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Motion des Nationalrates
Zimmerli, Berichterstatter: Wir stehen bei der Aenderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bzw. bei einer kleinen Ergänzung. Der Bundesrat schlägt uns vor, mit Blick auf die Durchsetzung der Ansprüche, die sich im Zusam- menhang mit Artikel 10 ergeben, Artikel 10 Absatz 2 einfach mit einer Legitimationsbestimmung zum Buchstaben c zu er- gänzen. Sie haben diese Formulierung auf der Fahne. Unsere Kommission hat es für richtig befunden, die Formulierung ge- ringfügig mit dem Hinweis zu ergänzen, dass noch besonders auf die Legitimation der klageberechtigten Personen im Aus- land hinzuweisen sei.
Die Redaktionskommission hat die Formulierung noch gering- fügig geändert, und zwar wie folgt: «Ferner können nach Arti- kel 9 Absätze 1 und 2 klagen: .... c. der Bund, wenn er es zum Schutz des Ansehens der Schweiz im Ausland als nötig erach- tet und die klageberechtigten Personen im Ausland ansässig sind.» Das ist materiell genau das gleiche wie die Formulie- rung auf der Fahne gemäss den Beschlüssen des National- rats. Die Kommission war einstimmig und hat ohne weitere Diskussion gefunden, die vom Bundesrat beantragte Ergän- zung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb sei richtig.
Ich bitte Sie, dieser kleinen Ergänzung im Sinne der Kommis- sionsanträge zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I Art. 10, Ziff. II Titre et préambule, ch. I art. 10, ch. Il
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.3035
Motion des Nationalrates (Kommission) Aussenpolitisches Konzept der Schweiz Motion du Conseil national (Commission) Conception de la politique étrangère de la Suisse
Wortlaut der Motion vom 23. September 1991
Der aussenpolitische Wandel der jüngsten Zeit führt zu kom- plexen Problemen, die auch unser Land herausfordern. Es entstehen politische, wirtschaftliche, ökologische, demogra- phische, militärische und soziale Risiken, die ein entsprechen- des aussenpolitisches Konzept verlangen. Es sind dabei die zukünftigen Beziehungen der Schweiz zum Ausland zu defi- nieren.
Im besonderen ist eine verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der Gestaltung Europas notwendig.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Vor- lage zu unterbreiten:
Botschaft für eine neue verfassungsmässige Abstützung der schweizerischen Aussenpolitik (Neufassung von Artikel 8 und Artikel 102 Ziffern 8 und 9, Beziehungen zum Ausland mit Schwergewicht Europa, Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament).
Texte de la motion du 23 septembre 1991
Les changements intervenus récemment en politique étran- gère soulèvent des problèmes complexes auxquels notre pays est aussi confronté. Il en résulte des risques d'ordre poli- tique, économique, écologique, démographique, militaire et social qui appellent un concept de politique étrangère appro- prié. Il y a lieu de définir les relations futures de la Suisse avec l'étranger.
En particulier, une coopération renforcée de la Suisse à la construction de l'Europe s'impose.
Le Conseil fédéral est invité à présenter le document suivant: Un message pour un renforcement constitutionnel de la politi- que étrangère (Nouvelle version de l'article 9 et de l'article 102, chiffres 8 et 9 cst. relations avec l'étranger - point fort l'Europe; délimitation des compétences entre le Conseil fédéral et le Parlement).
Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Begründung der Motionäre
Die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik müssen in der Bundesverfassung neu formuliert werden. Die bestehen- den Artikel 2 und 8 BV sind diesbezüglich zu knapp und tragen Aspekten wie etwa der Friedensförderung, der Demokratie oder dem Menschenrechtsschutz zu wenig Rechnung. Eine Verfassungsreform würde zudem Anlass dazu bieten, eine breite aussenpolitische Diskussion zu führen und diese auch ins Volk hineinzutragen.
Bei der Neufassung der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament geht es nicht darum, die ureigen- sten Aufgaben des Bundesrates in der Aussenpolitik zu schmälern oder entsprechende Kompetenzen zu verschie- ben. Es geht vielmehr um eine klarere Kompetenzausschei- dung zwischen den beiden Organen, um eine klarere Zuwei- sung bestimmter Aufgabenbereiche. Das Parlament hat wie- derholt signalisiert, dass es zum Beispiel früh und rechtzeitig in den Mitwirkungsprozess bei der Vorbereitung von europäi- schen oder weltweiten Verhandlungen und Abkommen einbe- zogen werden müsste. Diese Dinge bedürfen neuer Klärung und neuer Regelung.
Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Januar 1992
Bundespräsident Felber hielt sich anlässlich der Kommis- sionsberatung kurz und verwies auf die schriftliche Stellung- nahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 (AB 1991 N 1610ff.). Nach Meinung des Bundesrates verfügt das Parla- ment über genügende verfassungsrechtliche Kompetenzen in den auswärtigen Angelegenheiten. Wenn das Parlament ein gewisses Unwohlsein über seine Rolle in der Aussenpoli- tik verspüre, liege das weniger an mangelnden Kompetenzen als mehr an der gelegentlichen Schwierigkeit, diese wirksam auszuüben. Zudem sei durch die Einführung des Artikels 47bis a GVG auf Gesetzesstufe die Mitwirkung des Parlamen- tes in der Aussenpolitik bereits klarer geregelt worden. Neue Bestimmungen auf Verfassungsstufe, in einer von starkem aussenpolitischem Wandel geprägten Zeit, hält der Bundes- rat für gefährlich.
Im gleichen Sinn spricht sich der Bundesrat auch gegen eine Festlegung der aussenpolitischen Ziele und Mittel zum heuti- gen Zeitpunkt aus. Hingegen empfiehlt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat, welches im Rahmen des gegen Ende des Jahres erscheinenden aussenpolitischen Berichtes des Bundesrates behandelt werden könnte.
Erwägungen der Kommission
Ein Teil der Kommissionsmitglieder sprach sich für die Motion aus und folgte grundsätzlich den Argumenten der Motionäre; ferner sei eine Umwandlung in ein Postulat bei der Fülle des bereits vorliegenden Materials nicht mehr zu rechtfertigen. An- dere Sprecher hingegen teilten die Meinung des Bundesrates; vorgängig müsse noch konzeptionelle Arbeit geleistet wer- den, wofür sich ein Postulat besser eigne.
M. Cavelty présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
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Motion du Conseil national
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10 mars 1992
Développement des auteurs de la motion
L'énoncé des principes de la politique étrangère de la Suisse tels qu'ils figurent dans la constitution doit être modifié. En ef- fet, les articles 2 et 8 cst sont trop concis: ils ne tiennent guère compte d'aspects tels que les efforts en faveur de la paix, la démocratie ou le respect des droits de l'homme. Une réforme de la constitution fournirait en outre l'occasion d'ouvrir un large débat sur la politique étrangère et de porter cette ques- tion devant le peuple.
La nouvelle délimitation des compétences proposée entre le Conseil fédéral et le Parlement ne vise pas à réduire les tâches qui incombent depuis toujours au Conseil fédéral en matière de politique étrangère ni à donner au Parlement les compéten- ces correspondantes. Il s'agit de délimiter plus précisément les compétences entre ces deux institutions afin que l'attribu- tion de certains domaines soit plus claire. Par exemple, le Par- lement a signalé à plusieurs reprises qu'il devrait être associé suffisamment tôt aux travaux préparatoires précédant les né- gociations qui sont menées aux niveaux européen ou interna- tional et les accords qui s'ensuivent. Il est nécessaire de redéfi- nir et de régler ces questions.
Avis du Conseil fédéral du 24 janvier 1992
M. Felber, se référant à la réponse écrite du Conseil fédéral du 8 mai 1991 (BO 1991 N 1610ss.), s'est exprimé brièvement de- vant la commission. Selon le Conseil fédéral, la constitution donne à l'Assemblée fédérale des compétences suffisantes en matière d'affaires étrangères. Si le Parlement éprouve un certain malaise en ce qui concerne l'importance de son rôle en matière de politique étrangère, ce n'est pas faute de compé- tences, mais plutôt parce qu'il lui est parfois difficile d'exercer ces compétences de manière efficace. En outre, la participa- tion du Parlement à la politique étrangère a déjà été réglée plus précisément à l'échelon législatif, par la création de l'article 47bis a LREC. Le Conseil fédéral juge risqué de créer de nouvelles dispositions dans le cadre constitutionnel en une période marquée par des bouleversements de la scène inter- nationale.
C'est dans le même esprit que le Conseil fédéral s'oppose à ce que l'on définisse aujourd'hui les objectifs et les instruments de la politique étrangère. Il propose de transformer la motion en postulat, ce qui permettra de traiter ce point dans le cadre du rapport sur la politique étrangère du Conseil fédéral, qui paraîtra vers la fin de l'année.
Considérations de la commission
Une partie des membres de la commission a approuvé la mo- tion et s'est ralliée aux arguments de ses auteurs; de plus, se- lon eux, la transformation de la motion en postulat ne se justifie plus, en raison de l'ampleur des documents réunis. D'autres partagent au contraire l'avis du Conseil fédéral, ajoutant qu'il faut encore approfondir les bases théoriques du problème; or, un postulat se prête mieux à ce genre de travail.
Antrag der Kommission
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommis- sion die Ueberweisung als Postulat
Antrag Rhinow Ueberweisung der Motion
Proposition de la commission
Par 7 voix contre 2 et une abstention la commission propose de transmettre la motion sous forme de postulat.
Proposition Rhinow Transmettre la motion
Cavelty, Berichterstatter: Ich möchte den schriftlichen Bericht in drei Punkten ergänzen, um den Nichtmitgliedern der Kom- mission die Diskussion zu erleichtern:
Ziffer 2 der ursprünglichen Motion steht bei uns nicht zur Debatte, weil sie vom Nationalrat selbst nur als Postulat über- wiesen wurde.
Im wesentlichen geht es bei der verbleibenden Ziffer 1 der Motion darum, dass in der Bundesverfassung eine Neufas- sung der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und
Parlament verlangt wird. Bei der verlangten Kompetenzaus- scheidung geht die Tendenz bei der Aussenpolitik vor allem aufgrund der Diskussion im Nationalrat klar in Richtung Aus- weitung der Kompetenzen des Parlaments. Gegen diese Ten- denz wehren sich sowohl der Bundesrat wie auch die Mehrheit unserer Kommission.
Die «gemässigten Anhänger» der Motion wollen nicht gerade von vornherein eine Umstülpung der geltenden Kompetenz- ordnung, aber doch eine Ueberprüfung und Präzisierung der Kompetenzen von Bundesrat und Parlament im Lichte der heutigen Bedürfnisse.
Gegen dieses Grundanliegen lässt sich materiell kaum Stich- haltiges einwenden. Nur, so scheint es der Mehrheit der Kom- mission, kennen wir für ein solches Anliegen nicht die Form der Motion, sondern jene des Postulats. Dies ist der Grund da- für, weshalb unsere Kommission mit 6 zu 4 Stimmen für die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat votierte und Sie nun einlädt, diesem Antrag zu folgen. Herr Rhinow wird die ge- genteilige Meinung vertreten und begründen, warum dieser Vorstoss dennoch als Motion überwiesen werden soll.
Wie gesagt besteht zwischen der Motion des Nationalrates, die wir jetzt behandeln, und der Motion Zimmerli, die der Natio- nalrat behandelt, kein direkter Zusammenhang. Es besteht kein direkter Zusammenhang und auch kein direktes Konkur- renzverhältnis, weil verschiedene Ziele anvisiert werden. Es drängt sich also nicht aus irgendwelchen Prestigegründen eine gleichartige Behandlung sowohl hier wie dort auf. Wenn wir ganz unabhängig von der Behandlung der Motion Zim- merli im Nationalrat die Ueberweisung der heute zur Diskus- sion stehenden Motion bloss als Postulat beantragen, ge- schieht das aus den erwähnten sachlichen Gründen: Die Ma- terie ist selbst in der gemässigten Form für eine Motion nicht geeignet
Deshalb bitte ich im Namen der Kommission bloss um Ueber- weisung als Postulat.
Rhinow: Wir befinden uns in einer seltsamen Situation: So- wohl der Nationalrat als auch unser Rat haben Vorstosse aus ihren Reihen gutgeheissen, die vom Bundesrat eine verfas- sungsrechtliche Neuordnung der schweizerischen Aussenpo- litik verlangen. Wir haben die Motion unseres Kollegen Zim- merli als Motion überwiesen, der Nationalrat aber bloss als Postulat Der Nationalrat seinerseits hat eine vergleichbare Motion seiner Aussenpolitischen Kommission als Motion gut- geheissen, und jetzt beantragt unsere Kommission, diese Mo- tion nur als Postulat zu akzeptieren.
Wenn wir diesem Antrag folgten, würde dies bedeuten, dass zwar beide Räte eine Motion wollen, dies aber letztlich nicht so beschliessen, weil der Vorstoss jeweils aus dem anderen Rat kommt und deshalb nicht genehm ist. Ein solches Vorgehen erhöht nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit des Parlamentes. Ich beantrage deshalb, materiell bei unserem Beschluss, nämlich bei dem, was wir im Zusammenhang mit der Motion Zimmerli entschieden haben, zu bleiben und deshalb die Mo- tion des Nationalrates als Motion zu überweisen. Ich muss, entgegen den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsi- denten, sagen, dass dieser Vorstoss in der Sache mit der Mo- tion unseres Rates sehr wohl verglichen werden kann. Aber vielleicht wird sich Herr Zimmerli als Urheber selber dazu noch äussern.
Die Motion ist in der Sache richtig, sie ist es aber auch bezüg- lich des Zeitpunktes. Unbestritten ist, dass der Bundesrat ein neues aussenpolitisches Konzept erarbeitet. Das hat er in der Kommission versprochen, und diese Thematik steht auch nicht mehr im Vordergrund. Das Konzept ist und bleibt aber ein Konzept des Bundesrates. Wir können, wie so oft in letzter Zeit, zu diesem Konzept zum gegebenen Zeitpunkt zwar et-
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Motion des Nationalrates
was sagen, wir können darüber diskutieren, aber wir können es nicht formell beschliessen. Ein Konzept des Bundesrates bleibt ein Konzept des Bundesrates.
Ich gestatte mir immerhin den Hinweis, dass es nicht ganz ein- fach ist, im Anschluss an mögliche Entscheide wie die Mitwir- kung im EWR über ein Konzept zu sprechen. Wir kommen also auch hier von der Hierarchie der Entscheidungen her betrach- tet wieder einmal zu spät: Wir sprechen erst dann über die Neuorientierung der Aussenpolitik, wenn wichtige Entschei- dungen möglicherweise bereits gefallen sind.
Wir brauchen aber nicht nur ein Konzept, wir müssen die Grundlinien dieses Konzeptes in verbindliche Formen gies- sen. Unsere Bundesverfassung ist bezüglich Aussenpolitik sehr aussageschwach. Sie enthält im wesentlichen nur die Un- abhängigkeit als Staatsziel. Diese Normierung ist eindeutig zu eng, muss es doch heute und morgen um bedeutend mehr gehen, etwa um die Wahrung der nationalen Interessen in ei- nem Umfeld globaler Interdependenz. Zur Gewährleistung ei- nes möglichst grossen Masses an Selbstbestimmung brau- chen wir dabei gerade nicht nur die relative - es ist immer nur noch eine relative - Unabhängigkeit, sondern die Mitwirkung und Mitbestimmung auf der internationalen Ebene. Es geht auch um die Wahrung von Menschenrechten, Sicherheit und Frieden in Europa wie in der übrigen Welt - eine für das Ueber- leben gerade eines Kleinstaates immer wichtigere Vorausset- zung. Es geht um die Mitwirkung an der Verbesserung der glo- balen Ueberlebensbedingungen.
Die Bundesverfassung sollte sich über diese allgemeine Marschrichtung, über diese allgemeinen Ziele, nicht etwa über die Instrumente, die flexibel zu handhaben sein werden, aus- sprechen. Sie sollte gewisse Konkretisierungen zum Verhält- nis zwischen Parlament und Regierung und wohl auch zwi- schen Bund und Kantonen aufnehmen. Sonst lebt die Verfas- sung nicht, sie wird zur «lettre morte», wird als unbeachtlich beiseite geschoben oder einfach nicht zur Kenntnis genom- men. Verfassung und Wirklichkeit klaffen auseinander, und das können gerade wir als Hüter dieser Verfassung uns nicht leisten.
Nun sind gegen die Motion drei Einwände vorgebracht wor- den, die meines Erachtens alle nicht stichhaltig sind. Einmal wurde gesagt, die Kompetenzen des Bundesrates dürften nicht noch mehr beschnitten werden, damit die Handlungsfä- higkeit der Regierung und des Landes nicht beeinträchtigt würde. Für dieses Argument, Herr Bundesrat, habe ich Ver- ständnis, aber es stösst ins Leere, denn im Text und in der Be- gründung der Motion des Nationalrates steht nichts davon. Wenn vielleicht im Nationalrat gewisse Votanten in diese Rich- tung plädiert haben, bindet das weder uns noch den Bundes- rat, weil der Bundesrat gestützt auf den Motionstext und die Motionsbegründung seine Vorlage ausarbeiten wird und wir als Räte es dannzumal in der Hand haben, eine vernünftige Lösung gutzuheissen. Die blosse Befürchtung, einzelne Kolle- gen oder Kolleginnen könnten noch etwas anderes im Hinter- kopf haben, darf nicht ausreichen, um eine an sich richtige Motion abzulehnen.
Zum anderen wurde geltend gemacht, der Zeitpunkt sei nicht opportun. Das ist ein Standardargument, das in der Schweiz zu jeder Zeit und gegen jede Reform eingewendet werden kann. Es ist immer zu früh und immer zu spät. Wir beschlies- sen aber heute nicht über den definitiven Text, sonst hätte ich noch ein gewisses Verständnis dafür, wir beschliessen über die Motion, über den verbindlichen Auftrag an den Bundesrat. Wir wissen doch, wie lange es gehen kann, bis Botschaft und Textentwurf auf dem Tisch des Parlamentes liegen. Da können Jahre vergehen. Der Bundesrat verfügt also auch mit der Mo- tion über einen zeitlichen Handlungsspielraum.
Nichts spricht dagegen, dass wir am Ende dieses Jahres, wenn die Zeitprognosen des Bundesrates zutreffen, zuerst über das Konzept diskutieren, dass wir uns über die Neutralität unterhalten und dass wir dann später über die verfassungs- rechtliche Normierung, gestützt auf eine Botschaft des Bun- desrates, befinden.
Schliesslich gibt es noch eine dritte kritische Bemerkung: Es wurde auch gesagt, die Motion sei zu eng, weil hier bestimmte Verfassungsartikel aufgelistet worden sind. Dank der allge-
meinen Form, in welcher die Motion vorliegt, ist der Bundesrat nicht an einzelne Verfassungsbestimmungen gebunden. Wenn der Auftrag lautet: Neuordnung der verfassungsrechtli- chen Bestimmungen bezüglich Aussenpolitik, dann ist es dem Bundesrat unbenommen, statt einem Artikel 8 oder ei- nem Artikel 102 auch andere Bestimmungen wie etwa Artikel 2 der Bundesverfassung mit in die Prüfung und in die Ueberle- gungen einzubeziehen.
Es geht heute darum, ob wir diese Revision verbindlich verlan- gen wollen oder nicht. Es geht nicht darum, heute einen Ent- wurf definitiv zu verabschieden. Für mich ist die verfassungs- rechtliche Neuordnung unausweichlich, dies angesichts der veränderten aussenpolitischen Bedingungen, angesichts des überholten Verfassungsstandes in diesem Bereich und ange- sichts des Bedarfs nach einer demokratischen Diskussion, ei- ner demokratischen Abstützung unserer Aussenpolitik.
Helfen wir doch mit, Pays réel und Pays légal auch in der Aus- senpolitik wieder in Einklang zu bringen, und überweisen wir diesen Vorstoss des Nationalrates als Motion.
M. Felber, président de la Confédération: Si je reprends le dis- cours de M. Rhinow par la fin, je pourrais être très rassuré en me disant que de toute manière, personnellement, je ne verrai peut-être pas de nouvelles dispositions constitutionnelles parce qu'il faudra des années jusqu'à ce qu'elles soient mises au point. Ce n'est donc pas une volonté personnelle que j'es- saie d'exprimer ici mais bien les préoccupations du Conseil fé- déral.
Vous avez pris connaissance des réponses que le Conseil fé- déral a données à la motion de la Commission des affaires étrangères du Conseil national, qui a été adoptée par 52 voix contre 49. C'est bien dire qu'il y avait, là aussi, une hésitation assez profonde à propos de cette prise de position. D'ou ve- nait cette hésitation? Sans doute, peut-être de la volonté expri- mée par certains de vos collègues de la Chambre du peuple de vouloir s'insérer plus directement dans la responsabilité et la direction des affaires étrangères. Ce n'est pas tellement cela qui a préoccupé d'une manière générale le Conseil fédéral.
Nous l'avons dit, le Conseil fédéral représente, selon les ter- mes constitutionnels actuels, la Confédération vis-à-vis de l'étranger. Il conclut les actes qui engendrent des obligations de droit international - c'est un élément important - et il veille aux intérêts de la Confédération au dehors - c'est l'article 102 de la Constitution fédérale. Dès le moment où il conclut des actes qui engendrent des obligations, ceux-ci sont pour la plu- part soumis à l'appréciation du Parlement qui peut en discu- ter, qui peut les ratifier ou les rejeter. L'Assemblée fédérale dis- pose donc dans la gestion de la politique étrangère de moyens efficaces de coopération. Elle a ses compétences propres pour adopter toute mesure visant à la sûreté exté- rieure, au maintien de l'indépendance. Elle a le droit d'appro- bation des traités conclus avec les Etats étrangers et, grâce à ses pouvoirs étendus en matière législative, financière et de contrôle, elle est en fait associée largement à la formation de la volonté, avant tout lors de la définition des objectifs et des moyens fondamentaux de la politique étrangère et de déci- sions d'une grande portée.
Ce qui nous a incité à demander aux motionnaires de transfor- mer leur motion en postulat, c'est d'abord le fait que les pro- blèmes posés sont des problèmes intéressants et qui nous interpellent. Nous n'avons pas rejeté purement et simplement, nous avons demandé la transformation en postulat. Nous avons, ce faisant, annoncé une série de mesures et de docu- ments qui seront à disposition des Chambres fédérales. C'est d'abord le rapport sur le concept de la politique étrangère - et là, Monsieur Rhinow, vous nous faites le procès hâtif qu'un concept du Conseil fédéral demeure un concept du Conseil fédéral. Ce rapport ne demandera pas de prise de position mais définira les problèmes qui se posent aujourd'hui à la poli- tique étrangère, en indiquant des voies sur lesquelles il sera nécessaire de s'engager. Par conséquent, dans ce type de rapport, le Parlement peut parfaitement exprimer les points forts, souligner ceux-ci et demander expressément au gouver- nement que ce soit ceux-là qu'il mette en évidence et ceux-là sur lesquels il s'engage.
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Motion du Conseil national
Nous précisons encore dans la réponse à la motion de la Com- mission des affaires étrangères du Conseil national, que le Conseil fédéral n'exclut pas de modifications constitutionnel- les si elles s'avèrent nécessaires, et selon les voies de politi- que étrangère dans lesquelles nous désirons - vous et nous - nous engager.
Pourquoi alors ne pas accepter immédiatement la motion? C'est parce que nous croyons indispensable de définir les élé- ments, ensemble, qui doivent permettre de fixer de nouveaux termes à notre constitution. Cela nous paraît un élément im- portant. De toute manière, nous devrions discuter de ce concept, discuter du rapport sur la neutralité qui va être mis à votre disposition dans les prochaines semaines et ensuite dé- terminer si cela nécessite des modifications de la constitution. Pour une fois, nous ne sommes pas opposés, par principe, à ces modifications, mais nous désirons déterminer avec le plus de précision possible ce qui devrait y figurer. Nous croyons que l'injonction à travers une motion, qui nous engage et qui nous donne le mandat de modifier la constitution, n'est pas nécessaire en l'occurrence. C'est cela la position du Conseil fédéral.
Je crois qu'il est inutile d'allonger les discours puisqu'ils sont connus. Les prises de position du gouvernement ont été expri- mées dans les différentes commissions et au Conseil national. Une modification de la constitution, Monsieur Rhinow, c'est de toute façon aussi une proposition du Conseil fédéral, qu'il va nécessairement défendre. Vous pourrez l'accepter, la modi- fier, la transformer ou la refuser, mais elle émanera de toute manière d'un concept général de politique étrangère que vous aurez discuté.
Vous dites - à juste titre - que les conditions de la politique étrangère ont fondamentalement changé. Le champ dans lequel s'applique la politique étrangère a fondamentalement évolué, il ne correspond plus à celui que nous vivions il y a en- core quelques années, et encore moins à l'époque où nous avions instauré dans la constitution des règles très générales. Ces règles générales nous ont cependant permis de faire face le mieux possible aux difficultés de politique et de politique ex- térieure que notre pays a rencontrées au cours des récentes années et même précédemment. Fixer aujourd'hui dans la constitution des règles adaptées précisément à un continent et un monde en évolution, c'est un peu la quadrature du cer- cle. Je pense que vous admettrez avec nous que nous ne pou- vons pas nous prononcer sur la forme définitive des relations à l'intérieur de notre continent, relations liant les divers pays, des formes que prendront les groupes d'Etats, les Commu- nautés, comme il y en a déjà deux de connues avec des for- mes totalement différentes. C'est un peu à cause de ces ques- tions que nous disons: réfléchissons, posons un concept de politique qui nous permette de nous adapter à cette évolution, mais ne cherchons pas à fixer dans la constitution des règles de conduite de la politique étrangère qui pourraient demain être contredites par l'évolution même que vous soulignez. C'est les raisons pour lesquelles le Conseil fédéral, avec la majorité de votre commission, vous propose de transformer cette motion en postulat. Ce postulat ne sera pas mal traité, il ne sera pas, comme vous avez l'habitude de le dire en langue allemande, «Schubladisiert», non, puisqu'il sera immédiate- ment l'objet de la réflexion du rapport en voie d'élaboration et qu'il sera accompagné immédiatement et très rapidement - dans les semaines qui viennent encore - du premier rapport sur la neutralité.
Zimmerli: Als seinerzeitiger Motionär gestatte ich mir, im Sinne der Aufforderung meines Kollegen Rhinow auch noch ein paar Worte zu diesem Geschäft zu sagen. In der letzten Wintersession haben Sie mit grossem Mehr und gegen den Willen des Bundesrates meine Motion zur besseren Abstüt- zung der schweizerischen Aussenpolitik in der Verfassung überwiesen:
Es ist unbestritten - und gerade das Votum von Herrn Bundes- präsident Felber hat gezeigt -, dass die Ziele und Mittel unse- rer Aussenpolitik revisionsbedürftig sind. Wir sind in einer Ent- wicklung begriffen, alles bewegt sich sehr rasch. Die Frage ist nur, ob wir versuchen sollen, diese Ziele und Mittel in der Ver-
fassung offen zu definieren, nicht in einer Art und Weise, die den Bundesrat bei der Ausübung seiner Kompetenzen behin- dert.
Letzte Woche ist unsere Motion im Nationalrat allerdings zu ei- nem Postulat verkümmert, obwohl unsere Anliegen als ge- rechtfertigt bezeichnet wurden. Der Zeitpunkt für die Inangriff- nahme der anspruchsvollen Aufgabe sei nicht günstig, war das Hauptargument. Welches ist denn nun eigentlich der be- ste Zeitpunkt für die Neuformulierung der schweizerischen Aussenpolitik? Es ist immer der richtige Zeitpunkt.
Ich frage Sie, warum sollten wir uns nicht gerade heute dieser Aufgabe zuwenden? Meine Argumente haben Sie seinerzeit überzeugt; Herr Rhinow hat sie wiederholt. Ich glaube, der Bundesrat kann auch über diese Aussenpolitik nachdenken, wenn er einen verbindlichen Verfassungsauftrag hat, sofern dieser Auftrag nur offen genug formuliert ist.
Dass der Nationalrat unsere Motion zum unverbindlichen Postulat degradiert hat - ich spreche nicht von Schubladisie- rung -, ist für mich noch lange kein Grund, heute gleich zu ver- fahren und den parallelen Vorstoss des Nationalrates eben- falls zum Postulat zu machen. Ich möchte hier in aller Deutlich- keit sagen, dass die Formulierung des nationalrätlichen Vor- stosses durchaus offen ist, in dem Sinne, dass unsere Anlie- gen auch in der nationalrätlichen Umschreibung weitergeführt werden können, wenn wir nur wollen. Der Antrag Rhinow ist lo- gisch und konsequent.
Ich bitte Sie ebenfalls um Ueberweisung der Motion des Natio- nalrates.
Cavelty, Berichterstatter: Herr Zimmerli hat zu meiner Ueber- raschung Herrn Rhinow unterstützt. Er hat zur Begründung al- lerdings mehr auf seine Motion hingewiesen, die auch unsere Motion war, nämlich dass es nötig sei, in der Verfassung die Ziele und Mittel für die Aussenpolitik klarer, bestimmter und zeitgemässer zu definieren. Dem haben wir zugestimmt.
Hier aber geht es nicht darum. Sie haben den Wortlaut der noch in Frage kommenden Ziffer 1 vor sich. Hier geht es um das Schwergewicht der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament, und zwar soll das in der Verfassung verankert werden. Das ist nicht dasselbe. Ziele und Mittel ge- hören sehr wohl in die Verfassung, die Kompetenzausschei- dung ist hingegen ein anderes Thema. Wenn ich ein Bild brau- chen darf: Ziele und Mittel, das, was wir mit unserer Motion wollten, sind das Ross, und die Kompetenzausscheidung ist der Sattel. Wenn wir zuerst den Sattel kaufen wollen, dann müssen wir die Motion des Nationalrates als Motion überwei- sen. Aber dieser Sattel hinge irgendwo in der Luft. Wenn wir hingegen gründlich vorgehen wollen, dann müssen wir nach der Kommission vorgehen und zuerst das Ross haben.
Jagmetti: Gerade dieser Gesichtspunkt, Herr Kommissions- präsident, veranlasst mich, Ihnen zu empfehlen, die Motion als Motion anzunehmen.
Aussenpolitik war, als die Verfassung geschaffen wurde, hauptsächlich eine Politik der Abgrenzung der Einflusssphä- ren der Macht. Unsere Antwort darauf war die Neutralität. Das konnte Aufgabe der Regierung sein. Heute aber ist Aussenpo- litik - wir haben das heute morgen mit diesem umfangreichen Bericht geübt - sehr viel weiter verzweigt Es geht um die Si- cherung der primären Lebensbedürfnisse der Menschen.
Ich erinnere daran, wie die Situation in der Dritten Welt aus- sieht. Es geht um Entwicklungspolitik, um Wirtschaftspolitik, um Umweltpolitik, um Energiepolitik, um Verkehrspolitik, es geht also um eine Vielzahl von Fragen, die den Menschen ganz unmittelbar berühren, die seine Existenz und sein Dasein betreffen.
Da stellt sich die Frage, ob bei dieser zunehmenden internatio- nalen Verflechtung die Aufgabe des Parlamentes am Schluss nur noch die sei, nachzuvollziehen, was durch Unterzeich- nung von Abkommen schon abgeschlossen und beschlossen ist. Können wir nur nachträglich noch ja oder nein sagen, oder haben wir irgendeine gestalterische Aufgabe bei dieser Vielfalt von Aufgaben? Bleibt uns als gestalterische Funktion am Schluss nur noch, in diesem grossen Netz, in dem wir uns be- finden, das Feingefüge auf der nationalen Ebene nachzuge-
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Postulat Weber Monika
stalten? Ich glaube, dass die Aussenpolitik uns ein derartig vielgestaltiges Netz bringt, in das die Bürger, wir alle, einbezo- gen sind, dass hier die Verantwortung des Parlamentes ein- fach früher einsetzen muss.
Ich erinnere Sie im übrigen daran, dass sich das Parlament schon im 19. Jahrhundert, als es um die Situation des Men- schen ging, sehr frühzeitig und gründlich eingeschaltet hat - denken Sie nur an die vielen Debatten, die über die Auswande- rungspolitik der Schweiz geführt worden sind. Damals küm- merte man sich sehr um das Schicksal dieser Schweizer.
Mir scheint, dass heute, wo das Netz sich ausweitet und wo wir sehr intensiv in dieses Netz einbezogen sind, das Parlament die politische Ausrichtung mitgestalten und die Verantwortung mittragen muss. Gerade weil in dieser Motion die Neufestle- gung der Kompetenzen Regierung/Parlament verlangt wird, stimme ich für die Motion.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung als Motion
16 Stimmen 14 Stimmen
91.3416
Postulat Weber Monika EG-Beitrittsgesuch Demande d'adhésion à la CE
Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, die unverzügliche Einrei- chung eines Gesuchs um Beitritt der Schweiz zu den Europäi- schen Gemeinschaften zu prüfen und den eidgenössischen Räten hierzu bis zur Sommersession 1992 zu berichten.
Die Einreichung eines Beitrittsgesuches dient der Transpa- renz für Bürgerinnen und Bürger (die Abstimmung über den EWR erfolgt nächstens, diejenige über einen Beitritt zur EG in 5 bis 6 Jahren), sie erlaubt weiter ein Mitwirken der Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas; sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen, und stellt uns in den nächsten Jahren bezüglich des europäischen Prozesses nicht in ein «off-side».
Texte du postulat du 12 décembre 1991
Le Conseil fédéral est invité à examiner le dépôt immédiat d'une demande d'adhésion de la Suisse aux Communautés européennes et à en informer les Chambres fédérales avant le début de la session parlementaire d'été 1992.
Le dépôt d'une demande d'adhésion garantirait une certaine transparence aux citoyens suisses (le vote concernant l'EEE aura lieu prochainement, celui concernant l'adhésion à la CE dans 5 ou 6 ans); l'adhésion permettrait de plus à la Suisse de participer à la construction et à la formation d'une Europe poli- tique; enfin, elle nous éviterait, dans les prochaines années, de perdre un temps précieux et de rester sur la touche en ce qui concerne le processus européen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Onken, Piller, Rhinow, Roth, Schoch, Schüle (6)
Frau Weber Monika: Ich habe mit meinem Postulat den Bun- desrat eingeladen, zu prüfen, ob ein Gesuch für einen Beitritt der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften einzurei- chen sei, und den eidgenössischen Räten bis zur Sommerses- sion 1992 zu berichten. Ich habe auch die Zielrichtung meines Postulates angegeben: Eine Einreichung des Beitrittsgesuch dient sicher der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger. Wenn der Bundesrat sehr klar sagt, wir stimmen jetzt über den
EWR ab, wir reichen aber gleichzeitig ein Beitrittsgesuch für eine EG-Mitgliedschaft ein - über dieses Thema werden wir dann in fünf, sechs Jahren abstimmen -, dann trägt das sehr viel zur Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei.
Natürlich hilft eine solche Einreichung eines Gesuches auch, dass die Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines poli- tischen Europas mitwirken kann, und sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich denke auch, man sollte betonen, dass ein Beitrittsgesuch uns in den nächsten Jahren bezüglich des eu- ropäischen Prozesses nicht in ein Offside stellt.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes hat der Bundesrat erklärt, Ziel der schweizerischen Politik - das war am 23. Oktober 1991 - sei ein Beitritt des Landes zu den Europäischen Gemeinschaften. Diese Erklärung ist sehr zu begrüssen. Sie schafft endlich Klarheit über den europapo- litischen Kurs des Bundesrates und trägt sowohl der seit 1989 völlig veränderten politischen Lage Europas als auch den wohlverstandenen Interessen unseres Landes Rechnung. Es ist bekannt, dass die neutralen Efta-Länder Oesterreich und Schweden ihr Beitrittsgesuch bereits deponiert haben und dass das österreichische von der EG-Kommission positiv be- antwortet worden ist. Mit der Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen zwischen diesen Ländern und der EG-Kommission ist im Jahre 1993 zu rechnen, und zwar völlig unabhängig vom In- krafttreten des EWR-Vertrages.
Es ist unabdingbar, dass die Schweiz als drittes neutrales Efta-Land den Beitritt zur EG im Gleichschritt mit Oesterreich und Schweden vollziehen kann. Die Lösung der zum Teil ähn- lich gelagerten wirtschaftlichen und politischen Probleme lässt ein koordiniertes Vorgehen als sehr sinnvoll, ja zwingend erscheinen.
Gelingt es der Schweiz nicht, sich an dieser nächsten Erweite- rungsrunde der EG zu beteiligen, wird ein Beitritt im Verlaufe dieses Jahrzehnts kaum mehr möglich sein. Damit bliebe das erklärte Ziel eines Beitritts der Schweiz zur EG in zeitlicher Hin- sicht völlig offen und insoweit unverbindlich und unglaubwür- dig. Der positive Ausgang der Volksabstimmung über einen EWR-Vertrag - wir hoffen immer noch im Dezember, aber viel- leicht erst im nächsten Frühling - würde ausserdem in höch- stem Masse gefährdet, weil viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - es gibt selbstverständlich auch andere - die- sem Vertrag nur unter der Perspektive eines baldigen EG-Bei- tritts zustimmen können.
Insbesondere vergäbe sich die Schweiz bei einem weiteren Hinauszögern des Beitrittsgesuchs aber die Chance, im Rah- men des geplanten, weiteren Ausbaus der EG in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre mitzubestimmen - es ist sehr wich- tig, dass wir daran denken - und ihre Interessen in dieser Hin- sicht rechtzeitig und wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir im Offside stehen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir nicht mitreden können. Es folgt aus diesen Ueberlegungen, dass mit der Einreichung eines Gesuches um Beitritt zur EG nicht weiter zugewartet wer- den kann. Nur wenn dieses Gesuch unverzüglich, jedenfalls in der ersten Hälfte 1992, eingereicht wird, bleibt der dringend er- forderliche Handlungsspielraum in der schweizerischen Euro- papolitik gewahrt.
Würde die Schweiz der EG erst in einer übernächsten Erweite- rungsrunde beitreten, wäre ihre Verhandlungsposition mit Si- cherheit ungünstiger als heute. Sie hätte es voraussichtlich mit einer ausserhalb ihres Einflusses weiter entwickelten EG und einer grösseren Zahl von Mitgliedstaaten zu tun, was den Ver- handlungsspielraum jedenfalls erheblich einschränkt und die Verhandlungen selbst erschwert. Das gilt namentlich auch für die Durchsetzung spezifisch schweizerischer Anliegen.
Mit der Einreichung eines Beitrittsgesuchs wird bekanntlich das ganze Beitrittsverfahren erst eingeleitet. Dieses wird vor- aussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen, welche durch weitere Schritte im Bereich der europäischen Integration ge- kennzeichnet sein werden. Vieles wird sich also noch ändern. Um so wichtiger ist es, nun durch Einreichung eines Beitritts- gesuches die volle Bandbreite schweizerischer Optionen of- fenzuhalten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Kommission) Aussenpolitisches Konzept der Schweiz Motion du Conseil national (Commission) Conception de la politique étrangère de la Suisse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
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Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3035
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Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1992 - 08:00
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137-141
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