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Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 3. März 1992, Vormittag Mardi 3 mars 1992, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Frau Meier Josi
Präsidentin: Meine gestrigen Glückwünsche an unser neues Büromitglied sind in Ihrem Applaus völlig untergegangen. Ich wiederhole sie hier und wünsche Herrn Küchler zu seinem heutigen Geburtstag viel Glück. Er sei im Büro willkommen! (Beifall)
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Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. Aenderung Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Januar 1992 (BBI | 841) Message et projet d'arrêté du 22 janvier 1992 (FF | 835)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Zimmerli, Berichterstatter: Im Herbst des letzten Jahres unter- breitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Abän- derung des Sperrfristenbeschlusses, und zwar gestützt auf drei vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Motionen. Der Bundesrat konnte feststellen, dass sich die Lage auf dem Bodenmarkt seit dem Erlass des Bundesbeschlusses im Ok- tober 1989 wesentlich beruhigt hatte. Abklärungen hatten bei- spielsweise ergeben, dass fast drei Viertel der Personen, die ein Gesuch um Bewilligung der vorzeitigen Veräusserung stellten, seit weniger als drei Jahren Eigentümer dieses Grundstücks waren. Der Bundesrat schlug vor, die Sperrfrist von 5 auf 3 Jahre zu verkürzen. Weiter diagnostizierte er erheb- liche Mängel beim dringlichen Bundesbeschluss, vorab bei Artikel 3 Absatz 3, d. h. in den Fällen, wo nach einem Eigen- tumsübergang keine neue Sperrfrist zu laufen beginnt. Im Vor- dergrund stand hier die ausdrückliche Erwähnung der Erbtei- lung, nachdem das Bundesgericht es in einem vieldiskutierten Fall abgelehnt hatte, die vom Gesetzgeber wohl nicht beab- sichtigte Lücke durch richterliche Rechtsanwendung zu füllen. Weitere Ergänzungen und Präzisierungen des Ausnahmenka- talogs sollten es nach Auffassung des Bundesrats erlauben, den Sperrfristenbeschluss als taugliches, den Grundstück- markt nicht übermässig behinderndes Instrument gegen die Bodenspekulation bis zum vorgesehenen Ablauf Ende 1994 beizubehalten.
Die Geschichte dieser Aenderungsvorlage vom 30. Septem- ber 1991 kennen Sie. In beiden Räten wurden Anträge auf Auf- hebung des Sperrfristenbeschlusses gestellt. Im Nationalrat wurde dieser Antrag am 26. November mit 99 zu 90 Stimmen abgelehnt, im Ständerat dagegen am 5. Dezember mit 27 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Im Differenzbereinigungs- verfahren schloss sich der Nationalrat am 11. Dezember zu- nächst - mit 93 zu 88 Stimmen - dem Ständerat an, d. h. er
stimmte ebenfalls für die Aufhebung des Beschlusses. In der Schlussabstimmung buchstabierte er dann aber bekanntlich zurück, indem er die Aufhebung wiederum - mit 87 zu 85 Stimmen - ablehnte. Damit fiel die Abänderungsvorlage aus Abschied und Traktanden, denn nach den Vorschriften des Geschäftsverkehrsgesetzes galt sie angesichts des Schluss- abstimmungsergebnisses im Nationalrat als vom Geschäfts- verzeichnis gestrichen. Der unbestritten mangelhafte Sperrfri- stenbeschluss vom 6. Oktober 1989 gilt also weiter.
Dem will der Bundesrat nun mit der neuen Abänderungsvor- lage vom 22. Januar entgegenwirken. Er schlägt uns im we- sentlichen vor: 1. die Sperrfrist auf 3 Jahre zu verkürzen; 2. den Ausnahmenkatalog in Artikel 2 zu ergänzen;
in Artikel 3 die Liste der Fälle, in denen eine Sperrfrist nicht neu zu laufen beginnt, nach den Bedürfnissen der Praxis zu präzisieren und zu erweitern;
Mängel bei den Uebergangsbestimmungen auszumerzen. Damit entspricht die neue Vorlage im wesentlichen der ersten Auflage vom 30. September des letzten Jahres, berücksichtigt aber zusätzliche Anliegen, die in der parlamentarischen Bera- tung im Dezember 1991 formuliert worden waren. Nach Mei- nung des Bundesrates soll die Sperrfrist auf diese Weise für den Bürger flexibler werden und der Entwicklung auf dem Bo- denmarkt Rechnung tragen. Der Bundesrat fordert das Parla- ment mit seinen neuen Anträgen sozusagen auf, das Diffe- renzbereinigungsverfahren sinngemäss wiederaufzunehmen und noch einmal darüber zu befinden, ob der Sperrfristenbe- schluss nun wirklich aufgehoben werden soll, wie es die auf ei- ner komfortablen Stimmenmehrheit abgestützte Meinung des Ständerats war, oder ob er in modifizierter, verbesserter oder abgeschwächter Wirkung weiterbestehen soll, wie es nach dem Schlussabstimmungsergebnis im Nationalrat die vor- herrschende Auffassung der anderen Kammer zu sein scheint.
Ihre Kommission hat sich mit der neuen Vorlage am 17. Fe- bruar 1992 befasst. Dass der Ständerat Erstrat sein soll, leuch- tet mir indessen nicht ein. Ich muss das in aller Deutlichkeit sa- gen. Nach meinem Dafürhalten wäre es angesichts der be- merkenswerten Vorgeschichte in erster Linie Sache des Natio- nalrates gewesen, seine Haltung zu verdeutlichen bzw. erken- nen zu geben, wohin die Reise wirklich gehen soll. Die Präsi- denten haben indessen anders entschieden, so dass wir heute als erste in die zweite Runde zu steigen haben. Formell bleibt es aber ein neues Geschäft. Wir haben deshalb zu- nächst über Eintreten zu befinden. Eintreten bedeutet, dass wir uns überhaupt mit einer Aenderung des Sperrfristenbe- schlusses befassen wollen, und das kann auch Aufhebung desselben bedeuten. Eintreten war in der Kommission völlig unbestritten wie seinerzeit auch bei der Beratung der ersten Abänderungsvorlage des Bundesrats vom 30. September letzten Jahres. Umstritten war dagegen in der Kommission - das ist nach der geschilderten Vorgeschichte gewiss mehr als nur verständlich -, ob der Sperrfristenbeschluss nicht ersatz- los aufgehoben werden soll.
Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten - 7 zu 6 Stimmen - kam es zum Antrag der Kommissionsmehrheit, welche den bundesrätlichen Anträgen grundsätzlich folgen will und auf eine vorzeitige Aufhebung des Bundesbeschlus- ses verzichtet. Massgebend war dafür die Ueberlegung, dass wirtschaftlich schädliche Auswirkungen nicht zu erwarten seien, wenn der Ausnahmenkatalog oder besser die Ausnah- menkataloge in den Artikeln 2 und 3 des Bundesbeschlusses sachgerecht erweitert werden, und dass es wohl kaum ver- standen würde, wenn der Bundesrat heute ein Instrument aus der Hand gäbe, das ihm erlaubt, der Bodenspekulation, insbe- sondere den verpönten Kaskadenkäufen und -verkäufen, wirksam zu begegnen. Dass dabei ein nicht unerheblicher bü- rokratischer Aufwand für Routinefälle in Kauf genommen wer- den muss, scheint der Kommissionsmehrheit das kleinere Uebel zu sein.
Ich selber habe vor allem deshalb für eine Flexibilisierung des Sperrfristenbeschlusses den Stichentscheid gegeben, weil ich ein neuerliches, wohl fruchtloses Hin und Her zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat verhindern und nicht nochmals ein Scheitern der Vorlage riskieren wollte. Denn
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dies wäre sicher die schlechteste aller denkbaren Lösungen, zumal der Beschluss in der heute geltenden Fassung Handän- derungen verbietet, die angesichts der schwierigen Situation auf dem Bodenmarkt - namentlich auch in der Westschweiz - nicht behördlich behindert werden dürften. Nach Auffassung der knappen Kommissionsmehrheit stellt die bundesrätliche Vorlage einen tauglichen Versuch dar, die unbestreitbaren Mängel des Sperrfristenbeschlusses zu beheben und gleich- zeitig das damit geschaffene Instrument im Kampf gegen die Bodenspekulation dennoch nicht aus der Hand zu geben. Ob und inwieweit die Sperrfrist von mittel- und langfristigen Mass- nahmen des ordentlichen Rechts abgelöst werden soll, wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 22. Januar dieses Jah- res andeutet, wurde in der Kommission - meines Erachtens zu Recht, weil das noch gar nicht Verhandlungsgegenstand ist - nicht diskutiert und wird deshalb heute in keiner Art und Weise präjudiziert.
Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag der Kommis- sionsminderheit auf Aufhebung des Bundesbeschlusses ab- zuweisen und bei den Aenderungen des Bundesbeschlusses unseren Anträgen zu folgen.
M. Coutau, porte-parole de la minorité: J'aimerais tout d'abord remercier le Conseil fédéral et particulièrement M. Koller, de nous donner la possibilité de sortir rapidement d'une situation assez grotesque que M. Zimmerli, président de la commission, vient de décrire. On peut en effet affirmer sans risque de se tromper, qu'en décembre dernier, aucune majorité ne souhaitait laisser sans modification et dans sa ver- sion originale l'arrêté urgent sur l'interdiction temporaire de re- vente des immeubles. Ses difficultés d'application ont bien montré le caractère indispensable de plusieurs corrections et, sur ce point, des majorités ont nettement manifesté leur ac- cord. Il fallait donc au moins, et dans les plus brefs délais, reve- nir sur cette question, après ce qu'on peut considérer comme l'accident parlementaire survenu au Conseil national le vendredi 13 décembre dernier. Le Conseil fédéral a choisi de prendre les devants en nous présentant un nouveau projet et nous pouvons - je le répète - lui en être reconnaissants.
Mais, nous avions estimé dans ce conseil, à l'occasion de plu- sieurs votes parfaitement clairs et résolus, que non seulement cet arrêté urgent devait être corrigé, mais encore qu'il était de- venu véritablement superflu et que le temps était venu de l'abroger purement et simplement. Le débat de fond a eu lieu dans un passé trop récent pour revenir en détail sur tous les motifs qui nous ont convaincus de cette nécessaire abroga- tion. Si j'en juge à partir des interventions des différents ora- teurs, nous avions estimé, pour l'essentiel, que cette interdic- tion temporaire de revente avait fondamentalement perdu sa raison d'être. L'évolution du marché immobilier, fusillé par la hausse brutale des taux d'intérêt, s'est en effet chargée d'éli- miner les ventes en cascade à caractère spéculatif détestable. Mais notre arrêté urgent, par son caractère excessivement ri- gide, a non seulement confirmé ce blocage des ventes en cas- cade, mais a aussi pétrifié les autres ventes parfaitement légiti- mes voire, dans de nombreux cas, nécessaires.
De plus, les difficultés d'application se sont multipliées, no- tamment en raison des interprétations administratives fort va- riées d'un canton à l'autre. Les tribunaux ont dû prononcer des jugements fondés sur le texte en vigueur, avec des résultats in- verses à ceux poursuivis initialement. D'ailleurs, la charge des cantons dans l'application de cet arrêté s'est rapidement révé- lée disproportionnée. On a donc pu soutenir que le maintien de cette interdiction de revente contribuait à déprimer le mar- ché immobilier au-delà de toute nécessité et que, en plus de son inutilité, il entraînait des effets nocifs et pervers.
Ce sont ces motifs brièvement rappelés et quelques autres qui ont convaincu notre conseil, il y a moins de trois mois, d'abro- ger purement et simplement l'arrêté. Nous l'avons fait succes- sivement par 26 voix contre 4 et par 29 voix contre 11. Ces sco- res sont parlants par eux-mêmes.
Or, depuis décembre dernier, aucun événement n'est survenu qui nous permette de penser que ces défauts ont été atténués. Aucun motif qui nous avait convaincus d'abroger cet arrêté n'a
disparu. Bien au contraire, la marasme du marché immobilier s'est encore accru, entraînant des conséquences extrême- ment dommageables. De plus, on a eu la confirmation de nombreux effets nocifs. Ainsi, a-t-on assisté, par exemple, à des surenchères artificielles de prix lors de certaines ventes forcées, dans le but de prémunir l'acheteur contre les inconvé- nients de l'interdiction de revente. On a également eu la confir- mation des résultats catastrophiques enregistrés par certai- nes recettes fiscales cantonales dont le produit a dégringolé en raison de la quasi-suspension de toute transaction immobi- lière. On a entendu la profonde déception des professionnels de la branche, qui avaient espéré que, pour une fois dans ce pays, on admette d'abroger une réglementation coûteuse et nocive qui a perdu sa raison d'être.
Dans ces conditions, je ne vois pas pourquoi le Conseil des Etats devrait soudain changer d'avis. Nous avons au contraire toutes les raisons de confirmer notre point de vue sur la néces- sité d'abroger l'arrêté. Si nous nous trouvons dans la situation actuelle - une fois encore absurde - ce n'est pas au Conseil des Etats qu'on le doit, mais aux revirements d'avis successifs du Conseil national. C'est donc à lui de dire finalement, dans des conditions plus convaincantes de l'expresssion authenti- que de sa volonté politique, sur quel pied il veut danser dans cette affaire. J'estime que nous n'avons, pour notre part, qu'à confirmer notre opinion, et si le Conseil national, la semaine prochaine, devait préférer le maintien d'une réglementation coûteuse et fâcheuse, nous aurions alors, mais alors seule- ment, tout loisir de chercher un terrain d'entente pour atténuer les plus gros défauts de l'arrêté actuel. Mais pour le moment, il convient que notre conseil manifeste sa cohérence et sa conviction, comme il l'a fait il y a deux mois et demi.
Certes, il ne faut pas se faire d'illusions et je n'attends pas de miracle de cette abrogation. Le marché immobilier est profon- dément perturbé et l'interdiction de revente est loin d'en être la seule cause. Dès lors, sa disparition ne va pas, du jour au len- demain, ranimer les opérations, mais ce sera une entrave de moins. Ce sera aussi un signe propre à montrer que les autori- tés de ce pays entendent favoriser un retour à des conditions de fonctionnement plus normales des transactions immobiliè- res. Même si cette décision n'avait qu'une valeur de symbole, il ne faut pas manquer l'occasion de donner ce signe d'impul- sion.
Je vous demande donc, au nom de la minorité, de rester conséquent avec notre décision de décembre dernier et de maintenir l'abrogation de cet arrêté.
Küchler: Wir sind uns alle einig, dass der Sperrfristenbe- schluss in seiner heutigen Ausgestaltung unhaltbar ist und dass die Mängel, die sich in der Praxis gezeigt haben, umge- hend ausgemerzt werden müssen. Nicht einig hingegen sind wir uns, welchen Weg wir einschlagen sollen, ob wir den Sperrfristenbeschluss vollständig aufheben oder lediglich die Mängel, die sich gezeigt haben, eliminieren sollen. Damit aber im Interesse des Immobilienmarktes, auch im Interesse der Verbesserung der Situation in der Westschweiz und im Kanton Tessin, überhaupt etwas geschieht, sollten und dürfen wir nicht zu hoch pokern, sondern müssen den pragmatischen, den sicheren Weg beschreiten. Wie aus der Kommissionsbe- ratung hervorgegangen ist, bin ich davon überzeugt, dass sich der Nationalrat kurzerhand und ohne weiteres der revi- dierten Vorlage anschliessen wird. Hingegen bin ich in Anbe- tracht der gegebenen Situation ebenso überzeugt, dass sich im Nationalrat nie eine Mehrheit finden lässt, die für die voll- ständige Aufhebung des Sperrfristenbeschlusses votieren oder einstehen würde.
Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Parlamentes aber und im Interesse der Sache selbst darf sich das unwürdige Seilzie- hen zwischen beiden Räten nicht wiederholen. Es ist somit jene Lösung anzustreben, die am raschesten zu einem kon- struktiven Ergebnis und zu einem Ziele führt.
Wir dürfen uns ferner nicht der Illusion hingeben, dass die voll- ständige Aufhebung des Sperrfristenbeschlusses die Krise auf dem Immobilienmarkt beseitigen würde. Unsere Wirt- schaft, insbesondere der Immobilienmarkt, muss sich künftig dem höheren Zinsniveau, mit dem wir in der Schweiz zwangs-
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weise leben müssen, anpassen. Nach der Anpassung an die- ses höhere Zinsniveau wird aber auch in Zukunft nicht zu ver- hindern sein, dass die Spekulation auf dem Immobilienmarkt wieder einsetzen wird, weil der Boden nach wie vor ein knap- pes und unvermehrbares Gut sein und bleiben wird. So wird auch in Zukunft, sobald sich die Wirtschaft an das höhere Zins- niveau angepasst haben wird, der Boden wiederum zum be- vorzugten Spekulationsobjekt werden. Damit werden die missbräuchlichen Spekulationen wieder aufs neue beginnen. Mit dem Sperrfristenbeschluss haben wir somit ein taugliches Instrument, um der effektiven, rein missbräuchlichen Spekula- tion, insbesondere den Kaskadenkäufen und -verkäufen, ei- nen Riegel zu schieben.
Mit der Vorlage, wie sie aus unserer Kommissionsberatung hervorgegangen ist, können die erkannten Lücken geschlos- sen und die aufgetretenen Mängel eliminiert werden. Ich habe in der Praxis als Notar und in Gesprächen mit den einschlägi- gen Branchen verschiedentlich feststellen können, dass der Immobilienmarkt mit der revidierten Vorlage leben kann. Selbst Vertreter des Immobilienmarktes attestierten, dass sie lieber diese revidierte Vorlage haben, als weiterhin mit dem unveränderten Bundesbeschluss leben zu müssen.
Bei der revidierten Vorlage geht es nicht nur um die Verkür- zung der Sperrfrist. In der Vorlage wurde der Ausnahmenkata- log drastisch erweitert und eine neue Umschreibung des Ge- winnes - die ja in der Praxis immer eine Crux bedeutete - vor- genommen. Die Ausmerzung all dieser Lücken wird in der Pra- xis zu einer verbesserten Situation führen. Es wäre auch ge- gen jede Logik, das geschaffene Instrument heute vollständig zu beseitigen, um dann bei erneutem Handlungsbedarf eine neue Feuerwehrübung veranstalten zu müssen. In einem neuen Bedarfsfall kommt das Parlament erfahrungsgemäss immer um zwei oder drei Jahre zu spät. Das ständige Hinter- den-Ereignissen-Herhinken schafft ebensowenig Vertrauen bei der Bevölkerung wie ein langwieriges, ergebnisloses Seil- ziehen zwischen beiden Räten.
Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Stadt-Land-Initia- tive wurden - wie wir bei den bisherigen Diskussionen gehört haben - griffige bodenrechtliche Massnahmen gefordert Ebenso wurde im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm im Bodenrecht von einem bodenrechtlichen Anschlusspro- gramm gesprochen. Im Hinblick auf dieses künftige und in Ausarbeitung begriffene Anschlussprogramm wäre es nicht logisch, im heutigen Zeitpunkt den Sperrfristenbeschluss voll- ständig aufzuheben. Er könnte, sofern und soweit dannzumal notwendig, in einzelnen Teilen eventuell nahtlos ins An- schlussprogramm übergeführt werden.
Ein Letztes: Der Sperrfristenbeschluss hat nicht das primäre Ziel, den Immobilienmarkt staatlich zu regulieren; er hat im Gegenteil das Ziel, die missbräuchliche Spekulation zu be- kämpfen. Den Sperrfristenbeschluss völlig abschaffen bedeu- tet also nicht eine Deregulierung, sondern die Kaskadenkäufe und -verkäufe aufs neue zu ermöglichen und wieder zuzulas- sen. Das kann und darf nicht unser Bestreben sein.
Nach dem Motto «lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» sollten wir der Revisionsvorlage, wie sie aus der Kommissionsberatung hervorgegangen ist, zustimmen.
Frau Beerli: Sie haben am 6. Oktober 1989 die Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke im Dringlichkeitsrecht verankert. Sie haben damals Dringlich- keitsrecht erlassen und damit - gestützt auf Artikel 89bis Bun- desverfassung und Artikel 6 Absatz 3 Geschäftsverkehrsge- setz - bejaht, dass das Inkrafttreten dieser Norm keinen Auf- schub erträgt. Heute jedoch hat sich die Situation völlig geän- dert, und es besteht mit Garantie keine Dringlichkeit mehr, ja die Norm wirkt sich negativ und kontraproduktiv aus. Es er- scheint mir daher konsequent und zum Erhalt der Glaubwür- digkeit absolut notwendig, dass man dringlich erlassenes Recht zu einem Zeitpunkt, in dem die Dringlichkeit nicht mehr besteht, ebenso dringlich wieder ausser Kraft setzt.
Ich glaube natürlich nicht, dass wir die Krise auf dem Immobili- enmarkt durch die Aufhebung der Sperrfrist wegzaubern kön- nen, aber wir setzen ein psychologisches Zeichen, und wir ge- ben einigen notleidenden Firmen - uns allen sind solche Fir-
men bekannt - die Möglichkeit, ein oder zwei Objekte, die ge- winnträchtig sind, effektiv mit Gewinn zu verkaufen und so ei- nen bevorstehenden Konkurs abzuwenden.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und anschlies- send dem Antrag der Kommissionsminderheit zu folgen und den Bundesbeschluss aufzuheben.
Plattner: Dieses Geschäft kennen Sie besser als ich. Es gilt wirklich, wie ein Vorredner gesagt hat, das Motto vom Spatz in der Hand, den man schon hatte, und der Taube auf dem Dach, die davongeflogen ist.
Diese Geschichte könnte dem Kopfe Gottfried Kellers ent- sprungen sein, besonders wenn wir diesmal nicht klüger wer- den, als dies im Dezember der Fall war. Wir wollen keine «Seld- wylereien» betreiben.
Heute geht es ja nicht mehr um den Inhalt - die Grundsatzde- batte ist geführt; der Kommissionspräsident hat alle Argu- mente präsentiert -, heute geht es darum, dass dieser Rat be- reit sein sollte, über seinen eigenen Schatten zu springen. Er muss anerkennen, dass trotz den Deregulierungsgelüsten, die angesichts des Zusammenbruchs des spekulativen Lie- genschaftsmarkts aufkommen, der Bundesbeschluss seiner- zeit richtig und nötig war und dass er auf fünf Jahre angelegt war, um dem Bundesrat Gelegenheit zu geben, Anschluss- recht zu gestalten und uns vorzulegen. Es kann keine Frage bestehen, dass die Spekulation und die damit verbundenen billig, ohne Arbeit erworbenen Gewinne vom Volk entschieden abgelehnt werden. Ich kann aus der Erfahrung mit entspre- chenden kantonalen Volksinitiativen sprechen, die jeweils mit sehr grossem Mehr und ohne grossen argumentativen Auf- wand angenommen wurden.
Dieser Beschluss, der seinerzeit nötig und richtig war und der auf fünf Jahre angelegt war, sollte jetzt nicht plötzlich, sozusa- gen überraschend, verschwinden. Man muss dem Gesetzge- ber und auch dem Bundesrat - nach den Erfahrungen, die man gemacht hat - die Zeit lassen, das Anschlussrecht zu ge- stalten. Man kann auf diesem Gebiete nicht plötzlich wieder ein Vakuum entstehen lassen. Zwar ist es wahr, dass heute das Problem nicht derartig ist, dass der Beschluss so drin- gend wäre, wie er es damals war. Aber es ist auch klar, dass Spekulation in der menschlichen Natur liegt: Bei der ersten Gelegenheit wird sich die Spekulation wieder regen, und es werden ähnliche Vorkommnisse wieder passieren.
Die Revision, die jetzt behandelt wird, wurde ja nicht deswe- gen vorgelegt und in Angriff genommen, weil man den Be- schluss abschaffen will, sondern sie wurde in Angriff genom- men, um die offensichtlichen Schwächen dieses Beschlusses zu beheben. Dagegen wehrt sich niemand. Der Beschluss hat Schwächen; sie sind erkannt worden. Die Kommission hat, den Parlamentsdebatten vom Dezember folgend, diese Schwächen ausgemerzt, sie hat sogar noch ein Uebriges ge- tan und mit der schon erwähnten neuen Definition des erlaub- ten Veräusserungspreises nun wirklich jede Härte aus dem Beschluss herausgenommen.
Eine modifizierte Sperrfrist ist nach wie vor nötig. Die Sperrfrist entspricht dem Volkswillen, weil sie nur billig erworbene Ge- winne verhindert, nicht aber den Handel wirklich einschränkt. Der Handel ist ja nicht verboten; man darf auch schon nach ei- nem Tag verkaufen - was man aber nicht darf: einen Gewinn einstreichen, für den man überhaupt keine Arbeit leisten muss. Die Taube auf dem Dach, der sehr viele noch einmal gerne nachsteigen würden, sitzt irgendwo im Nationalrat auf dem Giebel, und wenn man genau zählt, darf man annehmen, dass der Nationalrat diesen Beschluss auch dieses Mal wieder am Schluss am Leben erhalten will. Die wesentliche Abstimmung war nicht die Schlussabstimmung, bei der sich eine Mehrheit von lediglich zwei Stimmen - bei nicht sehr guter Besetzung - ergab, sondern jene, als bei fast vollständiger Präsenz ein kla- res, nicht wegzudiskutierendes Mehr für die Beibehaltung der Sperrfrist zustande kam.
Für die Befürworter dieses Beschlusses, zu denen ich gehöre, ist heute alles klar. Die Vorlage des Bundesrates ist gut; die Modifikationen, die die Kommissionsmehrheit vorgenommen hat, sind nötig. Es ist insgesamt ein guter Kompromiss, und wir täten gut daran, ihn nun möglichst ohne grosse Diskussion
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und rasch dem Nationalrat zuzuweisen. Es hat keinen Sinn mehr, hier viel Lärm zu machen. Ich glaube, das Volk würde das nicht verstehen.
Die Gegner, die den Beschluss aufheben wollen, sollten mei- ner Meinung nach folgendes beachten: Der Beschluss scha- det ja wirklich niemandem; er bringt einen gewissen Aufwand mit sich, aber er hat dafür auch den Nutzen, dass er als Instru- ment zur Spekulationsbekämpfung dienen kann. Es ist ein Kompromiss, dem auch die Gegner zustimmen können. Si- cher ist er viel besser als der heute geltende Beschluss, so dass Sie nicht riskieren sollten, am Schluss noch einmal als Verlierer dazustehen.
Ein weiterer Zickzackkurs in dieser Frage ist nicht zu verant- worten. Wer nach der Taube auf dem Dache greift und sich da- bei eine blutige Nase holt, braucht für den Spott nicht zu sor- gen. Das haben uns die Medienvertreter im Dezember eindeu- tig klargemacht. Wer dasselbe Desaster im März noch einmal riskiert, muss sich sagen lassen, dass man zwar auch als Poli- tikerin oder Politiker einen Fehler machen darf, dass man aber doch versuchen sollte, nicht denselben Fehler zweimal zu ma- chen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Zustimmung zu den An- trägen der Kommissionsmehrheit und Ablehnung aller Versu- che zur Verwässerung oder gar zur Aufhebung dieses Be- schlusses.
Schmid Carlo: In der Sache selbst ist alles, was zu sagen ist, gesagt worden. Auch ich empfehle Ihnen, einzutreten und den bundesrätlichen Anträgen grundsätzlich zu folgen. Ich tue das mit dem Verweis darauf, dass alle jene Hinweise auf einen ge- drückten Bodenmarkt und einen gedrückten Baumarkt - vor allem in der Westschweiz - zwar sehr ernst zu nehmen sind, aber nicht mehr ganz zutreffen. Wenn uns die Vertreter der Westschweiz heute morgen dargestellt haben, wie sehr ge- rade die Westschweiz unter einem zusammengebrochenen Boden- und Liegenschaftenmarkt leide und uns mit Bezug darauf aufgefordert haben, diese unnötige administrative Schwelle zu beseitigen, müssen sie sich auch aus west- schweizerischer Sicht sagen lassen, dass sich das Jahr 1992 bedeutend besser angelassen hat, als man das erwarten konnte. Mit anderen Worten: Die rein wirtschaftlichen, transak- tionsmässigen Begründungen der Westschweiz für eine Auf- hebung der Sperrfrist sind nicht mehr gegeben. Ich erzähle das nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern es gibt Un- tersuchungen: «Les ventes d'objets immobiliers repartent» ist so eine Schlagzeile, «En Suisse romande, l'immobilier se porte moins mal que prévu» eine andere. Bernard Nicod SA in Lausanne sagt: «Je vends». Ich glaube, man kann uns nicht sagen, die ganze Geschichte in der Westschweiz sei aschgrau und dunkel wie die Nacht.
Das materielle Argument gegen diese Sperrfrist fällt in sich zu- sammen. Die anderen Begründungen für die modifizierte Sperrfrist haben Sie von berufeneren Leuten, als ich das bin, besser gehört. Wir sollten jetzt dieser verbesserten Form mit der Korrektur, die der Nationalrat vorgebracht hat und wie sie nun auch die Kommissionsmehrheit beantragt, zustimmen. So haben wir, wenn die nächste Hausse kommt - und sie kommt ganz bestimmt -, eine gute Vorleistung und müssen nicht ein zweites Mal eine Veranstaltung machen, wie das mit der Stadt-Land-Initiative passiert ist.
Ich bin für Eintreten und für die Mehrheit der Kommission.
M. Flückiger: Une première fois, nous avons voté à la majorité l'abrogation de mesures urgentes qui non seulement ne se justifient plus, mais vont à fins contraires d'une régulation du marché dans un secteur à problème, celui du logement, dont les difficultés sont désormais d'une acuité patente. Ici, je dirai à M. Schmid Carlo qu'on peut lire également le contraire de ce qu'il a trouvé dans sa revue de presse. Il y a une dizaine de jours, l'Express de Neuchâtel soulignait la grande interroga- tion dans laquelle se trouvent les milieux de la construction de logements dans le canton de Neuchâtel. Dans mon canton également, on a dû enregistrer certaines faillites retentissan- tes dans le secteur de la construction. Je crois que ces diffé- rents éléments sont de nature à nous interpeller. En effet,
s'agissant de l'acquisition d'appartements ou de maisons in- dividuelles, dites familiales, plusieurs constatations s'impo- sent.
Premièrement, l'arrêté fédéral concernant le délai d'interdic- tion de revente des immeubles non agricoles n'a eu d'effet à la baisse, ni sur les prix des immeubles, ni sur les loyers des ap- partements, les associations de locataires elles-mêmes en ont dressé le constat. Par contre, indéniablement, les transactions ont baissé avec peut-être, reconnaissons-le, le seul mérite d'avoir assaini la situation dans la branche des promoteurs. Or, cet aspect annexe mis à part, l'arrêté a surtout pour consé- quence de contrecarrer le postulat de l'accès à la propriété, lequel rallie pourtant toutes les opinions.
Deuxièmement, l'arrêté n'a pas joué le rôle de frein là où on l'attendait, il a contribué à accentuer comme déjà dit le ma- rasme dans lequel se trouvent les entreprises de la construc- tion. Au moment où les taux hypothécaires ont un effet dissua- sif certain auprès de personnes qui, avec un marché moné- taire moins rigoureux, s'inscriraient en investisseurs poten- tiels, au moment où l'Office fédéral du logement se voit con- traint, pour les mêmes motifs, de resserrer, sans toutefois le fermer, le robinet de l'aide fédérale à la construction de loge- ments, libéralisons là où nous le pouvons le plus aisément le marché foncier.
Je vous recommande de récidiver en votant l'abrogation pure et simple d'un arrêté devenu notoirement inopportun.
Ziegler Oswald: Ich beantrage Ihnen Eintreten, den Antrag auf Aufhebung abzulehnen und der Vorlage, wie sie Ihnen von der Kommission vorgeschlagen wird, zuzustimmen.
Bezüglich Ziel und Aufgabe des am 6. Oktober 1989 erlasse- nen Sperrfristenbeschlusses hat sich zweifellos nichts geän- dert. Sie erinnern sich: Man wollte die Spekulationsmentalität auf dem Bodenmarkt brechen, ja die Spekulation überhaupt eindämmen. Man wollte Missbräuche im Bodenmarkt be- kämpfen, die Nachfrage nach Boden kurzfristig dämpfen, aber auch das Angebot an baureifem Land in bescheidenem Aus- masse vergrössern. Es ging aber auch darum - das darf man nicht vergessen -, über die am 6. Oktober 1989 beschlosse- nen Sofortmassnahmen, die als dringlich erklärt wurden, die erforderliche Zeit zu gewinnen, um auf dem ordentlichen Ge- setzgebungsweg die diesbezüglich erforderlichen Vorschrif- ten (Anschlussprogramm) zu erlassen.
Allerdings haben sich beim heute geltenden Sperrfristenbe- schluss Mängel gezeigt, die man durch Aenderungen und Er- gänzungen beheben wollte. Leider ist dies missglückt. Die als richtig erkannten Aenderungs- und Ergänzungsbegehren gin- gen im Streit um ersatzlose Aufhebung oder Nichtaufhebung dieses Beschlusses unter. Das Ergebnis ist rechtens zustande gekommen, auch wenn man heute behauptet, man habe die- ses Ergebnis nicht gewollt, mindestens nicht so gewollt.
Sicher hat sich die Situation geändert. Aber der geänderten Si- tuation soll durch Aenderungen und Ergänzungen Rechnung getragen werden. Man sollte diesem Sperrfristenbeschluss nicht einfach alles in die Schuhe schieben, was man sonst nicht unterbringen kann. Wenn man beispielsweise nicht wahrhaben will, dass die hohen Zinsen auch etwas zur Situa- tion auf dem Baumarkt beitragen, schiebt man dies dem Sperrfristenbeschluss zu. Bedenken Sie doch folgendes: dass mit der Aufhebung dieses Beschlusses die Kaskaden- käufe und -verkäufe sofort wieder möglich wären, dass das Anschlussprogramm nicht vorliegt, dass folglich ein Loch ent- stehen würde, dass der Beschluss eigentlich niemanden mehr behindert, insbesondere wenn man die Aenderungen berücksichtigt. Schliesslich kann niemand voraussagen, dass der Beschluss nicht wieder nötig wird, bevor das Anschluss- programm vorliegt. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen, und dieses Risiko müssen wir mit dem geänderten Beschluss abdecken.
Deshalb empfehle ich Eintreten, die Aufhebung abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.
M. Martin Jacques: Je n'étais pas au Parlement en 1989 quand vous avez voté cet arrêté fédéral urgent. Il y avait des rai- sons objectives de le faire et je les ai admises.
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Aujourd'hui, la situation a changé complètement Il y a deux ans, en tant que ministre de l'économie du canton de Vaud je devais me battre pour délivrer des permis saisonniers, des permis B, voire d'autres autorisations pour des frontaliers. Ac- tuellement, il y a dans ce canton 10 000 chômeurs, 4 pour cent de la population des travailleurs. On voit donc que la situation peut évoluer très rapidement sur le plan économique et conjoncturel. J'aimerais dire à Carlo Schmid, mon estimé col- lègue, que la revue de presse qui lui a été préparée est bizarre. Je peux lui en fournir une autre du canton, basée sur la Feuille officielle des poursuites et faillites, qui offre une autre vision de la situation véritable.
Je remercie le Conseil fédéral d'avoir présenté cette proposi- tion car il n'avait pas d'obligation formelle. Je remercie M. Koller d'avoir remis cet objet sur la table afin que nous puis- sions le discuter - car il n'apporte pas de vraie solution. Mon département dirige aussi la commission qui octroie les autori- sations. L'argument majeur utilisé pour la revente dans un dé- lai inférieur à cinq ans, et la seule exception pratiquement utili- sée, concerne le prix qui est presque le même, avec une soulte modérée, par rapport au prix d'achat Ceci signifie en clair - il faut le savoir - que le véritable marché n'est pas le marché offi- ciel, mais celui qui amène des dessous-de-table. On ne doit pas se cacher cette vérité, ce ne serait pas correct de notre part
Cela veut dire, premier effet pervers, que les seuls bénéficiai- res sont toujours des gens malhonnêtes qui profitent de cet ar- rêté fédéral urgent. Les seuls perdants sont les communes et les cantons qui ont vu leurs droits de mutation et leurs gains immobiliers fondrent au soleil de manière alarmante (pour le canton de Vaud plus de 200 millions). Ce n'est peut-être pas une raison majeure pour entrer en matière, mais cela démon- tre très clairement que nous sommes directement affectés et que le but poursuivi n'est pas atteint.
Le deuxième effet pervers qui est le plus important à mon avis est le suivant. Actuellement, chaque fois qu'il y a une mise, chaque fois qu'il y a faillite, les créanciers hypothécaires se rendent sur le marché afin de faire eux-mêmes de la suren- chère. Si, par hypothèse, un autre acheteur désire obtenir un logement, le créancier hypothécaire fait toujours des offres su- périeures de manière non à récupérer sa dette, mais à pouvoir revendre l'immeuble. Cela fausse complètement le marché pour les petits propriétaires qui désirent trouver un logement. Cet effet pervers est extrêmement dangereux à terme.
Ce sont les raisons pour lesquelles je vous invite à voter l'abro- gation de cet arrêté fédéral urgent. La seule urgence existant aujourd'hui n'est pas relative à la rédaction de lois et de règle- ments, mais à la création d'emplois pour lutter contre le chô- mage. C'est la véritable urgence. Le reste nous paraît tout à fait inopportun.
Uhlmann: Selbstverständlich bin auch ich für Eintreten. Ich finde auch, dass die Vorlage des Bundesrates und der Kom- missionsmehrheit besser ist als das heute geltende Dringlich- keitsrecht
Aber ich bin schon erstaunt: Vor zweieinhalb Monaten haben mehr als zwei Drittel der Ratsmitglieder mit dem Brustton der Ueberzeugung für Aufhebung dieser Beschlüsse votiert. Die Situation hat sich aber seit Dezember 1991 materiell nicht ge- ändert, das muss ich ganz klar sagen. Man spricht bereits von Beschäftigungsprogrammen, das kann man in den Zeitungen lesen. Warum man von Beschäftigungsprogrammen spricht, wissen Sie auch; ich will das nicht weiter ausführen.
Wenn dem aber schon so ist, sehe ich überhaupt nicht ein, warum diese Beschlüsse nicht gänzlich aufgehoben werden sollen. Alle Kantone müssten einen Apparat aufbauen, admini- strative Kosten auf sich nehmen. Man sollte jetzt, nachdem es offensichtlich ist, dass es nicht mehr notwendig ist, dieses Dringlichkeitsrecht weiterzuführen, auch einmal den Mut ha- ben, ein Gesetz gänzlich zu streichen.
Wir sprechen immer von Deregulierung, davon, staatliche Nor- men abzubauen. Beim erstbesten Punkt, wo dies ohne Pro- bleme gemacht werden könnte, haben wir den Mut nicht dazu. Ich bitte Sie, wieder so zu stimmen, wie Sie dies im Dezember taten, nämlich für gänzliche Aufhebung dieses Beschlusses.
Büttiker: Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:
Erstens möchte ich die Behauptung relativieren, die in der Ta- gespresse erhoben wurde, die Solothurner Freisinnigen hät- ten Herrn Bundesrat Koller den «Sperrfristenfloh ins Ohr ge- setzt».
Zweitens: Herr Küchler hat im Zusammenhang mit den Sperr- fristenbeschlüssen an die Glaubwürdigkeit des Parlaments er- innert. Ich möchte ihm nur sagen: Wenn er die Mehrheitsver- hältnisse von Nationalrat und Ständerat vergleicht, gibt es eben auch eine Glaubwürdigkeit des Ständerates. Herr Uhl- mann hat bereits darauf hingewiesen. Und wenn man be- denkt, dass sich die Situation auf dem Immobilienmarkt noch verschärft hat, geht es eben gerade um die Glaubwürdigkeit des Ständerates.
Ich meine: Das Gesetzgebungsmotiv entfällt, und deshalb ist dringliches Recht sofort aufzuheben. Wenn der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission eine Wiederkehr der Kaska- denkäufe und -verkäufe und der Spekulationsmentalität be- fürchten und deshalb den dringlichen Bundesbeschluss be- treffend die Sperrfrist vorsorglich aufrechterhalten wollen, muss ich ihnen sagen, dass gerade auf dem Gebiet von Notrechtserlassen beim Gesetzgeber eine Ueberwachungs- funktion liegt, die er wahrnehmen muss, die er ernst nehmen muss. Ich möchte ihnen sagen: Es gibt kein Notrecht auf Vorrat.
An die Adresse von Herrn Schmid Carlo möchte ich sagen: Die Sperrfrist vertieft heute die Immobilien- und Wohnbaukrise. Die Sperrfrist hat die Immobilien- und Wohnbaukrise nicht ver- ursacht, da bin ich einverstanden, aber sie vertieft sie, und je länger sie andauert, desto mehr tut sie es. Man wird in der Wirt- schaft, selbst bei den direkt Betroffenen, niemanden finden, der behauptet, die Sperrfrist habe die heutige Krisenlage auf dem Immobilienmarkt verursacht. Sie trägt aber unzweifelhaft dazu bei, die Krise zu verschärfen. Sie ist doppelt uner- wünscht, weil sich ihre punktuelle Landhortungswirkung heute nur mehr auf dringend am Wohnbaumarkt erforderli- ches Wohnbauland auswirkt.
Bundesrat und Befürworter einer Weiterführung der Sperrfrist müssen sich entscheiden. Erstens: Wollen sie eine Mass- nahme aufrechterhalten, die den Wohnungsbau behindert, weil ein zeitgerechtes Freigeben von kurzfristig umgesetzten und sofort nutzbaren Wohnbauflächen verunmöglicht wird? Zweitens: Wollen sie den ohnehin auch aus andern Gründen darniederliegenden Wohnbauinvestitionswillen durch die wohnbaubehindernde Sperrfrist im Hinblick auf ein willkürlich angenommenes künftiges Spekulationspotential weiterhin niederhalten?
Drittens: Das Volk und die Wirtschaft werden für die Ideologie und Parteitaktik kaum Verständnis haben. Ich wiederhole: Ständerat und Nationalrat haben im Dezember 1991 klar für eine Abschaffung der Sperrfrist votiert. Es wird als Betriebsun- fall deklariert, dass die Abschaffung nicht endgültig beschlos- sen worden ist. Volk und Wirtschaft haben kein Verständnis für Parteitaktik und ideologische Spielchen auf dem Buckel der Bau- und Wohnwirtschaft, letzten Endes auf dem Buckel des wohnungssuchenden Bürgers.
Cavelty: Ich möchte gerade dort anknüpfen, wo mein Vorred- ner aufgehört hat, beim Verständnis des Volkes für die ange- wendete oder anzuwendende Taktik.
Ich selbst habe grösste Mühe zu verstehen, dass wir einen Be- schluss, der im Dezember gefasst worden ist, nun über den Haufen werfen und mir nichts, dir nichts von neuem beraten. Ich kenne keine Gemeinde, die so vorgehen würde. Die klein- ste Gemeinde hat irgendwelche Vorschriften zum Schutz der bestehenden Beschlüsse für eine gewisse Zeit. Wir aber hal- ten uns nur an die Opportunität, an die vermeintliche Opportu- nität, und werfen einen kürzlich gefassten Beschluss einfach über den Haufen. Das hat zur Wirkung, dass das Volk uns nicht recht versteht. Vor allem verstehen uns jene Initianten nicht, die in einer Volksabstimmung vielleicht knapp unterlegen sind und von einer erneuten gleichlautenden Initiative abgehalten werden sollen, damit nicht ständig über das Gleiche abge- stimmt werden muss.
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E
3 mars 1992
Man hat bei der heutigen Vorlage - so habe ich vernommen - mit dem Bundesrat einen Kompromiss geschlossen, indem man ungefähr auf mittlerem Wege zusammenkommt Bei den letzten Beschlüssen waren ja die Meinungen der beiden Räte weit auseinander. Dieser Kompromiss wäre nun die Lösung der Kommissionsmehrheit. Im Lichte dieses Kompromisses kann ich Eintreten noch befürworten, allerdings nicht mit be- stem Gewissen, aber ich kann die Vorlage nur befürworten, wenn der Kompromiss standhält. Wenn wir aber über das Ziel hinausschiessen und wieder die Abschaffung des ganzen Bundesbeschlusses wollen, sind wir als Gesamtparlament ge- genüber dem Volk nicht recht glaubwürdig.
Mein Unbehagen in formeller Hinsicht veranlasst mich auch, noch meinen Kropf zu leeren über die neuen Methoden, die nun in unserem Haus Einzug gehalten haben: dass man sich auf kein Programm mehr verlassen kann. Man weiss nicht, was in der bevorstehenden Session eigentlich behandelt wird. Man traktandiert und behandelt dann Geschäfte, die in der Kommission noch gar nicht beraten worden sind. Wer nicht Kommissionsmitglied ist, wird mit Glück und Geschicklichkeit vor der Abstimmung vielleicht erfahren, welche Anträge in der Kommission überhaupt beraten worden sind. Wir haben - so empfinde ich es - bei einigen Geschäften dieser Session bei- spielsweise die Möglichkeit nicht, uns seriös vorzubereiten. Ich denke an das Landwirtschaftsgesetz; ich denke auch an den F/A-18 usw. Wir wissen nicht, was in der Kommission be- handelt worden ist, und werden dann sozusagen von den Be- schlüssen überfahren. Natürlich kann man sagen, man solle den Kollegen vertrauen, die in den betreffenden Kommissio- nen sind. Aber so weit kann das Vertrauen doch nicht gehen, und wir sind ja nicht nur für uns selbst da, wir sind doch auch für unsern Kanton und für das Volk, das wir repräsentieren, da. Da sollte man schon die Möglichkeit haben, sich selbst unge- fähr ins Bild zu setzen, und wenn es nur darum ginge, sich bei selbstgewählten Vertrauensleuten oder auch bei Regierungen unserer Kantone über die Situationen zu erkundigen.
Ich gebe zu, das, was ich zuletzt gesagt habe, gehört nicht un- bedingt zum heutigen Traktandum. Aber es gehört mit zum Unbehagen gegenüber der Situation, so, wie sie sich heute all- gemein für uns präsentiert. Wir sollten uns nicht hetzen lassen. Ich habe letzthin irgendwo eine Anschrift gelesen: «Wir sind hier auf der Arbeit und nicht auf der Flucht. Darum lassen wir uns auch nicht hetzen. >> Weder vom Bundesrat noch von unse- ren Kommissionen sollten wir uns hetzen lassen. Wir sollten die Möglichkeit haben, uns selbst zu überzeugen.
Zurück zum heutigen Beschluss: Mit den Bedenken, die ich heute vorgetragen habe, stimme ich für Eintreten und für die Kommissionsmehrheit. Ich würde es aber mit Blick auf das Volk als ausserordentlich schlecht erachten, wenn wir darüber hinausschiessen würden.
Präsidentin: Die Mitglieder beider Räte stimmen gemäss Arti- kel 91 der Bundesverfassung ohne Instruktionen. (Zwischen- ruf Cavelty: Aber nicht ohne Informationen!)
Rüesch: Heute morgen wurde in diesem Saal sehr viel in Bil- dern gesprochen. Wir dürften keine «Seldwylereien» betrei- ben, hat man uns gesagt. Man sprach vom Ueber-den-eige- nen-Schatten-Springen, und schliesslich wurde auch das Sprichwörterlexikon mit dem bekannten «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» bemüht. Statt «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» kann man auch sagen: Lieber ein Brett vor dem Kopf als überhaupt kei- nen Schatten; (Heiterkeit) und das hat man beispielsweise dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, überholtes Recht rechtzeitig aufzuheben.
Ich bin der Ueberzeugung, dass wir dann «Seldwylereien» be- gehen, wenn wir stur an einer Sache festhalten, die wir längst als überholt erkannt haben. Wenn behauptet worden ist, die Sperrfrist in der vorgelegten Form schade niemandem, so stimmt das einfach nicht Sowohl Frau Beerli wie Herr Büttiker wie auch die welschen Referenten haben die entsprechenden Beispiele präsentieren können. Ich habe Ihnen in der letzten Debatte, in der Wintersession, ebenfalls solche Beispiele prä- sentiert; ich will heute darauf verzichten.
Der Beschluss ist überholt, und was überholt ist, sollte man rechtzeitig - wenn man kein Brett vor dem Kopf hat - ändern können.
Es wurde sehr viel von Vertrauen in der Bevölkerung gespro- chen. Wer hat das Vertrauen verscherzt? Jene Herren im Na- tionalrat, die bei der zweiten Abstimmung gefehlt haben. (Zwi- schenruf Schmid Carlo: Wer war da?) Wenn diese damals da- beigewesen wären, wäre das gleiche Resultat herausgekom- men wie bei der Gesamtabstimmung - vielleicht waren auch Damen dabei; aus Höflichkeit habe ich nur von Herren gespro- chen. Dort ist das Vertrauen im Volk verlorengegangen. Das Vertrauen im Volk geht dann verloren, wenn das Parlament ei- nen Zickzackkurs verfolgt Wenn der Ständerat heute von sei- nem eindeutigen Beschluss vom letzten Mal im Zickzackkurs abgeht, wird er ebenfalls dazu beitragen, dass Vertrauen verlo- rengeht
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, am Beschluss der Wintersession festzuhalten, d. h. einzutreten und den Be- schluss aufzuheben.
Piller: Ohne unnötig verlängern zu wollen, einige nötige Klar- stellungen: Wir sind in einem gewissen Sinne im Differenzbe- reinigungsverfahren. Wir haben eine Differenz zum Nationalrat gehabt. Der Nationalrat hat in der Schlussabstimmung unse- ren Beschluss abgelehnt. Das ist kein Betriebsunfall; das ist eine demokratische Abstimmung. Wenn wir jedesmal, wenn einer knapp verliert, das als Betriebsunfall deklarieren, ist das eine Herabwirtschaftung unserer Demokratie. Es sind ja nie alle anwesend. Es sind ja selten 200 Nationalräte und selten 46 Ständeräte im Saal, und wir haben manchmal knappe Ergeb- nisse, und diese sind zu respektieren. Auch das Resultat einer Volksabstimmung ist hie und da knapp, und auch dies ist zu respektieren.
Was ich nicht ganz begreife, ist, warum man plötzlich sagt, die- ser Sperrfristenbeschluss sei obsolet und er sei aufzuheben. Es sind kaum zwei Jahre her, seit wir ihn eingeführt haben. Wenn Herr Martin sagt, dass der Kanton Waadt und auch mein Kanton viel weniger Einnahmen hätten, weil weniger Immobili- enkäufe und -verkäufe getätigt worden sind, so bedaure ich das gar nicht - im Gegenteil! Es werden weniger spekulative Gewinne gemacht, und diese Gewinne werden weniger auf die Mieter abgewälzt.
Wir konnten letzte Woche in der Zeitung lesen, wie viel Ergän- zungsleistungen ausgerichtet werden müssen. Haben Sie ein- mal ausgerechnet, wie viele Prozente dieser Ergänzungslei- stungen bezahlt werden müssen, weil die Mieten unverhältnis- mässig gestiegen sind? Wenn sich auch der Staat daran berei- chert hat, finde ich das nicht unbedingt positiv. Ich kann die- sen Einnahmen, die ausgefallen sind - auch bei meinem Kan- ton -, keine Träne nachweinen, weil weniger spekulative Käufe und Verkäufe getätigt worden sind. Die Kaskadenkäufe und -verkäufe bringen überhaupt keine Beschäftigung; sie bringen keine neuen Arbeitsplätze! Mit der dreijährigen Sperrfrist wol- len wir gerade die Kaskadenverkäufe unterbinden. Diese brin- gen nur eines: Den Mietern höhere Mieten, nichts anderes, und der Staatskasse letztlich mehr Ausgaben für Ergänzungs- leistungen, weil die AHV-Rentner die Mittel für diese Mieten nicht mehr aufbringen können.
Ich begreife einfach nicht, warum diese Sperrfrist beispiels- weise Arbeitsplätze verhindern und weniger Bautätigkeit zur Folge haben soll. Das stimmt doch einfach nicht! Herr Bun- desrat Koller hat das letzte Mal klar ausgeführt, dass wir diesen Beschluss modifizieren sollten, weil sich gewisse Bestim- mungen als schlecht erwiesen haben - die haben wir ausge- merzt -, aber dass wir die dreijährige Frist beibehalten sollten, damit diese Kaskadenkäufe und -verkäufe aufhören. Sie sind meines Erachtens unmoralisch, und sie müssen gestoppt werden. Darum bin ich der Meinung, dass wir mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit sehr gut leben können und dass wir uns beim Volk unglaubwürdig machen, wenn wir den Bun- desbeschluss nach zweieinhalb Jahren aufheben würden.
Ich habe nach dem Beschluss im Nationalrat die Kommentare auch gelesen. Von einem Aufheulen, weil man diesen Bundes- beschluss aufgehoben hat, habe ich aber nichts gelesen, im Gegenteil. Man hat gehofft, dass wir bei einem Rückkommen
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Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke
auf diese vernünftige Lösung, eben drei Jahre, einpendeln werden.
Ich werde der Mehrheit zustimmen, und es würde mich freuen, wenn Sie das auch tun.
Bundesrat Koller: In einem Punkt sind wir uns einig: Die ver- fahrensmässige Situation in bezug auf diesen Sperrfristbe- schluss am Ende der Dezembersession war unerfreulich. Denn der knappe Schlussabstimmungsentscheid des Natio- nalrates hat dazu geführt, dass in bezug auf diesen Sperrfrist- beschluss alles beim alten bleiben soll. Damit war der Bundes- rat nicht einverstanden, weil eine klare Schwäche dieses Sperrfristbeschlusses in der bundesgerichtlichen Rechtspre- chung hinsichtlich Veräusserung nach einer Erbteilung be- steht. Das war für uns der Hauptgrund, weshalb wir Ihnen diese Vorlage wieder unterbreitet haben. Denn es ist einfach unbefriedigend, dass in einem Erbgang keine Sperrfrist zu lau- fen beginnt und ein Alleinerbe nicht an eine Sperrfrist gebun- den ist, bei einer Erbteilung aber eine neue Sperrfrist zu laufen beginnt, wie das Bundesgericht eigentlich entgegen unseren Intentionen, aber mangels eines klaren Gesetzestextes ent- schieden hat.
Daneben besteht die andere Ueberlegung, dass offenbar eine Mehrheit beider Kammern auch die Reduzierung von fünf Jah- ren auf drei will, die durchaus mit guten Gründen vertreten werden kann.
Das waren die beiden Hauptgründe, weshalb wir Ihnen diese Vorlage erneut unterbreiten.
Uneinig - Herr Büttiker - sind wir uns aber bereits in der Ana- lyse der Abstimmungsresultate in der Dezembersession. Wenn Sie sagen, auch der Nationalrat habe diesen Beschluss klar abgelehnt, dann kann ich Ihnen nicht folgen. Wir hatten im Nationalrat bekanntlich drei Abstimmungen mit unterschiedli- chen Präsenzen, mit unterschiedlichen Resultaten, für den Bundesrat ist die erste Abstimmung doch eindeutig die aussa- gekräftigste. Nach einer sehr intensiven Diskussion über die- sen geänderten Bundesbeschluss hat damals der Nationalrat in der Abstimmung mit der grössten Präsenz mit 99 zu 90 Stim- men ganz klar gegen eine Aufhebung dieses Beschlusses vo- tiert. Das war für den Bundesrat die massgebliche Abstim- mung. Das war dann auch der Grund, weshalb wir es für richtig und fair hielten, Ihnen diese Vorlage noch einmal zu unterbrei- ten. Wir möchten Sie aber auch bitten, eben auch im Interesse der Glaubwürdigkeit des Parlamentes vor dem Volk, doch diese Vorgeschichte des Bundesbeschlusses und seiner Abänderung in der kommenden Abstimmung mitzuberück- sichtigen.
Ich bin daher etwas überrascht, dass nun eine Minderheit der vorberatenden Kommission die Neuvorlage doch wieder zum Anlass nimmt, grundsätzlich die Aufhebung des Sperrfristbe- schlusses zu beantragen. Der Bundesrat lehnt diesen Antrag klar ab. Ich habe Ihnen die politischen und die wirtschaftlichen Gründe, weshalb wir eine Aufhebung dieses Sperrfristbe- schlusses ablehnen, in der letzten Dezembersession ausführ- lich dargelegt. Ich möchte mich nicht in extenso wiederholen, sondern nur noch einmal zusammenfassen: Der Bundesrat stellt mit Ihnen fest, dass sich die Lage auf dem Immobilien- markt in den letzten zwei Jahren glücklicherweise stark beru- higt hat. Das war ja genau das, was wir mit unseren dringlichen Bundesbeschlüssen erreichen wollten und was - auch mit Hilfe der Zinserhöhungen, wir gestehen das gerne ein - nun tatsächlich zustande gekommen ist. Aber ich darf Sie doch er- innern - und dass damals Dringlichkeit bestand, ist ja hier nicht bestritten worden -, dass das Parlament im Jahre 1989 diesen Sperrfristbeschluss bis Ende 1994 beschlossen hat. In- sofern, Herr Büttiker, kann man sicher nicht sagen, wir würden heute in diesem Saal irgendwie Notrecht auf Vorrat schaffen. Es geht nicht um neues Notrecht, das wir auf Vorrat schaffen, sondern es geht allenfalls nach Ihren Intentionen um die Auf- hebung von Notrecht, das vollständig legitim erlassen worden ist. Da frage ich Sie nun doch: Entspricht es politischer Klug- heit und Glaubwürdigkeit, so rasch die Fahne zu kehren und von seinen Absichten wieder abzurücken? Denn niemand ga- rantiert uns, dass die heutige Flaute auf dem Immobilienmarkt noch für drei Jahre, nämlich bis zum Ablauf dieses Be-
schlusses, tatsächlich anhält. Im Gegenteil, alle ökonomi- schen Ueberlegungen sprechen für das Gegenteil.
Wir wissen, dass seit Jahren in unserem Land die jährliche Zu- nahme des Wohnflächenbedarfs einen Quadratmeter pro Per- son ausmacht. Wenn wir jetzt auch feststellen können, dass die Auswüchse Ende der achtziger Jahre wieder korrigiert wor- den sind, so spricht doch angesichts dieses Nachfragewachs- tums bei einem knappen Gut, das der Boden in unserem Land ist, alle ökonomische Vernunft dafür, dass eben längerfristig der nächste Boom, der nächste Aufschwung auf dem Boden- markt fast mit Sicherheit vorauszusagen ist.
Hier möchte ich vor allem auch in bezug auf unsere welschen Freunde aus einer Zeitung von heute zitieren und vielleicht auch Herrn Uhlmann sagen, dass sich diesbezüglich vielleicht doch schon etwas geändert hat. In einer heutigen welschen Zeitung lese ich folgendes:
«Néanmoins, après une année 1991 catastrophique, on s'at- tendait à une situation extrêmement mauvaise en 1992. Or, cela ne va pas aussi mal. Des projets démarrent dans tous les coins. Ce n'est pas encore le boom.»
Aber gerade diese konkreten Ausführungen bestätigen doch das, was ich vorhin ausgeführt habe, nämlich dass alle ver- nünftigen ökonomischen Ueberlegungen den nächsten Auf- schwung auf dem Immobilienmarkt mit grösster Wahrschein- lichkeit vorhersehen lassen. Ist es nun angesichts solcher Zu- kunftsaussichten wirklich kluge Politik, auf das einzig wir- kungsvolle Instrument, über das wir verfügen, um die sozial schädlichen Kaskadenverkäufe zu verhindern, zu verzichten? Die einzige Alternative, die uns bleiben würde, wenn es im nächsten oder im übernächsten Jahr tatsächlich zu einem neuen Boom oder auch nur zu einem neuen Aufschwung auf dem Immobilienmarkt kommt, wäre ja, dass wir Ihnen neue Notrechtsbeschlüsse unterbreiten. Ich glaube, für eine derar- tige «Feuerwehrpolitik», die zudem - das wissen wir alle aus Erfahrung - regelmässig viel zu spät kommt, kann unser Volk kein Verständnis haben. Das ist der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat zutiefst überzeugt ist, dass wir diesen Bundesbe- schluss zwar revidieren müssen, dass wir ihn aber nicht aufhe- ben dürfen.
Nun muss man dem Nutzen der Sperrfrist selbstverständlich den allfälligen Schaden gegenüberstellen. Auch heute habe ich niemanden gehört, der mir tatsächlich einen effektiven Schaden aufgrund des Sperrfristbeschlusses hätte glaubhaft machen können. Ich gebe zu, dass der Sperrfristbeschluss ei- nen gewissen administrativen Aufwand verursacht Aber die- sen administrativen Aufwand muss man dem Vorteil gegen- überstellen, dass wir im Falle eines nächsten Aufschwungs auf dem Immobilienmarkt über ein Instrument zur Spekulations- bekämpfung verfügen, was bei der Aufhebung dieses Be- schlusses nicht der Fall wäre. Denn wenn Sie den Bundesbe- schluss anschauen, sehen Sie, und das zeigt auch die Praxis, dass für jedes Bedürfnis, das sozial und wirtschaftlich einiger- massen verständlich ist, eine Ausnahmebewilligung möglich ist. Es ist daher auch eine Illusion, wenn Sie meinen, Sie könn- ten durch Aufhebung dieses Bundesbeschlusses allfällige Probleme auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt beseiti- gen. Ich habe Ihnen schon im Dezember gesagt - und das hat die Aufhebung des Beschlusses C gezeigt -: Wenn Sie diesen Beschluss aufheben, wird keine einzige Wohnung zusätzlich gebaut.
Herr Rüesch, auf dem Immobilienmarkt ist Ende der achtzi- ger Jahre schwer gesündigt worden, und wir leiden noch heute an den Folgen. Sie müssen nur die Bankenberichte einmal durchsehen. Da sollten wir nun doch nicht in altbibli- scher Manier hingehen und diesen Sperrfristbeschluss als billigen Sündenbock in die Wüste schicken. Damit lösen wir überhaupt keine Probleme. Also bleibt das Ganze weitge- hend ein psychologisches Problem. Das haben übrigens Frau Beerli und auch Herr Coutau zugegeben. Sie sagen, wenn Sie diesen Bundesbeschluss aufheben, sei das ein po- sitives Signal. Ich sehe, was die Psychologie angeht, in der Aufhebung dieses Bundesbeschlusses gerade das Gegen- teil: Die Aufhebung dieses Bundesbeschlusses würde in un- serer Bevölkerung wohl als erneuter Freipass für Spekulan- ten verstanden.
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E 3 mars 1992
Aus diesen Gründen bitte ich Sie dringend, auf die revidierte Vorlage einzutreten. Ich habe gestaunt, als ich das Amtliche Bulletin der Dezembersession durchgelesen habe. Ich habe Ihnen damals gesagt: «Wenn Sie diesen Beschluss entgegen dem Nationalrat aufheben, wird eine Bereinigung in dieser Session kaum mehr möglich sein. Damit wird das vorausseh- bare Resultat sein, dass dieser Bundesbeschluss, dessen An- passung auch der Bundesrat will, überhaupt nicht mehr revi- diert werden kann.»
Ich hoffe, dass Sie aus Schaden klug werden und dass wir diese Uebung nicht wiederholen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I
Antrag der Kommission Mehrheit Einleitung, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Bst. a, e, i, k Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 2 Abs. 2 Bst. I (neu)
I. der Eigentumsübergang einzig formaler Natur ist, ohne dass an der wirtschaftlichen Verfügungsmacht etwas geändert wird.
Art. 3 Abs. 3 Bst. a, c-h Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 3 Abs. 3 Bst. i (neu)
i. der Eigentumsübergang einzig formaler Natur ist, ohne dass an der wirtschaftlichen Verfügungsmacht etwas geändert wird. Art. 4 Abs. 1 Bst. b Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 4 Abs. 2
Erlös und den um einen jährlichen Zuschlag erhöhten Ge- stehungskosten. Der Zuschlag entspricht der seit dem Erwerb eingetretenen durchschnittlichen jährlichen Teuerung. Die Gestehungskosten umfassen ....
nützliche Aufwendungen, die Zinsen auf den Grundpfand- schulden und eine angemessene Verzinsung des Eigenkapi- tals, abzüglich der Einkünfte aus dem Grundstück oder des Ei- genmietwerts bei Eigennutzung.
Art. 9 Abs. 1, 2 Bst. a Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 9 Abs. 2 Bst. b
b. .... angemeldet ist oder sofern die Anmeldung noch nicht erfolgt ist, ein Verfahren um Bewilligung für eine vorzeitige Ver- äusserung hängig ist oder die Parteien nach Inkrafttreten ....
Minderheit (Coutau, Beerli, Béguin, Rhinow, Salvioni, Schiesser) Einleitung .... von Grundstücken wird aufgehoben.
Ch. I
Proposition de la commission Majorité Introduction, art. 1 al. 1, art. 2 al. 1 let. a, e, i, k Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 2 al. 2 let. I (nouvelle) I. Si le transfert est purement formel sans que le pouvoir de dis- position économique ait changé. Art. 3 al. 3 let. a, c-h Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 3 al. 3 let. i (nouvelle)
i. Si le transfert est purement formel sans que le pouvoir écono- mique ait changé. Art. 4 al. 1 let. b Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 4 al. 2
.... supplément annuel correspondant au taux d'inflation moyen depuis l'acquisition. Le coût de production .... utiles, les intérêts hypothécaires et un intérêt équitable sur le capital propre sous déduction des revenus de l'immeuble ou de la va- leur locative que représente une occupation personnelle du bâtiment par le propriétaire.
Art. 9 al. 1, 2 let. a Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 9 al. 2 let. b
b. .... a déjà été requise ou, dans le cas contraire, si une procé- dure d'autorisation d'aliénation anticipée est pendante, ou si les parties ....
Minorité (Coutau, Beerli, Béguin, Rhinow, Salvioni, Schiesser) Introduction .... est abrogé.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 23 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen
Ziff. Il Art. 10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il art. 10 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsidentin: Damit entfällt wohl die Detailberatung, es sei denn, der Kommissionspräsident meine, wir könnten sie vor- sorglich doch vornehmen.
Zimmerli, Berichterstatter: Ich empfehle Ihnen, die Detailbera- tung vorsorglich doch durchzuführen, um wenigstens für den Eventualfall zu bereinigen, was allenfalls mehrheitsfähig wäre. Ich bitte, darüber abzustimmen.
Bühler Robert: Das wäre ein unüblicher Weg. Das habe ich in meiner dreissigjährigen politischen Tätigkeit überhaupt noch nie erlebt. Wenn es zwischen Ständerat und Nationalrat eine Differenz gibt, werden wir dann wieder darauf zurückkommen. Aber jetzt haben wir entschieden.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Zimmerli 6 Stimmen Dagegen 26 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen
Dagegen 9 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. Aenderung Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles. Modification
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.006
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
63-70
Page
Pagina
Ref. No
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