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13 décembre 1991
2494
Postulat (Eisenring-)Oehler
Punkt 3 - Point 3 Abgelehnt - Rejeté
91.3110
Postulat (Eisenring-) Oehler Bericht über Verhältnis zur ehemaligen DDR Rapport sur les relations de la Suisse avec l'ex-RDA
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1991
Der Bundesrat wird eingeladen, zuhanden von Parlament und Volk die Ausarbeitung eines umfassenden Berichtes über das Verhältnis der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokrati- schen Republik DDR, die sich heute in allen Facetten als Un- rechtsstaat erweist, zu veranlassen. Insbesondere ist Auf- schluss über den Weg zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR, über die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und in diesem Zusammenhang über die Nachrichten- und Spionagetätigkeit der DDR in der Schweiz sowie über die da- mit befassten Personen und Organisationen in der Schweiz . und in der DDR zu geben.
Texte du postulat du 22 mars 1991
Le Conseil fédéral est invité à demander l'élaboration, à l'inten- tion du parlement et du peuple, d'un rapport comprenant tous les aspects des relations de la suisse avec l'ancienne Républi- que démocratique allemande (RDA) qui, à l'heure actuelle, se révèle être en tous points un Etat non fondé sur le droit. Ce rap- port portera notamment sur la voie qui a mené à la reconnais- sance de la RDA sur le plan du droit international, les relations politiques et économiques et, dans ce contexte, les activités de renseignement et d'espionnage de la RDA dans notre pays ainsi que les personnes et organisations concernées en Suisse et en RDA.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches und des Na- tionalsozialismus verlangte 1945 das Parlament einen umfas- senden Bericht über die nationalsozialistischen Umtriebe und Kontakte in der Schweiz. Dieser inzwischen zu historischem Wert gelangte Bericht vermittelte in der Folge Einsicht in die Unzahl von Tätigkeiten von Personen, die die Schweiz ernst- haft bedrohten und die das Land selbst existentiellen Gefah- ren ausgesetzt hätten.
Was in den letzten zwölf Monaten hinsichtlich der Entwicklung und der Vorgänge in der DDR über die bisherige Kenntnis hin- aus zu erfahren ist, bestätigt auf der ganzen Linie, dass es sich bei der DDR wie beim Nazi-Deutschland um einen eigentli- chen Unrechtsstaat gehandelt hat. Auch die DDR verletzte alle und damit auch die bescheidensten Menschenrechte auf ge- meinste und zum grossen Teil auf nicht wiedergutzuma- chende Weise. Achtung der Souveränität der freien Staaten hat niemals bestanden.
Insbesondere hat sich in der letzten Zeit auch erhärtet, dass die DDR nicht allein in der benachbarten Bundesrepublik, son- dern auch in anderen Staaten nachrichtendienstlich ausseror- dentlich intensiv tätig war. Bisher bereits bekannte Akten wi- derspiegeln die umfassende wissenschaftlich, wirtschaftlich und vor allem auch persönlich ausgerichtete DDR-Nachfor- schung und -Spionagetätigkeit im Ausland. Es besteht Grund zur Annahme, dass in den Stasi-Akten auch Dossiers über die Schweiz sowie über Personen in der Schweiz liegen, deren In- halt sich auf Angaben von in der Schweiz domizilierten Perso- nen abstützt Hier sind u.a. Klärungen über die Aktivitäten der DDR-Vertretungen in unserem Land unerlässlich.
Zwar haben verschiedene Spionageprozesse der letzten Jahr- zehnte fallweise einiges über unerlaubte Tätigkeiten von DDR-Agenten in der Schweiz erkennen lassen. Auch sind wie- derholt mit Diplomatenpass ausgestattete DDR-Funktionäre zu personae non gratae erklärt und abgeschoben worden. Die Informationen über die Hintergründe blieben aber immer parti- kulär. Was bekannt wurde, stellt insgesamt nur die Spitze des Eisberges dar. Es drängt sich heute daher zwingend das Postulat auf - und Rücksichten sind jetzt keine mehr zu neh- men -, dass über diesen Teil unserer staatlichen Existenz in bezug auf die persönlichen und sachlichen Beziehungen zwi- schen der Schweiz und der DDR Klarheit geschaffen wird.
Als Vorbild und Geltungsbereich dieser Auslegeordnung mag der aufschlussreiche Bericht über die nationalsozialistischen Umtriebe in der Schweiz dienen. Die Jahrzehnte dauernden, il- legalen, aber um so intensiveren Umtriebe der DDR in der Schweiz, allenfalls auch stellvertretend für andere Länder des damaligen Ostblocks lanciert, liegen nämlich auf gleichem Ni- veau wie die früheren Nazi-Aktivitäten. Es mögen zwar ge- wisse Unterschiede bestehen, zersetzend und schädigend waren sie aber allesamt. Und Helfer und Helfershelfer sind auch bezüglich der DDR auszumachen.
Die umfassende Offenlegung und Bearbeitung des Themas Schweiz/DDR liegt insbesondere auch in der Richtung der Wahrung der Menschenrechtskonvention und der KSZE- Schlussakte, denn nur konkrete Sach- und Personenvorga- ben lassen nämlich abschliessende Beurteilungen zu. Die ge- forderte Berichterstattung ordnet sich daher in den grösseren Rahmen unserer staatlichen Ordnung ein und dient ferner der künftigen Aufarbeitung der jüngeren Schweizer Geschichte bezüglich der Gestaltung ihres Verhältnisses zu den europäi- schen Staaten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1991
Es ist bekannt, dass die ehemalige Deutsche Demokratische Republik in der Auslandspionage aktiv gewesen ist und die Menschenrechte im Inland in zum Teil massiver Weise nicht beachtet hat. Insofern ist der Vergleich mit den Umtrieben Nazi-Deutschlands nicht von der Hand zu weisen. Vom Um- fang und von der Bedrohung als solcher her können die bei- den Fälle jedoch nicht miteinander verglichen werden. Da- mals handelte es sich um Versuche einer grossen europäi- schen Macht, unser Land in ein von ihr kontrolliertes Europa politisch und wirtschaftlich einzuordnen. Im Falle der DDR gin- gen die illegalen Umtriebe sowohl quantitativ als auch qualita- tiv nie so weit. Dieser Staat war auch kein europäischer Macht- faktor, und er hat auch keinen Krieg vom Zaune gerissen. Die Notwendigkeit, analog zum damaligen Bericht des Bundesra- tes über die Aktivitäten des Dritten Reiches nun einen Bericht über diejenigen der DDR zu publizieren, sieht der Bundesrat nicht als gegeben an.
Im übrigen ist die Quellenlage noch sehr unübersichtlich, und die meisten Informationen stammen aus nachrichtendienstli- chen Quellen, die nicht in öffentlichen Berichten aufgedeckt werden können. Der Bundesrat verweist hier auch auf seine Antwort auf die Einfache Anfrage Frey Walter vom 23. Januar 1991 (Nr. 91.1008) über ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Schweiz.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen DDR interessanten Stoff für Historiker darstellen. Die entsprechenden Arbeiten, die sich vor allem auch auf ausländische Archivquellen stützen müssten, müs- sen sowohl vom Zeitpunkt als auch von der Einzelthematik her den Geschichtswissenschaftlern völlig unabhängig überlas- sen werden. Der Bundesrat möchte hier keine offizielle Ge- schichtsschreibung in Auftrag geben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat (Eisenring-) Oehler Bericht über Verhältnis zur ehemaligen DDR Postulat (Eisenring-) Rapport sur les relations de la Suisse avec l'ex-RDA
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Consiglio nazionale
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15
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Seduta
Geschäftsnummer 91.3110
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Datum 13.12.1991 - 08:00
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