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Stillegung des Versuchsatomkraftwerks Lucens/VD
91.013
Eurocontrol. Uebereinkommen EUROCONTROL. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI | 1433) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF | 1364) Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 1991 Décision du Conseil national du 18 juin 1991
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Bundesrat Ogi: Ich möchte Ihnen ganz kurz sagen, worum es geht.
Der Auftrag von Eurocontrol ist in den achtziger Jahren neu auf die Ausarbeitung langfristiger Ziele und gemeinsamer mittelfri- stiger Pläne ausgerichtet worden. Unsere Flugsicherung ist unweigerlich davon betroffen. Mit einem Beitritt sichern wir uns ein Mitbestimmungsrecht. Der Schutz unserer Neutralität ist gewährleistet; die Kosten werden durch Gebühren voll ge- deckt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entwurf des Bundesbe- schlusses betreffend das Internationale Uebereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt «Eurocon- trol». Sie folgen damit Ihrer Verkehrskommission und dem Na- tionalrat.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
22 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.026
Stillegung des Versuchsatomkraftwerks Lucens/VD. Finanzielle Beteiligung Désaffectation de la centrale nucléaire expérimentale de Lucens/VD. Contribution financière
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. März 1991 (BBI II 420) Message et projet d'arrêté du 18 mars 1991 (FF II 415)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Gadient, Berichterstatter: In Anbetracht der heutigen Situation ist zunächst daran zu erinnern, dass im Anschluss an die be- rühmte Ausstellung der USA in Genf von 1955 unter dem Titel «Atoms for peace» eine Welle der Begeisterung für die Atom- energie durch unser Land ging. Kaum ein Politiker von Rang und Namen fand sich, der sich damals nicht vehement für die Nutzbarmachung dieser neuen Energiequelle eingesetzt hätte. In diesem Umfeld entstanden fast gleichzeitig drei ver- schiedene Gesellschaften, die jede die Erstellung eines Ver- suchsatomkraftwerkes plante.
In der Therm-Atom AG gruppierten sich landesweit jene Kreise unserer Industrie, welche einen schweizerischen Reaktor bauen wollten. Initiant der Therm-Atom waren die Gebrüder Sulzer Winterthur.
Die Suisatom AG wurde von den zehn grössten Elektrizitätsun- ternehmungen unseres Landes gegründet. Die Suisatom plante den Bau eines unterirdischen Kraftwerkes in der Nähe von Villigen a. A.
Die Energie nucléaire SA, kurz Enusa SA, vereinigte alle Inter- essenten der welschen Schweiz aus öffentlicher Hand, Wirt- schaft und Industrie, welche in der französischsprechenden Schweiz ein Atomkraftwerk bauen wollten. Als jede dieser drei Gesellschaften für die Realisierung dieses Vorhabens den Bund um finanzielle Hilfe anging, verlangte dieser die Konzen- tration der Kräfte auf ein einziges Projekt. So entstand das Pro- jekt Lucens, für welches man die unterirdische Bauweise dem Projekt der Suisatom und den Reaktor jenem der Therm-Atom entnahm, während der Standort aus Ideen der Enusa stammte. Ueber die Suisatom und Anteile an der Enusa war die Elektrizitätswirtschaft mit rund einem Sechstel an den Ko- sten des Versuchsatomkraftwerkes Lucens VAKL beteiligt. Als Projektträger haben die drei genannten Gesellschaften ge- meinsam die NGA, das ist die Nationale Gesellschaft zur För- derung der industriellen Atomtechnik, gegründet.
Um den Kreis der Geldgeber noch breiter zu gestalten, traten später noch weitere 25 Unternehmungen als Aktionäre der NGA bei. Projektierung und Bau des Versuchsatomkraftwer- kes Lucens waren von allem Anfang an durch eine breit abge- stützte Solidarität unter allen Beteiligten geprägt. Der Bund hat die Hälfte der Erstellungskosten getragen, und die Initianten haben in der Folge als Aktionäre der NGA die andere Hälfte fi- nanziert.
Nach dem Unfall vom Januar 1969 wurden zunächst alle erfor- derlichen Sicherheitsmassnahmen getroffen, und anschlies- send wurde eine weitgehende Demontage der Anlage mit Ver- kauf aller wiederverwertbaren Teile vorgenommen. Diese be- merkenswerte Aktion brachte etwas Geld in die praktisch leere Kasse der NGA, und damit konnte die laufende Ueberwa- chung und Kontrolle in den siebziger und achtziger Jahren fi- nanziert werden. Das Aktienkapital der NGA wurde schritt- weise auf 175 000 Franken reduziert. Gegen Ende der achtzi- ger Jahre gingen die liquiden Mittel der NGA zur Neige. Die drei Gründeraktionäre Enusa, Therm-Atom und Suisatom ha- ben hierauf während Jahren freiwillig und ohne Anerkennung
Désaffectation de la centrale nucléaire de Lucens/VD
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einer Rechtspflicht zu rund je einem Drittel die Jahreskosten der NGA übernommen, allerdings unter der Bedingung, dass eine definitive Entsorgung möglichst rasch in die Wege gelei- tet werde.
Im Dezember 1990 erteilte der Bundesrat der NGA die Bewilli- gung, Arbeiten auszuführen und das Versuchsatomkraftwerk Lucens stillzulegen. Damit wird in der Schweiz erstmals eine ausgediente kerntechnische Anlage so weit definitiv entsorgt, dass das Gelände einer anderen, nichtnuklearen Nutzung zu- geführt werden kann.
Nach Erstellung und Einreichung des definitiven Entsor- gungsprojektes bei den zuständigen Bundesbehörden stellte sich die Frage der Finanzierung dieses Vorhabens, das mit 14,3 Millionen Franken zuzüglich 1,7 Millionen Franken für die voraussichtliche Teuerung, also mit insgesamt 16 Millionen Franken, budgetiert ist.
Wir haben uns in der Kommission vorerst gefragt, ob hier nicht der Stillegungsfonds für Kernanlagen hätte beigezogen wer- den können. Nun ist offensichtlich auf Wunsch der Vorsteher EFD und EVED bereits abgeklärt worden, ob die verlangten fünf Millionen Franken nicht auf diese Weise finanziert werden könnten.
Die Vewaltungskommission des Stillegungsfonds hat indes- sen negativ Stellung genommen und insbesondere geltend gemacht, dies widerspräche den rechtlichen Grundlagen des Stillegungsfonds, denn gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Verord- nung über den Stillegungsfonds sind Kernreaktoren, die zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung stillgelegt, aber noch nicht abgebrochen sind, von dessen Geltungsbereich ausge- nommen, auch wenn sich in ihnen noch radioaktive Stoffe be- finden. Damit hat der Verordnungsgeber das VAKL (Versuchs- atomkraftwerk Lucens) ausdrücklich vom Stillegungsfonds ausgeschlossen. Um einen Beitrag an dessen Stillegung zu leisten, müsste deshalb diese Verordnung geändert werden. Die Gelder des Stillegungsfonds stehen den Beitragspflichti- gen zu. Kernkraftwerkbetreiber haben sie einbezahlt, um der- einst die Stillegung ihrer Anlagen zu finanzieren. Gegenüber dem Fonds haben sie eine Forderung in der Höhe der gelei- steten Beiträge zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Diese Mittel dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Es ist auch zu bemerken, dass die am Projekt der VAKL Beteiligten nicht die Betreiber der heutigen Kernkraftwerke waren.
Die drei Gründeraktionäre haben immer betont, dass sie recht- lich zu keinerlei Leistungen verpflichtet werden können, dass sie hingegen bereit seien, ihren Anteil an einer solidarischen Aktion aller Beteiligten zu leisten. Das heisst, dass die Grün- deraktionäre dann ihren Anteil beitragen wollen, wenn auch der Bund seinen Anteil übernimmt.
Der Kostenvoranschlag wurde nach Aussage der NGA so er- stellt, dass er mindestens bezüglich der Bauarbeiten auf dem Gelände von Lucens - und das sind rund zwei Drittel der Ge- samtkosten - mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann, während die Teuerung mit Zinserträgen aus rechtzeitig einbezahlten Beiträgen kompensiert werden soll. Ausgehend von einem Mittelbedarf von 14,3 Millionen Fran- ken soll die Mittelbeschaffung zu 6,15 Millionen Franken durch die Gründeraktionäre, zu 3,15 Millionen Franken aus dem Verkaufserlös des ganzen Geländes an den Kanton Waadt und zu 5 Millionen Franken aus Bundesbeiträgen erfol- gen.
Nachdem keiner der Gründeraktionäre über die erforderlichen Mittel verfügte, um den Solidaritätsbeitrag direkt zu bezahlen, wandten sich die drei Gesellschaften an ihre Aktionäre. Diese verlangten eine Garantie umfassender Solidarität, aber auch die abschliessende Zusicherung, dass sie damit aus jeder wei- teren Zahlungspflicht für Lucens zu entlassen seien.
In der Folge übernahm die Suisatom AG sämtliche NGA- Aktien der Enusa SA und der Therm-Atom AG unter der Bedin- gung, dass diese bei den Gesellschaften je wiederum 2 Millio- nen Franken Solidaritätsbeitrag an die NGA leisten. Darauf können sich diese Gesellschaften auflösen, und die Garantie für eine Befreiung von jeder weiteren Zahlungspflicht wäre er- bracht. Dieses Angebot der Suisatom hat die Aktionäre von Enusa und Therm-Atom zu überzeugen vermocht. Beide Ge- sellschaften haben inzwischen ihren vollen Solidaritätsbeitrag
geleistet, wie uns bestätigt worden ist, und die Suisatom hat ihre NGA-Aktien voll übernommen. Diese hat ihrerseits den Solidaritätsbeitrag an die NGA überwiesen und wurde Ende April durch Fusion mit der NGA aufgelöst.
Sämtliche NGA-Aktien, die sich zuletzt im Besitz der Suisatom befanden - das sind etwa 90 Prozent aller NGA-Aktien -, wur- den anteilmässig auf die früheren Suisatom-Aktionäre verteilt, so dass sich die NGA heute praktisch in den Händen der Elek- trizitätswirtschaft befindet. Die NGA ist die einzige Gesell- schaft, die sich weiterhin mit der definitiven Entsorgung von Lucens beschäftigt; die obsolet gewordenen Strukturen sind in wünschenswerter Weise gestrafft.
Der vorberatenden Kommission stellte sich die Frage, wes- halb mit den Bauarbeiten begonnen worden ist, obwohl die Fi- nanzierung noch nicht voll abgesichert war: Mitte Juni 1991 wurde in Lucens mit ersten Bauarbeiten begonnen; Ende April 1992 sollten die Hauptarbeiten beendet sein; für November 1992 ist vorgesehen, die Arbeiten mit einer Nachinjektion zur Füllung von Schwundrissen im Beton endgültig abzuschlies- sen. Aus der Kostenzusammenstellung - Botschaft Ziffer 21 - ist ersichtlich, dass die eigentlichen Bauarbeiten, die mit 8,82 Millionen Franken veranschlagt worden sind, durch die 6 Millionen Franken der ehemaligen Gründeraktionäre der NGA und durch die aus dem Verkauf des Grundstücks zu er- wartenden etwa 3 Millionen Franken abgedeckt sind.
Da die zur Diskussion stehenden Arbeiten eine Einheit bilden und ohnehin ausgeführt werden müssen, fand es die NGA ver- antwortbar, sie in Angriff zu nehmen. So können auch teue- rungsbedingte Mehrkosten, die aus einer Bauverzögerung entstehen, vermieden werden. Der Kanton Waadt ist grund- sätzlich bereit, das ganze Gelände von der NGA käuflich zu er- werben. Zurzeit wird der entsprechende Kaufvertrag mit den erforderlichen Servituten ausgearbeitet. Die Parzelle zwischen der Broye und der Staatsstrasse kann die NGA sofort veräus- sern, während die obere Parzelle mit allen verbleibenden ober- und unterirdischen Anlagen erst nach erfolgreicher ein- jähriger Beobachtungsphase der Abwässer ins Eigentum des Kantons übergehen kann.
Aufgrund in der Kommission signalisierter Bedenken wurde seitens des Departementes bestätigt, dass vor der Erteilung einer Bewilligung für die Entsorgung ein öffentliches Verfahren stattfand - im Kanton Waadt ist eine Volksabstimmung durch- geführt worden -, wobei die Gemeindebehörden von Lucens, die sich dem Anliegen widersetzt hatten, von den Stimmbür- gern ihrer Gemeinde selber desavouiert worden sind. Haupt- sächliches Argument: Mit der Entsorgung wird ein Zustand, der seit 20 Jahren akzeptabel ist, noch verbessert.
Nachdem die Aufsicht beim Kanton liegt, sind entsprechende kantonale Bewilligungen erforderlich. Obwohl keine eigentli- che UVP gefordert ist, kann insofern von einer solchen gespro- chen werden, als ein Gutachten der Hauptabteilung für die Si- cherheit der Kernanlagen HSK des BEW und die Stellungnah- men der Fachorgane des Bundes im Rahmen der Aemterkon- sultation und des Mitberichtverfahrens zu keinen gegenteili- gen Auffassungen geführt haben. Die Entsorgung der Anlage kann im Rahmen der Vorschriften des Atomgesetzes erfolgen. Nach Atomgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz waren im Zusammenhang mit dem Entsorgungsgesuch sämtliche Unterlagen zu veröffentlichen. So ist auch das Gutachten der HSK veröffentlicht worden: Jedermann konnte sich dazu äus- sern. Zu bemerken ist des weiteren, dass der Strahlenschutz nicht unter die Umweltschutzgesetzgebung fällt, sondern un- ter das Atomgesetz und neu unter das Strahlenschutzgesetz. Im vorliegenden Fall ging es allein um die radiologische Bela- stung, so dass zusätzliche umweltschutzrelevante Punkte nicht zur Diskussion standen.
Neben dem Strahlenschutz befasste sich die Prüfung des Gut- achtens der HSK mit Fragen der Seismik und der Drainage. In der Abstimmung im Kanton Waadt bot sich der Stimmbürger- schaft Gelegenheit, sich mit einem Ja oder einem Nein zur Stellungnahme des Kantons zu äussern. Das Volk hat dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt. Die Entsorgung soll im wesentlichen in zwei Schritten erfolgen; dabei steht das zen- trale Zwischenlager noch nicht zur Verfügung. In einem ersten Schritt geht es darum, die eigentlichen Entsorgungsarbeiten
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auszuführen. Darauf wird die Anlage mit Ausnahme jener Flä- che freigegeben, die zur Zwischenlagerung der Container noch benötigt wird. Dieser Teil wird Atomanlage bleiben und entsprechend zu überwachen sein. Die Ueberwachung der Anlage soll in Zukunft allerdings in reduzierter Form weiterge- führt werden. Auch die Kontamination der Kaverne wurde aus- gemessen und wird überwacht. Seitens des Departementes ist betont worden, dass es unverhältnismässig wäre, die Ka- verne zu entfernen.
In Würdigung all dieser Voraussetzungen beantragt Ihnen die Kommission, auf den Bundesbeschluss einzutreten.
Frau Bührer: Es geht bei dieser Vorlage «nur» um Geld, und erst noch um einen vergleichsweise kleinen Betrag. Wir sollen den 70 Millionen Franken, die der Bund für den Versuchsreak- tor Lucens bereits ausgegeben hat, weitere 5 Millionen Fran- ken nachschieben. Ich akzeptiere das: Wer beim Turmbau da- bei ist, soll sich nicht davonstehlen, wenn es darum geht, die Trümmer zusammenzuräumen. Sollte sich Unvorhergesehe nes ereignen, müssten wir sogar noch tiefer als vorgesehen in die Tasche greifen. Da hülfe auch die Beschwörungsformel im Kommissionsantrag nichts, die besagt, es handle sich um ei- nen «einmaligen» Beitrag. So weit, so gut.
Ich ergreife das Wort, weil am Fall Lucens etwas gelernt wer- den kann. Es handelt sich nicht um eine Erfolgsstory. Deshalb besteht die Gefahr, dass wir so schnell wie möglich die Sache hinter uns bringen und zur Tagesordnung übergehen wollen. Ich beschränke mich auf einige wenige Hinweise: In der Bot- schaft wird der schwere Zwischenfall, der zur definitiven Ab- schaltung von Lucens führte, ausführlich dargestellt. Dabei fin- det sich - fast möchte ich sagen: selbstverständlich! - der Satz: «Weder für die Bevölkerung noch für das Betriebsperso- nal bestand eine gesundheitliche Gefährdung.» Dazu ist fol- gendes zu bemerken: Die Untersuchungskommission schätzte, dass die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölke- rung 5 Prozent der natürlichen jährlichen Strahlendosis be- trug. Es ist unbestritten, dass jede Strahlendosis, auch die na- türliche, das Krebs- und Erbschadenrisiko erhöht. Der Satz in der Botschaft ist so also nicht haltbar.
Professor André Gardel, Präsident der Nationalen Gesell- schaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik (NGA), sagt heute zum Ereignis in Lucens: «Es war ein Unfall der schlimmsten im Westen bekanntgewordenen Art.» Die Unfall- ursache war eine verhängnisvolle Kette von Zufällen, die, so die Untersuchungskommission wörtlich, «niemand für mög- lich gehalten hätte». Diese völlig unwahrscheinliche Verket- tung von Zufällen gehört zum Lehrstück Lucens. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die definitive Betriebsbewilligung - nach gründlicher Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, versteht sich - am 23. Dezember 1968 erteilt wurde, knapp einen Monat vor dem definitiven Aus für Lucens.
Selbstverständlich ist das lange her. In der Zwischenzeit ist die Atomwissenschaft nicht stillgestanden. Trotzdem gibt es jüng- ste Beispiele dafür, dass völlig überraschend, trotz sorgfältiger Wartung und Ueberwachung der Werke, Schäden auftreten können: 1985 im Kernkraftwerk Gösgen ein Ermüdungsbruch - völlig unerwartet nach einer Betriebszeit von nur sieben Jah- ren -; ebenfalls 1985 im Kernkraftwerk Mühleberg - nach 14 Jahren Betriebszeit - Risse an Schweissnähten der Um- wälzleitungen; 1988 versagte in Leibstadt ein Notstromdiesel wegen Alterung von Gummiringen - diese Alterung wurde durch eine unerwartete chemische Reaktion ungewöhnlich beschleunigt. Es gäbe weitere Beispiele, die alle auf Alterung und' Verkettung von unglücklichen Umständen zurückzufüh- ren sind.
Im Lichte dieser Ereignisse ist es bedenklich, dass heute von Erhöhung der Leistung und von Verlängerung der Betriebs- dauer bei unseren AKW gesprochen wird. Beides heisst Erhö- hung des Risikos!
Doch zurück zur Atomruine Lucens. Sie hat seit der Stillegung rund 10 Millionen Franken gekostet. Die definitive Stillegung wird gemäss Botschaft nochmals 16 Millionen Franken ko- sten. Setzt man diese 26 Millionen Franken ins Verhältnis zu den 188 Millionen Franken, die Ende 1990 im Stillegungs-
fonds für alle AKW liegen, so kann man nur staunen: Auch wenn der Fonds bis ins Jahr 2010 - dann würden nach dem ursprünglichen Zeitplan die ersten drei AKW zur Stillegung fäl- lig - noch weiter geäufnet wird, besteht ein krasses Missver- hältnis zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten. Diese wer- den sich auf Hunderte von Millionen für jedes AKW belaufen, und das unter Ausklammerung der eigentlichen Endlagerung. Für Lucens lässt sich das Endlagerproblem elegant ausklam- mern. Die vergleichsweise wenigen kontaminierten Teile wer- den in Container verpackt und in den Kanton Aargau, nach Würenlingen, abgeschoben. Bei einem grossen AKW, das jahrzehntelang in Betrieb war, werden die enormen Massen von kontaminierten - auch leicht kontaminierten - Bauteilen enorme Probleme aufgeben.
Beim konkreten Projekt für die Stillegung von Lucens bleiben, obwohl die Verhältnisse recht günstig sind, einige Fragezei- chen stehen. Wasser, von dem im Projekt angenommen wird, es sei «leicht kontaminiert», wird mittels eines Drainagesy- stems in die Broye abgeleitet, dies um das Eindringen radioak- tiver Stoffe ins Grundwasser zu verhindern. Im Bericht der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen zum Pro- jekt Lucens wird als mögliches Szenarium angenommen, das Drainagesystem könnte verstopfen, dies insbesondere weil in- nert 100 Jahren das Wissen um die Atomruinen verlorenge- hen könnte und mit einer Wartung der Anlage über diesen Zeit- raum nicht gerechnet werden dürfe. Dann würde das Wasser trotzdem ins Grundwasser abfliessen. Man rechnet aber da- mit, dass bis dahin die Kontaminierung abgeklungen sein wird.
Ich lege die Finger auf dieses - übrigens im Expertenbericht korrekt offengelegte - Problem, um mein Missbehagen zu be- gründen. Ich meine, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch im Rahmen der Stillegungsarbeiten und in den 100 Jahren danach eine völlig unwahrscheinliche Verkettung von Zufällen eintreten könnte und dass dann für die Bevölke- rung und die Natur eben schädliche Folgen nicht auszu- schliessen sind.
Ich bin, wie Sie sehen, mit gemischten Gefühlen für Eintreten.
Bundesrat Ogi: Ich möchte zunächst dem Kommissionspräsi- denten, Herrn Gadient, bestens für seine ausführliche und lückenlose Berichterstattung zu dieser Botschaft danken. Er hat alles gesagt. Ich brauche dem nicht viel beizufügen, es sei denn, dass diese Massnahme für den Bund nicht zuletzt auch eine Frage der Kostenbeteiligung und der Loyalität gegenüber der Romandie darstellen sollte. Die Romandie hat seinerzeit zu diesem Versuch Hand geboten, und es ist naheliegend, dass der Bund jetzt auch Hand bietet beim «Turmabbau», wie Frau Bührer gesagt hat.
Die Ausführungen von Frau Bührer sind ernst zu nehmen. Es kann heute niemand garantieren, dass bei den Stillegungsar- beiten oder in den nächsten 100 Jahren, wie sie es formuliert hat, nicht noch etwas passiert. Ich kann Ihnen aber versichern, dass natürlich die Entwicklung in den letzten Jahren nicht still- gestanden ist, dass die HSK - die Hauptabteilung für die Si- cherheit der Kernanlagen - alles unternimmt, um diese Stille- gung geordnet und ohne Folgen für Mensch und Natur vorzu- nehmen. Ich bitte Sie deshalb, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir alles tun werden, damit hier keine weiteren Probleme ent- stehen.
In diesem Sinne bitte ich den Ständerat, dieser Botschaft zuzu- stimmen und der Kommission zu folgen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Interpellation Onken
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30 septembre 1991
Art. 1 Antrag der Kommission des Versuchsatomkraftwerkes Lucens einen einmaligen Beitrag von 5 Millionen Franken.
Art. 1
Proposition de la commission La Confédération verse un montant unique de 5 millions
Gadient: Mit einer kleinen Ergänzung möchte die Kommis- sion in Artikel 1 absichern, dass es sich seitens des Bundes um einen einmaligen Beitrag von fünf Millionen Franken han- delt und dass diese Zusage und diese Leistung keinen An- spruch auf Nachschüsse begründen kann.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.3126
Interpellation Onken PTT. Umfassende Taxdatenregistrierung und -speicherung PTT. Projet de saisie et de stockage complets des données sur les taxes téléphoniques
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1991
Schon bisher war es möglich, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder der PTT einen detaillierten Taxauszug zu abon- nieren. Registriert werden in einem solchen Fall die gewählten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die Dauer der Gespräche und die erhobenen Taxen.
Was als punktuelle Einzelmassnahme auf entsprechendes Begehren des Kunden noch vertretbar erscheint, ist es nicht mehr, wenn diese Daten für sämtliche Teilnehmer, also syste- matisch und dermaleinst flächendeckend erhoben und auch noch gespeichert werden. Genau das ist jedoch mit der Aus- baustufe 5 des neuen Integrierten Fernmeldesystems und sei- ner vollelektronischen Telefonzentralen geplant: eine lücken- lose Registrierung der Taxdaten sämtlicher Anschlüsse und deren Speicherung für mindestens drei Monate im eidgenös sischen Rechenzentrum in Bern.
Mögen auch einzelne technisch-administrative Vorteile für eine solcherart «totale» Taxdatenregistrierung ins Feld geführt werden, so überwiegen doch die schwerwiegenden Beden- ken gegen diese «Durchleuchtung» des individuellen Kommu- nikationsverhaltens und seine möglichen Missbräuche. Ich frage deshalb den Bundesrat:
Auf welche Rechtsgrundlage stützt er die geplante umfas- sende Taxdatenregistrierung und -speicherung ab?
Welche Absicherungen gegen die Verletzung des Fernmel- degeheimnisses hat er vorgesehen?
Welche Sicherheitsmassnahmen sind im eidgenössischen Rechenzentrum und bei der Datenübertragung geplant, um Missbräuche unter allen denkbaren Umständen auszuschlies- sen?
Wie ist der Datenschutz und der Schutz der Persönlichkeits- rechte geregelt? In welcher Form sind Datenschutzexperten in das Vorhaben einbezogen worden? Wie soll der besonders heikle Schutz im Arbeitsbereich geordnet werden?
Ist der Bundesrat angesichts der vielen höchst sensitiven Probleme nicht auch der Auffassung, dass es besser ist, auf die totale Taxdatenregistrierung und -speicherung zu verzich- ten und bei einer selektiven Lösung auf ausdrücklichen Kun- denwunsch zu bleiben?
Texte de l'interpellation du 22 mars.1991
Tout abonné peut demander à recevoir régulièrement la fac- ture détaillée des taxes téléphoniques imputées à sa ligne, les PTT aussi. Y figurent alors tous les numéros composés avec succès, le jour et l'heure des conversations, le temps qu'elles ont duré, enfin ce qu'elles ont coûté, donc les taxes facturées. Ce qui semble acceptable lorsque quelqu'un fait expressé- ment la demande ne l'est plus du tout lorsque sont saisies - et qui plus est stockées - de manière systématique les données relatives aux taxes téléphoniques de tout un chacun. C'est exactement ce que les PTT envisagent de faire en lançant la phase Nº 5 de leur nouveau programme de télécommunica- tions intégrées et en prévoyant d'installer des centraux télé- phoniques entièrement électroniques, ces deux opérations devant permettre de saisir et de stocker la totalité de ces indi- cations au Centre de calcul des PTT à Berne pendant au mini- mum trois mois.
Il est possible que cette méthode présente certains avantages d'ordre technico-administratif, mais que valent ces avantages par rapport aux inconvénients? La saisie et le stockage com- plets étant une radiographie de la manière dont les individus communiquent à distance, cette radiographie ne risque-t-elle pas d'être utilisée à des fins autres que celle pour laquelle elle est prévue?
Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Sur quelle base légale se fonde-t-il pour autoriser un tel pro- jet de saisie et de stockage des données sur les taxes télépho- niques?
Quelles mesures a-t-il prévues pour empêcher que ne soit violé le secret des conversations téléphoniques?
Quelles mesures de sécurité les PTT ont-ils prévues pour éviter dans tous les cas fuites ou abus pouvant venir du Centre de calcul ou lors de la transmission des données?
Comment sont assurées la protection des données et la pro- tection de la personnalité? Sous quelle forme les experts de la protection des données ont-ils été impliqués dans le projet? Comment sera assurée la protection de la sphère profession- nelle, domaine sensible s'il en est?
Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis que, vu la com- plexité des problèmes soulevés, il serait préférable de renon- cer à la saisie et au stockage complets et systématiques des taxes téléphoniques, autrement dit de s'en tenir à ce qui se fait actuellement lorsque un abonné dépose une demande?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Miville (2)
Onken: Schon bisher war es möglich, auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden oder auf Empfehlung der PTT einen de- taillierten Taxauszug zu abonnieren. Registriert werden in ei- nem solchen Fall das Datum und die exakte Uhrzeit der Ver- bindung, die angewählte Telefonnummer, die Dauer des Ge- sprächs und die erhobene Taxe. Dagegen ist an und für sich nichts einzuwenden. Als punktuelle Einzelmassnahme auf ausdrückliches Begehren eines Kunden - und eben nur dann - erhoben, ist diese Art der Datenerfassung und -weitergabe vertretbar, auch wenn sie, wie man einräumen muss, in Einzel- fällen zu Kontrollen, zu Eingriffen in die Privatsphäre, auch in die Persönlichkeitrechte und damit natürlich zu Konflikten geführt hat, namentlich bei Telefonanschlüssen, die von mehreren Personen benutzt werden. Gleichwohl stelle ich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Consiglio
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09
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Datum 30.09.1991 - 16:00
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