Leitbild der Geschäftsprüfungskommission
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91.308
Standesinitiative Jura Ratifizierung des Uno-Uebereinkommens über die Rechte des Kindes Initiative du canton du Jura Ratification de la Convention de l'ONU sur les droits de l'enfant
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
91.077
Leitbild der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Bericht Lignes directrices de la Commission de gestion du Conseil national. Rapport
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 16. August 1991 reichte der Regierungsrat des Kantons Jura im Auftrag des jurassischen Kantonsparlamentes, ge- stützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, eine Standesinitiative ein, welche verlangt, dass die Schweiz das Uno-Uebereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes ratifiziert
Die Petitions- und Gewährleistungskommission des National- rates, welcher dieses Geschäft zur Beratung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 30. Oktober 1991. Sie hält fest, dass das vom Kanton Jura vorgebrachte Anliegen be- reits aufgegriffen wurde: Der Bundesrat hat am 10. April 1991 das Uebereinkommen unterzeichnet und wird den eidgenös sischen Räten 1992 eine Botschaft für dessen Ratifizierung un- terbreiten. Sodann hat der Nationalrat eine Motion überwie- sen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, die eine vor- behaltlose Ratifizierung erlauben. Damit wird das Anliegen der jurassischen Standesinitiative verwirklicht.
Mme Jeanprêtre présente au nom de la commission le rap- port écrit suivant:
Le 16 août 1991, à la demande du Parlement cantonal juras- sien, le Gouvernement du canton du Jura a déposé, en se fon- dant sur l'article 93, 2e alinéa, de la Constitution fédérale, une initiative demandant que la Suisse ratifie la Convention de l'ONU sur les droits de l'enfant du 20 novembre 1989.
Chargée de l'examen préalable de cet objet, la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales du Conseil national a donné un préavis le 30 octobre 1991. Elle constate qu'il a déjà été tenu compte de l'exigence formulée par le canton du Jura, en ce sens que le Conseil fédéral a signé ladite Convention le 10 avril 1991 et qu'il soumettra aux Cham- bres en 1992 un message en vue de la ratification de celle-ci. En outre, le Conseil national a transmis une motion chargeant le Conseil fédéral de soumettre au Parlement les révisions législatives nécessaires à la ratification sans réserve de cette convention. Suite a donc déjà été donnée à la demande du canton du Jura.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Initiative abzuschreiben.
Proposition de la commission La commission propose de classer l'initiative.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Herr Tschuppert Karl unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Anforderungen an die parlamentarische Oberaufsicht ha- ben sich gewandelt. Mit der Schaffung einer parlamentari- schen Verwaltungskontrollstelle wird die Wirkung der Ge- setze, Verordnungen und Verwaltungsakte überprüfbar; im Nachgang zu den parlamentarischen Untersuchungen im EJPD und im EMD soll die Kontrolle so verbessert werden, dass sie eher in der Lage sein wird, öffentliches Vertrauen in die Verwaltung zu schaffen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat daher gemeinsam mit der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates ihre bis- herige Rolle und Wirksamkeit überprüft und sich ein Leitbild für die künftige Arbeit gesetzt. Wir informieren Sie heute über unsere Ziele und die Mittel, mit denen wir die neuen Anforde- rungen erfüllen wollen.
Während einer Versuchsperiode von zwei Jahren wollen wir mit dem neuen Leitbild Erfahrungen sammeln. Wir müssen dazu in einigen Punkten von organisatorischen Bestimmun- gen im Reglement der Geschäftsprüfungskommissionen aus dem Jahre 1972 abweichen.
Nach Rücksprache mit dem Büro des Nationalrates verzichten wir darauf, das Reglement schon heute abzuändern. Nach Ab- schluss des Versuchs werden wir das Reglement anpassen und dem Rat zur Genehmigung vorlegen. Vorläufig beantra- gen wir Ihnen bloss, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. 1. Einführung
Die Kontrollfunktion des Parlaments wird zurzeit durch zwei Entwicklungen geprägt, die nebeneinander ablaufen:
Angesichts der komplexen Probleme des modernen Staats kann sich die Oberaufsicht nicht darin erschöpfen, nachzuprü- fen, ob die Handlungen der Verwaltung korrekt und angemes- sen sind; vielmehr muss sich die Kontrolle vermehrt auf die Wirkungen staatlichen Handelns ausrichten. Aus dieser Sicht ist danach zu fragen, ob der Staat seinen politischen Auftrag erfüllt und ob die Verwaltung mit den getroffenen Massnah- men die in der Gesetzgebung gesteckten Ziele erreicht.
Zugleich wachsen mit der Komplexität der Staatsaufgaben die Macht der Verwaltung - und damit ein diffuses Misstrauen in der Bevölkerung, das im Parlament den Ruf nach Verschär- fung der Kontrollen begründet. Die Oberaufsicht soll daher mögliche Missbräuche staatlicher Macht verhindern oder be- heben können. Hier lautet die Frage, wie wir Vertrauen durch Kontrolle schaffen können.
Dem Spannungsfeld dieser Anforderungen entspricht auf der einen Seite die kürzlich geschaffene parlamentarische Verwal- tungskontrollstelle, die sich auf Wirkungsfragen spezialisieren soll, auf der anderen Seite die geplante Verstärkung der In- spektionsrechte einer Delegation der Geschäftsprüfungskom- missionen, die vor allem Geheimbereiche der Verwaltung bes- ser durchleuchten soll.
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen wird damit zugleich ausgedehnt und vertieft: Von der blossen Vollzugs- kontrolle - die annimmt, die Verwaltung sei durch Bundesge- setze in ihrem Handeln weitgehend determiniert - dehnt sich die Oberaufsicht auf die Ueberwachung von Verwaltungspro- zessen aus, in denen staatliche Politik unterhalb der gesetzli- chen Ebene ausgestaltet wird. Mit zunehmender Delegation
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1992
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Band
II
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.308
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1992 - 14:30
Date
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239-239
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20 020 944
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