N 26 novembre 1991
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Motion Weder Hansjürg
Europas und damit mitten unter lauter Schengener Staaten - mit Ausnahme von Oesterreich - liegen.
Das könnte unerfreuliche Auswirkungen auf dem Gebiet der Personenkontrollen haben, indem Behinderungen Platz grei- fen. Es könnte unerwünschte Auswirkungen auf dem Gebiete des Asyls haben; indem wir nicht Mitglied des Schengener Ab- kommens sind, besteht Gefahr, dass Asylgesuchsteller, die in den Schengener Staaten abgewiesen worden sind, ihr Glück erneut in der Schweiz versuchen und umgekehrt.
Es besteht ein gewisses Risiko, dass die Schweiz - nachdem es Ziel des Schengener Abkommens ist, alle zwischenstaatli- chen Polizeikontrollen aufzuheben und dafür kompensato- risch an den Aussengrenzen vermehrte Kontrollmassnahmen durchzuführen - auch sicherheitsmässig zu einer uner- wünschten Insel werden könnte.
Ich habe daher an der Berliner Konferenz gegenüber dem Schengener Präsidium klar den Wunsch geäussert, dass wir mit den Schengener Staaten in nahen Kontakt treten möchten, um diese unerwünschten Auswirkungen des Abkommens auf die Schweiz zu vermeiden. Unterdessen haben bereits erste Konsultationen auf Beamtenebene in Brüssel stattgefunden. Wenn ich das in diesen grösseren Rahmen stelle, kann ich sa- gen, dass ich das Anliegen dieses Postulats zur Prüfung ent- gegennehme. Selbstverständlich kann ich bei einem Postulat noch nicht sagen, was die Schlussfolgerungen sein werden. Nachdem wir aber diesen ganzen Komplex näher überprüfen müssen, bin ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ich darf Herrn Rechsteiner auch dahingehend beruhigen: Es ist in keiner Weise die Absicht des Bundesrates, dem Schen- gener Abkommen beizutreten. Aber der Bundesrat ist über- zeugt, dass wir all diese Auswirkungen des Abkommens auf unser Land näher überprüfen müssen.
In diesem Sinne bin ich bereit, das Postulat entgegenzuneh- men.
Rechsteiner: Ich stelle etwas überrascht fest, dass der Bun- desrat inzwischen bereit ist, das Postulat Reimann Maximilian entgegenzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass die ur- sprüngliche Haltung des Bundesrates zu diesem Postulat ad- äquat und richtig war. Zum Schengener Abkommen muss man einfach sagen - ohne dass jetzt dazu ausführlich debat- tiert werden kann -, dass die darin enthaltenen Regelungen ganz gefährliche Bedrohungen der persönlichen Freiheit ent- halten und dass deshalb sehr sorgfältig geprüft werden muss, wieweit sich eben die Schweiz in diesem Zusammenhang nicht ganz erhebliche Nachteile einhandeln würde.
Es würde mich in diesem Zusammenhang auch noch interes- sieren, Herr Bundesrat Koller, wie der weitere Fahrplan proze- dural aussieht. Es ist ja seitens des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes die Arbeitsgruppe Leuba einge- setzt worden. Diese Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht abgeliefert. Das ist allerdings einige Monate her. Die Arbeits- gruppe hat offenbar keinen neuen Auftrag zur Weiterarbeit er- halten, wie es ursprünglich von ihr gewünscht worden war.
Können Sie dem Parlament jetzt gerade erklären, wie das wei- tere Vorgehen in diesem Zusammenhang aussehen wird und welche Mitsprachemöglichkeiten hier das Parlament und die Oeffentlichkeit auch erhalten werden?
Insgesamt bitte ich Sie, das Postulat von Herrn Reimann Maxi- milian abzulehnen.
Bundesrat Koller: Die Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Leuba hat uns -wie Sie richtig sagten - einen Zwischen- bericht unterbreitet. Wir haben ihn zur Kenntnis genommen und haben - auch unter dem Einfluss dieses Berichtes der Ex- pertenkommission Leuba - diese Kontakte mit den Schenge- ner Staaten aufgenommen. Nachdem wir diese internationale Seite geklärt haben, werden wir dieser Kommission einen viel konkreteren Folgeauftrag unterbreiten, damit wir die Entschei- dungsgrundlagen für allfällige Vorschläge haben, die selbst- verständlich wieder ans Parlament gehen werden.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
74 Stimmen 44 Stimmen
90.414
Motion Weder Hansjürg Schutz der Grundrechte kommender Generationen Droits fondamentaux des générations futures
Wortlaut der Motion vom 14. März 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz der Nachwelt als Grundrecht kommender Generationen in der Bundesverfas- sung zu verankern und in Botschaften und Berichten zukünftig die möglichen Folgen für künftige Generationen offenzulegen.
Texte de la motion du 14 mars 1990
Le Conseil fédéral est invité à proposer d'inscrire dans la Constitution fédérale les droits fondamentaux des générations futures et à faire état, dans ses messages et dans ses rapports, des conséquences possibles des mesures qu'il envisage pour ceux qui nous succéderont.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Diener, Dünki, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Herczog, Jaeger, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier Hans, Müller-Aargau, Ruf, Schmid, Seiler Rolf, Stocker, Thür, Wieder- kehr, Zwygart (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es steht ausser Zweifel, dass die heutige Menschheit mit ihren Entscheiden unzulässig in das Lebens- und Selbstbestim- mungsrecht künftiger Lebender (nächster Generationen) ein- greift.
Die modernen Technologien erlauben es dem Menschen, seine Umwelt nachhaltig und auf lange Sicht irreversibel zu verändern, zum Beispiel:
bei der Produktion langlebiger, hochgiftiger chemischer Präparate,
bei der Chemisierung des Bodens,
bei den in Ost und West regelmässig stattfindenden Atom- bombenexplosionen und dem daraus resultierenden radioak- tiven Fallout,
bei der Produktion von langlebigem, hochgefährlichem Atommüll,
bei der Vergiftung der Luft und des Wassers mit Schadstof- fen, die sich nicht abbauen lassen,
bei künstlich verändertem menschlichem, tierischem und pflanzlichem Erbgut,
bei der Ausrottung der Tier- und Pflanzenwelt,
bei der Zerstörung der lebenswichtigen Ozonschicht,
bei der Heraufbeschwörung des Treibhauseffekts, einerseits durch Verbrennungsprozesse, andererseits durch Zerstörung der Vegetation usw.
Es stellt sich also immer mehr die Frage, ob unsere heutige Politik kommenden Generationen bestenfalls noch die Mög- lichkeit offenlässt, sich mit den Sachzwängen und irreversib- len Folgen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit herumzuschla- gen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
Nach heutigem Verfassungsverständnis sollen die Grund- rechte nicht nur staatliche Eingriffe abwehren; sie enthalten auch einen Auftrag an den Staat, für ihre Verwirklichung in der ganzen Rechtsordnung - der Rechtsetzung und der Rechts- anwendung - zu sorgen und Grundrechtsverletzungen zu ver- hindern. Hingegen schützen sie in erster Linie die gegenwärtig lebenden Menschen als Grundrechtsträger; sie könnten das Recht der Nachkommen auf menschenwürdiges Leben nicht
Motion Weder Hansjürg
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direkt erfassen. Mit der Anerkennung von Grundrechten kom- mender Generationen würde ein Rechtsbegriff eingeführt, der nicht der geltenden Grundrechtskonzeption entspricht.
Der Schutz künftiger Generationen und das Gebot der Erhal- tung der natürlichen Lebensgrundlagen können in anderer Form als durch Grundrechtsverbürgungen sichtbar gemacht werden. Zu denken ist etwa an Grundsätze staatlichen Han- delns - es sei auf das im Umweltschutz geltende Vorsorge- prinzip hingewiesen - oder an Gestaltungsaufträge an die po- litischen Behörden.
So ist der Bundesrat beispielsweise aufgrund des Verfas- sungsauftrags im Bereich des Umweltschutzes (Art 24septies Abs. 1 BV) und aufgrund der Bundesgesetzgebung bei seiner Tätigkeit schon heute verpflichtet, die langfristigen Auswirkun- gen auf die Umwelt und den Menschen zu prüfen und in sei- nen Berichten und Botschaften aufzuzeigen, sofern dies nötig und möglich ist.
Desgleichen sind die Bundesbehörden nach Verfassung und Gesetz verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Natur, Landschaft und Kulturbauten zu schonen und, wo das allge- meine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. In sei- ner Antwort auf die Motion Longet vom 20. März 1987 hat der Bundesrat bereits zugesichert, dass er sich künftig bei allen einschlägigen Rechtsetzungsgeschäften bemühen werde, die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft ver- mehrt zu beachten und solche zu vermeiden; zudem werde er dem Parlament bei entsprechenden Vorlagen darüber Aus- kunft erteilen.
Der Bundesrat sieht aus diesen Ueberlegungen keine Not- wendigkeit, Grundrechte kommender Generationen im Rah- men einer Partialrevision oder im Zusammenhang mit der To- talrevision der Bundesverfassung einzuführen. Er wird in sei- nen Entwurf einer totalrevidierten Bundesverfassung - den Leitlinien der Bundesversammlung entsprechend - einen um- fassenden Grundrechtskatalog aufnehmen, der das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nach- führt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Weder Hansjürg: Es ist hinlänglich bekannt, dass der Fortbe- stand des Lebens auf der Erde - wie wir es kennen - sehr be- droht ist. Die Zerstörung der Naturgüter geschieht aus Unwis- senheit, aus Habgier und aus Mangel an Wertschätzung für die Lebewesen unserer Erde. Dieser Mangel an Achtung schliesst sogar unsere Nachkommen ein, die künftigen Gene- rationen, die einen weitgehend verwüsteten Planeten erben werden, falls die Zerstörung der natürlichen Umwelt im gegen- wärtigen Ausmass weitergeht. Aus ethischen Gründen müs- sen wir daher unser Handeln neu überdenken.
Ueberdenkt hat dieses Problem auch Herr Professor Saladin von der Universität Bern. Er hat einen Grundrechtskatalog für kommende Generationen ausgearbeitet. Ich zitiere Ihnen nur einige wenige Punkte daraus. Er postuliert: «Recht auf Leben, Recht auf nichtmanipuliertes Erbgut, Recht auf eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt, Recht auf gesunde Luft, auf eine in- takte Ozonschicht, Recht auf gesundes und hinreichendes Trinkwasser, Recht auf einen gesunden, fruchtbaren Boden und ein Recht, keine Erzeugnisse und Abfälle früherer Genera- tionen vorfinden zu müssen, welche die Gesundheit bedrohen und einen übermässigen Bewachungs- und Bewirtschaf- tungsaufwand erfordern.» Hier ist natürlich ganz ausdrücklich vom Atommüll die Rede!
Nun ist der Bundesrat nicht bereit, diese Motion entgegenzu- nehmen, obwohl er in seiner Antwort schreibt - nur der letzte Absatz ist interessant -: Der Bundesrat «wird in seinen Entwurf einer totalrevidierten Bundesverfassung - den Leitlinien der Bundesversammlung entsprechend - einen umfassenden Grundrechtskatalog aufnehmen, der das geltende geschrie- bene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführt». Der Bundesrat ist also dazu bereit, aber er will die Totalrevision der BV abwarten.
In Anbetracht der Dringlichkeit dieses Problems meine ich aber, das sollte sofort in einer Partialrevision geschehen.
Ein Letztes: Was unserer Zeit not tut, ist mehr Ehrfurcht vor dem Leben, mehr Ehrfurcht vor der Natur und vor deren Kreis- läufen und Zusammenhängen, welche das Leben auch für nachfolgende Generationen noch möglich machen. Wir müs- sen Oekonomie und Oekologie ins Gleichgewicht bringen, soll auf unserem Raumschiff Erde das Leben auch für nachfol- gende Generationen noch möglich sein. Wir müssen zurück- finden zu einer natürlichen Gemeinschaft mit Tieren und Pflan- zen, mit Luft, Boden und Wasser; denn Natur und Mensch sind als Einheit, als Bündnis geschaffen.
Ich bitte Sie höflich um Ueberweisung dieser Motion. Sie ist für unsere Nachkommen von grosser Bedeutung.
M. Rebeaud: Le groupe écologiste soutient la motion de M. Weder Hansjürg, pour les raisons qu'il a exposées, et tient à souligner qu'il ne s'agit pas là d'un domaine où la Confédé- ration a accompli déjà tout ce qu'elle devait accomplir. La sau- vegarde des intérêts des générations futures est une notion re- lativement nouvelle que certains spécialistes de la Confédéra- tion connaissent bien, mais que le peuple suisse dans son en- semble - c'est l'essentiel - n'appréhende pas bien ou n'a pas véritablement intériorisé.
La conception actuelle de la protection de l'environnement, c'est une protection de notre cadre de vie destinée à la consommation immédiate - si j'ose dire. La conscience du fait que notre activité actuelle menace la capacité de survie des générations futures est relativement nouvelle. Elle est apparue avec la prise de conscience de l'épuisement accéléré des res- sources naturelles, des menaces sur le climat, sur la couche d'ozone, etc. Cette globalisation et cette mondialisation des risques mérite un grand débat international, mais aussi natio- nal, afin que le peuple suisse soit amené à prendre cons- cience de sa responsabilité vis-à-vis de ses descendants. Cela concerne chaque Suisse et chaque Suissesse de savoir que ses petits-enfants et ses arrières petits-enfants pourront jouir, si nous en avons la volonté politique, d'une qualité de vie convenable.
Il y a aussi un aspect international à ce problème, auquel je voudrais vous rendre attentifs. La Suisse - ou du moins ses délégués - a joué un rôle actif, même si c'était dans les coulis- ses, pour la mise sur pied des conférences mondiales sur l'en- vironnement. Notre diplomatie a été très active dans la prépa- ration et l'organisation de la Conférence mondiale sur l'envi- ronnement qui aura lieu l'année prochaine à Rio de Janeiro. L'un des objectifs majeurs de cette conférence sera de faire prendre conscience aux peuples du tiers monde, mais aussi à ceux de l'Occident riche, que nos agissements actuels ont des conséquences pour l'avenir et pour les générations futures. Le programme des Nations Unies pour l'environnement a forgé un concept nouveau appelé en anglais «sustainable de- velopment» qui essaie de rendre compatibles les besoins de développement économique du tiers monde et la capacité de l'humanité à assurer un avenir à ses descendants. Le dévelop- pement durable - c'est ainsi que l'on a traduit cette notion en français - signifie la promotion d'un développement qui satis- fasse les besoins minimums actuels et qui garantisse aux générations futures la capacité de satisfaire les leurs. Or, la manière dont le développement actuel se caractérise aussi bien en Suisse qu'en Europe et dans le monde entier ne ré- pond pas à cette définition. L'augmentation continuelle de la consommation des ressources finies d'énergies, des émis- sions de gaz à effet de serre ne rendent pour l'instant aucune espèce de justice à la priorité que nous devons donner à la proposition contenue dans la motion de M. Weder Hansjürg, c'est-à-dire à la conservation de la capacité de cette planète à accueillir la vie humaine.
C'est nouveau, et c'est normal que cette notion ne figure pas dans notre ordre juridique, ni dans notre conception des droits de l'homme, parce que cela ne fait que quelques années que nous avons pris conscience du danger dans lequel nous met- tons la survie de l'humanité. On ne peut donc pas argumenter du fait que cette notion ne correspond pas à notre ordre juridi- que pour affirmer qu'on ne peut pas la recevoir. S'il faut modi-
Interpellation Hess Peter
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fier la constitution, c'est précisément pour changer quelque chose à notre ordre juridique, mais non pas aux fondements de notre philosophie de l'Etat, ni rien quant à la démocratie, ni à la manière que nous avons mise au point pour vivre ensem- ble. Il s'agit plutôt de nous concerter sur la réponse que notre société doit donner aujourd'hui aux dangers dont nous ve- nons de prendre conscience.
C'est la raison pour laquelle j'espère - et le groupe écologiste également - que vous soutiendrez la motion Weder, afin d'in- diquer que les efforts tels qu'ils sont conçus actuellement ne suffisent pas, et pour souligner que le peuple suisse aussi doit être associé à la réflexion et au débat sur le sort des généra- tions qu'il est en train d'engendrer.
Herczog: Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt die Motion Weder Hansjürg. Es ist eigentlich typisch, wie im Bun- desrat, namentlich im Hause Koller, mit ökologischen Proble- men umgegangen wird. Wenn Sie die Antwort anschauen, wird klar, dass auf einer juristischen Ebene das Verfahren und die Studien in der Oekologie gebodigt werden sollen. Es wird in der Einleitung der Antwort des Bundesrates zu Recht festge- stellt, dass nach heutigem Verfassungsverständnis staatliche und nichtstaatliche Eingriffe abgewehrt werden sollen, und zwar für die «gegenwärtig lebenden Menschen». Hingegen könnten die Verfassung und die Gesetze «das Recht der Nach- kommen auf menschenwürdiges Leben nicht direkt erfassen». Das ist eine merkwürdige Auffassung. Ich dachte immer, dass wir hier eigentlich nicht nur für uns etwas ausklügeln -nament- lich, wenn man weiss, dass gewisse Entscheide zehn bis zwanzig Jahre oder noch länger brauchen, bis sie wirksam werden und zum Vollzug kommen; bis dann ist aber unsere Generation, die sogenannte lebende, teils gar nicht mehr vor- handen.
Zu den eigentlichen Problemen, die Herr Weder summarisch recht gut zusammengefasst hat - Bodenverseuchung, chemi- sche Präparate, Ozonschicht, Gentechnologie -: Sehen wir uns nur ein Thema an, etwas, das im Umweltschutzgesetz und im Natur- und Heimatschutzgesetz vorgesehen ist, das soge- nannte Vorsorgeprinzip (das zwar vorgemerkt ist - wie auch das Verursacherprinzip -, das nur nie eingehalten wird). Stich- wort Boden: Es wurde gerade ein Forschungsprogramm vom Nationalfonds abgeschlossen, in welchem man diverse Punkte auflistete, was man jetzt tun könnte. Nur ist es so, dass zunächst der Boden verseucht und verbraucht wurde - eben nicht mehr für die künftige Generation genutzt werden kann -, nachher wird vom Bundesrat ein Nationales Forschungspro- gramm beschlossen für ein paar wenige Millionen Franken - möglicherweise wird das im Budget noch gekürzt Während Jahren arbeiten Forscherinnen und Forscher etwas aus, und nachher legen wir hier für die Politikerinnen und Politiker etwas vor, und nachher wird beschlossen. Und in der Zwischenzeit ist doch alles «réglé». Sie können nachher nichts mehr ma- chen. Insofern ist der Vorstoss von Herrn Weder absolut be- rechtigt.
Wir sind auch für die Totalrevision der Bundesverfassung, aber wenn Sie die Politikgeschichte unseres Landes ken- nen .... Vielleicht wird jemand, der neu in diesem Rat ist, einen Vorstoss für die Totalrevision der Bundesverfassung machen, aber das ist eine andere Geschichte.
Auf Verfassungsstufe brauchen wir auf jeden Fall einen sol- chen Vorstoss, weil auf dem Gebiet der ökologischen Präven- tion effektiv vorwärtsgemacht werden kann und gemacht wer- den muss. Wir dürfen nicht abwarten: Raumplanungsgesetz, Vollzugskrise, Umweltschutzgesetz, Vollzugskrise usw. Ich bitte Sie - es ist ein kleiner Vorstoss, der in die richtige Rich- tung zeigt -, den Vorstoss von Herrn Weder zu unterstützen.
Bundesrat Koller: Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Der Bundesrat lehnt das Anliegen, das uns Herr Weder in Moti- onsform unterbreitet, nicht ab.
Unsere Meinungen gehen lediglich in bezug auf den Weg aus- einander, mit dem wir dieses Ziel erreichen wollen. Wir sind der Meinung, dass es nichts bringt, wenn wir dieses unbestrit-
tene Ziel auf dem Weg von sogenannten Grundrechten kom- mender Generationen realisieren möchten. Dagegen sind wir uns in bezug auf das Ziel weitgehend einig. Ich darf aus der Antwort des Bundesrates wiederholen: Dem Bundesrat ist klar, dass er beispielsweise aufgrund des Verfassungsauf- trags im Bereich des Umweltschutzes - Artikel 24septies Ab- satz 1 BV - und aufgrund der Bundesgesetzgebung bei seiner Tätigkeit schon heute verpflichtet ist, die langfristigen Auswir- kungen auf die Umwelt und den Menschen zu prüfen und in seinen Berichten und Botschaften aufzuzeigen, was tatsäch- lich unternommen werden kann und muss. Das gleiche gilt beispielsweise in bezug auf den Artikel über Natur- und Hei- matschutz
Wir lehnen diese Motion nur ab, weil wir überzeugt sind - da haben offenbar Juristen und Naturwissenschafter oder Inge- nieure gelegentlich Probleme miteinander -, dass uns ein Grundrechtsschutz für kommende Generationen in der Ver- fassung juristisch in keiner Weise weiterbringen würde. Wir Ju- risten erarbeiten solche Zielsetzungen mit Verfassungsaufträ- gen und beachten sie in der Gesetzgebung. Aber es wäre - das gebe ich zu - ein total neuer juristischer Ansatz, wenn Sie plötzlich von Grundrechten kommender Generationen spre- chen würden. Bevor ich das annehmen könnte, müsste ich auch sehen, was ein solcher Ansatz tatsächlich Neues bringen könnte, beispielsweise in bezug auf die Durchsetzung. Das ist mir bisher nicht einsichtig.
Darum habe ich dem Bundesrat empfohlen - und ich wieder- hole es hier -, die Motion abzulehnen. Es ist nicht das Anlie- gen, das wir ablehnen, aber es ist der verfehlte juristische Weg.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
66 Stimmen 75 Stimmen
90.425
Interpellation Hess Peter Vermummungsverbot Manifestants masqués. Interdiction
Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1990
An der Demonstration vom 3. März 1990 auf dem Bundesplatz in Bern hat eine Gruppe von Randalierern erheblichen Sach- schaden angerichtet. Charakteristisch für das illegale Verhal- ten dieser Gruppe war einmal mehr, dass sie dank Vermum- mung nach Abschluss ihrer «Aktionen>> weitgehend unerkannt entkommen konnte.
Ich frage den Bundesrat an:
Ist er bereit, im Rahmen der Arbeiten für eine Revision des All- gemeinen Teils des Strafgesetzbuches ein Vermummungs- verbot vorzuschlagen?
Texte de l'interpellation du 15 mars 1990
A l'occasion de la manifestation qui a eu lieu sur la place fédé- rale à Berne le 3 mars 1990, un groupe de casseurs a causé de gros dommages matériels. Une fois de plus, ce comportement illicite n'a pu être sanctionné; les casseurs étaient masqués, de sorte qu'ils ont pu disparaître sans être inquiétés, une fois leur mefait accompli.
Je prie le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: Est-il prêt à proposer l'introduction d'une interdiction pour les manifestants d'être masqués, dans le cadre de la révision des dispositions générales du Code pénal?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, Dietrich, Fei- genwinter, Fischer-Sursee, Hänggi, Iten Joseph, Rüttimann, Schmidhalter, Schnider, Wellauer (11)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Weder Hansjürg Schutz der Grundrechte kommender Generationen Motion Weder Droits fondamentaux des générations futures
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer
90.414
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.11.1991 - 08:00
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Data
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2124-2126
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20 020 660
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