Soutien de la flotte maritime suisse
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E 11 mars 1992
Art. 28 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Jagmetti, Berichterstatter: Im 8. Abschnitt gibt es zwei Grup- pen von Bestimmungen: den Rechtsschutz einerseits und die Strafbestimmungen andererseits.
Zum Rechtsschutz möchte ich einfach bemerken, dass die Entscheide des Bundesamtes nicht ans Departement und von dort an den Bundesrat weitergezogen werden können, son- dern an die Rekurskommission. In den Fällen, in denen der Weiterzug an das Bundesgericht nicht möglich ist, endet das Verfahren bei der Rekurskommission. Wir haben also keine Weiterzugsmöglichkeiten an den Bundesrat, ganz im Sinne der Diskussion, die wir vor kurzem führten. Wir wünschen eine Regierung und keine Rechtsmittelinstanz an oberster Stelle. Ich empfehle Ihnen, Artikel 28 in dieser Form zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 29-33 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Jagmetti, Berichterstatter: Die Artikel 29 bis 33 sind die Straf- bestimmungen. Sie gaben in der Kommission zu keinen gros- sen Kontroversen Anlass. Sie wurden global als solche ange- nommen. Sie scheinen uns zweckmässig. Ich empfehle Ihnen namens der Kommission Zustimmung.
Angenommen - Adopté
Art. 34-36 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Jagmetti, Berichterstatter: Bei den Schlussbestimmungen sind die üblichen Regeln über Vollzug, Uebergangsrecht, Re- ferendum und Inkrafttreten angeführt. Sie gaben in der Kom- mission zu keinen Kontroversen Anlass. Ich kann Ihnen global empfehlen, den Artikeln 34 bis 36 zuzustimmen.
Allerdings möchte ich meinen am Anfang geäusserten Wunsch noch einmal anbringen: Ich hätte gerne, dass wir bei der nächsten Gelegenheit einen rebbaurechtlichen Erlass er- halten, der alle einschlägigen Bestimmungen enthält, so dass diese nicht mehr teils in einer bundesrätlichen Verordnung und teils in einem gesetzgeberischen Erlass enthalten sind. Das lässt sich vielleicht bei der nächsten Gelegenheit machen. Damit hätten wir dann auch eine andere Form der politischen Entscheidung.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
18 Stimmen 7 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.072
Förderung der schweizerischen Hochseeflotte Soutien de la flotte maritime suisse
Botschaft und Beschlussentwurf vom 6. November 1991 (BBI 1992 1 1) Message et projet d'arrêté du 6 novembre 1991 (FF 1992 | 1)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Danioth, Berichterstatter: Sie haben vielleicht mit einem leich- ten Schmunzeln Kenntnis davon genommen, dass die Förde- rung der schweizerischen Hochseeflotte Gegenstand eines Bundesbeschlusses sein soll. Doch mit Verlaub: In bezug auf ihre Grösse steht sie weltweit zwar nur an 61. Stelle - unter den Flotten der Binnenstaaten steht sie aber an 1. Stelle; sie ist die grösste.
Die schweizerische Hochseeflotte konnte im vergangenen Jahr ihren 50. Geburtstag feiern. Sie wurde seinerzeit im Krieg mit dem Ziel geschaffen, einen wesentlichen Beitrag zum Ueberleben unseres Volkes während des Zweiten Weltkrieges zu leisten. Nach dem Krieg übergab der Bund die damals weit- gehend staatlich gelenkte Flotte vollständig der privaten Hand, behielt sich jedoch im Seeschiffahrtsgesetz vor, sie für den Fall erneuter Kriegs- und Krisengefahr jederzeit wieder in den Dienst der wirtschaftlichen Landesversorgung zu stellen. Die ordnungspolitische Lösung, welche die Flotte in normalen Zeiten dem freien Unternehmertum überlässt und eine In- dienststellung durch den Staat nur bei einer Unterbrechung der Versorgungsströme von und nach Uebersee vorsieht, hat sich nicht zuletzt auch in finanzpolitischer Hinsicht bestens be- währt.
Mit dem Ende des kalten Krieges ist die Notwendigkeit der Auf- rechterhaltung einer eigenen Hochseeflotte keineswegs da- hingefallen. Vielmehr zeigen die weltweit eingetretene politi- sche Instabilität und das Entstehen gefährlicher Machtvakuen, dass die Gefahr regionaler Konflikte eher gestiegen ist. Hinzu kommt, dass die Abrüstung der meisten westlichen Armeen nicht nur durch technische Effizienzsteigerungen, sondern vor allem auch durch eine wesentliche Erhöhung ihrer Flexibilität und Beweglichkeit erkauft worden ist. Das bedeutet aber - wie beispielsweise der Golfkrieg im vergangenen Jahr gezeigt hat -, dass die Kriegführenden in solchen Fällen unverzüglich einen grossen Teil der zivilen Handelstonnagen für ihre militä- rischen Transportzwecke requirieren und so dem Markt ent- ziehen. Zieht man zudem in Betracht, dass die Handelsflotten aller westlichen Industrienationen, insbesondere auch diejeni- gen der EG-Staaten, in den vergangenen 10 bis 15 Jahren mindestens die Hälfte ihrer Tonnage verloren haben, so wird verständlich, dass die Aufrechterhaltung einer eigenen Flotte auch heute noch einer sicherheitspolitischen Notwendigkeit entspricht.
In den letzten paar Jahren ist die Zahl der unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffe von 34 Einheiten im Jahre 1985 auf derzeit 22 gesunken, was für einen rationellen Einsatz der Flotte im Bedarfsfalle eine kritische Grenze darstellt. Ange- strebt wird deshalb wieder eine Flottengrösse von ungefähr 30 Handelsschiffen von unterschiedlichem Typ und unterschied- licher Grösse.
Was die Sicherstellung des Flotteneinsatzes betrifft, so ist es in diesem Zusammenhang immerhin erfreulich, zu hören, dass der 1989 von den eidgenössischen Räten beschlossenen Fi- nanzhilfeaktion für Schweizer Seeleute - Sie erinnern sich daran - ein grosser Erfolg beschieden ist. Gegenüber Anfang 1990, wo gerade noch 16 Schweizer zur See Dienst leisteten, haben sich inzwischen bereits 218 Seeleute dem Bund gegen- über dienstverpflichtet.
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Parlamentarische Initiative
Der Bundesrat ist nun aber aufgrund seiner sicherheitspoliti- schen Verantwortung wie schon in der Vergangenheit aufge- rufen, im Bereiche der Schiffsförderung die Rahmenbedin- gungen so zu setzen, dass die dem freien Wettbewerb ausge- setzten Schweizer Reeder in der Lage sind, gegenüber der harten internationalen Konkurrenz zu bestehen. Diese Kon- kurrenz, welche mit ungleich längeren Spiessen kämpft als die Schweizer Reeder, wird durch praktisch sämtliche seefahren- den Nationen in Form direkter staatlicher Betriebszuschüsse, stark verbilligter Werftkredite, Steuererleichterungen sowie durch zahlreiche andere direkte oder indirekte Vergünstigun- gen massiv subventioniert.
Der solchermassen weitgehend regulierte Markt setzt der Kompetitivität der mit hoher Professionalität arbeitenden Schweizer Reeder enge Grenzen. Ausserdem ist wegen der zurückhaltenden Investitionsbereitschaft der Reeder nicht nur der Flottenbestand gesunken, sondern es ist auch eine erheb- liche Ueberalterung des Schiffsbestandes eingetreten.
Der Grund hierfür ist in den unsicheren Konjunkturaussichten, vor allem aber in den hohen Zinsen zu suchen. Angesichts der sehr geringen Margen, mit denen in der Seeschiffahrt dem Vernehmen nach kalkuliert wird, spielt unter Umständen be- reits 0,5 Prozent Zinsreduktion eine entscheidende Rolle.
Die derzeit auslaufende Bürgschaftsaktion aus dem Jahre 1982 vermochte die erhofften Investitionen nicht in ausrei- chendem Masse auszulösen. Dies ist offensichtlich auf die we- nig flexiblen Bedingungen zurückzuführen, vor allem auf die Tatsache, dass bisher lediglich einfache Bürgschaften ge- währt worden sind. Aufgrund der angespannten Liquiditäts- verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt honorieren die Ban- ken diese Sicherheit des Bundes höchstens noch mit einem halben Zinsprozent, was einen viel zu geringen Zinsvorteil dar- stellt. Es ist deshalb folgerichtig und wird von der Kommission einhellig begrüsst, dass der Bundesrat für die neue Unterstüt- zungsaktion eine Flexibilisierung der Bürgschaftskonditionen vorsieht.
Das Ziel der Aktion, eine spürbare Zinsreduktion zu erreichen, wird wohl vornehmlich dadurch erlangt, dass der Bund nun- mehr die Solidarbürgschaft anbieten will, und zwar nicht mehr bloss gegenüber Schweizer Banken, sondern auch gegen- über jedem anderen Darlehensgeber. Mit anderen Worten: Es soll vermehrt der Markt spielen. Daneben sind noch flankie- rende Massnahmen vorgesehen wie die Möglichkeit zur Ver- bürgung von Fremdwährungsdarlehen, eine leichte Erhö- hung von Umfang und Dauer der Bürgschaft in Abhängigkeit von Alter und Zustand eines Schiffes.
Hinsichtlich des daraus entstehenden höheren Risikos für den Bund ist auf folgendes hinzuweisen: Seit der Bund im Jahre 1948 in der Flottenförderung engagiert ist - ursprünglich durch Darlehensgewährung und seit 1959 mittels Bürg- schaft -, ist er noch nie mit einem einzigen Franken zu Scha- den gekommen. Bei genauerer Analyse des neuen Risikos ist zwar festzustellen, dass der Bund bei der Solidarbürgschaft gegebenenfalls schneller zur Kasse gebeten würde als bei der einfachen Bürgschaft, nämlich bereits dann, wenn der Schuld- ner illiquid wird. Dies braucht aber keineswegs ein Nachteil zu sein.
Dadurch bekommt der Bund aufgrund seiner dinglichen Si- cherung, d. h. der Vormerkung im Schiffsregister, die Möglich- keit, selber auf die Verwertung Einfluss zu nehmen, und zwar bereits zu einem frühen Zeitpunkt, in dem das Schiff noch nicht an der Kette liegt und rapide an Wert verliert Er muss nicht warten, bis ihm nach erfolgter Verwertung in einem Kon- kurs oder einem Nachlassliquidationsverfahren zum Schluss eine Rechnung präsentiert wird. Bei einer einfachen Bürg- schaft ist demgegenüber die Versuchung für den Darlehens- schuldner gross, mit dem Bund als sicherem Bürgen im Hin- tergrund getrost die Verwertung abzuwarten.
Das Risiko des Bundes ist somit auch in Zukunft gesamthaft nicht grösser als bisher und kann als durchaus tragbar beur- teilt werden. Mit dieser Massnahme setzt sich die Schweiz auch keineswegs in Widerspruch zu den Normen der OECD oder der EG, welche staatliche Förderung nur so weit erlau- ben, als dadurch die Wettbewerbsnachteile auf dem interna- tionalen Markt ausgeglichen werden. Gegenüber der massi-
ven ausländischen Subsidienwirtschaft ist die vorgeschla- gene Bürgschaftsaktion völlig unbedenklich.
Die Kommission ist überzeugt, dass mit dem anbegehrten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für eine Laufzeit von zehn Jahren die angestrebte Flottenerneuerung und die Wie- dererhöhung des Bestandes erreicht werden können. Sie empfiehlt Ihnen deshalb einstimmig Annahme der Vorlage.
Präsidentin: Ich ziehe es vor, aus der geringen Präsenz im Saal statt auf eine Identitätskrise der Seefahrernation Schweiz nur auf ein völlig unbestrittenes Geschäft zu schliessen! (Hei- terkeit)
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
20 Stimmen 2 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.259
Parlamentarische Initiative (Kommission 90.055) Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzinszuschüsse
Initiative parlementaire (Commission 90.055) Encourager les contributions cantonales aux loyers et aux intérêts hypothécaires
Siehe Jahrgang 1990, Seite 832 - Voir année 1990, page 832 Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Februar 1992 (BBI II 1004) Avis du Conseil fédéral du 26 février 1992 (FF II 1000)
Herr Zimmerli unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
In der Sitzung vom 2. Oktober 1990 (Geschäft 90.055, «Teue- rungsbekämpfungsmassnahmen im Bereich der Hypothekar- zinsen. Bundesbeschluss») reichte Ständerat Cottier einen Vorschlag für eine Kommissionsinititative in der Form des aus- gearbeiteten Entwurfs ein. Die vorgeschlagene Regelung hat zum Ziel, diejenigen Mieter und Eigenheimbesitzer zu unter- stützen, bei denen die angehobenen Hypothekarzinssätze eine übermässige finanzielle Belastung und somit soziale Här- ten verursachen. Die Kommission hörte gleichentags den In- itianten an, folgte ihm mit 10 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf in die Vernehm- lassung zu schicken.
Unter dem Eindruck der sich 1990 folgenden Hypothekarzins- erhöhungen und der zu erwartenden Härtefälle bestand von Anfang an die Absicht, die Vorlage so rasch wie möglich in Kraft zu setzen.
1.1 Gegebenheiten
Vier aufeinanderfolgende Hypothekarzinserhöhungen (vom 1.5.1989, 1.9.1989, 1.4.1990, 1.11.1990) erhöhten den Zins- satz für Althypotheken innert 18 Monaten durchschnittlich um 40 Prozent (von 5 auf 7 Prozent). Die Zinssätze für Neuhypo- theken stiegen ebenfalls massiv.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Förderung der schweizerischen Hochseeflotte Soutien de la flotte maritime suisse
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.072
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
174-175
Page
Pagina
Ref. No
20 021 162
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