N 2 mars 1992
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Motion Dünki
gang finden müssen. Wir wissen um diese Herausforderun- gen und sollten uns gewissermassen global mit ihnen ausein- andersetzen. Nur dann können wir die punktuellen Revisionen der einzelnen Sozialversicherungszweige in einen Gesamtzu- sammenhang stellen.
Dieser Gesamtzusammenhang, eben das Konzept der sozia- len Sicherheit, muss im Lichte der neuen Entwicklung und Herausforderungen geprüft werden. Das ist die Stossrichtung meines Postulates.
Der Bundesrat vertritt nun die Auffassung, er habe die Gesamt- konzeption der sozialen Sicherheit ohnehin schon überprüft, das Postulat sei erledigt und könne deshalb abgeschrieben werden.
Wo hat denn der Bundesrat dieses Gesamtkonzept der sozia- len Sicherheit überprüft? Wo hat er sich in diesem Zusammen- hang auseinandergesetzt mit dem Wertewandel, mit dem Wandel der Lebensformen und der Arbeitswelt in ihren Auswir- kungen auf die soziale Sicherheit?
In seiner Antwort weist der Bundesrat auf die von Professoren erstellten Gutachten zur Altersvorsorge hin. Das ist durchaus richtig - aber die Altersvorsorge ist nicht gleichzusetzen mit der sozialen Sicherheit! Die soziale Sicherheit geht weit über die Altersvorsorge hinaus. Die Gutachten der Professoren set- zen sich nicht umfassend mit der sozialen Sicherheit und de- ren Zukunft auseinander, das war auch nicht ihr Auftrag. Des- halb ist es unzutreffend und falsch, wenn der Bundesrat meint, er habe mein Postulat erfüllt und es könne abgeschrieben wer- den.
Ich würde es verstehen und hinnehmen, wenn der Bundesrat behaupten würde, eine Ueberprüfung der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit sei überflüssig, er wolle sie nicht an die Hand nehmen, er habe Gründe, etwas anderes zu tun. Dann wäre eine politische Auseinandersetzung über die Notwendig- keit einer solchen Ueberprüfung möglich. Der Bundesrat scheut aber diese politische Auseinandersetzung offensicht- lich. Er beantragt nicht Ablehnung des Postulates, sondern völlig zu Unrecht eine Abschreibung. Solange er nicht die Ge- samtkonzeption der sozialen Sicherheit überprüft und dem Parlament Bericht erstattet hat, hat er mein Postulat nicht er- füllt.
Die Tatsache, dass sich im Bereiche der sozialen Sicherheit die parlamentarischen Vorstösse häufen, dass die Gesetzes- revisionen nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?» vorgenommen werden, zeigt, wie drin- gend eine Ueberprüfung und eine Diskussion der Gesamtkon- zeption der sozialen Sicherheit wären. Das müssen wir errei- chen.
Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Ich danke Herrn Allenspach dafür, dass er auch einmal den Weg zu Gesamtkonzeptionen findet. Es ist zwar wahrscheinlich etwas spät und heute etwas überholt Aber ich räume ein, die sozialpolitische Frage bleibt auf dem Tisch, und die grosse Frage heisst heute: Wollen wir in schwie- rigen Zeiten darauf beharren, oder wollen wir - mit welchen Definitionen und Begriffen auch immer - hier abbauen?
Wir sind der Auffassung, dass die verschiedenartigen sozialen Probleme, die sich uns stellen, systematisch überprüft werden müssen, so z. B. die Krankenversicherung: Diesen wesentli- chen Bestandteil - Sie werden damit einverstanden sein, Herr Allenspach - haben wir einer gründlichen Ueberprüfung - ob Sie das «Gesamtkonzeption» nennen wollen, überlasse ich Ih- nen - unterzogen, welche jetzt im Parlament der Nagelprobe entgegengeht. Wir werden sehen, wie das Parlament auf diese Gesamtüberprüfung mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates antwortet.
Dasselbe geschieht betreffend die Altersvorsorge. Sie wissen, dass der Bundesrat dem Parlament und dem Schweizervolk bis Ende dieses Jahres eine grundsätzliche Ueberprüfung - siehe die überwiesenen Postulate Günter und Gadient - der ersten und der zweiten Säule unterbreiten wird. Es wird sehr interessante Diskussionen darüber geben. Sie können das «Gesamtkonzeption» nennen.
Wir sind daran, Ihren Anforderungen zu entsprechen und in der Sozialpolitik die notwendigen systematischen Ueberprü-
fungen vorzunehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass man ohne weiteres sagen kann, hiermit sei das Postulat ei- gentlich erfüllt; denn das, was Sie verlangen, ist zurzeit eine Aufgabe, der sich der Bundesrat annimmt. Wir hoffen, dass das Parlament mitmachen wird.
Deshalb würde ich eher sagen «erfüllt» statt «als Postulat ange- nommen». Aber über Worte lässt sich streiten.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
48 Stimmen 44 Stimmen
90.710
Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches
Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1991, Seite 2477 - Voir année 1991, page 2477
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Po- stulat umzuwandeln. Herr Allenspach bekämpft auch das Postulat.
Allenspach: Im Bereich der sozialen Sicherheit habe ich mich mit verschiedenen Vorstössen und Fragen auseinanderge- setzt. Weil jetzt verschiedene diesbezügliche Geschäfte kumu- liert am gleichen Abend auf dem Tisch des Hauses liegen, musste ich mich leider mehr als einmal zu Worte melden.
Zur Motion Dünki, die der Bundesrat als Postulat entgegen- nehmen will, gestatte ich mir einige grundsätzliche Bemerkun- gen: Gemäss BVG werden derzeit die Langzeitrenten, das heisst die Hinterlassenenrenten, die Invalidenrenten des obli- gatorischen BVG-Bereichs, laufend der Teuerung angepasst Bei den Altersrenten ist keine Teuerungsanpassung vorge- schrieben; die Kassen haben vielmehr im Rahmen ihrer fi- nanziellen Möglichkeiten, solche Erhöhungen vorzunehmen. Der Motionär verlangt nun, dass alle Renten, auch die Alters- renten des obligatorischen, des vorobligatorischen und des überobligatorischen Bereichs, jährlich der Teuerung anzupas- sen seien. Diese Forderung entspricht der nicht zustande gekommenen Volksinitiative des Rentnerverbandes. Dabei habe - so verlangt es die Motion - die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs ohne Beitragserhöhung zu erfolgen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich. Die Zinsüber- schüsse der Kassen reichen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleiches bei den Altersrenten nicht aus.
Pensionskassenexperte Wechsler stellt fest, dass die Zins- überschüsse nur einen bis zwei Drittel des Teuerungsaus- gleichs hätten finanzieren können. Wir sollten eine Motion, die offensichtlich nicht erfüllbar ist, auch nicht als Postulat über- weisen. Dazu kommt, dass mit der von Herrn Dünki vorge- schlagenen Lösung auch die Zinsüberschüsse auf den Alters- kapitalien des aktiven Personals, also der Erwerbstätigen, für den Teuerungsausgleich bei den Rentnern verwendet werden müssten. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen erneut Soli- daritätsleistungen an die Rentner zu entrichten hätten.
Weil die Zinsüberschüsse auf dem Deckungskapital der Akti- ven nicht mehr für die eigenen Renten der Erwerbstätigen zur Verfügung stünden, sondern anderswo bereits aufgebraucht wären, würden die Renten der Erwerbstätigen später entspre- chend kleiner ausfallen oder sie müssten zur Finanzierung ih- rer Renten höhere Beiträge bezahlen. Die Heranziehung der
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Motion Dünki
Zinsen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs widerspricht auch dem Postulat der vollen Freizügigkeit Bei Stellenwechsel muss das Alters- oder Deckungskapital voll weitergegeben werden, samt Zins und Zinseszins, wie es je- weils formuliert wird. Wie sollen nun Zins und Zinseszins mit der Freizügigkeitsleistung weitergegeben werden, wenn der Zins für die Teuerungszulagen an Altrentner ganz oder teil- weise aufgebraucht ist?
Der grösste Teil der Pensionskassen richtet heute ohne ge- setzliche Verpflichtung Leistungen aus, die weit über das Obli- gatorium des BVG hinausgehen. Ist es logisch, den Betrieben, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwar die Freiheit zu be- lassen, ob und in welchem Umfange sie freiwillig höhere als die obligatorischen Leistungen ausrichten, sie aber dann zu verpflichten, falls sie freiwillig etwas Soziales tun, auch den Teuerungsausgleich auf diesen freiwilligen Sozialleistungen vorzunehmen? Mit derartigen Vorschriften würde die Bereit- schaft, den überobligatorischen Teil des BVG auszubauen, empfindlich getroffen. Je mehr der Gesetzgeber in die freiwil- lige Sozialpolitik der Betriebe hineinlegiferiert, desto mehr geht die Freiwilligkeit verloren.
Das gesetzliche Recht auf jährlich vollen Teuerungsausgleich besitzen die Arbeitnehmer nicht. Es ist je nach Wirtschaftslage nicht ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer nicht den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Die Arbeitnehmer tragen zu- dem noch - das wissen wir heute, wenn wir die wirtschaftliche Situation ansehen, zur Genüge - ein Arbeitsplatzrisiko. Den Rentnern sind die Renten der AHV und der zweiten Säule ga- rantiert. Jene der AHV werden mindestens jedes zweite Jahr an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst.
Wir dürfen den Bogen der Solidarität nicht überspannen und den Rentnern eine einkommensrechtliche Sicherstellung ge- währen, die weit über jene der Erwerbstätigen hinausgeht. Wir müssen es deshalb bei den bisherigen Lösungen belassen und dürfen den Teuerungausgleich für Renten nur so weit vor- sehen, als er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen liegt Dazu sind keine neuen gesetzlichen Bestimmungen notwendig. Dazu genügt das heutige BVG.
Deshalb ist die Ueberweisung der Motion Dünki auch in der Form eines Postulates abzulehnen.
Dünki: Zum materiellen Inhalt meines Vorstosses möchte ich mich nicht mehr allzu lange äussern. Sie haben meine Be- gründung nachlesen können.
Ich möchte Sie nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Artikel 34quater Absatz 3 der Bundesverfassung den Bund verpflichtet, auf dem Wege der Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass den Rentenbezügern «die Fortsetzung der ge- wohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglicht wird. Das ist eine Verpflichtung.
Der Bundesrat ist bereit, mein Anliegen in der Form eines Po- stulates zur Prüfung entgegenzunehmen. Ich habe hierzu meine Zustimmung gegeben. Ich kann daher Kollege Allen- spach nicht begreifen, dass er dieses Begehren sogar als Postulat bekämpft. Es entspricht nämlich einem Bedürfnis. Ein Postulat verlangt ja nichts anderes, als dass eine Frage geprüft werden soll.
Im übrigen hat der Ständerat ein gleiches Postulat von Frau Monika Weber bereits überwiesen. Kein einziger Ständerat hat sich dagegen gewehrt, weil anerkannt wurde, dass die aufge- worfenen Fragen einer Prüfung wert sind.
Eine Aenderung des BVG drängt sich sowieso auf. Weshalb nicht auch diesen Problemkreis in die Diskussion miteinbezie- hen? Es ist mir unerklärlich, dass dies nicht geschehen soll. Sicher - das gebe ich zu -, seit Einreichen der Motion haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert Das soll uns aber nicht daran hindern, Grundsatzfragen anzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, an der Sozialgesetzgebung Verbesserungen anzubringen.
Herr Allenspach, wir dürfen nicht immer den Begehren der Ar- beitgeber nachgeben und die Begehren der Arbeitnehmer vernachlässigen! Die Begehren der schwächeren Volksgrup- pen haben auch ihre Berechtigung, und ich begreife Sie nicht, dass Sie diese einfach so unter den Tisch wischen wollen. Das
ist ungerechtfertigt und würde grossen Schaden anrichten. Wir müssen eine langfristige Politik betreiben und sollten jetzt nicht auf die momentane Situation allzusehr Rücksicht neh- men.
Die soziale Sicherheit sollte uns ein ernstes Anliegen sein und liegt schliesslich auch im Interesse der Arbeitgeber. Viele Rentner müssen «unten durch» und sind finanziell nicht auf Rosen gebettet. Vielen Pensionskassen aber geht es ohne Zweifel gut. Weshalb soll nicht nach Wegen und Möglichkei- ten gesucht werden, die Lage der Rentner zu verbessern? Wir wünschen ja keine Beitragserhöhungen, sondern lediglich eine Ueberprüfung des Finanzierungsprinzips. Ich betone: Ueberprüfung, ob nicht zur Finanzierung des Teuerungsaus- gleichs Zinsüberschüsse und Kapitalgewinne herangezogen werden könnten.
Wir reden heute viel über die Neue Armut. Es wäre unklug, die- ses Problem nicht zu sehen. Mein Vorstoss möchte etwas da- gegen unternehmen.
Ich bitte Sie eindringlich, heute auf einen kleinen Vertreter der Arbeitnehmerschaft und der immer zahlreicher werdenden Rentnerinnen und Rentner zu hören und nicht den einseitigen Beteuerungen des starken Arbeitgebervertreters zu glauben! Die grosse Mehrheit unseres Volkes besteht aus Mitbürgerin- nen und Mitbürgern, die unter der Teuerung leiden. Denken Sie nur an die Erhöhung der Mieten, der Krankenkassenprä- mien und der Nahrungsmittelpreise.
Die Untersuchungen des Bundesrates werden aufzeigen, ob es möglich und vertretbar ist, auf den Renten der zweiten Säule den Teuerungsausgleich auszurichten, und zwar bei al- len, nicht nur bei einigen. Sollte dies nicht möglich sein, muss das begründet werden können. Um eine fundierte Begrün- dung erarbeiten zu können, braucht es eine Prüfung des Anlie- gens. Mehr verlange ich nicht. Ich danke dem Bundesrat, dass er hierzu bereit ist
Ich danke auch Ihnen im Namen eines grossen Bevölkerungs- kreises, wenn Sie heute für die Ueberweisung des Postulates stimmen.
Bundi: Ich bitte Sie, den Vorstoss von Kollege Dünki als Po- stulat zu überweisen und damit den Antrag von Kollege Allen- spach abzulehnen.
Das Verfassungsziel ist nämlich klar. Es beinhaltet den vollen Teuerungsausgleich sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Säule. Leider überlässt das BVG die Erfüllung dieses verfassungsmässigen Auftrages «jeder einzelnen Vorsorge- einrichtung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten». Da- mit entfernt sich aber die Gesetzesbestimmung vom Verfas- sungsziel. Sie lässt zu, dass nur ein Teil der Renten der Teue- rung angepasst wird. Der Bürger, der nach dem Prinzip seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Beiträge während sei- ner Erwerbstätigkeit einbezahlt hatte, auf ein angemessenes Altersguthaben zählen konnte, ist der Geprellte. Durch nur teil- weise Teuerungsanpassung der Renten entzieht man ihm ei- nen Teil seines Angesparten. Zum Teil ist das die Folge davon, dass gewisse Pensionskassen nicht unbedingt eine sehr sorg- fältige Anlagepolitik betreiben.
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die Motion Dünki auf die Ergebnisse der Berichte der fünf Experten, die im Auf- trag des Bundesrates die Dreisäulenkonzeption überprüften. Ich habe mir die Mühe genommen, diese Berichte im Hinblick auf diese Motion näher anzuschauen, insbesondere die Ab- schnitte, die sich mit dem Problem des Teuerungsausgleichs befassen.
Die Berichte sind im Juli 1991 erschienen, und das EDI hat dar- aufhin einen eigenen Bericht zu diesen fünf Berichten mit Vor- schlägen über die künftige Ausgestaltung des Dreisäulenprin- zips bis zum Sommer 1992 in Aussicht gestellt. Es ist zu hoffen, dass man darin auch das beherzigt, was die Experten über die Renten der zweiten Säule aussagten. Auf die Wichtigkeit der Kaufkrafterhaltung der Renten wiesen insbesondere die Pro- fessoren Schneider und Kohli hin.
Es sei nur gerecht und billig - sagen sie -, dass die Uebertra- gung von Kaufkraft jedes einzelnen Versicherten aus der Zeit seines Erwerbslebens in sein Alter zum vollen Nennwert er- folge. Während der Staat dies im Bereich der ersten Säule rea-
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Motion Scherrer Jürg
lisiere, täten das private Pensionskassen nur selten. Der Bund realisiert das aber bekanntlich auch mit seiner eigenen Versi- cherung, mit der EVK
Interessant ist vielleicht auch, was Professor Kohli wörtlich ausführt: «Malheureusement l'indexation dans un système économique comme celui de la Suisse est loin d'être com- plète, ce qui a des conséquences néfastes et parfois même dramatiques. Cela est particulièrement vrai pour certaines ren- tes de la sécurité sociale où le manque d'indexation ne répond à aucun impératif économique et a des conséquences désas- treuses dans certains cas.»
Deutlicher könnte man den Mangel des fehlenden vollen Teuerungsausgleichs nicht kennzeichnen. Die Experten schlagen denn auch vor, den Teuerungsausgleich bei den Renten der zweiten Säule über das Umlageverfahren zu fi- nanzieren.
Der Bundesrat hat vor einigen Tagen erklärt, dass er die Frei- zügigkeit in der zweiten Säule - nachdem er die Freizügig- keits-Initiative abgelehnt hatte - in einem Spezialgesetz regeln wolle. Das ist gut; das begrüssen wir. Damit wird ein wichtiges Anliegen realisiert. Hier liegt aber ein zweites grosses Problem vor, und ich meine, die Motion Dünki sei gerechtfertigt. Sie wäre als Motion gerechtfertigt. Aber ich begreife, dass man dem Bundesrat in der Form des Postulats etwas mehr Flexibili- tät belassen kann.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Anliegen als Postulat zu überwei- sen.
Bundesrat Cotti: Es besteht kein Zweifel, dass der Teuerungs- ausgleich auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten we- sentlich zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bei- trägt. Es ist also ein durchaus soziales Anliegen, dem im Bun- desgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und In- validenvorsorge für den Bereich der obligatorischen Minimal- vorsorge bereits heute Rechnung getragen wird. Danach sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten bis zum Rücktrittsal- ter des Anspruchsberechtigten generell der Teuerung anzu- passen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Anpassung dieser Renten wie auch der Altersrenten nur noch im Rahmen der fi- nanziellen Möglichkeiten jeder einzelnen Vorsorgeeinrich- tung.
Eine Ausdehnung der generellen Teuerungsanpassung auch auf diesen Bereich ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Es wird zurzeit im Rahmen der vorgesehenen ersten BVG-Revision ge- prüft. Die Teuerungsanpassung muss aber - wie ich eingangs gesagt habe - finanziell verkraftbar bleiben, weshalb der Fi- nanzierungsfrage grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Dabei sind insbesondere die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten, die der Bundesrat letztes Jahr hat erstellen lassen und die Sie, Herr Bundi, erwähnt haben, zu berücksichtigen. Wir werden in der zweiten Jahreshälfte - Herr Bundi, Sie ha- ben das erwähnt - die Gutachten insofern ausgewertet haben, als wir der breiten Oeffentlichkeit einige wenige Grundsätze im Rahmen der Altersvorsorge und besonders der Querbezie- hungen zwischen der ersten und der zweiten Säule unterbrei- ten werden. Wir werden also praktisch dem Vorgehen folgen, das wir schon bei der Krankenversicherung angewendet ha- ben: zuerst erfolgen einige grundsätzliche Entscheide des Bundesrates und anschliessend die entsprechenden Geset- zesänderungsvorschläge. Für die AHV ist es die 11. Revision, für das BVG die 1. Revision.
Die Problematik ist aber noch so offen, Herr Dünki, dass wir Ih- ren Vorstoss in keiner Weise als Motion entgegennehmen kön- nen. Sie haben ja selber gesagt: « .... die Diskussion vertiefen, in die Diskussion einbeziehen, überprüfen.» Dafür sind wir zu haben, aber dafür genügt auch ein Postulat.
Das ist der Grund, weshalb wir den Nationalrat bitten, die Mo- tion in ein Postulat umzuwandeln.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
69 Stimmen 57 Stimmen
90.752
Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Lutte contre la drogue. Programme d'action
Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, dem eidgenössischen Parla- ment auf Gesetzesstufe einen Massnahmenkatalog zur Lö- sung des Drogenproblems vorzulegen, welcher sich am be- währten Modell von Schweden orientiert. Die folgenden Punkte sind Bestandteile des Massnahmenkataloges:
Jeder Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird als Straftat eingestuft. Es wird nicht zwischen «weichen» und «har- ten» Drogen unterschieden.
Drogenabhängige werden in Therapieheime eingewiesen, aus denen es kein freiwilliges Austreten gibt. Fachkundige Helfer entwöhnen die Süchtigen und unterziehen sie einer Ar- beitstherapie.
Besuche und Urlaube sind nicht gestattet, um den Thera- pieerfolg nicht zu gefährden und das Einschmuggeln von Dro- gen zu verhindern.
Wenn es die Behandlungsfortschritte erlauben, können die ehemaligen Süchtigen eine externe Arbeit annehmen. Die Freizeit muss jedoch im Heim verbracht werden.
Nach einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die endgül- tige Entlassung in die Gesellschaft. Die durch die Therapie ent- standenen Kosten sind wenn möglich vom ehemaligen Dro- gensüchtigen zu decken.
Texte de la motion du 1 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fé- dérales, à titre de projet de loi, un catalogue de mesures en vue de résoudre le problème de la drogue. Ce catalogue s'ins- pirera du modèle suédois, qui a fait ses preuves, et il englo- bera les points suivants:
Toute possession, tout commerce et toute consommation de drogues constituera un acte punissable. On ne fera pas de distinction entre les drogues «dures» et les drogues «douces».
Les toxicomanes seront envoyés dans des établissements curatifs d'où il leur sera impossible de sortir par leur libre choix et où ils seront désintoxiqués par des spécialistes et devront se soumettre à une thérapie de réadaptation au travail.
On ne tolérera nulle visite et nul congé de manière à ne pas compromettre le résultat de la thérapie et pour éviter que les drogues ne fassent leur apparition dans ces établissements.
Si les progrès de la thérapie l'autorisent, les toxicomanes guéris pourront travailler à l'extérieur, mais ils devront passer tous leurs loisirs dans l'établissement qui les soigne.
Après une période d'observation déterminée pendant la- quelle ils devront faire leurs preuves, les toxicomanes guéris seront rendus à la vie normale. Dans la mesure du possible, le toxicomane guéri remboursera les frais que la thérapie aura occasionnés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aubry, Blocher, Daepp, Dreher, Eisenring, Etique, Feigenwinter, Friderici Charles, Früh, Graf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jeanneret, Kühne, Leuba, Massy, Neuenschwander, Reimann Maximi- lian, Rohrbasser, Seiler Hanspeter, Stucky, Theubet, Wellauer (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz wird von der Drogenwelle überrollt. Vor allem in den Städten sind öffentliche Plätze zu wahren Drogenghettos verkommen. Herumliegende Fixerspritzen sind nicht nur ein allgemeines Aergernis, sondern bergen auch die An- steckungsgefahr mit Aids in sich.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Session
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Sessione
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Rat
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Conseil
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1992 - 14:30
Date
Data
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248-250
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