Motion Rhinow
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27 novembre 1991
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition zur Kenntnis zu neh- men, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.
Küchler, Berichterstatter: Die Kommission hat sich mit der Pe- tition Beck Friedrich am 5. November 1991 befasst Sie hat ei- nen schriftlichen Bericht ausgearbeitet, der Ihnen zugestellt worden ist. Die Kommission beantragt, die Petition zur Kennt- nis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Angenommen - Adopté
88.268
Petition Beratungsstellen für Militärdienstverweigerer und Zivildienst Schweiz Für die Entkriminalisierung und die Entpsychiatrisierung der Militärdienstverweigerer
Pétition Bureaux-conseils pour les objecteurs et le Service civil Pour la décriminalisation et la dépsychiatrisation de l'objection de conscience
Herr Küchler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Die Beratungsstellen für Militärverweigerer haben am 28. September 1988 Bundesrat und Parlament eine Petition eingereicht, die nach ihren Angaben von 5100 Personen un- terschrieben ist. Sie verlangen, dass die Bundesversammlung und der Bundesrat das Problem der Militärdienstverweige- rung neu, umfassend und grundsätzlich angehen und auf die Einführung eines echten Zivildienstes hinwirken sollen. Nur durch die Anerkennung der Dienstverweigerung als Men- schenrecht könne der Glaubens- und Gewissensfreiheit Nachdruck verschafft und verhindert werden, dass Dienst- pflichtige zunehmend aus psychischen Gründen vom Militär- dienst befreit werden müssten.
Mit der parlamentarischen Initiative 91.408, Zivildienst, wird das Anliegen der Petition erfüllt. Der Nationalrat hat diese Initiative angenommen, die Kommis- sion des Ständerates beantragt ebenfalls Zustimmung.
M. Küchler présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Les services-conseils pour objecteurs ont adressé le 28 septembre 1988 une pétition au Conseil fédéral et à l'As- semblée fédérale. Cette requête a été, au dire des pétitionnai- res, signée par 5100 personnes. Les signataires demandent au gouvernement et parlement fédéraux de réexaminer à fond le problème du refus de servir dans l'armée et d'instituer un vrai service civil. Seule la reconnaissance du refus de servir en tant que droit fondamental peut redonner à la liberté de cons- cience et de croyance le statut qu'elle mérite et éviter qu'un nombre croissant d'objecteurs de conscience cherchent à être libérés pour des motifs psychiatriques.
Les exigences formulées par la pétition sont satisfaites avec l'initiative parlementaire 91.408, Service civil.
Le Conseil national a accepté cette initiative et la commission du Conseil des Etats recommande également son approba- tion.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Petition als erfüllt abzuschrei- ben.
Proposition de la commission
La commission propose de classer la pétition, son but étant réalisé.
Küchler, Berichterstatter: Auch diese Petition wurde von der Kommission am 5. November 1991 behandelt. Hier liegt eben- falls ein schriftlicher Bericht vor, den Sie zur Kenntnis nehmen konnten. Mit der Zustimmung zur Zivildienst-Initiative haben wir das Anliegen der Petition erfüllt. Sie kann abgeschrieben werden.
Angenommen - Adopté
91.3143
Motion Rhinow Gemeinschaftsdienste Service communautaire
Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1991
Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bundesverfassung mit folgender Ziel- setzung zu unterbreiten:
Jeder Schweizer leistet Dienst in der Armee oder in einem anderen (zivilen) Gemeinschaftsdienst.
Verfassung und Gesetz regeln die Aufträge der verschiede- nen Dienste.
Die freie Wahl zwischen gleichwertigen Diensten ist grund- sätzlich gewährleistet. Das Gesetz sichert die notwendigen Mi- nimalbestände für die einzelnen Dienste und regelt die Dienst- verweigerung aus Gewissensgründen.
Texte de la motion du 4 juin 1991
Je prie le Conseil fédéral de soumettre aux Chambres un pro- jet de révision de la Constitution fédérale visant les buts sui- vants:
Tout Suisse accomplit un service communautaire, militaire ou civil.
Les tâches des organes compétents sont fixées dans la constitution et dans la loi.
Le principe de libre choix entre des services équivalents est garanti. La loi fixe les effectifs minimaux et règle l'objection de conscience fondée sur des convictions personnelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Ducret, Hänsenber- ger, Iten Andreas, Jagmetti, Meier Josi, Onken, Piller, Roth, Schiesser, Schoch, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (14)
Rhinow: Der Bericht 90 des Bundesrates über die schweizeri- sche Sicherheitspolitik im Wandel vermittelt eine eindrückli- che Uebersicht über die existentiellen Gefährdungen der Schweiz: Wir stehen vor globalen Herausforderungen bisher unbekannten Ausmasses. Sie umfassen ein ganzes Bündel zusammenhängender Probleme. Diese ergeben sich auf- grund demographischer, ökologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, der Möglichkeit natur- und zivilisationsbeding- ter Katastrophen, aber auch machtpolitischer Veränderungen inner- und ausserhalb Europas. Für die Schweiz bedeutet dies, dass wir Antworten auf alle Gefährdungen zu finden ha- ben. Anders formuliert: Die Sicherung unserer Existenz, des Lebens unserer Bevölkerung unter menschenwürdigen Be- dingungen, ist nicht mehr ausschliesslich eine Aufgabe der Landesverteidigung mit bewaffneten Streitkräften, ist nicht nur Wahrung unserer Unabhängigkeit, sondern bedarf zusätzlich anderer Instrumente. Diesen anderen Instrumenten kommt ein zunehmend stärkeres Gewicht zu.
Die anderen Instrumente der allgemeinen Existenzsicherung sind ebenfalls teilweise auf die Mitwirkung der Bevölkerung
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Motion Rhinow
nach dem Milizprinzip angewiesen - gewiss: nicht nur. Einmal werden heute - immer noch, Gott sei Dank! - Funktionen frei- willig erfüllt, die von grosser gesellschaftlicher Bedeutung sind. Ich denke etwa an Betreuungsaufgaben innerhalb der Familie oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Andere Funktionen übernimmt der Staat mit professionellen Kräften, zum Beispiel im Rahmen des Gesundheitswesens. Aber die Bereitschaft zur freiwilligen und bedingungslosen Solidarität nimmt in unserer Gesellschaft ab, und die staatliche Aufga- benerfüllung stösst an ihre Grenzen. Mit beiden allein vermö- gen wir die im Rahmen der Existenzsicherung auf uns zukom- menden Probleme nicht zu meistern.
Hier setzt nun die Idee der obligatorischen Gemeinschafts- dienste ein. Gemeinschaftsdienste werden vorgesehen, wo existentielle Gefährdungen für unser Land den obligatori- schen Beizug von Teilen der Bevölkerung im Rahmen des Mi- lizprinzips erfordern. Die individuelle Dienstpflicht, die sich heute ausschliesslich auf Armee und Zivilschutz bezieht, wird auf diejenigen Gemeinschaftsdienste ausgeweitet, die für un- sere Existenzsicherung unabdingbar sind oder sein werden. Welche Dienste stehen im Vordergrund? Es ist und bleibt ein- mal die Armee, freilich eine reformierte, auf ein neues Leitbild ausgerichtete Armee. Es ist aber auch ein Dienst im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Gerade im Sektor der Betreuung älterer, insbesondere kranker Menschen steht uns ein wahrhafter Notstand bevor. Weitsichtige Mediziner verlan- gen heute schon einen obligatorischen Zivildienst, weil bis im Jahre 2020 das Pflegepersonal in der Alterspflege verdreifacht werden müsste. Dabei fehlen uns heute schon viele, viele Pfle- gevollstellen. Weitere Dienste werden im Bereiche der Ent- wicklungshilfe, der auswärtigen Friedenssicherung, der Kata- strophenbewältigung und des Umweltschutzes erforderlich sein.
Die Motion knüpft an verschiedene Vorstösse und Vorschläge an, die in der Oeffentlichkeit bereits vorgestellt und diskutiert worden sind oder seither bekanntwurden. Ich nenne als Bei- spiel den Bericht der Arbeitsgruppe Armeereform, die von ei- nem geschätzten Ratskollegen geleitet wurde. Ich weiss um seine sprichwörtliche Bescheidenheit, so dass ich den Namen hier nicht nennen muss. Die Kommission empfiehlt dem Bun- desrat, ein Gesamtkonzept der Gemeinschaftsdienste erarbei- ten zu lassen und die allgemeine Wehrpflicht durch eine allge- meine Dienstpflicht zu ersetzen.
Die Arbeitsgruppe Napf schlägt ebenfalls eine allgemeine Dienstpflicht zugunsten der Gemeinschaft vor. Sie hat ihre Vorstellungen in einem neuen Verfassungsartikel sowie in ei- ner ausführlichen und ausgezeichneten Dokumentation kon- kretisiert. Der ursprüngliche Plan, diesem Konzept mit einer Verfassungsinitiative zum Durchbruch zu verhelfen, wird nun scheinbar in Wiedererwägung gezogen, offenbar nicht zuletzt auch wegen des vorliegenden Vorstosses.
Auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft plädiert in ih- rem Positionspapier über Sicherheit und Frieden für eine all- gemeine Dienstpflicht. Neben der Armee sollen Einsatzmög- lichkeiten in den übrigen Bereichen der Sicherheitspolitik oder im sozialen Bereich geschaffen werden.
Ich erwähne ferner den Bericht «Schweiz morgen» der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission sowie die Gruppe «Zukunft Schweiz», die ihre von rund 100 Persönlich- keiten aus Politik, Wirtschaft und Armee unterzeichneten The- sen kürzlich der Oeffentlichkeit vorgestellt hat. Beide Gremien setzen sich entschieden für die Idee der Gemeinschaftsdien- ste ein.
Konkret zur Ausgestaltung meiner Motion:
Sie hält in Ziffer 1 den Grundsatz der allgemeinen Dienstpflicht fest. In Ziffer 2, auf die ich grossen Wert lege, wird klar verlangt, dass die Gemeinschaftsdienste in Verfassung und Gesetz ge- regelt werden müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht für ir- gendwelche Aufgaben in einem irgendwie gearteten öffentli- chen Interesse ist rechtsstaatlich unhaltbar und auch unserem Freiheitsverständnis fremd. Es kommen, wie erwähnt, nur Dienste in Frage, die für unsere Existenzsicherung unabding- bar sind. Ich meine, dass Verfassung und Gesetz diese Dienste klar zu bezeichnen und ihre Aufträge zu formulieren haben.
In Ziffer 3 wird die freie Wahl zwischen den Diensten grund- sätzlich vorgesehen. Die Wahlmöglichkeit drängt sich auf, weil das in der Gesellschaft vorhandene Potential an Fachwissen, aber auch an individueller Motivation optimal ausgeschöpft werden soll. Allerdings wird diese Wahlmöglichkeit auf zweifa- che Weise begrenzt: einmal bezieht sie sich nur auf gleichwer- tige Dienste, was sich aus Gründen der Gleichbehandlung al- ler Dienstpflichtigen aufdrängt. Zum andern müssen die not- wendigen Minimalbestände für die einzelnen Dienste gesetz- lich bestimmt und gesichert werden. Dies gilt - das möchte ich auch unterstreichen - nicht nur für die Armee, sondern für alle Dienste, weil ja alle Dienste, wenn wir sie ernst nehmen, in der Lage sein müssen, ihre verfassungsmässigen Aufträge erfül- len zu können.
Wenn auch das Problem der Dienstverweigerung aus Gewis- sensgründen mit dieser Wahlfreiheit weitgehend gelöst sein dürfte, soll das Gesetz für allfällig verbleibende Fälle - ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht nur bei der Armee vor- kommen - eine Lösung vorsehen.
Meine Motion steht nicht unter der primären Zielsetzung, ei- nen weiteren Vorschlag für die Lösung der Dienstverweige- rung zu unterbreiten. Das haben wir vorhin getan. Im Gegen- teil: Die Optik ist gerade umgekehrt. Es geht um die Gewährlei- stung der notwendigen Funktionen für unsere Existenzsiche- rung, und zwar mit Hilfe des Milizprinzips. Dabei sind zweifel- los verschiedene Abklärungen nötig. Herr Bundesrat Villiger hat in letzter Zeit mehrfach erwähnt, er sei bereit, diese Frage ernsthaft an die Hand zu nehmen, und zwar nicht erst in einer fernen Zukunft, sondern jetzt.
Unter dieser Voraussetzung wäre ich auch bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Bundesrat Villiger: Es handelt sich hier um eine Idee, die in letzter Zeit häufig diskutiert wird, um eine interessante Idee. Ganz neu ist sie nicht, indem Ihre Präsidentin schon seinerzeit anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung diese Idee eingebracht hat. Es gibt leider auch Ideen, Frau Präsidentin, diè zu früh kommen. Jetzt müssen wir schauen, dass sie recht- zeitig kommen.
Es ist ein interessanter Denkansatz, den zu verfolgen sich lohnt. Ich meine aber trotzdem, dass noch recht viele Grund- satzfragen offen sind und einer vertieften Prüfung bedürfen.
Viele massgebliche Rahmenbedingungen und Einzelfaktoren sind starken Veränderungen unterworfen. Das erschwert diese Prüfung. Es stellen sich vorab einige grundsätzliche Fra- gen. Herr Rhinow hat es angedeutet.
Eine grundsätzliche Frage ist, ob z. B. der liberale Staat seine Bürger zu irgendwelchen Dienstleistungen verpflichten soll oder ob er das auf den äussersten Fall beschränken soll, wo es um den Einsatz des Lebens für das Gemeinwesen geht. Es gilt hier zu bedenken, dass ein solcher Ansatz ja ein ganz klein bisschen einen totalitaristischen Einschlag hat. Wir werden wahrscheinlich sehen, dass, wenn so etwas zur Realisierung kommt, der Widerstand grösser sein wird, als es jetzt scheint, wo er noch in der Ideenphase ist. Herr Rhinow hat das erkannt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine gewisse Grenze dort setzen will, wo es um für die Existenz eines Staa- tes wichtige Dienstleistungen geht.
Es ist auch zu klären, welcher Bedarf hier wirklich besteht; denn die Ideen, was alles unter diese Dienstpflicht fallen sollte, fangen irgendwo bei der Feuerwehr und beim Gesundheits- wesen an und gehen bis zur Entwickungshilfe und anderen Vorstellungen. Es stellt sich auch die Frage, ob und wieweit die Frauen obligatorisch verpflichtet werden müssen.
Das sind alles Dinge, die überprüft werden müssen. Ausländi- sche Beispiele zeigen bis jetzt, dass der Bedarf wahrschein- lich auch überschätzt werden kann. Andererseits hat Herr Rhi- now zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bedarf in der nächsten Zeit aus demographischen oder ökologischen Gründen natürlich auch anwachsen könnte.
Es stellt sich für mich auch hier, Herr Rhinow, die Frage nach der Sicherung der Bestände für die Armee. Sie haben gesagt, Sie würden gerne eine Art freie Wahl mit gewissen Grenzen se- hen. Ich glaube, dass man auch hier die freie Wahl ausschlies- sen müsste, um die Armeebestände zu sichern.
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Postulat Ziegler Oswald
Ich weiss natürlich, dass ein Hintergrund dieser Diskussion der Gedanke ist, dass durch die sicherheitspolitischen Um- stände die Bedeutung der Armee eher kleiner geworden sei. Es sind die anderen im sicherheitspolitischen Bericht erwähn- ten Risiken, die an Bedeutung zugenommen haben. Deshalb ist eine gewisse Zurückstufung der Armee - vielleicht auch be- standesmässig - zu Lasten von anderen Dienstleistungen ge- rechtfertigt.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich, wenn ich die sicherheitspoliti- sche Lage heute beurteile, zunehmend wieder etwas pessimi- stischer bin als noch vor einem halben oder einem Jahr. Die Veränderung der Risiken ist offensichtlich; es ist auch offen- sichtlich, dass sich die Aufgaben der Armeen verändern wer- den. Das können Sie im Ausland verfolgen. Die Armeen wer- den nicht mehr reine Verteidigungsinstrumente, sondern sie werden multifunktionale Instrumente eines Krisenmanage- ments sein. Ich bin aber nicht so sicher, ob die Bedeutung die- ser Instrumente nicht wieder zunehmen könnte.
Es gab eine Zeit, wo man sagte, dass wahrscheinlich die Ge- walt zwischen Menschen abnehmen und - ich rede jetzt nicht mehr von machtpolitischen Gefahren; ich erinnere mich, dass Herr Iten beim sicherheitspolitischen Bericht auf dieses Pro- blem hingewiesen hat - durch ökologische Risiken ersetzt werde. Das ist richtig. Ich bin aber leider eher der Meinung, dass wir wahrscheinlich mit dem Gewaltphänomen in Zukunft wieder vermehrt werden rechnen müssen. Nicht zuletzt wegen ökologischen Katastrophen, die ganze Völker betreffen könn- ten.
Ich fürchte, dass ein Planet mit 10 Milliarden Menschen ein ge- waltiges Spannungspotential enthalten wird, das ohne ein ge- wisses - auch militärisches - Krisenmanagement kaum zu re- geln sein wird. Ich möchte eigentlich nicht in einem Lande le- ben, das kein solches Instrument mehr hat.
Ich meine, dass alle diese Fragen einer gründlichen und um- fassenden Prüfung bedürfen; es wäre falsch, hier übereilt vor- zugehen. Ich beabsichtige deshalb, hier eine Studienkommis- sion einzusetzen, d. h. ich werde dem Bundesrat beantragen, sie einzusetzen; denn es ist kein Problem des EMD, es ist ein Problem des ganzen Staates, von dem verschiedene Aktivi- tätsfelder betroffen sind. Ich werde dem Bundesrat beantra- gen, eine Studienkommission einzusetzen, die sich aus Ver- tretern der Verwaltung, der Parteien und der interessierten Kreise zusammensetzt. Und dieser Kommission würde es ob- liegen, zu prüfen, ob und wie gegebenenfalls die allgemeine Wehrpflicht und die Zivilschutzpflicht durch die allgemeine Dienstpflicht abgelöst werden könnten und sollten.
Sofern das Volk der Regelung des Zivildienstes auf Verfas- sungsstufe zustimmt - wie Sie das vorhin beschlossen ha- ben -, könnte diese Kommission dies in aller Ruhe und Solidi- tät tun. Ich werde das so bald als möglich einleiten. Dann könnte die zweite und vielleicht endgültige Stufe sehr seriös vorbereitet werden.
Ich beantrage Ihnen in diesem Sinn, die Motion von Herrn Rhi- now in ein Postulat umzuwandeln. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
.
91.3358
Postulat Ziegler Oswald Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes. Arbeitsplätze Entreprises fédérales d'armement. Postes de travail
Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1991
Armeereform und Sparmassnahmen des Bundes führen zu ei- nem Abbau von EMD-Arbeitsplätzen, insbesondere in den Rü- stungs- und Unterhaltsbetrieben. Diese für die betroffenen Re- gionen sehr beunruhigende Situation verlangt dringend eine Zukunftsperspektive.
a welche Massnahmen er ergreift, um selber in den betroffe- nen Regionen Ersatzarbeits- und Ersatzausbildungsplätze zu schaffen unter Einbezug von PTT und SBB (Bundesarbeits- plätze),
b. was er unternimmt, um in den betroffenen Regionen die Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Dritte zu fördern,
c. wie er die freiwerdenden Produktionsstätten des Bundes im Sinne der Arbeitsplatzerhaltung in den betroffenen Regionen zu nutzen gedenkt.
a. die Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes verstärkt im angrenzenden privaten Bereich tätig sein können,
b. den Rüstungs- und Unterhaltsbetrieben des Bundes neue Zusammenarbeitsformen mit Dritten ermöglicht werden,
c. die freiwerdenden Produktionsstätten der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe des Bundes Dritten zur Verfügung gestellt werden können.
Texte du postulat du 3 octobre 1991
La réforme de l'armée et les mesures d'économie de la Confé- dération entraînent une réduction des emplois du DMF, no- tamment dans les entreprises d'armement et d'entretien. Il s'impose de trouver une solution à cette situation très préoc- cupante pour les régions concernées.
a) quelles mesures il prend pour remplacer lui-même les em- plois et les possibilités de formation dans les régions concer- nées, PTT et CFF compris (emplois fédéraux);
b) ce qu'il entreprend pour promouvoir la création par des tiers de nouveaux emplois et de nouvelles possibilités de for- mation dans les régions concernées;
c) à quelle utilisation il compte affecter les locaux de produc- tion libérés par la Confédération en vue de maintenir l'emploi dans les régions concernées.
a) que les entreprises d'armement et d'entretien de la Confé- dération puissent obtenir davantage de mandats dans les do- maines avoisinants du secteur privé;
b) qu'elles coopèrent avec des tiers sous une nouvelle forme; c) que leurs locaux puissent être mis à la disposition de tiers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Cavelty, Cottier, Da- nioth, Delalay, Hänsenberger, Iten Andreas, Jelmini, Küchler, Kündig, Lauber, Masoni, Meier Josi, Reichmuth, Rhyner, Schallberger, Schiesser, Schmid Carlo, Zimmerli , (19)
Ziegler Oswald: Am 3. Oktober 1991 habe ich - zusammen mit zahlreichen Mitunterzeichnern - den Bundesrat ersucht,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1991
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3143
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27.11.1991 - 08:00
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