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E 29 janvier 1992
Lassen Sie mich zum Schluss aus der Reihe von unakzeptier- baren Urteilen der letzten Zeit das jüngste - es stammt aus die- sem Monat - herausgreifen; es kann in jeder Beziehung für alle anderen stehen: Ein Automobilist, bereits einschlägig vor- bestraft, verursacht in schwerem Rauschzustand - bei 1,86 Promille Alkohol in seinem Blut - einen Unfall mit Todes- folge. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt! Begründung des Urteils: Die Justiz dürfe sich nicht willkürlichen Strömungen aussetzen und müsse un- abhängig bleiben. Und weiter: Der Fahrer sei zwar «recht sorg- los und mit lockerer Geschwindigkeit gefahren». Für eine übersetzte Geschwindigkeit fehlten jedoch die Beweise.
Solche Worte gegenüber der Tatsache, dass das Leben eines 26jährigen Mannes völlig sinnlos ausgelöscht wurde! Sie ge- statten, dass mir für derartige juristische Ueberlegungen jedes Verständnis fehlt und mich soviel blanker Zynismus mit echter Wut erfüllt.
Ich fordere Sie deshalb auf: Helfen Sie mit, ein Zeichen zu set- zen! Helfen Sie mit, dass solche Urteile nicht mehr möglich sind! Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen und sie zu überweisen.
Bundesrat Koller: Ich habe an sich grosses Verständnis für das Anliegen, das Herr Bernhard Seiler mit seiner Motion vor- trägt. Aber wie er in seiner Begründung bereits angedeutet hat, hat er offenbar auch Verständnis dafür, dass ich als Chef des Justiz- und Polizeidepartementes gehalten bin, diesen Vorstoss auch unter juristischen Gesichtspunkten einer kriti- schen Prüfung zu unterziehen.
Weil wir dafür grosses Verständnis haben, sind wir bereit, Ihren Vorstoss zur Prüfung entgegenzunehmen. Wir möchten aber den Rat bitten, ihn nicht in der verbindlichen Form der Motion zu überweisen, und zwar aus folgenden Gründen:
Das Problem, das Sie mit Ihrer Motion aufzeigen, ist nämlich nicht ein Problem des gesetzlichen Strafrahmens - wofür wir als Gesetzgeber zuständig sind -, sondern ein Problem der Gerichtspraxis. Dabei liegt es im Prinzip der Gewaltentren- nung, dass wir uns diesbezüglich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen müssen. Aber trotz dieser Zurückhaltung glaube ich feststellen zu dürfen, dass es tatsächlich auch uns mit Sorge erfüllt, weshalb gewisse Gerichte diesen ausreichen- den gesetzlichen Strafrahmen nicht entsprechend nutzen. Auch der Bundesrat hat den Eindruck, dass dieser Strafrah- men, der seit dem Jahre 1975 selbst bei fahrlässiger Bege- hung Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren ermöglicht, in der Praxis leider immer wieder nicht entsprechend genutzt wird. Andererseits muss ich aber auch festhalten, dass unsere Ueberprüfung der Urteile nicht einen Nachweis einer systema- tischen Schonung alkoholisierter Fahrzeugführer durch die Gerichte ergeben hat. Es ist vielmehr so, dass auf diesem Ge- biet, wie auch auf anderen Gebieten des Strafrechtes, die Ge- richte allzu oft am unteren Rand des gesetzlichen Strafrah- mens bleiben. Das ist vor allem im Vergleich dieser Delikte mit beispielsweise den Delikten gegen Leib und Leben sicher nicht unbedenklich. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass die Korrektur dieses Tatbestandes von den Gerichten selber kommen muss. Ich hoffe, dass die immer intensiver werdende öffentliche Diskussion und auch die entsprechende Urteilskri- tik durch die Fachliteratur zu einer solchen Anpassung der Rechtsprechungspraxis führen werden.
Wenn wir Ihrem Vorschlag, der eine zwingende Mindeststrafe vorsieht, folgen würden, dann würden wir tatsächlich wieder einen gewissen Rückfall ins reine Erfolgsstrafrecht realisieren. Es wäre aus unserer Sicht doch sehr bedauerlich, wenn man nun - nachdem in einer jahrhundertelangen Entwicklung die- ser Schritt vom reinen Erfolgsstrafrecht zum Verschuldens- strafrecht realisiert wurde - wegen einer unbefriedigenden Ge- richtspraxis einen Rückfall ins Erfolgsstrafrecht realisieren würde. Denn das Verschuldensstrafrecht muss eben dem Richter die Möglichkeit belassen, wirklich alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen, gerade auch die Umstände bei- spielsweise, die zum Fahren im angetrunkenen Zustand ge- führt haben.
Ich erinnere mich auch hier an meine eigene bescheidene Ge- richtspraxis, an einen Fall, als jemand spätabends zu Hause
Wein getrunken hatte und dann plötzlich seine eigene Frau notfallmässig ins Spital bringen musste. Nun könnten Sie der- artige spezifische Tatumstände nicht ausreichend berücksich- tigen, wenn auch in solchen Fällen eine Mindeststrafe gelten würde, die unausweichlich zur Anwendung käme.
Problematisch erscheint mir sodann vor allem eine Verwirkli- chung der verlangten Gesetzesänderung betreffend Führer- ausweisentzüge. Nach dem heute bewährten schweizeri- schen System werden bei Strassenverkehrsdelikten die Strafe und der Führerausweisentzug unabhängig voneinander durch verschiedene Behörden und Verfahren - nämlich einer- seits durch den Strafrichter im Strafverfahren und andererseits durch die Strassenverkehrsbehörden im Verwaltungsverfah- ren - festgelegt. Diese Unabhängigkeit würde mit einer Ver- wirklichung des Begehrens verunmöglicht.
Konsequenterweise müsste dann nämlich auch die Kompe- tenz zum Entzug des Führerausweises den Strafrichtern über- tragen werden. Ein solcher Systemwechsel, den wir zwar im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetz- buches zurzeit prüfen, ist schon heute bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren auf entschiedenen Widerstand gestossen. Diese Direktorenkonferenz hat an ihrer Sitzung vom 12. April 1991 eine entsprechende Aenderung des Strafgesetzbuches einstimmig abgelehnt.
Zusammenfassend darf ich daher festhalten: Der Bundesrat hat durchaus Verständnis für Ihr Anliegen. Wir werden Ihr An- liegen im Rahmen einer Revision des Strassenverkehrsgeset- zes auch prüfen. Der Bundesrat ist nicht überzeugt, dass eine Erhöhung der Mindeststrafen eine adäquate Lösung im Rah- men unseres Schuldstrafrechtes wäre.
Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, Ihre Motion als Postulat an uns zu überweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Postulat ernst nehmen werden.
Seiler Bernhard: Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die Be- antwortung und seine Meinung, die er zu meiner Motion ge- äussert hat. Ich verstehe seine juristischen Bedenken. Ich habe das auch bei der Sammlung der Unterschriften feststel- len können. Ich bin mir bewusst, dass mehr als die Hälfte der Anwesenden in diesem Saal wahrscheinlich Juristen sind.
Trotzdem halte ich an der Motion fest. Ich meine, wir Politiker müssen jetzt einen neuen Massstab setzen, weil das bei den Gerichten sonst nicht möglich ist. Wir haben ja 26 unterschied- liche Gerichte, die verschieden werten. Ich meine, wir müssen als Politiker jetzt entscheiden, was wir zukünftig als Praxis wol- len.
Ich halte an der Motion fest.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 11 Stimmen Dagegen 16 Stimmen
91.3325
Motion Weber Monika Alkoholpromille-Grenzwert Taux limite d'alcoolémie
Wortlaut der Motion vom 30. September 1991
Aus der Statistik der Verkehrsunfälle für die Jahre 1989/1990 geht hervor, dass die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahr- zehnt stark angestiegen ist, die Zahl der Verkehrstoten aber weiter abgenommen hat. Die durch Alkohol am Steuer beding- ten Todesfälle sind aber in der Vergleichszeit wieder im Stei- gen begriffen. Auch der Anteil der bei alkoholbedingten Unfäl- len Verletzten ist im Vergleichszeitraum wieder angestiegen.
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Der Bundesrat wird daher ersucht, als Massnahme zur Vermin- derung der alkoholbedingten Verkehrsunfälle den Blutalko- holgrenzwert von 0,8 Promille wenigstens auf 0,5 Promille zu senken.
Texte de la motion du 30 septembre 1991
Il ressort de la statistique des accidents de la route survenus en 1989/1990 que leur nombre a fortement augmenté durant les dix dernières années, tandis que le nombre de décès conti- nue de diminuer. Toutefois, dans la même période, on a cons- taté que l'alcool au volant tue de plus en plus et fait également un nombre croissant de blessés.
Le Conseil fédéral est donc chargé de réduire le taux d'alcoo- lémie, qui est aujourd'hui de 0,8 pour mille, à 0,5 pour mille, afin de diminuer le nombre d'accidents de la route dus à l'al- cool.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer Esther, Iten Andreas, Piller, Schiesser, Schoch, Seiler Bernhard, Simmen, Zimmerli (8)
Frau Weber Monika: Bei meiner Motion geht es um die Herab- setzung der Alkoholpromillegrenze von 0,8 auf 0,5. Ich bin der Meinung, wer fährt, soll keinen Alkohol trinken, denn wer Alko- hol trinkt und trotzdem fährt, gefährdet sich und andere Men- schen ganz erheblich. Eigentlich bin ich der Meinung, dass die meisten Autofahrer in dieser Sache mit mir einiggehen, dass die meisten Autofahrer wenn möglich nicht trinken, wenn sie wissen, dass sie Auto fahren. Trotzdem wird getrunken, das müssen wir sehen, das zeigt auch die Statistik.
Aus der Statistik der Verkehrsunfälle für die Jahre 1989 bis 1990 geht hervor, dass die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahrzehnt stark angestiegen ist. Die Zahl der Verkehrstoten hat zwar weiter abgenommen, aber die durch Alkohol am Steuer bedingten Todesfälle sind in der Vergleichszeit wieder im Steigen begriffen. Auch der Anteil der bei alkoholbedingten Unfällen Verletzten ist im Vergleichszeitraum wieder angestie- gen. 1990 - noch einmal eine Zahl - wurden gegen 18 000 Führerausweisentzüge vorgenommen. Eine Herabsetzung der Alkoholpromillegrenze ist meines Erachtens notwendig. Es ist so, dass wir bei diesem Gedanken auch aus wissen- schaftlicher und medizinischer Sicht unterstützt werden.
Ich möchte Ihnen zwei, drei Zahlen nennen. Es ist so, dass ab 0,2 Promille bereits Sehstörungen auftreten - das ist wissen- schaftlich erhärtet. Bei 0,3 Promille wird die Konzentrationsfä- higkeit herabgesetzt - man kann auch sagen, dass die Reakti- onsgeschwindigkeit verlangsamt wird -; gewisse Gegen- stände sehen bereits so aus, wie wenn sie weiter weg wären, als sie es wirklich sind.
Aus medizinischer Sicht - ich zitiere von einem Kongress - ist es so, dass man mit 0,5 Promille eigentlich nicht mehr fähig ist, ein Auto mit der geforderten Sicherheit zu führen, obwohl man sich subjektiv dazu imstande fühlt. Wir alle wissen, dass mit steigendem Blutalkoholgehalt die Selbstkritik eindeutig sinkt. Ein weiteres Argument für eine Veränderung dieser Grenze ist sicher auch, dass man sich im EG-Raum langsam auf 0,5 Pro- mille einpendelt. Deutschland hat beschlossen, einen Kom- promiss zu schliessen zwischen 0,8 Promille - bisher in der BRD- und 0,0 Promille, dem Wert, der bisher im ostdeutschen Teil galt: Man hat sich auf 0,5 Promille geeinigt. Man kann an- nehmen, dass sich dieser Wert im EG-Raum auf 0,5 Promille einpendeln wird.
Ich bin deshalb der Meinung - es ist nicht der erste Vorstoss, der vorliegt -, dass der Bundesrat nun endlich handeln sollte. Abschliessend möchte ich sagen: Ich bin nicht generell gegen den Alkoholkonsum - diese Motion hat damit nichts zu tun -, aber Alkohol im Zusammenhang mit Autofahren ist meines Erachtens unverantwortlich.
Ich bitte Sie, diese Motion entgegenzunehmen.
Bundesrat Koller: Es ist in der Tat so, wie Frau Weber Monika ausgeführt hat: Dies ist nicht der erste parlamentarische Vor- stoss, der in diese Richtung geht. Herr Nationalrat Jaeger reichte am 22. Juni 1990 ein ähnliches Postulat ein, das wir zur Prüfung entgegengenommen haben, nachdem wir schon in
einer Antwort auf die Einfache Anfrage von Herrn Zwygart be- treffend Senkung der Alkoholpromillegrenze in Aussicht ge- stellt hatten, dass wir bereit wären, die 0,8 Promille zu überprü- fen, sofern sich eine europäische Harmonisierung des Blutal- koholgrenzwertes abzeichne.
Zwar hat nun die EG-Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie unterbreitet, die ab 1993 einen einheitlichen Blutalkoholgrenzwert von 0,5 Promille vorsieht. Ein Entscheid des Rates in dieser Frage liegt aber nach wie vor nicht vor; im Gegenteil, ich muss festhalten, dass all unsere Nachbarländer nach wie vor 0,8 Promille im geltenden Recht haben. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten muss, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Dazu kommt noch ein rechtlicher Grund: Wir befinden uns hier im delegierten Rechtsetzungsbereich, und somit wäre der Bundesrat zuständig. Doch kann ich Frau Weber versichern, dass der Bundesrat, wenn es tatsächlich zu dieser europäi- schen Harmonisierung kommt, eine Ueberprüfung der Lage vornehmen wird. Aber wir würden es als falsch erachten, jetzt im Alleingang - nachdem alle Nachbarländer nach wie vor 0,8 Promille haben - einen weiteren Schritt auf diesem Gebiet zu tun. Deshalb sind wir bereit zur Uebernahme als Postulat, aber nicht als Motion, was auch rechtlich nicht anginge. Nach Ihrem Ratsreglement könnte das höchstens als Empfehlung überwiesen werden - ich glaube, so heisst das neue Institut.
Frau Weber Monika: Ich muss gestehen, dass es mir am Ver- ständnis fehlt für diese bundesrätliche Antwort. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man nicht dafür sein kann, dass man die Alkoholpromillegrenze herabsetzt - ich muss das ehrlich sa- gen.
Wenn ich mich dazu entscheide, bei der Motion zu bleiben, dann aus politischen Gründen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat - Sie waren damals noch nicht Bundesrat, sondern Nationalrat -: Ich habe vor zehn Jahren genau den gleichen Text eingereicht, ebenfalls noch im Nationalrat damals, das heisst, ich habe die Eingabe von Herrn Professor Schär, mei- nem Vorgänger, vertreten. Seit 1979 ist nichts passiert. Wir ha- ben im Jahre 1982 im Nationalrat noch einmal darüber gespro- chen; aber es ist nichts mehr passiert.
Ich finde nun, dass sich die Regierung dazu entscheiden sollte, etwas zu machen. Deshalb lasse ich mich nicht auf diese Argumentation ein, dass wir hier nicht im Alleingang vor- gehen wollen. Es ist so, dass sich im europäischen Verbund Zeichen abzeichnen, dass man auf 0,5 Promille eingehen wird. Aus diesen Gründen - weil jetzt zehn Jahre lang nichts gemacht wurde - muss ich sagen: Ich bleibe bei meiner Mo- tion. Ich bitte Sie, mich zu unterstützen.
M. Delalay: L'accroissement du nombre d'accidents dus à l'alcool ne laisse absolument personne indifférent, ce que dé- montre l'intérêt suscité dans la salle par l'intervention de Mme Weber. En particulier, la progression des accidents enre- gistrés ces dernières années est importante et reste en soi in- quiétante: elle a été de 45 pour cent entre 1970 et 1986 (ce sont les derniers chiffres que j'ai obtenus). Mais, cette progres- sion des accidents dus à l'alcool doit tout de même être nuan- cée par le fait que dans la même période, c'est-à-dire entre 1970 et 1986, l'augmentation du parc de véhicules en Suisse a été de plus de 98 pour cent. Il y a donc lieu de faire la propor- tion entre l'augmentation du nombre de ces accidents et le nombre de véhicules. Par conséquent, il sied, dans l'étude de ce problème, de ne pas céder à un côté émotionnel qui, sur le plan humain, est bien compréhensible mais qui, au niveau de la décision, doit être écarté.
L'analyse détaillée des chiffres de la statistique que je viens d'évoquer sur les accidents de la circulation en Suisse laisse apparaître, par exemple pour l'année 1986, que les causes principales d'accidents étaient en raison de 55 pour cent, c'est-à-dire plus de la motié, dues à l'inattention, à la vitesse et au non-respect des priorités. Les accidents de la circulation dus à l'alcool représentaient pour leur part le 5,9 pour cent du total des accidents de la circulation. Face à ces données, il est intéressant de constater que sur les 7278 personnes impli- quées dans un accident et ayant consommé de l'alcool, seu-
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les 604 avaient un taux inférieur à 1 pour mille. Il faut donc là aussi faire la proportion des choses. Sur ces 604 cas du total des accidents en Suisse qui ne doivent pas être minimisés, je le souligne ·· tout accident dû à l'alcool doit être punissable - il faut bien prendre en compte le fait qu'il démontre qu'un abais- sement du taux d'alcoolémie à 0,5 pour mille n'aurait pas un effet important sur l'ensemble du problème. Une telle mesure ne permettrait pas, comme c'est le cas actuellement par exem- ple, à un agent de la force publique de déceler les signes exté- rieurs d'ébriété. Avec 0,5 pour mille, ceux-ci ne sont pas per- ceptibles à première vue et il y aurait ainsi une obligation de tester tous les conducteurs. Une telle situation serait ressentie comme la volonté d'infliger un sentiment de culpabilité à toute personne qui boit raisonnablement un verre de vin en man- geant.
D'autre part, un conducteur inapte à maîtriser son véhicule est punissable - il faut le souligner aussi - même s'il présente un taux d'alcoolémie inférieur à 0,8 pour mille. Ainsi, en lieu et place d'une mesure dont l'impact ne serait en effet que psy- chologique, car sans effet sur le nombre d'accidents dus à l'al- cool, nous estimons que les milieux qui préconisent un tel abaissement devraient d'abord axer leur effort en faveur d'une mesure tangible, notamment en donnant la priorité à une infor- mation préventive globale et en soulignant les dangers que présentent aussi chez l'automobiliste d'autres éléments comme la fatigue, l'abus de médicaments, les situations de stress et même la drogue. Plutôt que prévenir des mesures culpabilisant les conducteurs sobres, parfaitement conscients de leurs responsabilités, c'est vers des campagnes éducati- ves qu'il convient de se tourner.
D'ailleurs, en 1987 déjà, le Département fédéral de justice et police a soumis à l'appréciation des cantons, des associations et des organisations intéressées les projets de révision par- tielle de diverses ordonnances touchant le droit de la circula- tion routière. Dans leur réponse, quelques rares milieux ont suggéré d'abaisser le taux limite d'alcoolémie actuel de 0,8 à 0,5 pour mille. C'est la raison pour laquelle le Département fé- déral de justice et police a examiné en 1987 si depuis la déci- sion de 1979, fixant le taux à 0,8 pour mille, on disposait de nouveaux éléments plaidant en faveur d'un abaissement du taux limite et il en a tiré la conclusion que tel n'était pas le cas en 1987. C'est d'ailleurs ce que le chef du département d'alors a répondu à la question de M. Oehen, conseiller national, le 28 septembre 1987 exactement.
Pour ces raisons et, en particulier, du fait que la mesure n'est pas efficace et que, comme l'a dit tout à l'heure M. Koller, conseiller fédéral, il convient d'harmoniser nos dispositions sur le plan européen, je ne soutiendrai pas la motion sur la ré- duction du taux d'alcoolémie et je vous prie de ne pas l'accep- ter.
Gadient: Dass eine solche Limite nicht wirksam wäre, ist für mich eine unausgewiesene Behauptung. Ich meine, dass wir - gemessen auch an der Vordiskussion im Bereich der Mo- tion Seiler Bernhard - nun hier in der Lage sind, in einigermas- sen überblickbaren Verhältnissen zu entscheiden; das würde bedeuten, dass wir an der Motionsform festhalten sollten. Für mich muss es längerfristig sogar das erklärte Ziel sein, bei der Null-Promille-Vorschrift anzulangen, das heisst, wer ein Fahr- zeug lenkt, soll in der massgeblichen Einflussphase auf den Alkoholkonsum verzichten.
Nach Motionstext wird die Festlegung der Toleranzgrenze nach unten offengelassen, indem die Reduktion auf «wenig- stens» 0,5 Promille verlangt wird. Jede Abgrenzung und die Ermittlung der generell gerade noch zulässigen Konsum- menge werden zum Problem und sind ungewöhnlich schwie- rig. Aber es gibt objektivierte Werte, und nach denen können wir uns einigermassen ausrichten. Frau Weber hat einige Zah- len genannt, insbesondere die Schwellenwerte, aufgrund de- rer mit einem Nachlassen der Reaktionsfähigkeit und der Ver- kehrskonzentration erfahrungsgemäss zu rechnen ist.
Die angestrebte 0,5-Promille-Grenze, die inzwischen zur Grundlage der EG-Richtlinie geworden ist und die in Deutsch- land bereits Tatsache wurde, hat ihre Berechtigung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Abklärungen. Es geht
nicht darum, potentielle Negativauswirkungen in Erwägung zu ziehen, sondern vielmehr darum, aufgrund dieser klar mess- baren Vorgaben zu entscheiden, ob man nicht vorsorglich Halt gebieten muss.
Frau Weber hat einige eindrückliche Zahlen genannt - die Führerausweisentzüge 1989 -, wir sollten uns daran orientie- ren. Es ist freilich so, wie Herr Delalay sagte, dass die Anzahl der Fahrzeuge stark angestiegen ist, aber massgeblich für die- sen Vergleich ist doch die Frage, wie viele Unfälle sich ereignet haben und wie viele alkoholbedingt verursacht worden sind. Auf diese Relation kommt es an.
1989 gab es 200 Todesopfer bei alkoholbedingten Verkehrs- unfällen und 3740 Verletzte, mit gewaltigen sozialen Folgeko- sten für den Staat. Alkoholisierung ist eine der wichtigsten Un- fallursachen überhaupt, und dabei wird die Rolle des Alkohols im Verkehr durch die Statistik vor allem bei leichteren Unfällen nicht einmal voll erfasst. Die Dunkelziffer ist ohne Zweifel sehr hoch.
Ein weiteres Phänomen: Die Zahl der alkoholbedingten Un- fälle steigt seit den sechziger Jahren stärker an als die Gesamt- zahl der Unfälle. Diese Relation hat auch wieder einen entspre- chenden Aussagewert. Die Folgekosten - auf diese habe ich schon hingewiesen - sind entsprechend, so dass jede Gross- zügigkeit in diesem Bereich fehl am Platze ist Ich meine auch, dass Herr und Frau Schweizer wirklich noch ausserhalb der «fahrbezogenen Präsenz» Gelegenheit zum Alkoholgenuss haben. Im Jahresmittel 1981-1985 sind in unserem Land jähr- lich 6,8 Milliarden Franken für alkoholische Getränke ausge- geben worden.
In Würdigung all dieser Fakten lässt es sich verantworten, an der Motion festzuhalten. Ich bin mir bewusst, dass der Ein- wand von Herrn Bundesrat Koller, wonach wir im Grunde ge- nommen hier in den übertragenen Kompetenzbereich des Bundesrates eingreifen, nicht ganz zu überhören ist. Immerhin sind einige Präzedenzfälle auf diesem Gebiet zu registrieren. Wir sind auch nicht mehr so konsequent geblieben, insbeson- dere nachdem der Nationalrat ja die gegenteilige Lösung kennt und den Motionstyp eigens auch für diesen Bereich vor- gesehen hat.
Schoch: Ich möchte nur kurz einen Gedanken an das anfü- gen, was bereits gesagt worden ist.
Ich habe die Motion seinerzeit mitunterzeichnet und teile die Ueberlegungen, die durch Frau Weber vorgetragen worden sind. Auch dem, was Herr Gadient jetzt gesagt hat, schliesse ich mich an.
Frau Weber macht es uns aber nicht leicht, wenn sie an der Motion festhält. An sich kann man, wenn man die Sache recht- lich beurteilt, der Motion nicht zustimmen, denn Herr Bundes- rat Koller hat durchaus recht, und Herr Gadient hat das jetzt auch bestätigt. Die Umwandlung hätte sich von da her eigent- lich aufgedrängt. Dann hätte man ein Postulat überweisen können, und das wäre in formalrechtlicher Hinsicht unbedenk- lich gewesen.
Nachdem Frau Weber nun an der Motion festhält, werde ich trotzdem der Motion zustimmen, und zwar im vollen Bewusst- sein, dass das in formalrechtlicher Hinsicht problematisch ist. Wenn ich der Motion zustimme, dann hat das einen politi- schen Stellenwert und soll eine politische Meinungsäusse- rung sein.
Ich lege Wert darauf, das hier festzuhalten, und ich meine, dass eine solche Ueberweisung, wenn sie erfolgt, einen politi- schen Prozess auslösen könnte.
Huber: Das vorliegende Problem ist echt, darf aber meines Erachtens auch nicht übertrieben und zuschanden geritten werden.
Wenn gesagt wurde, das Endziel wäre null Promille, muss man sich bewusst sein, dass grosse Teile Europas diese Re- gelung kannten, Herr Kollege Gadient. Alle Länder, die heute unter dem Kürzel GUS existieren und die ehemals unter der Abkürzung Wapa-Staaten bestanden, hatten die null Promille im Gesetzbuch stehen. In diesen Staaten war man aber weit davon entfernt, die Vorschrift auch nur annähernd durchzuset- zen. Hüten wir uns davor, Werte und Ziele zu statuieren, die
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nicht durchsetzbar sind! Allein die polizeilichen Kontrollen, die eine erhebliche Verschärfung nach sich ziehen würde, bräch- ten uns zusätzliche Probleme. Man bedenke, wie die leiseste Veränderung von Stellenplänen stundenlange Debatten nach sich zieht und wie man dann dauernd die gleichbleibende Staatsquote beschwört.
Ich werde aber der Motion gleichwohl zustimmen, und zwar darum, weil wir jetzt im Vorfeld einer Auseinandersetzung um die Kosten im Gesundheitswesen stehen. Diese Kosten haben in doppelter Hinsicht einen ganz markanten Akzent: einerseits wegen des Alkoholabusus generell. An diese 25 Milliarden Franken, die das System kostet, trägt der Alkoholismus be- deutend mehr bei als Aids und Drogen zusammen. Das ist längst erwiesen und bewiesen, so dass wir schon von daher einen Grund haben. Auch die Folgen der durch Alkoholismus verursachten Verkehrsunfälle sind in der Statistik des Gesund- heitswesens relevant. Darum meine ich, dass wir den Weg, den Europa hier beschreitet, mitgehen sollten.
Wir sollten jetzt in Richtung 0,5 Promille ein politisches Zei- chen setzen, und wir sollten uns von den Schalmeitönen, die aus den Kreisen der Weinproduzenten stammen, nicht zu sehr beeinflussen lassen. Wir trinken ihr Produkt sehr gern, wir wer- den es in Zukunft vielleicht noch vermehrt tun, aber dann ma- chen wir eine deutliche Zäsur zur Führung unseres Motorfahr- zeuges. Ich glaube, es steht uns gerade in dieser gesundheits- politischen Situation, in der zwischen dem Wachstum der Prä- mien und dem Wachstum der effektiven Kosten nicht mehr un- terschieden wird, sehr gut an, wenn wir eine klare Entschei- dung fällen. Das bedeutet, dass wir diesen Vorstoss unterstüt- zen.
Morniroli: Ich habe das in meiner Praxis in dreissigjähriger Tä- tigkeit als Neurochirurg selber erlebt: Bei drei Vierteln der Un- fälle war Alkohol im Spiel. Nicht alle Fälle werden erfasst - heute vielleicht ein bisschen mehr als früher -, d. h. nicht in al- len Fällen wird sichergestellt, wie hoch der Blutgehalt an Alko- hol ist.
Schon aus dieser Ueberlegung entscheide ich mich für die Unterstützung der Motion von Frau Weber, obschon mir Limi- ten an und für sich unsympathisch sind. Limiten sind einfach, diese kann man einführen und leicht kontrollieren.
Wir wissen allerdings, dass es in jeder Situation individuelle Unterschiede gibt. Ein Beispiel: Eine Geschwindigkeit von 60 km/h ist für einen Wagen zuviel, für einen anderen noch nicht zuviel. Das gleiche gilt hier. Es kommt sehr darauf an, wie sehr jemand an Alkohol gewöhnt ist, wenn man Reaktionszei- ten testet. Wir haben das als Studenten in klinischen Tests sel- ber durchgeführt. Man nahm jeweils Alkohol ein, mass laufend den Blutalkoholgehalt und arbeitete an einer Tastatur zum Te- sten der Reaktionsfähigkeit. Diese nimmt zunächst einmal zu - das heisst, die Zeiten nehmen ab -, denn Alkohol ist eine Droge, die zunächst stimuliert Im Mittel erreicht man die be- sten Zeiten bei 0,8 Promille, dann sinken die Werte wieder ab, und bei 1,2 Promille im Mittel ist man wieder bei den Werten, die man bei 0 Promille Alkoholgehalt gemessen hat.
Es ist delikat, davon zu sprechen, aber ich will es trotzdem sa- gen: Ein chronischer Alkoholiker, der nicht getrunken hat, ist gefährlich am Steuer. Dieser braucht seinen Alkoholspiegel im Blut, sonst ist er im Delirium tremens, das heisst, er zittert, und seine Reaktion und seine Konzentration sind sehr schlecht. Man muss zumindest in der Handhabung diesen Situationen Rechnung tragen.
Die Bürger stossen sich im allgemeinen ein bisschen an die- sen Kontrollen, weil sie sagen: Wenn ich zwei Gläschen ge- trunken habe, riskiere ich, wenn ich in eine Kontrolle gerate und blasen muss, den Ausweis abgeben zu müssen. Auf der anderen Seite sind Drogensüchtige unterwegs, die zum Bei- spiel unter Heroin-Einfluss ihr Fahrzeug lenken, und diese Fälle werden nicht erfasst. Unsere Bürger empfinden das als Ungerechtigkeit. Vielleicht haben sie recht. Man sollte zumin- dest versuchen, auch für diese anderen Drogen Lösungen zu finden, die es gestatten, an Ort und Stelle den Blutspiegel fest- zustellen.
Wenn wir von Gesundheitskosten sprechen, so müssen wir - es ist gesagt worden - wissen, dass Alkohol eine Droge ist. Ich
werde mir erlauben, einen entsprechenden parlamentari- schen Vorstoss einzureichen. Alkohol ist eine Droge, die in un- serer Gesellschaft anerkannt ist, eine sozial anerkannte Droge. Man sollte sie in eine Liste der durch die Gesellschaft anerkannten und durch den Staat legalisierten Drogen einrei- hen und diese Liste dann fortführen. Man sollte Massnahmen anwenden, die - wie hier im Bereich des Alkoholspiegels im Blut - zumindest in der Zukunft ermöglichen, die ganze Pro- blematik zu erfassen.
Aus diesen Ueberlegungen möchte ich die Motion unterstüt- zen, obwohl ich mich frage, ob die Herabsetzung der Limite praktisch etwas bringt, denn nicht alle Unfallverursacher mit 0,9 oder 0,7 oder 1,2 oder 1,4 Promille reagieren gleich auf die- sen Alkoholspiegel. Es geht aber darum, ein Signal zu setzen, den Willen zu dokumentieren, dass man diese Gefahr bannen und die Unfälle, die durch Alkohol verursacht werden, herab- setzen will.
Bundesrat Koller: Ich bin mit der Motionärin einverstanden, dass jeder Unfall infolge Fahrens in angetrunkenem Zustand ein Unfall zuviel ist. Aber das ist wohl nicht die Frage. Die Frage, die wir neben der Rechtsfrage - auf die wir bereits ein- gegangen sind und auf die ich nicht mehr zurückkommen möchte - zu entscheiden haben, ist die, ob eine solche Herab- setzung der Promillegrenze tatsächlich geeignet ist, die Zahl dieser bedenklichen Unfälle wesentlich zu reduzieren. In die- sem Zusammenhang muss ich doch auf die Zahlen zurück- kommen.
Die Zahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiele war, hat zwar von 1979 bis 1990 absolut zugenommen. Aber das hängt na- türlich auch mit der Zunahme der entsprechenden Verkehrs- menge zusammen. Dagegen - das muss ich der Objektivität halber auch festhalten - ist die Zahl der bei solchen Unfällen Verletzten und Getöteten absolut und relativ rückläufig. Auffal- lend ist vor allem die starke Abnahme von Verletzten und Getö- teten im Jahre 1990 gegenüber dem Vorjahr.
Noch eine andere Zahl: Zwar hat die Zahl der Führerausweis- entzüge wegen Angetrunkenheit absolut zugenommen. Das hängt auch wieder mit dem grösseren Verkehrsaufkommen zusammen. Aber der relative Anteil davon am Total der Führer- ausweisentzüge ist ebenfalls rückläufig.
Die entscheidende Frage ist wirklich, wie stark es uns gelingen kann, durch eine Herabsetzung der Promillegrenze das tat- sächliche Trinkverhalten zu beeinflussen. Und da bin ich über- zeugt, dass das leider sehr wenig ändern wird. Das zeigen die Beispiele, die Herr Huber genannt hat. In den ehemaligen kommunistischen Staaten Osteuropas haben Sie eine Null- Promille-Grenze, und wir alle wissen, dass dort Fahren in an- getrunkenem Zustand ein grosses Problem ist. Also müssen wir konsequent sein. Wir müssen das Trinkverhalten unserer Bevölkerung ganz generell ändern. Hier haben wir gute An- sätze. Aber ich glaube nicht, dass wir unser Gewissen damit beruhigen können, dass wir jetzt im Alleingang eine Herabset- zung von 0,8 auf 0,5 Promille vornehmen. Sobald in der EG diese Harmonisierung kommen wird, werde ich dem Bundes- rat einen entsprechenden Antrag stellen. Aber das jetzt im Al- leingang zu tun, würde der Bundesrat nicht als gut erachten.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
19 Stimmen 20 Stimmen
Präsidentin: Dies ist ein deutlicher Wink an den Bundesrat.
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Motion Weber Monika Alkoholpromille-Grenzwert Motion Weber Monika Taux limite d'alcoolémie
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Session
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Rat
Ständerat
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Consiglio
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02
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29.01.1992 - 08:00
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