E 3 décembre 1991
992
Motion Simmen
Ad 90.063
PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II PTT. Budget 1991. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1991 Message et projet d'arrêté du 23 octobre 1991
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 25. November 1991 Décision du Conseil national du 25 novembre 1991
Piller, Berichterstatter: Der Nachtrag Il der PTT-Betriebe be- läuft sich auf rund 192 Millionen Franken; davon entfallen rund 101 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und rund 91 Millionen Franken auf die Investitionen.
In der Erfolgsrechnung wirken sich hauptsächlich der Einbau des höheren Teuerungsausgleichs in die Renten sowie die in- ternationale Fernmeldeabrechnung für das Jahr 1988 aus. Weiter wurden zusätzliche Mittel für elektrische Energie, Ent- schädigungen an Transportunternehmungen, Linien- und Ap- paratematerial sowie für den Aus- und Umbau von Telefon- fernlinien benötigt
Bei den Investitionen entfällt der grösste Teil auf den Fernmel- debereich für den Ausbau und die Modernisierung von Tele- fonteilnehmerlinien und Telefoneinrichtungen, da die Nach- frage nach Leistungen im Fernmeldewesen und die techni- sche Entwicklung unvermindert anhalten.
Wie bereits bei der Beratung des Budgets 1992 ausgeführt, kann der im Voranschlag 1991 budgetierte Reingewinn von 500 Millionen Franken nicht erreicht werden. Die PTT rechnen mit einem Unternehmungsverlust von rund 300 Millionen Franken. Dies beunruhigt. Die PTT haben aber mit dem Bud- get 1992 unternehmerische Massnahmen angekündigt. Diese habe ich bei der Budgetberatung aufgelistet.
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Nachtrag II zuzu- stimmen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dies einstimmig.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
91.3155
Motion Simmen Revision des Eisenbahngesetzes Révision de la loi sur les chemins de fer
Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, das Eisenbahngesetz dahin- gehend zu revidieren, dass die Plangenehmigungsverfahren übersichtlicher und damit effizienter gestaltet werden können. Die Revision soll zusammen mit der am 20. Juni 1989 vom Ständerat verlangten Zusatzbotschaft zur Vorlage 87.069 (Ei- senbahngesetz, Aenderung) unverzüglich vorgelegt werden.
Texte de la motion du 5 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi sur les chemins de fer ayant pour objectif de rendre la procé- dure d'approbation des plans plus claire par souci d'effi- cience. Le projet de révision doit être présenté sans plus de re- tard avec le message complémentaire demandé le 20 juin 1989 par le Conseil des Etats au sujet de l'objet 87.069 intitulé «Loi sur les chemins de fer. Modification».
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Bührer, Ca- velty, Meier Josi (4)
Frau Simmen: In der letzten Sommersession haben die eidge- nössischen Räte einen dringlichen Bundesbeschluss betref- fend das Plangenehmigungsverfahren für Grossprojekte ver- abschiedet. Jener Bundesbeschluss bezog sich ausschliess- lich auf Vorhaben im Zusammenhang mit der «Bahn 2000». Diejenigen unter Ihnen, die schon im Rat waren, können sich erinnern, dass das Geschäft seinerzeit viel zu reden gab und dass auch das Bundesgericht seine Vorbehalte zum Proze- dere anmeldete. Ich setzte mich in der Beratung dafür ein, dass die Sache im ordentlichen Verfahren erledigt werde.
In materieller Hinsicht ist dem neuen Verfahren nichts vorzu- werfen. Es bringt im Gegenteil eine bessere Gliederung des Prozederes, hingegen fand ich es schon damals und finde es auch heute noch stossend, dass nur einzelne Projekte, und dazu noch im Dringlichkeitsverfahren, einem anderen Regime unterworfen werden.
In demokratischer Manier akzeptiere ich selbstverständlich die getroffenen Entscheide, die im übrigen ja schon in Kraft getreten sind.
Wir haben nun aber die Situation, dass für dieselbe Materie verschiedene Verfahrensvorschriften gelten. Das ist weder für die Betroffenen noch für die Verwaltung sehr transparent und angenehm und muss geändert werden. Die Gelegenheit dazu ist günstig, denn die Revision des Eisenbahngesetzes ist im Moment im Gange.
Der Ständerat ist zwar am 26. Juni 1989 auf die damalige Vor- lage 87.069 eingetreten, hat sie dann aber an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, den Teil A betreffend KTU vorrangig zu behandeln. Und in dieser laufenden Revision hätte die Aenderung des Plangenehmigungsverfahrens nun gut Platz.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Gelegenheit zu ergreifen und rasch zu handeln. Die Arbeit ist zum grössten Teil gelei- stet, so dass von dieser Seite her kein Zeitverlust zu befürchten ist.
Die Motion des Nationalrates, die der Bundesrat eben ange- nommen hat, zielt in die gleiche Richtung. Ich bitte Sie daher um so mehr um Zustimmung zur Motion.
Bundesrat Ogi: Frau Simmen und der Bundesrat sind sich ei- nig, dass das Eisenbahngesetz geändert werden soll, damit ein neues Planungsverfahren allgemein gilt. Der Bundesrat will aber anders als Frau Simmen die Verfahrensänderung
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PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II PTT. Budget 1991. Supplément II
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 90.063
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Numero dell'oggetto
Datum 03.12.1991 - 08:00
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992-992
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