Motion Wiederkehr
2131
stammt aus der Zeit des Golfkrieges. Kurz vor dessen Aus- bruch hat das Departement die Polizeiorgane von Bund und Kantonen beauftragt, Informationen über die Ausübung politi- scher Rechte und über die Teilnahme an rechtmässig durch- geführten Veranstaltungen und Kundgebungen zugunsten der kriegerischen Politik von Saddam Hussein zu sammeln.» Ich habe das dem GPK-Bericht entnommen, insofern hoffe ich, dass ich gutgläubig bin; diese zensurierte Version wurde doch offenbar auch von den CVP-Mitgliedern mitgetragen.
Bundesrat Koller: Herr Bodenmann, Sie wissen ganz genau, dass im Bereich des Staatsschutzes aufgrund neuer Lagen neuer Handlungsbedarf entsteht. Nach den schwerwiegen- den Drohungen, die damals Saddam Hussein auch gegen die Schweiz ausgesprochen hatte, war es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, mit den Kantonen aufgrund ganz konkreter Weisungen dafür zu sorgen, dass es nicht zu derarti- gen Terroranschlägen in der Schweiz kommen konnte. Diese Pflicht haben wir erfüllt, und das ist keinerlei Verletzung der Negativliste, sondern das war die Konkretisierung der Negativ- liste in einem ganz akuten Fall neuer staatlicher Bedrohung.
Präsident: Wir haben nicht Diskussion beschlossen. Aus- nahmsweise hat Herr Bodenmann ganz kurz Gelegenheit für eine zweite persönliche Erklärung.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Bodenmann: Ich habe gerade etwas zuwenig zitiert. Das Zitat geht weiter: «Dies hat die Verunsicherung erhöht, weil da- durch die Negativliste verletzt wurde.» So steht es im GPK- Bericht, Herr Bundesrat Koller.
Bundesrat Koller: Es kommt halt gelegentlich vor, dass eine Kommission und der Bundesrat nicht der gleichen Meinung sind. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ueberzeugung, dass er hier situationsgerecht gehandelt hat. Ich habe auch nicht ei- genmächtig gehandelt, sondern wir haben im Bundesrat eine Beurteilung vorgenommen, aufgrund derer diese Weisungen erlassen worden sind.
90.501
Motion Wiederkehr Raumplanungsgesetz. Ausgleich Loi sur l'aménagement du territoire. Péréquation
Wortlaut der Motion vom 23. März 1990
Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung schreibt den Kantonen vor, einen angemessenen Ausgleich für erhebli- che Vor- und Nachteile, welche durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen, rechtlich zu regeln. Bisher sind nur gerade zwei Kantone (BS und NE) dieser Verpflichtung nachgekom- men. Im Kanton Solothurn liegt immerhin ein Gesetzentwurf vor.
Mangelnde Ausgleichsregelungen tragen wesentlich zur Voll- zugskrise in der Raumplanung bei. Täglich werden in der Schweiz Mehrwerte realisiert, häufig solche in Millionenhöhe. Als Beispiele seien Landpreissteigerungen in der Umgebung von neu erstellten oder neu zu erstellenden Autobahnab- schnitten erwähnt.
Zurzeit befindet sich das Bundesgesetz über die Raumpla- nung in Revision. Der Entwurf der Expertenkommission von Herrn Ständerat Jagmetti befindet sich bei den Kantonen und Parteien in der Vernehmlassung. Eine Regelung des Pla- nungsausgleichs sieht dieser Entwurf nicht vor.
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, im Entwurf für die Revision des RPG eine Regelung über den Ausgleich vorzuse-
hen, entweder als zwingendes Bundesrecht oder als subsi- diare Bestimmung, die greift, wenn die Kantone keine eigenen Vorschriften erlassen.
Texte de la motion du 23 mars 1990
Aux termes de l'article 5 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire, les cantons sont tenus d'établir, dans leur droit, un régime de compensation permettant de tenir compte équi- tablement des avantages et des inconvénients majeurs qui ré- sultent de mesures d'aménagement Jusqu'à présent, seule- ment deux cantons (BS et NE) ont respecté cette obligation. Le canton de Soleure, pour sa part, a au moins élaboré un projet de loi.
Ce manque de réglementations en matière de compensation contribue sensiblement à alimenter la crise qui peut être cons- tatée au niveau de l'exécution des mesures d'aménagement du territoire. Chaque jour, des plus-values sont réalisées en Suisse, et il n'est pas rare qu'elles atteignent des millions de francs. Citons, à titre d'exemple, la flambée du prix des terrains avoisinant des tronçons d'autoroute nouvellement construits ou encore à construire.
La loi fédérale sur l'aménagement du territoire est actuelle- ment en révision. Le projet élaboré par la Commission d'ex- perts Jagmetti est en consultation auprès des cantons et des partis. Ce projet ne traite toutefois pas la question de la com- pensation en matière d'aménagement
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans le projet de révision de la LAT, une réglementation en matière de compensation; celle-ci pourrait prendre la forme d'une dis- position contraignante de droit fédéral ou d'une disposition subsidiaire s'appliquant lorsque les cantons n'ont pas établi leurs propres prescriptions.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Bürgi, Cotti, Daepp, Danuser, Darbellay, Diener, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggenberg- Thun, Engler, Fäh, Fehr, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Hae- ring Binder, Hafner Rudolf, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jean- prêtre, Keller Anton, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Loretan, Luder, Maeder, Meier Hans, Müller-Aargau, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Petitpierre, Portmann, Salvioni, Scheidegger, Schmid Peter, Schnider, Schüle, Seiler Rolf, Spälti, Stamm Judith, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Vollmer, Weder Hansjürg, Widmer, Wyss William, Zbinden Hans, Zü- ger, Zwygart (60)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mai 1990
Tatsächlich haben bis heute nur zwei Kantone im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 RPG einen angemessenen Ausgleich für er- hebliche Planungsvorteile und -nachteile geregelt
Die vom EJPD zur Revision des RPG eingesetzte Experten- kommission unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Jagmetti hat sich mit der Frage befasst, ob anstelle des heutigen Ge- setzgebungsauftrags an die Kantone eine direkt anwendbare Norm in das RPG aufzunehmen sei. Wie dem Bericht der Ex- pertenkommission zu entnehmen ist, haben Bedenken hin- sichtlich der Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Schaf- fung einer solchen Norm und die Ueberlegung, dass Fragen der Steuererhebung eher in das Steuerharmonisierungsge- setz als ins Raumplanungsgesetz aufzunehmen sind, die Kommission veranlasst, auf einen entsprechenden Vorschlag zu verzichten.
Der Entwurf der Expertenkommission ist bis zum 30. Juni 1990 in der Vernehmlassung. Der Bundesrat will erst aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung über die weitere Richtung der Revision des RPG entscheiden. Er wird dabei auch eine di- rekt anwendbare Norm zum Planungsausgleich prüfen. Ein angemessener Ausgleich von Planungsvorteilen und -nach-
Motion Wiederkehr
2132
N
26 novembre 1991
teilen vermag einen gewichtigen Beitrag zur Beruhigung des Bodenmarkts zu leisten. Die Abschöpfung von Planungs- mehrwerten kann der Baulandhortung entgegen wirken und hilft damit, den Baulandmarkt zu verflüssigen. Entschädigun gen für Planungsnachteile andererseits fördern die Verkleine- rung bundesrechtswidriger Bauzonen. Die Nutzungsplanung kann von finanziellem Druck entlastet werden und sich besser nach planerischen Kriterien richten, was einerseits dem Eigen- tümer von Bauland mehr Rechtssicherheit verschafft, anderer- seits das Landwirtschaftsland langfristig zu sichern vermag. Aus diesen Gründen war der Bundesrat bereit, ähnliche parla- mentarische Vorstösse als Postulat entgegenzunehmen (87.074 Postulat der Kommissionsminderheit vom 21. Juni 1988, vom Nationalrat am 3. Oktober 1988 überwiesen; 85.501 Motion Ruffy vom 20. Juni 1985, vom Nationalrat am 4. Okto- ber 1985 als Postulat überwiesen).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Wiederkehr: Seit eh und je ist in Artikel 5 des Raumplanungs- gesetzes festgeschrieben, dass der ungerechtfertigte Mehr- wert abgeschöpft werden muss, wenn irgendwo Land durch Planungen mehr wert wird - z. B. heute bei S-Bahn-Stationen in Zürich, wo die Preise für Land und Gebäude gewaltig gestie- gen sind. Und wer durch Planungen Verluste erlitten hat, soll mit dem Ausgleich entschädigt werden - z. B. ein Bauer bei ei- ner Kehrichtverbrennungsanlage, dessen Kühe wegen der Schadstoffe eingehen. Aber bisher haben nur zwei Kantone diesem Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes Nachachtung verschafft.
Warum ist das so? Sie ist nicht einfach zu handhaben, diese Mehrwertabschöpfung, dieser Ausgleich, das ist zuzugeben. Der Bund hat den Kantonen freie Hand gelassen, und die Kan- tone haben das Problem auf die lange Bank geschoben. Sie fühlten sich dazu um so berechtigter, als der Bundesrat mit seiner Revision des Raumplanungsgesetzes selbst das Signal zum Abwarten gegeben hat. Da haben sich die Kantone ge- sagt: Verschränken wir die Arme, warten wir ab, was da noch weiter aus Bern kommt; bemühen wir uns jetzt lieber nicht darum, denn vielleicht müssen wir später wieder alles ändern. Motionen und Postulate haben immer wieder verlangt, dass Artikel 5 RPG endlich Nachachtung zu verschaffen ist. Und im- mer hat der Bund vertröstet: Wir kommen dann schon, wenn die Kantone nichts tun. Heute sind wir an dem Punkt, wo selbst der Bundesrat - im September dieses Jahres - sagt: Ange- sichts der verbreiteten Untätigkeit der Kantone drängt sich der Erlass einer direkt anwendbaren subsidiären Bundesnorm auf. Da kann man mal fragen, Herr Bundesrat Koller: Warum erst jetzt, warum nicht früher? Warum gingen sechs Jahre ver- loren? Der einfache Bürger glaubt nicht mehr daran, dass es dem Bundesrat möglich ist, einfachen Artikeln, die im Raum- planungsgesetz schon längst aufgenommen sind, gerecht zu werden. Selbstverständlich könnte man jetzt sagen: Na ja, jetzt hat der Bundesrat erklärt, er wolle ab 1993 endlich etwas tun, bis dann sollen die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Al- lein, mir fehlt nach so langer Zeit der Glaube.
Es hat sechzig Leute in diesem Saal gegeben, denen dieser Glaube auch gefehlt hat. Ich habe extra darauf geachtet, dass in etwa 30 rechts der Mitte und 30 links der Mitte meine Motion mitunterzeichnet haben. Sie haben diese ewige Trölerei eben- falls satt.
Ich bitte Sie, zwingen Sie den Bundesrat jetzt dazu, sein Ver- sprechen zu halten, geben Sie ihm nicht wieder die Möglich- keit, sich in die Unverbindlichkeit eines Postulats zu flüchten. Stimmen Sie der Motion zu.
Bundesrat Koller: Das Anliegen, das uns Herr Wiederkehr in Form einer Motion unterbreitet, ist - darüber haben wir inzwi- schen informiert - Bestandteil des sogenannten Anschluss- programmes, das die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen ablösen soll, die wir zum Teil heute morgen beraten haben.
Wir dürfen uns hier von vornherein keine Illusionen machen. Sie wissen genau, Herr Wiederkehr, dass das Problem der Mehrwertabschöpfung Grund für die erste Ablehnung des Raumplanungsgesetzes war und dass unterdessen leider auch die fakultative Bestimmung von den Kantonen wenig ge- nutzt worden ist. Wir haben uns daher im Bundesrat entschie- den, diese Idee im Rahmen des Anschlussprogrammes wie- der aufzunehmen, aber wir werden - wie bei den anderen Massnahmen des Anschlussprogramms - eine Vernehmlas- sung dazu durchführen. Wir werden auch das Resultat der Ver- nehmlassung abwarten müssen, bis wir Ihnen endgültige Vor- schläge unterbreiten können.
Hierin liegt der Grund, weshalb wir Ihren Vorstoss nicht in der verbindlichen Form der Motion, sondern nur in der unverbind- lichen Form des Postulats entgegennehmen können. Sie kön- nen sich darauf verlassen: Der Bundesrat wird diese Idee wie angekündigt im Sommer 1993, im Rahmen der nächsten Revi- sion des Raumplanungsgesetzes, in Vernehmlassung geben.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 59 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 53 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr La séance est levée à 12 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Wiederkehr Raumplanungsgesetz. Ausgleich Motion Wiederkehr Loi sur l'aménagement du territoire. Péréquation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.501
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.11.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2131-2132
Page
Pagina
Ref. No
20 020 664
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.