Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991
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E 2 décembre 1991
auf Seite 34 der Botschaft (Bundesamt für Flüchtlinge): Der Bundesrat beantragte 1,08 Millionen Franken. Ihre Kommis- sion und die Kommission des Nationalrats beantragen 740 000 Franken. Der Nationalrat hat übrigens dieser Aende- rung bereits zugestimmt und keine Aenderungen an der Vor- lage vorgenommen.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat das ur- sprüngliche Kreditbegehren von 1,08 Millionen Franken in Frage gestellt. Sie stellte fest, dass bei bestimmten Positionen dieses Begehrens eine erhöhte Dringlichkeit nicht gegeben sei, so dass gewisse Studien durchaus auf dem normalen Budgetweg finanziert werden können. Der Bundesrat legte darauf ein revidiertes Kreditbegehren vor, welches dann von der Delegation bewilligt wurde. Es geht hier also um eine Re- duktion von 340 000 Franken.
Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite in Artikel 1 des Bun- desbeschlusses über den Nachtrag II zum Voranschlag 1991 vermindert sich damit von 1049 992 195 Franken auf 1049 652 195 Franken.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag Il zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1991 mit der erwähnten Aenderung zu genehmigen.
Bundesrat Stich: Ich möchte dem Kommissionspräsidenten für die Darstellung dieses Nachtragskredites danken. Er hat das Wesentliche gesagt: So kann es mit den Nachtragskredi- ten nicht weitergehen.
Es gibt natürlich Kredite, die sich automatisch ergeben - ich denke an die Absatzförderung in der Landwirtschaft; das ist ein Automatismus; man muss die Defizite decken. Genau so ist es mit den Schuldzinsen: Wenn wir mehr Kredite aufneh- men und die Zinssätze steigen, dann müssen wir diese decken. Aber im übrigen hat in diesem Jahr die ganze letztjäh- rige Budgetdebatte negativ gewirkt, weil das Parlament die Kredite aufgestockt hat und damit in der Verwaltung der Ein- druck entstanden ist, man könne ruhig mehr ausgeben, das werde vom Parlament mitgetragen.
Deshalb bin ich froh über diese Stellungnahme, wir können hoffen, dass sie auch in der Verwaltung gehört worden ist
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
91.052
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991
Bericht und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 Rapport et projet d'arrêté du 11 septembre 1991
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 27. November 1991 Décision du Conseil national du 27 novembre 1991
Schiesser, Berichterstatter: Aufgrund der Revision des Ge- schäftsverkehrsgesetzes obliegt es erstmals der Geschäfts- prüfungskommission, Bericht über den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu erstatten und dazu Antrag zu stellen. Bisher oblag diese Aufgabe der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Die GPK hofft, dass die Zusam- menarbeit mit der Finanzkommission bei der Beaufsichtigung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung noch vertieft und besser koordiniert werden kann, damit sich Doppelspurigkei- ten vermeiden lassen.
Zum Geschäftsbericht im einzelnen: die GPK hat ihr Augen- merk bei der Prüfung des Geschäftsberichts im wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Einflussnahme der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung auf die Agrarpolitik, Zielkonflikte zwi- schen Gesundheitspolitik und Fiskal- und Agrarpolitik, Ein- fluss des EWR, Kontroll- und Rechtswesen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kontrolle der Eidgenössischen Alkoholverwaltung keine Ergebnisse zutage gefördert hat, die zu besonderen Massnahmen Anlass gäben. Die EAV scheint gut geführt zu sein und die ihr übertragenen Aufgaben einwandfrei zu erfüllen.
Das heisst indessen nicht, dass in Zukunft alles immer so blei- ben muss, wie es heute ist. Namentlich der Aufgabenbereich der EAV, aber auch die heutige Ausgestaltung des Monopols des Bundes im Bereich des Aethylalkohols und dessen Hand- habung sollten in absehbarer Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden. So wie jeder Obstbaum von Zeit zu Zeit zurückgeschnitten werden muss, damit er wieder gesunde Früchte trägt, sollte auch in der EAV gefragt werden, ob es zur sinnvollen Handhabung des Monopols des Bundes tatsäch- lich rund 250 000 Bewilligungen und den entsprechenden Kontrollapparat braucht. Wäre weniger nicht auch in diesem Bereich mehr?
Neben dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement betreibt naturgemäss auch die EAV Agrarpolitik. Ueber die Eidgenössische Alkoholverwaltung nimmt somit das Eidge- nössische Finanzdepartement Einfluss auf die Agrarpolitik. Diese Doppelspurigkeit ist notwendigerweise mit der Aufgabe der EAV verbunden. Die Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Tätigkeit der EAV darf aber nicht zum Selbstzweck werden, ist doch deren primäre Aufgabe eindeutig im Bereich der Ge- sundheitspolitik anzusiedeln. Ich zitiere aus dem Geschäfts- bericht: «Das volksgesundheitliche Ziel der Alkoholpolitik ist vorrangig. Doch sind zunehmend auch andere Aspekte von Bedeutung. Neben den fiskalischen sind es vor allem agrarpo- litische Fragen, die zunehmend Gewicht erhalten.»
Diese Aussage ist euphemistisch. Das Studium des Ge- schäftsberichtes und im übrigen auch der Rechnung der EAV zeigt, dass fiskal- und agrarpolitische Aspekte die ursprüngli- che Zielsetzung zunehmend überwuchern. Wenn das volks- gesundheitliche Ziel dennoch weitgehend erreicht wird, so hängt dies vor allem mit veränderten Lebenshaltungen, insbe- sondere mit der bewussten Gesundheitsvorsorge breiter Be- völkerungskreise, zusammen. Die EAV dient zunehmend als willkommene Einnahmequelle für den Bund. Besonders diese Verlagerung der ursprünglichen Zielsetzung müsste Anlass
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Alkoholverwaltung. Bericht und Rechnung 1990/1991
dafür sein, Aufgaben und Funktionen der EAV einmal grundle- gend zu überprüfen.
Die gleiche Forderung - Ueberprüfung von Funktion und Auf- gaben der EAV - ergibt sich auch unter dem Aspekt der euro- päischen Integration. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob unser System des Alkoholmonopols des Bundes beibehalten werden kann. Ob der EWR-Vertrag eine Revision des Alkohol- gesetzes erfordert, ist noch nicht restlos geklärt. Dagegen wird die fiskalische Belastung inländischer Produkte derjenigen von Importen entsprechen müssen.
Wie bereits erwähnt, gibt es im Bereich des Alkoholmonopols rund 250 000 Bewilligungen. Jährlich werden bei etwa 2,5 Pro- zent aller Inhaber von Bewilligungen Kontrollen durchgeführt Beim Grossteil der Widerhandlungen gegen die Alkoholge- setzgebung - im Berichtsjahr waren es 655 - handelt es sich um absolute Bagatellfälle. Trotz der geringen Zahl von jährli- chen Kontrollen im Vergleich zur Gesamtzahl der Bewilligun- gen erachtet die EAV den heutigen Kontrollmechanismus als ausreichend und wirkungsvoll.
Zum Abschluss noch ein Hinweis für Obstbauern, die Marktni- schen suchen: In Zeiten zunehmenden Umweltbewusstseins mag es erstaunen, dass ein Mangel an Bioobst besteht. Nur 1 bis 2 Prozent der Obstbauern sind bereit, biologisch zu produ- zieren. Die Nachfrage wäre wesentlich grösser. Die EAV unter- stützt die Bioobstproduktion durch Beratung und Forschung. Hier wäre eine Marktnische durchaus zu finden.
Die GPK beantragt, den Geschäftsbericht der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 1991 zu genehmigen.
Rüesch, Berichterstatter: Der Sprecher der GPK hat zu Recht auf das Dilemma hingewiesen, mit dem wir bei der Alkoholver- waltung leben. Auf der einen Seite ist der Zweck der Alkohol- gesetzgebung gemäss Bundesverfassung ein gesundheits- politischer; auf der anderen Seite ist die Alkoholverwaltung eine willkommene Einnahmequelle zur Mitfinanzierung der AHV und auch eine Quelle, die für die Landwirtschaftspolitik immer wieder angezapft werden kann.
Die Alkoholverwaltung hat sich in diesem Dilemma und in die- sem Rahmen das Ziel gesetzt, ihren Ertrag auf rund 200 Millio- nen Franken pro Jahr zu stabilisieren. Die Ueberprüfung der Rechnung dieses Jahres ergibt, dass dieses Ziel in diesem Rechnungsjahr erreicht werden konnte. Der Reinertrag der Al- koholverwaltung beträgt im Geschäftsjahr 1990/91 210,7 Mil- lionen Franken; er liegt etwas über der anvisierten Limite. Er ist damit 18 Millionen Franken grösser als im Vorjahr und liegt 5,4 Millionen Franken unter dem Voranschlag. Der Ertrag be- läuft sich auf 404 Millionen Franken, gegenüber 385,4 Millio- nen im Vorjahr und 397,5 Millionen im Budget Mit einer Zu- nahme von 10 Prozent sind die Einnahmen aus den Monopol- gebühren überdurchschnittlich angestiegen.
Der Aufwand ist mit 193,3 Millionen Franken um 11,9 Millionen Franken höher als budgetiert. Woher kommen die höheren ,Ausgaben? Sie sind durch die Verwertung der Kartoffelpro- dukte verursacht worden. Auf der anderen Seite hat die Ver- wertung des Obstes weniger gekostet.
Im Rahmen der agrarpolitischen Zielsetzungen sind zurzeit verschiedene Studien im Gange: Einmal wird mit dem Schwei- zerischen Obstverband über die Reduktion der Zwergobst- plantagen verhandelt. Eine Reduktion der Hochstammkultur steht aber nicht mehr zur Diskussion. Ich erinnere Sie an un- sere Intervention im Rahmen der letzten Budgetdebatte bei der Alkoholverwaltung. Inzwischen hat auch eine Obstbaum- zählung ergeben, dass wir bei den Hochstämmen einen kata- strophalen Rückgang haben, der ökologisch und landschafts- schützerisch höchst unerwünscht ist. Es ist also richtig, wenn wir bei der Eindämmung der Produktion bei den eigentlichen Zwergobstplantagen ansetzen und nicht bei den ökologisch sehr wertvollen Hochstämmen.
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Studiert wird ferner die Effizienz der Verbilligungsaktionen, die auch im Rahmen des Budgets zur Diskussion standen. Beson- dere Massnahmen werden zurzeit zur Eindämmung der Ueberproduktion von Kartoffeln studiert. Diese Massnahmen werden, je nach Ausgang der Studien, selbstverständlich die
kommenden Budgets und Rechnungen der Alkoholverwal- tung wesentlich beeinflussen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle gibt in ihrem Bericht über die Revision der Jahresrechnung 1990/91 vom 6. bis 23. Au- gust dieses Jahres ein positives Bild über die Rechnungsfüh- rung bei der EAV. Zu Bemerkungen Anlass gibt der Eidgenös sischen Finanzkontrolle lediglich die Abschreibungspolitik, die auf deren Wunsch nun gemäss neuer Verordnung auf sämtliche Vermögensbestandteile und nicht nur auf die Neuin- vestitionen ausgedehnt wird, womit eine Einigung zwischen beiden Instanzen erzielt werden konnte und wodurch die Ver- ordnung ab sofort vollumfänglich angewendet wird.
Erstaunlich ist der relativ schlechte Ertrag des Wertschriften- portefeuilles von nur 4,7 Prozent. Das kommt daher, weil die Alkoholverwaltung in letzter Zeit keine Wertschriften mehr kau- fen konnte. Das Geld wurde anderweitig verwendet, und der Bestand der Wertschriften ist überaltert. Daher die tiefe Ren- dite in der Rechnung, die Ihnen vorgelegt worden ist.
Auch die Finanzkommission ist zur Ueberzeugung gekom- men, dass die Alkoholverwaltung gut geführt wird. Wir beantragen Ihnen, die Rechnung zu genehmigen.
Bundesrat Stich: Ich möchte den beiden Kommissionsspre- chern für ihre Darlegungen sehr herzlich danken. Sie haben die Probleme der Alkoholverwaltung sehr exakt dargestellt. Wir leben tatsächlich in verschiedenen Zielkonflikten. Auf der einen Seite haben wir die prinzipiell wichtigste Aufgabe des Gesundheitsschutzes; auf der anderen Seite haben wir eine landwirtschaftliche Aufgabe. Wir haben zudem Fiskalaufga- ben nicht nur für den Bund, für die AHV, sondern mit dem Al- kohlzehntel auch für die Kantone. Und die Kantone legen ih- rerseits Wert darauf, dass der Ertrag der Alkoholverwaltung wenn möglich mindestens gleich hoch bleibt, damit sie diese Einnahmen weiterhin zur Verfügung haben.
Es wird aber in Zukunft nicht sehr einfach sein, das zu errei- chen. Das haben wir bereits bei der Aenderung der Monopol- gebühren gesehen, als wir bei den inländischen Spezialitäten relativ stark aufgeschlagen haben, nämlich 16 Prozent, wäh- rend bei den eingeführten gebrannten Wassern ein Aufschlag von nur 5 Prozent erfolgte, um eine gewisse Annäherung zu erreichen. Das hat uns sehr viele böse Briefe eingebracht. Aber im Zusammenhang mit dem EWR werden wir diese Scherenbewegung natürlich stoppen müssen.
Dabei kann heute noch nicht vorausgesagt werden kann, wel- che Auswirkungen dies erstens auf den Absatz und zweitens auf die Verwendung schweizerischer gebrannter Wasser ha- ben wird, wenn sie wesentlich teurer sind; drittens sind die Auswirkungen auf die Fiskalrechnung unbekannt. Im weitern werden natürlich dann gewisse Bereiche der Politik, Landwirt- schaftspolitik und Oekologie beispielsweise, betroffen sein. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Bericht und der Rechnung zu- stimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr La séance est levée à 18 h 45
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Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991
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Sessione
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Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.052
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Datum
02.12.1991 - 18:15
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