Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder
2475
«Der dritte Bereich einzelstaatlicher Menschenrechtspolitik ist die Arbeit innerhalb und die Unterstützung von internationalen Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Die Tatsache, dass die Schweiz nicht Mitglied der Uno ist, schränkt zwar den Aktionsradius ein. Wir können z. B. nicht Mitglied der Uno-Menschenrechtskommission, dem wichtig- sten Organ für die universelle Ebene, sein. Man könnte dieses Defizit aber auf einer anderen Ebene kompensieren. Es zeigt sich zunehmend, dass die heutigen Menschenrechtsinstru- mente u. a. darum nicht so effizient sind, wie sie sein könnten, weil schlicht das Geld fehlt. Die Schweiz könnte also als Teil der Aussenpolitik ganz gezielt Menschenrechtsbemühungen von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisa- tionen finanziell stärker unterstützen. Denkbar wäre, einen Rahmenkredit für die Unterstützung von Menschenrechtsan- strengungen - ähnlich demjenigen für die humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe - ins Budget aufzunehmen.» (W. Kälin in «Amnesty Magazin» 6/1988)
Menschenrechtspolitik ist die Aussenpolitik der Zukunft. Ueber die Einrichtung eines solchen Rahmenkredits und die periodischen Berichte und Beschlüsse zu diesem aussenpoli- tischen Instrument kann das Parlament daran auf eine gute, offene Art beteiligt werden, wie das u. a. Ziel der Parlamentsre- form und der überwiesenen Motion der Kommission für Aus- senpolitischen Angelegenheiten ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991
Der Bundesrat hat immer wieder betont, dass er den Einsatz für die weltweite Achtung der Menschenrechte als eine der wichtigen Komponenten der schweizerischen Aussenpolitik betrachtet. Die Menschenrechte sind zu einem Thema bilate- raler Beziehungen geworden, und die Schweiz nimmt an den multilateralen Bestrebungen für einen besseren Schutz dieser Rechte aktiv teil.
Seit Jahren hat die Schweiz finanzielle Beiträge an konkrete Aktionen geleistet, welche die internationale Achtung der Menschenrechte zu fördern suchen. Dies geschah vorerst auf der Basis von Ad-hoc-Entscheiden des Bundesrates oder im Rahmen der humanitären Hilfe. Seit 1989 sieht der Voran- schlag einen jährlichen Globalkredit von 500 000 Franken (1989) bzw. 600 000 Franken (1990/1991) zuhanden des De- partements für auswärtige Angelegenheiten für die Finanzie- rung von Aktionen zugunsten der Achtung der Menschen- rechte und des Völkerrechts vor. Im September 1991 hat der Bundesrat beschlossen, in den kommenden vier Jahren einen Globalkredit von jährlich 1 Million Franken für 1992/1993 bzw. 1,05 Millionen Franken für 1994/1995 in den Voranschlag ein- zustellen, dies unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament.
In den letzten Jahren sind zu Lasten dieses Kredits Beiträge an Aktionen und Aktionsprogramme von nicht-gouvernementa- len Organisationen in der Schweiz, aber auch im Ausland ge- leistet worden. Ein grosser Teil der Beiträge ging an Organisa- tionen, welche ihren Sitz in Genf haben, dem Sitz des UN-Zen- trums für Menschenrechte und der Menschenrechtskommis- sion. Mehrere UN-Sonderfonds, welche sich bestimmten Menschenrechtsproblemen widmen, erhielten ebenfalls Bei- träge. Im Bereich des Völkerrechts gingen im weiteren Bei- träge an Organisationen, die sich um die Weiterentwicklung, um die praktische Umsetzung oder um die Ausbildung ver- dient machen. Ein Schwergewicht liegt hier auf dem humanitä- ren Völkerrecht. Für die Verwendung des Globalkredits gelten bestimmte Kriterien und gewisse thematische Prioritäten. Die Rolle nicht-gouvernementaler Organisationen im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts wird immer wichtiger. In der praktischen Umsetzung internationa- ler menschenrechtlicher Standards, in der Sensibilisierung, Information und Ausbildung eines breiteren Publikums und sogar in der Forschung leisten solche Organisationen oft qua- lifizierte Arbeit, welche staatliche Stellen auszuführen nicht in der Lage sind. Wie die obenstehenden Ausführungen zeigen, ist der Bundesrat überzeugt, dass eine aktive schweizerische
Menschenrechtspolitik auch im Bereich der finanziellen Unter- stützung für private Organisationen und für konkrete intergou- vernementale Aktivitäten Konsequenzen haben muss.
Die vorliegende Motion verlangt die Vorlage eines Bundesbe- schlusses über einen Rahmenkredit für mehrere Jahre, ana- log jenem für die Entwicklungszusammenarbeit und die hu- manitäre Hilfe. Ein solcher Menschenrechtskredit wäre zwar in der Höhe mit dem erwähnten Rahmenkredit nicht vergleich- bar, und er würde im Gegensatz zu jenem nicht auf einer aus- drücklichen gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Bundesrat ist aber grundsätzlich bereit, die Vorlage eines solchen Bun- desbeschlusses zu prüfen. Allerdings möchte er damit noch zuwarten, um die Erfahrungen mehrerer Rechnungsjahre mit dem bereits existierenden Globalkredit auswerten zu können. Der Bundesrat ist aus diesen Gründen bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Steffen bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.431
Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder «Oekologische Bildungsoffensive» des Bundes Formation écologique. Programme national
Wortlaut der Motion vom 20. März 1990
Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kan- tonen und Privaten, die Initiative für eine gesamtschweizeri- sche «ökologische Bildungsoffensive» zu ergreifen und dafür Mittel zur Verfügung zu stellen, die umfangmässig den Auf- wendungen des Bundes für die Förderung der Weiterbildung und neuer Technologien (89.048) entsprechen.
Gegenstände dieser Anstrengung sollen sein:
die Verbesserung des ökologischen Bildungsniveaus der breiten Bevölkerung;
die Ausbildung der Ausbildner/innen im Bereich der Umwelt- bildung;
die Qualifikation von Fachpersonal, das den zeit- und fach- gerechten Vollzug des Umweltschutzgesetzes ermöglicht;
der Aufbau einer ökologischen Bildungsforschung.
Die Offensive soll sich sowohl auf die extensive Ausschöpfung der bestehenden Rechtsmöglichkeiten als auch auf die Schaf- fung notwendiger gesetzlicher Grundlagen beziehen.
Texte de la motion du 20 mars 1990
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures, en col- laboration avec les cantons et le secteur privé, pour promou- voir une formation écologique au niveau national et de fournir à cette fin des moyens comparables aux fonds que la Confé- dération a consacrés aux mesures spéciales en faveur de la formation continue et de la promotion des techniques de fabri- cation intégrées (89.048).
Ces mesures devraient viser en particulier sur les objectifs sui- vants:
N
13 décembre 1991
2476
Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder
amélioration des connaissances de la population en matière d'écologie;
formation des enseignantes et enseignants dans le domaine de l'écologie;
formation du personnel spécialisé, de manière à ce que la loi sur la protection de la nature et du paysage puisse être exécu- tée conformément aux connaissances les plus récentes en la maltière;
développement de la recherche sur la formation en matière d'écologie.
Il conviendra d'exploiter tous les moyens de droit à disposition et de créer les bases légales nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Petitpierre, Thür, Wie- derkehr, Zwygart (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In Anbetracht der Bedeutung, welche heute dem Umwelt- schutz von der Oeffentlichkeit und der Politik zugemessen wird, steckt eine systematische und alle Bevölkerungskreise erfassende ökologische Bildungskonzeption noch in den An- fängen. Vor allem in der nichtakademischen Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung sind grosse Bildungsdefizite zu registrieren.
Die zahlreichen Ansätze und Projekte, die bereits dezentral und sektoriell entwickelt wurden, sind durch Animation, Unter- stützung und Koordination von seiten des Bundes zu fördern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 23. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre, dass in Zu- kunft noch stärker als bisher wirksame Massnahmen zu ergrei- fen sind, um den umweltgerechten Umgang mit den natürli- chen Lebensgrundlagen zu sichern. Unter den langfristig wir- kenden Massnahmen kommt der Bildung ganz allgemein und der Umwelterziehung im besonderen eine sehr grosse Bedeu- tung zu. Dies gilt zweifellos auch für die Forschung.
Bei all den Forderungen nach Verstärkung der Anstrengun- gen in diesem Bereich ist indessen der föderalistischen Struk- tur unseres Landes Rechnung zu tragen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die geforderten Massnahmen den ge- samten Bildungsbereich von der Vorschulerziehung und der obligatorischen Schulzeit bis hin zur beruflichen und universi- tären Ausbildung sowie der Erwachsenenbildung abdecken und sie zudem vom Bund über Sonderkredite finanziell mitge- tragen werden sollen. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der Lage, sich des Problems in der vorgeschlagenen Form anzu- nehmen. Er ist indessen bereit, sich entsprechend seinen Kompetenzen und Möglichkeiten für die von den Motionären anvisierten Ziele einzusetzen.
Zu den einzelnen Bereichen, die die Motion als besonders un- terstützenswert aufführt, kann folgendes festgehalten werden: - In der Umwelterziehung sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gute Aktivitäten entwickelt worden. Dies gilt für den schulischen genauso wie für den ausserschulischen Bereich. In der schulischen Ausbildung haben mannigfache Veranstal- tungen, aber auch die teilweise breiten Diskussionen um die Erneuerung der Lehrpläne für die einzelnen Fächer bei Behör- den, Lehrern und Schülern eine zunehmende Sensibilität für diese Probleme entwickelt. Grössere Berichte auf gesamt- schweizerischer Ebene zeigen deutlich, dass der Gedanke der Umwelterziehung zunehmend an Boden gewinnt. Erinnert sei hier etwa an den vom Bundesamt für Umweltschutz (BUS) mit anderen Interessierten erarbeiteten und 1985 publizierten Bericht «Umwelterziehung: Bedürfnisse und Möglichkeiten ei- ner Förderung», dann aber auch an das von der Erziehungsdi- rektorenkonferenz (EDK) 1988 veröffentlichte Dossier «Um- welterziehung in den Schweizer Schulen». Da der Bericht des BUS von 1985 teilweise durch die rasante Entwicklung über- holt ist, sieht das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) für 1991 die Erarbeitung eines Statusberichts zur Um- welterziehung in der Schweiz vor. Die EDK wird ferner im Herbst dieses Jahres eine zweite interkantonale Arbeitsta-
gung für Umwelterziehung durchführen. Im ausserschuli- schen Bereich sind es namentlich die privaten Umweltorgani- sationen und die Medien, die sich mit der Umwelterziehung grosse Verdienste erworben haben. Nicht zu vergessen sind hier die Angebote verschiedener (umwelt-)technischer Orga- nisationen, die teilweise in Zusammenarbeit mit dem Buwal entstanden sind und die sich der Aus- und Weiterbildung der Klärwärter, der Oelfeuerungskontrolleure und anderer mit Um- weltaufgaben betrauten Berufstätigen befassen. Der Bundes- rat ist der Ansicht, dass die Bemühungen zur Förderung der Umwelterziehung vor allem in Richtung auf eine verstärkte Ko- ordination all dieser Aktivitäten zu gehen hat.
Wie im Bildungswesen generell kommt auch hier der Ausbil- dung der Ausbildner entscheidende Bedeutung zu. Die ver- schiedenen Stellen, die sich in der Schweiz mit der Aus- und Weiterbildung der Lehrer befassen, sind sich dessen zuneh- mend bewusst. Die Durchsicht von Lehrplänen, aber auch von Weiterbildungskursangeboten zeigt, dass die Behandlung von Umweltfragen immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird. Diese Bemühungen sind auf allen Stufen zu fördern und zu verstärken.
Will die Umweltschutzgesetzgebung sachgerecht vollzogen werden, so ist gut qualifiziertes Fachpersonal eine Grundvor- aussetzung. Zur Einführung des Umweltschutzgesetzes und seiner Verordnungen hat der Bundesrat deshalb bereits 1987 ein mehrjähriges Informations- und Ausbildungskonzept be- willigt, in dessen Rahmen das Buwal speziell für die Vollzugs- organe und weitere Multiplikatoren Behelfe wie Publikations- reihen, Broschüren, Folien-Sets, Lehrmittel und ähnliches er- arbeitet. Im weiteren gehört der Bund zu den Trägern der neu gegründeten «Schweizerische Ausbildungsstätte für Natur- und Umweltschutz» (Sanu). Die Sanu, mit Sitz in Biel, bietet sowohl berufsbegleitende als auch vollzeitliche Ausbildungen an; diese richten sich an unmittelbar, aber auch mittelbar mit umwelt-, natur- und landschaftsrelevanten Aufgaben betraute Berufstätige.
Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz obliegt den Umweltschutzfachstellen des Bundes und der Kantone über- dies eine umfassende Informations- und Beratungspflicht. Es sei hier auf die mannigfaltigen Anstrengungen des Bundes verwiesen, die von Informations- und Oeffentlichkeitskampa- gnen (u. a. Kampagne «Saubere Luft - gesundes Leben», Um- weltausstellungen anlässlich der Muba 1991, Abfallkampa- gne) bis zu einer intensiven Zusammenarbeit mit sogenann- ten Multiplikatoren (Branchenverbände der Wirtschaft, Konsu- menten- und Umweltorganisationen u. a.) reicht. Der Bundes- rat ist bereit, seine diesbezüglichen Tätigkeiten im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten intensiv weiter- zuführen.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Oeko- logiekommission der Schweizerischen Hochschulkonferenz, der auf gesamtschweizerischer Ebene eine wichtige Koordi- nationsfunktion zukommt.
2477
Motion Dünki
täten gerückt. Bereits heute bilden die Forschungsanstren- gungen der beiden ETH im Bereich der Umweltwissenschaf- ten Schwerpunktsgebiete im Schulratsbereich. Der verstärkte koordinierte Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln wird hier zweifellos positive Wirkungen zeitigen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.479
Motion Leuenberger Moritz Wohnbauförderung aus BVG-Vorsorgeeinrichtungen Aide à la construction locative. Financement au moyen des fonds de prévoyance professionnelle
Wortlaut der Motion vom 22. März 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, die Anlagevorschriften für die Kapitalien der BVG-Vorsorgeeinrichtungen in dem Sinne an- zupassen, dass diese einen bestimmten minimalen Anteil ih- res Nettokapitalzuwachses als Hypothekardarlehen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen, und zwar sowohl für selbstbewohntes Eigentum als auch für den allgemeinen Wohnungsbau, namentlich für gemeinnützige Bauträger, in Form von direkten Darlehen und in Form von Obligationenan- leihen.
Der Anteil der für den Wohnungsbau zweckbestimmten Pensi- onskassen-Anlagegelder ist vom Bundesrat aufgrund des Ka- pitalbedarfs auf dem Liegenschaftenmarkt festzulegen und zu variieren.
Mit diesen Anlagevorschriften soll dem Wohnungsmarkt ge- nügend· Kapital aus dem institutionellen Zwangssparen in Form von Hypotheken zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der Rückgang der Spargelder bei den Banken kompen- siert und der Kapitalfluss in den Wohnungsmarkt verstetigt werden.
Texte de la motion du 22 mars 1990
Le Conseil fédéral est chargé de modifier les prescriptions concernant l'investissement des fonds de la prévoyance pro- fessionnelle de façon à ce que les institutions de prévoyance mettent à disposition, pour la construction de logements, un certain pourcentage minimum de leur fortune, sous forme de prêts hypothécaires; ces prêts devraient être accordés aussi bien aux propriétaires qui veulent occuper eux-mêmes les bâ- timents à construire qu'à ceux qui sont désireux de les louer à des tiers, notamment lorsque le maître d'ouvrage est une insti- tution d'utilité publique. Les prêts seront accordés directe- ment ou sous forme d'emprunts obligataires.
La part des fonds de placement de capitaux affectés par les caisses de pension à la construction de logements doit être déterminée par le Conseil fédéral compte tenu des besoins en capitaux du marché immobilier et modifiée le cas échéant. Ces prescriptions d'investissement ont pour but de mettre suf- fisamment de capitaux constitués par les institutions d'épar- gne obligatoire à la disposition du marché du logement, sous forme d'hypothèques. Il sera ainsi possible de compenser la diminution des fonds d'épargne des banques et d'assurer au marché du logement un flux continu de capitaux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
Der Bundesrat kann hier wiederholen, was er bereits in seiner Antwort auf die Motion Reimann Fritz vom 8. März 1989 (89.365) erklärt hat, dass es nämlich aus verfassungsmässi- gen Gründen nicht zulässig ist, die Einrichtungen der berufli- chen Vorsorge rechtlich zu zwingen, einen Teil ihres Vermö- gens in hypothekarisch gesicherte Darlehen anzulegen. Zu- dem ginge es auch in praktischer Hinsicht nicht an, die Pensi- onskassen von Gesetzes wegen zur Darlehensgewährung zu verpflichten, wenn auf der anderen Seite - wie dies konkrete Fälle aus der Praxis belegen - keine Nachfrage nach solchen Darlehen besteht. In diesem Zusammenhang ist nämlich nicht zu übersehen, dass die Vorsorgeeinrichtungen auch mit Rück- sicht auf ihre Versicherten ohne Wohneigentum bzw. ohne Ab- sicht, solches Eigentum zu erwerben, gesetzlich verpflichtet sind, aus ihrer Vermögensanlage in jedem Fall eine marktkon- forme Rendite zu erzielen, was ihre Möglichkeit zur Gewäh- rung von attraktiven Darlehensbedingungen begrenzt.
Trotz diesen Umständen und Bedingungen beabsichtigt der Bundesrat, aufgrund und im Rahmen der geltenden Verfas- sungsordnung, die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge wesentlich zu verbessern. Eine dies- bezügliche Botschaft wird er noch im Laufe dieser Legislatur- periode den eidgenössischen Räten vorlegen. Dabei geht es - entgegen dem Wortlaut der vorliegenden Motion - nicht um Wohnbauförderung, sondern um Wohneigentumsförderung. Ferner wird der Kreis der Institutionen nicht auf die BVG-Vor- sorgeeinrichtungen eingeschränkt, sondern es werden sämtli- che Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in den Geltungs- bereich dieser Massnahmen einbezogen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.710
Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement
Wortlaut der Motion vom 20. September 1990
Ich beantrage dem Bundesrat, das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in dem Sinne zu ändern, dass alle Einrich- tungen der beruflichen Vorsorge, welche Rentenzahlungen er- bringen, den Bezügern den vollen Teuerungsausgleich ge- währen müssen.
Texte de la motion du 20 septembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de réviser la loi du 25 juin 1982 sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et inva- lidité, de manière à ce que les institutions de prévoyance qui versent des rentes accordent à leurs assurés la pleine com- pensation du renchérissement.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder "Oekologische Bildungsoffensive" des Bundes Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder Formation écologique. Programme national
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.431
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2475-2477
Page
Pagina
Ref. No
20 020 715
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.