1891
Investitionshilfe an die Berggebiete
7e Rapport sur l'agriculture, se justifient pour que nos pay- sans soient traités dans ce pays avec dignité et équité. C'est la lueur d'espoir et l'engagement politique que je prends en ré- ponse à M. Reichling, dont c'était la dernière intervention de- vant le Conseil national.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Loeb: Herr Leuenberger-Solothurn hat mir während der De- batte in einer persönlichen Erklärung vorgeworfen, ich hätte Unwahrheiten verbreitet, als ich von geforderten Beschäfti- gungsprogrammen sprach.
Nun, in der Interpellation der SP wird dies bei massiven Be- schäftigungseinbrüchen verlangt. Daneben ist für morgen eine Ueberweisung eines Postulates Leuenberger-Solothurn vom 13. März 1991 vorgesehen, das folgenden Wortlaut hat: «Vorbereitung von Beschäftigungsprogrammen. Um im Falle einer Rezession mit Beschäftigungseinbruch gewappnet zu sein, wird der Bundesrat eingeladen, Beschäftigungspro- gramme vorzubereiten.»
91.020
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1636 hiervor - Voir page 1636 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 30. September 1991 Décision du Conseil des Etats du 30 septembre 1991
Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Mauch Rolf, Gros, Zwygart) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 al. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Mauch Rolf, Gros, Zwygart) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Mauch Rolf, Sprecher der Minderheit: Ich spreche sehr kurz für die Minderheit, welcher unser Rat in der ersten Beratung gefolgt ist. Ich erinnere nochmals an die Zweckmässigkeit, die Nützlichkeit und die Unterstützungswürdigkeit des vorliegen- den Instrumentes, die unbestritten sind. Ich erinnere auch an die Sympathie, das Verständnis und die Unterstützung für die Bergbevölkerung. Anderseits erinnere ich - ebenso stark - an die Finanz- und Ausgabendisziplin und das Masshalten, dem sich unser Rat unterziehen muss.
Der Bundesrat hat nun auch im Standerat an seinen Aussagen festgehalten und erachtet die beantragten 670 Millionen Fran- ken als ausreichend. Zu diesen 670 Millionen kommen näm- lich die Rückzahlungen der Darlehenstranchen hinzu, welche zunehmende Tendenz haben, weil die Darlehen ja zurückbe- zahlt werden müssen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Mittel genügen.
In diesem Zusammenhang ist die Finanzlage des Bundes zu beachten, und es ist die Zusage von Herrn Bundesrat Delamu- raz zu beachten, welcher die Bereitschaft erklärt hat, wenn die
Mittel trotzdem nicht genügen sollten, sofort zu intervenieren und mehr Mittel zu verlangen. Der Bundesrat hält also die wei- tere Entwicklung ebenfalls dauernd im Auge.
Bezüglich der Wirkung der Investitionen, sind im übrigen viele Fragen offen. Das Investitionshilfegesetz soll in den nächsten Jahren überprüft und evaluiert werden.
Ich ziehe daraus die Schlussfolgerung für heute: Eine glückli- che Fügung der Tagesordnung ermöglicht und verlangt von uns, nun den Tatbeweis für das, worüber wir hier während zwei oder drei Stunden gesprochen haben, zu erbringen. Ich richte die dringende Bitte an den Rat, seine Glaubwürdigkeit zu be- weisen und zu bewahren, ein Zeichen des Masshaltens zu set- zen und nun vorerst die vom Bundesrat verlangten 670 Millio- nen Franken auszugeben, bevor zusätzliche Mittel buchstäb- lich hinausgeworfen werden, welche gar nicht verlangt wer- den und für die noch gar keine Verwendung besteht. Hic Rho- dus, hic salta heisst es für unseren Rat. Jetzt geht es um die Ernsthaftigkeit unserer Worte. Die Nutzanwendung unserer Worte in der Debatte von heute morgen können wir am ersten Testfall beweisen. Wir beantragen ja keinen Rappen weniger, als der Bundesrat will, aber auch nicht ein paar hundert Millio- nen Franken mehr.
Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und den Kredit auf 670 Millionen Franken festzulegen, also unseren Be- schluss zu bestätigen. Etwas anderes würde in der Oeffent- lichkeit nicht verstanden, vor allem nach der heutigen Debatte nicht.
Bürgi, Berichterstatter: In der Differenzbereinigung des Ge- schäftes Investitionshilfe an die Berggebiete hat der Ständerat mit 17 zu 19 Stimmen den Betrag von 900 Millionen auf 800 Millionen Franken herabgesetzt und ist damit der Mehr- heit des Nationalrates entgegengekommen. Der Antrag des Bundesrates ist im Ständerat mit 6 zu 29 Stimmen abgelehnt worden. Ich begreife daher nicht, dass Herr Mauch in der Diffe- renzbereinigung auf seinen Antrag zurückkommt.
In der Diskussion der nationalrätlichen Kommission wurde nochmals auf die Dringlichkeit dieser Aufstockung hingewie- sen und dabei festgehalten, dass die 900 Millionen Franken notwendig wären, da bereits für 300 Millionen unerledigte Ge- suche für Bauvorhaben vorlägen.
Zwei Gründe veranlassten die Kommission, auf 800 Millionen einzuschwenken: erstens die sich verschlechternde Finanz- lage des Bundes und zweitens das Versprechen des Bundes- rates, den Fonds wieder aufzustocken, falls es notwendig wäre.
Es wird betont, dass in Zukunft das Geld in den wirklich finanz- schwachen Gebieten eingesetzt werde und daher fortlaufend `eine Evaluation dieses Instrumentes vorgenommen werden müsse. Es ist unbestritten, auch vom Bundesrat, dass die Berggebiete dringend eine Aufstockung des Investitionshilfe- kredites brauchen. Es wäre für die Bergbevölkerung unbe- greiflich, wenn ausgerechnet bei den schwächsten Regionen der Sparhebel angesetzt würde, und das in einer Zeit, wo das Baugewerbe im ländlichen Raum auf Arbeitsaufträge ange- wiesen ist.
Die Infrastruktur in den Bergdörfern muss dem heutigen Stand der Agglomerationen angepasst werden, wenn hier auch in Zukunft die Pflege der Landschaft und die Förderung des Tou- rismus und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze gewährlei- stet werden sollen.
Die Kommission hat mit 12 zu 3 Stimmen dem Antrag des Ständerates - 800 Millionen Franken - zugestimmt. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Investitionshilfe für das Berggebiet um 800 Millionen aufzustocken.
M. Philipona, rapporteur: Le Conseil des Etats a réexaminé la divergence créée par notre premier vote. Par 19 voix contre 17, il suggère de réduire le montant à 800 millions par rapport à sa première proposition; 900 millions ont obtenu 17 voix et 800 millions, 19 voix. Cette décision a donc été prise à une très faible majorité. Il faut aussi relever que la proposition du Conseil fédéral, de 670 millions, n'a obtenu que 6 voix contre 29 au Conseil des Etats. On s'achemine donc vers un compro- mis.
Abus d'armes et de munitions. Initiatives
1892
N 3 octobre 1991
Je ne rappellerai pas les effets bénéfiques qui ont été consta- tés lors de l'examen en première lecture. La commission les a étudiés à nouveau et, dans le but de tenir compte de l'impor- tant retard apporté dans les versements aux ayants droit - je relève que des projets de 1988 ne sont pas encore traités, faute de moyens à disposition soit des nouvelles techniques et de la deuxième génération des concepts régionaux et de ses besoins - elle vous invite, par 12 voix contre 3, à accepter la somme de 800 millions.
Bezzola: Ich spreche im Namen der Mehrheit der FDP-Frak- tion und bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates, nämlich der Aufstockung um 800 Millionen Franken, zuzustimmen. Selbstverständlich ist es auch für mich bedauerlich, dass nicht im ersten Anlauf 900 Millionen Franken bewilligt werden kön- nen. Ich möchte nicht auf alle Gründe zurückkommen, die für diese Aufstockung sprechen, sondern lediglich nochmals dar- auf hinweisen, dass es sich um rückzahlbare, zinslose Darle- hen handelt und nicht um Subventionen. Es darf deshalb nicht der absolute Betrag in Rechnung gestellt werden, sondern le- diglich die entgangenen Zinsen. Die Darlehen sind bis heute - und das wird in Zukunft nicht anders sein - praktisch zu 100 Prozent zurückbezahlt worden. Die Restfinanzierung durch den Bund, diese zusätzlichen 130 Millionen Franken, löst Investitionen von 520 Millionen Franken in den nächsten neun Jahren aus.
Abschliessend sei nochmals erwähnt, dass von diesen 800 Millionen Franken 300 Millionen für die Finanzierung hän- giger Gesuche, die seit 1987 auf dem Tisch liegen, eingesetzt werden.
Ich bitte Sie deshalb nochmals, dem Antrag des Ständerates - nämlich Aufstockung um 800 Millionen Franken - zuzustim- men.
Schnider: Zweck, Notwendigkeit, aber auch der deutliche Er- folg der Investitionshilfe an die Berggebiete sind Ihnen allen bestens bekannt; deshalb sind das Weitererhalten und das Ausbauen der Investitionshilfe unbestritten.
Klar ist andererseits, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufstockung um 670 Millionen Franken nicht ausreicht, da be- reits Gesuche hängig sind, welche allein schon einen Unter- stützungsbeitrag von 300 Millionen Franken benötigen, um verwirklicht werden zu können. Der Ständerat hat erneut mit grosser Mehrheit einer entsprechenden Aufstockung zuge- stimmt und schlägt uns 800 Millionen Franken vor. Unsere Kommission unterstützte grossmehrheitlich den Vorschlag des Ständerates.
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, der Auf- stockung um 800 Millionen Franken zuzustimmen. Ich kann die Einstellung von Kollege Rolf Mauch nicht verstehen, der sich immer bergregionfreundlich äussert, im entscheidenden Moment aber das Gegenteil vertritt.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Mauch abzulehnen.
Seiler Hanspeter: Ich kann es ganz kurz machen: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Mauch abzulehnen und diesen Kredit von 800 Millionen Franken zu bewilligen. Der Ständerat hat sich schliesslich auf 800 Millionen einigen können. Verhindern wir jetzt mit der Ablehnung des Minderheitsantrages Mauch eine erneute Differenz, damit wir dieses Geschäft endgültig verabschieden können.
Ich bitte Sie dringend, auch im Namen der Berggebiete und der Bergbevölkerung, diesem Kreditvorhaben, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt, zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83 Stimmen 14 Stimmen
91.300
Standesinitiative Tessin Waffen- und Munitionsgesetz Iniziativa del cantone del Ticino Legge sulle armi e sulle munizioni Initiative du canton du Tessin Loi sur les armes et les munitions
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 10. Dezember 1990
Gestützt auf das Recht der Standesinitiative nach Artikel 93 der Bundesverfassung lädt der Grosse Rat der Republik und des Kantons Tessin die eidgenössischen Räte ein, so schnell als möglich ein Bundesgesetz über Waffen und Munition aus- zuarbeiten, das deren Verwendung zu kriminellen Zwecken verhindern soll, wie es der Entwurf vorsah, der in die Vernehm- lassung geschickt worden ist.
Testo dell'iniziativa del 10 dicembre 1990
In virtù del diritto di iniziativa cantonale, riconosciuto dall'arti- colo 93 della Costituzione federale, il Gran Consiglio della Re- pubblica e Cantone del Ticino invita le Camere federali a ela- borare nel più breve lasso di tempo una legge federale sulle armi e sulle munizioni, atta ad evitare un loro uso criminale, conformemente al progetto inviato in consultazione.
Texte de l'initiative du 10 décembre 1990
En vertu du droit d'initiative conféré aux cantons par l'article 93 de la Constitution fédérale, le Grand Conseil de la République et Canton du Tessin invite les Chambres fédérales à élaborer dans les plus brefs délais une loi sur les armes et les munitions visant à éviter qu'il en soit fait un usage criminel, conformé- ment au projet mis en consultation.
91.406
Parlamentarische Initiative (Borel) Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes Initiative parlementaire (Borel) Commerce d'armes. Contrôle fédéral
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 22. Januar 1991 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft beschliesst:
Der Bund erlässt Vorschriften, die den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition verhindern sollen.
Texte de l'initiative du 22 janvier 1991 L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse arrête: 1. La Constitution fédérale est modifiée comme il suit: Art. 40bis (nouveau) La Confédération édicte des prescriptions contre l'abus d'ar- mes, d'accessoires d'armes et de munitions.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.020
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1991 - 08:00
Date
Data
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1891-1892
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20 020 368
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