Interpellation Bonny
1995
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
91.3253
Interpellation Loeb Studentenaustausch zwischen Schweizer Universitäten Echanges d'étudiants entre universités du pays
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1991
· Der Bundesrat wird angefragt, ob er in Zusammenarbeit mit der Hochschulkonferenz das Notwendige unternehmen kann, damit innerhalb unseres Landes der Austausch von Studieren- den zwischen den Universitäten in administrativer Hinsicht we- sentlich vereinfacht werden kann.
Texte de l'interpellation du 21 juin 1991 Le Conseil fédéral est prié de dire si, en collaboration avec la Conférence universitaire suisse, il est en mesure d'entrepren- dre les démarches utiles à une simplification notable des pro- cédures administratives d'échanges d'étudiants entre les uni- versités de notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Müller-Meilen (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991
Der Bundesrat hält die Förderung der akademischen Mobilität für ein zentrales Anliegen, das zu einem dauernden Bestand- teil der Hochschulpolitik werden sollte. Er hat daher mit einer Botschaft vom 17. September 1990 (BBI 1990 III 1059) den eidgenössischen Räten ein auf fünf Jahre angelegtes Förde- rungs- und Finanzierungsprogramm zugunsten nicht nur der internationalen, sondern im besonderen auch der landesinter- nen Mobilität unterbreitet. Es wurde von den eidgenössischen Räten am 22. März 1991 genehmigt.
Der Bund hat nur wenig konkrete Handlungsmöglichkeiten, die Mobilität der Hochschulangehörigen direkt zu fördern. Mit ·seinen beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen beteiligt er sich bereits heute aktiv an den entsprechenden na- tionalen und internationalen Bestrebungen. In bezug auf die Universitäten muss er sich darauf beschränken, die entspre- chenden Anstrengungen der Kantone finanziell zu unterstüt- zen. Gezielte Anstrengungen sind in folgenden Bereichen vor- gesehen:
gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten, -leistungen und Diplomen (Projektbeiträge von 400 000 Franken pro Jahr);
finanzielle Unterstützung von austauschwilligen Personen (jährlich 1 800 000 Franken für 900 Mobilitätsstipendien zu- gunsten von Studierenden sowie 400 000 Franken zugunsten von Dozenten und Assistenten);
Information und Beratung sowie Begleitforschung (400 000 Franken jährlich).
Das EDI hat am 9. Juli 1991 eine Verordnung über die Durch- führung des Programms erlassen. Der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) kommt dabei eine massgebende Rolle zu; sie wird darin von ihrer «Mobilitätskommission» un- terstützt, in der auch das zuständige Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und der Schulrat (ETH) vertreten sind.
Der Abbau administrativer Hindernisse ist ein Hauptanliegen aller Beteiligten. So hat die SHK am 20. Dezember 1989 die «Konvention über die Mobilität der Studierenden» verabschie- det, zu deren Artikel 2 die SHK zusammen mit der Konferenz der Hochschulsekretäre Ausführungsbestimmungen erarbei- tete und das administrative Verfahren an den Hochschulen festlegte. Zudem hat die SHK am 18. Oktober 1990 eine Richt- linie erlassen, welche die Immatrikulation und die Entrichtung von Studiengebühren durch die Mobilitätsstudenten einheit- lich regelt. Ferner sind eine Reihe weiterer disziplinbezogener Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Studien- leistungen in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit unter den neu geschaffenen Mobilitätsstellen der Universitäten funktio- niert bei der Vorbereitung des Programms bisher reibungslos. Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeiten für das Bildungswesen liegt die Verantwortung für die Schaffung gün- stiger Rahmenbedingungen zur Förderung der Mobilität bei den Kantonen. Die Hochschulkantone erfüllen in unserem Land mit der Führung ihrer Hochschulen eine nationale Auf- gabe. Ihnen obliegt es auch, die Zusammenarbeit und den Austausch unter den Hochschulen zu stärken. Der SHK fällt dabei im Sinne von. Artikel 19 Absatz 3 des geltenden Hoch- schulförderungsgesetzes (HFG) bzw. Artikel 13 Absatz 3 des revidierten HFG vom 22. März 1991 eine Schlüsselrolle zu. Verschiedentlich sind Zweifel geäussert worden, ob bei den heutigen verfassungsmässigen Zuständigkeiten die Koordi- nation und Zusammenarbeit unter den Hochschulen, wichtige Voraussetzungen für eine grössere Mobilität der Hochschul- angehörigen, tatsächlich gewährleistet werden können. Die Zuständigkeit der Kantone für das Bildungswesen ist das Kernstück unseres Föderalismus. Der Bundesrat vertraut dar- auf, dass die Kantone die ihnen durch die Verfassung zuge- teilte Aufgabe gerade auch in bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitätsförderung angesichts der Herausfor- derung der europäischen Integration wirksam wahrnehmen werden. Unser föderalistisches System, das zudem durch eine hohe Autonomie der Hochschulen gekennzeichnet ist, hat damit eine eigentliche Bewährungsprobe zu bestehen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
91.3260
Interpellation Bonny Kormorane und Fischbestände Cormorans et populations de poissons
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1991 Wann und wie gedenkt der Bundesrat endlich zu handeln und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um die wegen der sprunghaften Zunahme der Kormorane in unseren Gewäs- sern durch diese Vögel angerichteten sehr bedeutenden Schäden an unseren Fischpopulationen zu bekämpfen?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1991
Quand le Conseil fédéral compte-t-il enfin agir et quelles me- sures efficaces pense-til prendre pour lutter contre les très gra- ves atteintes que les cormorans portent à nos populations de poissons, atteintes dues au fait que le nombre de ces oiseaux a massivement augmenté dans les eaux suisses?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Kormoranbestand in der Schweiz enorm zugenommen. Ende der sechziger Jahre betrug die Zahl der bei uns überwinternden Kormorane we-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Loeb Studentenaustausch zwischen Schweizer Universitäten Interpellation Loeb Echanges d'étudiants entre universités du pays
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3253
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1995-1995
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Ref. No
20 020 439
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