Motion du groupe Adl/PEP
2486
N
13 décembre 1991
hensweise auch auf andere Staaten der Region angewandt werden.
Die Ausdehnung dieser Politik auf die Sowjetunion oder ge- wisse Republiken, aus denen sie heute aufgebaut ist, muss im Lichte des dort laufenden Umwandlungsprozesses unter- sucht werden.
Allerdings wird diese Politik alleine noch keine paneuropäi- sche Freihandelszone schaffen. Nur durch zusätzliche Ver- träge zwischen den mittel- und osteuropäischen Ländern, den Efta-Staaten und der EG kann eine Homogenität der Regeln erreicht werden. Auch in diesem Bereich bemüht sich die Schweiz, die Kompatibilität der verschiedenen Regimes zu verbessern.
Der Bundesrat erachtet eine solche Politik deshalb nicht als Al- ternative, sondern als Zusatz zu seiner Politik der europäi- schen Integration.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.673 Motion Bundi Lenkungsabgabe auf Treib- und Brennstoffen Taxe d'incitation sur les carburants et les combustibles
Wortlaut der Motion vom 17. September 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich eine Len- kungsabgabe auf fossilen Treib- und Brennstoffen einzufüh- ren, entweder über den Benzin- und Oelpreis oder in der Form einer CO2-Abgabe. Die Mittel sollen zur Verbilligung der Tarife des öffentlichen Verkehrs, für gezielte Energie- und Umwelt- schutzmassnahmen sowie als Beiträge an die Krankenkassen eingesetzt werden.
Texte de la motion du 17 septembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'introduire le plus rapidement possible une taxe d'incitation sur les carburants et les com- bustibles fossiles, soit en augmentant le prix de l'essence et du pétrole, soit sous la forme d'une taxe sur le CO2. Les fonds ainsi obtenus serviront à réduire les tarifs des transports pu- blics, à financer des mesures appropriées en matière d'écono- mie d'énergie et de protection de l'environnement et à alimen- ter les caisses-maladie.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel François, Braunschweig, Brügger Cyrill, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprê- tre, Lanz, Leuenberger Ernst, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Situation des vergangenen Sommers mit den häufig über den zulässigen Grenzen liegenden Ozonwerten zeigt, dass die bisherigen Massnahmen nicht genügen. Die Luftverunrei- nigung hat eine Grenze erreicht, da nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern zunehmend auch Menschen darunter leiden. Entschiedenere, wirksamere und raschere Massnahmen drängen sich auf.
Die Realisierung des bisher diskutierten fahrleistungsabhän- gigen Oekobonus scheint dem Vernehmen nach auf grosse Schwierigkeiten zu stossen (die Messgeräte sollen bei vielen Fahrzeugen nicht montierbar sein). Die mit dieser Motion vor- geschlagene Lenkungsabgabe hat zum Ziel, den Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen und damit den CO2-Aus- stoss zu reduzieren und die Sparer zu belohnen. Die anvisierte Verwendung der Mittel entspricht dem Verursacherprinzip.
Die Lenkungsabgabe soll einmal erreichen, dass mehr Leute vom individuellen Motorfahrzeug auf das öffentliche Verkehrs- mittel umsteigen. Wer das öffentliche Verkehrsmittel benützt, wird begünstigt. Die Begünstigung im Sinne von Tarifredukti- onsbeiträgen kann der Bund direkt in seinem Bereich vorneh- men (SBB, PTT und konzessionierte Unternehmungen), aber auch noch indirekt Kantonen und Gemeinden (z. B. zugun- sten von günstigen Umweltabonnements oder Nulltarifen etc.) zukommen lassen. Für abgelegene Berggebiete wären spezi- elle Förderungsmassnahmen (wie z. B. umweltfreundliche Ruftaxis etc.) ins Auge zu fassen. Von solchen Massnahmen darf ein erheblicher Umsteigeeffekt erwartet werden.
Ein Teil der Erträge der Lenkungsabgabe soll alsdann gezielt für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen eingesetzt werden. So soll in erster Linie der Sektor der alternativen Ener- gien gefördert werden, insbesondere Pilotprojekte für Solar- fahrzeuge und treibstoff-, abgas- und lärmarme Motorfahr- zeuge (Forschung, Entwicklung und Erstserienherstellung). Auch das Energiesparen im Bereiche der Wärme- und Haus- technik sowie der industriellen Produktion soll aus den Mitteln der Abgabe gefördert werden. Finanzielle Anreize sind eine Möglichkeit, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe zu vermindern.
Neuerdings auftretende Krankheiten weisen auf Zusammen- hänge mit der Luftverschmutzung hin. Im Sinne des Kausalzu- sammenhangs soll deshalb ein weiterer Teil der Erträge der Lenkungsabgabe als Beitrag an die Krankenkassen verwen- det werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von November 1991 (Siehe Seite 2082 hiervor) Rapport écrit du Conseil fédéral de novembre 1991 (Voir page 2088 ci-devant)
Wir verweisen auf Teil II, Ziffern 15 und 16, unserer Stellung- nahme.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Scherrer Jürg be- kämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.715
Motion der LdU/EVP-Fraktion Marktwirtschaftliche Energiepolitik Motion du groupe Adl/PEP Politique énergétique axée sur l'économie de marché
Wortlaut der Motion vom 24. September 1990 Aufgrund der Annahme des Energieartikels und der Moratori- ums-Initiative am 23. September 1990 drängt sich die Anwen- dung zusätzlicher, vor allem marktwirtschaftlich ausgestalte- ter, energie- und umweltpolitischer Instrumente auf.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bundi Lenkungsabgabe auf Treib- und Brennstoffen Motion Bundi Taxe d'incitation sur les carburants et les combustibles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.673
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2486-2486
Page
Pagina
Ref. No
20 020 726
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.