Politique d'organisation du territoire. Mesures
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E 23 septembre 1991
Art. 91, 96 al. 2 let. e Proposition de la commission Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 98 Ziff. 2a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 98 ch. 2a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Schoch, Berichterstatter: Bei Artikel 51 Absatz 1 des Bundes- gesetzes über die landwirtschaftliche Pacht schliesst sich Ihre Kommission dem Nationalrat an.
Es geht hier darum - und das war das Anliegen des National- rats -, einen möglichen Missbrauch der parzellenweisen Ver- pachtung eines Gewerbes zu verhindern.
Deshalb soll jetzt die Behördenbeschwerde im Pachtrecht ein- geführt werden, und zwar gegen Entscheide betreffend die Möglichkeit, ein Gewerbe parzellenweise zu verpachten. Wir sind hier der Auffassung, dass wir uns dem Nationalrat an- schliessen können.
Angenommen - Adopté
.
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.080
Raumordnungspolitik. Massnahmen Politique d'organisation du territoire. Mesures
Bericht des Bundesrates vom 27. November 1989 (BBI 1990 | 1002) Rapport du Conseil fédéral du 27 novembre 1989 (FF 1990 1 963) Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 1991 Décision du Conseil national du 21 juin 1991
Lauber, Berichterstatter: Der heute zur Diskussion stehende Bericht wurde vom Bundesrat vor fast zwei Jahren verabschie- det. Die Verhandlung im Nationalrat wurde aber bis zum letz- ten Sessionstag der Junisession 1991 verschleppt.
Der Bericht legt die verwaltungsinternen Arbeiten für die Reali- sierung der Raumplanung dar. Die Planung und die Koordina- tion der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes sollen ver- bessert, die Raumplanung der Kantone soll gefördert und ko- ordiniert werden. Die Verwaltung will zudem ihre Informatio- nen über die Raumplanung und über die räumliche Entwick- lung verbessern. Der Inhalt des Berichtes gab in der Kommis- sion kaum zu Diskussionen Anlass. Der Bericht enthält auch keine politischen Absichten des Bundesrates, die vom Parla- ment diskutiert werden müssten. Das Dokument ist aber eine zweckmässige Uebersicht über die Arbeit der Verwaltung. Hingegen wurden in den Kommissionen generell die Auswir- kungen des Raumplanungsgesetzes und dessen Vollzug dis- kutiert. Es ergab sich, dass hier einiges überdacht werden muss. Im Bereiche der Agglomerationen bietet das Raumpla- nungsgesetz verhältnismässig wenig Probleme. Im ländlichen Gebiet hingegen haben das Gesetz und sein Vollzug Auswir- kungen, die so nicht gewollt waren. Es ist zum Beispiel stos- send, dass das Bundesgericht den Bau eines Stöcklis für die pensionierten Bauersleute verbietet und vorschreibt, wo und auf wieviel Quadratmetern die alten Leute wohnen dürfen; Er- innerungen an die ehemalige DDR werden wach. Das Bauen
ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich nicht möglich. Dies ist an sich richtig, führt aber im Bereich von landwirtschaftli- chen Siedlungen zu einem langsamen Absterben. Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe geht zurück. Damit aber ein Wei- ler lebensfähig bleibt, müssen genügend Leute dort wohnen, auch wenn sie nicht in der Landwirtschaft arbeiten. Dafür ist aber eine sehr beschränkte Bautätigkeit nötig, denn die vor- handenen Bausubstanzen sind für die neue Nutzung nicht im- mer geeignet. Die Vollzugsvorschriften sollten entsprechend angepasst werden. Die Kommission will damit keineswegs ei- ner weiteren Zersiedelung Vorschub leisten, sondern es geht darum, traditionelle Siedlungen lebensfähig zu erhalten.
Im Berggebiet liegt das Problem darin, dass der Ertrag der Landwirtschaft es nicht erlaubt, alle Alphütten stilgerecht zu er- halten. Oft sind sie für die Bewirtschaftung gar nicht mehr nö- tig. Entweder lässt man die Hütten zerfallen - was ein Verlust in unserer Kulturlandschaft wäre -, oder der Staat übernimmt die Unterhaltskosten der Hütten und betrachtet diese als Muse- umsstücke, oder man erlaubt eine sinnvolle und klar einge- schränkte Nutzung dieser Alphütten für nichtlandwirtschaftli- che Zwecke.
Die Kommission wäre dem Bundesrat dankbar, wenn er diese Anregungen prüfen könnte. Wir beantragen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Im weiteren beantragt die Kommission, die Motion des Nationalrates zu überweisen; diese verlangt, der Bundesrat solle dem Parlament einmal pro Legislaturperi- ode über den Stand der Ergebnisse sowie die Wirksamkeit des Realisierungsprogramms in der Raumplanung Bericht er- statten.
M. Delalay: Le rapport sur les mesures en matière de politique d'organisation du territoire, du mois de novembre 1979, pré- sente une première vue d'ensemble sur les travaux effectués par la Confédération afin d'assurer la coordination des tâches en vue de pousser plus avant l'aménagement du territoire. Ce rapport a été établi en 1989 et il arrive au Parlement, on peut s'en étonner, avec deux ans de retard. Il donne cependant une bonne description des tâches qui constituent les points forts de l'action de la Confédération. C'est un programme de mesu- res de coordination que l'Etat central mettra en oeuvre. Ce rap- port n'offre donc pas matière à un débat de fond sur l'aména- gement, mais il constitue l'occasion de faire le point sur l'évo- lution de notre politique d'organisation du territoire. Tout d'abord, il nous permet de reconnaître que la LAT, la loi sur l'aménagement du territoire, est une bonne loi-cadre, respec- tant le fédéralisme et le principe de subsidiarité, les cantons restant au premier chef responsables de l'aménagement de leur sol.
Comme l'application de la LAT appelle des efforts soutenus de la part de toutes les autorités chargées de son exécution, il faut saluer le programme de réalisations décidé par le Conseil fé- déral, qui vise notamment à renforcer l'effet de la loi, à encou- rager les cantons et à améliorer l'information. Ainsi, la LAT sera mieux à même d'être au service d'un aménagement positif, dynamique et global, et de poser les jalons indispensables au développement futur souhaitable de l'organisation du terri- toire national.
Nous sommes favorables à l'idée que le volume bâti supplé- mentaire nécessaire au développement de la construction soit acquis au moyen d'un développement de l'urbanisation, d'une meilleure utilisation des terrains ou d'une densification du domaine bâti. Il faudra toutefois veiller à ce que la densifica- tion ne s'opère pas au détriment de la qualité de l'habitat et du milieu bâti. Le développement de l'urbanisation réside aussi dans une étroite coordination entre le développement des zo- nes d'affectation et les réseaux des transports publics. Il doit favoriser la proximité des lieux de travail et d'habitat et la mixité des fonctions dans un même espace.
Un autre principe à rappeler est que la localisation des infra- structures d'équipement et d'approvisionnement d'intérêt pu- blic doit se faire dans le respect d'une répartition judicieuse et équitable entre les différentes régions du pays. Les pôles de croissance et avec eux les investissements et les construc- tions doivent être plus judicieusement répartis sur l'ensemble du territoire national. A cet égard, par exemple, RAIL 2000, la
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Raumordnungspolitik. Massnahmen
NEAT et l'essor des télécommunications offrent la possibilité de réaliser une décentralisation de l'urbanisation. Une telle structure offre la possibilité de décentraliser les services et les équipements publics, et de favoriser de la sorte le développe- ment économique et social des régions.
Afin de répondre aux objectifs fixés par ce programme de réali- sations, il m'apparaît nécessaire et opportun de nommer une Commission fédérale de l'aménagement du territoire, compo- sée des partenaires chargés de l'exécution de la loi, comme les parlementaires fédéraux, les exécutifs cantonaux, les admi- nistrations, l'enseignement et la recherche ainsi que les asso- ciations, les praticiens et les experts. Cette commission fédé- rale serait un organe essentiel de coordination entre tous ceux qui sont chargés de la mise en oeuvre permanente et continue de l'aménagement du territoire à tous les échelons.
Jagmetti: Die Abgrenzung zwischen Bauland und Nichtbau- land war das zentrale Anliegen beim Erlass des Verfassungs- artikels vor nunmehr mehr als zwanzig Jahren und auch beim Erlass des Gesetzes, und sie ist ein zentrales Anliegen geblie- ben. Wir haben mit der Entwicklung unserer Gesellschaft ei- nen höheren Bedarf an Land, und demgemäss wird der Bo- den zu einem knappen Gut, zu einem Gut, mit dem wir haus- hälterisch umgehen müssen und um das wir uns kümmern müssen.
Wir erleben allerdings in der neuesten Zeit nun einen Rück- gang der Wohnungsproduktion, und in diesem Rückgang der Wohnungsproduktion liegt ein neues Problem, nämlich die Frage, ob die Wohnversorgung ausreicht und ob wir genü- gend Wohnraum für die schweizerische Bevölkerung zur Ver- fügung stellen können. Damit wird deutlich, dass es nicht nur darum geht, Schwellen aufzurichten, sondern dass es auch darum geht, dass das als Bauzone ausgeschiedene, be- grenzte Land auch wirklich für die Ueberbauung zur Verfü- gung steht. Dafür sind Massnahmen der Erschliessung, gege- benenfalls auch Massnahmen zur Verhinderung der Bauland- hortung erforderlich. Ich glaube, dass wir aus dieser neuesten Entwicklung lernen, wie komplex das Problem ist. Wir wollen deswegen nicht die Abgrenzung Bauland/Nichtbauland relati- vieren; wir wollen nicht darauf verzichten, eine klare Grenze zu ziehen und die Bauzone auf den Zeithorizont zu begrenzen, wie wir ihn im Gesetz festgeschrieben haben. Wir müssen aber gleichzeitig erkennen, dass die Wohnversorgung der Bevölke- rung zu einem ganz wichtigen Anliegen geworden ist, weil sie nicht mehr selbstverständlich ist, und dass wir dafür sorgen müssen, dass auch das ausgeschiedene Bauland überbaut werden kann.
Die Raumplanung - darauf möchte ich besonderen Wert le- gen - ist nicht ausschliesslich auf diese Abgrenzung Bau- zone/Nichtbauzone ausgerichtet, sondern hat weitere Zwecke. Ich möchte zwei davon besonders betonen. Herr De- lalay hat den einen schon erwähnt, die Koordination. Die Raumplanung hat diese Koordinationsfunktion. Ich würde ei- gentlich den Wunsch aussprechen, Herr Bundesrat, dass die verschiedensten Bundesstellen noch intensiver an dieser Ko- ordination mitwirken. Denn diese Koordination, die in der Raumplanung liegt, ist auch ein Mittel zur Vermeidung von Konflikten; eine Konfliktbewältigung liegt darin: Wenn wir die Autobahnen richtig eintragen und dann die Zonenpläne ent- sprechend ausgestalten d. h. beides miteinander in Verbin- dung setzen, dann entstehen nicht mehr Wohnbauten an Au- tobahnen, dann entstehen keine solchen Konflikte mehr, son- dern wir können sie lösen. Das gilt für zahlreiche weitere Fra- gen. Unter den Neuanlagen werden in den nächsten Jahren mehr die Eisenbahnen im Vordergrund des Interesses stehen als die Autobahnen. Diese Koordinationsfunktion möchte ich besonders betonen.
Als weiteres möchte ich die Siedlungsqualität betonen. Die Raumplanung hat sehr lange hauptsächlich quantitativ erfas- sen und ausscheiden wollen. Was wir heute erleben, ist ein Bedürfnis nach verbesserter Siedlungsqualität. Diese Sied- lungsqualität kann nicht der Bund mit einem Gesetz verfügen - darüber sind wir uns im klaren -, sondern das ist in erster Li- nie Aufgabe der Bauträger und der Kantone bei der Aufstel- lung der Vorschriften und der Gemeinden mit ihrer Nutzungs-
planung. Aber das Bedürfnis, der Wunsch danach, die Sied- lungsqualität zu einem der Kennzeichen der Raumplanung zu machen, ist gross, und ich würde wünschen, dass wir bei Ge- legenheit auch das Bundesgesetz mit einer entsprechenden Rahmenregelung ergänzen, die natürlich nicht in die Details gehen kann und vor allem nicht die Kreativität verhindern darf. Zum Wunsch nach Abgrenzung kommen also der Wunsch nach Koordination und der Wunsch nach Siedlungsqualität. Das führt mich zu meiner Schlussbemerkung. Wir haben die- sen Bericht zu beraten, den wir in der Kommission mit Inter- esse zur Kenntnis genommen haben. Ich erlaube mir, mit mei- nem ceterum censeo abzuschliessen, Herr Bundesrat: Ich glaube, es wäre Zeit, dass wir die Rückkoppelung vornehmen und das Gesetz von 1979 den Erfordernissen unserer Tage und dieser Zielsetzung anpassen. Es geht nicht darum, dass wir den Rückwärtsgang einlegen, dass wir eine völlige Neuori- entierung vornehmen. Aber seit 1979 hat sich die Zeit ent- wickelt, und die Anliegen, die ich mir zu erwähnen erlaubt habe, sollten im Gesetz ihren Niederschlag finden.
Bundesrat Koller: Ich danke Ihrer Kommission für die gute Aufnahme dieses Berichtes, der ja in erster Linie eine für den verwaltungsinternen Gebrauch konzipierte Auslegeordnung über die raumwirksamen Tätigkeiten innerhalb der Bundes- verwaltung darstellt. Wir nehmen auch gerne die Anregungen auf, die sowohl Ihr Präsident wie auch Herr Ständerat Delalay in bezug auf die Frage einer Raumplanungskommission vor- getragen haben.
Gegenüber dem Votum von Herrn Ständerat Jagmetti befindet sich der Bundesrat selber in einem Zwiespalt. Ich gebe gerne zu, dass auch wir feststellen, dass wahrscheinlich heute die Gerichte eine übermässige Rolle spielen, weil der Gesetzge- ber nicht mehr handeln konnte. Andererseits war das Ver- nehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf derart negativ, dass uns schien, eine Beschreitung dieses Wegs könne kurz- fristig nicht weiterführen. Aber der Bundesrat hat ja zu Beginn der letzten Woche das Anschlussprogramm für die boden- rechtlichen Sofortmassnahmen vorgestellt. Und selbstver- ständlich werden Sie dann auch über die gesetzgeberischen Erweiterungen im Detail näher zu entscheiden haben.
Persönlich bin ich überzeugt, dass mit der Arbeit, die wir jetzt aufgrund der revidierten Raumplanungsverordnung vorneh- men, nämlich dass wir im ganzen Land den Stand der Er- schliessung feststellen, eine äusserst wichtige Entschei- dungsgrundlage geschaffen wird; denn heute wird ja ein gros- ser Meinungsstreit darüber geführt, ob das Problem der Bau- landknappheit bei der mangelnden Erschliessung liegt oder nicht eher bei der mangelnden Verfügbarkeit von an sich aus- reichend vorhandenem und erschlossenem Bauland. Ende Jahr werden wir das aufgrund dieser Erhebung recht genau wissen und werden dann die künftigen Entscheide auf siche- reren Entscheidungsgrundlagen treffen können.
In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank für die gute Auf- nahme dieses Berichtes.
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Angenommen - Adopté
E 23 septembre 1991
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Initiative du canton de Fribourg. Spéculation foncière
Ad 89.080
Motion des Nationalrates (Kommission) Raumordnungspolitik Motion du Conseil national (Commission) Politique d'organisation du territoire
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einmal pro Le- gislatur Bericht zu erstatten über den Stand, die Ergebnisse und die Wirksamkeit des Realisierungsprogrammes zur Raumordnungspolitik.
Texte de la motion du 21 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement, une fois par période législative, un rapport sur l'état d'avancement, les résultats et les effets du programme de réalisation en ma- tière de politique d'organisation du territoire. .
Ueberwiesen - Transmis
89.203
Standesinitiative Freiburg Bodenspekulation Initiative du canton de Fribourg Spéculation foncière
Beschluss des Nationalrates vom 22. März 1990 Décision du Conseil national du 22 mars 1990
Wortlaut der Initiative vom 9. Juni 1989
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg missbilligt die in unse- rem Land weitverbreitete Bodenspekulation und ersucht die eidgenössischen Räte, Massnahmen zu deren Bekämpfung zu ergreifen.
Er ersucht die Bundesversammlung und den Bundesrat auf dem Weg der Standesinitiative gemäss Artikel 93 der Bundes- verfassung,
so bald als möglich das neue Bundesgesetz über das bäu- erliche Bodenrecht zu verabschieden;
zur Gewährleistung eines besseren Mieterschutzes die Re- vision des Mietrechts zu beschleunigen;
Lösungen auszuarbeiten, welche die Anlage der Gelder der zweiten und der dritten Säule zugunsten des Erwerbs von Wohneigentum fördern;
den Mietern den Erwerb ihrer eigenen Wohnung zu ermögli- chen (gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters);
die Vorschläge für eine Sperrfrist für die Weiterveräusse- rung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in positivem Sinn aufzunehmen;
zur Bekämpfung der Bodenspekulation Sofortmassnah- men zu treffen.
Texte de l'initiative du 9 juin 1989
Le Grand Conseil du canton de Fribourg désapprouve la spé- culation foncière qui sévit dans notre pays et demande au Par- lement fédéral de prendre des mesures propres à enrayer cette situation.
Il demande, par voie d'initiative cantonale, conformément à l'article 93 de la Constitution fédérale, à l'Assemblée fédérale et au Conseil fédéral
d'adopter le plus rapidement possible la nouvelle loi sur le droit foncier rural;
d'achever à bref délai la révision du droit de bail en vue d'as- surer la protection des locataires;
de rechercher des solutions visant à encourager l'investis- sement des fonds des 2e et 3e piliers pour l'accession à la pro- priété de logements;
de permettre l'accès à la propriété de son propre logement (droit de préemption légal pour le locataire);
de considérer positivement les propositions prévoyant un délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles; 6. d'adopter les mesures d'urgence qui permettent d'enrayer la spéculation foncière.
Herr Schoch unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Die Kommission des Ständerates, welcher dieses Geschäft zur Vorprüfung zugewiesen wurde, befasste sich an ihrer Sit- zung vom 23. August 1991 mit der Initiative. Sie hält dazu fol- gendes fest:
Seit der Einreichung der Standesinitiative haben die eidgenös sischen Räte wichtige bodenrechtsrelevante Entscheide ge- fällt, mit denen die Punkte 2, 5 und 6 erfüllt wurden. Es sind dies das in der Wintersession verabschiedete neue Mietrecht und die Sofortmassnamen (Bundesbeschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, Bundesbeschluss für Anlagewertschriften für in- stitutionelle Anlagen und Bundesbeschluss über eine Pfand- belastungsgrenze).
Punkt 1 der Standesinitiative richtet sich direkt an die eidge- nössischen Räte, ist doch der Entwurf des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über ein bäuerliches Bodenrecht (88.066) seit über zwei Jahren im Parlament hängig und sollte in der Herbstsession 1991 verabschiedet werden. Infolge des- sen beantragt die Kommission die Abschreibung dieses Punk- tes der Initiative.
Auch die Punkte 3 und 4 können abgeschrieben werden, weil den Räten entsprechende Anträge von Kommissionen vorlie- gen. Es sind dies die Anträge zu den parlamentarischen Initia- tiven 89.232/89.235 betreffend die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (im Rahmen der zweiten Säule) und die Motionen betreffend einen neuen Boden- rechtsartikel (Ad 82.224). Mit diesen Motionen wird die Schaf- fung der verfassungsrechtlichen Grundlage für die Einführung eines Vorkaufsrechts für Mieter verlangt.
Die Wohneigentumsförderung im Rahmen der dritten Säule, d. h. der gebundenen Selbstvorsorge gemäss BVV 3, hat durch den Bundesratsbeschluss vom 18. September 1989 zur Ergänzung von Artikel 3 BVV 3 mit einem Absatz 3 eine sub- stantielle Verstärkung erfahren. Ab 1. Januar 1990 können die im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bei einer Bank- stiftung oder einer Versicherungseinrichtung angesparten Kapitalien von den Versicherten ein einziges Mal für das von ihnen selbst benutzte Wohneigentum investiert werden, sei es für den Erwerb von Wohneigentum, sei es zur Amortisation darauf lastender Hypothekardarlehen. Dieser vorzeitige Be- zug des individuell angesparten Vermögens wird bei der direk- ten Bundessteuer und einer Mehrheit der kantonalen Steuer- ordnungen milde erfasst.
M. Schoch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le 23 août 1991, la commission du Conseil des Etats chargée de l'examen préliminaire de cet objet a tenu séance. A ce pro- pos, elle retient ce qui suit:
Depuis le dépôt de l'initiative, les Chambres fédérales ont adopté plusieurs mesures en matière de droit foncier, ce qui permet de considérer comme satisfaits les points 2, 5 et 6. Il s'agit du nouveau droit de bail adopté pendant la session d'hi- ver 1989 ainsi que des mesures immédiates (arrêtés fédéraux concernant un délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles, une charge maximale en matière d'engage- ment des immeubles non agricoles, des dispositions en ma- tière de placement pour les institutions de prévoyance profes- sionnelle et pour les institutions d'assurance).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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IV
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.080
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.09.1991 - 16:00
Date
Data
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20 020 556
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