Concurrence déloyale. Modification de la loi
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E 10 mars 1992
steht darin, für die Efta-Länder die gleichen Bedingungen für wirtschaftliche Beziehungen zu schaffen wie jene, die in Zu- kunft zwischen der EG und der Türkei gelten werden. Das Ab- kommen umfasst den industriellen Bereich, verarbeitete Land- wirtschaftsprodukte sowie gewisse Fischereiprodukte. Es liegt den eidgenössischen Räten im Zusammenhang mit dem Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 1991/1+Ii (92.002) anlässlich der Frühjahrssession 1992 zur Genehmigung vor. Was Jugoslawien betrifft, so hat der Ministerrat am 18. Novem- ber 1991 beschlossen, die Anwendung des Entwicklungs- fonds sowie die Vorarbeiten für einen Freihandelsvertrag zu suspendieren.
Seit 1991 sind die Verhandlungen für einen Freihandelsver- trag mit Israel im Gange.
Im Februar 1991 fand in Genf ein Symposium über das Thema «Europa im Wandel: Von der Kooperation zur Integration» statt. Teilnehmer waren Mitglieder des Parlamentarierkomi- tees der Efta, Vertreter der Parlamente von Ungarn, Polen, Ju- goslawien und der Tschechoslowakei, des Europäischen Par- laments und verschiedener internationaler Organisationen wie des Gatt, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD), des Nordischen Rats und des Europa- rats. Zunächst wurden von seiten der Efta die wirtschaftspoliti- schen Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der Erklä- rung von Göteborg und von seiten der EG die europäischen Verträge präsentiert; anschliessend erläuterten die Vertreter der eingeladenen Länder den laufenden Reformprozess und den Stand der Arbeiten in ihren jeweiligen Ländern.
Diese Gespräche waren erfolgreich. Wenn auch nicht unmit- telbare, konkrete Resultate erzielt wurden, so wurden doch Marksteine für eine künftige, intensivierte Zusammenarbeit ge- setzt.
Ein zweites Treffen mit Vertretern des tschechischen und des ungarischen Parlaments fand am 10. Dezember 1991 in Genf anlässlich der in Ziffer 3 dieses Berichtes erwähnten Unter- zeichnung von Kooperationserklärungen statt.
Die Parlamentarier beschlossen, diese Kontakte in halbjährli- chem Turnus, abwechselnd in Genf und in einem der drei Län- der Ungarn, Polen und Tschechoslowakei, zu institutionalisie- ren, um gemeinsame Probleme zu regeln. Die Begegnungen sollen nach der Unterzeichnung der Freihandelsabkommen, die für den Sommer 1992 vorgesehen ist, von der zweiten Hälfte des Jahres 1992 an stattfinden.
Diese Verträge regeln den Freihandel für Industrieprodukte, Fisch und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Sie enthalten ferner Bestimmungen über das geistige Eigentum, über tech- nische Handelshemmnisse, das öffentliche Auftragswesen und enthalten eine sogenannte Entwicklungsklausel. Die Efta-Staaten haben bereits vorgeschlagen, eine Bestimmung zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich von Investitio- nen und Dienstleistungen hinzuzufügen. Ueber den Landwirt- schaftsbereich wird auf bilateraler Ebene verhandelt.
Das tschechoslowakische Parlament hat bereits eine Delega- tion unseres Komitees zu einem Besuch am 17. und 18. März 1992 eingeladen. Das Ziel dieses Besuches wird sein, die Be- dürfnisse dieses Landes besser kennenzulernen und die Be- dingungen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Efta-Ländern und den Ländern Ost- und Mitteleuropas abzu- klären.
Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den EWR- Vertrag überreichte das Komitee dem Efta-Ministerrat eine Empfehlung mit Aenderungsvorschlägen für die das Parla- mentarierkomitee betreffenden Artikel. Die parlamentarische Vertretung soll nach dem Vorbild der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarats zusammengesetzt sein und eine repräsentativere Vertretung der einzelnen Mitgliedländer ge- währleisten. Schweden, Oesterreich und die Schweiz sollen durch sechs Parlamentarier vertreten sein, Norwegen und Finnland durch fünf, Island durch drei und Liechtenstein durch zwei Parlamentarier. Jedes Land erhielte die Möglichkeit, zwei Beobachter zu entsenden. Wichtige Entscheidungen, so z. B. die Aufnahme neuer Mitglieder, müssten mit der Mehrheit von zwei Dritteln der nationalen Delegationen gefasst werden.
Ueber die ordentliche Tätigkeit hinaus sieht der Zeitplan des Parlamentarierkomitees für das Jahr 1992, wie bereits er- wähnt, vor, dass die Kontakte mit den Parlamentariern von Un- garn, Polen und der Tschechoslowakei weiterentwickelt wer- den und dass Arbeitsgruppen zu den Problemkreisen der Wirt- schaft und der europäischen Integration gebildet werden.
Es ist vorgesehen, dass die Kontakte mit dem Europäischen Parlament vertieft werden. Das Präsidium unseres Komitees soll sich mit dem neuen Präsidenten und mit den Chefs der politischen Gruppierungen des Europäischen Parlaments treffen.
Das nächste Treffen mit den Mitgliedern des REX-Ausschus- ses wird im Juni 1992 in Linköping (Schweden) stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt findet auch der turnusgemässe Wechsel des Präsidiums unseres Komitees statt, das dann für ein Jahr an Schweden übergehen wird.
1992 wird in der Schweizer Parlamentarierdelegation eine Aenderung stattfinden. Im Gefolge der Parlamentsreform ist die Schweizer Delegation beim Efta-Parlamentarierkomitee mit der Delegation, die mit den Beziehungen zum Europäi- schen Parlament betraut ist, zusammengelegt worden, um ei- nen besseren Informationsaustausch über die Tätigkeiten der einzelnen Delegationen zu gewährleisten und die Zusammen- arbeit zu verbessern. Die neue Delegation zählt fünfzehn Mit- glieder und setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident: Ständerat Markus Kündig
Viezpräsident: Nationalrat Martin Bundi
Mitglieder: Die Nationalräte Béguelin, Frey Claude, Loeb Fran- çois, Oehler, Reimann Maximilian, Nationalrätin Segmüller, Nationalräte Vollmer, Wyss, die Ständeräte Cavadini Jean, Ga- dient, Jagmetti, Onken, Petitpierre.
Dank der Vergrösserung der Delegation wird es von nun an möglich sein, zu den Sitzungen des Efta-Parlamentarierkomi- tees Stellvertreter zu entsenden. Die schweizerische Delega- tion wird so im Vergleich zu den nordischen Delegationen nicht mehr untervertreten sein.
Die Schweizer Delegation dankt dem Bundesrat, Staatssekre- tär Blankart, den Mitarbeitern des Integrationsbüros, der Schweizer Efta-Delegation in Genf und der Schweizer Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel für ihre Mit- arbeit und für ihre Bemühungen während des ganzen vergan- genen Jahres.
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.059
Unlauterer Wettbewerb. Aenderung des Bundesgesetzes Concurrence déloyale. Modification de la loi
Bericht und Gesetzentwurf vom 28. August 1991 (BBI 1992 | 355) Rapport et projet de loi du 28 août 1991 (FF 1992) 339) Beschluss des Nationalrates vom 27. Januar 1992 Décision du Conseil national du 27 janvier 1992
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
S
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Motion des Nationalrates
Zimmerli, Berichterstatter: Wir stehen bei der Aenderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bzw. bei einer kleinen Ergänzung. Der Bundesrat schlägt uns vor, mit Blick auf die Durchsetzung der Ansprüche, die sich im Zusam- menhang mit Artikel 10 ergeben, Artikel 10 Absatz 2 einfach mit einer Legitimationsbestimmung zum Buchstaben c zu er- gänzen. Sie haben diese Formulierung auf der Fahne. Unsere Kommission hat es für richtig befunden, die Formulierung ge- ringfügig mit dem Hinweis zu ergänzen, dass noch besonders auf die Legitimation der klageberechtigten Personen im Aus- land hinzuweisen sei.
Die Redaktionskommission hat die Formulierung noch gering- fügig geändert, und zwar wie folgt: «Ferner können nach Arti- kel 9 Absätze 1 und 2 klagen: .... c. der Bund, wenn er es zum Schutz des Ansehens der Schweiz im Ausland als nötig erach- tet und die klageberechtigten Personen im Ausland ansässig sind.» Das ist materiell genau das gleiche wie die Formulie- rung auf der Fahne gemäss den Beschlüssen des National- rats. Die Kommission war einstimmig und hat ohne weitere Diskussion gefunden, die vom Bundesrat beantragte Ergän- zung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb sei richtig.
Ich bitte Sie, dieser kleinen Ergänzung im Sinne der Kommis- sionsanträge zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I Art. 10, Ziff. II Titre et préambule, ch. I art. 10, ch. Il
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.3035
Motion des Nationalrates (Kommission) Aussenpolitisches Konzept der Schweiz Motion du Conseil national (Commission) Conception de la politique étrangère de la Suisse
Wortlaut der Motion vom 23. September 1991
Der aussenpolitische Wandel der jüngsten Zeit führt zu kom- plexen Problemen, die auch unser Land herausfordern. Es entstehen politische, wirtschaftliche, ökologische, demogra- phische, militärische und soziale Risiken, die ein entsprechen- des aussenpolitisches Konzept verlangen. Es sind dabei die zukünftigen Beziehungen der Schweiz zum Ausland zu defi- nieren.
Im besonderen ist eine verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der Gestaltung Europas notwendig.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Vor- lage zu unterbreiten:
Botschaft für eine neue verfassungsmässige Abstützung der schweizerischen Aussenpolitik (Neufassung von Artikel 8 und Artikel 102 Ziffern 8 und 9, Beziehungen zum Ausland mit Schwergewicht Europa, Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament).
Texte de la motion du 23 septembre 1991
Les changements intervenus récemment en politique étran- gère soulèvent des problèmes complexes auxquels notre pays est aussi confronté. Il en résulte des risques d'ordre poli- tique, économique, écologique, démographique, militaire et social qui appellent un concept de politique étrangère appro- prié. Il y a lieu de définir les relations futures de la Suisse avec l'étranger.
En particulier, une coopération renforcée de la Suisse à la construction de l'Europe s'impose.
Le Conseil fédéral est invité à présenter le document suivant: Un message pour un renforcement constitutionnel de la politi- que étrangère (Nouvelle version de l'article 9 et de l'article 102, chiffres 8 et 9 cst. relations avec l'étranger - point fort l'Europe; délimitation des compétences entre le Conseil fédéral et le Parlement).
Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Begründung der Motionäre
Die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik müssen in der Bundesverfassung neu formuliert werden. Die bestehen- den Artikel 2 und 8 BV sind diesbezüglich zu knapp und tragen Aspekten wie etwa der Friedensförderung, der Demokratie oder dem Menschenrechtsschutz zu wenig Rechnung. Eine Verfassungsreform würde zudem Anlass dazu bieten, eine breite aussenpolitische Diskussion zu führen und diese auch ins Volk hineinzutragen.
Bei der Neufassung der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament geht es nicht darum, die ureigen- sten Aufgaben des Bundesrates in der Aussenpolitik zu schmälern oder entsprechende Kompetenzen zu verschie- ben. Es geht vielmehr um eine klarere Kompetenzausschei- dung zwischen den beiden Organen, um eine klarere Zuwei- sung bestimmter Aufgabenbereiche. Das Parlament hat wie- derholt signalisiert, dass es zum Beispiel früh und rechtzeitig in den Mitwirkungsprozess bei der Vorbereitung von europäi- schen oder weltweiten Verhandlungen und Abkommen einbe- zogen werden müsste. Diese Dinge bedürfen neuer Klärung und neuer Regelung.
Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Januar 1992
Bundespräsident Felber hielt sich anlässlich der Kommis- sionsberatung kurz und verwies auf die schriftliche Stellung- nahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 (AB 1991 N 1610ff.). Nach Meinung des Bundesrates verfügt das Parla- ment über genügende verfassungsrechtliche Kompetenzen in den auswärtigen Angelegenheiten. Wenn das Parlament ein gewisses Unwohlsein über seine Rolle in der Aussenpoli- tik verspüre, liege das weniger an mangelnden Kompetenzen als mehr an der gelegentlichen Schwierigkeit, diese wirksam auszuüben. Zudem sei durch die Einführung des Artikels 47bis a GVG auf Gesetzesstufe die Mitwirkung des Parlamen- tes in der Aussenpolitik bereits klarer geregelt worden. Neue Bestimmungen auf Verfassungsstufe, in einer von starkem aussenpolitischem Wandel geprägten Zeit, hält der Bundes- rat für gefährlich.
Im gleichen Sinn spricht sich der Bundesrat auch gegen eine Festlegung der aussenpolitischen Ziele und Mittel zum heuti- gen Zeitpunkt aus. Hingegen empfiehlt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat, welches im Rahmen des gegen Ende des Jahres erscheinenden aussenpolitischen Berichtes des Bundesrates behandelt werden könnte.
Erwägungen der Kommission
Ein Teil der Kommissionsmitglieder sprach sich für die Motion aus und folgte grundsätzlich den Argumenten der Motionäre; ferner sei eine Umwandlung in ein Postulat bei der Fülle des bereits vorliegenden Materials nicht mehr zu rechtfertigen. An- dere Sprecher hingegen teilten die Meinung des Bundesrates; vorgängig müsse noch konzeptionelle Arbeit geleistet wer- den, wofür sich ein Postulat besser eigne.
M. Cavelty présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
11-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Unlauterer Wettbewerb. Aenderung des Bundesgesetzes Concurrence déloyale. Modification de la loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.059
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Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
136-137
Page
Pagina
Ref. No
20 021 153
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