621
Motion Jaeger
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet. Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung.
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- gerfristig eine moderne, möglichst wettbewerbs- und aussen- handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Beschluss in Kraft. Der Höchstsatz soll unverändert in der Ver- fassung verankert bleiben.
Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom 4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als gegenstandslos bezeichnet werden.
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- gesehen werden.
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Krite- rium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund we- der mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
91.3259
Motion Wiederkehr Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme Taxes d'orientation sur les carburants. Mesure d'urgence
En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à fi- nancer les mesures de lutte contre la pollution atmosphéri- que; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée à la population.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Gün- ter, Jaeger, Kuhn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz, Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schüle, Seiler Rolf, Wan- ner, Zwygart (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immis- sionsgrenzwerte (NO), Ozon und Lärm) erweisen sich drin- gende Massnahmen als notwendig.
Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist markt- wirtschaftlich.
Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftouris- mus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorge- sehenen CO2-Abgabe.
Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen; z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der CO2-Abgabe.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 15 janvier 1992
Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problemati- schen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bis- herige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Fi- nanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestal- tung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorge- sehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegen- den Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutsch- land) ist der Treibstoffpreis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu erhöhen.
Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, staatsquoten- und indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein.
Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhalte- massnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden.
Texte de la motion du 21 juin 1991
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiate- ment une première partie des mesures d'orientation prévues en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du car- burant de 20 centimes à partir de 1992.
La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans in- fluence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la consommation.
91.3332
Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Nouveau projet de régime financier
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leit- linien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstim- mungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubezie- hen.
Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen brin- gen.
Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem ent- halten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1 festzulegen sind.
Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzu- sehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und mittleren Einkommen bewirken dürfen.
N 20 mars 1992
622
Motion Spoerry
Texte de la motion du 2 octobre 1991
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement le plus vite possible un nouveau projet de régime financier en respectant les lignes directrices citées plus bas et en tenant compte des résultats des analyses des votations fédérales (par exemple sondage VOX).
Le projet n'aura pas d'incidences sur le budget; tout compte fait, il n'entraînera donc ni augmentation ni diminution des recettes.
Il comprendra un impôt sur le chiffre d'affaires inspiré du système de la taxe sur la valeur ajoutée, les taux étant fixés conformément au point 1.
Des allégements seront prévus en matière d'impôt fédéral direct; ils ne devront pas modifier la répartition des charges au détriment des revenus moyens ou modestes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Blocher, Bonny, Columberg, Cotti, Coutau, David, Dünki, Eggly, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Hess Peter, Kuhn, Kühne, Loeb François, Nebiker, Spälti, Steinegger, Stucky, Widmer, Wiederkehr, Wyss Paul, Zbinden Hans, Züger, Zwy- gart
(27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 janvier 1992
Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volks- abstimmung vom 2. Juni musste zwingend und in kurzer Zeit eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des Bun- des zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb erneuert werden.
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet. Er nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen kann, Stellung.
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt am Kriterium der Haushaltsneutralität aus und ist damit für den Bund weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Be- fristung der beiden Haupteinnahmenquellen des Bundes soll dagegen verzichtet werden.
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- gerfristig eine moderne, möglichst wettbewerbs- und aussen- handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Beschluss in Kraft. Der Höchstsatz soll unverändert in der Ver- fassung verankert bleiben.
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- gesehen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3385
Motion Spoerry Einführung der Ausgabenbremse Base légales visant à freiner les dépenses institutionnelles
Wortlaut der Motion vom 27. November 1991
Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die Einführung der institutionel- len Ausgabenbremse rasch zu ermöglichen. Die Vorlage ist dem Souverän entweder mit der neuen Finanzordnung oder zusammen mit dem Sanierungsprogramm für den Bundes- haushalt zu unterbreiten. Sie hat vorzuschreiben, dass Geset- zeserlasse und Kreditbeschlüsse, welche zu höheren als vom Bundesrat beantragten Ausgaben führen, für ihre Gutheis- sung in beiden Kammern das qualifizierte Mehr erfordern.
Texte de la motion du 27 novembre 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'instituer sans délai des bases légales visant à freiner les dépenses. Le projet devra être sou- mis au peuple soit avec le nouveau régime financier soit dans le cadre du programme d'assainissement des finances de la Confédération. Il prévoira que les textes législatifs et les arrê- tés portant ouverture de crédit qui pourront conduire à des dé- penses plus importantes que celles prévues par le Conseil fé- déral devront être approuvés par les deux chambres à la majo- rité qualifiée.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Finanzlage des Bundeshaushaltes hat sich dramatisch verschlechtert, und die Finanzpläne zeigen eine katastrophale Entwicklung auf. Diese Tatsache ist unter anderem auch eine Folge der sehr grosszügigen Ausgabenpolitik, welche das Parlament sich in den vergangenen Jahren geleistet hat. Allein während der letzten Legislatur hat das Parlament so häufig die Kreditanträge des Bundesrates überschritten, dass der Bun- deshaushalt durch diese Aufstockungen im Jahre 1991 ge- samthaft mit rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich belastet worden ist
Dieses sorglose Finanzgebaren des Parlamentes ist offen- sichtlich keine neue Erscheinung. Schon verschiedentlich hat man Anläufe unternommen, diese Tendenz zur Aufstockung von bundesrätlichen Anträgen in Schranken halten zu kön- nen. Eine Möglichkeit dazu bietet die sogenannte institutio- nelle Ausgabenbremse. Darunter versteht man ein Verfahren, wonach die Beträge, um welche die bundesrätlichen Kreditan- träge erhöht werden sollen, zu ihrer Genehmigung in den Rä- ten ein qualifiziertes Mehr erfordern. Während der Antrag des Bundesrates in einem normalen Abstimmungsverfahren be- handelt wird und mit dem einfachen Mehr der anwesenden Parlamentarier genehmigt ist, erfordert die Bewilligung der zu- sätzlich beantragten Aufstockung ein qualifiziertes Mehr. Das bedeutet, dass unabhängig von Absenzen im Rat die Mehrheit aller Ratsmitglieder die Erhöhung gutheissen muss.
Der Schweizer Souverän hat bereits zweimal über die Ausga- benbremse befunden. Zweimal hat er ihr zugestimmt. Bleibt die Frage, warum denn dieses Verfahren nicht praktiziert wird. Die erste Vorlage zu einer Ausgabenbremse datiert aus dem Jahre 1974. Obwohl separat vorgelegt, war ihr Inkrafttreten an die gleichzeitige Genehmigung einer Steuervorlage gekop- pelt, welche vor dem Souverän keine Gnade fand. Damit blieb auch die Ausgabenbremse auf der Strecke. Weil die Zustim- mung zu diesem Instrument jedoch deutlich ausgefallen war - Gutheissung durch 22 Stände und durch 67 Prozent der Stimmenden -, unterbreitete das Parlament dem Souverän die gleiche Vorlage ein Jahr später erneut. Die Zustimmung fiel noch klarer aus. Weil aber jene Vorlage befristet war, lief
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Motion Jaeger Neue Finanzvorlage Motion Jaeger Nouveau projet de régime financier
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3332
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
621-622
Page
Pagina
Ref. No
20 021 053
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