N 2 mars 1992
250
Motion Scherrer Jürg
lisiere, täten das private Pensionskassen nur selten. Der Bund realisiert das aber bekanntlich auch mit seiner eigenen Versi- cherung, mit der EVK
Interessant ist vielleicht auch, was Professor Kohli wörtlich ausführt: «Malheureusement l'indexation dans un système économique comme celui de la Suisse est loin d'être com- plète, ce qui a des conséquences néfastes et parfois même dramatiques. Cela est particulièrement vrai pour certaines ren- tes de la sécurité sociale où le manque d'indexation ne répond à aucun impératif économique et a des conséquences désas- treuses dans certains cas.»
Deutlicher könnte man den Mangel des fehlenden vollen Teuerungsausgleichs nicht kennzeichnen. Die Experten schlagen denn auch vor, den Teuerungsausgleich bei den Renten der zweiten Säule über das Umlageverfahren zu fi- nanzieren.
Der Bundesrat hat vor einigen Tagen erklärt, dass er die Frei- zügigkeit in der zweiten Säule - nachdem er die Freizügig- keits-Initiative abgelehnt hatte - in einem Spezialgesetz regeln wolle. Das ist gut; das begrüssen wir. Damit wird ein wichtiges Anliegen realisiert. Hier liegt aber ein zweites grosses Problem vor, und ich meine, die Motion Dünki sei gerechtfertigt. Sie wäre als Motion gerechtfertigt. Aber ich begreife, dass man dem Bundesrat in der Form des Postulats etwas mehr Flexibili- tät belassen kann.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Anliegen als Postulat zu überwei- sen.
Bundesrat Cotti: Es besteht kein Zweifel, dass der Teuerungs- ausgleich auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten we- sentlich zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bei- trägt. Es ist also ein durchaus soziales Anliegen, dem im Bun- desgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und In- validenvorsorge für den Bereich der obligatorischen Minimal- vorsorge bereits heute Rechnung getragen wird. Danach sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten bis zum Rücktrittsal- ter des Anspruchsberechtigten generell der Teuerung anzu- passen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Anpassung dieser Renten wie auch der Altersrenten nur noch im Rahmen der fi- nanziellen Möglichkeiten jeder einzelnen Vorsorgeeinrich- tung.
Eine Ausdehnung der generellen Teuerungsanpassung auch auf diesen Bereich ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Es wird zurzeit im Rahmen der vorgesehenen ersten BVG-Revision ge- prüft. Die Teuerungsanpassung muss aber - wie ich eingangs gesagt habe - finanziell verkraftbar bleiben, weshalb der Fi- nanzierungsfrage grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Dabei sind insbesondere die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten, die der Bundesrat letztes Jahr hat erstellen lassen und die Sie, Herr Bundi, erwähnt haben, zu berücksichtigen. Wir werden in der zweiten Jahreshälfte - Herr Bundi, Sie ha- ben das erwähnt - die Gutachten insofern ausgewertet haben, als wir der breiten Oeffentlichkeit einige wenige Grundsätze im Rahmen der Altersvorsorge und besonders der Querbezie- hungen zwischen der ersten und der zweiten Säule unterbrei- ten werden. Wir werden also praktisch dem Vorgehen folgen, das wir schon bei der Krankenversicherung angewendet ha- ben: zuerst erfolgen einige grundsätzliche Entscheide des Bundesrates und anschliessend die entsprechenden Geset- zesänderungsvorschläge. Für die AHV ist es die 11. Revision, für das BVG die 1. Revision.
Die Problematik ist aber noch so offen, Herr Dünki, dass wir Ih- ren Vorstoss in keiner Weise als Motion entgegennehmen kön- nen. Sie haben ja selber gesagt: « .... die Diskussion vertiefen, in die Diskussion einbeziehen, überprüfen.» Dafür sind wir zu haben, aber dafür genügt auch ein Postulat.
Das ist der Grund, weshalb wir den Nationalrat bitten, die Mo- tion in ein Postulat umzuwandeln.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
69 Stimmen 57 Stimmen
90.752
Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Lutte contre la drogue. Programme d'action
Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, dem eidgenössischen Parla- ment auf Gesetzesstufe einen Massnahmenkatalog zur Lö- sung des Drogenproblems vorzulegen, welcher sich am be- währten Modell von Schweden orientiert. Die folgenden Punkte sind Bestandteile des Massnahmenkataloges:
Jeder Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird als Straftat eingestuft. Es wird nicht zwischen «weichen» und «har- ten» Drogen unterschieden.
Drogenabhängige werden in Therapieheime eingewiesen, aus denen es kein freiwilliges Austreten gibt. Fachkundige Helfer entwöhnen die Süchtigen und unterziehen sie einer Ar- beitstherapie.
Besuche und Urlaube sind nicht gestattet, um den Thera- pieerfolg nicht zu gefährden und das Einschmuggeln von Dro- gen zu verhindern.
Wenn es die Behandlungsfortschritte erlauben, können die ehemaligen Süchtigen eine externe Arbeit annehmen. Die Freizeit muss jedoch im Heim verbracht werden.
Nach einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die endgül- tige Entlassung in die Gesellschaft. Die durch die Therapie ent- standenen Kosten sind wenn möglich vom ehemaligen Dro- gensüchtigen zu decken.
Texte de la motion du 1 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fé- dérales, à titre de projet de loi, un catalogue de mesures en vue de résoudre le problème de la drogue. Ce catalogue s'ins- pirera du modèle suédois, qui a fait ses preuves, et il englo- bera les points suivants:
Toute possession, tout commerce et toute consommation de drogues constituera un acte punissable. On ne fera pas de distinction entre les drogues «dures» et les drogues «douces».
Les toxicomanes seront envoyés dans des établissements curatifs d'où il leur sera impossible de sortir par leur libre choix et où ils seront désintoxiqués par des spécialistes et devront se soumettre à une thérapie de réadaptation au travail.
On ne tolérera nulle visite et nul congé de manière à ne pas compromettre le résultat de la thérapie et pour éviter que les drogues ne fassent leur apparition dans ces établissements.
Si les progrès de la thérapie l'autorisent, les toxicomanes guéris pourront travailler à l'extérieur, mais ils devront passer tous leurs loisirs dans l'établissement qui les soigne.
Après une période d'observation déterminée pendant la- quelle ils devront faire leurs preuves, les toxicomanes guéris seront rendus à la vie normale. Dans la mesure du possible, le toxicomane guéri remboursera les frais que la thérapie aura occasionnés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aubry, Blocher, Daepp, Dreher, Eisenring, Etique, Feigenwinter, Friderici Charles, Früh, Graf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jeanneret, Kühne, Leuba, Massy, Neuenschwander, Reimann Maximi- lian, Rohrbasser, Seiler Hanspeter, Stucky, Theubet, Wellauer (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz wird von der Drogenwelle überrollt. Vor allem in den Städten sind öffentliche Plätze zu wahren Drogenghettos verkommen. Herumliegende Fixerspritzen sind nicht nur ein allgemeines Aergernis, sondern bergen auch die An- steckungsgefahr mit Aids in sich.
251
Motion Scherrer Jürg
Trotz Drogenanlaufstellen und «Fixerstüblis» beanspruchen die Drogensüchtigen immer mehr Raum. Selbst vor Kinder- spielplätzen wird nicht haltgemacht. Bereits mussten Spiel- plätze gesperrt werden, da die Gefahr gross ist, dass sich Kin- der an einer infizierten Spritze mit dem Aids-Virus anstecken. Die Erfahrung zeigt, dass jede Liberalisierung in der Drogen- frage das Problem nicht löst, sondern im Gegenteil der Dro- gensucht Vorschub leistet. Drogenanlaufstellen, Fixerstüblis und Spritzenbusse werden zwar regelmässig eröffnet, bald darauf jedoch wieder geschlossen, da diese Stellen mit Dro- gensüchtigen aus ganz Europa überschwemmt werden.
Solche «Massnahmen> sind also reine Experimente, welche nachweisbar nicht zum Erfolg führen. Der Bundesrat wird des- halb eingeladen, sich am «Schwedenmodell»> zu orientieren, weil der Erfolg der schwedischen Drogenpolitik offensichtlich ist.
Nach Auskunft des schwedischen Gesundheitsministeriums können nach der Therapie elf von dreizehn Drogensüchtigen als geheilt entlassen werden. Damit ist bewiesen, dass nur eine seriöse, auf Entwöhnung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichtete Drogenpolitik zur Lösung eines im- mer grösser werdenden Problems taugt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1991
Der Bundesrat hat am 20. Februar 1991 ein Massnahmenpa- ket zur Verminderung der Drogenprobleme verabschiedet und damit das Engagement des Bundes, der Drogensucht und ihren Folgen entgegenzutreten, erhöht. Zu diesem Zweck hat er die personellen und finanziellen Mittel des Bundesam- tes für Gesundheitswesen erheblich verstärkt.
Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Hilfestellung für die Kantone bei deren Bemühungen im Be- reich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Menschen. Wichtige Dienstleistungen des Bundes in diesem Bereich sind der Ausbau der Forschung und der wissenschaftlichen Eva- luation neuer Betreuungs- und Behandlungskonzepte; damit sollen fundierte Grundlagen für effektives Handeln geschaffen werden. Dazu gehört auch die systematische Auswertung von Erfahrung anderer Staaten, wie z. B. von Schweden.
Aus Erfahrungen anderer Länder lassen sich sicher nützliche Impulse für die eigene Drogenpolitik ableiten. Modelle ande- rer Staaten lassen sich indessen wegen des spezifischen ge- sellschaftlichen Umfelds, in welchem sie zur Anwendung kom- men, nicht ohne weiteres von einem Land auf ein anderes übertragen.
Der Bundesrat ist der Ueberzeugung, dass die Verwirklichung der Ziele in den Bereichen der Prävention, Betreuung, Thera- pie und Forschung die vordringlichste Aufgabe darstellt. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen und einer intensiven Zu- sammenarbeit aller beteiligten Behörden.
Mit Ausnahme punktueller Aenderungen des Betäubungsmit- telgesetzes, bedingt durch die vom Bundesrat beabsichtigten Ratifikationen der drei internationalen Abkommen im Drogen- bereich, lassen sich die Ziele des Bundesrats ohne Aende- rung der Gesetzgebung realisieren. Das Ersetzen von Strafen durch Massnahmen bei erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Drogenkonsumenten sowie die Erhöhung des Min- destrafmasses für Drogenhandel werden gegenwärtig ge- prüft. Bei einer Einführung dieser Massnahmen wäre eine Teil- revision des Betäubungsmittelgesetzes nötig.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Scherrer Jürg: Das Drogenproblem in der Schweiz nimmt un- aufhörlich zu. Das war der Grund, wieso ich vor ungefähr ein- einhalb Jahren eine Motion eingereicht habe. Diese will den
Bundesrat verpflichten, das Drogenproblem nach dem Vor- bild des sogenannten Schwedenmodells anzugehen. Ich gehe kurz auf die Begründung ein, wie ich sie auch in der Mo- tion schriftlich niedergelegt habe, um anschliessend noch ei- nige Ergänzungen anzubringen.
Jedes Land, das in der Drogenfrage liberal denkt und handelt, fördert den Drogenkonsum. Das ist in der Schweiz so, das war in den Niederlanden so, das ist in Frankreich, in Spanien und Portugal ebenfalls so. Es gibt also keinen Grund, Lösungen vorgaukeln zu wollen und gleichzeitig eine liberale Drogenpo- litik zu betreiben.
Ich kann mich mit der Antwort des Bundesrates auf meine Mo- tion durchaus einverstanden erklären. Aber die Massnahmen, die der Bundesrat jetzt in die Wege geleitet hat, sind ja nur eine Ergänzung. Das Problem muss an der Wurzel gepackt und vor allem gesamtschweizerisch gelöst werden. Das Drogenpro- blem kantonal lösen wollen heisst sich in föderalistische Ein- zelheiten verzetteln; jeder Kanton macht gerade dann etwas, wenn er das Gefühl hat, er müsse handeln, aber es gibt keine einheitliche schweizerische Drogenpolitik.
Man hat das kürzlich wieder gesehen: Da wurde der Zürcher Platzspitz geschlossen, die Drogensüchtigen haben sich zum Teil nach Bern verschoben, jetzt handelt die Stadt Bern und schliesst den Kocherpark. Ich frage mich, wo dann die Süchti- gen morgen sind; dann geschieht in dieser oder jener Stadt wieder etwas, und so geht es endlos weiter; die Schraube dreht sich ohne Ende.
Die Drogensüchtigen einzusperren, ist keine Lösung, sofern das Einsperren in einer Gefängnis- oder gar Zuchthausstrafe besteht. Hingegen will ich, dass wieder jeder Handel, Besitz und Konsum von Drogen strafbar wird. Es geht doch nicht an, dass Leute, seien es Händler oder Drogensüchtige, ein, zwei Gramm Heroin unter den Augen der Polizei transportieren und handeln können, ohne dass der Staat eingreift. Es geht nicht an, dass ein Bundesrichter entscheidet, Haschisch sei eine ungefährliche Droge. Man weiss heute, dass Haschisch fast zwangsläufig zu härteren Drogen führt. Man weiss, dass Ha- schisch körperlich abhängig macht, und man weiss, dass Ha- schisch schwer gesundheitsschädigend ist - im Gegensatz zu Alkohol und Tabak beispielsweise, da ja immer wieder der Ver- gleich mit diesen Drogen herangezogen wird.
Das einzige Mittel, um das Drogenproblem in der Schweiz zu lösen, ist das sogenannte Schwedenmodell. Herr Bundesrat, ich gehe mit Ihnen einig, dass das Schwedenmodell nicht ganz genau so, wie es dort praktiziert wird, auf die Schweiz übertragbar ist, das verlangt meine Motion auch nicht. Meine Motion verlangt lediglich, dass man sich am Schwedenmodell orientiert. Das sieht folgendermassen aus:
Jeder Drogenabhängige - egal, ob er nun Haschisch, Kokain, Heroin oder was sonst noch alles auf dem Markt ist konsu- miert - kommt in eine Rehabilitations- und Wiedereingliede rungsstätte. Da verbringt er ungefähr ein halbes Jahr und wird psychologisch betreut, bis er von der Drogensucht befreit ist. Wenn er diese erste Stufe durchlaufen hat, wird eine Arbeits- stelle für ihn gesucht. Er wird nicht nur auf die Strasse gestellt wie bei uns, wo es heisst: Wir wünschen dir viel Glück, und hundert Meter weiter ist die Bahnhofunterführung, und dann geht es wieder von vorne los; nein, man muss ihm eine Ar- beitsstelle beschaffen. Er wird arbeiten, muss aber seine Frei- zeit zur Kontrolle wieder im Rehabilitationsheim verbringen. Nach einer zweiten Phase, die er auch mit Bewährung durch- laufen haben muss, wird er in die Freiheit entlassen, aber auch wieder nur mit einer gesicherten Arbeitsstelle.
Schweden hat damit die grössten Erfolge. Elf von dreizehn Drogenabhängigen können als geheilt entlassen werden. Selbst nach vier Jahren ist die Rückfallquote immer noch un- gefähr nur 30 Prozent. Der Erfolg ist also da.
Der Drogenkonsum nimmt zu, das Problem ist nicht föderali- stisch lösbar, und der Handlungsbedarf ist gegeben. Ich weiss, dass das Geld kostet, aber die volkswirtschaftlichen Verluste, die wir durch den illegalen Drogenkonsum erleiden - der durch die jüngsten Bundesgerichtsentscheide zumindest teilweise legalisiert wird -, kommen uns weit teurer zu stehen, als wenn wir dieses Problem jetzt endlich einmal angehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Motion Scherrer Jürg
252
N
2 mars 1992
M. Pidoux: Notre collègue, M. Scherrer Jürg, a dit et écrit des choses justes; malheureusement, il en a aussi affirmé qui ne sont pas tout à fait exactes. Dans notre pays, il existe une seule loi sur la drogue. Le problème est donc bien réglé sur le plan fédéral, mais, par définition, cette loi est appliquée de différen- tes manières. Par exemple, en Suisse alémanique, dans la ville où nous siégeons et dans celle de Zurich, on a appliqué la loi de façon très singulière. En effet, des théoriciens avaient même incité les autorités à ne plus appliquer la loi et à se com- porter différemment. Or, le laxisme ne peut jamais servir de modèle dans le domaine de la santé publique. Preuve en sont les expériences de Zurich et de Berne, qui ont été mauvaises, et qui contraignent les autorités à revenir à un peu plus de rai- son.
Il est également important que le fédéralisme ait permis nom- bre d'expériences, bonnes et mauvaises, dans ce domaine. Je ne prétends pas qu'en Suisse romande, dans mon canton en particulier, nous trouvions la solution toute faite au fond de no- tre poche. Nous cherchons aussi comment éviter que des jeu- nes gens se tuent en consommant de la drogue. La nouvelle attitude du Conseil fédéral nous a beaucoup aidés et je tiens à exprimer ici mon respect à M. Cotti, conseiller fédéral, qui n'a pas suivi les bons conseils à la mode tendant à la décriminali- sation de la drogue («Entkriminalisierung»), mais a tenu bon dans un certain nombre de secteurs.
Keller Rudolf: Es sind schon einige Jahre ins Land gezogen, seit die Zürcher Kantonsratsfraktion unserer Partei für die Er- richtung geschlossener Drogenkliniken eingetreten ist. Wir haben das auch in einer Abstimmung in Zürich in die Tat umzu- setzen versucht, doch war uns damals leider kein Erfolg be- schieden. Hätte man frühzeitig Einhalt geboten, wäre die so- genannte Drogenwelle sehr wahrscheinlich nicht mit so gros- ser Wucht über unser Land hereingebrochen, wie wir das heute erleben müssen.
Wir sind davon überzeugt, dass auf dem Weg der reinen Frei- willigkeit nichts oder zumindest nicht sehr viel passieren wird. Drogensüchtigen muss geholfen werden. Das geht für die Be- troffenen nicht nur auf freiwilliger Basis, Druck ist auch vonnö- ten. Hilfe ist neben der Vorbeugung die vordringlichste Mass- nahme, die wir in die Tat umsetzen müssen. Wir stehen vor der erschreckenden Tatsache, dass die Zahl der Drogentoten lau- fend zunimmt. 410 Menschen kamen 1991 in unserem Land durch Drogen ums Leben. Unzählige weitere Menschen lei- den unter ihrer Sucht, ganz zu schweigen vom familiären und weiteren persönlichen Umfeld der Betroffenen.
Wir müssen in unserem Land konsequent dazu übergehen, das Betäubungsmittelgesetz zu vollziehen. Wozu haben wir denn eigentlich diese Gesetze, wenn man nicht mehr gewillt ist, sie einzuhalten; wenn Kantone und zum Teil sogar Gemein- den sie zu unterlaufen beginnen?
Wir als Politikerinnen und Politiker sollten zur Kenntnis neh- men, dass in den USA und in immer mehr europäischen Län- dern eine restriktive Drogenpolitik eingeschlagen wird. Ich zi- tiere hierzu aus einem Artikel des «Aargauer Tagblattes» vom 14. Januar 1992: «Eine nachdrückliche Absage erteilt der aus dreizehn internationalen Experten bestehende Suchtstoff- Kontrollrat der Uno der in einigen Staaten zunehmend disku- tierten Legalisierung aller Drogen, welche die Austrocknung des kriminellen Umfeldes des Drogenkonsums bezweckt Dies würde von potentiellen Konsumenten unzweifelhaft als eine Sanktionierung des Drogenmissbrauchs ausgelegt und möglicherweise einen explosionsartigen Anstieg des Drogen- missbrauchs mit all seinen Folgen nach sich ziehen.»
Die Folgerung aus diesem Bericht ist die Forderung nach ei- ner mehr oder weniger geschlossenen Drogenklinik, ganz ähnlich dem Konzept, das mit recht grossem Erfolg in Schwe- den praktiziert wird. Das bedeutet halt nun einmal, dass die betroffenen Menschen einige Zeit von ihrer Umwelt isoliert le- ben müssen. Der relativ grössere Erfolg, den die Schweden - im Gegensatz zu anderen, liberalen Versuchen - bisher erzie- len konnten, rechtfertigt die vom Motionär geforderten Mass- nahmen.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi wird deshalb dieser Motion zustimmen. Es ist uns be-
wusst, dass diese Massnahmen viel Geld kosten, doch dürfen wir, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, nicht knauserig sein. Schliesslich wird wohl doch der volkswirt- schaftliche Schaden, den das Drogenelend erwiesenermas- sen anrichtet, auf diese Art bedeutend gemildert werden kön- nen.
Eines muss ich allerdings zugeben: Die Patentlösung ist auch das nicht. Solange es nicht gelingt, den internationalen Dro- genkartellen, die leider zum Teil auch in unserem Lande Unter- stützung finden, an den Karren zu fahren, so lange bleibt das Drogenproblem aktuell - ja, leider sehr aktuell. Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Die Motion Scherrer Jürg scheint mir nicht geeignet, um vor dem Parlament eine breite drogenpolitische Diskussion zu entfachen. Ich muss Ihnen aber sagen: Das Be- dürfnis, einmal im Parlament vertieft über diese Fragen zu sprechen, verspüre ich durchaus. Sie werden demnächst Ge- legenheit haben, sich darüber zu unterhalten, wenn die Revi- sion des Betäubungsmittelgesetzes - eine zwar sehr be- schränkte Revision, welche mit dem längst fälligen Beitritt der Schweiz zu drei europäischen Konventionen im Zusammen- hang steht - dem Parlament unterbreitet wird. Ich möchte mich deshalb heute nur ganz kurz zu diesen Fragen äussern. Es ist von Ihnen erwähnt worden, auch von Herrn Pidoux, dass niemand über ein Patentrezept in diesen Fragen verfügt Ich könnte diese Behauptung x-mal unterstreichen, vielleicht mit dem Hinweis - aber ich möchte nicht ironisch werden -, dass gar manche in diesem Land geglaubt haben und zum Teil im- mer noch glauben, über dieses Patentrezept zu verfügen. Wie sich die Resultate gewisser lokaler oder städtischer Politiken auswirken, kann jeder überprüfen. Abenteuer sind gerade in diesem Bereiche wirklich ungeeignet; nach wenigen Jahren stellen sich die Misserfolge ein, die geradezu vorprogrammiert waren. Ich möchte keine Beispiele erwähnen, aber - Herr Scherrer Jürg - Sie haben eines erwähnt
Die Politik des Bundes zu dieser Frage ist Ihnen bekannt Sie ist absolut klar. An den gesetzlichen Grundlagen unserer Poli- tik wird nicht gerüttelt, auch an den strafrechtlichen Grundla- gen nicht Das mag bei gewissen Leuten nicht sehr populär sein, es ist aber dringend notwendig. Ich las vor kurzem ge- wisse Aussagen von zuständigen Ministern in Ländern, wel- che von der Frage genauso geplagt sind wie die Schweiz, Herr Scherrer Jürg. Es wurde gesagt, eine Strafbefreiung führe un- weigerlich zu viel grösserem Konsum. Schliesslich sind wir auch den vielen Menschen in diesem Lande verpflichtet, wel- che von diesem Uebel, von dieser Krankheit, wenn Sie wollen, verschont geblieben sind.
Aber damit ist natürlich nicht genug gesagt Sie kennen die letztes Jahr vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen. Es geht um eine wesentliche Verstärkung der Bundespräsenz in dieser Frage, um vermehrte nationale Prävention, um gewisse vertiefte Forschungsaufträge, die uns halt - sagen wir das ganz offen - besser aufklären und uns grössere Erkenntnisse gewinnen lassen können. Wir sind daran, diese verschiede- nen Massnahmen in die Tat umzusetzen. Demnächst werden wir eine Verordnung über verstärkte Forschung erlassen.
Es gilt auch, die Kantone in den Fragen der Betreuung der Drogenkranken zu unterstützen. Dabei - lassen Sie mich das sagen - besteht ohne Zweifel die Notwendigkeit, verstärkt In- stitutionen zwecks Entwöhnung und Abkehr von dieser Krank- heit zu schaffen.
Herr Scherrer Jürg - ich appelliere insbesondere an Sie -, es ist klar, dass bei der Betreuung in erster Linie die Kantone auf- gerufen sind. Wenn wir beginnen würden, in dieser Frage kan- tonale Pflegeheime und vielleicht auch noch Spitäler zu unter- stützen, würden wir eine Aufgabenteilung, die sich ganz klar aus der Verfassung ergibt, verletzen. Ich denke dennoch, des- sen kann ich Sie versichern, an die Möglichkeit, vielleicht die Kantone in dieser schwierigen Aufgabe verstärkt zu unterstüt- zen. Aber die prioritäre Aufgabe bleibt lokal, und der Bund kann diese lokale Aufgabe nicht übernehmen.
Ein letztes Wort noch zur Frage der zwangsweisen Einweisung von Drogenkranken in diese Heime. Sie wissen, unsere Ge- setzgebung erlaubt eine Einweisung ohne weiteres schon
253
Postulat Weder Hansjürg
heute. Sie setzt aber ein minimales Einverständnis des Betrof- fenen voraus. Diese Möglichkeit im Strafrecht ist gegeben, und an der möchten wir in keiner Weise rütteln.
Das Rezept zur Lösung dieser Fragen hat wohl niemand. Wir sind überzeugt - was die beschränkten Kompetenzen des Bundes betrifft -, den richtigen Weg zu gehen, und wir werden diesen Weg unbeirrt auch weitergehen. Deshalb wäre es ei- gentlich der Wunsch des Bundesrates, der Motion nicht zu entsprechen. Ich möchte aber sagen, dass die einzelnen wich- tigen Inhalte der Motion in die Ueberlegungen des Bundesra- tes einbezogen werden.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
31 Stimmen 85 Stimmen
90.790
Postulat Weder Hansjürg Pensionskassengelder für den Wohnungsbau Construction de logements financée au moyen des fonds des caisses de retraite
Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeit des Einsatzes von Geldern der Pensions- kassen zugunsten des Wohnungsbaus vorzulegen.
Dabei sind insbesondere die folgenden Probleme abzuklären: 1. Einsatz von Pensionskassengeldern für den allgemeinen Wohnungsbau (Mietwohnungen) via Darlehensgewährung; 2. Wohnungsbau für den Eigenbedarf durch die Versicherten der entsprechenden Pensionskassen;
Aufhebung des «Bundesbeschlusses über Anlagevorschrif- ten für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und für Versi- cherungseinrichtungen»;
Wahrung der Rechte der übrigen Versicherten, deren Ren- tenerwartungen nicht durch die Kreditgewährung zugunsten des Wohnungsbaues geschädigt werden dürfen.
Texte du postulat du 3 octobre 1990
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un rap- port relatif à la possibilité d'affecter des fonds des caisses de retraite à la construction de logements.
Ce rapport prendra notamment en compte les problèmes sui- vants:
affectation de fonds des caisses de retraite à la construction de logements en général (logements loués) sous forme d'oc- troi de prêts;
construction de logements pour le propre usage des assu- rés de ces caisses de retraite;
abrogation de l'arrêté fédéral concernant des dispositions en matière de placement pour les institutions de prévoyance professionnelle et pour les institutions d'assurance;
sauvegarde des droits des autres assurés dont les expecta- tives en matière de rentes ne peuvent être menacées par l'oc- troi de crédits à la construction de logements.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kuhn, Maeder, Müller-Aargau, Widmer, Wiederkehr, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990
Wohnungsbedarf und Entwicklung der Versicherungsvermö- gen verlaufen ferner nicht zwingend parallel, weshalb die Ver- knüpfung dieser beiden Grössen beispielsweise durch den Zwang, einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens für Hy- pothekardarlehen zur Verfügung zu stellen, nicht sinnvoll ist Im Rahmen der angelaufenen Revision der Regelung über die Wohneigentumsförderung wird allerdings geprüft, ob auch Anteilscheine von Wohngenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen durch Gelder der beruflichen Vorsorge fi- nanziert werden könnten.
Der Bundesrat wird - wie in der Frühjahrssession 1990 zu den parlamentarischen Initiativen Spoerry und Kündig be- schlossen - in der zweiten Hälfte 1991 den eidgenössischen Räten eine Botschaft mit Gesetzentwurf unterbreiten, der die Regelung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der zweiten Säule wesentlich verbessert.
Die Aufhebung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über die Anlagevorschriften für Einrichtungen der berufli- chen Vorsorge und für Versicherungseinrichtungen (BBAV) wäre schon deshalb problematisch, weil dieser Beschluss nicht nur Einschränkungen, sondern auch neue Möglichkei- ten für die Anlage der Vorsorgegelder geschaffen hat, so hin- sichtlich der Anlage in ausländische Grundstücke und in Ak- tien von Gesellschaften im Ausland. Ebenso wichtig erscheint, dass mit diesem Beschluss bezüglich der Bewertung der Grundstücke der Vorsorgeeinrichtungen eine Versachlichung und Vereinheitlichung möglich wurden.
Gegen die vorzeitige Aufhebung des BBAV spricht zudem das Gebot der Rechtssicherheit Eine ständige Aenderung der Rechtslage würde zu einer unzumutbaren Unsicherheit im Be- reich der Vermögensanlage führen. Die Anlagepolitik ist grundsätzlich langfristig konzipiert. Die bis zum Auslaufen des Bundesbeschlusses bevorstehenden vier Jahre sind für die Vorsorgeeinrichtungen zumutbar, zumal der Beschluss auf- grund der verschiedenen Ausnahmebestimmungen flexibel angewendet werden kann. So wird keine Einrichtung bei Ueberschreitung der Maximalquote gezwungen, Grund- stücke zu verkaufen. Ferner werden die Anlagen in Grund- stücke im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 BBAV von der Begren- zung ausgenommen, und schliesslich können die Aufsichts- behörden gemäss Artikel 6 BBAV während drei Jahren Ueber- schreitungen der Anlagelimiten zulassen.
Für eine Aufhebung des Beschlusses müsste eine dringende Notwendigkeit gegeben sein, die sich nur aufgrund einwand- freier Fakten belegen liesse. Diese Grundlagen fehlen aber aufgrund der erst kurzen Wirkungsdauer des Beschlusses. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam weiterverfolgen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Motion Scherrer Jürg Lutte contre la drogue. Programme d'action
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.752
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
250-253
Page
Pagina
Ref. No
20 020 951
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.