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Motion Piller
Neue Armut liefert immer wieder Schlagzeilen im Zusammen- hang mit Zivilstand und Familie.
Aus diesem Grunde habe ich am 15. März 1989 ein Postulat eingereicht und den Bundesrat ersucht, gemäss Schlussbe- richt «Familienpolitik in der Schweiz» ein ständiges Organ für Familienfragen zur Erfüllung der folgenden wissenschaftli- chen Aufgaben einzusetzen: Beobachtung der familiären Le- bensformen, Anregung und Unterstützung der Forschung, Er- arbeitung von regelmässigen Berichten über die Familie, Be- ratung der Verwaltung und Unterbreitung von Vorschlägen für die weitere Entwicklung der Familienpolitik. Das Postulat wurde vom Bundesrat entgegengenommen und vom Stände- rat überwiesen.
Niemand wird die überragende Bedeutung der Familie für den einzelnen und besonders für die Kinder leugnen wollen. Auch über die Legitimation der Familienpolitik müssen keine Worte verloren werden. Die Familie muss bei der Erfüllung ihrer Auf- gaben unterstützt werden, und zwar nicht nur materiell, son- dern auch ideell.
Die Entwicklung unserer schweizerischen Familienpolitk zeigt nämlich, dass zahlreiche, schon sehr lange bestehende fami- lienpolitische Anliegen noch immer nicht verwirklicht wurden. So sind die Empfehlungen aus dem Bericht von 1982 gröss- tenteils nicht realisiert worden. Ich erinnere nur daran, dass noch immer nicht für alle Kinder ein Anspruch auf Kinderzula- gen besteht und dass nach wie vor keine eigenständige Mut- terschaftsversicherung existiert. Auch sonst kommt der Bund seiner Verpflichtung, die Bedürfnisse der Familie zu berück- sichtigen, nur ungenügend nach. Die Verwaltung allein ist of- fenbar nicht in der Lage, die entsprechende Entwicklung vor- anzutreiben. Es fehlen ihr die notwendigen Entscheidungs- grundlagen und die Beratung, sowie der Rückhalt von kompe- tenten und unabhängigen Fachleuten. Dabei hat die Entwick- lung im letzten Jahrzehnt deutlich gezeigt, dass der Hand- lungsbedarf in der Familienpolitik, zugenommen hat. Ich ver- weise in diesem Zusammenhang auch auf einen neuesten Ar- tikel in der «NZZ» vom vergangenen Montag. Unter dem Titel «Was ist, und was soll Familienpolitik?» hat Professor Lüscher zu diesem Thema eingehend Stellung genommen. Er stellt un- ter anderem wörtlich fest: «Für die Familienpolitik kommt er- schwerend hinzu, dass ihre theoretischen Grundlagen, sowie die wissenschaftliche Analyse ihrer Praxis im Vergleich zu an- deren Gebieten, etwa zur Alters- oder Invalidenversicherung, nur wenig entwickelt sind.»
Anlässlich der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundes- rates am 13. Juni 1990 haben Sie, Herr Bundespräsident, ge- genüber dem damaligen Sprecher der Geschäftsprüfungs- kommission, Herrn Kollege Onken, der das Thema Familien- politik aufgegriffen hatte, ausdrücklich bestätigt, dass die Fa- milienpolitik eine Querschnittsaufgabe sei und dass in diesem sehr weit gefassten Bereich die Normen in einen Gesamtzu- sammenhang zu stellen seien. Abschliessend haben Sie wört- lich erklärt: «Aber die Gesamtsicht ist etwas verloren gegan- gen.» (AB 1990 S 398) Gerade aber um eine Gesamtsicht zu gewinnen und diese stets der sich ändernden Wirklichkeit an- passen zu können, ist die Arbeit eines wissenschaftlichen Gre- miums unentbehrlich. Angesichts dieser Ausgangslage bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die beiden schriftlich gestell- ten Fragen beantworten können.
Bundespräsident Cotti: Ich möchte Herrn Küchler für seine In- terpellation danken. Sie stellt einen Ausfluss seines ständigen Interesses für die Familienpolitik dar, die ich tatsächlich als eine Querschnittsaufgabe sehe, welche nicht nur einzelne, all- fällig direkt die Familien angehende Massnahmen betrifft, son- dern welche gleichsam jedes Mal, wenn irgendwelche andere Massnahme im sozialen oder im gesellschaftlichen Bereich getroffen wird, im Auge behalten werden muss. Darüber ist man sich weitgehend im klaren, auch wenn es durchaus klare, zielgerichtete und spezifische Massnahmen geben kann, die die Familien direkt betreffen.
Der Werdegang bezüglich der Familienzulagen ist Ihnen ja si- cher bekannt. Es geht auch hier um Kompetenzverlagerungen zwischen Bund und Kantonen. Aber das Thema bleibt ohne Zweifel auf dem Tisch als ein Beispiel einer absolut direkten
und zielgerichteten familienpolitischen Massnahme. Ich möchte noch hinzufügen, dass abgesehen von diesen Ele- menten die einzelnen Themen, welche anstehen, immer auch unter dem Gesichtspunkt der Familienpolitik betrachtet wer- den müssen. Sie haben auch einen Hinweis auf die Fragen ge- macht, die gestern hier im Saal bezüglich der AHV diskutiert worden sind.
Es bleibt das Thema der Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Es besteht kein Zweifel, dass in sehr vielen Fällen - ich denke nur an die Probleme der Fiskalpolitik - die Kantone eine ganz vertiefte Rolle zu spielen haben. Wir werden dem- nächst in Luzern eine Ministertagung des Europarates abhal- ten, welche sich diesen Fragen widmet. Es ist interessant fest- zustellen, welche Thematik diese hat: «Dezentralisierte Fami- lienpolitik». Es geht also doch in die Richtung einer Erkennt- nis, die sich wahrscheinlich auf europäischer Ebene breit- macht, wonach möglicherweise sehr viele Massnahmen in diesem Bereiche auf tieferer und dezentraler Ebene organi- siert werden müssten. So sehr, dass ich mit den entsprechen- den Spezialisten in meinem Bereich auch diese Themen erör- tere. Es stellt sich neuerdings heraus, dass die Schweiz - wahrscheinlich - ein weiteres Mal gewissermassen als ein Bei- spiel in bezug auf die Dezentralisierung der Probleme darge- stellt wird.
Ich komme zur zweiten Frage: Das hindert nicht, diese Pro- bleme in einer Gesamtsicht zu betrachten, die es alleine ge- stattet, die einzelnen Massnahmen tatsächlich zu würdigen. Dazu ist ohne Zweifel eine Verstärkung der Strukturen notwen- dig. Denn wie Sie wissen, sind die eigentlich dazu bestimmten familienpolitischen Strukturen beim BSV zahlenmässig sehr klein. Wir werden demnächst auch einen personellen Wechsel haben, der ohne Zweifel Anlass zu einer verbesserten Sicht der Angelegenheit sein könnte.
Sie denken auch an eine wissenschaftlich abgestützte, neue Umfrage zu diesen Themen. Ich habe schon einige Male er- wähnt, dass der Nationalfonds daran ist, diese Fragen im Rah- men eines Programms, welches den Wandel der Lebensfor- men und die soziale Sicherheit untersucht, näher zu prüfen. Der familienpolitische Teil dieses Forschungsprogramms ist ein wesentliches Element. Ich werde deshalb prüfen, ob am Schluss dieses Forschungsprogramms dieser Ueberblick tat- sächlich gewährleistet ist. Wenn dem nicht so wäre, würde ich Ihrem Begehren im Sinne einer verbesserten Kenntnis dieser Materie auch unter Forschungsaspekten noch einmal nach- gehen. Man hat in der Kommission vor kurzem lange über die geisteswissenschaftlichen Bereiche unserer Forschung dis- kutiert. Das könnte durchaus ein Thema sein, welches ver- stärkt in diesem Bereich vertieft werden könnte.
Küchler: Aufgrund der Ausführungen des Departementsvor- stehers erkläre ich mich als befriedigt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Thema nicht vom Tisch ist, dass es vor allem im Hinblick auf das Ministertreffen in Luzern und das Jahr der Familie, 1994, weiterbearbeitet wird.
91.3139
Motion Piller Förderung von Familien mit Kindern Politique d'aide aux familles avec enfants
Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1991
In den letzten Jahren hat sich die Lage für viele Familien mit Kindern zusehends verschlechtert, und es entstand eine neue Armut, von der vor allem Frauen betroffen sind (Familienbe- richt «Familienpolitik in der Schweiz» und weitere Publikatio- nen). In diesem Zusammenhang hat sich auch die Einsicht
Motion Piller
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E
26 septembre 1991
durchgesetzt, dass familienfördernde Massnahmen vor allem Familien mit Kindern zugute kommen und zivilstandsunab- hängig erfolgen müssen, wenn die eingangs erwähnten Pro- bleme wirksam gelöst werden sollen.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, raschmöglichst Mass- nahmen zu ergreifen und ein Bundesgesetz zur Förderung von Familien mit Kindern zu schaffen.
Insbesondere folgende Massnahmen sind vordringlich:
Die Ausrichtung von Leistungen an Familien mit Kleinkin- dern, um zu garantieren, dass sich Eltern in ausreichendem Mass um die persönliche Betreuung der Kinder kümmern kön- nen. Diese Leistungen können zeitlich befristet sein und nach dem Prinzip der Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden. 2. Eine Familienzulagenregelung, die für jedes Kind eine Zu- lage garantiert, deren Höhe den heutigen Lebenskosten ange- passt ist und die verhindert, dass die Geburt eines oder mehr- erer Kinder eine Familie an die Armutsgrenze drängt.
Die Förderung der Wohnungsqualität, als entscheidendes und nachhaltiges Mittel zur Förderung von Familien mit Kin- dern. Diese Massnahme soll die verstärkte Förderung des Bauens und des Erwerbs preisgünstiger Wohnungen und für Härtefälle Mietzinszuschüsse beinhalten.
Die Entlastung von Familien mit Kindern in der Krankenver- sicherung dadurch, dass Kinder prämienbefreit und die Prä- mien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft werden, da im heutigen System einkommensschwächere Fa- milien die Individualprämien kaum mehr aufbringen können.
Eine Stipendienregelung, die jedem Kind ermöglicht, ent- sprechend seiner Veranlagung die öffentlichen Bildungsstät- ten bis hin zur Hochschule zu besuchen. Dies ist heute nicht mehr gewährleistet, weil die hohen Lebenskosten, insbeson- dere ein Studium an unseren Bundeshochschulen in Zürich und Lausanne für viele Kinder aus den Kantonen mit ungenü- genden Stipendienregelungen verunmöglichen.
Texte de la motion du 3 juin 1991
Au cours des dernières années, la situation de nombreuses fa- milles avec enfants s'est nettement détériorée et on voit appa- raître de «nouveaux pauvres», surtout parmi les familles mono- parentales (Rapport «Politique familiale en Suisse» et d'autres publications). A cet égard, on est de plus en plus convaincu que des mesures d'encouragement de la famille doivent sur- tout viser les familles avec enfants et être indépendantes de l'état civil si l'on veut résoudre efficacement les problèmes mentionnés ci-dessus.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prendre le plus rapidement possible des mesures et d'élaborer un projet de loi fédérale visant à encourager les familles avec enfants.
Les mesures suivantes sont particulièrement urgentes:
Le versement de prestations aux familles ayant de jeunes enfants afin de garantir que les parents puissent s'occuper personnellement et dans une mesure suffisante de leurs en- fants. De telles prestations pourraient être allouées pour une durée limitée et versées selon le principe applicable au régime des prestations complémentaires.
Un régime d'allocations familiales qui garantisse pour cha- que enfant des allocations adaptées au coût de la vie et dont le montant empêcherait une famille d'atteindre le seuil de pau- vreté après la naissance d'un ou de plusieurs enfants.
La promotion de la qualité de l'habitat, qui est un moyen dé- cisif et durable de soutenir les familles avec enfants. Cette me- sure doit comprendre un encouragement accru de la cons- truction et de l'acquisition de logements bon marché ainsi que des subsides pour le loyer dans les cas d'une rigueur exces- sive.
L'allégement du coût de l'assurance maladie pour les famil- les avec enfants, grâce à la suppression des primes pour les enfants et à un échelonnement des primes en fonction de la si- tuation financière des assurés; les primes individuelles selon le régime actuel sont en effet trop élevées pour les familles à revenu modeste.
Un régime des bourses d'études qui permette à tout enfant, s'il en a les aptitudes, de suivre l'enseignement des établisse- ments publics jusqu'aux hautes écoles. Cela n'est plus garanti aujourd'hui, car le coût élevé de la vie ne permet plus à de
nombreux jeunes qui viennent de cantons où le régime des bourses est insuffisant de poursuivre des études universitai- res, en particulier à nos écoles polytechniques fédérales de Zurich et Lausanne.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Miville, On- ken, Weber (5)
Piller: Es tut mir leid, dass ich Ihnen am Donnerstag um 10.50 Uhr noch etwas Zeit stehlen muss; ich finde aber diesen Be- reich, die Familienpolitik, äusserst wichtig. Wir haben gestern darüber diskutiert und jetzt wieder bei der Interpellation von Herrn Küchler. Es ist doch eine Binsenwahrheit, dass die Fa- milienpolitik in unserem Staate auf Bundesebene fast nicht existiert.
Wir wissen, dass sich in den letzten Jahren die Lage für viele Familien stark verschlechtert hat. Wir konnten das bereits im Bericht aus dem Jahre 1982, den Herr Küchler erwähnt hat, nachlesen, und wir wissen auch gemäss neuesten Untersu- chungen, die Neue Armut macht sich breit. Ich bin etwas ent- täuscht, denn bis heute blieben alle Versuche, materiell etwas zu bewegen, immer wieder auf der Strecke, mit der Begrün- dung: Das ist Sache der Kantone. Unserem modernen Sozial- staat stellt sich heute mit der Neuen Armut eine grosse und ernst zu nehmende Herausforderung. Es stellt sich die Frage, ob unsere Sozialeinrichtungen und die Aufgabenteilung zwi- schen Bund und Kantonen noch genügen, um diese Pro- bleme zu lösen. Im föderalistischen Bundesstaat Schweiz wird die soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bürger weitge- hend den Kantonen übertragen. Es ist aber seit 1848, laut Bun- desverfassung, Artikel 2, die vornehme Aufgabe des Bundes, die gemeinsame Wohlfahrt der Eidgenossen zu fördern.
1947 wurde diese Staatszielbestimmung in der Verfassung mit dem neuen Wirtschafts- und Sozialartikel mit folgenden Wor- ten ergänzt: «Der Bund trifft .... die zur Mehrung der Wohlfahrt des Volkes und zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürger ge- eigneten Massnahmen.» Das heisst für mich, dass es Aufgabe unseres Staates ist, dafür zu sorgen, dass jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger, die unverschuldet in soziale Not geraten sind, sei es durch Arbeitslosigkeit, durch zu kleines Einkom- men, durch Krankheit usw., eine Hilfe zuteil wird; damit sie - gemessen an unserem Wohlstand - einen minimalen Lebens- standard halten können.
Der Bund ist mit dem Auf- und Ausbau unserer Sozialversiche rungswerke wie Krankenversicherung, obligatorische Unfall- versicherung, AHV/IV, zweite Säule, Erwerbsersatzordnung usw. aktiv geworden. Allerdings wurden diese nicht systema- tisch aufgebaut, sondern pragmatisch und jeweils auf Druck der aktuellen Bedürfnisse; denken wir nur an die obligatori- sche Arbeitslosenversicherung.
Der Föderalismus basiert auf dem Grundprinzip, dass der übergeordneten Gewalt jeweils nicht mehr Regelungsbefug- nis gegenüber den nachgeordneten gesellschaftlichen und politischen Verbänden zukommt, als im Interesse des Ganzen geboten ist. Der Föderalismus braucht im Sozialwesen nicht Hemmschuh zu sein - im Gegenteil; er kann sich durchaus positiv auswirken, vorausgesetzt, dass der Bund aktiv wird, wenn es im Interesse des Ganzen geboten ist.
Der Bund tat dies beim Aufbau der Sozialversicherungswerke. Kantone und Gemeinden sind näher bei den Bürgerinnen und Bürgern, und wenn der Sozialstaat nicht zu einer anonymen, geldspendenden Maschinerie verkommen will, müssen Kan- tone und Gemeinden ihre aktive Rolle im Sozialwesen behal- ten. Anders als im zentralistischen Staat ist im föderalistischen keine Riesenorganisation nötig, um einerseits zu koordinieren und anderseits Ueberschneidungen und Leerläufe zu verhin- dern.
Ich bin durchwegs für diese föderalistische Struktur, bin aber der Meinung, dass es Gebiete gibt, auf denen der Bund nun endlich aktiv werden muss. Der Bund muss in der sich wan- delnden Gesellschaft seine Rolle stets neu überdenken und eben aktiv werden, wenn das dringend nötig wird. Beispiels- weise haben wir gerade die Drogenpolitik behandelt. In der Drogenpolitik stösst der Föderalismus eindeutig auf Grenzen.
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Das auf reine Symptombekämpfung ausgerichtete, unter- schiedliche Vorgehen der Kantone und der stark betroffen Kernstädte führt zu einem innerschweizerischen Drogentou- rismus.
Aber auch in anderen Bereichen erkennen wir Grenzen der Al- leinzuständigkeit der Kantone, ganz besonders im Bereiche der Familienpolitik. Ein Beispiel: Der Kanton Schaffhausen kennt seit über zehn Jahren ein wirklich fortschrittliches Sy- stem von Bedarfsleistungen an Mütter, welche nach der Ge- burt eines Kindes gezwungen wären, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Beihilfen werden maximal zwei Jahre aus- gerichtet und funktionieren nach dem Prinzip der Ergänzungs- leistung. Kürzlich nun musste der Kanton Schaffhausen eine Karenzzeit einführen, da ein Sozialtourismus stattfand, wel- cher seine finanziellen Möglichkeiten zu sprengen drohte. Der Bereich Mutterschaftsversicherung ist somit ein typisches Bei- spiel, wo Handlungsbedarf des Bundes dringend notwendig ist. Das ist auch der erste Forderungspunkt in meiner Motion, die Einführung einer eidgenössischen Regelung im Sinne der Regelungen einiger Kantone, z. B. des Kantons Schaffhau- sen, der wirklich zurückbuchstabieren musste, weil hier keine Bundeslösung existiert.
Ganz generell erachte ich es als notwendig, dass der Bund auf dem Gebiete der Familienpolitik diese aktive Rolle überneh- men muss. Gerade im föderalistischen System hat die Familie als kleinste soziale Zelle eine eminente Bedeutung. Wird diese Zelle krank, dann steht es um den ganzen Staat schlecht. Wir haben heute morgen über die Drogenpolitik diskutiert, und ich glaube, ein Pfeiler einer guten Drogenpolitik ist auch eine gute, griffige Familienpolitik.
Herr Küchler hat den Bericht aus dem Jahre 1982 erwähnt, und es ist interessant, dass dieser Bericht «Familienpolitik in der Schweiz» hier im Parlament nicht diskutiert wurde, ein sol- cher Vorschlag wurde abgelehnt; wir haben aber bereits sechs Berichte zur Landwirtschaft diskutiert. Es scheint mir schon in- teressant, dass man hier das Gefühl hat, man sollte da nicht zuviel diskutieren, weil sonst die Probleme wirklich noch auf den Tisch kommen.
Nun zu meinen fünf Forderungspunkten:
Forderungspunkt: Ich habe ihn bereits mit dem Beispiel Schaffhausen begründet.
Forderungspunkt: Die Familienzulagenregelung. Herr Bun- despräsident Cotti hat bereits vom Trauerspiel in dieser Frage gesprochen. Die Familienzulagenregelung hat ja auch schon zu unzähligen Vorstössen geführt, die immer wieder abge- lehnt wurden. Heute kennen wir sehr viele unterschiedliche Regelungen, die in 26 kantonalen Gesetzen festgelegt sind. In vielen Kantonen sind die Kinderzulagen an ein Arbeitseinkom- men gebunden. Eine Studentenfamilie beispielsweise erhält nur in wenigen Kantonen für die Kinder einen finanziellen Bei- trag; eine äusserst unbefriedigende Situation. Wir brauchen in diesem Bereiche dringend eine Bundesregelung, die für jedes Kind eine Zulage garantiert, deren Höhe den heutigen Lebens- kosten angepasst ist. Es darf doch nicht mehr sein, dass im rei- chen Land Schweiz die Geburt eines oder mehrerer Kinder eine Familie oder eine alleinerziehende Person an die Armuts- grenze drängt.
Forderungspunkt: Förderung der Wohnqualität. Hier kann man sagen: Gut, wir haben ja wiederum massive Beträge ge- sprochen für den sozialen Wohnungsbau. Das stimmt. Aber wir müssen hier einen Schritt weitergehen. Ich glaube, wir ha- ben auch hier sehr viele Berichte verfasst. Ich darf hier an die Kommission Masset erinnern, die bereits vor zwölf, vierzehn Jahren einen Bericht zur Wohneigentumsförderung abgege- ben hat - einen Bericht, der jetzt wahrscheinlich irgendwo ver- gilbt. Aber konkret haben wir, materiell gesehen, Wohneigen- tumsförderung nicht betrieben; wir haben nur Berichte dar- über erstellen lassen. Hier müssen wir ganz konkrete Schritte einleiten, auch unter Einbezug der Mittel der zweiten Säule.
Forderungspunkt: Entlastung von Familien mit Kindern in der Krankenversicherung. Ich habe das gestern in der Inter- pellation hier erwähnt. Ich möchte hier der Zeit halber nicht ausführen, warum das dringend nötig ist. Nur einen Punkt: Wir müssen soweit kommen, dass eine Familie für ihre Kinder keine Krankenkassenprämien mehr bezahlen muss, wie das
auch im Ausland der Fall ist. Das ist ein Schritt, den wir wirklich tun können. Da brauchen wir doch keine Berichte mehr. Wir können doch nicht immer Berichte verlangen und Kommissio- nen einsetzen, wenn wir in den letzten zwanzig, dreissig Jah- ren schon soviele Berichte gehabt haben. Das ist ein Schritt, den wir vollziehen müssen. Das kostet Geld. Aber Geld in der Familienpolitik ist gut angelegtes Geld, und wir sollten diesen Schritt endlich einmal vollziehen. Sonst werden wir Geld aus- geben, um die Reparaturschäden zu bezahlen, die entstehen, wenn wir auf Bundesebene über Generationen hinweg eine schlechte Familienpolitik betrieben haben.
Wir haben eine Volksabstimmung gehabt, in der klar nein ge- sagt wurde zur Aufgabenteilung Bund/Kantone, zur Kantonali- sierung der Stipendienregelungen. Auch ist eine Initiative, die eine eidgenössische Stipendienreglung will, in Vorbereitung. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren derart verschärft, dass der Bund sich im Bereiche Stipendienregelungen zumin- dest mit einem Rahmengesetz engagieren sollte.
Herr Bundespräsident, das sind die Gründe, warum ich mich noch einmal engagiert habe, im Bereiche Familienpolitik eine Motion einzureichen. Wir haben vor ungefähr zehn Jahren die parlamentarische Gruppe «Familienpolitik» gegründet. Wir ha- ben dort einige Punkte diskutiert, insbesondere den Bericht «Familienpolitik». Alle diese Forderungspunkte, die ich hier in Form einer Motion noch einmal zusammengefasst habe, sind dort enthalten. Ich glaube, wir sollten doch heute ein, zwei Pflöcke einschlagen, damit die Situation der Familie auch ma- teriell echt verbessert werden kann.
M. Cotti, président de la Confédération: On pourrait naturelle- ment ouvrir ici une discussion approfondie sur les points indi- qués par M. Piller, parce qu'ils concernent une série de pro- blèmes majeurs. Monsieur Piller, vous faites l'inventaire des problèmes qui se posent à la famille mais, plus généralement, sur le plan social, parce que parmi les sujets que vous évo- quez, il y a des problèmes majeurs pour les personnes seules. Il serait un peu arbitraire de vouloir limiter ces cinq points aux familles seulement. Mais il n'y a pas de doute, les familles étant plus directement touchées, tous ces problèmes mériteraient une recherche très poussée. Je ne pourrai pas la faire dans ma réponse, mais je préciserai brièvement les points qui se diri- gent vers un certain type de solution et ceux qui suscitent en- core une interrogation. Je commencerai avant tout par les pro- blèmes qui sont en voie d'avancement.
Le secteur de l'assurance-maladie est certainement celui qui touche très durement la famille. Nous sommes prêts à vous présenter un message et, dans ce cadre, il sera loisible de voir si un traitement spécifique et particulier des enfants pourrait être trouvé.
Dans le secteur de la loi sur les bourses d'études, nous som- mes en train de préparer une proposition qui essaie de conci- lier les compétences cantonales, indiscutables, avec le mini- mum d'harmonisation qui est certainement demandé. Mais, même après les décisions populaires à ce sujet, les cantons gardent l'essentiel de la compétence. Malgré cela, il faudra éclaircir les problèmes liés à notre fédéralisme, car qui dit compétence des cantons dit différences de traitement jusqu'à une certaine limite. Cela fait partie du jeu fédéraliste. Nous
24-S
Waldgesetz
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26 septembre 1991
avons une loi en préparation qui va dans la direction d'une har- monisation minimale.
En ce qui concerne le logement, Monsieur Piller, un certain nombre de solutions ont été trouvées spécifiquement en fonc- tion de la famille. Les mesures en vigueur permettent de faire des distinctions très nettes entre les familles et les personnes seules; on peut se demander si cette situation est encore dé- fendable face au renchérissement qui vaut pour tout le monde. Le Conseil fédéral a avancé des idées et des propositions qui devraient permettre une amélioration de la situation. Bien sûr, ce secteur est certainement l'un de ceux où, objectivement, les solutions aux problèmes sont les plus difficiles.
En ce qui concerne les «Familienzulagen», je rappelle - vous l'avez d'ailleurs évoqué vous-même - que les décisions s'op- posant à une harmonisation ou à une centralisation de ce do- maine ont été prises par le Parlement. Il faut le reconnaître, Monsieur Piller, à la suite des décisions des Chambres fédéra- les de 1986, plusieurs cantons - et il est inutile que je vous en fasse la liste exacte - ont pris eux-mêmes des initiatives, ce qui témoigne que, dans différents cantons, cette volonté existe. Pourtant, c'est un problème social de caractère national et je conviens qu'il devra être réétudié.
S'agissant des prestations aux familles ayant des enfants en bas âge, le discours est plus nouveau et je conviens qu'il de- vrait être entrepris quelque chose, mais nous sommes encore bien éloignés d'une solution concrète.
Pour terminer, vous proposez une loi fédérale globale et géné- rale pour le soutien des familles avec enfants; c'est une idée qui mérite un approfondissement. Bien sûr, le Conseil fédéral ne pourrait pas vous dire aujourd'hui qu'il est prêt à partir dans cette direction. Au contraire, un examen est nécessaire face à l'état d'avancement des travaux pour les problèmes que vous avez évoqués, face à la nouveauté que constituerait une éven- tuelle future loi fédérale, le Conseil fédéral ne peut proposer au Conseil des Etats que la transformation de la motion en un postulat, tout en reconnaissant qu'il s'agit de problèmes réels et effectifs, ce qui n'est pas du tout nié par le Conseil fédéral.
Piller: In Anbetracht der gelichteten Reihen bin ich dazu be- reit. Ich wollte eigentlich über den Punkt 2 abstimmen lassen; denn dieser Punkt der Familienzulagenregelung hätte es ver- dient, dass man hier in diesem Rat einmal abstimmt darüber, wie sich die Standesherren dazu stellen. Aber in Anbetracht der gelichteten Reihen möchte ich darauf verzichten. Es könnte ein Zufallsresultat geben. Ich bin heute kurz vor Ab- reise bereit, das zu akzeptieren.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.048
Waldgesetz Loi sur les forêts
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 546 hiervor - Voir page 546 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1991 Décision du Conseil national du 18 septembre 1991
Ziegler, Berichterstatter: Der Nationalrat hat uns aus seiner Sitzung vom 18. September noch sechs Differenzen hinterlas- sen. Bei einer Mehrzahl dieser Differenzen handelt es sich al- lerdings um solche, die eigentlich nicht schwer zu gewichten sind. Es sind eher Schönheitsfehler, für deren Beseitigung es sich kaum lohnt, Geist und Gewicht einzusetzen. Vielleicht sind es sogar nur kleine Tribute an den Wahlkampf. Solche Schönheitsfehler müssen wohl in Zeiten des Wahlkampfs in Kauf genommen werden.
Art. 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Ziegler, Berichterstatter: Die erste Differenz befindet sich in Ar- tikel 9, der vom Bundesrat unter dem Titel «Mehrwertabschöp- fung» ins Rennen gebracht wurde. Die Mehrwertabschöpfung ist aber umfassend im Raumplanungsgesetz geregelt. Diese im Raumplanungsgesetz geschaffene Regelung gilt auch für den Wald. Die Regelung geht dahin, dass die Kantone zustän- dig sind, die Mehrwertabschöpfung zu regeln. Es soll ein an- gemessener Ausgleich für erhebliche, durch Planungen ent- stehende Vor- und Nachteile erfolgen. Auf eine Regelung der gleichen Materie im Waldgesetz, nur für den Wald, sollte ver- zichtet werden, dies insbesondere auch deshalb, weil für Ro- dungen eine Ersatzabgabe zu leisten ist, wenn auf gleichwerti- gen Realersatz - Ersatzaufforstung - verzichtet wird. Ich ver- weise diesbezüglich auf den vom Ständerat eingefügten Arti- kel 8bis.
Die zusätzliche Regelung im Waldgesetz ist eine Wiederho- lung dessen, was bereits im Raumplanungsgesetz steht. Auf jeden Fall darf der Waldeigentümer nicht schlechter gestellt werden als jeder andere Bodeneigentümer. Dies ist auch ein Erfordernis der Rechtsgleichheit. Obwohl diese doppelte Re- gelung - ich habe es bereits erwähnt - ein Schönheitsfehler im Waldgesetz ist, beantragt Ihnen die Kommission, dem Natio- nalrat zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 12 Antrag der Kommission Titel Einbezug von Wald in Nutzungspläne
Abs. 1, 3 Streichen Abs. 2
Die Zuweisung von Wald zu einer Nutzungszone bedarf einer Rodungsbewilligung.
Art. 12 Proposition de la commission Titre
Insertion des forêts dans les plans d'affectation Al. 1, 3 Biffer Al. 2 Ne concerne que le texte allemand
Ziegler, Berichterstatter: In Artikel 12 sind eigentlich zwei Dif- ferenzen. Auf Drängen der Nationalratskommission und auch wegen Referendumsdrohungen erklärte sich Ihre Kommis- sion bereit, auf Artikel 12 zurückzukommen, obwohl formell keine Differenz bestand.
Bei Artikel 12 geht es darum, Wald in das Richtplanverfahren einzubeziehen, wenn aufgrund einer umfassenden Inter- essenabwägung Anlass besteht, später eine Nutzungszone auszuscheiden. Entgegen einer nach wie vor verbreiteten Mei- nung wird nicht in Absatz 1 von Artikel 12 die Kompetenz be- gründet, Vorhaben einer künftigen anderweitigen Nutzung von Waldareal in Richtplänen auszuscheiden; diese Kompe- tenz ist vielmehr - auch in bezug auf den Wald - bereits in Arti- kel 6f. im Raumplanungsgesetz begründet.
Der Nationalrat hat nun Artikel 12 Absatz 1 modifiziert und ei- nen neuen Absatz 3 hinzugefügt. Damit bringt er zum Aus- druck, dass eine Richtplanung, wo sie den Wald betrifft - ent- gegen der allgemeingültigen Regelung im Raumplanungsge- setz -, für die Nutzungsplanung präjudizierend sein soll. Nur so kann der Hinweis auf Artikel 6 des Waldgesetzes verstan- den werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Piller Förderung von Familien mit Kindern Motion Piller Politique d'aide aux familles avec enfants
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance Seduta
Geschäftsnummer
91.3139
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1991 - 08:00
Date
Data
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801-804
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Pagina
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