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Motion Jaeger
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet. Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung.
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- gerfristig eine moderne, möglichst wettbewerbs- und aussen- handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Beschluss in Kraft. Der Höchstsatz soll unverändert in der Ver- fassung verankert bleiben.
Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom 4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als gegenstandslos bezeichnet werden.
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- gesehen werden.
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Krite- rium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund we- der mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
91.3259
Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence
En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à fi- nancer les mesures de lutte contre la pollution atmosphéri- que; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée à la population.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Gün- ter, Jaeger, Kuhn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz, Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schüle, Seiler Rolf, Wan- ner, Zwygart (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immis- sionsgrenzwerte (NO), Ozon und Lärm) erweisen sich drin- gende Massnahmen als notwendig.
Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist markt- wirtschaftlich.
Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftouris- mus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorge- sehenen CO2-Abgabe.
Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen; z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der CO2-Abgabe.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 15 janvier 1992
Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problemati- schen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bis- herige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Fi- nanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestal- tung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorge- sehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegen- den Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutsch- land) ist der Treibstoffpreis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu erhöhen.
Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, staatsquoten- und indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein.
Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhalte- massnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden.
Texte de la motion du 21 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiate- ment une première partie des mesures d'orientation prévues en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du car- burant de 20 centimes à partir de 1992.
La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans in- fluence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la consommation.
91.3332
Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Nouveau projet de régime financier
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leit- linien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstim- mungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubezie- hen.
Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen brin- gen.
Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem ent- halten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1 festzulegen sind.
Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzu- sehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und mittleren Einkommen bewirken dürfen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Motion Wiederkehr Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3259
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
621-621
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Pagina
Ref. No
20 021 052
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