Interpellation (Günter-)Weder Hansjürg
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keit zur Darstellung ihrer kulturellen Eigenart im Ausland ve- rlieren könnte.
Der vorgesehene Kulturförderungsartikel der Bundesverfas- sung (Art. 27septies BV) sollte eine Fortsetzung oder gar den Ausbau der Investitionspolitik im Bereich der kulturellen Pro- duktion, wie sie die SRG seit jeher betreibt, ermöglichen. Was den in der Interpellation erwähnten Fall betrifft, dürfte die ge- nannte Bestimmung möglicherweise auch die Grundlage für eine Unterstützung der Radio-Symphonieorchester bieten.
Es bleibt anzufügen, dass die SRG ab Inkrafttreten des Ra- dio- und Fernsehgesetzes und der entsprechenden Vollzugs- verordnung Sponsoring am Radio wird betreiben können. Diese neue Finanzierungsform dürfte dazu beitragen, den ho- hen kulturellen Standard der Programme beizubehalten.
Die SRG unternimmt gegenwärtig Anstrengungen, um das Erscheinungsbild der verschiedenen Senderketten zu verbes- sern und den Bekanntheitsgrad ihrer Sendungen - als Voraus- setzung für ihren Erfolg - zu steigern. Diese Massnahmen be- dingen eine Umverteilung der Aufgaben innerhalb der Verwal- tung sowie die Verschiebung einzelner Arbeitsstellen. Nach Ansicht der SRG sollte diese Operation jedoch nicht zu einer Aufblähung des Verwaltungsapparates führen.
Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
91.3269
Interpellation (Günter-)Weder Hansjürg Sicherheit von AKW. Informationslücken
Sécurité des centrales nucléaires. Défaut d'information
Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1991 Gegenüber einem Lokalradio erklärte Serge Prêtre, Chef der Abteilung Strahlenschutz, er habe immer gesagt, dass die schweizerischen Kernkraftwerke im Kriegsfall nicht geschützt seien. Er habe deshalb immer dafür plädiert, Kernkraftwerke unterirdisch anzulegen. Er habe dies allerdings bisher nicht öf- fentlich gesagt, aber die zuständigen Behörden informiert. Für die Oeffentlichkeit ist die Tatsache, dass Kernkraftwerke im Krisenfall nicht rechtzeitig abgestellt und abgekühlt werden können, relativ neu. Sie wurde erst bekannt, als sich Serge Prêtre in der Kommission «Sicherheitsbericht> entsprechend äusserte und ich einen Vorstoss zu diesem Thema einreichte. Nun wird zusätzlich bekannt, dass Serge Prêtre die zuständi- gen Behörden über seine Befürchtungen orientierte. Ich frage daher den Bundesrat:
Stimmt es, dass Serge Prêtre die zuständigen Amtsstellen über seine Erkenntnisse informiert hat? Welche Amtsstellen wurden informiert? Wurde der Bundesrat oder der zuständige Departementschef orientiert?
Wenn der Bundesrat orientiert wurde:
Weshalb hat der Bundesrat nie etwas unternommen und we- der Parlament noch Oeffentlichkeit orientiert? Ist der Bundes- rat nicht auch der Meinung, dass der Souverän alle relevanten Fakten kennen muss, wenn er zum Beispiel energiepolitische Entscheide fällen sollte?
Wenn wir einen bewaffneten Konflikt immerhin für so mög- lich halten, dass wir eine Armee unterhalten, wie kann es der Bundesrat zulassen, dass ein Gefahrenpotential besteht, das im Konfliktfall Verteidigungsanstrengungen weitgehend illu- sorisch machen würde?
Wer hat entschieden, der Bundesrat sei nicht zu informie- ren? Ist es verantwortbar, dass bei einem wichtigen sicher- heitspolitischen Problem der Bundesrat nicht informiert wird, obwohl er in der fraglichen Zeit bedeutende energiepolitische und sicherheitspolitische Entscheide zu fällen hatte?
Was gedenkt der Bundesrat zur materiellen Lösung des Pro- blems und zur Information der Oeffentlichkeit zu unterneh- men, nachdem er nun durch Radio und Zeitungen darüber in- formiert wurde, was die Verwaltung tut und denkt?
Texte de l'interpellation du 16 septembre 1991
M. Serge Prêtre, chef de la Division de la radioprotection, a dé- claré à une radio locale qu'il avait toujours dit que les centrales nucléaires suisses n'étaient pas protégées en cas de guerre. C'est pourquoi il n'avait cessé de plaider pour la construction de centrales nucléaires souterraines. S'il n'avait fait aucune déclaration de ce genre en public, il en avait néanmoins in- formé les autorités compétentes.
Ce n'est que récemment que le public a appris qu'en cas de crise les centrales nucléaires ne peuvent pas être arrêtées et refroidies à temps. Ce fait n'a été rendu public que lorsque Monsieur Serge Prêtre s'est prononcé sur le sujet au sein de la Commission «Rapport de sécurité» et que j'ai déposé une intervention s'y rapportant. Et on apprend aujourd'hui que Monsieur Serge Prêtre avait fait part de ses craintes aux autori- tés compétentes.
C'est pourquoi je pose les questions suivantes au Conseil fé- déral:
Est-il exact que M. Prêtre a communiqué les informations dont il disposait aux services compétents? Quels services ont été informés? Le Conseil fédéral ou le chef de département responsable ont-ils été mis au courant?
Si le Conseil fédéral a été mis au courant:
Pourquoi le Conseil fédéral n'a-t-il jamais rien entrepris et pourquoi n'a-t-il informé ni le Parlement ni le public? Le Conseil fédéral n'est-il pas également d'avis que le souverain doit connaître toutes les données pertinentes pour prendre des dé- cisions qui relèvent par exemple de la politique énergétique?
Si un conflit armé nous semble probable au point qu'il nous faille entretenir une armée, comment le Conseil fédéral peut-il tolérer l'existence d'un danger potentiel qui, si un conflit venait à éclater, rendrait pour ainsi dire illusoire tout effort de dé- fense?
Qui a dédidé qu'il ne fallait pas informer le Conseil fédéral? Est-il acceptable que le Conseil fédéral n'ait pas été informé de l'existence d'un grave problème en matière de sécurité alors qu'il avait dû à la même époque prendre d'importantes déci- sions en matière de politique énergétique et de sécurité?
Que pense entreprendre le Conseil fédéral pour résoudre le problème quant au fond et pour mieux informer le public, après avoir dû apprendre par la radio et par la presse ce que fait et pense l'administration?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jae- ger, Maeder, Meier Samuel, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zwygart (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1991
Serge Prêtre kam im Jahre 1972 zur Hauptabteilung für die Si- cherheit der Kernanlagen (HSK). Früher arbeitete er während mehreren Jahren für das Militärdepartement, für welches er insbesondere den Schutz gegen moderne und unkonventio nelle Waffen untersuchte. Er war aktiv an den Studien der opti- mierten Schutzbautechnik beteiligt. Gestützt auf diese Erfah- rungen war er der Meinung, man solle die unterirdische Bau- weise für Kernkraftwerke in Betracht ziehen.
N
13 décembre 1991
2528
Motion d'ordre
Aufgrund verschiedener Vorstosse im In- und Ausland wurde die unterirdische Bauweise für Kernkraftwerke untersucht. Es gibt dazu verschiedene Berichte (so z. B. die deutsche Studie der Kernforschungsanstalt Jülich, welche 1974 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellt wurde). Das Paul- Scherrer-Institut (damals noch Eidg. Institut für Reaktorfor- schung) hat im Auftrag des Bundesamtes für Energiewirt- schaft eine umfassende Studie über Vor- und Nachteile der unterirdischen Bauweise gemacht, welche Ende 1980 abge- schlossen wurde. Ausser dem Kernkraftwerk Chooz (gebaut 1967, 270 MWE) in den französischen Ardennen wurde bis heute kein grösseres Kernkraftwerk unterirdisch gebaut. Gründe dafür sind u. a. Unsicherheiten in bezug auf die Bau- technik, insbesondere bei der Kavernenbauweise, und be- triebliche Nachteile.
Die schweizerischen Sicherheitsgremien für Kernanlagen (HSK und KSA) haben diese Problematik besprochen und dazu Studien anfertigen lassen. Sie kamen bis jetzt zum Schluss, dass die unterirdische Bauweise nicht dem interna- tionalen Stand der Technik für grosse Kernkraftwerke ent- spricht. Die unterirdische Bauweise bringt einige sicherheits- technische Nachteile mit sich, die gegen die Vorteile abgewo- gen werden müssen. Falls in der Schweiz neue Kernkraft- werke gebaut würden, müssten die Behörden diese Proble- matik erneut studieren.
Die schweizerischen Kernkraftwerke sind nach dem jeweils geltenden internationalen Stand von Wissenschaft und Tech- nik gebaut worden. Dieser Stand beinhaltet den Schutz ge- gen Einwirkungen Dritter (Sabotage) sowie den Schutz ge- gen äussere Einwirkungen (Erdbeben, in gewissen Fällen auch Flugzeugabsturz). Als Folge davon sind die Kernkraft- werke recht gut gegen Infanteriewaffen geschützt, nicht aber gegen schwere Waffen (Präzisionsbomben und -raketen usw.)
Um einen Vollschutz zu erzielen, müssten die Kernkraftwerke unterirdisch gebaut werden. Diese Tatsache ist nicht neu und wurde bereits mehrmals dem Parlament zur Kenntnis ge- bracht. Der Bundesrat hat dazu u. a. in seinen Antworten auf die Einfache Anfrage Crevoisier vom 20. März 1980 (80.656) und auf die Interpellation Piller vom 18. Juni 1981 (81.442) Stellung genommen. Im Kriegsfall würden die Kernkraftwerke zur Reduktion des Gefahrenpotentials, je nach Bedrohungs- lage, zudem vorsorglich abgestellt (vgl. Einfache Anfrage Hubacher vom 16.6.1986, 86.656; Einfache Anfrage Hubacher vom 15.12.1986, 86.745).
Angesichts der zunehmenden Verwundbarkeit der Industrie- nationen gegenüber kriegerischen Ereignissen wäre es ein- seitig, nur das Gefahrenpotential, das von den Kernkraftwer ken herrührt, eliminieren zu wollen und nicht auch die anderen Gefahrenpotentiale. Der Bundesrat sieht den grösstmögli- chen Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen clurch eine Strategie der aktiven Friedensförderung und einer immer noch angemessenen Verteidigungsbereitschaft ge- währleistet, wie sie im Bericht 1990 zur Sicherheitspolitik for- muliert wurde.
Zu den einzelnen Fragen:
2./3. Wenn Anzeichen vorhanden gewesen wären, dass sich die unterirdische Bauweise durchsetzt, hätten die Sicher- heitsbehörden die vorgesetzten Stellen informiert. Solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, besteht auch kein Anlass zu einer zusätzlichen Information der Oeffentlichkeit.
Präsident: Die Interpellanten beantragen Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
55 Stimmen 72 Stimmen
Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Tagesordnung der Sitzung vom 30. Januar 1992
Behandlung der Geschäfte 91.400, 91.402, 90.241 und 90.242 in Kategorie III statt in Kategorie IV.
Motion d'ordre du groupe socialiste
Ordre du jour de la séance du 30 janvier 1992
Traiter les objets 91.400, 91.402, 90.241 et 90.242 en catégo- rie III au lieu de catégorie IV.
Frau Haering Binder: Sie haben gestern das chronologische Programm für die Sondersession im Januar verteilt erhalten. Für Donnerstag, den 30. Januar 1992, ist die Behandlung diver- ser parlamentarischer Initiativen im Zusammenhang mit der Vertretung der Frauen im National- und Ständeratvorgesehen. Das Büro dieses Rates hat beschlossen, diese Geschäfte in Kategorie IV zu behandeln. Wir beantragen Ihnen demgegen- über eine Behandlung mindestens in Kategorie III.
Es sind 20 Jahre vergangen seit der Einführung des Frauen- stimm- und -wahlrechts auf eidgenössischer Ebene. Wir sind heute nach wie vor erst rund 15 Prozent Frauen in diesem Rat Es geht nicht an, dass dieses Thema weiterhin verdrängt wird. Ich bitte Sie eindringlich: Geben Sie dieser Diskussion den notwendigen Raum! Lassen Sie uns diese Geschäfte in Kate- gorie Ill behandeln! Das würde Ihnen und diesem Rat sehr wohl anstehen.
Hess Peter, Berichterstatter: Wir haben im Büro grossmehr- heitlich beschlossen, verschiedene - nicht nur die von Frau Haering Binder zitierten - parlamentarische Initiativen, die in der Januarsession vorgesehen sind, in die Kategorie IV einzu- reihen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie aufgrund des schriftlichen Berichtes, des mündlichen Kurzberichtes der Kommissionssprecher, der Begründung von Minderheitsan- trägen sowie allenfalls von schriftlich begründeten Einzelan- trägen entscheiden müssen. Hingegen entfallen die Voten der Fraktionssprecher.
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen parlamentarischen Initiativen im gegebenen Stadium um ein Vorprüfungsverfahren handelt. Es geht also nur darum, ob wir diese Initiativen erheblich erklären wollen oder nicht. Wenn der Rat dann aufgrund dieser eher summari- schen Vorprüfung - gestützt auf die Anträge der Kommission - beschliesst, dass die Initiativen erheblich erklärt werden, kann im Rat eine vertiefte Diskussion stattfinden.
Aber die grosse Fülle von parlamentarischen Initiativen wird es uns nicht erlauben, dass wir in nächster Zeit die wichtigen Ge- schäfte mit der nötigen Tiefe behandeln können, weil wir ja ge- rade für die parlamentarischen Initiativen Behandlungsfristen vorgesehen haben, die ihnen eine prioritäre Behandlung si- chern.
Einen zweiten Punkt gilt es zu berücksichtigen: Eine dieser vier Initiativen, nämlich die Initiative 91.402, müsste gemäss Reglement in der Kategorie V behandelt werden, weil nur vier Kommissionsmitglieder diese Initiative der Minderheit unter- zeichnet haben. Wir haben aber im Büro beschlossen, dass wir eine Gesamtdebatte über diese Minderheitsinitiativen durchführen wollen, eben in der Kategorie IV.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen, damit wir endlich in der Behandlung der Ratsgeschäfte wieder echte Prioritäten set- zen können.
Frau Grendelmeier: Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag zu un- terstützen.
Es ist eine alte Geschichte, dass wir über die Kategorien Politik machen. Es gibt die «Schweigekategorie», das ist Kategorie V. Es gibt die Kategorie IV, das ist diejenige, in der sich nur die Kommissionssprecher äussern können. Wenn man ein unlieb- sames Thema unter den Tisch wischen will, macht man das mit der Zuteilung zur Kategorie. Ich würde sagen: Wenn wir über die Beteiligung der Frauen innerhalb unserer Politik reden, re- den wir nicht über ein Minderheitsproblem, sondern über ein Mehrheitsproblem. Die Frauen sind nach wie vor die einzige Minderheit, die zufällig etwas grösser ist als die Mehrheit- nicht nur in der Schweiz, sondern global. (Teilweiser Beifall)
2529
Schlussabstimmungen
M. Leuba: Je peux rassurer entièrement Mme Grendelmeier. Le Bureau a pris une décision de principe, selon laquelle tou- tes les initiatives parlementaires, au stade de l'examen prélimi- naire mentionné par M. Hess Peter, seraient dorénavant clas- sées en catégorie IV. Il n'y a donc rien de dirigé contre un type d'initiative, parlementaire ou autre. C'est à mon avis la seule manière d'éviter ce que vous dénoncez, c'est-à-dire que l'on classe dans l'une ou l'autre catégorie selon l'objet politique. C'est une décision de principe pour un examen préliminaire et je vous prie de vous en tenir à cette règle.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der SP-Fraktion Dagegen
59 Stimmen 84 Stimmen
91.408
Parlamentarische Initiative (Kommission 89.245) Zivildienst Initiative parlementaire (Commission 89.245) Service civil
Siehe Seite 1438 hiervor - Voir page 1438 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 27. November 1991 Décision du Conseil des Etats du 27 novembre 1991
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
121 Stimmen 21 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
91.004
Internationale Menschenrechtspakte. Beitritt der Schweiz Pactes internationaux relatifs aux droits de l'homme. Adhésion de la Suisse
Siehe Seite 1494 hiervor - Voir page 1494 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 25. November 1991 Décision du Conseil des Etats du 25 novembre 1991
A. Bundesbeschluss betreffend den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte A. Arrêté federal concernant le Pacte international relatif aux droits économiques, sociaux et culturels
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
135 Stimmen 6 Stimmen
B. Bundesbeschluss betreffend den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte B. Arrêté fédéral concernant le Pacte international relatif aux droits civils et politiques
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
130 Stimmen 5 Stimmen
C. Bundesgesetz über die Organisation der Bundes- rechtspflege. Aenderung C. Loi fédérale d'organisation judiciaire. Modification
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
138 Stimmen 4 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.243
Parlamentarische Initiative (Puk 89.006) Geschäftsprüfungskommission. Bildung einer Delegation Initiative parlementaire (CEP 89.006) Commission de gestion. Constitution d'une délégation
Siehe Seite 2383 hiervor - Voir page 2383 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1991 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1991
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes
140 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
90.082
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze. Aenderung AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
Siehe Seite 1530 hiervor - Voir page 1530 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 10. Dezember 1991 Décision du Conseil des Etats du 10 décembre 1991
A. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver- sicherung (AHVG). Aenderung A. Loi federale sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS). Modification
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes 172 Stimmen (Einstimmigkeit)
59-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1991
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Anno
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Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.3269
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2527-2529
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Pagina
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20 020 773
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