Communication électronique dans l'administration fédérale 960
E 26 novembre 1991
Ad 91.050
Postulat der Finanzkommission des Ständerates Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber Postulat de la Commission des finances du Conseil des Etats Programmes d'occupation pour demandeurs d'asile
Wortlaut des Postulates vom 5. November 1991 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Bund vermehrt Be- schäftigungsprogramme für Asylbewerber durchführen könn- ten.
Texte du postulat du 5 novembre 1991
Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les cantons et les communes peuvent mettre en oeuvre des programmes d'occupation pour demandeurs d'asile, en collaboration avec la Confédération.
Rüesch, Berichterstatter: Es mag Sie erstaunen, dass aus der Finanzkommission heraus ein solches Postulat kommt. Das ist darum der Fall, weil wir uns eingehend mit dem Asylpro- blem auseinandergesetzt haben, auch mit den finanziellen Folgen dieses Asylproblems. Es war in der Finanzkommission klar die Meinung, dass hier politisch sehr viel geschehen muss, um das Volk zu beruhigen.
Die Finanzkommission ist der Meinung, dass es sich ange- sichts der politisch heiklen Situation rechtfertigt, den Bundes- rat prüfen zu lassen, ob gegebenenfalls vermehrt Beschäfti- gungsprogramme für Asylbewerber verwirklicht werden kön- nen. Es erregt weitherum den Unwillen der Bevölkerung, wenn die Asylbewerber in den Ortschaften tatenlos herumsitzen. Ei- nerseits darf keinesfalls riskiert werden, dass unser Land für Asylbewerber noch attraktiver wird. Das Arbeitsverbot von sechs Monaten als solches ist aufrechtzuerhalten, um zu ver- hindern, dass wir noch mehr zum «Magneten» werden. Auf der anderen Seite wäre im Rahmen von Gemeinden und Kanto- nen doch einiges an Beschäftigungsprogrammen zu machen. Ich erinnere an gewisse Aufgaben; welche die Gemeinden heute dem Zivilschutz übertragen, im Bereich der Umwelt usw., die ohne weiteres mit Asylbewerbern bewerkstelligt wer- den könnten. Das Postulat gibt dem Bundesrat unverbindlich den Wunsch mit, einmal im Rahmen der Asylkonferenz mit den Kantonen nach Wegen zu suchen, damit die Leute nicht mehr wegen dem Herumsitzen auf den Strassen Aergernis er- regen, auf der anderen Seite die Schweiz aber nicht noch mehr zum Magneten wird.
In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, das Postulat zu überweisen. Ein ähnliches Postulat von Herrn Ständerat Ro- bert Bühler ist bereits überwiesen worden und könnte in glei- chem Zusammenhang bearbeitet werden.
Ueberwiesen - Transmis
Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1992 des Bun- desamtes für Rüstungsbetriebe Arrêté fédéral II concernant le budget 1992 de l'Office fédé- ral de la production d'armements
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.012
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI | 1248) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF | 1186) Beschluss des Nationalrates vom 16. September 1991 Décision du Conseil national du 16 septembre 1991
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schiesser, Berichterstatter: Die Botschaft über die Neukon- zeption der elektronischen Kommunikation der Bundesver- waltung, abgekürzt KOMBV 1, ist durch zwei Charakteristika gekennzeichnet. Zum einen handelt es sich um eine hoch- technische Angelegenheit, deren fachliche Beurteilung den Spezialisten vorbehalten bleibt In finanzieller Hinsicht geht es darum, vorerst einen Kredit von 61,4 Millionen Franken zu be- willigen.
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Im Hinblick darauf, dass diese Vorlage lediglich die erste von drei Etappen darstellt, ist der allbekannte Vergleich mit dem Eisberg über und unterhalb der Wasseroberfläche sehr wohl angebracht. KOMBV 1 ist der erste Schritt, der mit einer Inve- stition von rund 60 Millionen Franken im Laufe der nächsten Jahre Gesamtinvestitionen in der Grössenordnung von rund einer halben Milliarde Franken auslösen wird, und zwar im Rahmen von KOMBV 2 und 3. Unter diesem Gesichtswinkel kommt der heutigen Vorlage eine viel grössere Bedeutung zu, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. November 1991 bera- ten.
Nachdem sich die nationalrätliche Kommission durch zwei Ex- perten der Privatwirtschaft beraten liess und uns die Unterla- gen über die Ausführungen dieser Experten vorlagen, haben wir auf den Beizug weiterer Sachverständiger ausserhalb der Bundesverwaltung verzichtet. Unsere Kommission begrüsst indessen den dauernden Meinungsaustausch zwischen der Bundesverwaltung und diesen Experten während der Ausfüh- rung des Projekts ausdrücklich.
Wir alle wissen, dass der Einsatz von elektronischen Kommu- nikations- und Informatikmitteln in den letzten Jahren ein un- geahntes Ausmass erfahren hat. Die Telekommunikationsin- frastruktur der Bundesverwaltung ist heute veraltet. Ein Aus- bau der Büroautomation ist nicht mehr möglich. Neue Kom- munikationsmittel können nicht mehr eingeführt werden. Die Telekommunikation der Bundesverwaltung in der Stadt Bern und Umgebung beruht heute auf zwei grossen, veralteten Te- lefonzentralen und auf einem weitverzweigten Netz von Kup- ferkabeln. Diese Zentralen lassen sich nicht weiter ausbauen. Ihre Wartung durch die PTT-Betriebe ist nicht mehr gewährlei- stet. Schon aus diesem Grund sind Erneuerungen angezeigt, soll das einwandfreie Funktionieren der Kommunikation in der Bundesverwaltung gewährleistet bleiben.
Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1 basiert auf einem vom Bundesrat im Jahre 1990 genehmigten Gesamtkonzept über die elektronische Datenkommunikation in der Bundes-
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Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
verwaltung. Im wesentlichen geht es bei KOMBV 1 darum, in der Stadt Bern und Umgebung ein Basisnetzwerk für die Sprach- und Datenkommunikation in der Verwaltung aufzu- bauen. Dies erfordert die Verbindung der verschiedenen Amtsstellen mit Glasfaserkabeln anstelle der alten Kupferka- bel sowie die Erneuerung der beiden Telefonzentralen. Dieses Basisnetzwerk für den Transport elektronischer Informationen lässt sich mit der Erstellung eines Strassen- und Schienennet- zes für den Transport von Gütern vergleichen.
Das heute zur Diskussion stehende Projekt zerfällt in neun Teil- projekte, deren Kurzbeschrieb Sie auf den Seiten 10 bis 12 der Botschaft finden:
Teilprojekt 1 betrifft die sogenannten Knotenräume, von de- nen es 33 geben soll. In diesen Knotenräumen befindet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie- und die Daten- kommunikation. Kosten: 5,3 Millionen Franken.
Teilprojekt 2 beschlägt die Anpassung des bestehenden, 50 Jahre alten Kupfernetzes, das weiterhin die Feinverteilung ab diesen Knotenräumen übernehmen soll. Kosten: 9,2 Millio- nen Franken.
Gemäss Teilprojekt 3 werden die Knotenräume mit Glasfaser- kabeln, den sogenannten «Autobahnen», verbunden. Kosten: 5,9 Millionen Franken.
Teilprojekt 4 umfasst die Endausrüstungen für das Glasfaser- netz mit Kosten von 5,7 Millionen Franken.
Teilprojekt 5 sieht anstelle der beiden alten 31 neue Haupt- und Neben-Telefonzentralen für 17,6 Millionen Franken vor; es handelt sich hier um das Kernstück der Vorlage.
Teilprojekt 6 betrifft die Anschaffung von mehreren Tausend neuen Endgeräten für 4,8 Millionen Franken.
Teilprojekt 7 enthält den Anschluss der Telefonzentralen an das automatische Fernmeldenetz; hier ist kein Teilkredit vor- gesehen, wie Sie aus der Zusammenstellung auf Seite 12 leicht ersehen können. Es entstehen aber auch hier Kosten von rund 10 Millionen Franken.
Den diesbezüglichen Verpflichtungskredit hat das Parlament früher bewilligt, die Hälfte dieser Summe ist bereits ausgege- ben, der Rest folgt in den nächsten Jahren auf dem Budget- weg.
Die letzten beiden Teilprojekte, das Datennetz und die Zusatz- dienste, wie Mannschaftsalarmanlage und Personensuchan- lage, kosten weitere 7,8 Millionen Franken.
Zusammen mit den 5,1 Millionen Franken für Unvorhergese- henes ergeben sich somit gesamthaft die 61,4 Millionen ge- mäss Gesamtkredit. Diese 61,4 Millionen sollen bis zum Jahr 1995 ausgegeben werden.
Nach Erstellung von KOMBV 1 werden voraussichtlich jährli- che Betriebskosten von 2,7 Millionen sowie Energiekosten von rund 140 000 Franken entstehen. Zudem sind im Bundes- amt für Informatik vier neue Etatstellen für die Gewährleistung des Betriebes des Datennetzes erforderlich.
Die PTT-Betriebe sind, gemäss Auskunft der Verwaltung, we- der willens noch in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Nachdem das Projekt KOMBV 1 lediglich den ersten Schritt im Hinblick auf Gesamtinvestitionen von rund einer halben Milli- arde im Rahmen von KOMBV 2 und 3 darstellt, gestatte ich mir noch folgende Ausführungen:
KOMBV 2 betrifft die Erschliessung der Arbeitsplätze mit zeit- gemässen Kommunikationsmitteln innerhalb der Gebäude. Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetweg, wobei Tranchen von jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen sind.
KOMBV 3 sieht vor, das System von KOMBV 1 auf die ganze Schweiz auszudehnen. Hier sind frühzeitige und intensive Kontakte mit den Kantonen dringend angezeigt. Zu diesem Projekt KOMBV 3 ist noch eine weitere Bemerkung zu ma- chen: Gemäss den vorliegenden Informationen soll ein Teil- projekt aus KOMBV 3 vorgezogen werden. Es handelt sich um die Erneuerung der Telefonzentrale der ETH Zürich. Der Ko- stenrahmen bewegt sich in der Grössenordnung von aber- mals 10 Millionen Franken.
Ich spreche hier die klare Erwartung aus, dass dieses Projekt dem Parlament in einer besonderen Botschaft vorgelegt wird, handelt es sich doch um einen Bestandteil von KOMBV 3, wor- über wir mit der heutigen Beschlussfassung in keiner Weise ir-
gendwelche Präjudizien schaffen wollen und können. Wollen wir die Kosten im Griff behalten, so müssen derartige vorgezo- gene Teilschritte dem Parlament zur Beschlussfassung unter- breitet werden.
Die Kommission ist grundsätzlich damit einverstanden, dass in der Erstellungsphase von KOMBV 1 laufend die techni- schen Neuerungen berücksichtigt werden, soweit dadurch der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Angesichts der Grösse des Projektes und der Unwägbarkeiten der rasan- ten technischen Entwicklung ist nicht nur ein strenges Projekt- management dringend angezeigt, es wird vor allem auch Sa- che der Aufsichts- und Kontrollorgane sein, mit einer intensi- ven Kontrolle und Aufsicht ein Abgleiten des Projekts in ein fi- nanzielles Abenteuer zu verhindern. Die Aussichten, das Pro- jekt in einem tragbaren finanziellen Rahmen durchzuführen, erscheinen heute als gegeben.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ein- stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussent- wurf zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.012
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.11.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
960-961
Page
Pagina
Ref. No
20 020 813
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