N 20 mars 1992
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Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin
dergesetzgebung annehmen» darf. Das neue Recht, das am 22. Juni 1990 in Kraft getreten ist, sieht für die Dauer des Asyl- verfahrens den Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylver- fahrens vor. Die kantonalen Behörden haben nur die Möglich- keit, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Gesuchstel- ler vorzuschlagen, die das Asylgesuch vor mehr als vier Jah- ren eingereicht haben (Art. 17 Abs. 2 Asylgesetz). Diese Be- stimmung wird indessen massvoll angewendet.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Regelung vorgeschrieben, die bei der Erteilung einer frem- denpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung zu beachten ist. Arti- kel 13 Buchstabe f BVO kann nur angerufen werden, wenn die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Gesuchstel- ler äusserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesge- richtlichen Rechtsprechung hätte. Um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren, wird in der Anwendung der er- wähnten Bestimmung kein Unterschied zwischen Asylbewer- bern und den übrigen Ausländern gemacht. Das Eidgenössi- sche Justiz- und Polzeidepartement beabsichtigt nicht, von der restriktiven Praxis abzurücken, die seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 über das Asylver- fahren befolgt wird.
Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
22 Stimmen 35 Stimmen
91.3408
Interpellation Steinemann Offene Grenzen Frontières non gardées
Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1991 Der Presse war kürzlich zu entnehmen - und ist auf Anfrage von der Grenzwacht bestätigt worden -, dass Grenzüber- gänge im St. Galler Rheintal nachts und zum Teil auch tags- über unbemannt sind und somit formlos passiert werden kön- nen. Es liegt auf der Hand, dass sich Kriminelle und auch Asy- lanten-Schlepperorganisationen diese Regelung zunutze ma- chen können.
Ich frage den Bundesrat an, mit welchen Massnahmen er den möglichen Folgen dieses Sicherheitsabbaus (Asylantenzu- strom, Drogen-, Waffen- und Warenschmuggel) entgegenzu- treten gedenkt
Texte de l'interpellation du 11 décembre 1991
On a pu lire récemment dans la presse que, dans le canton de Saint-Gall, le long de la vallée du Rhin, des frontières ne sont pas gardées pendant la nuit en raison de l'insuffisance d'effec- tifs. Certaines même ne sont pas gardées de jour, de sorte qu'elles peuvent être passées sans aucune formalité. Le Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est évident que des criminels et des passeurs de requérants d'asile peuvent mettre cette situation à profit pour leurs agisse- ments.
Le Conseil fédéral est prié d'indiquer par quelles mesures il entend remédier aux risques que présente cette situation (af- flux de requérants, contrebande de drogues, d'armes et d'au- tres marchandises).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Blocher, Borer Ro- land, Bührer Gerold, Dreher, Fehr, Frey Walter, Giezendanner, Hari, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Mauch Rolf, Miesch, Moser, Mühlemann, Neuenschwander, Rychen, Scherrer Jürg, Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Zölch (23)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1992
Gemäss einem zurzeit in der Eidgenössischen Zollverwaltung bearbeiteten Projekt soll die regelmässige Präsenz des Grenz- wachtpersonals an kleinen Grenzübergängen mit Einerbeset- zung reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden. Dement- sprechend sollen die zolldienstlichen Abfertigungszeiten auf die Stunden mit einem gewissen Warenverkehr beschränkt werden. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Grenzübertritt mit gültigen Ausweisen und ohne Waren gestattet. Die Einschrän- kungen betreffen nur Posten, in deren Nähe sich ein regelmäs- sig geöffneter, mit einem zumutbaren Umweg erreichbarer Grenzübergang befindet.
Das durch den Abbau von statischen Kontrollaufgaben ge- wonnene Personal wird in mobilen Gruppen zusammenge- fasst und mit wechselnden Schwergewichten im Gelände und auf den Grenzübergängen eingesetzt. Dadurch können die Einsatzzeiten und -orte wesentlich besser auf die jeweilige Ri- sikolage ausgerichtet und Personaleinsätze an unkritischen Orten vermieden werden. Ein Abbau von Bewachungsperso- nal oder -stunden findet nicht statt. Gleichzeitig erlaubt die neue Einsatzform, auf die aus Gründen der persönlichen Si- cherheit nicht mehr vertretbaren Einzeldienste weitgehend zu verzichten.
Entgegen der Auffassung des Interpellanten ergibt sich aus den Massnahmen somit nicht ein Abbau von grenzpolizeili- cher Sicherheit, sondern ein Effizienzgewinn.
Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit
90.561
Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Gatt-Verhandlungen betreffend Patentierung von Lebewesen Négociations du GATT. Brevetabilité des organismes
Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1990
An internationalen Gatt-Verhandlungen in Genf wird zurzeit im Rahmen zur nächsten Welthandelsrunde, welche im Dezem- ber 1990 ihren Abschluss finden soll, auch über die Patentier- barkeit von Lebewesen debattiert. Im Zusammenhang mit der sich zurzeit in einer Nationalratskommission befindenden Re- vision des Patentgesetzes ist die Position der Schweizer Dele- gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Welches ist die Schweizer Position in der Frage der Paten- tierung von Lebewesen an diesen Gatt-Verhandlungen?
Trifft es zu, dass die Schweizer Delegation eine sehr aktive Rolle in der Behandlung dieser Frage spielt?
Welches ist die Haltung der Schweizer Delegation zur doch sehr weitgehenden Position der US-Delegation, welche eine Patentierung aller Lebewesen fordert?
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die offi- zielle Haltung der Schweizer Delegation in den Gatt-Verhand- lungen nicht in Widerspruch zur kontroversen politischen Dis- kussion in der Schweiz gerät?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Steinemann Offene Grenzen Interpellation Steinemann Frontières non gardées
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3408
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
660-660
Page
Pagina
Ref. No
20 021 098
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