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Interpellation Reimann Maximilian
di sentire il nostro inno, dico almeno: ascoltiamolo a mezza- 90.489 notte.
Bundesrat Ogi: Zunächst zu Herrn Maspoli: Auch mir hat na- türlich bei den Olympischen Spielen in Albertville die Schwei- zerhymne gefehlt; sie wurde leider nur einmal gespielt.
Wir dürfen uns nicht von diesen Enttäuschungen leiten lassen, sondern wir müssen diese Motion im Detail ansehen. Der Mo- tionär, Herr Ruf, will den Bundesrat beauftragen, die SRG-Kon- zession und die Rundfunkverordnung so zu ergänzen, dass in allen Radio- und Fernsehprogrammen schweizerischer Veran- stalter einmal täglich die Schweizer Nationalhymne ausge- strahlt wird. Obwohl der vorgeschlagene Weg rechtlich nicht gangbar scheint - so haben es mir wenigstens die Juristen ge- sagt -, ist das Anliegen von Herrn Nationalrat Ruf durchaus verständlich. Denn möglicherweise vernachlässigen wir un- sere Symbole zu stark, vernachlässigen wir die emotionale Ebene.
Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger dies als Defi- zit empfinden. Auch ich hätte persönlich nichts dagegen, wenn die Nationalhymne an Radio und Fernsehen etwas häu- figer zu hören wäre. Das hat nichts mit Hurrapatriotismus oder gar mit Nationalismus zu tun, sondern vielmehr mit dem Ge- fühl der Zusammengehörigkeit, mit nationalem Zusammen- halt, was gerade in diesen bewegten Zeiten besonders wichtig wäre oder wichtig ist.
Dennoch ist die Forderung, die Radio- und Fernsehveranstal- ter zur regelmässigen Ausstrahlung der Nationalhymne zu ver- pflichten, abzulehnen, dies aus formaljuristischen Gründen. Es ist nun einmal so. Als Nichtjurist müsste ich fast sagen: Auch hier haben die Juristen das letzte Wort. Es ist also keine pauschale Ablehnung. Es ist einfach die Trennlinie zwischen SRG und Politik. Denn eine solche Weisung oder Auflage des Bundesrates wäre ein Eingriff in die in Artikel 55bis Absatz 3 der Verfassung garantierte Programmautonomie. Sie wäre also klar und deutlich verfassungswidrig. Es muss deshalb den einzelnen Veranstaltern überlassen bleiben, inwieweit sie dem an sich berechtigten Anliegen Rechnung tragen wollen. Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
16 Stimmen 65 Stimmen
90.396
Interpellation Oehler SRG-Gebührenpolitik. Masslos Redevances radio et télévision. Revendications démesurées de la SSR
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1990, Seite 1311 - Voir année 1990, page 1311
Präsident: Herr Oehler ist nicht im Saal. Andere Wortbegeh- ren liegen nicht vor. Damit ist die Interpellation erledigt
Interpellation Reimann Maximilian SRG. Gebührenerhöhung. Ueberprüfung der Strukturen, Fichen-Einsicht
SSR. Hausse des redevances, réexamen des structures et droit de regard sur les fichiers
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1990, Seite 1314 - Voir année 1990, page 1314
Reimann Maximilian: Am Datum meiner Interpellation - sie ist nun fast zwei Jahre alt - ersieht man die signifikante Entwick- lung, die seither in Sachen elektronische Medien in unserem Lande stattgefunden hat. War im Frühling 1990 noch von der damals bevorstehenden Gebührenerhöhung die Rede, so steht uns bereits die nächste Runde an noch höheren Gebüh- ren bevor. Wurde damals noch die Forderung nach einer Strukturreform der SRG erhoben, so ist diese heute zumindest auf nationaler Ebene bereits verwirklicht. Und wurden damals gewisse Informationssendungen der SRG der einseitigen Par- teinahme und Linkslastigkeit bezichtigt, so haben wir jüngst von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz die Beweise hier- für geliefert bekommen. Ich denke an die krassen Konzes- sionsverletzungen durch das Fernsehen DRS im Zusammen- hang mit bürgerlichen Politikern; die Namen Blocher, Wagner oder Egloff zeugen davon. Ich möchte ergänzen, dass diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. In vielen anderen Fällen waren die Programm-Macher raffiniert genug und überschrit- ten die Grenzen der Illegalität nicht. Jüngstes Beispiel hier: der anwaltschaftliche «Rundschau»-Beitrag über die Flugzeugbe- schaffungsvorlage von letzter Woche.
Meine damalige Interpellation basierte auf der Erkenntnis, dass breite Kreise unserer Bevölkerung nicht mehr bereit sind, für ein Produkt stets höhere Gebühren zu bezahlen, das im Informationsbereich in ein gesellschaftspolitisches Spek- trum abdriftet, das mit der pluralistischen Zusammensetzung unseres Volkes nicht mehr viel gemeinsam hat. Wenn private Radioprogramme den mit Gebühren finanzierten SRG-Pro- grammen je länger, je mehr den Rang ablaufen, wenn die SRG-Fernsehprogramme nur noch von einer Minderheit un- serer Bevölkerung zur Kenntnis genommen werden wollen, kann doch mit dieser Institution irgend etwas nicht mehr stimmen.
In dieser Situation rief ich mit meinem Vorstoss die Landesre- gierung auf den Plan. Ich darf heute mit Genugtuung feststel- len, dass der Bundesrat gehandelt hat. Es ist weitgehend Ihr Verdienst, Herr Bundesrat Ogi, dass die Strukturreform so rasch an die Hand genommen wurde. Es ist weitgehend Ihr Verdienst, dass demnächst neue Köpfe an die Spitze der SRG-Trägerschaft treten und versuchen werden, die SRG als Unternehmen zu führen und - um die bundesratlichen Worte zu zitieren - «Unzulänglichkeiten .... auf seiten der Programm- schaffenden zu verhindern»,
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals klar und deutlich festhalten, dass sich mein Vorstoss nie gegen die SRG als Ganzes, gegen die SRG-Belegschaft als Ganzes oder gegen die SRG-Programme als Ganzes gerichtet hat. Er nahm lediglich zwei Dinge aufs Korn:
die per saldo eindeutige Linkslastigkeit der SRG-Informati- onssendungen;
die in verschiedenen Bereichen mangelhafte Ausgabendis- ziplin bei der SRG.
Da die SRG aber an der Schwelle einer neuen Epoche steht, mit neuer Struktur, neuer Gesetzesgrundlage und alsbald auch neuer Konzession und neuem Leistungsauftrag, ist es zweckmässiger, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken, statt
N
3 mars 1992
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Interpellation Reimann Maximilian
mit Zorn zurück in die Vergangenheit. Gestatten Sie mir des- halb abschliessend, Herr Bundesrat, drei Fragen:
Halten Sie es angesichts der zunehmenden Vielfalt im elek- tronischen Medienbereich nicht für sinnvoll und zweckmäs- sig, den neuen Leistungsauftrag der SRG enger zu formulie- ren? Sie kann damit Kosten sparen bzw. die eingesparten Ko- sten in die Verbesserung ihres Programmangebotes investie- ren. 2. Hält es der Bundesrat für richtig, dass die SRG im terre- strischen Bereich eine weitere Fernsehprogrammkette auf- baut? Wird er dafür die Konzession erteilen, und, falls ja, soll diese Kette ebenfalls mit Gebühren finanziert werden?
Halten Sie es mit Ihrer Forderung, wonach sich die SRG zu einem Unternehmen wandeln müsse, weiterhin vereinbar, dass die SRG in der umständlichen Form eines Vereins nach ZGB geführt wird und ihre Belegschaft weiterhin einen beam- tenähnlichen Status hat?
Moser: Der Vorstoss Reimann Maximilian zielt in die richtige Richtung.
Es ist ärgerlich, dass wir bei unserem Monopolmedium SRG, welches vom Volk mit Zwangsgebühren finanziert werden muss, zuschauen müssen, wie die SRG ihre staatspolitische Aufgabe schon lange nicht mehr trägt, obgleich es ihr laut Pro- grammauftrag zur Pflicht gemacht wird. Mindestens für bür- gerlich denkende Konsumenten ist es mehr und mehr uner- träglich festzustellen, dass die Mehrzahl der DRS-Medienleute gnadenlos jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um unse- ren Staat in Frage zu stellen, um ihre eigene linkslastige und wirtschaftsfeindliche Meinung anzubringen. Jüngste Bei- spiele bei der Aufbauschung der Fichenaffäre oder der P-26/ P-27-Angelegenheiten, bei der Armeeabschaffungs-Initiative, bei der Drogenfreigabe oder beim Ostsozialismus zeigen, dass die Unterwanderung bei der SRG schon weit fortgeschrit- ten ist.
Im Bericht der SRG an das EVED über die Strukturreform wird denn auch beklagt, dass unzureichende Finanzierung einen Leistungsabbau nach sich zieht, welcher zu einem Publikums- und Legitimationsverlust führen würde. Die SRG hat sich selbst geschwächt, indem sie trotz der Finanzierung durch Gesellschaft und Staat ihren Leistungsauftrag nicht korrekt er- füllt hat. Sie kann nicht behaupten, dass eine Unterfinanzie- rung die Ursache ihres Publikums- und Legitimationsverlustes sei. Die automatische Gebührenanpassung ist angesichts der zunehmenden Beschwerden über SRG-Sendungen, aber auch der finanziellen Misswirtschaft der SRG nicht zu verant- worten.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Vorstoss Reimann Maximi- lian zu unterstützen.
Vollmer: Eigentlich lohnt es sich nicht, zu einem solchen Vor- stoss zu sprechen, der - ich kann es nicht anders sagen - zur Profilierung des Urhebers in die Welt gesetzt wurde. Es ist in diesem Lande einfach, es ist billig, über die SRG herzufallen: Viele Hörer ärgern sich manchmal über eine bestimmte Sen- dung. Aber ich habe gleichwohl das Wort ergriffen, weil ich es richtig finde, dass man noch einige Bemerkungen als Gegen- gewicht zu den jetzt doppelt geäusserten Argumenten präsen- tiert.
Die SRG - man kann das nicht deutlich genug sagen - ist kein Monopolmedium. Bei mir zu Hause jedenfalls kann ich unter Dutzenden von Programmen wählen. Ich bin überhaupt nicht darauf angewiesen, mir nur ein bestimmtes Programm anzu- hören oder anzusehen. Die SRG ist längst in intensiver Kon- kurrenz mit sehr vielen ausländischen Stationen; beim Radio im Lokalbereich auch mit privaten Stationen.
Ich habe den Eindruck, dass sich hier einige Leute von rechts offenbar darüber ärgern, dass man die SRG nicht mit einem In- serateboykott oder mit anderen unschönen Dingen diszipli- nieren kann: Man kann die SRG offenbar nicht in gleicher Weise disziplinieren, wie das zum Teil in Printmedien immer wieder versucht wird und teilweise mit Erfolg geschieht. Ge- rade deshalb dürfen wir solche Aeusserungen nicht einfach im Raume stehenlassen. Die SRG darf nicht am Gängelband ein- zelner politischer Gruppen gehalten werden.
Ich bin der Auffassung, dass wir der SRG sogar danken müss- ten, dass sie dank ihrem Beitrag in unserem Land tatsächlich noch so etwas wie einen publizistischen Wettbewerb ermög- licht. Dass dieser publizistische Wettbewerb nicht allen politi- schen Lagern in den Kram passt, beweist gerade, dass es die SRG, so wie sie sich heute präsentiert, braucht. Ich hoffe, der Rat bestätigt diese Auffassung.
Frau Grendelmeier: Herr Reimann Maximilian, ich staune im- mer wieder, mit welcher Akribie und mit welcher Verbissenheit Sie eine Institution bekämpfen, von der Sie ganz genau wis- sen, dass Sie ihr zu verdanken haben, dass Sie in diesem Saal sitzen. Herr Reimann, Sie waren - wenn ich es einmal so sa- gen darf - die erste männliche Ansagerin in diesem Institut, und Sie haben sich dort nicht als Journalist profiliert, sondern Sie hatten die Gelegenheit, sich fast täglich dem Publikum zei- gen zu können und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Kandidaten zu erwerben. Und nun schiessen Sie auf diese Institution und versuchen, sich noch einmal über diese verhasste SRG zu profilieren.
Die Gebühren, die Sie bezahlen müssen, mögen hoch sein. Aber es ist von Herrn Vollmer gesagt worden: Sie haben es kei- neswegs mehr mit einer Monopolinstitution zu tun. Wir haben eine ausländische Konkurrenz, die heutzutage mindestens vierzig Stationen umfasst. Das ist eine enorme Konkurrenz. Vielleicht noch ein Wort zur SRG an und für sich. Die SRG ist das, was man gemeinhin eine öffentlich-rechtliche Institution nennt. Ich bin nach wie vor - ich wiederhole es hier - eine über- zeugte Vertreterin der öffentlich-rechtlichen Institution. Wenn pausenlos davon geredet wird, dass die Konkurrenz über ein Kommerzfernsehen die Qualität der Programme verbessern würde, so wissen wir längst, dass das nicht stimmt. Weshalb? Weil die Ziele der beiden Institutionen total verschieden sind. Die öffentlich-rechtliche Institution hat ein Hauptziel: das ist das Programm. Das kostet Geld. Das Kommerzfernsehen hat ein einziges Ziel, das heisst: Geld verdienen, und dafür braucht es ein Programm. Sie sehen, es sind zwei gegenläu- fige Ziele, die sich nicht miteinander vergleichen lassen, schon gar nicht, wenn es darum geht, den alten Spruch vom Wettbewerb, welcher die Qualität der Programme verbessert, wieder aufzuwärmen. Hier stimmt es nicht.
Wir müssen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Qualität des Programmes auf das Niveau der Kommerzsender absen- ken, damit wir genügend Publikum haben. Sie werden zur sel- ben Zeit «Dallas», «Schwarzwaldklinik» und was es immer an Seifenopern geben mag, sehen müssen, und zwar auch in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, was ganz bestimmt nicht zur Anhebung der Qualität führt.
Aber ein anspruchsvolles Programm, ein Programm wie jenes der SRG, die nach der Verfassung Minderheiten berücksichti- gen muss, ob sie es will oder nicht, enthält auch Minderheiten- programme, die Geld kosten. Ich glaube, wenn wir heute in ei- ner Schweiz leben, die sich nach aussen öffnet, einer Schweiz, die in diesem Sektor der ausländischen Konkurrenz ausge- setzt ist wie kein anderes Land, dann müssen wir ein Fernse- hen haben, das gegen innen die schweizerische Eigenart kräf- tigt und stärkt.
Nur ein Schweizer Fernsehen kann beispielsweise attraktiv ge- nug über Schweizer Politik berichten. Ich kann mir nicht vor- stellen, dass sich ein Kommerzfernsehen - das dann die Ge- bühren selbstverständlich unnötig machen würde - mit dem- selben Pflichtbewusstsein dieser Programme annähme, weil sie nämlich zu wenig publikumswirksam sind.
Ich bitte Sie also, das Postulat von Herrn Reimann Maximilian abzulehnen. Es ist sehr durchsichtig, weshalb das Thema wie- der einmal zur Sprache kam. Wenn wir noch eine schweizeri- sche Identität über ein Medium herstellen wollen, dann ist es ein öffentlich-rechtliches Medium, und dann ist es in diesem Fall eben die SRG, die - wie Sie vielleicht gehört haben - daran ist, ihre eigenen Strukturen zu verbessern und zu modernisie- ren.
Noch ein kleines Wort: Der Zentralvorstand, die Regionalvor- stände setzen sich in der Mehrheit aus Bürgerlichen und nicht aus Linken zusammen. Wenn wir einen «linken» Programmdi- rektor haben oder einen «linken» Radioprogrammdirektor,
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Interpellation Vollmer
dann wurde er von der rechten, bürgerlichen Seite der beiden Vorstände gewählt.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Reimann Maximilian: Nur ganz kurz. Herr Vollmer, ich bitte Sie, mir besser zuzuhören. Kein einziges Mal ist von mir das Wort Monopolmedium gebraucht worden. Ein Schweizer Fernsehen DRS, das nur noch eine Einschaltquote von durch- schnittlich 30 Prozent hat, wird sicher von mir nicht als Mono- polmedium betitelt. Aber das Gebührenmonopol haben wir nach wie vor, und das ist ein grosser Stein des Anstosses in unserer Bevölkerung.
Wenn Sie mir Profilierungssucht vorwerfen: Ich hätte von Ih- nen als Hochschuldozent doch erwartet, dass Sie bessere Ar- gumente haben, wenn Sie mich bekämpfen wollen. Wenn Sie einen Vorstoss einreichen, der mir nicht gefällt, dann bin ich wahrscheinlich der letzte, der Ihnen Profilierungssucht vor- wirft Ich bitte Sie, sich auch hier ein bisschen an die Regeln in diesem Haus zu halten.
Frau Grendelmeier: Der erste Teil Ihres Votums befand sich auf einem derartigen Niveau, dass ich mich überhaupt nicht dazu äussere. Ich äussere mich nur zum letzten Teil: Sie ha- ben von einem Postulat gesprochen. Sie haben auch hier Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich habe eine Interpellation ein- gereicht und kein Postulat.
Bundesrat Ogi: Wenden wir uns der Interpellation zu! Es ist kein Postulat. Diese Interpellation datiert vom 23. März 1990. Seit dieser Zeit ist viel Wasser die Aare hinuntergeflossen. Aber es ist auch viel gegangen. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Nationalrat Reimann Maximilian kann ich anneh- men, dass er weitgehend mit unserer Antwort zufrieden ist und dass die Zukunft auch ihn - es ist sehr gut, das zu wissen - zu- versichtlich stimmt.
Wissen Sie, Herr Reimann, auch ich ärgere mich manchmal über die SRG. Aber ich glaube, es ist zu einfach, wenn man jetzt eine Pauschalkritik loslässt. Es gibt bei der SRG sehr viele gute Leistungen, die wir heute auch nicht vergessen wollen.
Nun noch kurz zu Ihren schriftlich gestellten Fragen. Ich sage das bewusst, weil Ihre Interpellation eben zwei Jahre zurück- datiert. Ich möchte für das Protokoll und die Geschichte und nicht zuletzt aufgrund dessen, was gesagt wurde, doch noch ergänzen: Der Bundesrat hat die Gebühren der SRG seit dem 1. Januar 1991 um 25 Prozent erhöht. Er ist dabei den Emp- fehlungen des Preisüberwachers gefolgt. Der Bundesrat hielt eine Erhöhung in der genannten Grössenordnung - Sie wis- sen, die SRG hat 30 Prozent verlangt - für unerlässlich, um die Leistungsfähigkeit und auch den Leistungsauftrag zu erfüllen und die Gleichgewichte sicherzustellen. Diese Sicht hat sich, so meinen wir, bewahrheitet. Die SRG muss aber auf der ande- ren Seite ihre Sparanstrengungen verstärken. Sie will bis Ende 1992 rund 230 Stellen abbauen; sie hat auch im Budget1992 und im Finanzplan 1993-1996 Sparanstrengungen vorgese- hen, vor allem mit einer strafferen Ausgabenpolitik.
In bezug auf Ihre zweite Frage, die Sie auch schriftlich einge- reicht haben, halte ich fest, dass der Bundesrat von der SRG verlangt hat, dass sie ihre Strukturen und die Konkretisierung ihres Leistungsauftrages grundsätzlich überprüft. Die SRG hat dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement den Bericht fristgerecht erstattet. Sie orientiert darin umfassend über ihre Reformziele.
Ich danke Ihnen, Herr Reimann: Sie haben erkannt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sie wissen, dass der Bundesrat am 12. Februar dieses Jahres auch die Statuten der SRG ge- nehmigt hat. Sie wissen, dass nun die Konzession ausgehan- delt werden muss, und danach sollten die Statuten ebenfalls angepasst werden.
Schliesslich halte ich fest, dass die SRG nicht öffentlich-recht- lich konzipiert ist. Sie ist ein privatrechtlicher Verein. Das dür- fen wir nicht vergessen. Ihre Redaktionen verfügen - ebenso wie diejenigen der Presse - über Archiv- und Dokumentations- material.
Auf Ihre heute gestellten Fragen möchte ich kurz antworten: Zunächst formuliere ich ein Plädoyer für die Presse. Ich halte
fest, dass wir eine starke SRG brauchen. Ich plädiere auch da- für, dass wir starke Medien haben. Wir müssen dafür besorgt sein, dass sie stark bleiben können. Ich bitte Sie auch, das neue Bundesamt für Kommunikation, das am 1. April seine Tä- tigkeit aufnehmen wird, ein starkes Bundesamt werden zu las- sen. Wir müssen die Medien generell fördern. Wir sollten es nicht zulassen, dass wir Zustände wie beispielsweise in Oesterreich bekommen, wo die Presse nicht mehr den Oester- reichern gehört.
In bezug auf die Werbung möchte ich generell sagen, dass wir uns überlegen müssen, wie sich die Presse finanzieren kann. Grundsätzlich ist es so, dass sich die SRG auch in Zukunft weitgehend über Gebühren finanzieren muss. Klar braucht sie auch noch die Werbung, aber sie braucht vor allem die Gebüh- ren. Die anderen Medien, Lokalradios sowie die Printmedien, sollten ihre Finanzen in erster Linie über die Werbung sichern können. Eine Teilung der Einkünfte ist notwendig; wir müssen uns in diese Richtung orientieren. Wir brauchen selbständige und starke schweizerische Medien. Wir wollen keine Medien- überfremdung.
Stichwort Leistungsauftrag: Die SRG hat eine Grundversor- gung sicherzustellen. Wir brauchen eine Radio- und Fernseh- versorgung nicht nur für die Agglomerationen, sondern auch für das Kandertal, für das Lötschental. Diese Grundversor- gung muss gesichert sein und bleiben. Dazu gehören ver- schiedene Aufgaben wie die kulturelle Entfaltung, die Möglich- keiten der unabhängigen, freien Meinungsbildung. Schliess- lich soll die Unterhaltung nicht nur auf die Agglomerationen ausgerichtet werden, sondern auch die Rand- und Bergge- biete berücksichtigen. Dass sich die SRG dabei unternehme- risch und kostenbewusst verhalten soll, ist unbestritten.
Herr Reimann Maximilian, die Frage einer weiteren Programm- kette wird im Rahmen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu entscheiden sein. Ich glaube, dass die Lösung in die Rich- tung gehen könnte, die Sie verlangt haben. Im Bereich der zweiten Kette sind die Oesterreicher ein Beispiel. Dass Sport- ereignisse heute sporadisch auf der Sportkette ausgestrahlt werden, ist im Rahmen der geltenden Konzession möglich. Für ein neues Vollprogramm wäre eine neue Konzession not- wendig.
Schliesslich zum Unternehmen SRG als von Ihnen formulier- tem Stichwort: Die Vereinsform hindert die SRG nicht, sich un- ternehmerischer zu verhalten. Die Strukturreform basiert zwar auf dem Vereinsrecht, lehnt sich aber stark an das Aktienrecht an. Ob eine weitere Etappe nötig sein wird, wird sich weisen. Eine weitere Etappe könnte zu einem späteren Zeitpunkt im Sinne eines pragmatischen Vorgehens nötig werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
90.739
Interpellation Vollmer Politische Propaganda in Werbesendungen der SRG
TV. Propagande politique sous le couvert de publicité
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1990, Seite 2490 - Voir année 1990, page 2490
Vollmer: Ich sage vorweg, dass ich von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt bin. Der Bundesrat macht es sich mit seiner Antwort allzu einfach. Die Abgrenzung der politischen Propaganda von der Werbung ist ein Problem, das wir seit Jahren kennen. Wir haben genau vor einem Jahr hier entschie-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Maximilian SRG. Gebührenerhöhung. Ueberprüfung der Strukturen, Fichen-Einsicht Interpellation Reimann Maximilian SSR. Hausse des redevances, réexamen des structures et droit de regard sur les fichiers
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.489
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
281-283
Page
Pagina
Ref. No
20 020 976
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