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Fragestunde
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Montag, 9. März 1992, Nachmittag Lundi 9 mars 1992, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
Präsident: Ich begrüsse Sie zur zweiten Woche unserer Ses- sion.
Ich habe dem Rat eine erfreuliche Mitteilung zu machen: Un- ser Ratsmitglied, Herr Duri Bezzola, ist am Engadiner Skimara- thon eine hervorragende Zeit gelaufen: 1 Stunde 33 Minuten 16 Sekunden. Ich gratuliere ihm zu diesem Spitzenresultat! (Beifall)
Fragestunde - Heure des questions
Frage 1: Bischof. Beschaffung der F/A-18 Acquisition des F/A-18
Bei einer Beschaffung respektive einem Einsatz der F/A-18 in der Schweiz würde mich interessieren:
Können alle F/A-18 in der Schweiz aufgetankt werden, auch in den nächsten Jahren?
Wo finden die Wartungsarbeiten der F/A-18 statt?
Wenn die Wartungsarbeiten nicht in der Schweiz durchge- führt werden, wo dann und warum?
Bundesrat Villiger: Alle F/A-18 könnten in der Schweiz aufge- tankt werden, weil die technischen Betankungsanlagen über- all die gleichen sind.
Für die Wartung der F/A-18 ist Interlaken als Hauptwartungs- flugplatz vorgesehen. Einzelne Wartungsarbeiten können aber auch in Buochs, Payerne, Meiringen, Sitten, Dübendorf und Emmen ausgeführt werden.
Wie in der bundesrätlichen Botschaft festgehalten wird, ver- zichtet das Bundesamt für Militärflugplätze überall dort darauf, kostspielige Reparaturausrüstungen zu beschaffen, wo die zu erwartende geringe Defektanfälligkeit des betreffenden Bau- teils und dessen Funktion im Waffensystem die Investition nicht rechtfertigen würden. In diesen Fällen ist beabsichtigt, Reparaturen am F/A-18 soweit als möglich durch die Schwei- zer Industrie oder letztlich durch den Flugzeughersteller aus- führen zu lassen.
Um im Konfliktfall vom ausländischen Hersteller unabhängig zu bleiben, soll entsprechendes Reservematerial ans Lager gelegt werden. Im Zuge dieser Optimierung konnten für das Flugzeug vorteilhafte Kostenrelationen erzielt werden.
Frage 2:
Dünki. Vortragstätigkeit des früheren Chefs von P-26 Devoir de réserve de l'ancien chef de la P-26
Zeitungsmeldungen konnte ich entnehmen, dass der ehema- lige Chef des Projektes P-26 (sogenannte Geheimarmee) in Of- fiziers- oder Unteroffiziersgesellschaften öffentlich über seine frühere Tätigkeit referiert. Herr Oberst Cattelan ist heute ein ho- her Beamter des EMD. Pro memoria sei vermerkt, dass die Mit- glieder der PUK EMD einer strengen Geheimhaltepflicht unter- standen.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
Hat Herr Oberst Cattelan eine Bewilligung für diese Vortrags- tätigkeit?
Findet es der Bundesrat psychologisch richtig, dass der frü- here Chef von P-26 aus seinem in einem ganz sensiblen Be- reich erworbenen beruflichen Wissen Kapital schlägt, und wie beurteilt er ganz allgemein die geschilderte Situation?
Bundesrat Villiger: Oberst Cattelan hat für seine private Vor- tragstätigkeit eine Bewilligung seines militärischen Vorgesetz- ten, d. h. des Generalstabschefs.
Es trifft nicht zu, dass er aus seinem Wissen Kapital schlägt, denn er verzichtet bei seinen Vorträgen auf ein Honorar.
Der Bundesrat hat es früheren Mitgliedern von P-26 vor mehr als einem Jahr freigestellt, an die Oeffentlichkeit zu treten, aus- ser natürlich mit Namen von Leuten, denen man Vertraulich- keit zugesichert hat. Die Geheimnisse über P-26 sind gelüftet und allgemein bekannt. Nachdem in weiten Kreisen - auch für mich eigentlich erstaunlich - ein offensichtliches Interesse an seiner früheren Tätigkeit besteht und sich Oberst Cattelan in seinen Vorträgen auf eine sachliche Darlegung der Fakten be- schränkt, sieht der Bundesrat keinen Grund, ihn mit einem Re- deverbot zu belegen.
Frage 3: Hollenstein. Waffenexporte nach Indonesien Exportations d'armes vers l'Indonésie
Kann es sich der Bundesrat als oberste Bewilligungsbehörde weiterhin erlauben, dass Waffen und Munition aus der Schweiz nach Indonesien gelangen, wo seit der Amtsübernahme von General Suharto über eine Million Menschen ihr Leben bei be- waffneten Auseinandersetzungen verloren?
Ist der Bundesrat bereit, dem Beispiel der EG zu folgen und Waffenlieferungen nach Indonesien einzustellen?
Will der Bundesrat ähnlich wie Kanada und die Niederlande die Kredite im Rahmen der IGGI (Inter-Governmental Group on In- donesia) aussetzen, bis ein befriedigender Bericht über die Menschenrechtssituation in Indonesien vorliegt?
Bundesrat Villiger: Der Bundesrat hat keine Kenntnis von ei- nem Waffenembargo der EG betreffend Indonesien. In den letzten Jahren sind die Exporte von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach diesem Land sehr bescheiden gewesen. In den Jahren 1988 und 1989 entsprachen sie lediglich einem Wert von 22 bzw. 751 Franken. Im letzten Jahr wurde aus der Schweiz für 500 000 Franken Uebungsmunition für Fliegerab- wehrgeschütze nach Indonesien ausgeführt. Diese Lieferung erfolgte vor den Zwischenfällen vom letzten November in Ost- Timor und hat mit Sicherheit mit diesen nichts zu tun.
Schweizerischerseits wird die Lage in Indonesien bezüglich Einhaltung der Menschenrechte mit Besorgnis verfolgt Die Militäraktion in Ost-Timor wurde mit einer Intervention des Schweizer Botschafters in Jakarta verurteilt. Unser Land hat eine Ost-Timor-Deklaration des Europäischen Ministerrates vom 26. November 1991 unterstützt. Die Schweiz anerkennt die Annexion Ost-Timors nicht und wünscht eine Lösung im Rahmen der Uno.
Was die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der «Inter-Governmental Group on Indonesia» be- trifft, umfasst diese einerseits ein Mischfinanzierungspro- gramm und andererseits eine langfristige Aufbauarbeit in ver- schiedenen Schwerpunktbereichen. Die Schweiz hat Indone- sien bis heute nur zwei Projektkredite in der Form von Mischfi- nanzierungen gewährt. Der erste ist vollständig genutzt, der zweite - er ist für die Wiederinstandstellung einer wichtigen Bahnverbindung auf Sumatra bestimmt - kann allein schon aus rechtlichen Gründen nicht ausgesetzt werden.
Der Bundesrat hält eine Suspendierung der Entwicklungszu- sammenarbeit mit Indonesien nicht für eine wirkungsvolle Massnahme als Reaktion auf die Menschenrechtsverletzun gen; sie würde dem übergeordneten Ziel unserer Zusammen- arbeit, nämlich der Verbesserung der Lebensbedingungen der benachteiligten Bevölkerungsschichten, mehr schaden als nützen.
Im Rahmen der IGGI wird aber periodisch zu überprüfen sein, ob die Voraussetzungen zur Weiterführung der bisherigen Zu- sammenarbeit noch gegeben sind.
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Datum
09.03.1992 - 14:30
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