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Voranschlag 1991. Nachtrag !I
Dritte Sitzung - Troisième séance
Mittwoch, 27. November 1991, Vormittag Mercredi 27 novembre 1991, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
Präsident: Ich eröffne die Sitzung und stelle eine kurze Be- merkung zu den persönlichen Vorstössen voran. Persönliche Vorstösse sind ein Hauptarbeitsinstrument der Parlamenta- rier. Diese Waffe wird aber stumpf, wenn sie zu oft verwendet wird. Das Schwert wird rostig, wenn es zu lange auf oder unter der Bank im Bundeshaus liegen bleiben muss.
Wenn Sie ein Problem erledigt haben wollen, empfehle ich Ih- nen, von der Möglichkeit eines Briefes oder einer Bespre- chung mit der Verwaltung oder mit dem zuständigen Bundes- rat Gebrauch zu machen, wenn das Problem sehr wichtig ist. Wenn Sie ein Problem auf die lange Bank schieben wollen, ha- ben Sie auch die Möglichkeit eines persönlichen Vorstosses. Die Bank wird länger, wenn mehr Vorstösse vorliegen. Ge- stern haben wir zweijährige Vorstosse behandelt. Das ist we- der eine sehr aktuelle noch eine sehr befriedigende Art parla- mentarischer Tätigkeit. Die Sitzungszeit in unserem Plenum ist limitiert. Deshalb bitte ich Sie, nur das in einen persönlichen Vorstoss zu kleiden, was auf andere Art und Weise nicht erle- digt werden kann.
Noch etwas zur Form persönlicher Vorstösse: Es gibt ein Ge- schäftsverkehrsgesetz. Die persönlichen Vorstösse haben diesen gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Ich habe den Generalsekretär angewiesen, die Vorstösse ebenfalls auf ihre Form hin zu kontrollieren und untaugliche Vorstösse zu- rückzuweisen.
Ad 90.046
Voranschlag 1991. Nachtrag II Budget 1991. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Oktober 1991 Message et projet d'arrêté du 30 octobre 1991
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Jaeger, Berichterstatter: Wir unterbreiten Ihnen den Nach- trag II zum Voranschlag 1991 und müssen Ihnen leider mittei- len, dass wir Sie mit einem Rekord konfrontieren. Mit diesem Nachtrag Il unterbreitet Ihnen nämlich der Bundesrat Kredit- nachträge im Gesamtbetrag von 1,143 Milliarden Franken. Das ist ein Rekord. Was heisst das? Das heisst, dass zu den Ausgaben, die wir vor einem Jahr für das Jahr 1991 budgetiert haben, neue Ausgaben von über einer Milliarde Franken hin- zugekommen sind, Ausgaben, die vor einem Jahr nicht vorge- sehen waren.
Nun wissen wir aus Erfahrung, dass Jahr für Jahr solche Nach- tragskreditbegehren gestellt werden. Es gibt immer unvorher- gesehene Ausgaben; es gibt immer Ausgaben, die man nicht genau voraussehen kann. Mit diesen Nachtragskrediten ha- ben wir praktisch immer mehr oder weniger leben können. Sie haben eigentlich auch nie die Grössenordnung von 200 bis 300 Millionen Franken überschritten.
Mit Zusatzkreditbegehren von über 1 Milliarde sind wir jedoch
an einem Punkt angelangt, an dem wir uns fragen müssen, ob das Budget noch das Führungsinstrument ist, das es eigent- lich sein müsste. Die Bisherigen erinnern sich noch daran, wie wir vor einem Jahr um die Staatsquote gerungen haben; wie wir um eine mögliche Reduktion des damals schon vom Bun- desrat gegen 7 Prozent budgetierten Wachstums der Staats- ausgaben gerungen haben; wie es uns nicht gelungen ist, die Zahl zu verbessern, und am Schluss sogar ein noch höheres Wachstum resultiert hat, nämlich gegen 10 Prozent oder so- gar noch etwas mehr! Mit diesen Zusatzkreditbegehren wird die Staatsrechnung 1991 mit einem Staatsausgabenwachs- tum von über 16 Prozent abschliessen! Sie müssen sich nun einmal überlegen, ob das so geht! Das ist der zweite Aspekt. Der eine Aspekt ist also das Budget als Führungsinstrument, als Instrument, um unsere Staatsausgaben unter Kontrolle zu halten, und der andere die Situation selber, diese ungeheure Ausgabenexpansion. Es entstehen Defizite, denn das Budget war bereits vor einem Jahr ganz knapp ausgeglichen. Wir wer- den dieses Jahr mit einem ganz grossen Fehlbetrag rechnen müssen, sozusagen als Auftakt zu dem, was in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird. In den Budgetberatungen werden wir über diese ernste, fast katastrophale Situation dis- kutieren müssen. Wir werden uns einige Ueberlegungen dazu machen müssen, wie in Zukunft mit solchen Nachtragskredit- begehren umzugehen ist. Was nützt es uns, wenn das Parla- ment versucht, die Staatsausgaben im Griff zu behalten, wenn nachher über Nachtragskreditbegehren doch wieder alle Hin- tertüren aufgehen und nachgeholt wird, was wir noch einiger- massen hätten verhindern können?
Ich möchte Ihnen einige Kostproben geben. Wo sind diese Nachtragskredite angesiedelt?
Wie immer steht die Landwirtschaft (mit 192 Millionen Fran- ken) an der Spitze: Verwertung von Butter und Käse, Raps- und Sojaernte, Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verar- beitungsprodukte usw. Wir haben immer schon mit diesen Nachtragskreditbegehren leben müssen, aber diesmal ist es eine Frage des Masses.
Dann die Zinszahlungen: Es ist sehr viel Unvorhergesehe nes hinzugekommen. Die Zinssteigerungen haben wir nicht voraussehen können; es wurde sogar mit einer gewissen Ent- spannung an den Kapitalmärkten gerechnet. Sie ist nicht ein- getreten. Der Schuldendienst hat ebenfalls 175 Millionen Franken zusätzlich in Anspruch genommen.
Im Asylbereich haben 60 Prozent mehr Asylgesuche dazu geführt, dass Mehraufwendungen im Ausmass von 157 Millio- nen Franken nötig geworden sind.
Zusätzliche Kredite von 119 Millionen Franken für die AHV/IV gehen auf den unerwartet starken Anstieg im Bereich der indi- viduellen Massnahmen und auf die zunehmende Anzahl bei- tragsberechtigter Institutionen zurück.
Exportrisikogarantie: zusätzlich 100 Millionen Franken.
Gewässerschutz: auch hier Zusatzkredite von 80 Millionen Franken.
Dann gab es unvorhergesehene Ereignisse wie den Fels- sturz in Randa. Das ist ein klassischer Fall eines Nachtragskre- ditbegehrens.
Ich habe Ihnen damit einen Ueberblick über die Situation ge- geben, aber auch über die einzelnen Elemente dieser Nach- tragskreditbegehren. Im übrigen beantragen wir Ihnen, beim Bundesamt für Flüchtlinge den anbegehrten Kredit von 1,08 Millionen auf 740 000 Franken herabzusetzen. Das ist ein Vorschlag der Finanzdelegation, weil sie hier zur Auffassung gekommen ist, dass erhöhte Dringlichkeit für diese 340 000 Franken nicht gegeben sei. Aber das macht den Braten nicht fetter, denn die 1,1 Milliarden Franken bleiben.
Nachdem Sie mich angehört haben, erwarten Sie sicher, ich würde Ihnen Rückweisung oder Ablehnung der Nachtragskre- ditbegehren beantragen. Leider können wir das nicht tun; wir müssen die Faust im Sack machen; wir müssen das schlucken. Die Finanzkommission, die diese Nachtragskredit- begehren sehr kritisch unter die Lupe genommen hat, stellt Ih- nen ebenfalls den einstimmigen Antrag, dem Nachtrag Il zu- zustimmen.
Ich bitte Sie aber, all den Problemen, die sich hier zeigen, grosse Beachtung zu schenken, denn wir kommen nicht
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Datum
27.11.1991 - 08:00
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2133-2133
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