Logement. Interventions personnelles
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11 mars 1992
Demgegenüber würden der Bundesrat und die Verwaltung mit dem postulierten Auftrag, im Kanton Basel-Landschaft für die direkte Bundessteuer die bisherigen (zu tiefen) Mietwerte bei- zubehalten, zu einem gesetzeswidrigen Verhalten aufgefor- dert, was nicht Gegenstand eines Postulates sein kann.
Im Postulat wird bemängelt, dass für die Erhebung zahlen- mässig die Einfamilienhäuser ausschlaggebend gewesen seien, obgleich deren Vermietung einen Sonderfall darstelle. Nun hat aber das Erhebungsergebnis gezeigt, dass die Miet- wertbemessung für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigen- tum praktisch zu den gleichen Resultaten führt Somit spielt der Anteil der berücksichtigten Einfamilienhäuser und Eigen- tumswohnungen für die Feststellung des Erfassungsgrades der Mietwerte gegenüber den erzielten Mietwerten keine Rolle. Wer bisher sein Haus stets als Eigentümer bewohnt hat, vermöchte ohnehin dessen Marktwert erst in Erfahrung zu bringen, wenn er das Haus auf dem Markt zur Miete anböte. Deshalb können zur Erhebung des Mietwertes auch nur ver- mietete Objekte herangezogen werden.
Die im Postulat erwähnten höheren Hypothekarzinsen kön- nen vom Hauseigentümer steuerlich abgezogen werden. Fer- ner ist in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, dass gemäss Artikel 45 BdBSt die Folgen der kalten Progres- sion periodisch auszugleichen sind. Der Ausgleich ist auch für die Steuerperiode 1991/1992 vorgenommen worden, nach- dem nicht zuletzt die Wohnkosten die allgemeine Teuerung wesentlich beeinflusst haben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
91.3096
Interpellation Ducret Direkte Bundessteuer. Mietwertbesteuerung Impôt fédéral direct. Valeurs locatives
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1390 - Voir année 1991, page 1390
Reimann Maximilian: Ich will als Interpellant zum Ausdruck bringen, dass ich von der Antwort des Bundesrates nur teil- weise befriedigt bin. Mit meinem Vorstoss übte ich Kritik, weil die Schaffung von privatem Wohneigentum durch die heutige Gesetzgebung und Regelungsdichte eher behindert als ge- fördert wird. Dabei verlangt die Bundesverfassung in Arti- kel 34sexies klar, dass der Bund aktiv das private Wohneigen- tum zu fördern habe. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er diesen Verfassungsartikel nicht zum toten Buchstaben degenerieren lässt, sondern aktiv und mehr als bis heute han- delt, insbesondere auch mit fiskalischen Mitteln.
Diese Woche hat der Bundesrat endlich grünes Licht gegeben zur Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der in der zweiten Säule angesparten Geldern. Ich nehme diesen bun- desrätlichen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis und hoffe, dass die Detailvorschriften dazu möglichst rasch er- lassen werden, damit vom Milliardenberg an BVG-Geldern endlich ein Teil, und sei er auch noch so klein, zur Entlastung des Hypothekarmarktes in Bewegung kommt.
Nicht befriedigt bin ich hingegen von den bundesrätlichen Aeusserungen zur Eigenmietwertbesteuerung. Der Schwarze Peter wurde zwar elegant dem Parlament weitergegeben, si- cher nicht ganz zu Unrecht. Aber war es wirklich nötig, die Eid- genössische Steuerverwaltung in der jetzigen Hochzinsphase
zu veranlassen, die Eigenmietwerte in diversen Kantonen massiv hinaufzudrücken? Etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre angebracht gewesen.
Wie ich Sie im Parlament kennengelernt habe, Herr Bundesrat Stich, machen Sie als Departementschef von Ermessenskom- petenzen oft recht extensiv Gebrauch. Tausende von hohen Zinsen und erhöhten Eigenmietwerten geplagte Eigenheim- bewohner in unserem Land hätten es Ihnen hoch angerech- net, wenn Sie auch hier etwas mehr Eigenkompetenz hätten walten lassen und etwas weniger an der Steuerschraube ge- dreht hätten.
Schliesslich noch ein Wort zu Ziffer 4 meiner Interpellation, zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Systemwechsel, nämlich: Abschaffung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Schuld- zinsen und Verzicht auf die Aufrechnung des Eigenmietwer- tes. Zweifellos würde dieser Systemwechsel auch den Bür- gern gewisse Vorteile bringen, vor allem im administrativen Bereich. Aber die Nachteile wären eklatant: Er käme für unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einem faktischen Ver- bot, einer De-facto-Verhinderung am Erwerb eines Eigen- heims, gleich. Gerade junge Leute können vom erwähnten Verfassungsartikel, vom erwähnten Verfassungsprivileg, noch ein bisschen zehren. Sie können davon profitieren, dass die Eigenmietwerte meist tiefer liegen als die ihnen belasteten Hy- pothekarzinsen. Mit einem Systemwechsel, wie er von Ihnen propagiert worden ist, Herr Bundesrat, würden viele junge Ei- genheimbesitzer in den Kosten förmlich ersticken. Das kann doch nicht im Ernst die Meinung des Bundesrates sein. Der Bundesrat selber hält ja in der Antwort zu meiner Interpellation wörtlich fest, dass eine Erhöhung der Wohneigentümerquote nach wie vor staats- und sozialpolitisch wünschbar sei.
Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat Stich, distanzieren Sie sich von dem von Ihnen in Aarau propagierten Systemwechsel öffentlich. Wenn Sie es tun, könnte ich mich von der Antwort etwas befriedigter erklären, als ich es bis jetzt bin.
Jaeger: Mein Vorschlag geht in eine andere Richtung, die Ziel- setzung ist jedoch eine ähnliche. Wenn wir solche Vorschläge diskutieren, müssen wir uns an die Hypothekarzinsge- schichte, die in diesem Rat abgehandelt wurde, zurückerin- nern. Es ist sicher unbestritten, dass der ganze Komplex des Hypothekarzinses mit dem Wohnen und mit dem Eigenheim- aspekt in einem sehr engen Zusammenhang steht Ein wichti- ger Aspekt ist sicher auch der, dass die Hypothekarzinsent- wicklung um so grössere Auswirkungen auf die Wohnkosten hat, als der Hypothezierungsgrad in unserem Lande sehr hoch ist, besonders was das Wohnen anbelangt
Mein Vorschlag möchte einen Weg aufzeigen, wie man ohne Interventionen, ohne Regulierungen und ohne Vorschriften das Fremdfinanzierungsniveau allmählich senken könnte - das ist das eine Ziel. Das andere damit verbundene Ziel wäre der Rückfluss von Refinanzierungsmitteln, die ebenfalls dazu beitragen könnten, das Hypothekarzinsniveau zu senken.
Was ist der Sinn dieses Vorschlages? Es ist ein marktwirt- schaftlicher Vorschlag, der auf dem Anreizsystem beruht. Wir möchten nämlich nicht daran rütteln, dass die Hypothekar- zinse weiterhin steuerabzugsberechtigt wären, sofern aller- dings - das wäre die Bedingung - ein gewisser Amortisations- satz, von beispielsweise 1 Prozent, eingehalten würde. Wenn dieser Prozentsatz eingehalten würde, müsste der Hypothe- karzins voll abzugsberechtigt sein. Würde dieser Amortisati- onssatz nicht eingehalten, gäbe es eine entsprechende Schmälerung der Abzüge. Würde der Amortisationssatz über- troffen, hätte das entsprechend mehr Steuerabzug zur Folge. Das ist also ein marktwirtschaftlicher Vorschlag.
Ich bedaure, dass der Bundesrat mit Hinweis auf die Kompe- tenzen des Bundes diesen Vorstoss nicht mindestens als Postulat, als Idee übernehmen will. Ich bin nämlich überzeugt, dass das eine echt innovative Idee wäre, um einen Beitrag zur Entspannung des Hypothekarzinsmarktes zu leisten. Und deswegen bitte ich Sie, diesem Postulat zuzustimmen.
Ich erlaube mir zum Schluss noch etwas zu sagen, was in die- sem Zusammenhang auch eine Rolle spielt. Sie haben ge- stern von den Zinsen gesprochen, und wir werden nächste Woche wieder von den Zinsen sprechen. Die Zinsproblematik
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Wohnungswesen. Persönliche Vorstösse
ist erneut am Virulieren. Wir haben eine erneute Versteifung bei den Zinssätzen. Herr Bundesrat Stich, ich habe heute mor- gen vernommen, dass die Nationalbank gestern mit weit über einer Milliarde Franken interveniert hat - mehr als eine Milli- arde! - gegen Dollar und Deutsche Mark. Wenn das so weiter- geht, sind wir bei der Hypothekarzinsdiskussion natürlich schon bald wieder dort, wo wir vor einem Jahr waren. Jetzt muss schon mehr darauf geschaut werden, was da gemacht wird. Was wollen wir denn eigentlich gegen Dollar und Deut- sche Mark auf die Dauer ausrichten? Das sind Marktinterven- tionen, die letzten Endes nur grosse soziale, externe Kosten verursachen.
Ich bitte Sie, über diese Dinge nachzudenken. Ist es der rich- tige Weg, sozusagen mit dem Kaffeelöffel einen See auszu- schöpfen? Dem muss Einhalt geboten werden.
Gysin: Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu jenen Kanto- nen, die bezüglich des Eigenmietwerts von der Eidgenössi- schen Steuerverwaltung am meisten bestraft werden. Zurzeit besteht dort ein 70prozentiger Zuschlag zur kantonalen Steuer. Das war auch der Grund meines Postulats, das fordert, die Eigenmietwerte des Bundes für die Steuerperiode 1990/91 auf der bisherigen Höhe zu belassen.
Die Praxis der Stichproben, die darauf beruhen, dass Einfami- lienhäuser, die mit dem Eigenmietwert belastet werden, mit vermieteten Einfamilienhäusern verglichen werden, war vor al- lem Stein des Anstosses für dieses Postulat.
Es ist einige Zeit verflossen, aber zwischenzeitlich weiss ich auch Positives zu berichten: Eine Delegation der Eidgenössi- schen Steuerverwaltung hat sich mit Vertretern von Baselbie- ter Eigentümerinnen und Eigentümern getroffen und das Ver- fahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung erläutert. Da- bei konnten Fragen beantwortet und Missverständnisse aus- geräumt werden. Insbesondere zeigte die Steuerverwaltung auch Verständnis dafür, dass künftig gegebenenfalls differen- zierte Betrachtungsweisen nötig sind, um die Eigenmietwerte verschiedener Einfamilienhauskategorien in verschiedenen Dörfern festzulegen.
Ich danke dem Bundesrat, dass das Postulat nun etwas aus- gelöst hat, das mich froher in die Zukunft blicken lässt.
Ich ziehe mein Postulat zurück, weil das Anliegen teilweise er- füllt ist.
M. Ducret: C'est comme cela, je ne veux pas le savoir! En l'oc- currence, Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez adopté une attitude assez militaire dans vos réponses aux différentes interventions qui vous ont été adressées ces derniers mois, voire ces dernières années, M. Frey Walter est intervenu en 1988 déjà à ce sujet, à propos de la valeur locative des villas. Déjà lourdement frappés par les hausses successives des taux hypothécaires, plusieurs propriétaires de villas, rentiers, retraités, veuves, risquent de devoir mettre la clef sous le pail- lasson lorsqu'ils recevront leur prochain bordereau de l'impôt fédéral direct, puisqu'à Genève les valeurs locatives ont été augmentées par l'administration fiscale de 80 pour cent pour les immeubles acquis avant le 31 décembre 1978.
Mon interpellation, Monsieur le Conseiller fédéral, appelait une réponse politique, davantage qu'une réponse juridique. Tel n'est malheureusement pas le cas. Tout au moins, selon les informations qui m'ont été données, car je ne suis pas aussi optimiste que M. Gysin, et je ne peux que protester contre l'obscurantisme qui, malheureusement, caractérise aujour- d'hui la politique fiscale de la Confédération.
Certains propriétaires ploient sous la charge des taux hypo- thécaires qui ont augmenté de plus de 40 pour cent en l'es- pace de deux ans. Le principe fondamental de la proportion- nalité de l'imposition en fonction de la capacité économique du contribuable, principe inscrit et ancré dans la constitution, n'est plus du tout respecté lorsque le fisc augmente la valeur locative de 80 pour cent pour des propriétaires dont les char- ges hypothécaires sont déjà au plafond de leurs possibilités financières et qui n'ont pas les moyens d'augmenter leurs revenus.
La situation économique du canton de Genève, pour ne parler que de celle-ci, est la plus précaire de toute la Suisse. Les chô-
meurs complets sont au nombre de 8000. Le calcul de l'admi- nistration fiscale cantonale est fondée sur des loyers ayant at- teint un sommet historique en 1988. Depuis lors, les rende- ments locatifs des villas ont chuté de 30 à 50 pour cent. Cumu- lée à tous les effets de la mauvaise conjoncture actuelle, l'ap- plication uniforme et rigoureuse de l'arrêté fédéral, même si elle se fonde et s'explique par un souci d'égalité entre toutes les parties du pays, risque de devoir contraindre certains pro- priétaires à vendre et à brader leur propriété, à une époque où rien ne s'achète et où donc rien ne se vend!
Monsieur le Conseiller fédéral, je comprends les motifs juridi- ques développés dans votre réponse. Politiquement toutefois, vous commettez et votre administration commet une faute grave en méconnaissant en quelque sorte les réalités écono- miques du moment. C'est la raison pour laquelle je vous de- mande expressément d'accepter un moratoire et de différer l'entrée en vigueur de vos décisions. Il sera assez tôt de parler d'adaptation lorsque la conjoncture se sera améliorée. En l'état, je persiste à dire qu'elle est exagérée et surtout injuste à l'égard de gens modestes qui appartiennent à cette classe dite moyenne qui subit de plein fouet la crise actuelle.
Bundesrat Stich: Der Eigenmietwert gibt immer wieder etwa zu Diskussionen Anlass - und natürlich auch die Eigentums- förderung wie heute für Herrn Maximilian Reimann.
Herr Reimann, Eigentumsförderung ist in der Verfassung fest- gelegt; das ist für uns selbstverständlich.
Die Frage ist einzig und allein: Was versteht man unter Eigen- tumsförderung? Heisst Eigentumsförderung, dem zu geben, der schon hat, oder zu versuchen, den anderen zu helfen, auch zu etwas zu kommen? Das ist die entscheidende Frage. Ich persönlich - ich nehme an, der Gesamtbundesrat ist es auch - bin der Meinung, Eigentumsförderung bedeutet, dass man den Leuten hilft, zu Eigentum zu kommen, wenn möglich zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung. Da ist es nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, mein Vorschlag laufe dem zuwi- der. Ich habe immer wieder die Meinung vertreten, dass man den Eigenmietwert, aber im Gegenzug auch die Abzugsmög- lichkeiten für Hypothekarschulden und die Abzüge für den Lie- genschaftsunterhalt abschaffen sollte. Das ergäbe mehr Ge- rechtigkeit und einfachere Steuererklärungen. Und das würde auch bedeuten, dass man für die Leute, die Wohneigentum er- werben, Herr Reimann, eine Entlastung schafft. Ich bin mit Ih- nen einverstanden, in diesem Fall leidet man in der Regel fünf, sieben, acht Jahre unter der Belastung, aber nach acht Jahren ist die Belastung bei der Teuerung, die wir immer wieder ha- ben, und wenn es nur wenige Prozente sind, nicht mehr drückend. Dann braucht man keine Entlastung mehr.
In der Bundesrepublik kennt man eine Eigentumsförderung. Da lässt man einen Abzug vom Einkommen während - soviel ich weiss - acht Jahren zu. Das ist eine vernünftige Lösung, und nachher hat man damit nichts mehr zu tun.
Ich selber sehe nicht ein, warum ein Eigentum von einem Haus durch staatliche Subventionen noch gefördert wird, also indem man die Schuldzinsen abziehen kann und einen sehr tiefen Mietwert hat. Das habe ich nicht nötig, und ich denke, es gibt noch viele Leute in der Schweiz, die auf diese Art und Weise indirekt Subventionen bekommen, die sie nicht verdie- nen, die sie nicht nötig haben und die sie auch nicht wollen. Das muss man vielleicht auch sagen.
Beim heutigen System ist im Gesetz verankert, dass der Ver- kehrswert besteuert werden muss.
In der Eidgenössischen Steuerverwaltung macht man immer wieder Untersuchungen darüber, wie die Kantone die Eigen- mietwerte anpassen. Für den Mieter ist das kein Problem. Er stellt einfach fest: Die Miete ist um 20, 30, 40 Prozent hinaufge- gangen, er muss sie bezahlen ohne Abzugsmöglichkeit. Beim Hauseigentümer bleibt aber in der Regel - je nach Kanton - der Eigenmietwert über Jahre, manchmal über Jahrzehnte gleich, weil niemand den Mut hat, für Rechtsgleichheit zu sorgen.
Herr Ducret, es ist eine Frage der Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit gilt im Kanton Genf so gut wie in der übrigen Schweiz, und ich denke, dass in Genf die Mieter ein Anrecht haben, gleich behandelt zu werden wie die Hauseigentümer.
Motion Thür
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Das setzt voraus, dass für den Hauseigentümer der Mietwert entsprechend angehoben wird, wenn die Mieten stark anstei- gen, wenn das Mietzinsniveau steigt. Das ist die logische Kon- sequenz. Aber im Moment können wir nichts anderes tun, als für die Rechtsgleichheit einzustehen, Herr Ducret und Herr Gy- sin; das werde ich immer tun. Solange ich Finanzminister bin, werde ich dafür einstehen, dass die Leute bei gleichen Anlie- gen gleich behandelt werden und dass es nicht Privilegien gibt, die durch das Gesetz nicht vorgesehen waren. Der Ge- setzgeber wollte eigentlich keine Privilegierten schaffen.
Ich bin Herrn Jaeger noch eine Antwort schuldig, warum wir sein Postulat abgelehnt haben. Ich habe etwas dagegen, hier steuerliche Anreize zu geben. Ich betrachte das nicht als ein besonders marktwirtschaftliches Instrument, sondern es be- deutet nichts als eine gewaltige Erschwerung der Steuererhe- bung und eine Komplizierung; deshalb haben wir das abge- lehnt. Es gibt andere Wege; ich habe sie bereits skizziert. Man muss die Schuldzinsen nicht mehr als abzugsfähig erklären, dann werden die Hypothekardarlehen ganz selbstverständ- lich und relativ rasch zurückbezahlt; dann braucht es keine be- sonderen administrativen Aufwendungen.
In bezug auf die Intervention der Nationalbank muss man se- hen, dass der Schweizerfranken in letzter Zeit an Wert verloren hat. Aber ich denke, wir sind mit Ihnen allen einverstanden, und die Nationalbank ist es auch, dass es nicht darum gehen kann, eine neue Steigerung der Zinsen zu erzielen; das ist nicht der Zweck der Uebung, das muss ganz klar sein. Man kann sich natürlich auch überlegen, ob man nicht den Dollar- und den DM-Kurs einfach eine gewisse Zeit unbeachtet lassen sollte. Ich persönlich bin überzeugt: Es kommen beide wieder herunter, und zwar relativ rasch.
M. Ducret: Monsieur le Conseiller fédéral, je suis d'accord avec votre souci de respecter et sauvegarder l'égalité de traite- ment entre les propriétaires et les locataires. Je vous rappelle néanmoins que les locataires bénéficient d'une législation qui permet d'éviter des augmentations de loyer, alors que les pro- priétaires de villas doivent supporter en plein les hausses hy- pothécaires, surtout dans la période actuelle.
Ce que je demandais dans mon interpellation, c'est que l'ad- ministration fiscale tienne compte de la conjoncture actuelle. Je ne suis pas opposé à ce qu'un jour, et progressivement, l'on adapte les valeurs locatives. Ce que je regrette, c'est que l'on pénalise aujourd'hui un certain nombre de propriétaires de villas. Je suis d'avis que l'administration pourrait faire preuve d'un peu plus de compréhension à l'égard de ces gens.
Quant à votre proposition de supprimer la déduction des inté- rêts hypothécaires, je suis prêt à y souscrire. Il ne faut pas ou- blier, néanmoins, que certains propriétaires se sont endettés en sachant, précisément, qu'ils pouvaient déduire leurs inté- rêts de leur déclaration fiscale. Il faudrait donc que l'on pro- cède par étapes, mais je suis disposé à discuter de cela avec vous.
Interpellation 90.934
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt
Postulat 90.786
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
61 Stimmen 13 Stimmen
Postulat 90.978 Zurückgezogen - Retiré
Interpellation 91.3096
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt
90.838
Motion Thür Verstetigung der Hypothekarzinsen Consolidation des taux hypothécaires
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, welche eine Verstetigung der Hypothekarzinsen zum Ziel haben. Es sind dem Parlament raschmöglichst die hiezu erforderlichen Gesetzesgrundlagen zum Entscheid vor- zulegen. Zu prüfen sind insbesondere folgende Punkte:
Dabei sind die Pensionskassen gesetzlich zu verpflichten, einen Teil der Anlagegelder zu marktüblichen Zinssätzen dem Hypothekarmarkt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zwecke haben die Pensionskassen gemeinsam eine von den Banken unabhängige Struktur zu schaffen.
Es sind Modelle auszuarbeiten, welche geeignet sind, Hy- potheken zu einem wesentlichen Teil über handelbare Wert- papiere mit langer Laufzeit und festem Zinssatz zu finanzieren.
Texte de la motion du 4 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement des propositions visant à consolider les taux hypothécaires. Il lui remettra le plus tôt possible les projets de loi nécessaires. Il étudiera notamment les points suivants:
Obligation de par la loi pour les caisses de pension de met- tre à la disposition du marché hypothécaire, aux taux habituels du marché, une partie de leurs capitaux. Pour ce faire, les cais- ses de pension créeront ensemble un instrument indépendant des banques.
Elaboration de modèles susceptibles de financer des hypo- thèques en grande partie par des papiers-valeurs de longue durée, à taux d'intérêt fixe et négociables.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Hafner Ru- dolf, Herczog, Meier Hans, Schmid Peter, Stocker (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1991
Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu früheren Vor- stössen dargelegt hat, ist eine gesetzliche Verpflichtung der Pensionskassen zur Gewährung von Hypothekarkrediten aus verschiedenen Gründen problematisch. Allerdings wird zur- zeit im Rahmen der Neuregelung der Wohneigentumsförde- rung geprüft, ob und in welchem Mass die Gelder der berufli- chen Vorsorge auf Ersuchen der Versicherten durch die Pensi- onskassen zur Finanzierung ihres Wohneigentums zur Verfü- gung gestellt werden müssen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Anreiz zu vermehrten Hypothekaranlagen durch die Schaffung geeigneter Kapitalmarktfazilitäten verstärkt werden kann. Aus diesem Grund befürwortet er im Sinne des Motio- närs auch die Ueberprüfung und allfällige Schaffung neuer Fi- nanzierungsmodelle, die zur langfristigen Alimentierung des Hypothekarmarktes beitragen könnten. Er hat zu diesem Zweck eine Studiengruppe eingesetzt, die ihm einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen zu unterbreiten hat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
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Interpellation Ducret Direkte Bundessteuer. Mietwertbesteuerung Interpellation Ducret Impôt fédéral direct. Valeurs locatives
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Dans
In
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3096
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
432-434
Page
Pagina
Ref. No
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