N
2485
Motion Mauch Rolf
soumis et, au besoin, proposera au Parlement d'adapter les bases légales correspondantes. Pour l'heure, il n'est pas en- core possible de préciser s'il sera donné suite à la motion dans la forme exigée.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postu- lat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3298
Motion Mauch Rolf Initiative für gesamteuropäischen Freihandelsraum
Création d'une grande zone européenne de libre-échange
Wortlaut der Motion vom 19. September 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die Initiative zum Aufbau eines das gesamte Europa - vom Atlantik bis zum Ural - umfassenden Freihandelsraumes zu ergreifen.
Texte de la motion du 19 septembre 1991
Le Conseil fédéral est chargé de prendre sans retard une initia- tive en faveur de la création d'une zone de libre-échange en- globant l'Europe entière de l'Atlantique à l'Oural.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit EG und Efta verhandeln seit längerer Zeit intensiv über Ziel, Art und Modalitäten der Schaffung eines Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR). Ein solcher sollte die bisherigen Mit- gliedländer der EG und der Efta umfassen, also vereinfacht ausgedrückt, die mehr oder weniger industrialisierten Staaten des bisher als «freies Westeuropa» umschriebenen Raums. Auf dem Weg zu diesem Ziel zeigen sich sowohl beträchtliche sachliche und politische Probleme und Widerstände als auch neue ausserordentliche, bisher nicht für möglich gehaltene Veränderungen in Mittel- und Osteuropa, welche die gesamte Entwicklung Europas im Rahmen der Weltordnung wie auch die anvisierten bzw. neu anzuvisierenden Ziele in einem völlig neuen Licht erscheinen lassen.
Bezüglich der westeuropäischen Wirtschaftsländer ist an die im wesentlichen unterschiedlichen Zielsetzungen des EG- Wirtschaftsblocks mit (macht-)politischen Wertvorstellungen einerseits und die politisch freiheitlich, selbständig und unab- hängig strukturierten Staaten der Efta andererseits zu erin- nern. Schon aufgrund der bisher gegebenen Verhältnisse scheint eine Einigung der beiden Staatengruppen bzw. die ge- forderte Unterwerfung der Efta-Staaten unter die EG-Rechts- normen ohne Mitspracherecht ein zurzeit noch absolut unge- wisses Unterfangen zu sein. Schon allein aus schweizeri- scher, innenpolitischer Sicht dürfte die auf Erhaltung der staat- lichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit gegründete Hal- tung des Souveräns, wie sie anlässlich des 700-Jahr-Jubilä- ums in grosser Breite und repräsentativ zum Ausdruck kam, bei realistischer Betrachtungsweise einer Eingliederung unter den monolithischen und zentralistischen, nicht demokrati- schen und föderalistischen Aufbau der EG, der sich seiner- seits nicht substantiell ändern wird und kann, unüberwindbare Hindernisse in den Weg stellen.
Darüber hinaus bilden durch das Hinzukommen der früheren DDR als neue deutsche Bundesländer die Unsicherheit über die Form der Assoziierung der ost-mitteleuropäischen Staaten sowie Instabilität und Entwicklungsbedürftigkeit der südlichen EG-Staaten selbst Unsicherheitsfaktoren, die von der EG (noch) nicht bewältigt sind.
Schliesslich stellen die neuesten Entwicklungen im Osten Eu- ropas bisher völlig unbekannte, nicht einkalkulierte und noch nirgends abschliessend durchdachte, mächtige Faktoren dar, welche alle bisherigen Konstellationen als nicht mehr gültig er- scheinen lassen, aber unausweichlich bewältigt werden müs- sen. Das fordert zweifellos einen lang andauernden Prozess in der zeitlichen Grössenordnung von mindestens einer Genera- tion. Während nämlich EG-Westeuropa einer politischen Ver- einheitlichung (wenigstens oberflächlich-verbal) und einer umfassend marktgerichteten Wirtschaftsordnung zustrebt, läuft im Osten Europas gerade der gegenteilige Prozess ab: Unabhängigerklärung und Verselbständigung von zuneh- mend mehr Nationalstaaten mit einer angestrebten Autonomi- sierung der Wirtschaft gegenüber dem bisherigen zentralen Machtkoloss UdSSR.
Dieser Gegensatz zwischen dem politischen Koloss auf töner- nen Füssen mit Zentral-Brüssel auf der einen und der buch- stäblich vitalen Notwendigkeit des Auf- und Ausbaus einer li- beralen Marktwirtschaft auf der anderen Seite lähmt gegen- wärtig und wohl noch auf einige Zeit die dringend notwendige wirtschaftliche Weiterentwicklung. Politik und Wirtschaft ent- wickeln sich nicht im Gleichschritt. Das ist aber auch nicht no- tig; ein grosser Wirtschaftsraum setzt nicht einen gleich gros- sen einheitlichen Staat voraus, sondern auch viele autonome Einzelstaaten können sich in einem nach den Regeln der Marktwirtschaft funktionierenden Freihandelsraum zusam- menfinden. Politische Blockierung verhindert die wirtschaftli- che Dynamik nicht - darf sie nicht verhindern.
Die Schweiz ist aufgerufen, die drohende bzw. absehbare Blockierung des wirtschaftlichen Liberalisierungs- und Auf- bauprozesses in Europa durch innovatives, konstruktives Tä- tigwerden zu überwinden und den Anstoss für die wirtschaftli- che europäische Weiterentwicklung bei nationaler staatlicher Selbständigkeit der Völker zu geben. Analog zur Liberalisie- rung des weltweiten Handels im Rahmen des Gatt ist deshalb - über die Brüsseler Wirtschafts-, Währungs- und politische Union hinaus und davon im Prinzip unabhängig - der Rahmen für einen gesamteuropäischen Freihandelsraum zu schaffen. In Marktwirtschaft und Freihandel liegt die Zukunft für einen breit abgestützten Wohlstand und gesicherte Vollbeschäfti- gung im gesamten Europa. Nur so wird es gelingen, allen Eu- ropäern - auch den jungen Staaten und ihren wirtschaftlich unterentwickelten Bevölkerungen - die notwendigen Impulse zu verleihen und die befürchteten Erschütterungen zu vermei- den. Andernfalls geht Europa schweren Zeiten entgegen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 novembre 1991
Der Bundesrat teilt nicht alle Einschätzungen über die europäi- sche Architektur, die in der Begründung zur vorliegenden Mo- tion wiedergegeben sind. Der Bundesrat ist andererseits im wesentlichen einverstanden mit der Idee der Motion: für ihn ist die Ausarbeitung von Handelsverträgen, die bis zum Freihan- del mit den mittel- und osteuropäischen Staaten führen sollen, ein prioritäres Ziel. Das Ziel ist verfolgt worden, seit die Staaten jener Region den Uebergang zu einem demokratischen, plu- ralistischen und marktwirtschaftlichen System begonnen ha- ben.
Gegenwärtig werden im Rahmen der Efta Verhandlungen ge- führt, die zum Abschluss von Freihandelsverträgen für Indu- strieprodukte mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei führen sollen. Diese Verträge umfassen nicht nur den Güter- handel, sondern auch andere Bereiche wie die öffentlichen Märkte, die Staatsbeihilfen und das geistige Eigentum. Ein asymmetrischer Zollabbau wird nach einer Uebergangszeit (10 Jahre) zum Freihandel führen. Sobald die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt sind, könnte diese Vorge-
Motion du groupe Adl/PEP
2486
N
13 décembre 1991
hensweise auch auf andere Staaten der Region angewandt werden.
Die Ausdehnung dieser Politik auf die Sowjetunion oder ge- wisse Republiken, aus denen sie heute aufgebaut ist, muss im Lichte des dort laufenden Umwandlungsprozesses unter- sucht werden.
Allerdings wird diese Politik alleine noch keine paneuropäi- sche Freihandelszone schaffen. Nur durch zusätzliche Ver- träge zwischen den mittel- und osteuropäischen Ländern, den Efta-Staaten und der EG kann eine Homogenität der Regeln erreicht werden. Auch in diesem Bereich bemüht sich die Schweiz, die Kompatibilität der verschiedenen Regimes zu verbessern.
Der Bundesrat erachtet eine solche Politik deshalb nicht als Al- ternative, sondern als Zusatz zu seiner Politik der europäi- schen Integration.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.673 Motion Bundi Lenkungsabgabe auf Treib- und Brennstoffen Taxe d'incitation sur les carburants et les combustibles
Wortlaut der Motion vom 17. September 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich eine Len- kungsabgabe auf fossilen Treib- und Brennstoffen einzufüh- ren, entweder über den Benzin- und Oelpreis oder in der Form einer CO2-Abgabe. Die Mittel sollen zur Verbilligung der Tarife des öffentlichen Verkehrs, für gezielte Energie- und Umwelt- schutzmassnahmen sowie als Beiträge an die Krankenkassen eingesetzt werden.
Texte de la motion du 17 septembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'introduire le plus rapidement possible une taxe d'incitation sur les carburants et les com- bustibles fossiles, soit en augmentant le prix de l'essence et du pétrole, soit sous la forme d'une taxe sur le CO2. Les fonds ainsi obtenus serviront à réduire les tarifs des transports pu- blics, à financer des mesures appropriées en matière d'écono- mie d'énergie et de protection de l'environnement et à alimen- ter les caisses-maladie.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel François, Braunschweig, Brügger Cyrill, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprê- tre, Lanz, Leuenberger Ernst, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Situation des vergangenen Sommers mit den häufig über den zulässigen Grenzen liegenden Ozonwerten zeigt, dass die bisherigen Massnahmen nicht genügen. Die Luftverunrei- nigung hat eine Grenze erreicht, da nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern zunehmend auch Menschen darunter leiden. Entschiedenere, wirksamere und raschere Massnahmen drängen sich auf.
Die Realisierung des bisher diskutierten fahrleistungsabhän- gigen Oekobonus scheint dem Vernehmen nach auf grosse Schwierigkeiten zu stossen (die Messgeräte sollen bei vielen Fahrzeugen nicht montierbar sein). Die mit dieser Motion vor- geschlagene Lenkungsabgabe hat zum Ziel, den Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen und damit den CO2-Aus- stoss zu reduzieren und die Sparer zu belohnen. Die anvisierte Verwendung der Mittel entspricht dem Verursacherprinzip.
Die Lenkungsabgabe soll einmal erreichen, dass mehr Leute vom individuellen Motorfahrzeug auf das öffentliche Verkehrs- mittel umsteigen. Wer das öffentliche Verkehrsmittel benützt, wird begünstigt. Die Begünstigung im Sinne von Tarifredukti- onsbeiträgen kann der Bund direkt in seinem Bereich vorneh- men (SBB, PTT und konzessionierte Unternehmungen), aber auch noch indirekt Kantonen und Gemeinden (z. B. zugun- sten von günstigen Umweltabonnements oder Nulltarifen etc.) zukommen lassen. Für abgelegene Berggebiete wären spezi- elle Förderungsmassnahmen (wie z. B. umweltfreundliche Ruftaxis etc.) ins Auge zu fassen. Von solchen Massnahmen darf ein erheblicher Umsteigeeffekt erwartet werden.
Ein Teil der Erträge der Lenkungsabgabe soll alsdann gezielt für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen eingesetzt werden. So soll in erster Linie der Sektor der alternativen Ener- gien gefördert werden, insbesondere Pilotprojekte für Solar- fahrzeuge und treibstoff-, abgas- und lärmarme Motorfahr- zeuge (Forschung, Entwicklung und Erstserienherstellung). Auch das Energiesparen im Bereiche der Wärme- und Haus- technik sowie der industriellen Produktion soll aus den Mitteln der Abgabe gefördert werden. Finanzielle Anreize sind eine Möglichkeit, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe zu vermindern.
Neuerdings auftretende Krankheiten weisen auf Zusammen- hänge mit der Luftverschmutzung hin. Im Sinne des Kausalzu- sammenhangs soll deshalb ein weiterer Teil der Erträge der Lenkungsabgabe als Beitrag an die Krankenkassen verwen- det werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von November 1991 (Siehe Seite 2082 hiervor) Rapport écrit du Conseil fédéral de novembre 1991 (Voir page 2088 ci-devant)
Wir verweisen auf Teil II, Ziffern 15 und 16, unserer Stellung- nahme.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Scherrer Jürg be- kämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.715
Motion der LdU/EVP-Fraktion Marktwirtschaftliche Energiepolitik Motion du groupe Adl/PEP Politique énergétique axée sur l'économie de marché
Wortlaut der Motion vom 24. September 1990 Aufgrund der Annahme des Energieartikels und der Moratori- ums-Initiative am 23. September 1990 drängt sich die Anwen- dung zusätzlicher, vor allem marktwirtschaftlich ausgestalte- ter, energie- und umweltpolitischer Instrumente auf.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Mauch Rolf Initiative für gesamteuropäischen Freihandelsraum Motion Mauch Rolf Création d'une grande zone européenne de libre-échange
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.3298
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2485-2486
Page
Pagina
Ref. No
20 020 725
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.