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Interpellation Vollmer
dann wurde er von der rechten, bürgerlichen Seite der beiden Vorstände gewählt.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Reimann Maximilian: Nur ganz kurz. Herr Vollmer, ich bitte Sie, mir besser zuzuhören. Kein einziges Mal ist von mir das Wort Monopolmedium gebraucht worden. Ein Schweizer Fernsehen DRS, das nur noch eine Einschaltquote von durch- schnittlich 30 Prozent hat, wird sicher von mir nicht als Mono- polmedium betitelt. Aber das Gebührenmonopol haben wir nach wie vor, und das ist ein grosser Stein des Anstosses in unserer Bevölkerung.
Wenn Sie mir Profilierungssucht vorwerfen: Ich hätte von Ih- nen als Hochschuldozent doch erwartet, dass Sie bessere Ar- gumente haben, wenn Sie mich bekämpfen wollen. Wenn Sie einen Vorstoss einreichen, der mir nicht gefällt, dann bin ich wahrscheinlich der letzte, der Ihnen Profilierungssucht vor- wirft Ich bitte Sie, sich auch hier ein bisschen an die Regeln in diesem Haus zu halten.
Frau Grendelmeier: Der erste Teil Ihres Votums befand sich auf einem derartigen Niveau, dass ich mich überhaupt nicht dazu äussere. Ich äussere mich nur zum letzten Teil: Sie ha- ben von einem Postulat gesprochen. Sie haben auch hier Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich habe eine Interpellation ein- gereicht und kein Postulat.
Bundesrat Ogi: Wenden wir uns der Interpellation zu! Es ist kein Postulat. Diese Interpellation datiert vom 23. März 1990. Seit dieser Zeit ist viel Wasser die Aare hinuntergeflossen. Aber es ist auch viel gegangen. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Nationalrat Reimann Maximilian kann ich anneh- men, dass er weitgehend mit unserer Antwort zufrieden ist und dass die Zukunft auch ihn - es ist sehr gut, das zu wissen - zu- versichtlich stimmt.
Wissen Sie, Herr Reimann, auch ich ärgere mich manchmal über die SRG. Aber ich glaube, es ist zu einfach, wenn man jetzt eine Pauschalkritik loslässt. Es gibt bei der SRG sehr viele gute Leistungen, die wir heute auch nicht vergessen wollen.
Nun noch kurz zu Ihren schriftlich gestellten Fragen. Ich sage das bewusst, weil Ihre Interpellation eben zwei Jahre zurück- datiert. Ich möchte für das Protokoll und die Geschichte und nicht zuletzt aufgrund dessen, was gesagt wurde, doch noch ergänzen: Der Bundesrat hat die Gebühren der SRG seit dem 1. Januar 1991 um 25 Prozent erhöht. Er ist dabei den Emp- fehlungen des Preisüberwachers gefolgt. Der Bundesrat hielt eine Erhöhung in der genannten Grössenordnung - Sie wis- sen, die SRG hat 30 Prozent verlangt - für unerlässlich, um die Leistungsfähigkeit und auch den Leistungsauftrag zu erfüllen und die Gleichgewichte sicherzustellen. Diese Sicht hat sich, so meinen wir, bewahrheitet. Die SRG muss aber auf der ande- ren Seite ihre Sparanstrengungen verstärken. Sie will bis Ende 1992 rund 230 Stellen abbauen; sie hat auch im Budget1992 und im Finanzplan 1993-1996 Sparanstrengungen vorgese- hen, vor allem mit einer strafferen Ausgabenpolitik.
In bezug auf Ihre zweite Frage, die Sie auch schriftlich einge- reicht haben, halte ich fest, dass der Bundesrat von der SRG verlangt hat, dass sie ihre Strukturen und die Konkretisierung ihres Leistungsauftrages grundsätzlich überprüft. Die SRG hat dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement den Bericht fristgerecht erstattet. Sie orientiert darin umfassend über ihre Reformziele.
Ich danke Ihnen, Herr Reimann: Sie haben erkannt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sie wissen, dass der Bundesrat am 12. Februar dieses Jahres auch die Statuten der SRG ge- nehmigt hat. Sie wissen, dass nun die Konzession ausgehan- delt werden muss, und danach sollten die Statuten ebenfalls angepasst werden.
Schliesslich halte ich fest, dass die SRG nicht öffentlich-recht- lich konzipiert ist. Sie ist ein privatrechtlicher Verein. Das dür- fen wir nicht vergessen. Ihre Redaktionen verfügen - ebenso wie diejenigen der Presse - über Archiv- und Dokumentations- material.
Auf Ihre heute gestellten Fragen möchte ich kurz antworten: Zunächst formuliere ich ein Plädoyer für die Presse. Ich halte
fest, dass wir eine starke SRG brauchen. Ich plädiere auch da- für, dass wir starke Medien haben. Wir müssen dafür besorgt sein, dass sie stark bleiben können. Ich bitte Sie auch, das neue Bundesamt für Kommunikation, das am 1. April seine Tä- tigkeit aufnehmen wird, ein starkes Bundesamt werden zu las- sen. Wir müssen die Medien generell fördern. Wir sollten es nicht zulassen, dass wir Zustände wie beispielsweise in Oesterreich bekommen, wo die Presse nicht mehr den Oester- reichern gehört.
In bezug auf die Werbung möchte ich generell sagen, dass wir uns überlegen müssen, wie sich die Presse finanzieren kann. Grundsätzlich ist es so, dass sich die SRG auch in Zukunft weitgehend über Gebühren finanzieren muss. Klar braucht sie auch noch die Werbung, aber sie braucht vor allem die Gebüh- ren. Die anderen Medien, Lokalradios sowie die Printmedien, sollten ihre Finanzen in erster Linie über die Werbung sichern können. Eine Teilung der Einkünfte ist notwendig; wir müssen uns in diese Richtung orientieren. Wir brauchen selbständige und starke schweizerische Medien. Wir wollen keine Medien- überfremdung.
Stichwort Leistungsauftrag: Die SRG hat eine Grundversor- gung sicherzustellen. Wir brauchen eine Radio- und Fernseh- versorgung nicht nur für die Agglomerationen, sondern auch für das Kandertal, für das Lötschental. Diese Grundversor- gung muss gesichert sein und bleiben. Dazu gehören ver- schiedene Aufgaben wie die kulturelle Entfaltung, die Möglich- keiten der unabhängigen, freien Meinungsbildung. Schliess- lich soll die Unterhaltung nicht nur auf die Agglomerationen ausgerichtet werden, sondern auch die Rand- und Bergge- biete berücksichtigen. Dass sich die SRG dabei unternehme- risch und kostenbewusst verhalten soll, ist unbestritten.
Herr Reimann Maximilian, die Frage einer weiteren Programm- kette wird im Rahmen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu entscheiden sein. Ich glaube, dass die Lösung in die Rich- tung gehen könnte, die Sie verlangt haben. Im Bereich der zweiten Kette sind die Oesterreicher ein Beispiel. Dass Sport- ereignisse heute sporadisch auf der Sportkette ausgestrahlt werden, ist im Rahmen der geltenden Konzession möglich. Für ein neues Vollprogramm wäre eine neue Konzession not- wendig.
Schliesslich zum Unternehmen SRG als von Ihnen formulier- tem Stichwort: Die Vereinsform hindert die SRG nicht, sich un- ternehmerischer zu verhalten. Die Strukturreform basiert zwar auf dem Vereinsrecht, lehnt sich aber stark an das Aktienrecht an. Ob eine weitere Etappe nötig sein wird, wird sich weisen. Eine weitere Etappe könnte zu einem späteren Zeitpunkt im Sinne eines pragmatischen Vorgehens nötig werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
90.739
Interpellation Vollmer Politische Propaganda in Werbesendungen der SRG
TV. Propagande politique sous le couvert de publicité
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1990, Seite 2490 - Voir année 1990, page 2490
Vollmer: Ich sage vorweg, dass ich von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt bin. Der Bundesrat macht es sich mit seiner Antwort allzu einfach. Die Abgrenzung der politischen Propaganda von der Werbung ist ein Problem, das wir seit Jahren kennen. Wir haben genau vor einem Jahr hier entschie-
N
3 mars 1992
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Interpellation Loeb François
den, dass man auch Spielfilme und Sendungen des Fernse- hens mit Werbung unterbrechen dürfe, wenn sie eine gewisse Länge haben.
Vielleicht haben einige Ratskolleginnen und Ratskollegen, die damals für die Unterbrecherwerbung gestimmt haben, gar nicht daran gedacht, dass dann Coca-Cola- und Waschmittel- reklamen zwischen die Filme kommen. Vielleicht rechneten sie damit, dass sie Sendungen mit politischer Information, mit Grossbankenbelehrungen oder vielleicht mit Porträts von Re- gierungsratskandidaten zwischen den Filmen präsentiert er- halten. Das wäre noch eine staatsbürgerliche Absicht gewe- sen. Ich glaube aber nicht, dass man daran dachte.
Ich bin der Auffassung, dass die Problematik der politischen Sendungen im Rahmen von Werbeblöcken von grösster staatspolitischer Bedeutung ist. Es ist immer wieder auffällig, wie im Vorfeld wichtiger Volksabstimmungen am Fernsehen in Werbesendungen kaschierte politische Information verbreitet wird. Erinnern wir uns an die seinerzeitige millionenschwere Kampagne der Banken im Vorfeld der Banken-Initiative. Das hat auch das Bundesgericht beschäftigt. Der Entscheid des Bundesgerichtes war damals alles andere als eindeutig.
Auf die Beschwerde wurde zwar nicht eingetreten, weil offen- bar das Interesse der Beschwerdeführer nach der Volksab- stimmung dahingefallen ist. Aber das Bundesgericht hat trotz- dem einige Grundsatzüberlegungen geäussert und klarge- macht, dass auch mit der Existenz der Unabhängigen Be- schwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) das zustän- dige Departement nicht völlig von der Aufsicht über die Einhal- tung der Werbevorschriften entlastet werden kann. Genau hier scheint mir der wichtige Punkt der politischen Verantwortlich- keit des Bundesrates und des Departementes zu liegen.
Seither haben wir in unzähligen Werbesendungen einmal mehr Wiederauflagen von politischer Propaganda erlebt. Erin- nern wir uns an die grossangelegte Kampagne im Rahmen von Werbesendungen des Verbandes Schweizerischer Elek- trizitätswerke, gut plaziert im Vorfeld der Atom-Abstimmun- gen. Denken wir aber auch an die vor noch nicht langer Zeit geführten Kampagnen der Grossbanken im Zusammenhang mit den Hypothekarzinserhöhungen, als es für die Banken of- fenbar wichtig war, dem Schweizervolk eine eigene Informa- tion über die Zusammenhänge der Hypothekarzinserhöhun gen und ihren zunehmenden Gewinnen zu bieten.
Ich hoffe, wir können alle in einem Punkt zustimmen: Durch die Entwicklung, dass Werbesendungen kaschiert immer mehr zu politischer Propaganda missbraucht werden - auch wenn man nicht direkt eine Parole damit verbreitet, sondern entsprechende Hintergrundinformation vermittelt -, werden die Spiesse der verschiedenen Interessengruppen, der ver- schiedenen politischen Anliegen in diesem Lande, die heute schon sehr ungleich lang sind, noch ungleicher. Hier wäre es vordringlich, dass das Departement, die Aufsichtsbehörde, die entsprechende politische Verantwortung wahrnimmt
Ich kann mich deshalb mit der Antwort des Bundesrates vor al- lem in einem Punkt nicht einverstanden erklären, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf dieser scharfen Zuständig- keitstrennung zwischen der UBI und dem Departement be- harrt. Es wäre eine Ueberlegung wert, ob nicht das Departe- ment selber beim Vorkommen solcher Verletzungen der Wer- beordnungen bei der UBI dafür sorgen sollte, dass diese Ent- wicklung gestoppt wird. Es handelt sich um eine staatspoli- tisch eminent wichtige Frage.
Ich bitte den Bundesrat, sein Augenmerk in Zukunft vermehrt auf diesen Missbrauch der politischen Propaganda in Werbe- sendungen zu richten.
Bundesrat Ogi: Es würde wohl wenig nützen, wenn ich nun versuchen würde, Herrn Vollmer zufriedenzustellen; das wird nicht möglich sein. Seine Interpellation datiert aus dem Jahre 1990. Ich nehme an, er hat nur die Negativliste präsentiert. Es gibt auch einiges, das vielleicht positiv erwähnt werden sollte. Damit meine ich auch das, was ich bereits zu Herrn Reimann Maximilian gesagt habe.
Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Vollmer. Bei der Be- urteilung der ausgestrahlten Werbesendungen ist grundsätz- lich zu beachten - was Sie, glaube ich, nicht ganz begreifen
wollen, oder Sie haben es vielleicht schon zur Kenntnis ge- nommen, aber Sie kritisieren es; Sie können es in den Proto- kollen der Debatte über das Radio- und Fernsehgesetz nach- lesen -, dass diese Aufgabenteilung nun einmal besteht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, die bekannte UBI, ist für die Programmaufsicht verantwortlich. Werbesendungen sind grundsätzlich Bestandteil dieses Pro- grammes. Demgegenüber nimmt mein Departement die Be- triebs- und Finanzaufsicht wahr. Wir haben hier also diese Auf- gabenteilung, die Sie kritisieren, die aber in der Zwischenzeit, seit der Eingabe Ihrer Interpellation und dem heutigen Tag, von der Kommission und von Ihrem Rat im Rahmen des Ra- dio- und Fernsehgesetzes akzeptiert wurde. Sie kennen die Modifikationen, die Anpassungen und möglicherweise die Verbesserungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass sich diese Teilung mit den im Gesetz vorgesehenen Anpassungen jetzt bewährt hat und sich hoffentlich auch in Zukunft bewähren wird. Ich weiss nicht, was Sie sagen würden, wenn mein Departement gewisse Spots von der anderen Seite - einer Seite, die Ihnen vielleicht nähersteht; das gibt es bekanntlich auch - kritisieren würde. Deshalb haben wir dies, weil es Bestandteil des Pro- grammes ist, der UBI überlassen. Wir werden die Sache aber genau anschauen. Grundsätzlich hat auch das Departement die Möglichkeit, bei der UBI eine Beschwerde einzureichen. Das ist aber eine Gratwanderung.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
91.3300
Interpellation Loeb François Sparmassnahmen bei DRS2/Espace2/Rete2 DRS2/Espace2/Rete2. Mesures d'économie
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1991, Seite 2526 - Voir année 1991, page 2526
Loeb François: Im September 1991 haben 30 000 Bürgerin- nen und Bürger eine Petition eingereicht, in der sie ihrer Sorge über die Frage der zweiten Senderketten des Radios Aus- druck geben. Die zweiten Senderketten DRS2, Rete2 und Espace2 haben eine sehr grosse Aufgabe in der Schweiz. Sie haben nämlich die Aufgabe, Kultur zu verbreiten; sie haben ein sehr treues Stammpublikum; sie erfüllen aber auch eine Aufgabe im Ausland, indem sie Schweizer Kultur verbreiten und aufzeigen können, welch kulturell reiches Leben in unse- rem Land mit seinen vier Kulturen stattfindet.
Sie haben mir, Herr Bundesrat, eine Antwort gegeben, von der ich nur teilweise befriedigt bin. Das Radio muss sich ganz be- wusst sein, dass hier eine sehr grosse Verantwortung besteht, eine sehr grosse Verantwortung in Richtung Kultur. Ich plä- diere nicht dafür, dass nun gross Mittel aufgestockt werden, ich plädiere nur dafür, dass beim Kulturradio nicht mehr ge- spart wird als bei anderen Senderketten. Warum?
Sie können nicht einfach auf den Knopf drücken, um die Kul- turleistungen wiederaufzubauen, wenn ein Orchester ver- schwunden ist: Ein Orchestre de la Suisse romande, das sehr viel im Radio produziert, oder ein Radio-Sinfonieorchester könnte man nicht von heute auf morgen aufbauen. Es würde dafür eine gewisse Zeit brauchen. Jede Sparmassnahme, die wir hier treffen, hat Auswirkungen in die Zukunft, Herr Bundes- rat, und wir sollten schauen, dass wir diese Zukunft auch be- denken; ich bitte Sie, dafür zu sorgen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Vollmer Politische Propaganda in Werbesendungen der SRG Interpellation Vollmer TV. Propagande politique sous le couvert de publicité
In
Dans
In
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.739
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
283-284
Page
Pagina
Ref. No
20 020 977
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