E 3 décembre 1991
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Motion Simmen
Ad 90.063
PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II PTT. Budget 1991. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1991 Message et projet d'arrêté du 23 octobre 1991
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 25. November 1991 Décision du Conseil national du 25 novembre 1991
Piller, Berichterstatter: Der Nachtrag Il der PTT-Betriebe be- läuft sich auf rund 192 Millionen Franken; davon entfallen rund 101 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und rund 91 Millionen Franken auf die Investitionen.
In der Erfolgsrechnung wirken sich hauptsächlich der Einbau des höheren Teuerungsausgleichs in die Renten sowie die in- ternationale Fernmeldeabrechnung für das Jahr 1988 aus. Weiter wurden zusätzliche Mittel für elektrische Energie, Ent- schädigungen an Transportunternehmungen, Linien- und Ap- paratematerial sowie für den Aus- und Umbau von Telefon- fernlinien benötigt
Bei den Investitionen entfällt der grösste Teil auf den Fernmel- debereich für den Ausbau und die Modernisierung von Tele- fonteilnehmerlinien und Telefoneinrichtungen, da die Nach- frage nach Leistungen im Fernmeldewesen und die techni- sche Entwicklung unvermindert anhalten.
Wie bereits bei der Beratung des Budgets 1992 ausgeführt, kann der im Voranschlag 1991 budgetierte Reingewinn von 500 Millionen Franken nicht erreicht werden. Die PTT rechnen mit einem Unternehmungsverlust von rund 300 Millionen Franken. Dies beunruhigt. Die PTT haben aber mit dem Bud- get 1992 unternehmerische Massnahmen angekündigt. Diese habe ich bei der Budgetberatung aufgelistet.
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Nachtrag II zuzu- stimmen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dies einstimmig.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
91.3155
Motion Simmen Revision des Eisenbahngesetzes Révision de la loi sur les chemins de fer
Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, das Eisenbahngesetz dahin- gehend zu revidieren, dass die Plangenehmigungsverfahren übersichtlicher und damit effizienter gestaltet werden können. Die Revision soll zusammen mit der am 20. Juni 1989 vom Ständerat verlangten Zusatzbotschaft zur Vorlage 87.069 (Ei- senbahngesetz, Aenderung) unverzüglich vorgelegt werden.
Texte de la motion du 5 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi sur les chemins de fer ayant pour objectif de rendre la procé- dure d'approbation des plans plus claire par souci d'effi- cience. Le projet de révision doit être présenté sans plus de re- tard avec le message complémentaire demandé le 20 juin 1989 par le Conseil des Etats au sujet de l'objet 87.069 intitulé «Loi sur les chemins de fer. Modification».
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Bührer, Ca- velty, Meier Josi (4)
Frau Simmen: In der letzten Sommersession haben die eidge- nössischen Räte einen dringlichen Bundesbeschluss betref- fend das Plangenehmigungsverfahren für Grossprojekte ver- abschiedet. Jener Bundesbeschluss bezog sich ausschliess- lich auf Vorhaben im Zusammenhang mit der «Bahn 2000». Diejenigen unter Ihnen, die schon im Rat waren, können sich erinnern, dass das Geschäft seinerzeit viel zu reden gab und dass auch das Bundesgericht seine Vorbehalte zum Proze- dere anmeldete. Ich setzte mich in der Beratung dafür ein, dass die Sache im ordentlichen Verfahren erledigt werde.
In materieller Hinsicht ist dem neuen Verfahren nichts vorzu- werfen. Es bringt im Gegenteil eine bessere Gliederung des Prozederes, hingegen fand ich es schon damals und finde es auch heute noch stossend, dass nur einzelne Projekte, und dazu noch im Dringlichkeitsverfahren, einem anderen Regime unterworfen werden.
In demokratischer Manier akzeptiere ich selbstverständlich die getroffenen Entscheide, die im übrigen ja schon in Kraft getreten sind.
Wir haben nun aber die Situation, dass für dieselbe Materie verschiedene Verfahrensvorschriften gelten. Das ist weder für die Betroffenen noch für die Verwaltung sehr transparent und angenehm und muss geändert werden. Die Gelegenheit dazu ist günstig, denn die Revision des Eisenbahngesetzes ist im Moment im Gange.
Der Ständerat ist zwar am 26. Juni 1989 auf die damalige Vor- lage 87.069 eingetreten, hat sie dann aber an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, den Teil A betreffend KTU vorrangig zu behandeln. Und in dieser laufenden Revision hätte die Aenderung des Plangenehmigungsverfahrens nun gut Platz.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Gelegenheit zu ergreifen und rasch zu handeln. Die Arbeit ist zum grössten Teil gelei- stet, so dass von dieser Seite her kein Zeitverlust zu befürchten ist.
Die Motion des Nationalrates, die der Bundesrat eben ange- nommen hat, zielt in die gleiche Richtung. Ich bitte Sie daher um so mehr um Zustimmung zur Motion.
Bundesrat Ogi: Frau Simmen und der Bundesrat sind sich ei- nig, dass das Eisenbahngesetz geändert werden soll, damit ein neues Planungsverfahren allgemein gilt. Der Bundesrat will aber anders als Frau Simmen die Verfahrensänderung
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Interpellation Danioth
nicht zwingend und gleichzeitig mit dem neuen Finanzie- rungssystem vorlegen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundes- rat, die Motion von Frau Simmen in ein Postulat umzuwandeln. Wir haben so quasi als Vorreiter für die «Bahn 2000» den dring- lichen Bundesbeschluss für ein neues Plangenehmigungs- verfahren im Juni verabschiedet. Sinngemäss ist im Oktober von Ihrem Rat ein gleiches Verfahren für den Alpentransit, für die Neat, beschlossen worden.
Die allgemeine Regelung für die Eisenbahnen soll im Eisen- bahngesetz geregelt werden, da haben wir überhaupt keine Differenz. Nun haben wir aber beim Eisenbahngesetz im Fi- nanzbereich gewisse Probleme, die wir mit den Kantonen be- reinigen müssen, und daher wird dieses Eisenbahngesetz nicht bereits in den nächsten Monaten den Räten vorgelegt werden können. Deshalb sollte man diese Koppelung, die Sie verlangen, Frau Simmen, nicht durchsetzen, weil wir damit ge- bunden wären und mit den anderen Aufgaben, die bereits ein- geleitet sind, nicht vorwärtsmachen könnten.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Motion als Postulat zu ak- zeptieren. Wir werden aber in Ihrem Sinne, Frau Simmen, und gemäss Ihrem Ziel die Arbeiten, die Sie verlangt haben, zügig an die Hand nehmen. Aber das hängt nicht nur vom Bundes- rat, sondern auch von verschiedenen, nicht einfachen Diskus- sionen mit den Kantonen ab.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Simmen in ein Postulat umzu- wandeln.
Frau Simmen: Mir geht es darum, dass es möglichst schnell geht Ich war der Meinung, dass mit einer Koppelung an das Gesetz, das bereits in Beratung ist, diesem Anliegen Genüge getan sei. Ich sehe nun aber, dass die Revision des Eisen- bahngesetzes aus anderen Gründen nicht so beförderlich vor sich geht, wie ich das eigentlich gedacht hatte, als ich meine Motion vor einem halben Jahr einreichte.
Ich bin mit der Umwandlung einverstanden, weil ich glaube, dass sie meinem Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt besser ent- spricht.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3166
Interpellation Danioth Ausnahme von der 28-Tonnen-Limite Dérogations à la limite des 28 tonnes
Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1991
Mit Verwunderung und Besorgnis musste die interessierte Oeffentlichkeit am 6. Juni die Nachricht zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat gegenüber der EG die Bereitschaft erklärt hat, Ausnahmen von der 28-Tonnen-Limite für Lastwagen zu bewilligen.
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Welches sind die Gründe für die plötzliche Abkehr vom Grundsatz, dass die 28-Tonnen-Limite nicht negoziabel ist?
Glaubt der Bundesrat, dem enormen Druck der EG stand- halten zu können, wenn es darum geht, im nachhinein den Umfang der angeblich «minimalen Ausnahmen» zu umschrei- ben?
Welche Garantien hat der Bundesrat von der EG, um eine angemessene Honorierung dieses ungewöhnlichen Zuge- ständnisses zu erlangen?
Welche Zusicherung besitzt der Bundesrat, damit die EG im zukünftigen Transitabkommen die legitimen Interessen der Schweiz respektiert?
Wie gedenkt der Bundesrat die Ausnahmen in der Praxis zu handhaben, insbesondere eine wirksame Kontrolle auf der Strasse sicherzustellen?
Wie gedenken die Behörden die zusätzlichen Kapazitäts- engpässe zu bewältigen, die vorab auf der Gotthard-Nord- rampe entstehen werden, welche über keine Kriechspur ver- fügt?
Texte de l'interpellation du 10 juin 1991
C'est avec étonnement et inquiétude que les milieux intéres- sés ont appris le 6 juin que le Conseil fédéral avait déclaré à la CE qu'il était prêt à autoriser des dérogations à la limite des 28 tonnes pour les camions.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Pour quels motifs a-t-il soudain abandonné le principe se- lon lequel la limite des 28 tonnes n'est pas négociable?
Pense-t-il pouvoir résister à la très forte pression qu'exer- cera la CE lorsqu'il s'agira, par la suite, de préciser jusqu'où iront les exceptions prétendues «minimales»?
Quelles garanties a-t-il obtenues de la CE en contrepartie de 'la concession inhabituelle qu'il a faite?
Est-il sûr que la CE respectera les intérêts légitimes de la Suisse dans le cadre du futur accord sur le transit alpin? Quelles assurances lui a-t-elle données?
Comment compte-t-il appliquer ces exceptions dans la pra- tique et, plus particulièrement, assurer un contrôle efficace sur les routes?
Comment les autorités pensent-elles résoudre les problè- mes de saturation qui ne manqueront pas de s'accroître princi- palement sur la rampe nord du Saint-Gothard, qui ne dispose pas de voie lente?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ziegler Oswald (1)
Danioth: Meine Interpellation habe ich unmittelbar nach dem 6. Juni 1991 eingereicht, als in die bislang unverrückbare Front der Schweiz in den EG-Verhandlungen eine erste Bre- sche - und wie sich inzwischen gezeigt hat, leider nicht die letzte - geschlagen wurde. Der Bundesrat hat bekanntlich Ausnahmen für 50 Lastwagen von 40 Tonnen pro Tag als Tran- sit bewilligt. Inzwischen sind im Transitabkommen diese 50 Lastwagen auf täglich 100 erhöht worden. Damit gehört die unverrückbare 28-Tonnen-Limite, die oft als helvetischer My- thos bezeichnet worden ist, der Vergangenheit an.
Noch in der Neat-Botschaft hat der Bundesrat auf Seite 20 ziemlich apodiktisch erklärt: «Selbst ein befristeter und kontin- gentierter Strassenkorridor für Lastenzüge mit bis zu 40 Ton- nen Gewicht ist darum für den Bundesrat nicht negoziabel. » In Tat und Wahrheit haben wir heute natürlich mit dieser Oeff- nung den befristeten und beschränkten Korridor.
Der bundesrätliche Sprecher war denn auch sichtlich bemüht, die Tragweite und die Auswirkungen dieser Konzessionen et- was herunterzuspielen und in den Gesamtzusammenhang der Transitverhandlungen zu stellen. Doch die Reaktionen wa- ren in der Oeffentlichkeit gleichwohl ziemlich gemischt, in den betroffenen Regionen war man sogar beunruhigt. Man hat zwar durchaus Verständnis - ich teile dieses Verständnis -, dass der Bundesrat in Kenntnis der Gesamtzusammenhänge seine schwierigen Verhandlungen mit der EG führen musste. Aber diese Kehrtwende hat doch besorgte Fragen aufgewor- fen.
Ich habe versucht, einige Fragen in meiner Interpellation auf- zulisten. Ich räume ein, dass sie heute in einem anderen Lichte gesehen werden müssen; im Grundsatz sind sie aber nicht überholt. Vor allem ist man im ungewissen über den Inhalt und den Umfang dieser Ausnahmen, was als minimal bezeichnet wurde und sich offenbar auf den Transport verderblicher Wa- ren sowie neuestens auf abgaskonforme Lastwagen be- schränken soll. Das sind positive Elemente, das möchte ich durchaus einräumen. Vor allem ist es das Durchschimmern ei- ner neuen Transportphilosophie, die sich offenbar auch in Eu- ropa breitzumachen beginnt.
Die Ausnahmen sind denn auch als befristet bezeichnet wor- den, bis die verstärkte Huckepacklösung im Jahre 1995 zu greifen beginnt.
Die Bedenken aber, dass dieser Umfang in den nachträgli- chen Verhandlungen noch ausgeweitet werde, haben sich in-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Simmen Revision des Eisenbahngesetzes Motion Simmen Révision de la loi sur les chemins de fer
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.3155
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
992-993
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Pagina
Ref. No
20 020 831
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