29 janvier 1992
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Motion Iten Andreas
91.3320
Motion Iten Andreas Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes Création d'une police fédérale anti-drogue
Wortlaut der Motion vom 26. September 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung der Drogen- kriminalität und zur Unterstützung der kantonalen Drogen- fahndung eine eigene Drogenpolizei zu schaffen.
Texte de la motion du 26 septembre 1991
Le Conseil fédéral est chargé de créer une police fédérale anti-drogue, qui combattra la criminalité liée à la consomma- tion de stupéfiants et qui soutiendra les cantons dans leur lutte contre la drogue.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Jagmetti, Rüesch, Schiesser, Schoch (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
«Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz»: Im Bericht der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission wird die Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes gefordert. Sie soll mithelfen, den illegalen und gewinnträchtigen Handel zu be- kämpfen. Die zunehmende Bedeutung des internationalen Drogenhandels erfordert eine professionelle, national und in- ternational koordinierte Abwehr dieser kriminellen Machen- schaften. Dies überfordert eindeutig die kantonalen Polizei- dienste. Sie ist nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und einer Bundesdrogenpolizei zu leisten.
Iten Andreas: In der Sommersession 1989 beschäftigte sich unser Rat mit zwei Vorstössen zur Drogenpolitik. Verlangt wurde einmal generell eine bessere Bekämpfung des Drogen- handels, und zwar durch die Motion Cavadini Jean, die da- mals Kollege Carlo Schmid als Berichterstatter im Rat vertre- ten hat. Weiter war ein Postulat der personellen Aufstockung der Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Drogenhan- dels bei der Bundesanwaltschaft gewidmet. Kollege Huber wies bei der Begründung auf die internationale Verflechtung des Drogengeschäftes hin. Kollege Schmid bemerkte, dass die Drogenbekämpfung in der Schweiz um zehn bis fünfzehn Jahre im Rückstand sei. Die Schweiz sei als internationaler Drogenumschlagplatz sehr beliebt. Der Bericht Haefliger hatte aufgezeigt, dass eine personelle Aufstockung der Zentralstelle dringend nötig sei.
Schon bei der Behandlung des Postulats Huber konnte Bun- desrat Koller dafür Lob entgegennehmen. Der Bundesrat habe rasch gehandelt, das Anliegen der Personalaufstockung sei bereits erfüllt.
Bundesrat Koller äusserte sich damals auch kurz zur Schaf- fung einer Bundesdrogenpolizei. Kollege Béguin befürchtete nämlich, eine solche werde anvisiert. Es sei wirkungsvoller, wenn die kantonalen Polizeiabteilungen verbessert würden. Bundesrat Koller führte aus, dass es nicht die Absicht des Bun- desrates sei, eine solche zu schaffen. Dafür müsste das Betäu- bungsmittelgesetz abgeändert werden.
Im Juni des gleichen Jahres erschien der Drogenbericht der Subkommission für Drogenfragen der Eidgenössischen Be- täubungsmittelkommission. Sie empfahl dem Bundesrat, eine Drogenpolizei des Bundes zu schaffen.
Sie argumentierte, der Drogenhandel sei immer stärker inter- nationalisiert und arbeitsteilig aufgebaut. In der Schweiz reali- sierte Verteilnetze von mittlerer Stufe würden von Ausländern beherrscht. Die Methoden der Händler würden immer profes- sioneller und raffinierter. Die Schweiz rage als Transitland des
Drogenhandels - wie Studien von Interpol und vom Bundes- kriminalamt in Wiesbaden zeigten - weit über ihre flächen- und bevölkerungsmässige Stellung in Europa hinaus. Die Flughä- fen Zürich Kloten und Genf Cointrin hätten Drehscheibenfunk- tion. Die weiterhin steigenden Zahlen im Drogenbereich, die Verfestigung und Professionalisierung der Strukturen im Dro- genhandel auf allen Ebenen, die zunehmende Gewaltbereit- schaft im Drogenmilieu und die Zunahme der Beschaffungs- kriminalität verlangten nach adäquaten Mitteln. Das Fehlen ei- ner eigentlichen Drogenpolizei des Bundes mit gesamt- schweizerischem Aktionsradius mache sich immer stärker be- merkbar. Solche zentrale polizeiliche Einsatztruppen zur Auf- deckung illegaler Drogengeschäfte von nationaler und inter- nationaler Bedeutung bestünden im Ausland und arbeiteten vor allem auch in unseren Nachbarstaaten seit längerem er- folgreich, heisst es im Bericht.
Diese Feststellungen und diverse in der Zwischenzeit an die Oeffentlichkeit getragene Forderungen von Fachleuten der Drogenabwehr bewogen mich und die Mitunterzeichner, der Empfehlung der Subkommission politisch Nachachtung zu verschaffen.
Im Augenblick findet in der Schweiz eine grosse Drogende- batte statt. Die Schlagworte heissen: «Die Prohibition hat ver- sagt», oder «Erst die Behinderung des Marktes schafft das Elend an der Drogenfront». Ein weiterer Zeitungstitel lautet: «Der Staat wäre der bessere Dealer als die Mafia.» Unter die- sem Titel wird eine Legalisierung der Drogen verlangt. Eine an- dere Ueberschrift hiess: «Holt sich die Schweiz den Drogen- krieg ins Haus? Der Bundesrat vor dem Entscheid zur wichtig- sten internationalen Drogenkonvention, dem Wiener Abkom- men.» Dieses Wiener Abkommen fordert, sofern es unterzeich- net wird, auch von der Schweiz ein entschlossenes Handeln an der Drogenfront und mehr Professionalität im sogenannten Drogenkrieg.
Obwohl in der Schweiz eine grosse Debatte über den Nutzen und den Erfolg der Bekämpfung des Drogenhandels geführt wird und sich viele zu Worte melden, die glauben, die Prohibi- tion habe versagt, das Problem habe sich verschärft, der Dro- genkrieg sei nicht zu gewinnen, zielen die internationalen Be- strebungen der Uno, aber auch der Gremien des Europarates und der EG dahin, den Kampf zu verschärfen. Der Platzspitz und der Kocherpark wurden vom Ausland her als Sinnbild des Zögerns der Schweiz im weltweiten Drogenkrieg betrachtet. Es kann daher trotz der in Gang gekommenen Legalisierungs- und Entkriminalisierungsdebatte keine Frage sein, dass wir in der Bekämpfung des mafios organisierten Handels internatio- nal solidarisch handeln müssen.
Aber können wir diesen internationalen Anforderungen ohne eine gut ausgebaute Drogenpolizei genügen? Es wird in krimi- nalpolizeilichen Kreisen befürchtet, die Schweiz werde eine unerwünschte Drogen- und Fahndungsinsel. Es gehört zum Alptraum eines Kriminalbeamten, feststellen zu müssen, dass in der Schweiz nicht die gleich enge Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung und in anderen Sicherheitsbelan- gen besteht wie in der EG.
Es wird in diesem Zusammenhang etwa auf den Vertrag von Schengen hingewiesen, der zwischen den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland 1985 abgeschlossen und im Juni 1990 ergänzt wurde. Die Schweiz gehört nicht dazu. Diese Länder haben vereinbart, die polizeiliche Zusammenarbeit zu vereinfachen und zu fördern, grenzüberschreitende Observa- tionen zuzulassen, die Bekämpfung der Betäubungsmittel zu vereinfachen und ein integriertes elektronisches Fahndungs- system einzurichten.
Wenn dieses Verbrechensinformationssystem eingerichtet ist, beginnt ein neues Kapitel der kriminalpolizeilichen Arbeit in Europa. Die Schweiz hat dann weniger Informationen zur Ver- fügung und kann weniger rasch handeln. Wir laufen somit Ge- fahr, zu einer für die Sicherheit der Bürger unerfreulichen Insel zu werden, auch einer Insel für jene Verbrecher, die in den an- grenzenden Ländern mit modernsten Mitteln der Technik ge- sucht werden.
Leider kann die Schweiz mit den Mitgliedstaaten des Vertrags von Schengen bilateral kein Abkommen abschliessen. Ich kann in diesem Zusammenhang nicht alle Massnahmen auf-
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zählen, die nötig wären, um hier international mithalten zu können.
Eine Drogenbundespolizei müsste auf eine Vereinheitlichung der Betäubungsmittelbekämpfung mit modernsten Mitteln und ausgebildetem Personal hin arbeiten. Ich denke dabei an die Einrichtung gemeinsamer, genormter und kompatibler Kommunikationssysteme. Dazu käme die Vereinfachung der Rechtshilfe in Strafsachen.
Indessen stellt die schweizerische Kriminalkommission fol- gende Mängel und Schwierigkeiten der zwischenkantonalen polizeilichen Betäubungsmittelbekämpfung fest: «Ungenü- gender Nachrichtenaustausch, teilweise mangelhafte Abstim- mung von Ermittlungsverfahren, unterschiedliche Behand- lung von Auskunftspersonen, teilweise schlechte Zusammen- arbeit mit und zwischen den Untersuchungsbehörden, wech- selhafte und ermittlungshemmende Rechtsetzung und Recht- sprechung.»
Wenn diese Schwierigkeiten nach innen festgestellt werden, wie sollte da die Verbrechensbekämpfung im Drogenbereich, wo die modernsten technischen Hilfsmittel eingesetzt werden, optimiert werden können? Es gehört ohne Zweifel zur verant- wortlichen Aufgabe der Polizeibehörden des Bundes, die Ko- ordination wahrzunehmen und die Mängel in enger Zusam- menarbeit mit den zuständigen Polizeidiensten der Kantone und der Städte zu beheben. Die zwischenkantonale polizeili- che Betäubungsmittelbekämpfung leidet hauptsächlich unter Nachrichtenlücken. Es kommt deswegen zu erheblichen Dop- pelspurigkeiten, Missverständnissen und anderen Störungen. Die schweizerische Kriminalkommission fordert daher vom Bund, dass er die Nachrichten entgegennimmt, auswertet, aufbewahrt und wenn nötig weitergibt.
Abschliessend: Alle grösseren Fälle von Drogenhandel spie- len sich auf internationaler Ebene ab und rufen nach entspre- chenden Ermittlungen, die sehr zeit-, personal- und kostenin- tensiv sind. Grosse internationale Fälle müssen in erster Linie unter der Koordination eines Organs des Bundes in enger Zu- sammenarbeit mit den Kantonen angegangen werden.
Eine Drogenpolizei würde die Bereitschaft der Kantone zur Zu- sammenarbeit sicher verbessern. Die kleinen Kantone sind weder personell noch materiell in der Lage, grosse Aktionen durchzuführen. Kleine Kantone verfügen über wenig speziali- sierte Polizeibeamte im Drogenbereich und über wenig Mittel, zum Beispiel Drogenhunde, um ein Ermittlungsverfahren er- folgreich durchzuführen.
Wenn wir die Drogenbekämpfung und die Drogenfahndung in der Schweiz auf den international erreichten Stand bringen und zugleich die interkantonale Zusammenarbeit fördern und vereinfachen wollen, brauchen wir eine kompetente und spe- zialisierte Zentrale in Bern.
Ich bitte daher den Bundesrat, die Motion entgegenzuneh- men.
Bundesrat Koller: Was für ein Krebsgeschwür Drogen und Drogenhandel in unserer Gesellschaft darstellen, darüber muss ich hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich möchte direkt auf die von Ihnen verlangten Gegenmassnah- men eingehen.
Gemäss Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes ist die Bun- desanwaltschaft die schweizerische Zentralstelle für die Be- kämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs. Sie hat bei dessen Bekämpfung durch Behörden anderer Staaten im Rahmen der bestehenden Rechtshilfevorschriften und der Rechtsübung mitzuwirken. Sie sammelt die Unterlagen, die geeignet sind, Widerhandlungen gegen dieses Gesetz zu ver- hindern und die Verfolgung Fehlbarer zu erleichtern. Sodann haben wir bereits nach geltendem Recht bei der Verfolgung von Widerhandlungen gegen Bundesgesetze, die dem Bund ein besonderes Oberaufsichtsrecht übertragen, die Möglich- keit, dass der Bundesanwalt gestützt auf Artikel 259 des Bun- desgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege Ermittlungen anordnen kann, wenn die strafbaren Handlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden.
Es liegt auf der Hand, dass sich Strafverfahren wegen Handels mit grossen Mengen Rauschgift für die Anwendung dieser
Vorschrift geradezu aufdrängen. Eine solche anfängliche Fe- derführung durch den Bund soll zwar nicht zum Normalfall werden und auch nicht an der kantonalen Souveränität rütteln, aber wir haben hier bereits eine bestehende Kompetenz für die internationale und interkantonale Koordination, die es jetzt tatsächlich voll zu nutzen gilt. Das war erst möglich, Herr Iten Andreas, nachdem wir im Jahre 1989 diese Zentralstelle um 15 Stellen aufgestockt haben, so dass wir heute immer noch einen bescheidenen Personalbestand, aber immerhin erst- mals einen Personalbestand haben, der dieser bestehenden Gesetzesaufgabe einigermassen gerecht werden kann. Er- freulicherweise haben wir inzwischen in Ausübung dieser in- ternationalen und interkantonalen Koordinationsaufgabe und der entsprechenden Kompetenz zur Einleitung von Verfahren unter Bundesleitung auch erste erfreuliche Erfolge erzielt. Ich darf Sie an die im vergangenen Herbst bekanntgemachte Ak- tion «Benjamin» erinnern. Dank der ausgezeichneten Zusam- menarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden ist es gelungen, einen international tätigen Heroin- und Waffen- händlerring unter Leitung jugoslawischer Staatsangehöriger zu zerschlagen. Einen ähnlichen Erfolg hatten wir im Rahmen der Aktion «Oktopus» im Kanton Tessin.
Ich habe die Bundesanwaltschaft beauftragt - leider verlässt uns der Chef der Zentralstelle, nachdem er zum Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden ist -, mir einen um- fassenden Bericht über diese ersten Erfahrungen zu machen, nachdem wir erstmals von diesen bestehenden Gesetzes- möglichkeiten wegen der Personalaufstockung wirklich Ge- brauch machen konnten. Die Haltung der Kantone - das ist ein weiterer Punkt, den wir im Rahmen des Berichtes abklären - ist zum Teil recht unterschiedlich. Die Parlamentarische Unter- suchungskommission (PUK) hatte damals von den Kantonen noch einheitlich die Antwort erhalten, sie möchten nicht, dass eine Bundesdrogenpolizei eingeführt werde, sondern der Bund solle sich auf diese bestehenden Koordinationsaufga- ben beschränken. Heute gibt es offenbar diesbezüglich we- nigstens bei einem Teil der Kantone einen entsprechenden Gesinnungswandel zu verzeichnen.
Wir werden also diesen Erfahrungsbericht sehr sorgfältig aus- werten und werden Ihnen Vorschläge für das weitere Vorge- hen unterbreiten. Eines steht allerdings schon heute fest: Es ist undenkbar, dass für alle Drogendelikte eine Bundesstrafge- richtsbarkeit festgelegt würde. Das würde die Möglichkeiten des Bundes bei weitem übersteigen.
Wir möchten auf diesem sehr, sehr wichtigen Gebiet der Ver- brechensbekämpfung vorläufig vor allem die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen. Das zeigen auch un- sere Kontakte mit den Kantonen, die von uns vor allem eine verbesserte logistische Unterstützung verlangen, dies im Be- reich der Nachrichtenübermittlung, im Bereich vermehrter Ko- ordination von interkantonalen und internationalen Fällen im Anfangsstadium durch die Bundesanwaltschaft sowie im Er- stellen einer Drogendatenbank. Beim Erstellen der Drogenda- tenbank sind wir bei den letzten datenschutzrechtlichen Ab- klärungen, nachdem wir jetzt, nach Beendigung der Fichen- problematik, auch wieder über entsprechende Kapazitäten verfügen.
Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, den Vor- stoss in bezug auf die Schaffung einer Bundesdrogenpolizei nicht als Motion zu überweisen, sondern uns noch die Chance zur Auswertung dieses Berichtes zu geben und die Motion da- her in ein Postulat umzuwandeln.
Wir werden Ihnen nach Auswertung dieses Berichtes über das weitere Vorgehen berichten.
Iten Andreas: Ich sehe, dass Herr Bundesrat Koller diese Pro- blematik sehr eingehend studiert, dass er - so nehme ich an - den Bericht und die Anträge der Konferenz der kantonalen Po- lizeikommandanten kennt und offenbar auch gewillt ist, die Anregungen und Forderungen, die dort erhoben worden sind, umzusetzen. Es sind ja vor allem die Probleme, auf die Sie jetzt hingewiesen haben, die logistischen Probleme, die Drogen- datenbank, die bessere Koordination durch den Bund usw. Wenn Sie nun in Aussicht stellen, einen Erfahrungsbericht in Zusammenarbeit mit den kantonalen Kriminalpolizeien zu er-
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stellen und uns darüber zu berichten, kann ich mich einstwei- len mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklä- ren.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
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29.01.1992 - 08:00
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