den Anforderungen der Zukunft voll Rechnung trägt.
Bürgi, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit hat zu die- ser Motion Stellung genommen. Sie war der Meinung, dass die GPK dieses Gesetz überprüfen solle. Anderseits wurde in den Diskussionen aufgeführt, dass es in diesen Regionen be- reits Gemeinden gebe, die finanzstark seien. Gerade die fi- nanzstarken Gemeinden in diesen Regionen helfen mit und
sind Träger von Projekten, die mit den schwachen Gemeinden zusammen ausgeführt werden müssen. Es wäre unklug, diese finanzstarken Gemeinden aus den Regionen herauszuneh- men; bei der Subventionierung bekommen diese Gemeinden nämlich nichts.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese Motion abzulehnen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Motion im Ständerat nur drei Befürworter fand und mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt worden ist.
M. Philipona, rapporteur: Au nom de la majorité de la com- mission nous vous demandons également de refuser cette motion de la minorité. Comme il a été dit tout au long de ce dé- bat, la LIM a fait un excellent travail jusqu'à présent et les as- pects positifs de cette loi sont reconnus de chacun. Il faut aussi reconnaître que cette loi n'est pas figée. Actuellement on est à la deuxième génération des concepts régionaux et on voit déjà une évolution qui va en bonne partie dans le sens souhaité par la motion, c'est-à-dire la recherche d'un équilibre entre l'homme, l'économie et l'environnement. Par 13 voix contre 6 la commission a refusé la motion.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Comme vous l'avez vu dans notre réponse écrite, le Conseil fédéral propose lui aussi de re- jeter la motion. Dans l'inventaire des propositions et des consi- dérations la concernant, il y a certains objets qui sont pratique- ment déjà réalisés. Je pense en particulier à l'attention écolo- gique qui marque les projets que nous soutenons. Il y en a d'autres qui sont en évolution et que nous examinons: par exemple toute les conséquences de l'intégration européenne. Mais, de grâce, ne nous enfermez pas par une motion dans l'obligation incontournable de devoir modifier la LIM, coûte que coûte. C'est ce lien que nous voulons éviter, car s'il y a un certain nombre de choses qui doivent évoluer, bouger, ce ne sera pas nécessairement et inéluctablement par la transforma- tion de la loi. Les choses peuvent très bien s'effectuer par d'au- tres moyens. Ce cadre légal est suffisamment souple. Je vous demande de rejeter la motion.
Frau Leutenegger Oberholzer: Zu den Ausführungen von Herrn Bürgi wäre zu präzisieren: Die seitens der Kommissions- minderheit vorliegende Motion entspricht nicht genau derjeni- gen, über die im Ständerat abgestimmt worden ist. Wir verlan- gen primär, dass die Oekologie in die Zielsetzungen aufge- nommen werde und dass die Folgen der europäischen Inte- gration auf die Regionalpolitik abgeschätzt würden. Genau diese für die künftige Regionalpolitik zentralen Punkte fehlten in der Motion, die im Ständerat zur Debatte stand.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
41 Stimmen 75 Stimmen
91.3247
Postulat Dietrich Modernes Kommunikationssystem für den schweizerischen Tourismus (Swissline)
Système moderne de communication en matière de tourisme suisse (Swissline)
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1991
Die touristischen Organisationen haben mit Unterstützung der PTT-Betriebe ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales Informations- und Reservationssystem (Swissline) erarbeitet. Ebenfalls beteiligt sind die Schweizerischen Bundesbahnen und die Swissair.
Conférence internationale du Travail. 76e et 77e session
1648
N 24 septembre 1991
Swissline ist das wichtigste Folgeprojekt der Kommunikati- ons-Modellgemeinden der PTT-Betriebe. Es soll Informatio- nen über das touristische Dienstleistungsangebot im In- und Ausland jederzeit abrufbar und buchbar machen. Im Gegen- satz zu bekannten Computer-Reservationssystemen ist Swissline flächendeckend konzipiert und soll für alle Verkehrs- vereine und Gemeinden offen sein.
Trotz bedeutender Eigenleistungen der interessierten Kreise und der PTT-Betriebe wird das Projekt ohne Unterstützung des Bundes nicht realisiert werden können. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, den eidgenössischen Räten eine Vor- lage für eine Starthilfe zu unterbreiten.
Texte du postulat du 21 juin 1991
Fortes du soutien des PTT, les organisations touristiques ont mis au point un projet de système national d'information et de réservation (Swissline), projet auquel les Chemins de fer fédé- raux et Swissair ont également participé.
Swissline est le principal projet faisant suite à celui des PTT inti- tulé «communes modèles suisses de la communication». Il a pour objectif de permettre, en tout temps, de faire apparaître à l'écran des informations concernant l'offre de services touristi- ques en Suisse et à l'étranger ainsi que d'effectuer des réser- vations. A la différence des systèmes de réservation informati- sés connus à l'heure actuelle, Swissline doit couvrir un vaste territoire et être ouvert à tous les offices du tourisme et commu- nes.
Malgré des efforts considérables de la part des milieux intéres- sés et des PTT, Swissline ne pourra être réalisé s'il ne bénéficie pas d'un soutien de la Confédération. C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié de soumettre aux Chambres un projet d'aide initiale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bodenmann, Bonny, Bürgi, Cevey, Columberg, Darbellay, Eggenberg-Thun, Eng- ler, Grassi, Hari, Hess Peter, Keller, Kühne, Mühlemann, Schmidhalter, Schnider, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Stei- negger, Widrig, Zölch (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Swissline ist mit einem Telefonnetz vergleichbar. Es hat Infra- struktur-Charakter. Das Projekt wird dazu führen, dass auch die Angebote kleinerer Orte und Betriebe in den Tourismus- und Randgebieten telematisch bekannt und buchbar ge- macht werden können. Die gängigen Systeme beschränken sich auf die grossen Orte und Betriebe, welche ein lukratives Geschäft versprechen.
Eine rasche Verwirklichung von Swissline ist notwendig, um einen volkswirtschaftlich wenig sinnvollen Wildwuchs von Sy- stemen und Insellösungen in einem an sich schon struktur- schwachen und mehrheitlich in Randgebieten operierenden Erwerbszweig rechtzeitig zu verhindern. Der angestrebte na- tionale Verbund erhöht die Schlagkraft des Systems, wie der Nutzen des Telefonnetzes mit jedem Abonnenten wächst.
Swissline ist eine zukunftsträchtige Innovation für den Schwei- zer Tourismus. Es fördert die Einführung modernster Telekom- munikation und Informatik in der kleingewerblichen Touris- muswirtschaft. Damit wird die Wettbewerbskraft eines Er- werbszweiges gestärkt, welcher im Gegensatz zur ausländi- schen Konkurrenz nicht mit massiver staatlicher Unterstüt- zung rechnen kann. Swissline könnte dazu beitragen, die Aus- lastung bestehender Einrichtungen zu verbessern und damit die Wirtschaftskraft des touristischen Erwerbszweiges auf eine marktwirtschaftlich vertretbare Weise zu stärken.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. August 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
91.039
Internationale Arbeitskonferenz. 76. und 77. Tagung Conférence internationale du Travail. 76e et 77e session
Bericht, Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Juni 1991 (BBI III 869) Rapport, message et projet d'arrêté du 3 juin 1991 (FF III 898) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Uebereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stäm- men lebende Völker in unabhängigen Ländern. Das Ueberein- kommen revidiert frühere IAO-Normen, welche die Schweiz nicht ratifizeirt hatte. Das Uebereinkommen richtet sich vor al- lem an jene IAO-Mitgliedstaaten, auf deren Territorium einge- borene Völker und Stämme leben.
Uebereinkommen Nr. 170 betreffend Sicherheit bei der Ver- wendung chemischer Stoffe bei der Arbeit und Uebereinkom- men Nr. 171 über Nachtarbeit. Die Schweiz kann sich zwar den Zielsetzungen dieser beiden Uebereinkommen an- schliessen. Unsere Gesetzgebung erfüllt jedoch nicht alle für die Anwendung notwendigen Voraussetzungen.
In einem Postulat verlangt die Kommission vom Bundesrat, die Gesetzesänderungen zu prüfen, die notwendig sind, um die Hindernisse zur Ratifikation der Uebereinkommen zu be- seitigen (vgl. Antrag und Postulat der Kommission).
Uebereinkommen Nr. 119 über den Maschinenschutz. Es sieht besondere Massnahmen bei der Instandsetzung und Verwendung von Maschinen vor. Seit der Annahme des Uebereinkommens Nr. 119 im Jahre 1963 hat unsere Gesetz- gebung in den genannten Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt, welche die Ratifizierung ermöglichen.
Uebereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresur- laub. Es revidiert frühere IAO-Normen und setzt die Mindest- dauer bezahlter Ferien auf jährlich drei Wochen fest. Der Um- fang des im Uebereinkommen vorgesehenen Ferienan- spruchs, der vor kurzem vorgenommene Ausbau unserer Ge- setzgebung sowie die Praxis in diesem Bereich gestatten es, das Uebereinkommen zur Genehmigung zu unterbreiten.
Uebereinkommen Nr. 162 über Sicherheit bei der Verwen- dung von Asbest. Im Bericht vom 15. Juni 1987 wurde das Uebereinkommen vorgestellt. Damals war eine Ratifizierung nicht möglich. In der Zwischenzeit ist unser geltendes Recht angepasst worden.
M. Allenspach présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le rapport et le messsage du Conseil fédéral sur les 76e et 77e sessions de la Conférence internationale du Travail contiennent sept conventions.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Dietrich Modernes Kommunikationssystem für den schweizerischen Tourismus (Swissline)
Postulat Dietrich Système moderne de communication en matière de tourisme suisse (Swissline)
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3247
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.09.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1647-1648
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Pagina
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20 020 328
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