Interpellation Neuenschwander
637
Schutzwürdigkeit des Bruststillens - sowohl in bezug auf Indu- strieländer wie die Schweiz als auch in bezug auf Drittweltlän- der - nicht gerecht.
Die WHA-Resolution 39.28 klärt den WHO-Kodex und erwei- tert ihn nicht, noch macht sie ihn obligatorisch (Antwort des Bundesrates, Punkt 3). Die WHO überwacht die Einhaltung des Kodexes nicht von sich aus, sondern legt der WHA alle zwei Jahre einen Bericht vor. Darin berichtet sie über die von den einzelnen Ländern gemeldeten und unternommenen Schritte zur Verwirklichung des Kodexes bzw. zu seiner Ueber- führung in nationale Gesetzgebungen (dito, Punkt 4).
Zurzeit stagnieren die Stillraten in den meisten Ländern, in wel- chen sie während der letzten zehn Jahren zugenommen ha- ben, und in verschiedenen Staaten (Grossbritannien, Schwe- den, Vereinigte Staaten) gehen sie zurück. Die WHO erwartet von den Firmen, dass sie Gratis- und Billiglieferungen an Spi- täler und Entbindungsstationen bis Ende 1992 einstellen. Im letzten Jahr zeigte die WHO ein noch stärkeres Engagement zugunsten des Stillens: Innocenti-Erklärung, 10-Jahres-Jubi- läum des Kodexes und - in Zusammenarbeit mit Unicef - die «Baby friendly hospital»-Initiative. Hingegen sind mir keinerlei Aeusserungen seitens der WHO bekannt, welche die Bemü- hungen der Firmen zur Einhaltung des Kodexes als genügend anerkennen würden (dito, Punkt 4).
Artikel 6.6 des WHO-Kodexes sagt bezüglich Schenkungen und Niedrigpreisverkäufen weder etwas von Bestellungen sei- tens der Spitäler noch von beschränkten Quantitäten, noch von einer Bestimmung zugunsten Minderbemittelter (dito, Punkt 5).
Kodexverletzungen durch 21 Firmen in 80 Ländern sind be- legt. Das Internationale Aktionsnetzwerk Babynahrung (IBFNAN) hat Recherchen von mit Gesundheitsfragen be- schäftigten Gruppen und Einzelpersonen aus aller Welt zu- sammengetragen und die Ergebnisse veröffentlicht (Breaking the Rules; State of the Code by Company/by Country - 1991). Nestlé, die grösste Babynahrungs-Herstellerin, nimmt auf der schwarzen Liste, auf der mit Wander und Galactina auch noch zwei andere Schweizer Firmen figurieren, den Spitzenplatz ein. Von diesen Firmenpraktiken sind auch schweizerische Hilfswerke und ihre Partnerorganisationen betroffen.
Die Empfehlungen des WHO-Kodexes werden auch in der Schweiz verletzt, z. B .:
Herstellerfirmen wenden sich mit ihrer Werbung direkt an die allgemeine Oeffentlichkeit (Art. 5.1).
Auf Packungen finden sich Abbildungen von Babies und Ausdrücke wie «humanisiert». Es fehlen Warnungen vor Ge- sundheitsgefahren einer falschen Anwendung. «Mütterbera- tungs»-Telefonnummern auf den Packungen erlauben den Firmen direkten Kontakt mit den Müttern (Art. 9.2, 5.5 und 8.1). - Sowohl am Verkaufsort wie per Post werden Mütter mit Gra- tismustern bedient (Art. 5.2 und 5.3).
Gratislieferungen an Spitäler (Art. 6.6 und 6.7)
Information an medizinisches Personal beschränkt sich nicht auf wissenschaftliche und faktische Daten (Art. 7.2).
Firmen laden Kinderärzte und anderes medizinisches Per- sonal zu teuren Essen ein, um sie dazu zu bringen, ihr Produkt zu empfehlen (Art. 7.3).
Damit geht eine Täuschung des Konsumenten und der Konsu- mentin einher. Da Muttermilch auch in der Schweiz Durchfall- erkrankungen und Infektionen der Atemwege verhindern so- wie Krebs- und Diabetes-Wahrscheinlichkeit verringern hilft, gerät jedes das Stillen unterminierende Verhalten in den Ver- dacht der Gesundheitsschädigung (Antwort des Bundesrates, Punkt 5).
Nicht einmal der gegenüber dem WHO-Kodex sehr schwache «Verhaltenskodex der Hersteller über die Vermarktung von Muttermilch-Ersatzpräparaten» wird von den Firmen eingehal- ten, wenn beispielsweise in Apotheken Babymilchpulver- Muster oder beim Spitalaustritt Bestellkarten für solche abge- geben werden.
Aufgrund einer kürzlich erlassenen EG-Direktive sind die EG- Staaten daran, nationale Gesetze über den Vertrieb von Baby- nahrung vorzubereiten. Auch die Schweiz sollte - und der Zeit- punkt dafür ist günstig - ihren Kodex zum Schutz des Stillens verschärfen.
Die EG erarbeitet zurzeit ebenfalls eine Export-Direktive für Ba- bymilch. Als bedeutender Babymilchproduzent und -expor- teur müsste unser Land seine diesbezüglichen Exportbestim- mungen ebenfalls neu und strenger regeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. März 1992
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 9 mars 1992
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
91.3395
Interpellation Neuenschwander
Bildungsrückstand im Bereich Nuklearphysik und Kerntechnik
Physique et génie nucléaires. Recul de l'enseignement et de la recherche
Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1991
An den schweizerischen Hochschulen und Höheren Techni- schen Lehranstalten haben das Angebot an Studienfächern und - in Wechselwirkung - die Zahl der Studenten mit Fach- richtung Nuklearphysik und Kerntechnik drastisch abgenom- men. Die Bildungslücke kann unser Land in eine schwierige energiepolitische Situation bringen.
Ich ersuche daher den Bundesrat um Stellungnahme zu fol- genden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat den gegenwärtigen Stand von Lehre, Forschung und praktischer Ausbildung auf dem Gebiet der Nuklearwissenschaft in der Schweiz?
Hat der Bundesrat Kenntnis vom Rückgang der Anzahl von Studienanfängern an den Universitäten und an den Höheren Technischen Lehranstalten in den Bereichen Nuklearphysik und Kerntechnik?
Ist die Vermutung richtig, wonach der Mangel an einheimi- schen Fachleuten im Nuklearbereich unser Land nach Ablauf des Moratoriums, abgesehen vom energiepolitischen Aspekt, auch bildungsmässig und technisch dem Ausland ausliefern wird?
Bestehen für den Bund Möglichkeiten, um die durch die jah- relange politische Verfemung der Kernenergie verunsicherte Jugend wieder vermehrt zur Ergreifung eines - beruflich zu- kunftsträchtigen - Studiums im Bereich Nukleartechnik und Sicherheit zu ermuntern?
Texte de l'interpellation du 5 décembre 1991
Dans les universités, les écoles polytechniques et les écoles techniques supérieures en Suisse, l'offre de branche d'étu- des, et partant le nombre d'étudiants spécialisés en physique et technologie nucléaires, ont fortement diminué. Cette lacune dans le domaine de la formation peut conduire notre pays vers une situation précaire en ce qui concerne la politique énergéti- que. Le Conseil fédéral est prie à ce sujet de répondre aux questions suivantes:
Comment juge-t-il l'état actuel de l'enseignement, de la re- cherche, et la formation pratique dans le domaine des scien- ces nucléaires?
Est-il au courant du recul du nombre de nouveaux étudiants dans les universités et les écoles techniques supérieures, en ce qui concerne les branches de la physique et de la technolo- gie nucléaires?
Est-il raisonnable de penser que le manque de spécialistes suisses dans le domaine nucléaire mettra notre pays, même
Interpellation Neuenschwander
638
N
20 mars 1992
après l'échéance du moratoire sur l'énergie nucléaire, à la merci de l'étranger en matière d'enseignement et de technolo- gie dans ce domaine, et ceci quelle que soit notre politique énergétique?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Baum- berger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Blatter, Blo- cher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bürgi, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Daepp, Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglin- gen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Gysin, Hari, Hegetschwei- ler, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jenni Peter, Keller An- ton, Kern, Kühne, Loeb François, Luder, Mamie, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Raggenbass, Reimann Maxi- milian, Rohrbasser, Rutishauser, Rychen, Savary, Scheideg- ger, Scherrer Jürg, Schmidhalter, Schmied Walter, Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry, Steinemann, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wyss, Zölch (69)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
An den Hochschulen und an den Höheren Technischen Lehr- anstalten unseres Landes ist das Interesse der Studienanfän- ger an einer Laufbahn auf den Gebieten Nuklearphysik und Kerntechnik annähernd auf Null gesunken; an der ETH Zürich lässt sich beispielsweise die Zahl der Diplomanden nuklear- wissenschaftlicher Richtung in den letzten Jahren beinahe an einer Hand abzählen. Der Grund dürfte darin liegen, dass die jungen Leute der politisch motivierten Verketzerung der Kern- energie erlegen sind und sich vor einem Studium in den ent- sprechenden Fachrichtungen trotz glänzenden Berufschan- cen im In- und Ausland scheuen. Auf diese Weise öffnet sich - und dies ausgerechnet auf einem zukunftsträchtigen Feld der Technologie - ein Bildungsloch, das später schmerzhaft spür- bar wird und das nicht über Nacht zugeschüttet werden kann. Die Schweiz, deren wichtigster «Rohstoff» - neben der intak- ten Arbeitsmoral und dem Qualitätsdenken - im Bildungspo- tential ihres Volkes besteht, droht infolge des Ausfalls von nu- kleartechnischem Know-how auf einem wichtigen Gebiet in eine totale Auslandabhängigkeit zu verfallen, wie sie in der Frage der künftigen Energieversorgung ohnehin in Aussicht steht. Das Fehlen schweizerischer Fachkräfte wird nach Ab- lauf der vom Volke beschlossenen zehnjährigen Denkpause so oder so den Beizug ausländischer Spezialisten erfordern. Dies gilt selbst dann, wenn sich das Volk dannzumal für einen endgültigen Verzicht auf die Kernenergie entscheiden sollte; gerne wird nämlich übersehen, dass auch das Abschalten ei- nes KKW nicht durch eine Schalterdrehung erfolgt, sondern ei- nen mehrjährigen hochspezialisierten Prozess darstellt.
Der Interpellant ist sich darüber klar, dass der Entschluss zum Einstieg in ein nuklearorientiertes Studium bei den jungen Leuten vorab durch sachliche Information von Fachseite, teil- weise auch im Rahmen der politischen Auseinandersetzun gen, gefördert werden muss. Doch kommt zweifellos auch dem Bund, nicht zuletzt aus volkswirtschaftlichen Erwägun- gen, ein Teil dieser Bildungsverantwortung zu.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zahl der Studieren- den im Bereich der Nuklearwissenschaften (Nuklearphysik, Radiochemie und Kerntechnik) an den schweizerischen Hochschulen und an den Höheren Technischen Lehranstal- ten (HTL) seit den siebziger Jahren zurückgegangen ist. Die Abnahme des Lehrangebots ist vorwiegend auf den Rück- gang des Interesses an kerntechnischen Berufen bei den Stu- dierenden zurückzuführen, wozu ohne Zweifel auch die Ver- schlechterung der Akzeptanz der Kernenergie in unserer Ge- sellschaft und die damit verbundene unsichere Zukunft für die-
sen Berufszweig beigetragen haben. Jüngere im Gebiet der Nuklearwissenschaften ausgebildete Fachleute sind zudem zunehmend in andere Tätigkeitsgebiete abgewandert. Durch die in den letzten Jahren angespannte Arbeitsmarktlage und den generellen Mangel an hochqualifizierten technisch orien- tierten Fachleuten in der Schweizer Wirtschaft wurde dieser Trend beschleunigt. Die in der Schweiz zurückgegangene kerntechnische Industrietätigkeit hat ebenfalls zur Abwande- rung beigetragen.
Die wichtigsten Interessenten für die Rekrutierung von Perso- nal aus dem Bereich Nuklearwissenschaften sind die schwei- zerischen Kernkraftwerke, die Aufsichtsbehörde (Hauptabtei- lung für die Sicherheit der Kernanlagen beim Bundesamt für Energiewirtschaft (HSK)), die Industrie und die in der Kern- technik tätigen Gruppen des Paul Scherrer Instituts (PSI). Die Rekrutierung konzentriert sich auf folgende Berufsgruppen: - Physiker, Ingenieure und weitere Hochschulabsolventen für wissenschaftliche Tätigkeiten und für das höhere Kader.
z. B. im Rahmen der Nachrüstung der Kernkraftwerke.
Im einzelnen werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt be- antwortet:
Voraussetzung für die Heranbildung von wissenschaftlichen und technischen Fachkräften für das Gebiet der Kerntechnik ist eine solide Grundausbildung in den klassischen Fachge- bieten Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie. Diese Grundausbildung wird an den Hochschulen heute in ausrei- chendem Masse vermittelt. In den höheren Semestern werden vor allem an der ETH Zürich aber auch an der ETH Lausanne kerntechnische Studiengänge und Promotionsarbeiten orga- nisiert. Für das Gebiet der Radiochemie bietet die Universität Bern an der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät ebenfalls Studiengänge und Promotionsarbeiten an. Für die praxisorientierte Spezialisierung in Nuklearwissenschaften führt das PSI entsprechende Aus- und Weiterbildungsveran- staltungen durch.
In Zahlen ausgedrückt, sieht die Situation wie folgt aus: Im Hochschulbereich wurden in den siebziger Jahren 10 bis 15 Studenten pro Jahrgang auf dem Gebiet der Nuklearwis- senschaften ausgebildet. Im Verlauf der achtziger Jahre sank diese Zahl auf 2 bis 5 Studenten pro Jahrgang. Im Winterse- mester 1991/92 hatten sich an der ETH jedoch 9 Studenten für die Vertiefungsrichtung Kerntechnik eingeschrieben.
Die HTL bildeten in den siebziger Jahren 50 bis 60 Studenten pro Jahr in Nuklearwissenschaften aus. In den achtziger Jah- ren sank diese Zahl auf 20 bis 25; heute sind es rund 30 Stu- denten.
Interpellation Theubet
639
insbesondere auch ans PSI, werden die Kenntnisse auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gehalten.
Was den zukünftigen Bedarf anbetrifft, gilt es festzuhalten, dass aufgrund vermehrter Altersrücktritte in den kommenden zehn Jahren im Nuklearbereich in der Schweiz mit einer gewis- sen personellen Ablösung zu rechnen ist. In diesem Sinne ist der Nachwuchsbedarf mittelfristig zunehmend.
Unter der Annahme, dass sich die genannten Interessenten zusätzlich zu den schweizerischen auch weiterhin auf auslän- dische Fachkräfte und Institutionen abstützen können, sieht der Bundesrat aus heutiger Sicht auch in der Zukunft keinen Mangel an Personal im Nuklearbereich für die Bewältigung an- stehender Aufgaben. Eine gute Mischung von schweizeri- schen und ausländischen Fachleuten ist für den internationa- len Erfahrungsaustausch wichtig und erwünscht; sie gibt für unser Land zu keinen Bedenken Anlass.
Diese Ausführungen lassen sich - wenn auch nur aufgrund von Schätzungen - mit Zahlen belegen: Im Bereich der Kern- technik sind in der Schweiz etwa 200 Akademiker beschäftigt. Unter der Annahme, dass die Beschäftigungsdauer rund 20 Jahre beträgt, benötigt man 10 Hochschulabsolventen jährlich. Falls die Hälfte aus den genannten Gründen im Aus- land rekrutiert wird, genügen die unter Frage 2 aufgeführten Absolventenzahlen für den Restbedarf.
Aehnliches ergibt sich für die rund 250 im Fachbereich be- schäftigten HTL-Absolventen. Unter gleichen Annahmen wie für die Akademiker beträgt der jährliche Bedarf 10 bis 15 aus- gebildete Spezialisten. Dafür würde die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Studenten gemäss Frage 2 ebenfalls genügen.
Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, wonach der Nachwuchsförderung eine wichtige Rolle zukommt, damit der heutige Bestand an Fachleuten auch in der Zukunft für die Schweiz erhalten werden kann. Auch für den Fall eines Aus- stiegs aus der Kernenergie müsste über die kommenden Jahr- zehnte zur Lösung kerntechnischer Aufgaben der Grossteil des heutigen Bestandes erhalten werden können. Der Bun- desrat wird sich dafür einsetzen, dass das Angebot an Ausbil- dungsmöglichkeiten auch in den kommenden Jahren im bis- herigen Umfang aufrechterhalten werden kann.
Der Bundesrat wird die Kantone dazu ermuntern, an ihren HTL die Förderung dieses Gebietes in der bisherigen Weise beizu- behalten, und er wird darüber hinaus versuchen, die Energie- wirtschaft zur Unterstützung dieses Förderungskonzeptes ge- winnen zu können.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
91.3428
Interpellation Theubet Invalidenversicherung. Grosszügigere Reglemente Assurance-invalidité. Assouplissement du Règlement (RAI)
Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1991
Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) sieht in Artikel 73 vor, dass die Versicherung Beiträge an die Errich- tung von öffentlichen Anstalten und Werkstätten gewährt, die in «wesentlichem Umfang» Eingliederungsmassnahmen durch- führen. Artikel 100 der Verordnung über die Invalidenversiche- rung (IVV) bestimmt, dass die geschützte Werkstätte «dauernd überwiegend Invalide» beschäftigen muss; diese Formulie- rung wird in Ziffer 1 des Rundschreibens des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) über die Betriebsbeiträge an Werk- stätten für die Dauerbeschäftigung Invalider wiederaufgenom- men. Das Gesetz ist also weniger streng als die zwei anderen Texte.
Nun erweist es sich aber in der Praxis als sehr positiv, Strukturen anzubieten, die es erlauben, unter dem gleichen Dach ge- schützte Werkstätten und Werkstätten für die Beschäftigung Arbeitsloser zusammenzufassen. In den kleineren Kantonen, in denen es nur eine beschränkte Zahl von betroffenen Perso- nen gibt, ist eine solche Lösung überdies wirtschaftlich interes- sant.
Ist der Bundesrat bereit, seine Weisungen und die des BSV im Sinne einer Lockerung zu ändern, die es erlauben würde, ge- schützte Werkstätten und Werkstätten für die Beschäftigung Arbeitsloser zusammenzufassen?
Texte de l'interpellation du 13 décembre 1991
La LAI prévoit en son article 73 que l'assurance alloue des sub- ventions pour la construction d'établissements et d'ateliers publics qui appliquent des mesures de réadaptation «dans une proportion importante». L'article 100 RAI précise que l'ate- lier protégé doit occuper «à demeure et en majorité des invali- des», notion qui est reprise au chiffre 1, de la circulaire de l'OFAS sur les subventions aux frais d'exploitation des ateliers d'occupation permanente pour invalides. La loi est donc moins rigide que les deux autres textes.
Or, en pratique, il s'avère très positif d'offrir une structure pou- vant réunir ateliers protégés et ateliers d'occupation de chô- meurs sous le même toit. Dans les petits cantons, où les per- sonnes concernées sont en nombre limité, une telle possibilité est en outre économiquement intéressante.
Le Conseil fédéral est-il disposé à modifier ses directives et celles de l'OFAS dans le sens d'un assouplissement permet- tant la réunion des ateliers protégés et des ateliers d'occupa- tion de chômeurs?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cotti, Darbellay, Deiss, Du- cret, Epiney, Gobet, Zwahlen (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1992
Un atelier peut, sans autre, accueillir aussi bien des invalides que des chômeurs.
Toutefois, pour être admis comme atelier pour invalides au sens de l'article 100 RAI et bénéficier des subventions de l'Al, il doit, comme le précise le règlement, avoir un taux de participa- tion dû à l'invalidité égal ou supérieur à 50 pour cent. Nous pré- cisons également que l'OFAS ne subventionne que les cas Al.
54-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Neuenschwander Bildungsrückstand im Bereich Nuklearphysik und Kerntechnik
Interpellation Neuenschwander Physique et génie nucléaires. Recul de l'enseignement et de la recherche
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3395
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
637-639
Page
Pagina
Ref. No
20 021 079
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.