Interpellation Scheidegger
2506
N
13 décembre 1991
bar und garantiert eine gesamtschweizerische Solidarität. Ein- zelne stärker betroffene Forstbetriebe müssen ihre besondere Stellung innerhalb des Kantons vertreten.
Forstschutzmassnahmen sind gemäss heute gültigem Forstpolizeigesetz in erster Linie Aufgaben der Kantone (Art. 32 und 32bis FPoIG) und werden durch den Bundesbe- schluss finanziell unterstützt. Gemäss unserem Wissensstand kann die Gefährdung durch Käferpopulationen im Moment noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die Entwicklung muss laufend beobachtet werden. Bereits heute können durchaus einzelne Forstbetriebe stärker betroffen sein. Eine Ueberbrückung der kurzfristigen Finanzknappheit ist dabei durch Umlagerung von Krediten innerhalb des Kantons zu er- wirken.
Der Bundesrat ist sich der möglichen zukünftigen Schäden bewusst. Die ungewisse Schadenentwicklung und die allge- meine Finanzlage ermöglichen im heutigen Zeitpunkt keine Aufstockung der vorgegebenen Kredite. Bei zunehmender Verschlechterung der Schadensituation wird der Bundesrat aber eine Neubeurteilung vornehmen. In einem aktuellen Kreisschreiben der Eidgenössischen Forstdirektion an die Kantone vom 15. Oktober 1991 wird der wirksame Einsatz der vorhandenen Mittel aufgrund einer Prioritätenliste geregelt.
Das neue Waldgesetz tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Nach neuem Waldgesetz ergreifen die Kantone die forstlichen Massnahmen gegen Ursachen und Folgen von Schäden, welche die Erhaltung des Waldes gefährden kön- nen (Art. 27 WaG). Der Bund hilft bei ausserordentlichen Situa- tionen mit (Art. 28 WaG). Die Bereitstellung der für den Vollzug des neuen Waldgesetzes benötigten Kredite erfolgt auf dem Budgetweg durch entsprechenden Beschluss des Parlamen- tes. Bei der Bemessung der Höhe der Mittel werden insbeson- dere die Schadensituation sowie die Finanzlage des Bundes mitzuberücksichtigen sein.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt.
91.3218
Interpellation Scheidegger Rechtshilfegesuch Philippinen Demande d'entraide judiciaire des Philippines
Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1991
Am 25. April 1986 ersuchte die Republik der Philippinen das BAP formell um Rechtshilfe für die Rückführung der Vermö- genswerte, die F. E. Marcos und seine Angehörigen sich un- rechtmässig in Ausübung ihrer öffentlichen Funktionen ange- eignet haben sollen. Die entsprechenden Arbeiten wurden nun vom BAP eingeleitet. Erst am 21. Dezember 1990 lag ein Urteil des Bundesgerichts vor. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass
diese Frist viel zu lang war?
der schweizerische Rechtsstaat international in ein schlech- tes Licht geraten ist?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um dieses Verfahren, das immer noch in tiefen Problemen steckt, zu deblockieren und eventuell andere Verfahren nicht in dieselben Geleise fah- ren zu lassen?
Texte de l'interpellation du 20 juin 1991
Le 25 avril 1986, la République des Philippines avait officielle- ment demandé à l'Office fédéral de la police (OFP) l'entraide judiciaire de la Suisse. Elle voulait en effet récupérer les fonds que l'ex-président F.E. Marcos et des membres de sa famille avaient, dans l'exercice de leurs fonctions, extorqués à l'Etat
puis placés dans des banques suisses. L'OFP avait alors mis en route la procédure, mais il avait fallu attendre le 21 décem- bre 1990 pour que le Tribunal fédéral rendît son jugement. Le Conseil fédéral n'est-il pas comme moi d'avis:
qu'il a fallu attendre beaucoup trop longtemps?
que la réputation internationale de la Suisse, Etat fondé sur le droit, a été ternie de ce fait?
Que pense-t-il entreprendre pour faire avancer la procédure qui est toujours bloquée et pour faire en sorte que les deman- des à venir ne connaissent pas le même sort?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. November 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 novembre 1991
Der Bundesrat hat am 24. März 1986 gestützt auf Artikel 102 Bundesverfassung die Sperre der auf Schweizer Bankkonten liegenden Gelder verhängt. Für die Rückführung der Gelder wurde indessen auf den Rechtshilfeweg verwiesen. Die Ab- wicklung des Rechtshilfeverfahrens unterliegt in letzter Instanz der Kontrolle des Schweizerischen Bundesgerichtes.
Wie verschiedene andere Rechtshilfefälle der letzten Jahre ge- zeigt haben, lässt sich jedes Rechtshilfeverfahren durch die betroffenen Personen unter Einlegung der ihr zustehenden Rechtsmittel soweit verzögern, dass die grundlegenden Ziele der Rechtshilfe weitgehend vereitelt werden.
Um die internationale Zusammenarbiet auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung zu fördern, hat der Bundesrat die Revision des schweizerischen Rechtshilfegesetzes eingelei- tet. Eines der Ziele dieser Revision wird es sein, die Dauer des Rechtshilfeverfahrens grundsätzlich auf neun Monate zu be- schränken. Zu diesem Zweck werden die Rechtsmittel unter Beachtung rechtsstaatlicher Verfahrensprinzipien einge- schränkt.
Für den Marcos-Fall kommt die Revision allerdings zu spät Zurzeit laufen erst die Revisionsvorarbeiten. Wie und wann die Revision in Kraft treten wird, lässt sich derzeit nicht sagen.
Andererseits bleibt es fraglich, ob eine rein auf politischer Ebene durchgeführte Rückführung der Marcos-Gelder zu ei- nem schnelleren und befriedigenderen Resultat geführt hätte. Bereits die Sperrung der Konten stiess auf starke Opposition. Man vermutet Gelder der Familie Marcos in verschiedenen an- deren Staaten. Trotzdem ist bisher keine Rückführung be- kannt. Im Gegenteil, die Schweiz ist unseres Wissens der ein- zige Staat, der die Philippinen zumindest auf dem Rechtshilfe- weg unterstützt. Mehrere Staaten, auf deren Territorium eben- falls Marcos-Gelder vermutet werden, haben nicht einmal die betreffenden Konten gesperrt
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Scheidegger Rechtshilfegesuch Philippinen Interpellation Scheidegger Demande d'entraide judiciaire des Philippines
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Jahr
1991
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Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.3218
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
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Seite
2506-2506
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Ref. No
20 020 753
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