Voranschlag 1991. Nachtrag II
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Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 2. Dezember 1991, Nachmittag Lundi 2 décembre 1991, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Frau Meier Josi
Präsidentin: Wir haben heute jemanden unter uns, der Ge- burtstag feiert. Es ist Thierry Béguin. Wir gratulieren ihm herz- lich! (Beifall)
Ad 90.046
Voranschlag 1991. Nachtrag II Budget 1991. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Oktober 1991 Message et projet d'arrêté du 30 octobre 1991
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 27. November 1991 Décision du Conseil national du 27 novembre 1991
Rüesch, Berichterstatter: Mit dem Nachtrag Il unterbreitet uns der Bundesrat Kreditbegehren im Gesamtbetrag von 1,143 Milliarden Franken. Die neuen Verpflichtungs- und Zu- satzkredite belaufen sich zudem auf rund 76 Millionen Fran- ken. Die Summe der Nachtragskredite erreicht einen neuen Rekordwert, erhöhen sich doch mit dem Nachtrag I zusam- men die für das laufende Jahr veranschlagten Gesamtausga- ben um 2,229 Milliarden Franken bzw. um 6,6 Prozent. Der An- teil beider Nachtragskredite an den Gesamtausgaben verdop- pelt sich im Vergleich mit dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre auf 3 Prozent des Budgets.
Diese Angaben führen uns klar vor Augen, dass wir bereits für das laufende Jahr mit einer drastischen Verschlechterung der Bundesfinanzen rechnen müssen. Statt ein Ueberschuss von 73 Millionen ist ein Defizit von 1,5 bis 2 Milliarden Franken zu erwarten.
Im Nationalrat hat der Sprecher erklärt, man könne diesen Kre- diten nur mit Zähneknirschen und mit der Faust im Sack zu- stimmen. Der rapide Anstieg der Nachtragskredite verlangt aber von den eidgenössischen Räten nicht einfach die Faust im Sack oder ein Zähneknirschen, sondern eine strengere Kontrolle. Jeder Nachtragskredit ist daraufhin zu prüfen, ob die betreffende Ausgabe nicht voraussehbar war. Die Departe- mente dürfen nicht der Versuchung verfallen, Kürzungen im Rahmen der Budgetbereinigung mit dem Finanzdepartement zu akzeptieren, in der Hoffnung und mit der Absicht, die betref- fenden Mittel seien schliesslich relativ leicht im Nachtragskre- ditverfahren wiederzubekommen.
Wir haben ferner zu verhindern, dass über Nachtragskredite der Personalstopp umgangen wird, indem Studien, welche in den Departementen vom eigenen Personal gemacht werden sollten, über das Konto «Kommissionen und Honorare» gross- zügig an Dritte vergeben werden, wobei das Geld dafür via Nachtragskredit hereingeholt wird.
Die Praktiken, die eingerissen haben, veranlassen mich zur Bemerkung, die Nachtragskredite seien ein moderner Ablass- handel einer sündig gewordenen Verwaltung geworden.
Im Nationalrat kritisierte man, dass die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zu freigebig dringliche Nachtragskre-
dite bewillige. Diese Kritik ist zurückzuweisen. Die Finanzdele- gation hat dringliche Nachtragskredite auch abgelehnt und sie auf den ordentlichen Nachtragsweg verwiesen. Sie hat ein- zelne Kredite erst nach eingehender Ueberprüfung geneh- migt; einen Kredit hat sie reduziert. Mit einer strenger werden- den Praxis wird die Finanzdelegation ihren Massstab aber noch einmal verschärfen müssen.
Es sei anerkennend festgehalten, dass das Eidgenössische Finanzdepartement im Mitberichtsverfahren mit den anderen Departementen bereits die nötige Strenge walten lässt und nicht jeden Kredit akzeptiert - ganz im Gegenteil. Die Kredite werden im Finanzdepartement ausserordentlich sorgfältig be- handelt und auf ihre Notwendigkeit hin geprüft. Es ist in die- sem Zusammenhang für die Zusammenarbeit zwischen dem Finanzdepartement, der Finanzdelegation und den Finanz- kommissionen sicher ein noch strengerer Massstab nötig und damit auch eine Besserung in diesem Sektor in kommender Zeit zu erwarten.
Eine Beurteilung der einzelnen Kredite ergibt folgendes Bild: Rund drei Viertel der mit dieser Botschaft beantragten Kredite entfallen auf die Landwirtschaft, die Zahlung von Passivzin- sen, das Asylwesen, die bundeseigenen Sozialwerke, die Ex- portrisikogarantie sowie den Gewässerschutz.
Zu den einzelnen Rubriken: Die landwirtschaftlichen Kredite im Umfang von 192 Millionen Franken gründen insbesondere in der Verwertung von Butter und Käse sowie der Raps- und Sojaernte, den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verar- beitungsprodukte und der einmaligen Bundeshilfe für Einla- gerungsaktionen von durch Trockenheit bedingten Not- schlachtungen dieses Sommers. Diese Kredite sind alle die Folge von Beschlüssen und Gesetzen.
Für die Zinszahlungen am Geld- und Kapitalmarkt, die Verzin- sung der Guthaben der Eidgenössischen Versicherungs- kasse (EVK) sowie den Zinsendienst der Sparkasse für das Bundespersonal werden weitere 175 Millionen Franken benö- tigt. Auch diese Ausgaben sind gebunden und von uns nicht mehr zu beeinflussen.
Durch die Zunahme der Asylgesuche um 60 Prozent gegen- über dem Vorjahr ergeben sich Mehraufwendungen in der Höhe von 157 Millionen Franken: für die Rückerstattung von Fürsorgeauslagen an die Kantone, für den Betrieb von Emp- fangsstellen, für die Beiträge an Unterstützungsleistungen so- wie für die Pauschalbeiträge an die Befragungskosten. Kür- zungen in diesem Sektor sind ebenfalls nur über eine Aende- rung der Beschlüsse möglich.
Die zusätzlichen Kredite von 119 Millionen Franken für die AHV/IV gehen bei der IV auf den unerwartet starken Anstieg im Bereich individueller Massnahmen und die zunehmende An- zahl bereits beitragsberechtigter Institutionen zurück. Bei der AHV liegen die Gründe in der erhöhten Teuerungsrate und den Leistungsverbesserungen im Spitexbereich. Zudem be- dingte der stärkere Anstieg der Heimkosten bei den Ergän- zungsleistungen zur AHV/IV das Einholen eines Nachtragskre- dites.
Mit den Vorschüssen an die Exportrisikogarantie (ERG) im Umfang von 100 Millionen Franken wird einerseits der erhöh- ten Zinslast, andererseits den Verzögerungen beim Abschluss bilateraler Umschuldungsaktionen Rechnung getragen.
Mit dem für den Gewässerschutz beantragten Zusatzkredit von 80 Millionen Franken sollen die dringlichsten Begehren der Kantone erfüllt und der Gesuchsüberhang von rund 340 Millionen Franken zumindest teilweise abgetragen wer- den. Dieser Kredit ist hier eindeutig auf ein vielseitiges Begeh- ren der Kantone hin aufgenommen worden.
Weitere wichtige Nachtragskredite fallen an für die Entwick- lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, den Natur- und Landschaftsschutz, die Uno-Mission in der Westsahara, die Deckung der Defizite konzessionierter Transportunterneh- mungen, den Felssturz in Randa, einen vorteilhaften Liegen- schaftserwerb in Zollikofen und die Förderung der Tätigkeit von gemeinnützigen Bauträgern. Die restlichen Kredite vertei- len sich auf eine Vielzahl von Rubriken.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen in der Vorlage des Bundesrats eine Aenderung (Sie haben ein graues Blatt aus- geteilt bekommen). Es handelt sich hier um eine Aenderung
8-S
Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991
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E 2 décembre 1991
auf Seite 34 der Botschaft (Bundesamt für Flüchtlinge): Der Bundesrat beantragte 1,08 Millionen Franken. Ihre Kommis- sion und die Kommission des Nationalrats beantragen 740 000 Franken. Der Nationalrat hat übrigens dieser Aende- rung bereits zugestimmt und keine Aenderungen an der Vor- lage vorgenommen.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat das ur- sprüngliche Kreditbegehren von 1,08 Millionen Franken in Frage gestellt. Sie stellte fest, dass bei bestimmten Positionen dieses Begehrens eine erhöhte Dringlichkeit nicht gegeben sei, so dass gewisse Studien durchaus auf dem normalen Budgetweg finanziert werden können. Der Bundesrat legte darauf ein revidiertes Kreditbegehren vor, welches dann von der Delegation bewilligt wurde. Es geht hier also um eine Re- duktion von 340 000 Franken.
Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite in Artikel 1 des Bun- desbeschlusses über den Nachtrag II zum Voranschlag 1991 vermindert sich damit von 1049 992 195 Franken auf 1049 652 195 Franken.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag Il zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1991 mit der erwähnten Aenderung zu genehmigen.
Bundesrat Stich: Ich möchte dem Kommissionspräsidenten für die Darstellung dieses Nachtragskredites danken. Er hat das Wesentliche gesagt: So kann es mit den Nachtragskredi- ten nicht weitergehen.
Es gibt natürlich Kredite, die sich automatisch ergeben - ich denke an die Absatzförderung in der Landwirtschaft; das ist ein Automatismus; man muss die Defizite decken. Genau so ist es mit den Schuldzinsen: Wenn wir mehr Kredite aufneh- men und die Zinssätze steigen, dann müssen wir diese decken. Aber im übrigen hat in diesem Jahr die ganze letztjäh- rige Budgetdebatte negativ gewirkt, weil das Parlament die Kredite aufgestockt hat und damit in der Verwaltung der Ein- druck entstanden ist, man könne ruhig mehr ausgeben, das werde vom Parlament mitgetragen.
Deshalb bin ich froh über diese Stellungnahme, wir können hoffen, dass sie auch in der Verwaltung gehört worden ist
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
91.052
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991
Bericht und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 Rapport et projet d'arrêté du 11 septembre 1991
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 27. November 1991 Décision du Conseil national du 27 novembre 1991
Schiesser, Berichterstatter: Aufgrund der Revision des Ge- schäftsverkehrsgesetzes obliegt es erstmals der Geschäfts- prüfungskommission, Bericht über den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu erstatten und dazu Antrag zu stellen. Bisher oblag diese Aufgabe der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Die GPK hofft, dass die Zusam- menarbeit mit der Finanzkommission bei der Beaufsichtigung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung noch vertieft und besser koordiniert werden kann, damit sich Doppelspurigkei- ten vermeiden lassen.
Zum Geschäftsbericht im einzelnen: die GPK hat ihr Augen- merk bei der Prüfung des Geschäftsberichts im wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Einflussnahme der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung auf die Agrarpolitik, Zielkonflikte zwi- schen Gesundheitspolitik und Fiskal- und Agrarpolitik, Ein- fluss des EWR, Kontroll- und Rechtswesen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kontrolle der Eidgenössischen Alkoholverwaltung keine Ergebnisse zutage gefördert hat, die zu besonderen Massnahmen Anlass gäben. Die EAV scheint gut geführt zu sein und die ihr übertragenen Aufgaben einwandfrei zu erfüllen.
Das heisst indessen nicht, dass in Zukunft alles immer so blei- ben muss, wie es heute ist. Namentlich der Aufgabenbereich der EAV, aber auch die heutige Ausgestaltung des Monopols des Bundes im Bereich des Aethylalkohols und dessen Hand- habung sollten in absehbarer Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden. So wie jeder Obstbaum von Zeit zu Zeit zurückgeschnitten werden muss, damit er wieder gesunde Früchte trägt, sollte auch in der EAV gefragt werden, ob es zur sinnvollen Handhabung des Monopols des Bundes tatsäch- lich rund 250 000 Bewilligungen und den entsprechenden Kontrollapparat braucht. Wäre weniger nicht auch in diesem Bereich mehr?
Neben dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement betreibt naturgemäss auch die EAV Agrarpolitik. Ueber die Eidgenössische Alkoholverwaltung nimmt somit das Eidge- nössische Finanzdepartement Einfluss auf die Agrarpolitik. Diese Doppelspurigkeit ist notwendigerweise mit der Aufgabe der EAV verbunden. Die Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Tätigkeit der EAV darf aber nicht zum Selbstzweck werden, ist doch deren primäre Aufgabe eindeutig im Bereich der Ge- sundheitspolitik anzusiedeln. Ich zitiere aus dem Geschäfts- bericht: «Das volksgesundheitliche Ziel der Alkoholpolitik ist vorrangig. Doch sind zunehmend auch andere Aspekte von Bedeutung. Neben den fiskalischen sind es vor allem agrarpo- litische Fragen, die zunehmend Gewicht erhalten.»
Diese Aussage ist euphemistisch. Das Studium des Ge- schäftsberichtes und im übrigen auch der Rechnung der EAV zeigt, dass fiskal- und agrarpolitische Aspekte die ursprüngli- che Zielsetzung zunehmend überwuchern. Wenn das volks- gesundheitliche Ziel dennoch weitgehend erreicht wird, so hängt dies vor allem mit veränderten Lebenshaltungen, insbe- sondere mit der bewussten Gesundheitsvorsorge breiter Be- völkerungskreise, zusammen. Die EAV dient zunehmend als willkommene Einnahmequelle für den Bund. Besonders diese Verlagerung der ursprünglichen Zielsetzung müsste Anlass
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Seduta
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