13 décembre 1991
N
2482
Motion Rechsteiner
stungsbereich aufzuwiegen. Insbesondere dürfte die Ansied- lung von Telematikunternehmungen und -betrieben im Berg- gebiet. besonders zu fördern sein. Die Telematik ist, da sie standortunabhängig ist, besonders geeignet, die den Berg- kantonen anhaftenden Standortnachteile zu verringern, quali- tativ bessere Arbeitsplätze zu schaffen und die Mobilitätsbe- dürfnisse (ökologischer Aspekt) abzubauen.
Die vom Bund zum Teil nicht mehr benutzbaren Räumlichkei- ten und Gebäude können für Anwendungen der Telematik ge- nutzt werden. Es können qualitativ gute Arbeitsplätze (z. B. Te- learbeitsplätze) in die Bergregionen ausgelagert werden, was dem Wunsch nach Dezentralisierung der Bundesverwaltung entspricht, ohne dass dafür teure Verwaltungsgebäude neu erstellt werden müssen, und was für die mit Standortnachtei- len behafteten Bergregionen die vom Bundesrat gewünschte Bevorteilung zur Folge hat.
Voraussetzungen für die Bevorteilung der Bergregionen ist, dass die Planung und Realisierung möglichst rasch eingelei- tet werden können. Die verlangten Vorschläge sind deshalb vom Bundesrat vor dem Abbau von Arbeitsplätzen zu unter- breiten, damit die Realisierung der zum Teil bereits vorberei- teten Projekte unmittelbar danach eingeleitet werden kann. Die Unterstützung der Einführung neuer Technologien in den Berggebieten stellt eine kostengünstige Wirtschaftshilfemög- lichkeit für den Bund dar und wird private Unternehmungen der Bergkantone zu neuen Impulsen führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates · vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991
Der Bundesrat ist sich der grossen regionalwirtschaftlichen Bedeutung der EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet bewusst Er hat deshalb Verständnis für die Sorgen und Note der vom Ab- bau der Arbeitsplätze besonders stark betroffenen Regionen und unterstützt, wo immer dies möglich ist, Massnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. In diesem Zusam- menhang sei an die Ansiedlung der Firma Batrec (Batterie- Recycling) sowie an die Pläne zur Errichtung einer Sonder- müllverbrennungsanlage auf dem Areal der Pulverfabrik Wim- mis erinnert. Auch die im Rahmen von Koberio III eingeleiteten konkreten Massnahmen sollen sicherstellen, dass den Anlie- gen des Motionärs Rechnung getragen werden kann. Dabei werden direkte Arbeitsplatzmassnahmen (z. B. Telearbeit), Anpassungen von Entschädigungen, Massnahmen im Be- reich der Information sowie eine umfassende Nutzungskoordi- nation im Vordergrund stehen. Letztere wird es u. a. erlauben, von Fall zu Fall auch über alternative Nutzungen von freiwer- denden Liegenschaften des Bundes - z. B. zur Neuansied- lung von privatwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des oben- erwähnten Beispiels - zu diskutieren.
Die im Gefolge von «Armee 95» im EMD nötig werdenden Re- organisations- und Redimensionierungsmassnahmen kön- nen jedoch nicht von eigentlichen Kompensationsverpflich- tungen gegenüber den betroffenen Regionen abhängig ge- macht werden, weil dadurch
eine zielgerichtete und systematische Planung in Frage ge- stellt,
der notwendige Führungsspielraum bei der Massnahmen- umsetzung eingeschränkt,
die unumgänglichen Abbaumassnahmen von schwer zu realisierenden Kompensationen abhängig gemacht und da- durch blockiert sowie
das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit in der Verwaltungstätigkeit pauschal regional- und strukturpoliti- schen Anliegen untergeordnet würden.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der anstehende Abbau von Arbeitsplätzen den Zielkonflikt zwischen der Forderung nach Effizienz in Armee, Verwaltung und Rüstungsbetrieben einerseits und den regionalpolitischen Anliegen der Berg- regionen anderseits verschärfen wird. Im Hinblick auf den zu erwartenden hohen Problemlösungsbedarf und zur Verbesse- rung der Kommunikation unter den Betroffenen erwägt das Mi- litärdepartement, einen Informationsverantwortlichen einzu-
setzen, der gegenüber den Gemeinde- und Kantonsbehörden als Vermittler und Ansprechpartner wirken könnte.
Genaue Prognosen über Ausmass und regionale Verteilung des in den verschiedenen Bereichen des EMD zu erwartenden Stellenabbaus sind zurzeit noch nicht möglich. Der Bundesrat hält jedoch Behörden und Verbände über den Stand der Pla- nungen auf dem laufenden und wird zum gegebenen Zeit- punkt mit konkreten Zahlen an die Oeffentlichkeit treten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3220
Motion Rechsteiner Panzerschiessen im Linthgebiet Tirs d'artillerie dans la plaine de la Linth
Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, das Artillerieschiessen im Linthgebiet einstellen zu lassen, bis die Ursachen des Schiessunfalls vom 16. Mai 1991 definitiv geklärt sind und bis sichergestellt ist, dass sich derartige Fehlschüsse nicht wie- derholen können.
Texte de la motion du 20 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'ordonner l'arrêt des tirs d'artil- lerie dans la plaine de la Linth jusqu'à ce que les causes de l'accident de tir du 16 mai 1991 aient été établis et que l'on ait l'assurance que de tels accidents ne se renouvelleront pas.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin, Béguelin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Haering Binder Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leemann, Leuen- berger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Mei- zoz, Meyer Theo, Pitteloud, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Ziegler Jean, Züger (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am Donnerstag, 16. Mai 1991, landete eine Uebungsgranate, abgeschossen aus einer Panzerhaubitze in Schänis, mitten in einem Wohnquartier in Bilten, einige Meter neben einem Kin- dergarten. Die Ursache des gravierenden Fehlschusses sind bis heute nicht gültig geklärt (vgl. die Ausführungen von Bun- desrat Villiger in der Fragestunde vom 10. Juni 1991). Es würde sich aufdrängen, die Untersuchung des Vorfalls nicht allein den militärischen Instanzen zu überlassen (die ja gewis- sermassen in eigener Sache tätig werden), sondern eine neu- trale Untersuchung zu veranlassen.
So oder anders muss aber der Schiessbetrieb eingestellt wer- den, bis die Ursachen des Schiessunfalls gültig geklärt und bis andererseits gesichert ist, dass sich derartige Fehlschüsse in bewohnte Gebiete nicht wiederholen können. Die Bevölke- rung des Linthgebietes hat einen Anspruch darauf, nicht durch die Artillerie der eigenen Armee lebensbedrohlich be- schossen zu werden. Das umstrittene Artillerieschiessen wei- terzuführen im blinden Vertrauen darauf, dass hoffentlich nichts mehr passieren werde, wäre unverantwortlich.
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Motion (Ulrich-)Hämmerle
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991
Nach dem Zwischenfall vom 16. Mai 1991, bei dem eine Uebungsgranate aus einer Panzerhaubitze in der Ortschaft Bilten einschlug, hat das EMD eine militärgerichtliche Untersu- chung eingeleitet. Der eingesetzte Untersuchungsrichter hat seinerseits Fachleute der Gruppe für Rüstungsdienste (GRD) mit einem Gutachten beauftragt, das erhellen soll, wie es zu dem Fehlschuss gekommen ist. Insbesondere sollte abge- klärt werden, ob menschliches Fehlverhalten und/oder techni- sches Versagen dafür verantwortlich waren. Die im Wiederho- lungskurs der fraglichen Truppe noch vorgesehenen weiteren Schiessübungen wurden nicht mehr durchgeführt.
Die militärgerichtliche Untersuchung ist noch nicht abge- schlossen. Dagegen liegen die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens der GRD vor. Sie lassen sich wie folgt zusammen- fassen:
Mit grösster Wahrscheinlichkeit lag die Ursache für den Fehl- schuss darin, dass das Geschoss, das von der Geschütz- mannschaft infolge Ausfalls der automatischen Ladevorrich- tung an der Panzerhaubitze von Hand angesetzt worden war, beim Schliessen des Verschlusses auf die Ladung zurückfiel. Dieses Laden von Hand war im Zeitpunkt des Zwischenfalls nach Reglement zulässig.
Im Augenblick der Schussabgabe sass das Geschoss direkt auf der Ladung und war nicht - wie es sein sollte - am Anfang des Geschützrohrs festgeklemmt Es wurde unter hohem Druck ins Geschützrohr beschleunigt, wobei das Führungs- band der Granate abgerissen wurde. Weil dieses fehlte, erhielt das Geschoss einen viel zu geringen Drall und geriet dadurch in eine unstabile Fluglage, die schliesslich zu einer extremen Verkürzung der Flugbahn führte.
Ohne der militärgerichtlichen Untersuchung vorzugreifen, kann heute schon festgestellt werden, dass der Fehlschuss auf ein technisches Versagen zurückzuführen ist, das auf- grund des bisherigen Wissensstandes nicht voraussehbar war.
Als Sofortmassnahme wurde bei den Panzerhaubitzen das La- den von Hand untersagt. Damit ist sichergestellt, dass Fehl- schüsse durch dieses technische Versagen nicht mehr vor- kommen.
Die nächsten Artillerieschiessen im Linthgebiet finden erst im November 1991 statt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die militärge- richtliche Untersuchung abgeschlossen. Die sich aufdrängen- den Sicherheitsmassnahmen sind unabhängig davon bereits getroffen worden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
89.765
Motion (Ulrich-) Hämmerle Oekologische Landbaumethoden. Forschung Agriculture écologique. Méthodes et recherche
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1989
Der Bundesrat wird ersucht, im Sinne der Forderung der Erfor- schung ökologischer Landbaumethoden und deren Verbrei- tung in Lehre und Praxis folgende Massnahmen zu treffen:
Errichten eines voll ausgebauten Lehrstuhls für «Oekologi- sche Landbaumethoden» an der ETH Zürich.
Verankerung der Ausbildung in «Oekologischen Landbau- methoden» in den Lehrplänen landwirtschaftlicher Techniken und Berufsschulen in Artikel 8 ff. des Landwirtschaftsgeset- zes.
Bereitstellen angemessener finanzieller Mittel für For- schungsprojekte im Bereich ökologischer und biologischer Landbaumethoden an Hochschulen, Forschungsanstalten, sowie im Rahmen der Forschungstätigkeit anerkannter priva- ter Organisationen.
Texte de la motion du 13 décembre 1989
Dans le but d'encourager la recherche de modes de culture écologiques du sol et leur diffusion dans la formation et la pra- tique, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures suivantes:
Instituer une chaire d'agriculture écologique à l'Ecole poly- technique de Zurich.
Intégrer des cours d'agriculture éclogique dans les pro- grammes de formation en agriculture des écoles techniques et professionnelles prévus par les articles 8 et suivants de la loi sur l'agriculture.
Fournir des ressources financières appropriées en faveur de projets de recherche visant des méthodes d'agriculture écologiques et biologiques dans les universités, les instituts de recherche, ainsi que dans les établissements de recherche d'organismes agréés du secteur privé.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Ledergerber, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Morf, Neukomm, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenha- gen, Züger (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Forschung und die Ausbildung im Bereich der ökologi- schen und biologischen Landbaumethoden liegen nach wie vor im Argen. Den bescheidenen Ansätzen staatlicher For- schungstätigkeit in diesen Bereichen stehen die massiven pri- vaten Forschungsbestrebungen chemischer Konzerne im Rahmen konventioneller Landbaumethoden gegenüber.
An der ETH Zürich wird seit Jahren ein Lehrstuhl für «Oekologi- schen Landbau» gefordert Dieser Forderung wurde lediglich mit einem entsprechenden, beschränkten Lehrauftrag ent- sprochen. Gleichzeitig wurde im Bereich Pflanzenbau ein Lehrstuhl geschaffen, der sich vornehmlich mit Grundlagen- forschung und bio- bzw. gentechnologischen Zuchtmetho- den befasst.
Als Gegengewicht ist deshalb ein Lehrstuhl für ökologische Landbaumethoden eine klare Notwendigkeit geworden. Seine Aufgabe ist es, den biologischen, naturnahen, umwelt- und tiergerechten Landbau zu erforschen und zu fördern.
Damit die Erkenntnisse auch in die Praxis umgesetzt werden, ist die Aus- und Weiterbildung auf diesem Gebiet an landwirt- schaftlichen Lehranstalten und Berufsschulen unerlässlich. Das Landwirtschaftsgesetz sollte verpflichtend eingreifen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 décembre 1990
Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist ein Anlie- gen, das Unterstützung verdient. Der Bundesrat hat sich in die- sem Sinne bereits in seinem Sechsten Landwirtschaftsbericht im Jahre 1984 geäussert. Inzwischen sind in Forschung, Lehre und Beratung grosse Anstrengungen unternommen worden, um zu einer umweltfreundlicheren Landwirtschaft zu gelan- gen. Eine Expertenkommission hat dem Volkswirtschaftsde- partement Vorschläge unterbreitet, wie ökologische Anliegen durch allfällige neue Ausgleichszahlungen für umweltscho- nende Produktionsmethoden und durch ökologische Aufla- gen bei den bestehenden Direktzahlungen gefördert werden könnten. Diese Modelle werden weiterverfolgt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rechsteiner Panzerschiessen im Linthgebiet Motion Rechsteiner Tirs d'artillerie dans la plaine de la Linth
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3220
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2482-2483
Page
Pagina
Ref. No
20 020 722
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