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3 mars 1992
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Interpellation Loeb François
den, dass man auch Spielfilme und Sendungen des Fernse- hens mit Werbung unterbrechen dürfe, wenn sie eine gewisse Länge haben.
Vielleicht haben einige Ratskolleginnen und Ratskollegen, die damals für die Unterbrecherwerbung gestimmt haben, gar nicht daran gedacht, dass dann Coca-Cola- und Waschmittel- reklamen zwischen die Filme kommen. Vielleicht rechneten sie damit, dass sie Sendungen mit politischer Information, mit Grossbankenbelehrungen oder vielleicht mit Porträts von Re- gierungsratskandidaten zwischen den Filmen präsentiert er- halten. Das wäre noch eine staatsbürgerliche Absicht gewe- sen. Ich glaube aber nicht, dass man daran dachte.
Ich bin der Auffassung, dass die Problematik der politischen Sendungen im Rahmen von Werbeblöcken von grösster staatspolitischer Bedeutung ist. Es ist immer wieder auffällig, wie im Vorfeld wichtiger Volksabstimmungen am Fernsehen in Werbesendungen kaschierte politische Information verbreitet wird. Erinnern wir uns an die seinerzeitige millionenschwere Kampagne der Banken im Vorfeld der Banken-Initiative. Das hat auch das Bundesgericht beschäftigt. Der Entscheid des Bundesgerichtes war damals alles andere als eindeutig.
Auf die Beschwerde wurde zwar nicht eingetreten, weil offen- bar das Interesse der Beschwerdeführer nach der Volksab- stimmung dahingefallen ist. Aber das Bundesgericht hat trotz- dem einige Grundsatzüberlegungen geäussert und klarge- macht, dass auch mit der Existenz der Unabhängigen Be- schwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) das zustän- dige Departement nicht völlig von der Aufsicht über die Einhal- tung der Werbevorschriften entlastet werden kann. Genau hier scheint mir der wichtige Punkt der politischen Verantwortlich- keit des Bundesrates und des Departementes zu liegen.
Seither haben wir in unzähligen Werbesendungen einmal mehr Wiederauflagen von politischer Propaganda erlebt. Erin- nern wir uns an die grossangelegte Kampagne im Rahmen von Werbesendungen des Verbandes Schweizerischer Elek- trizitätswerke, gut plaziert im Vorfeld der Atom-Abstimmun- gen. Denken wir aber auch an die vor noch nicht langer Zeit geführten Kampagnen der Grossbanken im Zusammenhang mit den Hypothekarzinserhöhungen, als es für die Banken of- fenbar wichtig war, dem Schweizervolk eine eigene Informa- tion über die Zusammenhänge der Hypothekarzinserhöhun gen und ihren zunehmenden Gewinnen zu bieten.
Ich hoffe, wir können alle in einem Punkt zustimmen: Durch die Entwicklung, dass Werbesendungen kaschiert immer mehr zu politischer Propaganda missbraucht werden - auch wenn man nicht direkt eine Parole damit verbreitet, sondern entsprechende Hintergrundinformation vermittelt -, werden die Spiesse der verschiedenen Interessengruppen, der ver- schiedenen politischen Anliegen in diesem Lande, die heute schon sehr ungleich lang sind, noch ungleicher. Hier wäre es vordringlich, dass das Departement, die Aufsichtsbehörde, die entsprechende politische Verantwortung wahrnimmt
Ich kann mich deshalb mit der Antwort des Bundesrates vor al- lem in einem Punkt nicht einverstanden erklären, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf dieser scharfen Zuständig- keitstrennung zwischen der UBI und dem Departement be- harrt. Es wäre eine Ueberlegung wert, ob nicht das Departe- ment selber beim Vorkommen solcher Verletzungen der Wer- beordnungen bei der UBI dafür sorgen sollte, dass diese Ent- wicklung gestoppt wird. Es handelt sich um eine staatspoli- tisch eminent wichtige Frage.
Ich bitte den Bundesrat, sein Augenmerk in Zukunft vermehrt auf diesen Missbrauch der politischen Propaganda in Werbe- sendungen zu richten.
Bundesrat Ogi: Es würde wohl wenig nützen, wenn ich nun versuchen würde, Herrn Vollmer zufriedenzustellen; das wird nicht möglich sein. Seine Interpellation datiert aus dem Jahre 1990. Ich nehme an, er hat nur die Negativliste präsentiert. Es gibt auch einiges, das vielleicht positiv erwähnt werden sollte. Damit meine ich auch das, was ich bereits zu Herrn Reimann Maximilian gesagt habe.
Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Vollmer. Bei der Be- urteilung der ausgestrahlten Werbesendungen ist grundsätz- lich zu beachten - was Sie, glaube ich, nicht ganz begreifen
wollen, oder Sie haben es vielleicht schon zur Kenntnis ge- nommen, aber Sie kritisieren es; Sie können es in den Proto- kollen der Debatte über das Radio- und Fernsehgesetz nach- lesen -, dass diese Aufgabenteilung nun einmal besteht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, die bekannte UBI, ist für die Programmaufsicht verantwortlich. Werbesendungen sind grundsätzlich Bestandteil dieses Pro- grammes. Demgegenüber nimmt mein Departement die Be- triebs- und Finanzaufsicht wahr. Wir haben hier also diese Auf- gabenteilung, die Sie kritisieren, die aber in der Zwischenzeit, seit der Eingabe Ihrer Interpellation und dem heutigen Tag, von der Kommission und von Ihrem Rat im Rahmen des Ra- dio- und Fernsehgesetzes akzeptiert wurde. Sie kennen die Modifikationen, die Anpassungen und möglicherweise die Verbesserungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass sich diese Teilung mit den im Gesetz vorgesehenen Anpassungen jetzt bewährt hat und sich hoffentlich auch in Zukunft bewähren wird. Ich weiss nicht, was Sie sagen würden, wenn mein Departement gewisse Spots von der anderen Seite - einer Seite, die Ihnen vielleicht nähersteht; das gibt es bekanntlich auch - kritisieren würde. Deshalb haben wir dies, weil es Bestandteil des Pro- grammes ist, der UBI überlassen. Wir werden die Sache aber genau anschauen. Grundsätzlich hat auch das Departement die Möglichkeit, bei der UBI eine Beschwerde einzureichen. Das ist aber eine Gratwanderung.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
91.3300
Interpellation Loeb François Sparmassnahmen bei DRS2/Espace2/Rete2 DRS2/Espace2/Rete2. Mesures d'économie
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1991, Seite 2526 - Voir année 1991, page 2526
Loeb François: Im September 1991 haben 30 000 Bürgerin- nen und Bürger eine Petition eingereicht, in der sie ihrer Sorge über die Frage der zweiten Senderketten des Radios Aus- druck geben. Die zweiten Senderketten DRS2, Rete2 und Espace2 haben eine sehr grosse Aufgabe in der Schweiz. Sie haben nämlich die Aufgabe, Kultur zu verbreiten; sie haben ein sehr treues Stammpublikum; sie erfüllen aber auch eine Aufgabe im Ausland, indem sie Schweizer Kultur verbreiten und aufzeigen können, welch kulturell reiches Leben in unse- rem Land mit seinen vier Kulturen stattfindet.
Sie haben mir, Herr Bundesrat, eine Antwort gegeben, von der ich nur teilweise befriedigt bin. Das Radio muss sich ganz be- wusst sein, dass hier eine sehr grosse Verantwortung besteht, eine sehr grosse Verantwortung in Richtung Kultur. Ich plä- diere nicht dafür, dass nun gross Mittel aufgestockt werden, ich plädiere nur dafür, dass beim Kulturradio nicht mehr ge- spart wird als bei anderen Senderketten. Warum?
Sie können nicht einfach auf den Knopf drücken, um die Kul- turleistungen wiederaufzubauen, wenn ein Orchester ver- schwunden ist: Ein Orchestre de la Suisse romande, das sehr viel im Radio produziert, oder ein Radio-Sinfonieorchester könnte man nicht von heute auf morgen aufbauen. Es würde dafür eine gewisse Zeit brauchen. Jede Sparmassnahme, die wir hier treffen, hat Auswirkungen in die Zukunft, Herr Bundes- rat, und wir sollten schauen, dass wir diese Zukunft auch be- denken; ich bitte Sie, dafür zu sorgen.
Interpellation Loeb François
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Ich weiss, die SRG ist unabhängig und kann selber bestim- men. Ich bitte Sie aber, dafür zu sorgen, dass der Verfassungs- auftrag, die Kulturverbreitung, eingehalten wird und dass bei den zweiten Senderketten nicht übermässig gespart wird. Die Auswirkungen wären verheerend.
Steiger: Es kommt mir zwar sehr ungelegen, dass die Debatte über DRS2 ausgerechnet in dieser Stunde stattfinden muss, nachdem ich heute morgen in den Programmhinweisen der «NZZ» gesehen habe, dass ich eigentlich um 11 Uhr lieber mit dem Kopfhörer an die Sonne gegangen wäre und dort unse- ren Kollegen Jean Ziegler im «Reflexe-Thema» bei DRS2 zum Thema «Marx, wir brauchen dich» gehört hätte. Es ist ein Plä- doyer des engagierten Genfer Soziologen Jean Ziegler - so der Programmhinweis. Aber ich kann das heute abend in der Wiederholung hören.
Vielleicht hätte ich das nicht sagen sollen; wenn nämlich Herr Reimann Maximilian das dann auch hört, hat er wieder eine Bestätigung für seine These der linken Programm-Macher bei der SRG, und dann gibt es wieder einen Vorstoss.
Nun aber zur Sache. Ich finde Ziffer 1 der Antwort des Bundes- rates erfreulich positiv. Ich kann das voll unterschreiben: «Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Radioprogramme - und insbesondere der Programme der zweiten Senderketten - für die nationale Identifikation und die Förderung kultureller Werte bewusst. >> Gut so.
Nun ist der finanzielle Abbau eine Sache. Hier kann der Bun- desrat dann auch in der Antwort formal korrekt darauf verwei- sen, dass allein die SRG entscheide, wo sie kürze, wenn zu kürzen sei. Das ist richtig, wobei ebenso klar ist, dass die Poli- tik und der Bundesrat hier den Rahmen setzen und die Rich- tung des Kürzens sehr stark mitbestimmen. Zum Glück ist es gerade dem DRS2-Team gut gelungen, den erfolgten finan- ziellen Abbau auf eine initiative Art zu nutzen, sich auch Unter- stützung in der Oeffentlichkeit aus dieser Situation heraus zu erarbeiten; ich würde sagen, dass heute das Kulturpro- gramm - in der deutschsprachigen Schweiz kann ich dies be- urteilen - beim Publikum eher mehr Rückhalt hat als vor die- sen Abbauschritten.
Die Gefahr ist natürlich, dass dieser Effort, der jetzt investiert ist und bei dem sehr viele wirklich letzte Reserven gebraucht wer- den, nicht ewig so weiterzuführen ist; es besteht die Gefahr, dass - wenn die finanzielle Situation so schlecht bleibt oder noch schlechter wird - irgendwo ein Ausbluten beginnt, das schwere Folgen hätte.
Nun ist aber, wie gesagt, der finanzielle Aspekt nur ein Aspekt Es gibt, Herr Ogi, bereits eine neue Gefährdung für das Kultur- radio in der Schweiz, und für diese Gefährdung trägt das EVED die Verantwortung, und zwar voll und ganz.
Mit der Neuordnung der UKW-Versorgung wird ein Modell für die Schweiz zur Diskussion gestellt, das die Kulturprogramme zum Teil ganz aus dem freien Angebot verdrängt. In weiten Tei- len der Deutschschweiz und der Romandie wären, nach einer Variante der Vorschläge, die Sie in die Vernehmlassung gege- ben haben, zweite und dritte Programme nicht mehr frei emp- fangbar. Die Möglichkeit - auf die dann verwiesen wird -, diese Programme über Kabel zu empfangen, ist kein echter Ersatz. Erstens ist diese Möglichkeit nicht überall vorhanden, und zweitens entspricht sie in keiner Weise der modernen Ra- dionutzung, wie sie heute gepflegt wird, z. B. im Auto oder mit anderen mobilen Empfängern.
Wenn Sie Ziffer 1 Ihrer Antwort ernst meinen, Herr Ogi, näm- lich die Wichtigkeit der Radioprogramme, insbesondere der Programme der zweiten Senderketten, dann darf ein solches Modell nicht ernsthaft zur Diskussion stehen. Ich hoffe, dass keine solchen Entscheide fallen werden.
Aehnlich unbefriedigend wie das, was jetzt mit der UKW-Ver- sorgung diskutiert wird, ist übrigens mit Blick auf DRS2 die Re- gelung beim neuen Angebot des Digit-Radios, das die PTT seit einiger Zeit offerieren. In diesem Angebot, das eine ausge- zeichnete Empfangsqualität bietet, ist ausgerechnet das Klas- sik- und Kulturprogramm nicht dabei.
Auch das wäre zu korrigieren, wenn Sie eine Förderung des Kultursenders wünschen.
Bundesrat Ogi: Herr Loeb François hat im Interpellationstext sieben Fragen gestellt und sieben Antworten bekommen. Auch er ist von unserer Antwort nicht ganz befriedigt, aber viel- leicht wird er am Schluss teilweise befriedigt sein, nicht zuletzt, weil er jetzt auch das Votum von Herrn Steiger gehört hat.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Radioprogramme der SRG für die nationale Identifikation und auch für die Förderung kultureller Werte sehr bewusst. Gerade die zweiten Programme der SRG spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Es ist aber nicht zu beschönigen, dass die SRG - ich habe das bereits bei den vorangehenden Interpellationen gesagt - sparen muss. Da- von, Herr Loeb, sind alle Programmbereiche betroffen.
Nach Auskunft der SRG treffen die Sparmassnahmen - das ist zuzugeben, und das passt Ihnen nicht - die zweiten Radiopro- gramme stärker als die andern Programme. Hier muss man der SRG aber zugestehen, dass sie Prioritäten setzen kann. Herr Steiger hat es gesagt: Sie muss in dieser Finanzlage Prio- ritäten setzen, und sie muss über den Einsatz der finanziellen Mittel entscheiden dürfen.
Es scheint mir deshalb verständlich zu sein, dass dabei auch - ich sage das gern an Ihre Adresse, Herr Loeb - Ueberlegun- gen bezüglich Verhältnis zwischen Kosten und Hörerreich- weiten miteinbezogen werden müssen - etwas, das Sie in Ih- rer Unternehmung auf einem anderen Gebiet tagtäglich auch tun müssen. Das sollten Sie, Herr Loeb, auch der SRG zu- gestehen.
Die Gefahr, dass die Schweiz die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Kulturleistungen und ihrer kulturellen Eigenart im Aus- land verlieren könnte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn ich die ganz grosse Entwicklung in diesem Bereich im Ausland etwas näher betrachte. Hier ist ein ungemeiner Kon- kurrenzkampf im Gange. Wir müssen alles tun, damit die Schweiz beispielsweise mit ihren Programmmen von Radio In- ternational und in den verschiedenen internationalen Gemein- schaftsprogrammen, an denen sich die SRG beteiligt - ich denke an TV5 und an 3Sat usw. - , ihren Auftrag weiterhin erfül- len kann.
Mit dem neuen Kulturförderungsartikel der Bundesverfas- sung, Artikel 27septies (neu), soll die Basis für die Unterstüt- zung der kulturellen Produktionen weiter geschaffen werden, und er dürfte möglicherweise auch die Grundlage für eine Un- terstützung des Radio-Sinfonieorchesters bieten.
Herr Loeb, ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes auch das Sponsoring erlaubt sein wird - etwas, wovon Herr Vollmer dann vielleicht nicht begeistert sein wird. Aber das würde ganz in Ihrer Spur liegen, wenn ich Ihnen recht zugehört habe.
Diesbezüglich möchte ich Herrn Steiger sagen: Wenn er jetzt die UKW-Versorgung anspricht, so hat er an und für sich das Problem richtig erkannt. Das ist richtig. Aber hier geht es um Frequenzen. Sie, Herr Steiger, als Mitglied der SRG wissen, dass die Frequenzen nicht ein beliebig verfügbares Gut dar- stellen. Diese Frequenzen wachsen weder an den Bäumen, noch kann man sie pflanzen. Diese Frequenzen sind be- schränkt vorhanden. Hier geht es jetzt darum, Prioritäten zu setzen.
Im Radio- und Fernsehgesetz hat man die Prioritäten so ge- setzt, dass die privaten Lokalradios in Zukunft existieren sol- len. Also muss man ihnen auch Frequenzen geben, und das will nicht heissen, dass hier die SRG benachteiligt wird. Im üb- rigen haben Sie, Herr Steiger, korrekt von zwei Varianten ge- sprochen. Die für die SRG schlechtere haben sie erwähnt, die gute haben Sie nicht erwähnt. Es gibt eine, die in diesem Sinne andere Prioritäten setzt, andere Möglichkeiten ergibt. Aber ge- nerell kann ich sagen: Das Radio ist besser geworden. Das Radio ist nicht zuletzt besser geworden, weil es Konkurrenz er- halten hat. Die Konkurrenz durch die Lokalradios hat der SRG gut getan und zu einem besseren Programm und zu einer bes- seren Qualität geführt.
Sie sehen aus dieser Diskussion: Die einen freuen sich an der heutigen Situation, die anderen kritisieren sie. Diese Gratwan- derung fortzuführen ist der Bundesrat bereit. Ich glaube, mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz werden sich einige Be- reiche verbessern.
Ich bitte Sie, diese Anstrengungen zu unterstützen.
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Interpellation Reimann Maximilian
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
91.3375
Interpellation Reimann Maximilian Cornu-Bericht zu P-26. Desinformation durch SRG-Sendungen Rapport Cornu sur la P-26. Désinformation de la part de la TV
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991
Im Vorfeld der Einsetzung einer PUK EMD und während der laufenden Untersuchung haben sich die SRG und insbeson- dere das Fernsehen DRS mit Informationen an die Oeffentlich- keit gewandt, die im Cornu-Bericht ein Nachspiel gefunden haben. Der vom Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre Cornu im Auftrag des Bundesrates erstattete Schlussbericht über die Auslandbeziehungen von P-26 hat nämlich, gemäss der am 19. September 1991 der Oeffentlichkeit präsentierten Kurzfassung, beträchtliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der SRG beigezogenen Informanten zutage gefördert. Im Kapitel «Die (Des-)informanten» sind Einzelheiten aufge- deckt worden, die kaum mit den konzessionsrechtlich gefor- derten «anerkannten Regeln der journalistischen Berufsaus- übung» in Einklang zu bringen sind. So legten sich - zum Teil maskierte - SRG-Interviewpartner Funktionen zu, die sie nie innegehabt hatten, wurden vom Bericht als «Nachrichten- schwindler», «Wirrkopf» oder «Phantast» bezeichnet oder wi- derriefen im nachhinein früher abgegebene Erklärungen. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
Ist der Bundesrat der Meinung, Sendungen mit derart frag- würdigen Informanten seien mit dem in Artikel 4 der SRG-Kon- zession statuierten Programmauftrag noch vereinbar? 2. Ist der Bundesrat als Konzessionsbehörde willens, in der auf den 1. Januar 1993 zu erneuernden SRG-Konzession den Programmauftrag neu so zu definieren, dass ein Monopolme- dium bei besonders brisanten Themen einer erhöhten journa- listischen Sorgfaltspflicht untersteht?
Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, dass sie ihre im Zusammenhang mit der PUK EMD und P-26 ausgestrahlten Desinformationen berichtigt?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, damit sich die ir- regeführte Oeffentlichkeit in Fällen, wo journalistische Fehllei- stungen erst nach Ablauf der 30tägigen Beschwerdefrist als solche erkennbar sind, doch noch mit einer Konzessionsbe- schwerde an die UBI wenden kann?
Sind gegen die durch den Cornu-Bericht als «Desinforman- ten» entlarvten Personen Strafuntersuchungen eingeleitet worden?
Ist die Identität des im Cornu-Bericht unter dem Decknamen «Razin» erwähnten und in einem «10 vor 10»-Bericht als an- geblicher CIA-Brigadegeneral maskiert vorgeführten «Desin- formanten» dem Bundesrat bekannt? Enthält der als geheim klassierte Cornu-Originalbericht Einzelheiten über diese zwie- lichtige Person, oder ist davon auszugehen, es handle sich bei ihr um eine reine Erfindung? Ist der Bundesrat gewillt, den «Fall Razin» bei der SRG restlos aufzuklären?
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1991
Avant la constitution de la CEP DMF et pendant l'enquête, la SSR, et plus particulièrement la télévision alémanique DRS, ont diffusé des informations dont il a été fait état dans le rap- port Cornu. Le rapport final sur les relations étrangères de la P-26, rédigé par le juge d'instruction neuchâtelois Pierre Cornu sur mandat du Conseil fédéral, a émis des doutes sur la crédibilité des sources de la SSR qui sont à l'origine de la pré- sentation abrégée du 19 septembre 1991. Le chapitre intitulé
«Die (Des-)informanten» révèle deux détails d'une manière qui n'est guère compatible avec la conformité aux règles de la pro- fession de journaliste que prescrit la concession. C'est ainsi que des interlocuteurs de la SSR - parfois masqués - se sont attribué des fonctions qu'ils n'avaient jamais eues. Ils ont été qualifiés dans le rapport d'«escrocs de l'information», de «tê- tes brûlées» ou d'«illuminés», tandis que d'autres ont renié leurs propos.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan- tes:
Est-il d'avis que des émissions recourant à des sources aussi peu crédibles sont encore compatibles avec le mandat défini à l'article 4 de la concession de la SSR?
En tant qu'autorité concédante, entend-il redéfinir ce man- dat lors du renouvellement de la concesion le 1er janvier 1993, de manière à imposer un devoir de vigilance particulièrement strict lorsque la SSR, qui jouit d'un monopole dans le domaine audiovisuel, aborde des thèmes particulièrement brûlants?
Est-il disposé à user de son influence auprès de la SSR pour qu'elle rectifie les informations incorrectes qu'elle a diffusées en relation avec la CEP DMF et la P-26?
Quelles possibilités envisage-t-il pour que le public induit en erreur par de tels cas de désinformation, mais qui ne s'en aperçoit qu'après l'échénce du délai de 30 jours, puisse re- courir auprès de l'autorité indépendante?
Les personnes démasquées comme «désinformateurs» par le rapport Cornu ont-elles fait l'objet d'enquêtes pénales?
Le «désinformateur» mentionné sous le nom de code «Ra- zin» dans le rapport Cornu et qui est apparu masqué dans une émission de «10 vor 10» comme prétendu général de brigade de la CIA est-il connu du Conseil fédéral? Le rapport, classé secret, contient-il des détails sur cette individu douteux, ou considère-t-il que ce personnage a été fabriqué de toutes piè- ces? Le Conseil fédéral entend-il faire élucider le cas «Razin» au sein de la SSR?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Auer, Ber- ger, Bezzola, Blocher, Bonny, Bühler Simeon, Burckhardt, Cincera, Dreher, Eppenberger Susi, Feigenwinter, Fischer- Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Gysin, Hess Otto, Hösli, Houmard, Jeanneret, Loretan, Luder, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oehler, Portmann, Reich- ling, Ruf, Rüttimann, Rychen, Sager, Scherrer Jürg, Schwab, Seiler Hanspeter, Spälti, Steffen, Stucky, Tschuppert, Weber- Schwyz, Widmer, Wyss Paul, Wyss William, Zwingli (47)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 janvier 1992
Es ist daran zu erinnern, dass die Bundesverfassung (Art. 55- bis Abs. 3) die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen so- wie die Autonomie in der Programmgestaltung gewährleistet. Der Bundesrat darf deshalb in diesem Bereich keinen Einfluss ausüben; es ist auch nicht an ihm, die Glaubwürdigkeit der Quellen, auf die sich die Sendungen stützen, zu kontrollieren. Für die Programmaufsicht ist bekanntlich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gemäss Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1983 (SR 784.45) zustän- dig. Diese Instanz hat in mehreren Fällen die Sorgfaltspflich- ten, die von den Verantwortlichen bei der Realisierung einer
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